Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Perrak in Abschnitt Datenschutzeingriff
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Datenschutzeingriff

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Inwiefern rechtfertigt eine „Sperrumgehung“ einen Datenschutzeingriff entsprechend der Checkuser-Policy? Ich halte das in diesem minderschweren Fall für übertrieben. —viciarg414 Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Viciarg-2020-05-30T18:55:00.000Z-Datenschutzeingriff11Beantworten

Vorallem was sollen die Resultierenden Massnahmen sein?--Bobo11 (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Bobo11-2020-05-30T19:29:00.000Z-Viciarg-2020-05-30T18:55:00.000Z11Beantworten
Was wäre denn die Alternative? Soll man auf Verdacht Sanktionen verhängen? Eine CU-Abfrage sollte man nicht leichtfertig durchführen, aber so gravierend ist der Eingriff in den Datenschutz auch wieder nicht, dass man sie unterlassen sollte, obwohl die Kriterien erfüllt sind. Perrak (Disk) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Perrak-2020-05-31T21:48:00.000Z-Bobo11-2020-05-30T19:29:00.000Z11Beantworten
Nein Perrak es ging mir eher darum hinweisen, dass eigentlich vor der Abfrage klar sein sollte was denn für Sanktionen drohen. Denn nur wenn das mögliche Strafmass bekannt ist, kann man abschätzen, ob der Eingriff berechtigt ist. Bei einer Woche Sperrverlängerung ja gut, da mag ein CU noch berechtigt sein. Aber was, wenn der CU-Prozess länger dauert als die Sperre, die dann verhängt wird? Lohnt es sich dann wirklich? --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Bobo11-2020-05-31T22:15:00.000Z-Perrak-2020-05-31T21:48:00.000Z11Beantworten
ich habe Firobuz auf das CU hingewiesen, er hätte jederzeit Stellung dazu nehmen können und meiner Meinung nach auch sollen, denn dann hätte man sich das ganze auch ersparen können. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-SlartibErtfass der bertige-2020-06-01T06:44:00.000Z-Bobo11-2020-05-31T22:15:00.000Z11Beantworten
Perrak, Alternativlosigkeit war noch nie ein Argument. Welches Kriterium siehst Du denn erfüllt? Es geht hier immerhin um den Zugriff auf personenbezogene Daten. —viciarg414 Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Viciarg-2020-06-01T12:32:00.000Z-Perrak-2020-05-31T21:48:00.000Z11Beantworten
Alternativlosigkeit ist schon deshalb kein Argument, weil ea immer Alternativen gibt. Sind diese aber schlechter, dann ist auch eine wenig gute Alternative sinnvoll.
Vermutete Sperrumgehung ist eindeutig ein Grund, eine CU-Abfrage durchzuführen. Dass dadurch möglicheriwese personenbezogene Daten des Sperrumgehers bekannt werden, ist sein Risiko, er hätte die Sperre ja respektieren können, oder gleich auf das zur Sperre führende Verhalten verzichten. Personenbezogene Daten anderer Wikipedianer werden mir als CU-Berechtigtem bekannt, ich habe aber eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Wenn man das nicht will, müsste man das Instrument CU insgesamt abschaffen. Das sollte man dann aber größer diskutieren.
@ Bobo11: Was genau die Konsequenz einer positiven Abfrage wäre, steht vor einer CU-Abfrage nie fest, warum hätte das hier anders sein sollen? Dass eine zusätzliche Kurzsperre eine mögliche Konsequenz war, war klar, und dass insofern eine sehr lange Dauer des Verfahrens eher nicht sinnvoll war auch. Deshalb habe ich auch nur so lange gewartet, bis klar war, dass mit einer Äußerung des angefragten Benutzers nicht mehr zu rechnen war und die Anfrage schnell abgeschlossen. Im Gegesatz zu anderen war sie ja recht einfach, die Abfrage hat mich in diesem Fall weniger Zeit gekostet als die Überlegung, ob eine solche überhaupt angebracht sei. -- Perrak (Disk) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Perrak-2020-06-02T08:45:00.000Z-Viciarg-2020-06-01T12:32:00.000Z11Beantworten
Danke für Antwort. Wir in den Standpunkten nicht wirklich auseinander. Trotzdem wäre es bei solchen Anfragen nicht schlecht, wenn Folgen eines positiven CU genannt würde. Und dein Einwand Perrak nehme ich gleich vorneweg; Nein, das wäre nicht die Aufgabe des Abfragers, sondern des Antragstelles. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Bobo11-2020-06-02T09:24:00.000Z-Perrak-2020-06-02T08:45:00.000Z11Beantworten
ich habe den Antrag gestellt und Firobuz auf seiner Diskussionsseite darüber informiert. Er hat selbst entschieden keine Stellung zu nehmen, was im Übrigen eine Abfrage erspart hätte. Die Konsequenzen wären vermutlich milder ausgefallen. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-SlartibErtfass der bertige-2020-06-02T09:33:00.000Z-Bobo11-2020-06-02T09:24:00.000Z11Beantworten
Letzterem stimme ich zu, gerade bei eher weniger schweren Verstößen könnte es sinnvoll sein, wenn der Antragsteller mitteilt, was er sich von der Abfrage verspricht. Bei der Entscheidung, eine Abfrage durchzuführen oder nicht spielt auch eine Rolle, ob ein positives Abfrageergenis Sanktionen rechtfertigen würde, die sonst weniger gerechtfertigt wären. Wobei es mir dann nur um die grundsätzliche Frage geht, nicht um die Höhe eventueller Sanktionen. -- Perrak (Disk) Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen/Benutzer:Firobuz, Benutzer:188.99.163.24#c-Perrak-2020-06-02T10:14:00.000Z-SlartibErtfass der bertige-2020-06-02T09:33:00.000Z11Beantworten