„Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln“ – Versionsunterschied

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gem. Beschluss bei SG-Tagung genderneutrale Formulierung der SG-Seiten
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== Grundlagen ==
== Grundlagen ==

Das Schiedsgericht dient als höchste Instanz zur Befriedung konkreter Konflikte in der Wikipedia, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Mittel bereits erschöpft sind.<ref name="mb1" /> Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist dabei auf folgende Fälle beschränkt:<ref name="mb1" />
Das Schiedsgericht dient als höchste Instanz zur Befriedung konkreter Konflikte in der Wikipedia, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Mittel bereits erschöpft sind.<ref name="mb1" /> Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist dabei auf folgende Fälle beschränkt:<ref name="mb1" />
{{Wikipedia:Schiedsgericht/Grundlagen}}
{{Wikipedia:Schiedsgericht/Grundlagen}}


== Zusammensetzung und Wahl ==
== Zusammensetzung und Wahl ==

=== Zusammensetzung ===
=== Zusammensetzung ===

Das Schiedsgericht besteht normalerweise aus zehn Schiedsrichtern, die für ein Jahr gewählt werden, wobei Wiederwahl möglich ist. Die Zahl kann höher sein, wenn durch Stimmengleichheit überzählige Schiedsrichter gewählt werden, oder niedriger, wenn Schiedsrichter vorzeitig ausscheiden oder bei einer Wahl weniger Kandidaten mehr Pro- als Kontrastimmen erhalten, als Schiedsrichter zu wählen sind (dazu siehe unten den Abschnitt [[#Wahl|Wahl]]). Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind.<ref name="mb1" /> Die vom Meinungsbild zur Aufgabentrennung<ref name="mb aufgabentrennung">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Aufgabentrennung|Meinungsbild Aufgabentrennung]]</ref> festgelegte Mindestzahl von drei Mitgliedern des Schiedsgerichts spielt „fürs Schiedgericht<!-- sic --> (…) derzeit keine Rolle“.
Das Schiedsgericht besteht normalerweise aus zehn Schiedsrichtern, die für ein Jahr gewählt werden, wobei Wiederwahl möglich ist. Die Zahl kann höher sein, wenn durch Stimmengleichheit überzählige Schiedsrichter gewählt werden, oder niedriger, wenn Schiedsrichter vorzeitig ausscheiden oder bei einer Wahl weniger Kandidaten mehr Pro- als Kontrastimmen erhalten, als Schiedsrichter zu wählen sind (dazu siehe unten den Abschnitt [[#Wahl|Wahl]]). Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind.<ref name="mb1" /> Die vom Meinungsbild zur Aufgabentrennung<ref name="mb aufgabentrennung">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Aufgabentrennung|Meinungsbild Aufgabentrennung]]</ref> festgelegte Mindestzahl von drei Mitgliedern des Schiedsgerichts spielt „fürs Schiedgericht<!-- sic --> (…) derzeit keine Rolle“.


=== Aktive und passive Wahlberechtigung ===
=== Aktive und passive Wahlberechtigung ===
Ein Benutzer ist aktiv wahlberechtigt,
Ein Wikipedia-Benutzender ist aktiv wahlberechtigt,
# wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
# wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
# '''und''' seine erste Bearbeitung mindestens 4&nbsp;Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also am 7.&nbsp;Januar für die Maiwahl bzw. 7.&nbsp;Juli für die Novemberwahl)
# '''und''' seine erste Bearbeitung mindestens 4&nbsp;Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also am 7.&nbsp;Januar für die Maiwahl bzw. 7.&nbsp;Juli für die Novemberwahl)
# '''und''' er nach den Kriterien von [[Wikipedia:Stimmberechtigung]] stimmberechtigt ist.<ref name="mb1" />
# '''und''' er nach den Kriterien von [[Wikipedia:Stimmberechtigung]] stimmberechtigt ist.<ref name="mb1" />


Jeder nach diesen Kriterien wahlberechtigte Benutzer kann für das Schiedsgericht bis zum 7.&nbsp;Tag um 23:59:59&nbsp;Uhr des Abstimmungsmonats seine Kandidatur anmelden. Allerdings ist es nicht zulässig, gleichzeitig Schiedsrichter und Bürokrat, Oversightberechtigter oder Checkuserbeauftragter zu sein.<ref name="mb aufgabentrennung" /> Wer eine der anderen Funktionen ausübt, darf zwar fürs Schiedsgericht kandidieren, müsste die andere Funktion bei erfolgreicher Wahl aber niederlegen.
Jeder nach diesen Kriterien wahlberechtigte Benutzende kann für das Schiedsgericht bis zum 7.&nbsp;Tag um 23:59:59&nbsp;Uhr des Abstimmungsmonats seine Kandidatur anmelden. Allerdings ist es nicht zulässig, gleichzeitig Schiedsrichter und Bürokrat, Oversightberechtigter oder Checkuserbeauftragter zu sein.<ref name="mb aufgabentrennung" /> Wer eine der anderen Funktionen ausübt, darf zwar fürs Schiedsgericht kandidieren, müsste die andere Funktion bei erfolgreicher Wahl aber niederlegen.


=== Wahl ===
=== Wahl ===
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Die Nominierung der Kandidaten erfolgt vom 1.&nbsp;Tag, 0&nbsp;Uhr bis zum 7.&nbsp;Tag, 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats. Die Wahl findet vom 8.&nbsp;Tag, 0&nbsp;Uhr bis zum 21.&nbsp;Tag, 23:59:59&nbsp;Uhr des Abstimmungsmonats statt. Ma{{ß}}geblich ist die [[gesetzliche Zeit]] in D/A/CH.
Die Nominierung der Kandidaten erfolgt vom 1.&nbsp;Tag, 0&nbsp;Uhr bis zum 7.&nbsp;Tag, 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats. Die Wahl findet vom 8.&nbsp;Tag, 0&nbsp;Uhr bis zum 21.&nbsp;Tag, 23:59:59&nbsp;Uhr des Abstimmungsmonats statt. Ma{{ß}}geblich ist die [[gesetzliche Zeit]] in D/A/CH.


Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzer jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben.<ref name="mb wahl 2">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Reform der Wahl zum Schiedsgericht|Meinungsbild zur Einführung von Kontrastimmen]]</ref> Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen.<ref name="mb wahl 2" />Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen so ermittelte Stimmenzahl nur durch die Stimmenzahl von höchstens vier der anderen Kandidaten übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und das Schiedsgericht vergrö{{ß}}ert sich entsprechend.<ref name="mb1" /> Allerdings gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.<ref name="mb wahl 3">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Ergänzung zum Schiedsgerichtswahlverfahren|Meinungsbild zur Ergänzung der Wahlregeln]]</ref> Die Zahl der gewählten Kandidaten kann auch weniger als fünf betragen, wenn weniger als fünf Kandidaten antreten oder bei weniger als fünf Kandidaten die Prostimmen überwiegen.
Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzende jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben.<ref name="mb wahl 2">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Reform der Wahl zum Schiedsgericht|Meinungsbild zur Einführung von Kontrastimmen]]</ref> Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen.<ref name="mb wahl 2" />Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen so ermittelte Stimmenzahl nur durch die Stimmenzahl von höchstens vier der anderen Kandidaten übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und das Schiedsgericht vergrö{{ß}}ert sich entsprechend.<ref name="mb1" /> Allerdings gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.<ref name="mb wahl 3">[[Wikipedia:Meinungsbilder/Ergänzung zum Schiedsgerichtswahlverfahren|Meinungsbild zur Ergänzung der Wahlregeln]]</ref> Die Zahl der gewählten Kandidaten kann auch weniger als fünf betragen, wenn weniger als fünf Kandidaten antreten oder bei weniger als fünf Kandidaten die Prostimmen überwiegen.


Sollte die Anzahl der Schiedsrichter, deren Amtszeit in dem Wahlmonat noch nicht endet, kleiner sein als fünf (weil zum Beispiel bei der ''vorangegangenen'' Wahl weniger als fünf Kandidaten gewählt wurden), dann werden entsprechend viele Schiedsrichter nachgewählt.<ref name="mb1" /> Die Auszählung der Stimmen erfolgt dann so, dass die fünf Bestplatzierten für die reguläre Amtszeit gewählt sind. Die nachfolgenden nur bis zur nächsten Schiedsgerichtswahl.<ref name="ohne mb">Diese Regel resultiert nicht aus einem Meinungsbild, sondern wurde durch das Schiedsgericht festgelegt.</ref> Sollten durch Stimmengleichheit mehr als fünf Kandidaten für ein Jahr gewählt worden sein (siehe voriger Absatz), dann vermindert sich die Zahl der nachgewählten Kandidaten entsprechend. Ansonsten gilt der vorige Absatz entsprechend auch für die Nachwahlen. Auch bei Nachwahlen gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.
Sollte die Anzahl der Schiedsrichter, deren Amtszeit in dem Wahlmonat noch nicht endet, kleiner sein als fünf (weil zum Beispiel bei der ''vorangegangenen'' Wahl weniger als fünf Kandidaten gewählt wurden), dann werden entsprechend viele Schiedsrichter nachgewählt.<ref name="mb1" /> Die Auszählung der Stimmen erfolgt dann so, dass die fünf Bestplatzierten für die reguläre Amtszeit gewählt sind. Die nachfolgenden nur bis zur nächsten Schiedsgerichtswahl.<ref name="ohne mb">Diese Regel resultiert nicht aus einem Meinungsbild, sondern wurde durch das Schiedsgericht festgelegt.</ref> Sollten durch Stimmengleichheit mehr als fünf Kandidaten für ein Jahr gewählt worden sein (siehe voriger Absatz), dann vermindert sich die Zahl der nachgewählten Kandidaten entsprechend. Ansonsten gilt der vorige Absatz entsprechend auch für die Nachwahlen. Auch bei Nachwahlen gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.
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=== Amtszeit ===
=== Amtszeit ===

Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats (also normalerweise am 1.&nbsp;Juni bzw. am 1.&nbsp;Dezember) und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden.<ref name="mb1" /> Wurde ein Mitglied des Schiedsgerichts auf eine vakante Stelle nachgewählt, so endet die Amtszeit bereits mit dem Anfang der Amtszeit der bei der nächsten Wahl gewählten Schiedsrichter.
Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats (also normalerweise am 1.&nbsp;Juni bzw. am 1.&nbsp;Dezember) und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden.<ref name="mb1" /> Wurde ein Mitglied des Schiedsgerichts auf eine vakante Stelle nachgewählt, so endet die Amtszeit bereits mit dem Anfang der Amtszeit der bei der nächsten Wahl gewählten Schiedsrichter.


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==== Amtszeitverlängerung ====
==== Amtszeitverlängerung ====

Wenn laufende Anfragen nicht bis zum Zeitpunkt des Amtszeitablaufs einzelner Schiedsrichter abgeschlossen werden können, wird wie folgt verfahren:
Wenn laufende Anfragen nicht bis zum Zeitpunkt des Amtszeitablaufs einzelner Schiedsrichter abgeschlossen werden können, wird wie folgt verfahren:
# Wenn die Bearbeitung einer Anfrage kurz vor dem Abschluss steht, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 14 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschlie{{ß}}lich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
# Wenn die Bearbeitung einer Anfrage kurz vor dem Abschluss steht, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 14 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschlie{{ß}}lich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
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== Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Schiedsgerichts ==
== Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Schiedsgerichts ==

=== Aufgaben ===
=== Aufgaben ===

Die Mitglieder des Schiedsgerichts entscheiden über die Annahme von Anfragen, bearbeiten diese und treffen eine Entscheidung. Diese kann mit der Bestimmung von Ma{{ß}}nahmen verbunden sein.
Die Mitglieder des Schiedsgerichts entscheiden über die Annahme von Anfragen, bearbeiten diese und treffen eine Entscheidung. Diese kann mit der Bestimmung von Ma{{ß}}nahmen verbunden sein.


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=== Rechte ===
=== Rechte ===

Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht zur Ausführung ihrer Aufgaben temporär Adminrechte.<ref name="mb1" /> Diese werden von den [[Wikipedia:Bürokraten|Bürokraten]] der deutschsprachigen Wikipedia temporär vergeben und enden automatisch mit Ablauf der Amtszeit.
Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht zur Ausführung ihrer Aufgaben temporär Adminrechte.<ref name="mb1" /> Diese werden von den [[Wikipedia:Bürokraten|Bürokraten]] der deutschsprachigen Wikipedia temporär vergeben und enden automatisch mit Ablauf der Amtszeit.


Die SG-Mitglieder dürfen diese Adminrechte insbesondere dafür einsetzen, Einblick in gelöschte Seiten zu nehmen sowie Seiten im Bereich des Schiedsgerichts zu schützen, nicht aber für die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren und Entsperren von Benutzern und das Löschen von Artikeln. Letzteres gilt nicht für Mitglieder des Schiedsgerichts, die regulär zum Admin gewählt wurden, egal ob vor oder während ihrer Amtszeit als Schiedsrichter.
Die SG-Mitglieder dürfen diese Adminrechte insbesondere dafür einsetzen, Einblick in gelöschte Seiten zu nehmen sowie Seiten im Bereich des Schiedsgerichts zu schützen, nicht aber für die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren und Entsperren von Benutzenden und das Löschen von Artikeln. Letzteres gilt nicht für Mitglieder des Schiedsgerichts, die regulär zum Admin gewählt wurden, egal ob vor oder während ihrer Amtszeit als Schiedsrichter.


Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten nach erfolgreicher Wahl bis zum Ende ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht Zugang zum SG-Wiki, in dem Anfragen gemeinsam bearbeitet und Abstimmungen vorbereitet werden.<ref name="ohne mb" />
Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten nach erfolgreicher Wahl bis zum Ende ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht Zugang zum SG-Wiki, in dem Anfragen gemeinsam bearbeitet und Abstimmungen vorbereitet werden.<ref name="ohne mb" />
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=== Befangenheit ===
=== Befangenheit ===

; Verfahren der Befangenheitsfeststellung
; Verfahren der Befangenheitsfeststellung
Eine Regelung ist nur für den Fall notwendig, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Schiedsrichter für befangen hält, dieser sich selbst aber nicht für befangen hält. Die Entscheidung, ob der betreffende Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.<ref name="ohne mb" />
Eine Regelung ist nur für den Fall notwendig, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Schiedsrichter für befangen hält, dieser sich selbst aber nicht für befangen hält. Die Entscheidung, ob der betreffende Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.<ref name="ohne mb" />


Die Besorgnis der Befangenheit kann von Beteiligten einer SG-Anfrage im entsprechenden Abschnitt der Anfrageseite geäu{{ß}}ert werden. Der Schiedsrichter, der für befangen gehalten wird, sollte auf dessen Benutzerdiskussionsseite auf den Befangenheitsantrag hingewiesen werden. Falls der Anfragesteller nur für die Anfrage beim Schiedsgericht entsperrt wurde, gilt dieser Hinweis nicht als Umgehung der Sperre. Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Anfrageseite in der Wikipedia und trägt sich unter ''Enthaltung wegen Befangenheit'' ein. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung.
Die Besorgnis der Befangenheit kann von Beteiligten einer SG-Anfrage im entsprechenden Abschnitt der Anfrageseite geäu{{ß}}ert werden. Der Schiedsrichter, der für befangen gehalten wird, sollte auf dessen Benutzerdiskussionsseite auf den Befangenheitsantrag hingewiesen werden. Falls der Anfragestellende nur für die Anfrage beim Schiedsgericht entsperrt wurde, gilt dieser Hinweis nicht als Umgehung der Sperre. Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Anfrageseite in der Wikipedia und trägt sich unter ''Enthaltung wegen Befangenheit'' ein. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung.


Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7&nbsp;Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7&nbsp;Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als ''befangen'' und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen. SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äu{{ß}}ern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.<ref name="ohne mb" />
Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7&nbsp;Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7&nbsp;Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als ''befangen'' und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen. SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äu{{ß}}ern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.<ref name="ohne mb" />
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== Ma{{ß}}nahmen ==
== Ma{{ß}}nahmen ==

Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Bezüglich der möglichen Ma{{ß}}nahmen gibt das Meinungsbild über die Einführung des Schiedsgerichts vom Oktober 2007 folgende Beispiele:<ref name="mb1" />
Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Bezüglich der möglichen Ma{{ß}}nahmen gibt das Meinungsbild über die Einführung des Schiedsgerichts vom Oktober 2007 folgende Beispiele:<ref name="mb1" />
# Verwarnung von Benutzern
# Verwarnung von Benutzern
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== Stellen einer Anfrage ==
== Stellen einer Anfrage ==

=== Anfrageerstellung ===
=== Anfrageerstellung ===
Anfragen an das Schiedsgericht können grundsätzlich nur von angemeldeten Benutzern gestellt werden.<ref name="ohne mb" /> Sollte das Benutzerkonto des Anfragestellenden gesperrt sein, kann zu diesem Zweck beim Schiedsgericht per E-Mail ({{NonSpamEmail|arbcomde-l|lists.wikimedia.org}}) eine Entsperrung beantragt werden.<ref>Festgelegt durch das Schiedsgericht im Februar 2016: [[Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2016#Besprechung vom 17. Februar 2016]].</ref> In diesem Falle darf das Konto au{{ß}}er zur einmaligen Benachrichtigung anderer an der Anfrage Beteiligter nur zur Bearbeitung der Anfragenseite und der zugehörigen Diskussionsseite verwendet werden. Darüber hinaus darf die eigene Diskussionsseite bearbeitet werden, sofern diese ungeschützt ist. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Entsperrung gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt.<ref name="ohne mb" />
Anfragen an das Schiedsgericht können grundsätzlich nur von angemeldeten Benutzerinnen oder Benutzern gestellt werden.<ref name="ohne mb" /> Sollte das Benutzerkonto des Anfragestellenden gesperrt sein, kann zu diesem Zweck beim Schiedsgericht per E-Mail ({{NonSpamEmail|arbcomde-l|lists.wikimedia.org}}) eine Entsperrung beantragt werden.<ref>Festgelegt durch das Schiedsgericht im Februar 2016: [[Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2016#Besprechung vom 17. Februar 2016]].</ref> In diesem Falle darf das Konto au{{ß}}er zur einmaligen Benachrichtigung anderer an der Anfrage Beteiligter nur zur Bearbeitung der Anfragenseite und der zugehörigen Diskussionsseite verwendet werden. Darüber hinaus darf die eigene Diskussionsseite bearbeitet werden, sofern diese ungeschützt ist. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Entsperrung gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt.<ref name="ohne mb" />


Das Schiedsgericht muss offen angerufen werden.<ref name="mb1" /> Anfragen werden daher auf der Seite [[Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen]] gestellt. Was dabei genau beachtet werden sollte, steht auf [[Wikipedia:Schiedsgericht/Checkliste]]. Insbesondere sollte man keine Anfrage stellen, wenn andere Lösungsmöglichkeiten des Konflikts noch nicht ausgeschöpft sind.<ref name="mb1" /> Auch reine Feststellungsanträge werden abgelehnt, zum Beispiel Anfragen zu bereits abgelaufenen Benutzersperren.<ref name="ohne mb" />
Das Schiedsgericht muss offen angerufen werden.<ref name="mb1" /> Anfragen werden daher auf der Seite [[Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen]] gestellt. Was dabei genau beachtet werden sollte, steht auf [[Wikipedia:Schiedsgericht/Checkliste]]. Insbesondere sollte man keine Anfrage stellen, wenn andere Lösungsmöglichkeiten des Konflikts noch nicht ausgeschöpft sind.<ref name="mb1" /> Auch reine Feststellungsanträge werden abgelehnt, zum Beispiel Anfragen zu bereits abgelaufenen Benutzersperren.<ref name="ohne mb" />
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* Es muss angegeben sein, welche Zuständigkeitsbereiche des SG die Anfrage betroffen sind und welche Regeln mutmaßlich verletzt wurden. Beides ist jeweils zu begründen.
* Es muss angegeben sein, welche Zuständigkeitsbereiche des SG die Anfrage betroffen sind und welche Regeln mutmaßlich verletzt wurden. Beides ist jeweils zu begründen.
* Es muss angegeben werden, welche bisherigen Instanzen bereits bemüht worden sind.
* Es muss angegeben werden, welche bisherigen Instanzen bereits bemüht worden sind.
* Der Anfrage-Steller erwähnt mögliche Beteiligte des Falles und äußert, ob er ein oder mehrere Mitglieder des Schiedsgerichtes für befangen hält. Beides ist jeweils zu begründen.
* Der Anfrage-Stellende erwähnt mögliche Beteiligte des Falles und äußert, ob er ein oder mehrere Mitglieder des Schiedsgerichtes für befangen hält. Beides ist jeweils zu begründen.


=== Beteiligte Benutzer ===
=== Beteiligte Benutzerinnerinnen und Benutzer ===
Der Erstellende einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Er sollte weitere am Konflikt beteiligte Benutzer und Benutzerinnen benennen und jeweils auf ihrer Diskussionsseite benachrichtigen. Dies kann mit der [[Vorlage:Schiedsgerichtsanfrage]] geschehen. Wer denkt, dass er an einem Konflikt beteiligt ist, darf sich auch selbst eintragen. Wer beteiligt ist, kann auch weitere Benutzende als Beteiligte benennen. Wie der Anfragestellende sollte er diese jeweils benachrichtigen. Wer eingetragen wurde, sich aber für nicht beteiligt hält, kann sich auch wieder austragen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Benutzender als beteiligt gilt oder nicht, liegt allerdings beim Schiedsgericht.<ref name="ohne mb" />


Au{{ß}}er den Mitgliedern des Schiedsgerichts dürfen nur am Konflikt beteiligte Benutzende die Anfrageseite bearbeiten. Wer am Konflikt beteiligt ist, sollte seine Sicht der Dinge schildern und wenn möglich Lösungsvorschläge machen. Wenn ein Beteiligter sich nicht äußern will, sollte er dies ausdrücklich so auf der Anfrageseite vermelden.
Der Ersteller einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Er sollte weitere am Konflikt beteiligte Benutzer benennen und jeweils auf ihrer Benutzerdiskussionsseite benachrichtigen. Dies kann mit der [[Vorlage:Schiedsgerichtsanfrage]] geschehen. Wer denkt, dass er an einem Konflikt beteiligt ist, darf sich auch selbst eintragen. Wer beteiligt ist, kann auch weitere Benutzer als Beteiligte benennen. Wie der Anfragesteller sollte er diese jeweils benachrichtigen. Wer eingetragen wurde, sich aber für nicht beteiligt hält, kann sich auch wieder austragen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Benutzer als beteiligt gilt oder nicht, liegt allerdings beim Schiedsgericht.<ref name="ohne mb" />


Benutzende, die nicht am Konflikt beteiligt sind, dürfen die Diskussionsseite verwenden, wenn sie etwas zur Anfrage beizutragen haben. Hierbei ist zu beachten, dass auch auf der Diskussionsseite konstruktiv auf die Lösung des Konflikts hin gearbeitet werden sollte. Allgemeine Diskussionen und persönliche Angriffe darf jeder Schiedsrichter entfernen.
Au{{ß}}er den Mitgliedern des Schiedsgerichts dürfen nur am Konflikt beteiligte Benutzer die Anfrageseite bearbeiten. Wer am Konflikt beteiligt ist, sollte seine Sicht der Dinge schildern und wenn möglich Lösungsvorschläge machen. Wenn ein Beteiligter sich nicht äußern will, sollte er dies ausdrücklich so auf der Anfrageseite vermelden.

Benutzer, die nicht am Konflikt beteiligt sind, dürfen die Diskussionsseite verwenden, wenn sie etwas zur Anfrage beizutragen haben. Hierbei ist zu beachten, dass auch auf der Diskussionsseite konstruktiv auf die Lösung des Konflikts hin gearbeitet werden sollte. Allgemeine Diskussionen und persönliche Angriffe darf jeder Schiedsrichter entfernen.


== Annahme von Anfragen ==
== Annahme von Anfragen ==

=== Annahme der Anfrage ===
=== Annahme der Anfrage ===
Die Schiedsrichter entscheiden nach Kenntnisnahme der Anfrage (per Bearbeitungsvermerk durch einen Schiedsrichter) über die Annahme der Anfrage. Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt und den Regeln des SG entspricht; sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.<ref name="ohne mb" /> Im Fall einer Annahme sollte deutlich werden, aufgrund welches Zuständigkeitsbereiches des Schiedsgerichtes diese erfolgt.<ref name="mb1" />
Die Schiedsrichter entscheiden nach Kenntnisnahme der Anfrage (per Bearbeitungsvermerk durch einen Schiedsrichter) über die Annahme der Anfrage. Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt und den Regeln des SG entspricht; sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.<ref name="ohne mb" /> Im Fall einer Annahme sollte deutlich werden, aufgrund welches Zuständigkeitsbereiches des Schiedsgerichtes diese erfolgt.<ref name="mb1" />
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Die Anfrage gilt als angenommen, sobald mindestens fünf nicht als befangen geltende Schiedsrichter die Anfrage auf der Anfragen-Seite in der Wikipedia angenommen haben. Ist nach maximal 14&nbsp;Tagen keine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter erreicht, oder kann eine Annahme durch mindestens fünf (nicht befangene) Schiedsrichter nicht mehr zustande kommen, wird die Anfrage als ''nicht angenommen'' geschlossen.<ref>Die Frist wurde festgelegt durch das Schiedsgericht im März 2018: [[Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Besprechung vom 6. März 2018]].</ref> Eine bereits als ''angenommen'' geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.<ref name="ohne mb" />
Die Anfrage gilt als angenommen, sobald mindestens fünf nicht als befangen geltende Schiedsrichter die Anfrage auf der Anfragen-Seite in der Wikipedia angenommen haben. Ist nach maximal 14&nbsp;Tagen keine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter erreicht, oder kann eine Annahme durch mindestens fünf (nicht befangene) Schiedsrichter nicht mehr zustande kommen, wird die Anfrage als ''nicht angenommen'' geschlossen.<ref>Die Frist wurde festgelegt durch das Schiedsgericht im März 2018: [[Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Besprechung vom 6. März 2018]].</ref> Eine bereits als ''angenommen'' geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.<ref name="ohne mb" />


Das Schiedsgericht kann eine Anfrage auch bearbeiten, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.<ref name="mb1" /> Eine Anfrage, die durch das Schiedsgericht angenommen wurde, kann durch den Anfragesteller nicht mehr zurückgezogen werden.
Das Schiedsgericht kann eine Anfrage auch bearbeiten, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.<ref name="mb1" /> Eine Anfrage, die durch das Schiedsgericht angenommen wurde, kann durch den Anfragestellenden nicht mehr zurückgezogen werden.


=== Bearbeitung angenommener Anfragen ===
=== Bearbeitung angenommener Anfragen ===
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== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==

<references />
<references />



Version vom 11. August 2019, 11:41 Uhr

Abkürzung: WP:SG/R, WP:SGR

Grundlage für die Tätigkeit des Schiedsgerichts (SG) sind die Meinungsbilder, durch die das Schiedsgericht eingerichtet wurde.[1] Neben den dort festgelegten Grundlagen regelt das Schiedsgericht seine Arbeit selbst. Im Abschnitt „Anmerkungen“ sind die jeweiligen Grundlagen für diese Regeln verlinkt.

Grundlagen

Das Schiedsgericht dient als höchste Instanz zur Befriedung konkreter Konflikte in der Wikipedia, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Mittel bereits erschöpft sind.[1] Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist dabei auf folgende Fälle beschränkt:[1]

  1. kommunikative Auseinandersetzungen (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. „Begnadigungs-Anfragen“ werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.

Zusammensetzung und Wahl

Zusammensetzung

Das Schiedsgericht besteht normalerweise aus zehn Schiedsrichtern, die für ein Jahr gewählt werden, wobei Wiederwahl möglich ist. Die Zahl kann höher sein, wenn durch Stimmengleichheit überzählige Schiedsrichter gewählt werden, oder niedriger, wenn Schiedsrichter vorzeitig ausscheiden oder bei einer Wahl weniger Kandidaten mehr Pro- als Kontrastimmen erhalten, als Schiedsrichter zu wählen sind (dazu siehe unten den Abschnitt Wahl). Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind.[1] Die vom Meinungsbild zur Aufgabentrennung[2] festgelegte Mindestzahl von drei Mitgliedern des Schiedsgerichts spielt „fürs Schiedgericht (…) derzeit keine Rolle“.

Aktive und passive Wahlberechtigung

Ein Wikipedia-Benutzender ist aktiv wahlberechtigt,

  1. wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
  2. und seine erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also am 7. Januar für die Maiwahl bzw. 7. Juli für die Novemberwahl)
  3. und er nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt ist.[1]

Jeder nach diesen Kriterien wahlberechtigte Benutzende kann für das Schiedsgericht bis zum 7. Tag um 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats seine Kandidatur anmelden. Allerdings ist es nicht zulässig, gleichzeitig Schiedsrichter und Bürokrat, Oversightberechtigter oder Checkuserbeauftragter zu sein.[2] Wer eine der anderen Funktionen ausübt, darf zwar fürs Schiedsgericht kandidieren, müsste die andere Funktion bei erfolgreicher Wahl aber niederlegen.

Wahl

Bis 2018 gab es zwei Wahltermine pro Jahr (im Mai und November). Schiedsrichter wurden regulär für 12 Monate gewählt. Im Übergangsjahr 2019 gibt es nach dem Meinungsbild zur Amtszeitverlängerung des Schiedsgerichts zwei Wahltermine (ebenfalls im Mai und November). Bei der Wahl im Mai werden Schiedsrichter regulär für 18 Monate gewählt. Bei der Wahl im November werden Schiedsrichter regulär für zwei Jahre gewählt. Ab 2020 gibt es nur noch einen Wahltermin pro Jahr im November, bei dem Schiedsrichter regulär für zwei Jahre gewählt werden. Die Amtszeit von für vakante Posten nachgewählten Schiedsrichtern (s.u.) endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Amtszeit der frühzeitig ausgeschiedenen Schiedsrichter regulär geendet hätte.

Die Nominierung der Kandidaten erfolgt vom 1. Tag, 0 Uhr bis zum 7. Tag, 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats. Die Wahl findet vom 8. Tag, 0 Uhr bis zum 21. Tag, 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats statt. Maßgeblich ist die gesetzliche Zeit in D/A/CH.

Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzende jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben.[3] Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen.[3]Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen so ermittelte Stimmenzahl nur durch die Stimmenzahl von höchstens vier der anderen Kandidaten übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend.[1] Allerdings gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.[4] Die Zahl der gewählten Kandidaten kann auch weniger als fünf betragen, wenn weniger als fünf Kandidaten antreten oder bei weniger als fünf Kandidaten die Prostimmen überwiegen.

Sollte die Anzahl der Schiedsrichter, deren Amtszeit in dem Wahlmonat noch nicht endet, kleiner sein als fünf (weil zum Beispiel bei der vorangegangenen Wahl weniger als fünf Kandidaten gewählt wurden), dann werden entsprechend viele Schiedsrichter nachgewählt.[1] Die Auszählung der Stimmen erfolgt dann so, dass die fünf Bestplatzierten für die reguläre Amtszeit gewählt sind. Die nachfolgenden nur bis zur nächsten Schiedsgerichtswahl.[5] Sollten durch Stimmengleichheit mehr als fünf Kandidaten für ein Jahr gewählt worden sein (siehe voriger Absatz), dann vermindert sich die Zahl der nachgewählten Kandidaten entsprechend. Ansonsten gilt der vorige Absatz entsprechend auch für die Nachwahlen. Auch bei Nachwahlen gelten nur Kandidaten als gewählt, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen.

Amtszeit

Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats (also normalerweise am 1. Juni bzw. am 1. Dezember) und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden.[1] Wurde ein Mitglied des Schiedsgerichts auf eine vakante Stelle nachgewählt, so endet die Amtszeit bereits mit dem Anfang der Amtszeit der bei der nächsten Wahl gewählten Schiedsrichter.

Die Amtszeit eines Schiedsrichters endet vorzeitig bei Rücktritt oder Tod.

Amtszeitverlängerung

Wenn laufende Anfragen nicht bis zum Zeitpunkt des Amtszeitablaufs einzelner Schiedsrichter abgeschlossen werden können, wird wie folgt verfahren:

  1. Wenn die Bearbeitung einer Anfrage kurz vor dem Abschluss steht, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 14 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschließlich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
  2. Bei einer langwierigen Anfrage, die sich bereits mehr als drei Monate in Bearbeitung befindet und die voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen werden kann, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 30 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschließlich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
  3. In allen anderen Fällen, wenn also die Schiedsrichter, die eine Anfrage angenommen haben, sie aufgrund des Endes ihrer Amtszeit nicht abschließen können, können zusätzlich zu den Schiedsrichtern, die die Anfrage angenommen haben und deren Amtszeit nicht endet, neu gewählte Schiedsrichter die Anfrage nachträglich annehmen. Falls sich unter den neu gewählten Schiedsrichtern nicht genug Schiedsrichter finden, die die Anfrage annehmen, kann die Anfrage auch mit weniger als fünf, mindestens jedoch mit drei Schiedsrichtern abgeschlossen werden (anderenfalls wird die Anfrage nicht weiter bearbeitet und nicht entschieden).
  4. Die Mehrheit der Schiedsrichter, deren Amtszeit nicht endet, muss einer Amtszeitverlängerung nach Punkt 1 oder Punkt 2 auf der Anfrageseite zustimmen. Falls dies nicht bis zum Ende der regulären Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter geschieht, wird die Amtszeit nicht verlängert und es tritt die Regelung nach Punkt 3 in Kraft.
  5. Schiedsrichter, deren Amtszeit endet (unabhängig davon, ob sie wieder kandidieren), sollten neue Anfragen, deren Bearbeitung voraussichtlich während der verbleibenden Amtszeit nicht abgeschlossen werden kann, nicht annehmen (Empfehlung).[6]

Findet während einer laufenden Abstimmung ein Amtszeitwechsel statt, behalten die ausscheidenden Schiedsrichter nach Maßgabe des Meinungsbilds über Detailfragen der Amtszeitregelung vom Dezember 2011 bis 14 Tage bzw. bis 30 Tage nach Amtszeitende die Stimmberechtigung für diese Abstimmung. Die Mehrheit der Schiedsrichter, deren Amtszeit nicht endet, muss einer Amtszeitverlängerung nach Punkt 1 oder Punkt 2 auf der Anfrageseite zustimmen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Schiedsgerichts

Aufgaben

Die Mitglieder des Schiedsgerichts entscheiden über die Annahme von Anfragen, bearbeiten diese und treffen eine Entscheidung. Diese kann mit der Bestimmung von Maßnahmen verbunden sein.

Die Mitglieder des Schiedsgerichts moderieren die Anfrageseiten sowie die dazugehörigen Diskussionsseiten.[1] Nicht zur Anfrage gehörende Diskussionsbeiträge können entfernt werden.

Die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus einer SG-Entscheidung ergeben, wird nicht von den SG-Mitgliedern selbst vorgenommen, sondern obliegt den Admins bzw. Stewards.[1] Diese werden auf Wikipedia:Administratoren/Anfragen informiert, dauerhafte Auflagen werden auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen dokumentiert.[7] Eine gegebenenfalls notwendige Deadministrierung wird auf der passenden Seite auf Meta beantragt, da dies von einem Steward durchgeführt werden muss.

Rechte

Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht zur Ausführung ihrer Aufgaben temporär Adminrechte.[1] Diese werden von den Bürokraten der deutschsprachigen Wikipedia temporär vergeben und enden automatisch mit Ablauf der Amtszeit.

Die SG-Mitglieder dürfen diese Adminrechte insbesondere dafür einsetzen, Einblick in gelöschte Seiten zu nehmen sowie Seiten im Bereich des Schiedsgerichts zu schützen, nicht aber für die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren und Entsperren von Benutzenden und das Löschen von Artikeln. Letzteres gilt nicht für Mitglieder des Schiedsgerichts, die regulär zum Admin gewählt wurden, egal ob vor oder während ihrer Amtszeit als Schiedsrichter.

Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten nach erfolgreicher Wahl bis zum Ende ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht Zugang zum SG-Wiki, in dem Anfragen gemeinsam bearbeitet und Abstimmungen vorbereitet werden.[5]

Pflichten

Vertrauliche Informationen, die ein Mitglied des Schiedsgerichts durch seine Tätigkeit im Schiedsgericht erfährt, sind auch nach Ende der Amtszeit geheim zu halten.

Befangenheit

Verfahren der Befangenheitsfeststellung

Eine Regelung ist nur für den Fall notwendig, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Schiedsrichter für befangen hält, dieser sich selbst aber nicht für befangen hält. Die Entscheidung, ob der betreffende Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.[5]

Die Besorgnis der Befangenheit kann von Beteiligten einer SG-Anfrage im entsprechenden Abschnitt der Anfrageseite geäußert werden. Der Schiedsrichter, der für befangen gehalten wird, sollte auf dessen Benutzerdiskussionsseite auf den Befangenheitsantrag hingewiesen werden. Falls der Anfragestellende nur für die Anfrage beim Schiedsgericht entsperrt wurde, gilt dieser Hinweis nicht als Umgehung der Sperre. Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Anfrageseite in der Wikipedia und trägt sich unter Enthaltung wegen Befangenheit ein. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung.

Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7 Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7 Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als befangen und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen. SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.[5]

Folgen der Befangenheit

Mitglieder des Schiedsgerichts, die als befangen gelten, dürfen an der Entscheidungsfindung der Anfrage nicht mitwirken. Das bedeutet insbesondere, dass sie an den Abstimmungen über die Entscheidung der Anfrage nicht teilnehmen. Es hat sich als gute Praxis erwiesen, dass sie auch an den Diskussionen über die Anfrage nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten.

Maßnahmen

Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Bezüglich der möglichen Maßnahmen gibt das Meinungsbild über die Einführung des Schiedsgerichts vom Oktober 2007 folgende Beispiele:[1]

  1. Verwarnung von Benutzern
  2. Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
  4. Aufhebung von Benutzersperren
  5. Verwarnung von Administratoren
  6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
  8. Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
  9. Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens

Stellen einer Anfrage

Anfrageerstellung

Anfragen an das Schiedsgericht können grundsätzlich nur von angemeldeten Benutzerinnen oder Benutzern gestellt werden.[5] Sollte das Benutzerkonto des Anfragestellenden gesperrt sein, kann zu diesem Zweck beim Schiedsgericht per E-Mail (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) eine Entsperrung beantragt werden.[8] In diesem Falle darf das Konto außer zur einmaligen Benachrichtigung anderer an der Anfrage Beteiligter nur zur Bearbeitung der Anfragenseite und der zugehörigen Diskussionsseite verwendet werden. Darüber hinaus darf die eigene Diskussionsseite bearbeitet werden, sofern diese ungeschützt ist. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Entsperrung gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt.[5]

Das Schiedsgericht muss offen angerufen werden.[1] Anfragen werden daher auf der Seite Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen gestellt. Was dabei genau beachtet werden sollte, steht auf Wikipedia:Schiedsgericht/Checkliste. Insbesondere sollte man keine Anfrage stellen, wenn andere Lösungsmöglichkeiten des Konflikts noch nicht ausgeschöpft sind.[1] Auch reine Feststellungsanträge werden abgelehnt, zum Beispiel Anfragen zu bereits abgelaufenen Benutzersperren.[5]

Damit eine Anfrage gültig ist, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:[5]

  • Der Konflikt bzw. der Fall wird zumindest rudimentär dargestellt, dies darf auch allein aus Perspektive des Anfrage-Stellers erfolgen.
  • Es muss angegeben sein, welche Zuständigkeitsbereiche des SG die Anfrage betroffen sind und welche Regeln mutmaßlich verletzt wurden. Beides ist jeweils zu begründen.
  • Es muss angegeben werden, welche bisherigen Instanzen bereits bemüht worden sind.
  • Der Anfrage-Stellende erwähnt mögliche Beteiligte des Falles und äußert, ob er ein oder mehrere Mitglieder des Schiedsgerichtes für befangen hält. Beides ist jeweils zu begründen.

Beteiligte Benutzerinnerinnen und Benutzer

Der Erstellende einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Er sollte weitere am Konflikt beteiligte Benutzer und Benutzerinnen benennen und jeweils auf ihrer Diskussionsseite benachrichtigen. Dies kann mit der Vorlage:Schiedsgerichtsanfrage geschehen. Wer denkt, dass er an einem Konflikt beteiligt ist, darf sich auch selbst eintragen. Wer beteiligt ist, kann auch weitere Benutzende als Beteiligte benennen. Wie der Anfragestellende sollte er diese jeweils benachrichtigen. Wer eingetragen wurde, sich aber für nicht beteiligt hält, kann sich auch wieder austragen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Benutzender als beteiligt gilt oder nicht, liegt allerdings beim Schiedsgericht.[5]

Außer den Mitgliedern des Schiedsgerichts dürfen nur am Konflikt beteiligte Benutzende die Anfrageseite bearbeiten. Wer am Konflikt beteiligt ist, sollte seine Sicht der Dinge schildern und wenn möglich Lösungsvorschläge machen. Wenn ein Beteiligter sich nicht äußern will, sollte er dies ausdrücklich so auf der Anfrageseite vermelden.

Benutzende, die nicht am Konflikt beteiligt sind, dürfen die Diskussionsseite verwenden, wenn sie etwas zur Anfrage beizutragen haben. Hierbei ist zu beachten, dass auch auf der Diskussionsseite konstruktiv auf die Lösung des Konflikts hin gearbeitet werden sollte. Allgemeine Diskussionen und persönliche Angriffe darf jeder Schiedsrichter entfernen.

Annahme von Anfragen

Annahme der Anfrage

Die Schiedsrichter entscheiden nach Kenntnisnahme der Anfrage (per Bearbeitungsvermerk durch einen Schiedsrichter) über die Annahme der Anfrage. Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt und den Regeln des SG entspricht; sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.[5] Im Fall einer Annahme sollte deutlich werden, aufgrund welches Zuständigkeitsbereiches des Schiedsgerichtes diese erfolgt.[1]

Die Anfrage gilt als angenommen, sobald mindestens fünf nicht als befangen geltende Schiedsrichter die Anfrage auf der Anfragen-Seite in der Wikipedia angenommen haben. Ist nach maximal 14 Tagen keine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter erreicht, oder kann eine Annahme durch mindestens fünf (nicht befangene) Schiedsrichter nicht mehr zustande kommen, wird die Anfrage als nicht angenommen geschlossen.[9] Eine bereits als angenommen geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.[5]

Das Schiedsgericht kann eine Anfrage auch bearbeiten, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.[1] Eine Anfrage, die durch das Schiedsgericht angenommen wurde, kann durch den Anfragestellenden nicht mehr zurückgezogen werden.

Bearbeitung angenommener Anfragen

Angenommene Anfragen werden von den Schiedsrichtern bearbeitet, die nicht befangen oder Beteiligter sind[1] und die Anfrage angenommen haben.[5] Schiedsrichter, die eine Anfrage nicht angenommen haben, aber nicht beteiligt sind, dürfen die Anfrage kommentieren, aber nicht die Falldarstellung verfassen oder am Ende des Verfahrens über die Maßnahmen abstimmen.[5]

Findet während einer laufenden Abstimmung ein Amtszeitwechsel statt, behalten die ausscheidenden Schiedsrichter bis 14 Tage bzw. bis 30 Tage nach Amtszeitende die Stimmberechtigung für diese Abstimmung, dazu siehe den obrigen Abschnitt Amtszeitverlängerung.

Im Laufe der Bearbeitung einer Anfrage fasst das Schiedsgericht die Anfrage und seine Einschätzung dazu in einer vorläufigen Falldarstellung zusammen, die auf der Anfragen-Seite in der Wikipedia veröffentlicht wird.[10] Parallel dazu wird die Konfliktlösungsstrategie bezüglich einer Vermittlung oder Maßnahmen entschieden und im SG-Wiki formuliert. Daraus ergeben sich die Abstimmungspunkte, die veröffentlicht werden. Gegen Ende des Verfahrens wird die vorläufige Falldarstellung unter Berücksichtigung eventuellen Feedbacks und neuer Ergebnisse des Schiedsgerichts zu einer abschließenden Falldarstellung überarbeitet,[10] die auch die Auswahl der Abstimmungspunkte begründet.[11]

Entscheidung

Das Schiedsgericht setzt Maßnahmen fest, die Entscheidungen darüber werden mehrheitlich gefasst.[1] Die Abstimmungen über die konkreten Maßnahmen laufen für jeweils 8 Tage, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.[12] Es müssen sich mindestens drei Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Abstimmungspunkt votieren, anderenfalls gilt der jeweilige Punkt als nicht auswertbar. Sofern nicht vor Abstimmungsbeginn etwas anderes festgelegt worden ist, gilt die einfache Mehrheit beziehungsweise bei Abstimmungen über Zahlenwerte der Median. Bei einer geraden Stimmenanzahl wird von den beiden mittleren Werten das arithmetische Mittel gebildet. Sollte dies nicht eindeutig berechenbar sein, zum Beispiel bei Sperrdauern, wenn einer der beiden Werte eine infinite Sperre ist, gilt der für den Betroffenen günstigere Wert.[5] Die Positionen der einzelnen Schiedsgerichts-Mitglieder müssen für die Community erkennbar sein,[1] daher finden die Abstimmungen nicht intern, sondern auf der Anfragen-Seite in der Wikipedia statt.

Die Entscheidungen müssen außerdem nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. Verwendete Aussagen und Nachweise müssen veröffentlicht werden, sofern sie nicht datenschutzrechtlich geschützt sind oder zur Privatsphäre gehören.[1] Sofern das Schiedsgericht über Maßnahmen abstimmt,[13] veröffentlicht jeder Schiedsrichter zusätzlich zu seiner Abstimmung eine individuelle Begründung.[14]

Abschluss

Die Abstimmungen werden von einem Schiedsrichter ausgewertet, sobald sie beendet sind. Es wird eine Zusammenfassung der Abstimmung erarbeitet, die die beschlossenen Maßnahmen enthält und deren Veröffentlichung auf der Anfragen-Seite das Ende der Anfrage markiert.[15] Ab diesem Zeitpunkt gelten die Maßnahmen.

Anschließend wird die Umsetzung der Beschlüsse veranlasst. Diese erfolgt nicht durch Mitglieder des Schiedsgerichts, sondern obliegt den Administratoren beziehungsweise bei Entzug von Adminrechten den Stewards.[1] Die Administratoren werden durch das Schiedsgericht auf Wikipedia:Administratoren/Anfragen über beschlossene Maßnahmen informiert, die Stewards im Falle von Deadministrierungen auf der passenden Seite auf Meta. Dauerhafte Auflagen werden darüber hinaus auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen dokumentiert.[7]

Auch die Sanktionierung von Verstößen gegen verhängte Auflagen ist Aufgabe der Administratoren.

Anmerkungen

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u Meinungsbild zur probeweisen Einführung des SG und Meinungsbild zur endgültigen Einführung des SG
  2. a b Meinungsbild Aufgabentrennung
  3. a b Meinungsbild zur Einführung von Kontrastimmen
  4. Meinungsbild zur Ergänzung der Wahlregeln
  5. a b c d e f g h i j k l m n Diese Regel resultiert nicht aus einem Meinungsbild, sondern wurde durch das Schiedsgericht festgelegt.
  6. Meinungsbild zur Amtszeitverlängerung bei noch nicht abgeschlossenen Fällen
  7. a b Festgelegt durch das Schiedsgericht im Februar 2012: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2012#Besprechung vom 8. Februar 2012.
  8. Festgelegt durch das Schiedsgericht im Februar 2016: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2016#Besprechung vom 17. Februar 2016.
  9. Die Frist wurde festgelegt durch das Schiedsgericht im März 2018: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Besprechung vom 6. März 2018.
  10. a b Eingeführt durch das Schiedsgericht im Juni 2017: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2017#Besprechung vom 12. Juni 2017.
  11. Festgelegt durch das Schiedsgericht im Januar 2018: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Besprechung vom 9. Januar 2018.
  12. Die Frist wurde festgelegt durch das Schiedsgericht im März 2018: Spezial:Diff/175244757.
  13. Festgelegt durch das Schiedsgericht im April 2018: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Besprechung vom 24. April 2018.
  14. Festgelegt durch das Schiedsgericht im Februar 2018: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Schiedsgerichts-Treffen am 9. bis 11. Februar 2018.
  15. Festgelegt durch das Schiedsgericht im September 2017: Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2017#Schiedsgerichts-Treffen am 25. bis 27. August 2017.