Vorschläge werden hier maximal sieben Tage diskutiert, sofern nicht vorher schon ein Konsens erkennbar ist. Sachfremde oder beleidigende Texte werden kommentarlos gelöscht. In den Diskussionen verwendete Begriffe findest du im Glossar erklärt. Diese Seite ist auf der allgemeinen Löschkandidatenseite des jeweiligen Tages eingebunden, womit alle Kandidaten auch dort aufgeführt sind.
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Behalten. Was soll eigentlich der Blödsinn, den NKs widersprechende Kats anzulegen, wenn die Systematik NK-konkform ist? -- chemiewikibm cwbm 21:37, 16. Sep. 2008 (CEST)
Wenn diese Doppelkategorie erwünscht ist, sollten beide Kriterien mit einem "oder" verknüpft sein. - Triebtäter 12:36, 14. Sep. 2008 (CEST)
Hallo, ich hatte das auch überlegt. Aber: Ein Maar ist auch ein See, deshalb "und". "See in der Eifel" wäre richtig gewesen. Aber die meisten Seen der Eifel sind Maare. Deshalb sollte Maar schon in der Kategoriebezeichnung stehen. Gruß -- Pfir 19:52, 14. Sep. 2008 (CEST)
das mit dem Eigennamen ist auch ohne Verfassung klar ersichtlich (vgl. http://www.bayern.landtag.de/). Und auch die ganzen Abgeordnetenlisten verwenden diesen. -- Triebtäter 13:11, 15. Sep. 2008 (CEST)
Die dem Antrag zugrundeliegende Behauptung, bei dem Syntagma Bayerischer Landtag handele es sich um einen Eigennamen, trifft nicht zu. In der bayerischen Verfassung wird der Landtag gewöhnlich einfach als Landtag bezeichnet, das Syntagma Bayerischer Landtag wird nur verwendet, wenn auf den Landtag einer bestimmten Legislaturperiode Bezug genommen werden soll oder wenn aufgrund des Kontextes die Abgrenzung von anderen Ländern erforderlich ist (beides in jeweils genau einem Fall). Dass der Landtag sich in seiner Außendarstellung gewöhnlich explizit als Bayerischer Landtag bezeichnet, lässt sich einfach darauf zurückführen, dass Bayern heute Teil der Bundesrepublik Deutschand ist, in der es noch zahlreiche weitere Landtage gibt, so dass nur der explizite Bezug auf Bayern Verwechslungen verhindern kann; das begründet aber für sich noch nicht den Status eines "zusammengesetzten Eigennamens", andere Wendungen wie Landtag des Freistaates Bayern wären genauso korrekt.- Eine Umbenennung der Kategorie:Landtag (Bayern) in Kategorie:Bayerischer Landtag wäre im Rahmen einer generellen Umstellung der Kategorien zu den Landtagen von Klammerlemmata auf Adjektivsyntagmen natürlich möglich, aber nicht als Einzellösung mit einer unzutreffenden Begründung. -- 1001Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/14#c-1001-2008-09-30T16:23:00.000Z-Kategorie:Landtag (Bayern) nach Kategorie:Bayerischer Landtag (hier abgeschlosse-111[Beantworten]
Es handelt sich sehr wohl um einen Eigennamen. Weder ist die Verfassung trotz ihrer herausgehobenen Stellung in irgendeiner Weise verbindlich für die amtliche Benennung der genannten Institutionen noch wird Bayerischer Landtag ausschließlich in Bezug auf den Landtag einer bestimmten Wahlperiode verwendet. Es gibt Gesetze, wo die Bundespolizei noch immer Bundesgrenzschutz genannt wird - ohne irgendwelche Konsequenzen. Und die Deutsche Bundesbank wird seit Jahrzehnten im Grundgesetz schlicht als Bundesbank bezeichnet. Nichts würde im Übrigen den Landtag daran hindern ähnlich wie ggf. Wikipedia zu verfahren und stattdessen Landtag - Freistaat Bayern zu schreiben. Ein einfacher Blick in den amtlichen Schriftverkehr, in die Drucksachen und Protokolle des Landtags und ins Telefonbuch reicht, um das festzustellen (1). Es gibt für die Benennung von Landtagen nun überhaupt keine bundeseinheitlichen Vorschriften - so unwichtig ist die Frage, dass sich darüber vermutlich (anders als wir) niemand Gedanken machen würde. Das Beispiel der Stadtstaaten sollte ausreichen, um dies hinreichend zu verdeutlichen.--EigntlichWikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/14#c-Eigntlich-2008-09-30T19:31:00.000Z-Eigntlich-2008-09-30T19:22:00.000Z11[Beantworten]
1. Dass das Syntagma Bayerischer Landtag auch in offiziellen Texten gebraucht wird, wenn es sinnvoll erscheint, klarzustellen, dass gerade der Landtag Bayerns gemeint ist und keine anderer, stimmt; ebenso werden inn offiziellen Texten in derselben Bedeutung aber auch andere Formulierungen gebraucht, z.B. Landtag des Freistaates Bayern. Wenn man Bayerischer Landtag als Eigennamen ansieht, müsste man Landtag des Freistaates Bayern ebenso als Eigennamen ansehen, so dass der Landtag schon zwei alternative "Eigennamen" hätte, und möglicherweise gibt es noch mehr. 2. Wenn man ein Syntagma wie Bayerischer Landtag, das aus dem Namen einer in einem gegebenen Rahmen nur einmal existierenden Institution und dem Namen einer Gebietskörperschaft zusammengesetzt ist, aufgrund seines häufigen Vorkommens als "Eigennamen" ansieht, stellt sich die Frage, ob dann alle auf dieselbe Weise zusammengesetzten, häufiger vorkommenden Syntagmen auch "Eigennamen" sein sollen - z.B. Münchner Stadtrat? Und trägt Christian Ude derzeit gar den Eigennamen "Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München"? 3. Charakteristisches Merkmal von Eigennamen im eigentlichen Sinen des Wortes ist, dass sie von demjenigen, der etwas benennt, arbiträr vergeben werden. In diesem Sinne kann z.B eine Stadt eine Straße "Franz-Josef-Strauß-Allee" nennen, und dann heißt die so, wenn sie dieselbe Straße hingegen in "Konrad-Adenauer-Allee" umbenennt, dann heißt sie eben so. Was Verfassungsorgane betrifft, so ist es ziemlich offensichtlich, dass deren Namen in der Verfassung festgelegt werden und nirgends sonst. Wenn der Landtag Bayerns z.B eine einfaches Gesetz verabschieden würden, in dem er sich den Eigennamen "Schützenfest" zulegt, und dann in Zukunft zu Sitzungen des "Schützenfestes" einlädt anstatt zu solchen des Landtages, dann wären diese Einladungen höchstwahrscheinlich rechtsungültig (es sei denn, die enthielten einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass mit "Schützenfest" hier der Landtag gemeint ist). Wenn der Landtag sich tatsächlich in "Schützenfest" umbenennen wollte, bliebe ihm nichts anderes, als die Verfassung zu ändern und dort das Wort "Landtag" jeweils durch "Schützenfest" zu ersetzen. Dass der Landtag sich problemlos als "Bayerischer Landtag" bezeichnen kann, liegt nur daran, dass dieses Syntagm seinen von der Verfassung festgelegten Namen enthält.
Dass ich die Begründung, das Syntagma "Bayerischer Landtag" sei quasi ein Eigenname, abgelehnt habe, heißt nicht, dass ich generell eine Umbenennung der Kategorie ablehnen wollte. Ich wüsste nur gerne vorher, nach welchem Kriterium in Zukunft über die Benennung solcher Kategorien, deren Bezeichnungen sich aus dem Namen einer Institution und dem Namen einer Gebietskörperschaft zusammensetzen, entschieden werden soll. Wenn ich mir die Erläuterungen zu den Forderungen nach Umbenennung in von "Kategorie:Landtag (Bayern)" in "Kategorie:Bayerischer Landtag" und von "Kategorie:Landtag (Brandenburg)" in "Kategorie:Landtag Brandenburg" ansehe, dann scheint mir, dass die gewünschte Regel lautet: Es wird diejenige von mehreren empirische nachweisbaren Wortfolgen verwendet, die die höchste Frequenz aufweist. Eine solche Regel kann man natürlich aufstellen, man sollte sie dann aber auch explizit so formulieren.
Ansonsten ließen sich natürlich auch andere Regeln aufstellen, mann könnte z.B. auch stets die Vollform aus Bezeichnung des Verfassungsorgans + vollem Namen des jeweiligen Landes verwenden, also "Landtag des Freistaates Bayern" und "Landtag des Landes Brandenburg".
Die von Triebtäter vorgenommenen Verschiebungen von Artikel zu Klammerlemmata waren im übrigen von mir nicht intendiert, ich wollte im Gegenteil zunächst einmal keine Änderungen vornehmen, bevor nicht klar, ist, auf welcher allgemeinen Grundlage diese erfolgen sollen.
Die Frage nach dem Namen des bayerischen Landtags kann anscheinend viele Diskussionsmeter füllen - es gibt aber nur einen einzigen Namen, und der ist schnell herauszufinden. Überall dort, wo es um Anschriften, um das Impressum, um amtliche Drucksachen und Protokolle geht, findet man ausschließlich den Namen Bayerischer Landtag (weiteres Beispiel). Alles andere ist lediglich als Abkürzung gemeint. Selbst im Grundgesetz ist noch nicht einmal durchgehend vom Deutschen Bundestag die Rede, sondern einfach vom Bundestag (Abkürzung). Ich werde aber dennoch eine E-Mail an die Landtagsverwaltung schreiben.--EigntlichWikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/14#c-Eigntlich-2008-10-01T16:46:00.000Z-1001-2008-10-01T16:38:00.000Z11[Beantworten]
Mit der Aufschrift eines Siegels einen einzigen heute offiziell geltenden Eigennamen einer Institution zu beweisen, ist kaum möglich; sonst müsste man schließen, dass die Stadt New York heute offiziell Civitas Novum Eboracum und der Staat Rhode Island offiziell State of Rhode Island and Providence Plantations hieße. Die Aufschrift dieses Siegels ist nichts anderes als eine der heute üblichen Bezeichnungen des Landtages von Bayern, und auch wenn man solche Bezeichnungen als Eigennamen ansehen möchte, so gibt es hier auf jedenfall mehrere davon, mindestens neben Bayerischer Landtag noch Landtag des Freistaates Bayern. (Im Falle Berlins scheint die Sache etwas einfacher zu liegen, zumindest fällt mir spontan keine zweite mögliche Bezeichnung eine, die "Abgeordnetenhaus" und "Berlin" enthält und die ich in offiziellen Texten gesehen hätte.)
Unabhängig von der Frage, ob man diese Bezeichnungen für Eugennamen hält oder nicht, bleibt es trotzdem sinnvoll, nicht Tag für Tag fast dieselbe Frage für ein anderes Bundesland zu diskutieren, wenn es doch offensichtlich ein generelles Anliegen gibt, die Kategorien für die Landesparlamanet auf Lemmata ohne Klammern zu verschieben. Daher erkläre ich die Diksussion hier für abgeschlossen und fordere dazu auf, in der Diskussion zum jüngsten Umbenennungsantrag die allgemeinen Kriterien für die Festlegung der neuen Lemmata für alle Landesparlamente zu diskutieren (eine Wiederholung der Anträge zu Bayern und zu Brandenburg dort gilt natürlich nicht als "Wiederholungsantrag"). -- 1001Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/14#c-1001-2008-10-02T14:48:00.000Z-Eigntlich-2008-10-01T17:09:00.000Z11[Beantworten]
Am Rednerpult im Plenarsaal und am Eingang des Maximilianeums steht ebenfalls "Bayerischer Landtag". -- Triebtäter 16:52, 2. Okt. 2008 (CEST)
bitte nicht dieselbe Person den gleichen Antrag zweimal entscheiden, Admin Eigntlich hatte die Diskussion wieder aktiviert. -- Triebtäter 17:15, 2. Okt. 2008 (CEST)