Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016

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Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte Benutzer. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

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V --V ¿ Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Verum-2016-06-28T19:49:00.000Z-Beteiligte Benutzer11[Beantworten]
Fiona B. diff
Miraki diff
Itti diff
JosFritz diff
Neozoon diff
xqt diff
Felistoria diff
Bwag diff
eine Vodafone-IP nicht ansprechbar und mutmaßlich Sperrumgehung

Problemschilderungen

V (Antragssteller)

Anfrage aufgrund der SG-Zuständigkeiten Punkt 2 „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen“ und teilweise Punkt 1. „kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)“.

Ergänzung: Aufgrund des missverständlichen Titels hatte ich die Anfrage auf den meiner Meinung nach korrekten Titel Auseinandersetzungen um Adminfunktionen verschoben. Wurde leider nicht akzeptiert. --V ¿ Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Verum-2016-06-28T22:30:00.000Z-V (Antragssteller)11[Beantworten]

Vorgeschichte

(Zur besseren Lesbarkeit ist die Anfrage im auch für den ANR empfohlenen generischen Maskulinum verfasst.)

Um alle betroffenen Regeln zu verlinken muss ich ziemlich weit ausholen. Aber die ganze Anfrage macht nur Sinn falls das Schiedsgericht die Aussage „Benutzern steht es frei, Konflikte vor das Schiedsgericht zu bringen – dessen Entscheidungen sind allerdings bindend“[1] aus der Einleitung der Schiedsgerichts-Seite in Verbindung mit dem Meinungsbild vom Oktober 2007 als verbindliche und verlässliche Regeln anerkennt. Im Meinungsbild steht relativ eindeutig „Die Umsetzung der Schiedsgerichtsentscheidungen über Benutzerrechte obliegen nicht an dem Fall beteiligten Admins beziehungsweise den Stewards der Foundation. Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keine ihrer Entscheidungen selbst ausführen.“[2] Dies sagt meiner Meinung nach eindeutig aus, dass für Admins bei der Umsetzung eines SG-Entscheids zwar prinzipiell ein gewisser Ermessensspielraum besteht, dieser aber durch die im jeweiligen SG-Entscheid definitierten Vorgaben begrenzt ist. Admin-Entscheidungen, die den SG-Auflagen widersprechen sind damit prinzipiell unzulässig.

Jeder gewählte Admin kann selbst entscheidet, ob er überhaupt tätig wird. Somit besteht für keinen Admin die Pflicht einen ihm widerstrebenden SG-Entscheid umzusetzen. Entscheidet er aber, in einem von einem SG-Entscheid betroffenen Konflikt tätig zu werden, ist er bei seinem Ermessensspielraum an den SG-Entscheid gebunden.

Am 8. Juni hat das Schiedsgericht, wenn ich richtig gezählt habe in insgesamt 23 Beratungen den Fall Konflikt um Verum, Sternrenette, Serten, JosFritz, Fiona B. und andere abgeschlossen.

Nachfolgend die wesentlichen Punkte der Zusammenfassung des SG-Entscheids:

  1. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, sich gegenseitig in einem Zeitraum von 48 Stunden zu revertieren. Verstöße sollen eskalierende Benutzersperren nach sich ziehen. Die Schutzstufe der betroffenen Seiten soll nicht geändert werden.
  2. Jedwede ad-personam-Argumentation (auch gegenüber Dritten) ist zu unterlassen und soll eskalierende Benutzersperren nach sich ziehen.
  3. Persönliche Angriffe (auch gegenüber Dritten) sollen eskalierende Benutzersperren nach sich ziehen.
  4. Beiträge, die ad-personam-Argumentationen bzw. persönliche Angriffe (auch gegenüber Dritten) enthalten, können durch Administratoren restlos entfernt werden.
  5. Für Benutzersperren aus diesen Maßnahmen dürfen in einer ggf. folgenden Sperrprüfung nur die Person hinter dem betroffenen Benutzerkonto und Administratoren editieren.
  6. Bei einer Vandalismusmeldung, die aufgrund eines Verstoßes gegen die hier beschlossenen Auflagen gestellt wird, dürfen nur das meldende Benutzerkonto, das betroffene Benutzerkonto und Administratoren editieren.

Mit diesem Entscheid war ein klares und allgemein verbindliches Regelwerk geschaffen, an das sich jeder, ob mit oder ohne Adminrechte zumindest insoweit halten muss, als dass er nicht offensichtlich dagegen verstoßen darf.

Die ersten Vandalismus-Meldungen aufgrund des SG-Entscheids datieren vom 24. Juni 2016, 19.48 Uhr Fiona B. meldet Sternrenette und Verum meldet Fiona B.. Beide wurden mit einer Sperre des jeweils gemeldeten Accounts durch Benutzerin:Nicola mit Bezug auf den SG-Entscheid im Erledigungskommentar beendet. Nicola hatte auch in beiden VMs Beiräge unbeteiligter Dritter entfernt (Majo statt Senf und Giradillo sowie MBurch). Nach diesen VM-Erledigungen, war eigentlich davon auszugehen, dass der Beirag Im übringen finde ich, dass dieser mehrfach, auch an anderer Stelle wiederholte Vorwurf a la Ich habe ihn so lange unterstützt, jetzt bin ich so enttäuscht und meine Geduld ist am Ende. durchaus sehr tiefe Einblicke in die Motivation hinter hier vorgebrachten Vorwürfen gewährt... gemäss Punkt 2 des SG-Entscheids als ausreichende ad-personam-Argumention gilt, um im Sinne des SG-Entscheids für die Dauer von 24 h gesperrt zu werden. Kann man sich dran halten, wenn man es weiß - und würde wahrscheinlich bei konsequenter Umsetzung zur Befriedung des Konflikts beitragen.

In den folgenden Tagen ergaben sich dann unter Beteiligten des genannten SG-Verfahrens folgende Konflikte, die zu den geschilderten, in meinen Augen grob fehlerhaften administativen Maßnahmen führten:

Fall 1

(Beteiligte Fiona B., Verum, Miraki und Itti)

Am 25. Juni 8.57 Uhr meldete ich Benutzerin:Fiona B. auf der Vandalismus-Meldungseite wegen Verstoss gegen den Schiedsgerichts-Entscheid (Punkt 5). Sternrenette hatte eine Sperrprüfung beantragt, in der Fiona mehrfach editierte was ihr entsprechend dem SG-Entscheid untersagt ist hatte. (link zur kompletten VM) Zu diesem Zeitpunkt war die letzte Sperre dieses Accounts basierend auf dem SG-Entscheid aus dem demselben Vergehen seit gerade vier Stunden abgelaufen. Rein informativ ohne besonderen Bezug zu dieser Anfrage: Die zugrundeliegende Sperrprüfung wurde von Sternrenette zurückgezogen und von Benutzer:Achim Raschka beendet und auf erledigt gesetzt. Miraki hat dann noch einmal kommentiert. Das ist grenzwertig zu Mißbrauch einer Funktionsseite - wäre es zumindest bei jedem Benutzer ohne Adminrechte. Und meines Wissens gibt es keine Regel, die Admins bei reinen Kommentaren mehr Rechte geben als Benutzern ohne erweiterte Rechte. Ist aber hier nur zur Dokumentation aufgeführt ohne echten Bezug zur aktuellen Anfrage) Insgesamt hat der Account Fiona B. in der Sperrprüfung drei Mal gegen genau die SG-Auflagen verstoßen: , wegen der sie am Tag vorher gesperrt wurde: (1 und gemeldeter, 2, 3 und 4).

In der folgenden Vandalismusmeldung verwendete Fiona B. mehrere direkte Ad-personam-Angriffe, um mich als Melder zu diskreditieren: (die Uhrzeiten sind die Zeitstempel in der verlinkten VM):

  • „ist eine Fortsetzung deines anheizenden provokativen ad personam Verhaltens mir gegenüber“ (9.08 Uhr)
  • „Diese VM ist bigott. Du fällst in dein bekanntes provokatives Verhalten zurück“ (9.24 Uhr)
  • „ Verum, du überziehst.“ (9.31 Uhr)
  • „ Du solltest dein einheizendes Verhalten endlich einmal aufgeben, Verum.“ (9.40 Uhr)

Meiner Meinung nach sind dies klare ad-personam Argumentationen, welche gemäß Punkt 2 des SG-Entscheids zu sanktionieren wären und zwar aufgrund der eingangs genannten Punkte zwingend und mit einem administrativen Ermessens-Spielraum nur bei der Länge der zu verhängenden Sperre, nicht aber bei der Frage, ob es sich bei dem Edits in der Sperrprüfung von Sternrenette und bei den in der anschließenden VM vorgebrachten persönlichen Angriffe eskalierend zu sperrende Verstöße gegen den entsprechenden SG-Entscheid handelt.

Trotz dieser klaren Verstöße gegen den SG-Entscheid schloss Benutzer: Miraki die VM nur 46 Minuten nachdem sie gestellt wurde sanktionslos in Widerspruch zum SG-Entscheid.

Eher dokumentarischen Wert hat das folgende Admin-Problem. Ohne auf die sowohl im AP als auch hier genannten Punkte einzugehen wurde es durch Benutzerin:Itti geschlossen. Inwieweit das AP im SG-Wiki schon besprochen wurde, wie von einem Schiedsgerichtsmitglied geschrieben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Fall 2

(Beteiligte Jos Fritz, Verum und Neozoon) Die zugrundeliegende Vandalismusmeldung im Volltext inklusive aller links:

JosFritz (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) Editwar. 1 2 3 4. Gleichzeitig Verstoß gegen Punkt 2 der Schiedsgerichtsentscheidung vom 8. Juni 2016 --V ¿ Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Verum-2016-06-25T16:40:00.000Z-Fall 211[Beantworten]

Ich habe Benutzer: JosFritz wegen Editwar und Verstoss gegen Punkt 2 des SG-Entscheids auf der Vandalismusmeldung gemeldet.

Diese Vandalimusmeldung wurde von Benutzer:Neozoon erledigt - mit dem seltsamen Kommentar Wir machen keinen Nebenkriegsschauplatz auf. Hier Erledigt!.

An sich ist diese VM wahrlich nur ein Nebenkriegsschauplatz - außer zur Dokumentation der Entscheidungsfindung der beteiligten Admins.

Fall 3

(Beteiligte Jos Fritz, Verum, Xqt und Felistoria)

Beginnend mit einer VM gestellt von mir um 15.54 Uhr. Möge das Schiedsgericht entscheiden, ob Du missverstehst da was, Verum. Interaktionsverbot bedeutet, dass Du Deine persönlichen Angriffe zu unterlassen hast, aber bestimmt nicht, dass Artikel nicht mehr verbessert werden dürfen, die Du angefasst hast. Das wäre auch schlimm für die Wikipedia. unter Punkt zwei seiner Entscheidung fällt. Ad personam wohl auf alle Fälle. Der zweite Satz soll wohl aussagen, von mir kämen „persönlichen Angriffe“. Gehört auf keine Artikeldisk und Jos Fritz hätte es ja freigestanden jeden PA meinerseits mit Verweis auf die SG-Entscheidung auf VM zu melden. Ich würde behaupten es gab keinen. Der letzte Satz lässt sich wohl nur so verstehen, das Jos Fritz bei jedem, der ihn ließt den Eindruck erwecken will, meine Artikel wären grundsätzlich überarbeitungsbedürftig. Da hätte ich gerne mal ein Beispiel aus den letzten Jahren, in dem dies belegbar der Fall war.

Beachtenswert ist auch, dass Benutzer:JosFritz sich zuvor weder an der Arbeit am Artikel noch an der Artikeldisk beteiligt hatte und es sich bei dem genannten Edit um den einzigen Beitrag des Benutzers zu dieser Diskussion handelt. Dadurch ist offensichtlich, dass es sich um einen rein provokativen Edit handelt, der keinerlei konstruktiven Beitrag zum Artikelinhalt oder zu dessen Diskussion beinhaltet.

Darauf folgten, wie in der Vorgeschichte bereits schon erwähnt, unkonstruktive, provokative Beiträge des unbeteiligten Accounts Majo statt Senf (1, 2 und 3, welche wie in der Vorgeschichte verlinkt am 24. Juni noch konform mit dem SG-Entscheid Punkt 5 entfernt wurden. Nach Nichtbeachtung des Entscheids am 25. Juni (Fall 1. und 2.) wurde ich als ad-personam-Angegriffener und VM-Antragssteller, sowie als einziger der betroffenen Accounts dem bisher noch kein Verstoß gegen den SG-Entscheid auch nur auf VM vorgeworfen wurde, von Benutzer:xqt für zwei Tage mit der reichlich absurden Begründung .... für eine Dauer von 2 Tage gem. SG-Empfehlung eskalierte Sperre .... . für 2 Tage gesperrt.

Für eine eskalierende Sperre hätte es für den gleichen Tatvorwurf erst einmal eine erste Sperre geben müssen, aufgrund der die Sperrlänge hätte eskaliert werden müssen. Weiter hätte ich gegen eine der Auflagen des Schiedsgerichts verstoßen müssen, um mich mit der Begründung gem. SG-Empfehlung zu sperren.

Die Sperrprüfung wurde praktisch nicht beachtet. Ohne inhaltliche Begründung wurde sie mit Die temporäre Sperre Benutzer:Verum war korrekt: Verum eskalierte mit seiner VM von Felistoria geschlossen. Ist es mir also administrativ untersagt ad personam Argumentation gemäß SG-Entscheid Punkt 2 auf der VM zu melden?

Die weitere Diskussion dazu findet sich Wikipedia Diskussion:Sperrpr%C3%BCfung#SPP Verum11 und auf der disk von Benutzer Diskussion:Felistoria#Zu deinem .E2.80.9EVerum eskalierte mit seiner VM.E2.80.9C11.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem Verhalten von Xqt und Felistoria um grobe Fehler. Anstatt auf die Provokation durch den Edit von JosFritz mit einer Gegenprovokation zu reagieren und den Konflikt dadurch zu eskalieren, habe ich den durch den SG-Entscheid vorgesehenen Weg der VM gewählt, wofür mir administrativ eskalierendes Verhalten vorgeworfen wurde. JosFritz Edit als ursprüngliche Provokation dagegen blieb unsanktioniert.


Fall 4

(Beteiligte Fiona B., Bwag, Itti, Jos Fritz und mutmasslich FT/AY unter der bekannten Vodafone-Nürnberg IP)

Nach kurzer Überlegung habe ich mich nicht als Beteiligten eingetragen. Als Erst- und Hauptautor des im folgenden behandelten Artikels bin ich zwar betroffen – aber schon aus rein technischen Gründen (Sperre von Fall 3.) wäre ich nicht ion der Lage gewesen, mich an diesem Konflikt zu beteiligen. Wobei ich mir relativ sicher bin, das ich auch ungesperrt nicht an der Diskussion und dem editwar teilgenommen hätte.

Betroffen war der Artikel Walter Koch (Autor) und die dazugehörige Diskussionsseite Diskussion:Walter Koch (Autor).

Angelegt wurde der Artikel von mir am 18. Juni. Ich gehe davon aus, das die Relevanz gemäß RK ausreichend dargestellt ist. Hätte ich auch nur geahnt, dass er zu so einem Honeypot wird wäre er nie angelegt worden.

Nachdem ich, primär um einen Bogen um Fiona B. zu machen die Mitarbeit bei Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst beendet habe, was durchaus von wirklich langjährigen regelmässigen Mitarbeitern wie Benutzer:AxelHH (diff), Benutzer:Dk0704 (diff) oder Benutzer:Lantus (siehe besonders den editkommentar) bedauert wurde hat Fiona B. plötzlich Interesse an Artikeln und Metaseiten, bei denen sie vorher nie tätig war. Nur als ein Beispiel Tierbefreiung, wo in der Diskussion durchaus ihr 14-jähriger Neffe als Beleg ausreicht (diff). Mein erster edit im Artikel am 12. Juni, Fiona B, folgt am 22. Juni). Ist aber geschenkt - soll halt drinstehen was Aktivisten meinen und die juristische Bewertung versuchen wir so gut wie möglich zu verstecken. Zumindest der Rechtshinweis ist ja im Artikel verblieben. Mir fehlt jegliche Lust, da jetzt Selbstverständlichkeiten tagelang zu diskutieren.

Zum Artikel Walter Koch. Nur zur Verdeutlicung der Abläufe und eher beispielhaft für den Gesamtarbeitsstil und weniger als konkretes Beispiel. Angelegt von mir am 18. Juni, am 22. Juli kommt Fiona B. auf der disk an. Sowohl die Beleglage, die Möglichkeit belegte Aussagen zu zu ordnen als auch der Zustand des Artikels waren hier mit Sicherheit besser wie in 90 % unserer Biografien (sagt zumindest mein Gefühl nach über Benutzer:Verum/Sichtertabelle11. Die Diskussion war für mich mit diesem edit beendet - hier gibt es fast 2. Mio. Artikel - sollte also durchaus möglich sein, das sich Fiona B. und meine Wenigkeit aus dem Weg gehen - insbesondere in solch wenig zentralen Artikeln wie dem hier thematisierten. Und es gibt - auch wenn es immer weniger werden - mit Sicherheit hunderte Benutzer die sich auch um Artiikeln kümmern können, ohne das ich Fiona oder Fiona mir hinterher editiert.

Da war ich aber jetzt vom Thema abgekommen. Dieser Artikel hatte danach eine gewisse Eigendynamik entwickelt ganz ohne mein Zutun. (Die folgenden Zeiten beziehen sich auf die Versionsgeschichte) Erst löscht Jos Fritz am 27. Juni um 9.58 und 10.01 eoine zentrale Aussage sowie eine zweite, die sich mit vorhandenen Belegen im Artikel noch einmal belegen ließe. Benutzer:Bwag hat das mit dem zutreffenden ZQ-Kommentar Vandalismus behoben teilweise revertiert. „Zufällig“ kommt eine Vodafone-IP (nicht lokalisierbar mit den meisten Suchprogrammen - bei Utrace Offenbach und bei ip-adress.com In Nordhessen mitten imj Wald bei Kloster Haina. Vielleicht kann Benutzer:Seewolf das aufklären) im Schreibstil von AY/FT vorbei und verwickelt Bwag in einen editwar. Nachdem Bwag den Artikel wegen editwar auf VM meldet um 23.39 am 27. Juni vandaliert besagte Vodafone-IP weiter mit vier edits zwischen 23.47 Uhr und 23.57 bei laufender VM. Nachdem Brodkey65 am 28. Juni um 7.18 Uhr einen kleinen Tippfehler [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Walter_Koch_(Autor)&diff=155687587&oldid=155686861 verbessert hat, der den EW von JosFritz und der Vodafone-IP unbeschadet überstanden hatte, wurde die VM von Itti mit dem Kommentar „Nach der Überarbeitung von Brodkey65, sollte das Problem gelöst sein.“[3] beendete. Gleichzeitig sichtete[4] Itti aktiv die Vodafone-IP. Ich sehe es da wie Brodkey65, der schrieb: Ich habe den Artikel nicht überarbeitet; und das Störmanöver der IP ganz bewußt NICHT gesichtet. Möglicherweise hat Itti das übersehen.[5] Ärgerlich bleibt es trotzdem.


Weitere Vandalismusmeldungen rund um diesen Artikel:

Benutzer:Itti (Problemschilderungen)

Die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes zu den obigen Fragestellungen erschließt sich mir nicht. Der SG-Spruch steht, er wird umgesetzt. Dies erfolgt mit Augenmaß unter der jeweiligen Abwägung der Umstände. Da mag es auch zu unrunden Entscheidungen kommen, doch das liegt auch im Auge des Betrachters.

Die Abarbeitung des APs halte ich auch im Nachhinein für korrekt, eine "Soll-Vorgabe" ist keine "Muss-Vorgabe" und die Vorgeschichte nötigte allen Akteuren nun deutlich Deeskalation auf. Eskalationen hatte es zur Genüge im Vorfeld geben.

Eine VM bzgl. eines Edit-Wars nach Stunden ohne Fortführung von selbigen zu schließen, mit dem Hinweis die entsprechende Disk aufzusuchen ist ebenso in meinen Augen nichts problematisches. Der Edit-War war durch, es gab bereits zwei weitere Edits im Artikel, die ich dann noch gesichtet habe.

Da ich diese SG-Anfrage nicht weiter verfolgen werde, bitte ich um Nachricht, falls meine Anwesenheit gewünscht wird. --23:08, 28. Jun. 2016 (CEST)

Benutzer:Bwag (Problemschilderungen)

Diese Angelegenheit erinnert mich frappant an die Vorfälle rund um Alkim/Fröhlicher Türke. Dieser wurde auch lange von einem Großteil der Adminschaft und sogar vom Schiedsgericht „hofiert“ und „beschützt“. Kleines Beispiel in der gegenwärtigen Angelegenheit:

  1. Josfritz ist hinter Verum her (oder betreibt ein Doppelpassspiel mit Fiona): [1]
  2. Josfritz macht einen Tag später am von Verum erstellten Artikel eine Art Vandalismus, indem er Information und die Verlinkung auf eine Person, obwohl sie im Artikel noch mehrfach genannt wird, vernichtet: [2].
  3. Gesperrt wurde der, dem JosFritz nachlief, weil er sich ungeschickt beschwerte: Wikipedia:Vandalismusmeldung/Archiv/2016/06/26#Benutzer:JosFritz .28erl..2911 und angeblich gegen SG-Auflage verstoßen hätte: [4].
  4. Eine VM gegen JosFritz in Anbetracht der Faktenlage wurde unter anderem mit dem Worten „diese VM ist eher Teil des Problems als einer Lösung“ abgeschmettert: [5].

Also ich empfehle allen, sachlicher und objektiver zu handeln und nicht „Liebkinder“ - aus welchen Gründen auch immer - zu protegieren, bis es nicht mehr geht (siehe Causa Alkim/Fröhlicher Türke). – Bwag Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Bwag-2016-06-29T06:09:00.000Z-Benutzer:Bwag (Problemschilderungen)11[Beantworten]

Benutzer:Name2 (Problemschilderungen)

Bisherige Lösungsversuche

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast (bitte Zutreffendes auswählen).


Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer: Verum (Lösungsvorschläge)

Allgemein

  • Das Schiedsgericht stellt fest, das SG-Entscheide für alle Benutzer, spätestens nachdem sie erstmals darauf hingewiesen wurden, bindend sind.
Fall 1
  • Das Schiedsgericht überprüft, ob Fiona B. gegen die Auflagen Punkt 2. und 5. verstoßen hat.
    • Falls ja wird das mit einer 1 sec. Sperre im Sperrlog vermerkt, da es von Belang für die vom Schiedsgericht unter Punkt 2 beschlossenen eskalierenden Sperren ist.
    • Falls ja wird Benutzer:Miraki darauf hingewiesen, dass SG-Entscheide auch für ihn bindend sind.
  • Das Schiedsgericht überprüft, ob die Editierbeschränkungen, welche es in seinem Entscheid unter Punkt 5. und 6. den Beteiligten auferlegt hat, auch für Adminprobleme gelten.
Fall 2
  • Das Schiedsgericht überprüft, ob Jos Fritz gegen die Auflagen Punkt 2. und 5. verstoßen hat.
    • Falls ja wird das mit einer 1 sec. Sperre im Sperrlog vermerkt, da es von Belang für die vom Schiedsgericht unter Punkt 2 beschlossenen eskalierenden Sperren ist.
    • Falls ja wird Benutzer:Neozon darauf hingewiesen, dass SG-Entscheide auch für ihn bindend sind.
Fall 3
  • Das Schiedsgericht überprüft, ob es mir (und eigentlich auch jedem anderen von dem vorherigen SG-Entscheid Betroffenen) erlaubt ist, ad personam-Argumentation gemäß SG-Entscheid auf VM zu melden.
    • Falls ja werden Benutzer:Xqt und Benutzer:Felistoria darauf hingewiesen, das sowohl die VM-Erledigung als auch die SP-Erledigung grob fehlerhaft waren
    • Falls ja wird in meinem Sperrlog vermerkt, dass die letzte Sperre mißbräuchlich war.
  • Das Schiedsgericht überprüft, ob Jos Fritz gegen die Auflagen Punkt 2. verstoßen hat.
    • Falls ja wird das mit einer 1 sec. Sperre im Sperrlog vermerkt, da es von Belang für die vom Schiedsgericht unter Punkt 2 beschlossenen eskalierenden Sperren ist.
Fall 4
  • Itti könnte man auftragen, etwas sorgfältiger zu arbeiten. Der Kommentar zur VM-Erledigung war ziemlich offensichtlich, wenn auch wohl nur fahrlässig, falsch.
  • Inwieweit ein Verbot des Nacheditierens zusätzlich als neuer Punkt des SG-Entscheids sinnvoll oder möglich ist kann ich nicht beurteilen. An diesem Verfahren sind sowohl unter den Fallbeteiligten als auch den Schiedsrichtern unterschiedliche Accounts beteiligt.
  • Eine konsequentere Durchsetzung des 2.ten Punktes der SG-Entscheidung vom 8. Juni hätte wahrscheinlich die gesamte Eskalation und den Editwar der letzten Tage verhindert. Fall 4 ist quasi eine direkte Folge davon, dass die unter Fall 3 von mir dargestellte ad personam-Argumentation von Jos Fritz nicht sanktioniert wurde. Von daher gilt für diesen Fall auch das unter Fall 2. und 3. geschriebene.


Benutzer:Itti (Lösungsvorschläge)

Benutzer:Miraki (Lösungsvorschläge)

Benutzer:Name3 (Lösungsvorschläge)

  • ...
  • ...
  • ...

Anmerkungen und Nachweise

  1. Zweiter Satz im zweiten Absatz auf Wikipedia:Schiedsgericht
  2. Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht_Oktober_2007#Wer_setzt_die_Entscheidungen_des_Schiedsgerichts_um.3F
  3. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Vandalismusmeldung&diff=155688481&oldid=155688228
  4. [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ALogbuch&type=review&user=&page=Walter+Koch+%28Autor%29&year=&month=-1&tagfilter=&hide_thanks_log=1&hide_patrol_log=1&hide_tag_log=1&hide_review_log=1
  5. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Vandalismusmeldung&diff=155691631&oldid=155690581
  6. Die Zuständigkeit der Admins einzig für die Umsetzung der Beschlüsse lässt sich imho ohne neues Meinungsbild nicht ändern.

Diskussion der Anfrage

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Nur beteiligte Benutzer können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.


Der Dokumentation halber: wurde von mir zurückverschoben auf den ursprünglichen Namen der Anfrage. DCB (DiskussionBewertung) Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-DCB-2016-06-28T23:32:00.000Z-Itti-2016-06-28T22:19:00.000Z11[Beantworten]

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Anfrage wird angenommen von

  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .

Anfrage wird abgelehnt von

  1. Das Schiedsgericht hat am 8. Juni den Fall Konflikt um Verum, Sternrenette, Serten, JosFritz, Fiona B. und andere abgeschlossen und im Entscheid vermerkt „Das Schiedsgericht beschließt die folgenden Auflagen, die für die Benutzerinnen und Benutzer Fiona B., JosFritz, LdIV, Oliver S.Y., Polentarion/Serten, Sternrenette und Verum für die Dauer von 18 Monaten gelten.“ Ich denke, dass dies eindeutig ist: Die beschlossenen Auflagen gelten für eine Dauer von 18 Monate. Eine Evaluation zum aktuellen Zeitpunkt – nach nicht einmal 3 Wochen – ist meines Erachtens weder sinnvoll möglich (fehlende Basis von belastbaren Daten zur Analyse einer möglicherweise veränderten Problemstellung), noch kann eine Veränderung der lang diskutierten und auf eine deutlich längere Dauer ausgelegten Auflagen, womöglich noch im Schnellverfahren, an den konkreten Problemen etwas ändern. By the way sei angemerkt, dass die Umsetzung der vom Schiedsgericht beschlossenen Auflagen gemäß Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Aufgaben „den Admins bzw. Stewards“ obliegt; die entsprechen Auflagen sind auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen dokumentiert, die Benutzer, für die die Auflagen gelten, wurden am Tag der Entscheidung auf ihren Diskussionsseiten informiert. Eine weitere Bearbeitung des Konfliktfeldes seitens des Schiedsgerichts erscheint daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig, den gewählten Administratoren ist zuzutrauen, dass sie die beschlossenen Auflagen in sinnvoller Weise umsetzen, weshalb ich die Anfrage ablehne. DCB (DiskussionBewertung) Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-DCB-2016-06-28T22:01:00.000Z-Anfrage wird abgelehnt von11[Beantworten]
  2. Mix aus reiner Feststellungsanfrage (=Schiedsgericht ist nicht zuständig) und Durchführungsbestimmungen des SG-Entscheid (=ebenfalls nicht in der Zuständigkeit des SGs) --codc Disk Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Codc-2016-06-28T23:24:00.000Z-Anfrage wird abgelehnt von11 PS: Als normaler Benutzer: SG-Entscheide dienen nicht dazu Munition für einen Benutzer oder eine Benutzergruppe zu liefern sondern einen Konflikt zu befrieden. Eine Lösung des SGs mag tauglich oder aber auch untauglich sein aber sie soll niemals dazu dienen neue Eskalationsstufen zu schaffen.[Beantworten]
  3. Die beiden Vorredner haben gute Zusammenfassungen verfasst, denen ich mich anschließe. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Alnilam-2016-06-28T23:32:00.000Z-Anfrage wird abgelehnt von11[Beantworten]
  4. Den Ausführungen von DCB und Codc ist nichts mehr hinzuzufügen. --Helfm@nn -PTT- Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Helfmann-2016-06-29T05:45:00.000Z-Anfrage wird abgelehnt von11[Beantworten]
  5. --Krd Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Evaluation des SG-Entscheids vom 8. Juni 2016#c-Krd-2016-06-29T07:14:00.000Z-Anfrage wird abgelehnt von11[Beantworten]


Die Anfrage wurde abgewiesen und ist geschlossen.

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.