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[[Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder/Archiv/2011#Thema 1]]
oder als Weblink zur Verlinkung außerhalb der Wikipedia
"Der alte Begriff des „Postwertzeichens“ ist in der Bundesrepublik Deutschland deshalb rechtlich und sprachlich nur noch ein untergegangenes historisches Wort." I see dead words and they walk here. Man könnte auch mal diskutieren, ob Briefmarken wirklich noch amtliche Werke sind, denn schließlich arbeitet die Post ja nun privatrechtlich und in einem Amtsblatt werden die Briefmarken meines Wissens auch nicht mehr bekanntgemacht. --IsderionWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Isderion-2011-01-11T00:30:00.000Z-Neue Vorlage:Postwertzeichen11
Ansonsten könnte man in die CC-BY-SA Vorlage einfach den Legalcode auf englisch und auch für Deutschland, Österreich verlinken. Für die Schweiz gibt es ihn nur in Version 2.5 (aktuell ist 3.0). Die CC-BY-SA-de Vorlage kann dann weg, da nur der Text für die nationale Gerichtsbarkeit anders ist, die Vorlage aber im Endeffekt völlig redundant ist. Die Auswechselbarkeit aller Länderadaptionen des gleichen Lizenztyps steht ja explizit in jedem Legalcode drin. Ziel von Creative Commons ist es ja gerade ein universelles internationales Rechtsgerüst zu schaffen, das den Anforderungen des Internets gerecht wird. MatthiasWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Matthias M.-2011-02-13T16:23:00.000Z-Martina Nolte-2011-02-13T13:47:00.000Z11
Länderadaptionen sind nicht auswechselbar, man kann aus CC-by-sa-3.0-de kein CC-by-sa-3.0-us machen, das ginge nur aus CC-by-sa-3.0, insofern ist die Hinzufügung der -de-Variante eine verbindliche Rechtsordnung. Und man muss sich auch nur auf den deutschen Text berufen und nicht auf den englischen. Auch wenn die Unterschiede minimal sein mögen, CC-by-sa-3.0 ist eine andere rechtsverbindliche Lizenz als -de. Und einfach mal ... verlinken ist rechtswidrig, da die Lizenzbedingungen eindeutig festlegen, was zu verlinken ist. Status Quo, auch wenns für 99,9999% der User praktisch keinen Unterschied macht, rechtlich besteht er aber. -- QuedelWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Quedel-2011-02-13T20:02:00.000Z-Martina Nolte-2011-02-13T19:38:00.000Z11
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Dass die Lizenzvorlagen für Bilder (außer vermutlich für Administratoren der deutschen Wikipedia) komplett gesperrt sind, macht ihre Interwiki-Verlinkung nicht einfacher. Z. B. wären bei der Vorlage:Bild-PD-US die Interwiki-Links
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren7 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Der "Lizenz"baustein {{Bild-PD-§134}} ist nur für bestimmte Werkgruppen vorgesehen: a) Abgeordnetenbilder aus Reichstagshandbüchern b) bestimmte (v. a. topographische) Karten der Vermessungsämter. Bei allen anderen Abbildungen muss erst auf WP:UF diskutiert und ergründet werden, ob die Voraussetzungen des § 134 überhaupt gegeben sind und ob die Anwendung der Vorlage auf weitere Gruppen von Werken erweitert wird bzw. ob man im Einzelfall die Lizenz für Einzelabbildungen zulässt. Solange das nicht geschehen ist und positiv beschieden wurde, ist diese Lizenz für andere Bilder unzulässig.
Nach Absprache im DÜP-Chat hatte ich letztens das hier in den 1923er-Baustein eingebaut. So ähnlich vielleicht. Dann sollte vielleicht auch gleich analog zum 1923er die Diskussion verlinken, wo entschieden wurde, dass die §134 für das entsprechende Bild anwendbar ist. Oder?
Vorschlag - Aufbau ähnlich zu dem 1923er-Baustein. An den normalen Text anfügen:
<small>{{#if: {{{disk|}}} |Eine Diskussion zur Anwendbarkeit des Vorstehenden auf diese Dateiart hat [{{{disk}}} hier] stattgefunden.|Ohne vorherige Diskussion ist in der Wikipedia Vorstehendes nur für folgende Werkarten anzuwenden:
* Porträts von Abgeordneten aus den vom ''Büro des Reichstags'' herausgegebenen ''Reichstags-Handbüchern''.
* Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte [[Messtischblatt|Messtischblätter]]).
Alle anderen Werkarten müssen [[Wikipedia:Urheberrechtsfragen|hier]] diskutiert werden und die Diskussion nach Abschluss hier verlinkt werden.</small>
Aufgrund der schon existenten ca. 2000 Verwendungen (ohne Disklink) kann man leider nicht so verfahren, wie bei dem 1923er.
Deine grundsätzliche Intention halte ich für richtig. Die Vorgehensweise wie bei 1923 ist allerdings hier nicht so passend, da der Fall ganz anders gelagert ist: Wir bekommen von den beiden von Dir genannten Werksgruppen tausende Dateien und immer wieder neue. Einzelne Diskussionen oder immer wieder der Hinweis auf ehemalige positiv beschiedene Diskussionen sind beides ermüdend und nicht zielführend. Vielleicht wäre hier der Missbrauchsfilter eine Option, sodass imemr wieder nachkontrolliert wird, welche Dateien mit dieser Lizenz ausgestattet wurden?! YellowcardWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Yellowcard-2011-03-11T16:51:00.000Z-Saibo-2011-03-11T00:23:00.000Z11
Die Vorgehensweise ist ja nicht genau wie bei 1923. Nur wenn die Standardfälle nicht zutreffen soll ein Link eingetragen werden. Wobei das, ja, in der Tat nicht zu einer korrekten Kontrolle aller Dateien mit dem Baustein führt. Hauptsächlich ging es mir auch darum, dass in dem Baustein überhaupt erstmal genauer drin steht für was er gilt. Vielleicht einfach so:
Vorstehendes ist in der Wikipedia nur für folgende Werkarten anzuwenden:
Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und nach positivem Diskussionsergebnis hier aufgeführt werden.
Ich finde es nur unschön, wenn man eine Bildseite ansieht und nicht bemerkt, dass das Bild eigentlich gar nicht mit dem Baustein hier sein darf, weil der Baustein die Einschränkungen eben in keinster Weise aufführt. Wenn man sich nur den Baustein ansieht, dann sind damit viele andere Werke okay.
Nicht zwingend. Gibt ja auch Wappen die erst vor ein paar Jahren entstanden sind. Hier die genaue Entstehungszeit rauszubekommen, wenn nicht irgendwie zufällig belegt, ist manchmal echt schwierig. Das Problem ist, das die Wappenbeschreibung, also die Blasonierung frei ist, die entsprechende grafische Umsetzung jedoch nicht zwingend (die variiert ja je nach umsetzendem Grafiker, z.B. ist Schwein nicht gleich Schwein oder eine Burg nicht gleich Burg). Und das wir mit SH auf Commons nicht so weit kommen wie auf DE wissen wir ja alle. Und nur wir hier auf DE haben das Schutzlandprinzip. Nur das wir uns bei Wappen wegen der SH keine Gedanken machen müssen, da wir sie als Amtliche Werke behandeln. --WikijunkieDisk.(+/-)Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Wikijunkie-2011-03-21T22:58:00.000Z-Saibo-2011-03-21T21:34:00.000Z11
Hinweiskasten zu §134-Vorlage
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die Abkürzung für die Adressierung im Internet erfolgt imho nur mit Großbuchstaben. Im laufen Text der/n Vorlage/n ist der letzte Buchstabe der Abkürzung an folgender Stelle klein.
... sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) ...
der bedarf besteht zumindest für Datei:Vue du Stade Vélodrome depuis la Tour France 3.jpg. auf commons wird diese möglichkeit oft genutzt und dateien, die wegen fehlender panoramafreiheit dort gelöscht werden, können mit dieser vorlage dann auch hier richtig lizensiert werden. --Akkakk 17:06, 29. Jul. 2011 (CEST)
Einführung als neue Lizenz. Anbieten in der Lizenzauswahl anstelle von Bild-frei
keine Überführung von bestehenden Bild-frei-Lizenzen in die neue Lizenz.
Schreiben eines Bausteintextes, der auch in DACH gültig wäre.
Entfernen von Bild-frei in dem Hochladeassistenten und auf WP:LFB, dafür Einfügen der CC-0 Lizenz an gleichen Orten
Beibehalten des Bild-frei-Lizenzbausteines (nach Möglichkeit auch ohne großen Hinweis á la "läuft aus, nicht mehr verwenden")
ProVorteile
vergleichbarer, international einfacher zu handhaben, da die Lizenz weltweit verfügbar ist
kein schwierig zu lesender Nutzungsrechttext der jetzigen Vorlage
bedenkenlos nach Commons überführbar, da wir keine "ähnliche" Lizenz suchen müssen, sondern einen eindeutigen identischen Lizenzbaustein hätte
explizite Nennung im Lizenztext, dass andere Rechte erhalten bleiben.
Anpassung an verschiedene "was ist, wenn das in jenem Land nicht erlaubt ist" - Sachlagen
Lizenzen sind auf Meta-Ebene besser auslesbar und identifizierbar.
Kontra Nachteile
Wird CC-0 wirklich gebraucht?
Schwierigkeit der Gültigkeit in Deutschland: die Kurzfassung (Deed / de-Deed) wäre lt. Suhadi wohl hier nicht gültig. Der Legalcode selber kann auch nur unter Berücksichtigung des Punktes 3 überhaupt maximal als hier legal anerkannt werden.
Keinerlei Mehrwert der Nutzung hinsichtlich des "was darf ich damit machen", für den Weiternutzer ändert sich praktisch nichts.
Der von Creative Commons angebotene Deed als solches wäre auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar. Die Regelung des § 11 UrhG ist unabdingbar. Auf das Urheberrecht kann nach allgemeiner Ansicht nicht verzichtet werden, ebenso nicht in die Gemeinfreiheit entlassen werden. Der Text des deed würde daher nach deutschem Recht nicht wirksam sein (auch wenn dieser an sich keine juristische Wirkung entfaltet). Selbiges gilt für den Lizenztext. Nach Punkt 2 des Lizenztextes gibt der Urheber jedes Urheberrecht und damit verwandtes Recht auf. Dieser Lizenztext ist jedoch ganz offensichtlich auf die US-Gesetzeslage zugeschnitten. Man kann mithin davon ausgehen, dass der Punkt 2 als solches insgesamt nicht wirksam, ggf. sogar nach § 134 BGB nichtig, ist in Deutschland. Problematisch ist auch, dass der Lizenztext versucht das Urheberpersönlichkeitsrecht völlig auszuschließen. Nach der h.M. ist dies jedoch nicht möglich. Man kann das Urh.persönlichkeitsrecht nur einschränken, nicht ausschließen.
In Punkt 3 des Lizenzvertrages ist ein Auffangtatbestand zu finden. Dort wird geregelt, dass, sofern der Ausschluss des Urheberrecht oder der damit verwandten Rechte nicht möglich ist, nur eine weitestgehende Lizenz erteilt wird ("Affirmer hereby grants to each affected person a royalty-free, non transferable, non sublicensable, non exclusive, irrevocable and unconditional license"). Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass der Urheber ein unentgeltliches, einfaches und bedingungsloses Nutzungsrecht für Jedermann erteilt. Dies ist genau das, was Bild-frei momentan auch macht.
Das einzige, was m.E. die CC-0 dem Bild-Frei voraus hat, ist die ausdrückliche Haftungsbeschränkung unter Punkt 4 Buchstabe b. Jedoch könnte man im Sinne der Bild-Frei-Lizenz davon ausgehen, dass darin eine stillschweigende Haftungsbeschränkung mit vereinbart wurde. Im Zweifel lässt sich dies nachtragen.
Der Punkt für die CC-0, dass "kein schwierig zu lesender Nutzungsrechtstext der jetzigen Vorlage" mehr vorliegt, muss man jedoch zurückweisen. Der relativ einfache Text der jetzigen Vorlage wird durch einen (einzig juristische relevanten) komplizierten Lizenztext in Englisch ersetzt. Ob dies die Nachnutzung fördert ist fraglich. Ich kann man gut vorstellen, dass viele abgeschreckt werden, wenn sie einen englischen Lizenztext lesen müssen.-- ⚖.suhadiWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Suhadi Sadono-2011-08-07T13:35:00.000Z-Quedel-2011-08-07T13:10:00.000Z11
Man sollte IMO auch den internationalen Aspekt berücksichtigen. D.h. wenn jemand, der die dt. Sprache nicht beherrscht, hier ein Bild mit dem Bild-frei-Baustein findet, kann er nicht wirklich abschätzen, was er außerhalb Deutschlands damit unter welchen Bedingungen machen darf. Das Problem fängt ja schon beim Transfer nach Commons an, wo viele der Bild-frei-Daten als PD-self landen, anderen dagegen als Copyrighted Free Use o.ä, weil es dort keine exakte Entsprechung unseres Bausteins gibt.--Kam SolusarWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Kam Solusar-2011-08-07T15:21:00.000Z-Suhadi Sadono-2011-08-07T13:35:00.000Z11
Nein, Bild-frei und CC-0 wären zwar de facto ziemlich gleich, jedoch würde m.E. bei der Verwendung der Bild-frei-Lizenz die CC-0-Datei unterlizenziert, denn die CC-0-Lizenz schränkt auch "related rights" ein, wobei natürlich fraglich ist, was das sein soll, ich gehe mal davon aus, dass abdingbare Urheberpersönlichkeitsrechte (o.ä.) darunter fallen können. Wie dem auch sei, tut die Bild-frei-Lizenz dies nicht, sondern erteilt nur ein einfaches Nutzungsrecht. Diese Lizenz ermöglicht daher de jure weniger als die CC-0, vorausgesetzt natürlich, dass die CC-0 in diesem Umfang wirksam ist. Eine Unterlizenzierung ist laut Lizenztext nicht möglich. Dies ist insgesamt meine Einschätzung.-- ıpɐɥnsWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Suhadi Sadono-2011-08-08T20:21:00.000Z-Quedel-2011-08-08T20:10:00.000Z11
Besser wäre wohl sowieso auf die offizielle Version im RIS zu verlinken (gleichzeitig mit dem Vorschlag UrhG aus dem Link draussen zu lassen und extra mit dem WP-Artikel zu verlinken), also so: {{§|7|UrhG|RIS-B|DokNr=NOR12024408}} [[Urheberrechtsgesetz (Österreich)|UrhG]] (AT), ergibt § 7UrhG (AT), statt bisher § 7 UrhG (AT).
Nur weil hier etwas Konsens ist, heißt es nicht, dass es richtig ist. Man versucht sich hier einfach nur an irgendetwas festzuhalten, was von der Literatur seit Jahren und nahezu einstimmig kritisiert wird. Es ist daher schon aus Gründen der Vorsicht geboten der für einen schlechteren, also das Urheberrecht eines anderes bewahrenden, Ansicht zu folgen. Erst wenn eine hochrichterliche Entscheidung diesbezüglich ergeht, kann man wirklich darauf vertrauen. Dies liegt hier nicht vor. -- ıpɐɥnsWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Suhadi Sadono-2011-09-21T15:13:00.000Z-Chaddy-2011-09-20T23:02:00.000Z11
Man sollte die Vorlage tatsächlich löschen, da sie vollständig durch Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk abgedeckt wird (sie rekurriert ja ebenfalls auf § 5 UrhG) und nicht mehr verwendet wird. --cwbm 16:53, 23. Sep. 2011 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren15 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wie der Fall mit dem Logo Datei:Klaus-Tschira-Stiftung Logo.svg zeigt, tut die Vorlage genau das nicht, wofür sie gedacht ist: Die Rechteinhaber besänftigen. Das war der einzige Grund, weshalb dieser Baustein eingeführt wurde und weshalb von rtc verboten wurde, den eigentlichen urheberrechtlichen Status der Logos auf den Bildbeschreibungsseiten zu erwähnen (würden wir das tun, hätte man denen von der Stiftung wenigstens nicht auch noch erklären müssen, was Sache ist). Insofern ist diese Vorlage ein Witz. Es wird Zeit, dass wir diese endlich wieder abschaffen... -- Chaddy · D – DÜP –Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Chaddy-2011-09-22T23:27:00.000Z-Vorlage:Bild-LogoSH11
Nun, weil ein Rechteinhaber das nicht versteht, müssen die vielen anderen Rechteinhaber die bereits dadurch besänftigt wurden nicht unser System aushebeln. Und wenn ein Link alles klärt, warum denen dann nicht den Link auf der BD geben? Soviel zum aktuellen Fall. Allgemein: ich kenne den "alten" Status gar nicht. Nach Lesen der alten LD seh ich nur, dass eine solche Vorlage (im Gegensatz zur Kombi PD-SH und Logo) seitens der Foundation und von Anwälten dringend empfohlen wurde (inwieweit das heute noch gilt, weiß ich nicht). Was wäre also dann die Lösung? -- QuedelWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Quedel-2011-09-23T14:55:00.000Z-Chaddy-2011-09-22T23:27:00.000Z11
„sondern auch Richtung OTRS, Wikimedia-Foundation und deren beauftragte Anwaltskanzlei abgeklärt.“ (Benutzer -jha-)
„Weil die Anwälte gesagt haben: Entweder kommt der PD-Hinweis weg oder sie empfehlen der Foundation, in Deutschland sämtliche Logos löschen zu lassen,“ (dto.)
„als mein bekannte anrief (ist Anwalt in Sachen Urheberrecht) und mir die Richtigkeit bestätigte.“ (Christian Bier)
„Die neue Vorlage ist unbedingt notwendig, um ein Stück mehr Rechtssicherheit im Bereich der Logos zu erreichen.“ (Raymond)
Logo als "Miniatur"Liest hier noch jemand mit ;-) ? Ich stoße gerade auf diese Diskussion, weil ich in Datei:Ebm 09 logo greentech cmyk jpg tmb.jpg die hier diskutierte Vorlage entdeckte. Zuvor hatte ich in ebm-papst die Größe dieses Logos von miniatur auf 90px verkleinert, weil es auf meinem Bildschirm - so wie hier eingebunden - echt "bollig" daherkam (Frage am Rande: Gibt es auch eine Möglichkeit, Bilddateien kleiner als "miniatur" relativ zur Bildschirmgröße einzubinden?). Urheber der Logo-Datei ist das Unternehmen ebm-pabst selbst. Und dieses Unternehmen schreibt nun per Vorlage vor, wann dieses Logo in Wikipedia und drüber hinaus verwendet werden darf. Dieses Logo ist in WP nur auf Artikel des Unternehmens eingebunden. Dann meine ich: Logo aus dem Artikel mit dem Hinweis "Enzyklopädische Relevanz des Logos begründet Inanspruchname von Marken- und Schutzrechten in WP nicht" entfernen. F.Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Faltenwolf-2011-10-11T22:19:00.000Z-Quedel-2011-09-23T20:55:00.000Z11
Obwohl ich das Problem nicht wirklich verstehe, will ich aus reiner Höflichkeit dennoch versuchen hier zu antworten. Die Relevanz des Logos ist nicht abhängig davon ob es geschützt ist oder nicht. Der Gegenstand des Logos muss relevant sein, damit das Logo trotz Schutzes hier gehostet und verwendet werden darf. --cwbm 13:15, 12. Okt. 2011 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren23 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
ich hätte gerne einen parameter für die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe, der den nocommons-baustein ausblendet. ansonsten können solche sehr wohl commons-geeigneten dateien nicht per commonshelper oder bot übertragen werden. das könnte in etwa so aussehen: {{#ifeq:{{{Commons|}}}|ja||{{NoCommons}}}} --Akkakk 22:30, 3. Sep. 2011 (CEST)
Sowas hatte ich mir auch schon überlegt. Ich ersetze dazu je nach Fall (per Klick) {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} durch {{#ifeq: {{LOCALTIME}} | {{subst:LOCALTIME}} | {{Bild-frei}} | {{NC}} {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} }}. Damit kann ich die Datei mittels CommonsHelper transferieren. Mittels Nulledit wird anschliessend wieder der Ursprungszustand + NowCommons angezeigt.
Finde ich eher unnötig: einfach CH ohne TUSC zum Generieren des Beschreibungtextes verwenden und hochladen. Alternativ eben kurzzeitig die Lizenz durch die COM-Lizenz ersetzen ({{PD-ineligible}}).
Ich war mal so frei und habe prominent oben die beiden wichtigen Seiten auf Commons verlinkt. Es gibt durchaus die Gefahr, dass wenn wir beide angeben, es vermehrt zu Probleme kommt, weil die falsche Vorlage verwendet wird mit dem Hinweis "steht doch da". Wobei ich grundsätzlich dieser Idee offen gegenüber stehe, nur halt man müsste klar erkennen, dass es diesen Vorlagensyntax hier auf de.wp nicht gibt. --QuedelWikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen f%C3%BCr Bilder/Archiv/2011#c-Quedel-2011-12-06T15:44:00.000Z-Leyo-2011-12-06T10:11:00.000Z11