Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Philipps. in Abschnitt Gemeindeverband (Deutschland)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Neuerlass von StVO und BKatV

Mit Wirkung zum 1. April 2013 wurden StVO und BKatV neu erlassen. Dies hat auf der Seite gesetze-im-internet.de zur Folge, dass die Links zu den Verordnungen geändert wurden.

  • aus http://www.gesetze-im-internet.de/stvo wurde http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013
  • aus http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002 wurde http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013

wodurch jetzt in der WP diverse nicht mehr funktionierende Links existieren, z. B. im Artikel Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland), aber eben auch in jedem Artikel, in dem auf einen Paragraphen der beiden Verordnungen auf gesetze-im-internet.de verlinkt wird.

Grundsätzlich nehme ich an, dass es möglich ist, die Anpassung der Links durch einen Bot vornehmen zu lassen, aber ich hab keine Ahnung, wie das praktisch funktioniert. Kennt sich jemand damit aus und kann das programmieren, veranlassen, beauftragen oder was auch immer dafür notwendig ist? --JLKiel (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-JLKiel-2013-04-02T06:38:00.000Z-Neuerlass von StVO und BKatV11

Wende dich einfach an die Bot-Kollegen auf Wikipedia:Bots/Anfragen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-04T06:43:00.000Z-JLKiel-2013-04-02T06:38:00.000Z11

WP:?#Klammerlemma ohne zugehörige BKS

Diskussion bezüglich Einfuhrumsatzsteuer zur Kenntnis. --Leyo Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Leyo-2013-04-06T10:38:00.000Z-WP:?#Klammerlemma ohne zugehörige BKS11

Kriegsschäden-Schlußgesetz

Hallo, bei meinen Recherchen zum Artikel Kaoko-Land- und Minen-Gesellschaft stieß ich auf o.g. Gesetzt. Nun habe ich dazu nichts weiter gefunden - ist sicherlich auch nicht die korrekte Schreibweise.
Zusammenhang: es betrifft nach dem Ersten Weltkrieg (infolge des Versailler Vertrages?) geschädigte deutsche Unternehmen, evtl. auch Personen.
Nun kenne ich mich zur Materie Recht nicht aus - weiß hier jemand Bescheid? Möglicherweise lohnt auch die Anlage eines entsprechenden Artikels. Beste Grüße v. arche-foto (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Arche-foto-2013-04-07T08:45:00.000Z-Kriegsschäden-Schlußgesetz11

Bei dem Gesetz handelt es sich um das Gesetz zur endgültigen Regelung der Liquidations- und Gewaltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz) vom 30. März 1928 (Reichsgesetzblatt I S. 120). Man findet es bei http://alex.onb.ac.at/ --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-04-07T11:08:00.000Z-Arche-foto-2013-04-07T08:45:00.000Z11
Besten Dank. Im Artikel Walther Dauch wird unter „Werke“ sein Buch zum Thema angegeben. Gruß v. arche-foto (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Arche-foto-2013-04-07T11:48:00.000Z-Forevermore-2013-04-07T11:08:00.000Z11

Kategorie:Rechtsquelle als Unterkategorie von Kategorie:Werk? Kategorie:Rechtsquelle nach Staat als Unterkategorie von Kategorie:Werk nach Staat?

Gibt's dafür einen besonderen Grund? Sind Gesetze prinzipiell Bauwerken, Denkmalen und Filmen verwandt? Einen so weiten Diskursbegriff hätte ich im Kategoriensystem gerade im Bereich Recht nicht erwartet.--Assayer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Assayer-2013-04-09T15:28:00.000Z-Kategorie:Rechtsquelle als Unterkategorie von Kategorie:Werk? Kategorie:Rechtsqu11

Was schlägst du stattdessen vor? Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-09T20:07:00.000Z-Assayer-2013-04-09T15:28:00.000Z11
Entfernung der Oberkategorie Kategorie:Werk. Während mir der Werk-Begiff, wie er vor allem in Kunst und Kultur Verwendung findet, bei Kategorie:Juristische Literatur, bspw. bei Gesetzeskommentaren, einleuchten würde, halte ich den bei Gesetzen nicht für zutreffend.--Assayer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Assayer-2013-04-09T22:52:00.000Z-Gnom-2013-04-09T20:07:00.000Z11
Das Gewohnheitsrecht ist sicher kein Werk und dennoch eine wichtige Rechtsquelle. Trennung wäre also sinnvoll. 46.244.168.225 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-46.244.168.225-2013-04-10T07:16:00.000Z-Assayer-2013-04-09T22:52:00.000Z11
Der "Werks-"Begriff, wie er in Kategorie:Werk benutzt wird, passt m.E. für Rechtsquellen etc. recht offenkundig nicht ("Ein Werk ist ein individuelles menschliches Erzeugnis, das als solches besondere Beachtung findet. Produkte, die in Serie gefertigt werden, gehören in die jeweiligen Unterkategorien von Kategorie:Produkt nach Hersteller."). "Recht" an sich ist doch in erster Linie etwas Normatives und kein Erzeugnis oder Produkt (Rechtsliteratur etc. wären freilich Erzeugnisse). Auch was die "Individualität" angeht, passt das bei Rechtsquellen schwerlich. Wenn überhaupt (Naturrechtsdebatten mal außen vorgelassen), wäre Recht wohl ein gesellschaftliches Erzeugnis und gerade kein individuelles menschliches Erzeugnis. Eine Trennung der Kategorien fände ich ebenfalls sinnvoll. Erzer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Erzer-2013-04-10T09:38:00.000Z-46.244.168.225-2013-04-10T07:16:00.000Z11
Okay. --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-10T11:28:00.000Z-Erzer-2013-04-10T09:38:00.000Z11

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Es wäre schön, wenn jemand vom Portal mal einen Blick auf Gesellschaft mit beschränkter Haftung und den dort drinnen stehenden Überarbeitenbaustein werfen könnte. Die Frage, die sich mir stellt: Gibt es überhaupt eine länderübergreifende Definition einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Grüße--Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Taste1at-2013-04-09T21:11:00.000Z-Gesellschaft mit beschränkter Haftung11

Nein, die wird es wahrscheinlich nicht geben, obwohl es auf europäischer Ebene durchaus Harmonisierungsbemühungen gibt. Aber das ist auf die EU beschränkt, der Artikel geht darüber hinaus. Wie Du aber vielleicht gesehen hast, existieren zusätzlich etliche länderbezogene Artikel, auch zur österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), in denen sich länderspezifische Ausführungen und Hinweise finden. Ich vermag im Moment nicht zu überblicken, ob der sehr allgemein gehaltene Teil über gewisse Grundstrukturen und Haftungsfragen auf andere Länder nicht zutrifft. Wie ist es denn in Österreich? Ist dir im Text etwas aufgefallen, was nicht passt? Gruß --Opihuck Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Opihuck-2013-04-09T22:02:00.000Z-Taste1at-2013-04-09T21:11:00.000Z11
Schau mal im Band XIII. Business and Private Organizations (Ch. 2: Marcus Lutter: Limited liability companies and private companies) der IECL nach. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-04-10T07:06:00.000Z-Opihuck-2013-04-09T22:02:00.000Z11

Berufsschadensausgleich

Hallo Protalmitarbeiter, dieser Artikel ist seit 20 Tagen ungesichtet und unbeobachtet, daher bitte ich jemanden, der sich mit der Thematik auskennt es einmal durchzuschauen und ggf. anzupassen und zu sichten. Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Lómelinde-2013-04-16T08:49:00.000Z-Berufsschadensausgleich11

Hi, das ist Versorgungsrecht, eine richtig heftigte Spezialkiste, mit der ich mich in meiner Ausbildung einmal und dann nie wieder beschäftigt habe. Aber vielleicht kann ja jemand anderes etwas dazu beitragen? Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-16T09:09:00.000Z-Lómelinde-2013-04-16T08:49:00.000Z11
Wenn du es schon nicht weißt, wie soll ich das dann sichten können? Daher ja meine Anfrage hier. :-) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Lómelinde-2013-04-16T09:19:00.000Z-Gnom-2013-04-16T09:09:00.000Z11
Auch wenn ich kein regelmäßiger Portalmitarbeiter bin: Ich schau in den nächsten Tagen einmal drauf; ich habe das mal beruflich gemacht.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-04-16T09:33:00.000Z-Lómelinde-2013-04-16T09:19:00.000Z11
Das ist sehr nett, vielen Dank dafür. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Lómelinde-2013-04-16T09:35:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-04-16T09:33:00.000Z11
Die Änderungen sind, soweit ich das überblicken kann, richtig. Ich habe sie daher gesichtet. Schön ist der Artikel allerdings nicht. Neben einer passablen Gliederung fehlen aus meiner Sicht auch Einzelnachweise; auch die innere Struktur könnte verbessert werden. Ich sehe mich dazu in absehbarer Zeit allerdings nicht in der Lage, da ich beruflich und familiär stark eingebunden bin; sorry. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-04-16T10:11:00.000Z-Lómelinde-2013-04-16T09:35:00.000Z11
Ich danke vielmals, ja das andere sehe ich genauso, vielleicht könnte man es bei euch mit in die QS setzen. Ich kenne mich da leider so gar nicht aus. Vielen Dank für die Sichtung. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Lómelinde-2013-04-16T10:18:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-04-16T10:11:00.000Z11

Antonio Knauth

Hier kandidiert ein Rechts-Bio-Artikel, bitte mal drübergucken!--Chancen12 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Chancen12-2013-04-18T17:00:00.000Z-Antonio Knauth11

2 ähnliche Kategorien

Bitte mal ansehen: Kategorie:Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und neu eingerichtet Kategorie:Insolvenzrecht (Schweiz), weil sich darin bereits 26 Artikel befanden. Und klären, ob das so bleiben soll oder was damit geschehen soll. Mir kommt das so etwas redundant vor, aber mit Schweizer Recht kenne ich mich gar nicht aus. Nur sollte eine Kategorie mit 26 Artikeln auch existieren, deshalb hab ich sie halt erst mal angelegt, damit sie nicht mehr auf der Spezialseite Spezial:Gewünschte Kategorien aufschlägt. Löschen/umsortieren kann man bei Bedarf immer noch. --Geitost Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Geitost-2013-04-23T09:44:00.000Z-2 ähnliche Kategorien11

Nach meiner Recherche ist die Kategorie:Insolvenzrecht (Schweiz) ein Fall für SLA, da es ein Rechtsgebiet dieses Namens in der Schweiz nichth gibt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-04-23T10:27:00.000Z-Geitost-2013-04-23T09:44:00.000Z11
Dann müsste jemand zuerst die Artikel entweder umsortieren oder aus der Kat rausnehmen, je nachdem. --Geitost Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Geitost-2013-04-23T11:14:00.000Z-UHT-2013-04-23T10:27:00.000Z11
Hab mal Este hierauf hingewiesen, vielleicht mag er ja noch was hierzu beitragen. --Geitost Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Geitost-2013-04-23T11:30:00.000Z-UHT-2013-04-23T10:27:00.000Z11
Wenn man sich hier einig wird, kann man zum Um- oder Aussortieren auch den Sebbot beauftragen und dabei hierauf verweisen. Der Bot müsste nur wissen, was er damit tun soll – Artikel umsortieren #1 oder Kategorie leeren #5: für den Fall Umsortieren nehme ich an, dass er feststellen kann, wenn ein Artikel in der Zielkat bereits drin ist und die Kat dann nicht doppelt in den Artikel reinsetzt. --Geitost Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Geitost-2013-04-23T11:40:00.000Z-UHT-2013-04-23T10:27:00.000Z11
Mag sein, dass es in der Schweiz kein ausdrücklich so bezeichnetes Insolvenzrecht gibt. Die von mir kategorisierten Artikel betreffen das Recht der Insolvenz bzw. des Konkurses, auch wenn es in der Schweiz als "Schuldbetreibungs- und Konkursrecht" bezeichnet wird. Nachdem es die Kategorien "Insolvenzrecht (Deutschland)" und "Insolvenzrecht (Österreich)" gibt, scheint es mir sinnvoller auch eine Kategorie "Insolvenzrecht (Schweiz)" zu führen, weil ein Nichtschweizer sich sonst fragt, ob es denn in der Schweiz kein Insolvenzrecht gibt. Ich kann aber auch damit leben, wenn ihr alles in andere Kategorien umsortiert.Este (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Este-2013-04-23T14:17:00.000Z-Geitost-2013-04-23T09:44:00.000Z11
Zu behaupten, es müsse in der Schweiz ein "Insolvenzrecht" (mit diesem Namen!) geben, ist wohl Theoriefindung, nehme ich an. In Deutschland gab es bis 1999 auch kein Insolvenzrecht, sondern nur ein Konkursrecht; in Österreich bis 2010. Aber ich habe davon zugegebenermaßen wenig Ahnung. Der Oberbegriff mag "Gesamtvollstreckung" sein. --09:08, 24. Apr. 2013 (CEST)

Gesucht: Entscheidung Oberlandesgericht Wien

Mir wurde bei der Bibliotheksrecherche der Tipp gegeben, es einmal hier im Portal Recht zu versuchen, in der Hoffnung, dass österreichische Juristen mitlesen: Ich suche eine Entscheidung des OLG Wien, die in der Judikatur des RIS nicht enthalten ist: Entscheidung vom 1. Dezember 2001, GZ 4 R 221/01a-32. Der Wortlaut ist hier umstritten. Vielen Dank! --Jossi (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Jossi-2013-04-21T10:02:00.000Z-Gesucht: Entscheidung Oberlandesgericht Wien11

Wenn sich sonst niemand meldet, schreib mir mal eine E-Mail. Dann frage ich einen Kollegen am Mpipriv. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-26T12:54:00.000Z-Jossi-2013-04-21T10:02:00.000Z11

Lesenswert-Kandidat

 Info: Schwere Körperverletzung (Deutschland). Gruß – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-04-26T10:27:00.000Z-Lesenswert-Kandidat11

Neue Artikel

Hinweis auf Aufteilung des Reichsvermögens. Gruß--Malabon (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Malabon-2013-04-23T20:23:00.000Z-Neue Artikel11

Das Grundgesetz interessiert nicht? Na ja, es gibt auch wichtigere Themen.--Malabon (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Malabon-2013-04-27T11:08:00.000Z-Malabon-2013-04-23T20:23:00.000Z11

Briesen & Schrenk

Hallo, zusammen, hier gibt es den Fall einer Anwaltskanzlei, die mehrfach den Namen gewechselt hat. Was macht man da mit dem Lemma? vgl. dazu auch die QS-Diskussion. Was meinen die Fachleute? Grüße, --Coyote III (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Coyote III-2013-04-26T05:42:00.000Z-Briesen & Schrenk11

Die hierfür einschlägigen Namenskonventionen für Unternehmen äußern sich zu dem Problem leider nicht. Man könnte den letzten Namen verwenden oder den Namen aus der Zeit der Kanzlei, deren Ära die Relevanz des Artikels begründet. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-26T12:51:00.000Z-Coyote III-2013-04-26T05:42:00.000Z11
Danke für die Vorschläge, Gnom. Den letzten Vorschlag haben wir umgesetzt, das war der konsequenteste.
Die Anfrage ist dann aus meiner Sicht erledigt; Schöne Grüße, --Coyote III (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Coyote III-2013-04-29T19:46:00.000Z-Gnom-2013-04-26T12:51:00.000Z11

Kategorie Diskussion:Historisches Gericht (Deutschland)

Hier ist fachkundige Meinung gefragt.--Karsten11 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Karsten11-2013-04-28T15:45:00.000Z-Kategorie Diskussion:Historisches Gericht (Deutschland)11

Ich antworte mal hier: Eine weite Auffassung von Gericht im Sinne von "Gerichtsbarkeit ausübende Stelle" ist wahrscheinlich sinnvoll. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-28T22:14:00.000Z-Karsten11-2013-04-28T15:45:00.000Z11
Damit wäre es dann auf die Frage verlagert, wie sich (historisch) "Gerichtsbarkeit" definiert, vor allem in Abgrenzung zu Verwaltungstätigkeit. Wir werden uns wohl damit abfinden müssen, dass es eine allgemeingültige Definition nicht gibt. --Carl B aus W (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Carl B aus W-2013-04-29T20:18:00.000Z-Gnom-2013-04-28T22:14:00.000Z11

Identität von Deut. Reich und Nord. Bund

Hallo! Ich möchte auf die Diskussion von Benatrevqre und mir unter Diskussion:Deutschland#Eintrag_zu_Gründung_verwirrend_und_tlw._falsch aufmerksam machen. Vielleicht kann sich ein kundiger Profi (sprich: Voll-Jurist, ich bin promotionsbedingt nur ein halber) mal dazu äußern. Es geht um die Frage, ob das Gründungsdatum des Deut. Reich oder das des Nord. Bund maßgeblich für den Artikel Deutschland ist. Um es zusammenzufassen: Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das Gründungsdatum des Norddeutschen Bundes maßgeblich ist, denn dieses ist nach herrschender Meinung identisch mit dem Deutschen Reich (die Reichsgründung war analog der deut. Wiedervereinigung ein Beitritt mehrerer souveräner Staaten). Benatrevqre behauptet dagegen, dass die Gründung von Deutschland als Nationalstaat entscheidend sei, welche auf den 1.1.1871 fällt. Der Nord. Bund sei nur völkerrechtlich identisch mit dem Deut. Reich. Danke und Gruß --Spielertyp (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Spielertyp-2013-04-29T13:21:00.000Z-Identität von Deut. Reich und Nord. Bund11

Das ist keine rechtliche Frage - der norddeutsche Bund ist völkerrechtlich und über weite Strecken innenrechtlich identisch mit dem deutschen Reich identisch, sondern eine historische Wertungsfrage. 2001:4CA0:4801:1:3570:E7AF:7247:EA15 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-2001:4CA0:4801:1:3570:E7AF:7247:EA15-2013-04-29T13:30:00.000Z-Spielertyp-2013-04-29T13:21:00.000Z11
Naja, mit solchen Fragen beschäftigt sich schon die Verfassungsrechtsgeschichte als wissenschaftliche Disziplin. Die derzeitige Version mit dem Klammerzusatz ist meines Erachtens aber schon in Ordnung so. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-04-29T15:38:00.000Z-2001:4CA0:4801:1:3570:E7AF:7247:EA15-2013-04-29T13:30:00.000Z11

Nemo tenetur

Hi, ich habe gerade mit etwas Erschrecken festgestellt, dass wir keinen Artikel zum Thema Selbstbelastung haben. Nur in Beweisverbot kommt es ganz am Rande vor, darauf wird aber weitergeleitet. Hat jemand Zeit und Lust, zumindest mal einen kleinen Artikel zu verfassen? Grüße --h-stt !? Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-H-stt-2013-05-02T18:30:00.000Z-Nemo tenetur11

Folter und Erzwingungshaft

Hallo Rechtsportal, ich möchte mal die Aufmerksamkeit auf diese beiden Artikel lenken, siehe dazu die Diskussionen unter Diskussion:Erzwingungshaft#Erzwingungshaft_und_entsprechend_Beugehaft_sind_Foltermethoden und Diskussion:Folter#Folter.23Rechtliche_Bewertung (sowie der nachfolgende Disk-Abschnitt). Der Benutzer:Wolfgang Deppert möchte darin bestimmte Elemente des bundesdeutschen Rechts als Folter bezeichnen. Vielleicht gibt es dazu sogar brauchbare Quellen und diese Ansicht wird ggf. von einzelnen Juristen geteilt. Aber bislang lesen sich beide Texte eher als Privattheorien des Benutzers. Wenn ein paar einschlägig kompetente juristisch vorgebildete Benutzer da ein Auge drauf haben könnten, wäre das nicht schlecht. Aktuell sieht mir das nämlich eher als weder mit WP:Belege, noch mit WP:NPOV und WP:TF vereinbar aus. Gruß, --Wdd (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Wahldresdner-2013-05-03T08:38:00.000Z-Folter und Erzwingungshaft11

Oh je: In Erzwingungshaft ist ja §888 ZPO gerade mal genannt, aber kein Satz zu den unvertretbaren Handlungen. Haben wir Zivilprozessrechtler, die sich das man ansehen können? Das ursprüngliche Problem scheint bereits behoben. Grüße --h-stt !? Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-H-stt-2013-05-04T12:00:00.000Z-Wahldresdner-2013-05-03T08:38:00.000Z11

Lemma gesucht!

Wie soll der Artikel Benutzer:IusticiaBY/Liste der Gerichte, welchen ich in Kürze fertigstellen und dann in den ANR verschieben möchte, denn nun heißen? Mir selber kämen da Titel wie Gerichtsorganisation des Königreichs Preußen von 1849 bis 1879, Liste der königlich preußischen Gerichte 1849-1879 oder auch Liste preußischer Gerichte (1849-1879) o. ä. in den Sinn, kann mich jedoch nicht auf ein Lemma festlegen.--IusticiaBY (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-IusticiaBY-2013-05-09T17:51:00.000Z-Lemma gesucht!11

Mein Bauchgefühl tendiert zu ersterem Vorschlag. Auf jeden Fall sollte das Portal:Geschichte imho befragt werden. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-05-09T17:56:00.000Z-IusticiaBY-2013-05-09T17:51:00.000Z11
Für ein Lemma mit Liste ... spricht meiner Ansicht nach, dass man dann gleich erkennen könnte, dass es ein Artikel im Sinne von Wikipedia:Liste ist - und keine Beschreibung der Gerichtsorganisation in Preußen im Fließtext. Von einem Artikel namens Gerichtsorganisation des Königreichs Preußen von 1849 bis 1879 würde ich mir Informationen über das Wie, Wieso, Wann und Wodurch (Gesetz?) der Organisation erhoffen. [Was aber nicht heißt, dass ich nicht einen solchen aufzählenden Listenartikel auch sinnvoll und informativ finde.]--pistazienfresser (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Pistazienfresser-2013-05-10T12:53:00.000Z-UHT-2013-05-09T17:56:00.000Z11
In der Tat. Bei „Gerichtsorganisation …” erwartet man vielleicht nicht unbedingt (nur) eine „Liste” von Gerichtsbezirken, sondern (auch) Angaben über Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten usw., wie z. B. hier oder hier. Es würde aber imho nichts dagegen sprechen, dass Lemma schon „Gerichtsorganisation …” zu nennen, wenn der eigentlichen Liste ein entsprechender, ggf. auch nur kurzer Fließtext vorangestellt wird. --Alros002 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Alros002-2013-05-10T13:13:00.000Z-Pistazienfresser-2013-05-10T12:53:00.000Z11

Überblick

Ich überarbeite gerade den Artikel Biodiesel und würde gerne einen Überblick bekommen, wie die Gesetze, Richtlinien etc. (Energiesteuergesetz, Biokraftstoffrichtlinie, Bundesimmissionschutzgesetz, Weißbücher, Grünbücher, Direktiven etc.) im Bezug auf Biokraftstoffe hierarchisch und zeitlich geordnet sind. Kann mir jemand vielleicht einen Tip geben, wo man so einen Überblick findet, besonders auch in Hinblick auf die Quotenverpflichtung laut Bundesimmissionsschutzgesetz? Danke im Voraus. -- Linksfuss (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Linksfuss-2013-05-10T14:00:00.000Z-Überblick11

Ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber die Einordnung von Artikeln findest du über die Kategorien gaaaaaanz am Ende eines Artikels. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-10T20:43:00.000Z-Linksfuss-2013-05-10T14:00:00.000Z11
Mmh, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Mir geht es nicht um einen WP-Artikel, sondern eher um einen Überblick/Internetseite, wie ein Weißbuch, ein Grünbuch, eine EG-Verordnungen, Richtlinien, Gesetze, Verordnungen etc. im Bereich Biokraftstoffe in hierarchischem Zusammenhang stehen. Konkret frage ich mich, wie zum Beispiel die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in Zusammenhang steht mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 37a, Mindestanteil von Biokraftstoff an der Gesamtmenge in Verkehr gebrachten Kraftstoffs. Gruss, Linksfuss (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Linksfuss-2013-05-10T21:41:00.000Z-Gnom-2013-05-10T20:43:00.000Z11
Oje, keine Ahnung. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-11T14:32:00.000Z-Linksfuss-2013-05-10T21:41:00.000Z11
Hallo Gnom, ist ja auch nicht so einfach, zumindest für den Laien (mich also) nicht. Ich habe mal angefangen, hier alle einschlägigen Directives, VO´s etc. zu sammeln. Vielleicht kriege ich so den Überblick. Gruss, Linksfuss (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Linksfuss-2013-05-11T18:42:00.000Z-Gnom-2013-05-11T14:32:00.000Z11

Asylbewerberleistungsgesetz

Kollegen, ich habe Probleme mit dem Artikel zum AsylbLG. Er ist zurzeit wirklich schlecht strukturiert. Es gibt mehrere Fragen, die an unterschiedlichen Stellen gleich mehrfach angeprochen werden. So erscheinen die "Grundleistungen" sowohl im Abschnitt Grundsätze als auch im Abschnitt Form und Höhe der Unterhaltsleistungen. Gleiches gilt für die verfassungsrechtlichen Probleme, die gleich unter drei Aspekten angesprochen werden. Andererseits wird die Leistungskürzung - jedenfalls was die tatbestandliche Seite angeht - im Grunde nicht erörtert. All dies schreit aus meiner Sicht nach einem größeren Aufräumen, d.h. nach einem Umstrukturieren und Zusammenfassen. Ich bin gerne bereit, mich mit der Sache zu befassen, falls es kein anderer machen will und/oder keine größeren Widerstände geleistet werden. Beste Grüße.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-05-14T13:21:00.000Z-Asylbewerberleistungsgesetz11

Sei mutig! Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-14T18:53:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-05-14T13:21:00.000Z11
OK, aber erst am Wochenende!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-05-15T19:00:00.000Z-Gnom-2013-05-14T18:53:00.000Z11
Kollegen, ich habe mich jetzt mit dem Artikel beschäftigt. In einem ersten Zugriff ging es mir darum, Redundanzen aufzulösen. Einige Gedanken fanden sich bislang an drei, tw. vier unterschiedlichen Stellen, tw. mit sehr ähnlichen Überschriften. Ich habe heute Vormittag diese Abschnitte zusammengefügt bzw. neu arrangiert. Das Ganze ist aus meiner Sicht noch lange nicht fertig; ich werde in der nächsten Zeit auf der Basis der jetzigen Struktur eine inhaltliche Überarbeitung vornehmen. Wenn ich damit durch bin, gebe ich eine Vollzugsmeldung.
Für jetzt eine Verständnisfrage: In der Infobox steht bislang, dass das Gesetz "zuletzt geändert" worden sei durch das BVerfG-Urteil... Ich weiß, wohin der Gedanke führen soll (auch wenn ich ihn für mein Verständnis etwas schräg finde). Da ich mich bei Wiki äußerst selten mit Rechtsartikeln befasse, von mir die Frage: Ist das in diesem Projekt so üblich, oder sollen bei "zuletzt geändert" nur die Änderungen durch den Gesetzgeber erfasst werden? Mir ist beides recht, ich will nur wissen, wie es hier gehandhabt wird. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-05-27T18:32:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-05-15T19:00:00.000Z11
Vom Gesetzgeber werden diese Änderungen nicht in der Anschlusszitierung angegeben. Die dient normalerweise dazu, dass man sich von jeder Änderung lückenlos bis zur Urfassung durchhangeln kann. Allerdings ist dieses Weglassen von Urteilen des BVerfG in den Anschlusszitaten in meinen Augen eine Inkonsistenz, da Feststellungen der Nichtigkeit und ggf. Bestimmungen zur weiteren Anwendung Gesetzeskraft zukommt. Sauberer wäre es daher, dass auch der Gesetzgeber diese Änderungen ordentlich zitiert. Daher kann das in den Infoboxen nicht schädlich sein, auch wenn es unüblich ist. Der Gesetzgeber bügelt das mehr schlecht als recht aus, indem die Urteile die Änderungen bewirken, im BGBl. und im Fundstellennachweis bekanntgemacht werden. Ich denke die generelle Angabe in der Anschlusszitierung bereitet praktische Probleme, weil sich die Urteile oftmals auf Fassungen beziehen, die am Tage der Entscheidung so nicht mehr gelten. --91.66.6.154 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-91.66.6.154-2013-05-27T20:34:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-05-27T18:32:00.000Z11
Achso - wie ich das sehe, ist Alros002 sowieso der Einzige, der sich kontinuierlich und aktuell um die Boxen kümmert. Wenn er dies auf diese Art pflegt, ist es somit hier üblich. Über die Artikelhistorie kann man so die Änderungen schneller finden als im BGBl., weil man da die Änderungen durch Urteile nur findet, wenn man sich jedes einzelne BGBl. ansieht. --91.66.6.154 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-91.66.6.154-2013-05-27T20:46:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-05-27T18:32:00.000Z11

Verwendung der Vorlage:Recht bei Anlagen zum Gesetzestext

Moin,

ich verwende gerne die Vorlage recht (mit Juris). Dabei bin auf folgendes Problem gestoßen: das SGB VI kennt Anlagen, welche ich nicht mit der VOrlage verlinkt bekomme. {{§|Anlage 1|sgb_6|juris}}. Versucht habe ich es mit 'Anlage 1', mit 'Anlage_1' (groß und klein) und auch mit "anlage_1_583", welches das Anlagen-Äquivalent zu §§-Nummern ist. also statt '200'. Dabei fiel mir auf: die Vorlage fügt den §§ stets ein '__' voran. Dies ist zwar richtig für Paragraphen mit Zahlen, nicht jedoch bei den Anlagen, da fehlt das '__' und nach dem '/' geht es direkt mit 'anlage' weiter. Vergleiche http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__319b.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1_583.html . Mache ich was falsch, oder kann die Vorlage das schlicht nicht? Hat damit schon jemand Erfahrung? Danke und grüße --Bojar (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Bojar-2013-05-15T12:43:00.000Z-Verwendung der Vorlage:Recht bei Anlagen zum Gesetzestext11

Vom Bauchgefühl her würde ich spontan sagen, dass die Vorlagen mit derartigen Besonderheiten schlichtweg überfordert ist. --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-05-15T18:50:00.000Z-Bojar-2013-05-15T12:43:00.000Z11
Ja, dasss scheint mir auch so. Dann halt weiter als einfachen Link setzen. Grße --Bojar (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Bojar-2013-05-16T04:54:00.000Z-Forevermore-2013-05-15T18:50:00.000Z11
Alternativ kannst du auch einen der anderen Anbieter nutzen Anlage 1 SGB VI, Anlage 1 SGB VI. --62.240.152.137 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-62.240.152.137-2013-05-16T08:56:00.000Z-Bojar-2013-05-16T04:54:00.000Z11
Solche Anlagen lassen sich mit der Vorlage:§§ verlinken. {{§§|sgb_6|juris|seite=anlage_1_583.html|text=Anlage 1 SGB VI}} wird zu Anlage 1 SGB VI, siehe Erläuterung im blauen Kasten bei der Vorlage:§§ unter Spezialfälle bei juris. --DiRit Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-DiRit-2013-05-23T13:18:00.000Z-62.240.152.137-2013-05-16T08:56:00.000Z11
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Cherryx sprich! 22:40, 27. Mai 2013 (CEST)

Vandalismusmeldng

Wäre es möglich, dass sich jemand diese Diskussion ansieht: Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:Elektrofisch (erl.). Danke und viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Horst Gräbner-2013-05-27T13:22:00.000Z-Vandalismusmeldng11

Meine Meinung (kein Volljurist): keine Strafbarkeit gem. §§ 201 ff. StGB. Viele Grüße, --Turnstange (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Turnstange-2013-05-27T16:07:00.000Z-Horst Gräbner-2013-05-27T13:22:00.000Z11
Der Punkt hat zwar einen Erledigungsvermerk. Zumindest ein Benutzer beharrt aber darauf, dass der Vorgang strafbar sein und daher nicht für erledigt erklärt werden könne; ich hätte nicht die Qualifikation das zu entscheiden. Aber danke erstmal. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Horst Gräbner-2013-05-27T17:13:00.000Z-Turnstange-2013-05-27T16:07:00.000Z11
Die eventuelle Strafbarkeit mal außer Acht gelassen… wenn der Abschnitt erledigt ist, ist er erledigt und kann ins Archiv kopiert werden. Dort ist er (für eine eventuelle Strafverfolgung) immer noch sichtbar, ebenso in der Versionsgeschichte. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T17:17:00.000Z-Horst Gräbner-2013-05-27T17:13:00.000Z11
Das geht uns alles nichts an: en:Wikipedia:No legal threats. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-28T07:59:00.000Z-CherryX-2013-05-27T17:17:00.000Z11

Diskussionshinweis

...zu Wikipedia:Qualitätssicherung_Naturwissenschaften#Rechtsstatus_Designerdrogen - falls sich jemand einbringen möchte, bitte dort. Danke --Mabschaaf Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Mabschaaf-2013-05-08T19:19:00.000Z-Diskussionshinweis11

Danke für den Hinweis wir schauen demnächst einmal rein.-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:45:00.000Z-Mabschaaf-2013-05-08T19:19:00.000Z11

Prioritätsnachweis

Beim neu erstellten Artikel Prioritätsnachweis sollte wohl besser mal jemand drübergucken, der sich damit auskennt. Danke, --Framhein (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Framhein-2013-05-12T22:45:00.000Z-Prioritätsnachweis11

12:18, 20. Mai 2013 Karsten11 (Diskussion | Beiträge) verschob Seite Prioritätsnachweis nach Benutzer:Volkerlehmann/Prioritätsnachweis, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen (gemäß LD) -- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:46:00.000Z-Framhein-2013-05-12T22:45:00.000Z11

Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe

Hallo, es gibt einige Probleme mit dem genannten Artikel (vgl. Diskussion). Vielleicht kann sich das jemand ja mal anschauen.--134.99.136.28 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-134.99.136.28-2013-05-14T10:33:00.000Z-Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe11

Welche Diskussion?-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:46:00.000Z-134.99.136.28-2013-05-14T10:33:00.000Z11

Juristische Sekunde und Logische Sekunde

Hat nicht jemand Lust und Zeit, die Artikel Juristische Sekunde und Logische Sekunde zusammenzuführen und bei dieser Gelegenheit einer Generalrevision zu unterziehen? Danke, Framhein (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Framhein-2013-05-22T19:50:00.000Z-Juristische Sekunde und Logische Sekunde11

Danke für den Hinweis wir schauen demnächst einmal rein.-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:47:00.000Z-Framhein-2013-05-22T19:50:00.000Z11

Mitmachen

Hi, wie kann ich mitmachen?-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:14:00.000Z-Mitmachen11

Beteilige dich einfach an den hiesigen Diskussionen, und, wenn du magst, kannst du dich auch auf der Redaktionsseite als Mitglied eintragen! Herzlich Willkommen! Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-31T19:41:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:14:00.000Z11

Exzellenzkandidatur

 Info: WP:KALP#Schwere Körperverletzung (Deutschland). – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-22T09:19:00.000Z-Exzellenzkandidatur11

Danke für den Hinweis wir schauen demnächst einmal rein.-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:47:00.000Z-CherryX-2013-05-22T09:19:00.000Z11
Ich habe dem Benutzer jetzt eine Nachricht geschrieben.-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T20:04:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:47:00.000Z11
nun, eher hast du im Namen des Portals eine (vorläufige?) Bewertung abgegeben?!--Niki.L (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Niki.L-2013-06-01T02:22:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T20:04:00.000Z11
Ich sollte an dieser Stelle Quirinus vielleicht noch darauf hinweisen, dass man im Namen eines anderen (bzw. eines Portales, einer Redaktion etc.) nur dann etwas schreiben sollte (und darf), wenn man vorher mit ebendiesen Menschen in Kontakt getreten ist und sich über die repräsentative Entscheidung geeinigt hat. So ist es im echten Leben und auch in der Wikipedia. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-06-01T09:35:00.000Z-Niki.L-2013-06-01T02:22:00.000Z11
 Info: Diff-Links: 1, 2, 3. Jetzt heißt es nur noch, auf eine Reaktion zu warten. Gruß – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-06-01T09:32:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:47:00.000Z11

Vorlage Gesetzestext

Hallo miteinander,

mir ist aufgefallen, dass von Benutzer:Argonautika massenhaft die Vorlage:Gesetzestext in Artikel eingebaut wird. Ist das irgendwie hier besprochen? Ist das sinnvoll? Anka Wau! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Anka Friedrich-2013-05-26T22:32:00.000Z-Vorlage Gesetzestext11

Bin eben nur auf Portal Diskussion:Recht/Archiv 2010-IV#Gesetzestext bei Straftatbest.C3.A4nden erlaubt und erw.C3.BCnscht.3F11 Disk gestoßen, wo aber die besagte Vorlage nicht angesprochen ist. Es sollte m.E. eine normale Zitatvorlage verwendet werden – wenn überhaupt. Meist ist das Gesetz auslegungsbedürftig, so daß der Wortlaut dem Laien nicht weiterhilft, sondern eher den Blick verstellt.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-26T23:36:00.000Z-Anka Friedrich-2013-05-26T22:32:00.000Z11
Habe Argonautika um Beteiligung an dieser Disk gebeten.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-26T23:38:00.000Z-Anka Friedrich-2013-05-26T22:32:00.000Z11
Hallo allerseits. Ich habe die Vorlage bereits in anderen Artikeln vorgefunden und habe mir gedacht, das sollte vereinheitlicht werden. Wenn das nicht genehm ist, nehme ich es gerne wieder raus. Hier hat der Benutzer:CherryX jedenfalls meine Änderung gesichtet, weshalb ich annehme, dass er nichts dagegen hat. Andere Meinungen? --Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-05-26T23:56:00.000Z-Aschmidt-2013-05-26T23:38:00.000Z11
Danke sehr für Deine Erläuterungen. Wie oben schon ausgeführt, halte ich von wörtlichen Zitaten aus Gesetzen in enzyklopädischen Artikeln ohnehin nicht viel, zumal wenn sie so hervorgehoben werden wie hier. Die allgemeine Vorlage für Zitate reicht m.E. auch für solche Fälle aus. Es ist kein Unglück, daß Du die Vorlage eingesetzt hast, die flächendeckende Verwendung einer Vorlage zur Formatierung sollte aber idealerweise vorher mit dem Fachbereich abgestimmt werden. – Weitere Meinungen?--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-27T01:42:00.000Z-Argonautika-2013-05-26T23:56:00.000Z11
Hallo, ich finde die Vorlage gut, weil sie die juristischen Artikel, die zumeist aus Textwüsten bestehen, optisch aufwertet. Aus meiner Sicht wird der Gesetzeswortlaut durch die Hervorhebung sogar aufmerksamer gelesen. Mein Deutschlehrer, Dr. L., sagte immer: „Textkenntnis ist durch nichts zu ersetzen.“ Recht hatte er. Aus meiner Sicht gilt das auch und erst recht für den Wortlaut eines Gesetzes. Viel zu oft werden nur Kommentare oder Skripte gelesen, ohne dabei den Gesetzeswortlaut vor Augen zu haben. Jedenfalls im Studium trennt sich da die Spreu vom Weizen. :-) VG, --Turnstange (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Turnstange-2013-05-27T07:11:00.000Z-Aschmidt-2013-05-27T01:42:00.000Z11
Ich halte die Verwendung der Vorlage – aus genannten Gründen – ebenfalls für sinnvoll. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T07:14:00.000Z-Turnstange-2013-05-27T07:11:00.000Z11
Zum einen wird der Gesetzestext ja regelmäßig schon über die Vorlage:§ verlinkt, zum andern existiert bereits eine Vorlage:Zitat. Worin genau der Mehrwert der neuen Vorlage liegt, ist für mich deshalb nicht ohne Weiteres ersichtlich. Optische Auszeichnungen sollten imho nur äußerst sparsam und möglichst aufeinander abgestimmt, eingesetzt werden. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-05-27T08:43:00.000Z-CherryX-2013-05-27T07:14:00.000Z11
Eine gewisse Hervorhebung von dem, um was es in einem Artikel hauptsächlich geht, halte ich nicht für falsch. Gerade in juristisch veranlagten Artikeln, die insbesondere für gewöhnliche Leser oftmals an Textwüsten erinnern, finde ich solche optische Aufwertungen (zumindest für das Auge) leserfreundlich. Gruß – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T09:00:00.000Z-UHT-2013-05-27T08:43:00.000Z11
Und was spricht dann gegen die Vorlage:Zitat? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-05-27T14:40:00.000Z-CherryX-2013-05-27T09:00:00.000Z11
Das Fehlen der farblichen Hinterlegung. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T15:06:00.000Z-UHT-2013-05-27T14:40:00.000Z11
Get real. Dadurch würde sich die Verständlichkeit beispielsweise Deines Artikels zur schweren Körperverletzung auch nicht verbessern. Das sind nur Äußerlichkeiten.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-27T16:41:00.000Z-CherryX-2013-05-27T15:06:00.000Z11
Das stimmt, das Lesen in Bezug auf das Verständnis wird dadurch nicht erleichtert. Allerdings geht es ja mehr um den Gesetzestext und nicht den Artikel selbst. Das sind nur Äußerlichkeiten, die mich selbst auch nicht stören. Ich finde es so jedoch schöner und für Leser, die mit solchen Texten nicht vertraut sind, auch angenehmer zu lesen. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass optisch kenntlich gemacht wird, worum es in dem Artikel überhaupt geht; das Lemma wird durch Fettschrift hervorgehoben (ebenso der Gesetzeswortlaut in Kommentaren) – die Vorlage:Gesetzestext hinterlegt den Wortlaut dezent (vielleicht kann man als Kompromiss den Farbton etwas mehr in Richtung weiß bewegen). Eine Ansicht. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T17:19:00.000Z-Aschmidt-2013-05-27T16:41:00.000Z11
Es gibt keinen Grund für eine besondere Vorlage speziell für Zitate aus Gesetzen. Typographie soll das Lesen erleichtern. Ein Leser liest nicht nur juristische Artikel, sondern er liest Wikipedia. Deshalb ist es sinnvoll, in allen Themenbereichen die gleichen Vorlagen und das gleiche Schriftbild zu verwenden.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-27T17:50:00.000Z-CherryX-2013-05-27T17:19:00.000Z11
Dann sollten auch die 3.213.857 Infoboxen Ort in Dorf XY vereinheitlicht werden. Ein Denkanstoß. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-27T20:27:00.000Z-Aschmidt-2013-05-27T17:50:00.000Z11
(nach links) Ich sehe das wie UHT und Aschmidt: Für so etwas haben wir die Zitatvorlage. Wikipedia-Artikel sollten einheitlich aussehen und Klickibunti ist sowieso doof. Natürlich müssen wir jetzt nicht alles wieder umbauen, aber wir sollten die Verwendung der Vorlage nicht mehr weiter vorantreiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-28T08:18:00.000Z-Anka Friedrich-2013-05-26T22:32:00.000Z11
Hallo! Es ging mir eh nur um den Einbau bei Strafrecht BT-Normen. Hier halte ich die Vorlage für sinnvoll. Es macht - vor allem dem juristisch unbedarften Leser - besser klar, worum es eigentlich geht. Ich finde die Vorlage auch nicht irgendwie aufdringlich, sondern in einem so dezent hellen Grauton gehalten, dass es nicht wirklich auffällt. In vielen juristischen Lehrbüchern (z.B. Detterbeck - Allgemeines Verwaltungsrecht; Oberheim - Zivilprozessrecht für Rechtsreferendare) werden auch solche „grauen Boxen“ verwendet, um etwas besonders hervorzuheben (dort allerdings in einem sehr viel stärkeren dunkelgrauen Kontrastton). Ich finde die Vorlage daher auch nicht irgendwie „unseriös“. Jedenfalls war ich ohnehin so gut wie fertig, es waren nur noch ein paar Normen aus dem Strafrecht BT, die ich angleichen wollte. Außerhalb des Strafrchts BT würde ich die Verwendung der Vorlage auch für zweifelhaft halten. Man könnte höchstens noch über die Verwendung im OWi-Recht (OWiG 3. Teil) nachdenken. Darüberhinaus fände ich die Verwendung wie gesagt auch nicht sinnvoll, erst recht sollte die Vorlage nicht inflationär für jede Zitierung von Rechtsvorschriften Verwendung finden. --Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-05-28T21:46:00.000Z-Gnom-2013-05-28T08:18:00.000Z11
Ich finde schon, daß die Vorlage wieder entfernt werden sollte, wenn sie nicht verwendet werden soll, und zwar im Sinne eines einheitlichen Schriftbildes in Wikipedia. Könntest Du das bitte in die Hand nehmen, Argonautika. – Danke Dir.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-05-28T21:57:00.000Z-Argonautika-2013-05-28T21:46:00.000Z11
Mach ich gerne. Ich favorisiere zwar die Vorlage:Gesetzestext, womit ein unentschieden herrscht (3:3). Aber so wichtig ist mir das nicht. Ich könnte die derzeitige Vorlage durch Vorlage:Zitat ersetzen. Wäre aber schön, wenn noch ein oder zwei Personen dazu noch eine Stellungnahme abgeben, damit wir eine Mehrheit dafür haben--Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-05-28T23:03:00.000Z-Aschmidt-2013-05-28T21:57:00.000Z11

Machen wir doch einen Vergleich:
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das war Vorlage Gesetzestext. Jetzt Vorlage Zitat:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich mag beide nicht sehr. "Gesetzestext" leistet einfache Formatierung und etwas vergrößerten Abstand zwischen Absätzen. Mir würde es gefallen, wenn die farbliche Absetzung unterbleibt und Einrückung und Außenabstand etwas geringer wären. "Zitat" erlaubt Absätze nur mit <br />, hat keinen Abstand zwischen den Absätzen, ist kompliziert als Vorlage wegen der weiteren Parameter; mir gefallen für Gesetzestexte auch die Anführungszeichen nicht.

Wie wäre es mit dieser Variante:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Machbar durch Umgestaltung der Vorlage Gesetzestext. --DiRit Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-DiRit-2013-05-29T18:12:00.000Z-Vorlage Gesetzestext11

Ich weiß nicht, ob (und wenn ja, wie) es hier möglich ist, aber vielleicht geht es ja irgendwie doch. In vielen Lehrbüchern werden Beispiele oder ähnliches insofern hervorgehoben, dass dort, wo der Einzug ist, eine dünne Spalte (etwa ein Zeichen breit) farblich (so wie in der aktuellen Gesetzestext-Vorlage) hinterlegt wird und der Rest eben nicht. Ich kann es gerade nicht genau erklären, aber vielleicht weiß doch jemand, was ich meine. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-29T19:23:00.000Z-DiRit-2013-05-29T18:12:00.000Z11

Du meinst wohl so:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Machbar, ich fände so etwas aber für eine Enzyklopädie nicht empfehlenswert. --DiRit Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-DiRit-2013-05-30T10:13:00.000Z-Vorlage Gesetzestext11

Genau, so meinte ich das – warum nicht? Gruß – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-05-30T10:59:00.000Z-DiRit-2013-05-30T10:13:00.000Z11
Ich finde, Wikipedia sollte über die Fachbereiche hinweg möglichst einheitlich gestaltet werden und deshalb mit Auszeichnungsbesonderheiten sehr zurückhaltend umgehen. Wenn man ein Lehrbuch zu einem bestimmten Thema schreibt, kann man natürlich bestimmte Textteile einheitlich herausheben und annehmen, dass sich der Leser durch intensive Befassung mit dem Buch an die Formatierungen gewöhnt und von ihnen profitiert. Hier sind juristische Artikel ein kleiner Teil eines großen Ganzen. Leser, die auf Grund regelmäßigen Lesens gleich erkennen würden, bei dieser bestimmten Formatierung kommt ein Gesetzestext, dürften in der Minderheit sein. Oft kann man als Laie mit dem reinen Gesetzestext auch gar nicht so viel anfangen. Ich finde, er kann Teil der Erläuterung sein, sollte aber über die Darstellung in einem eigenen Absatz hinaus nicht besonders herausgehoben werden.--DiRit Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-DiRit-2013-06-01T12:26:00.000Z-CherryX-2013-05-30T10:59:00.000Z11
Ich bin für die von DiRit vorgeschlagene Variante der Vorlage:Gesetzestext, sollte sich die Vorlage:Gesetzestext in ihrer derzeitigen Version nicht durchsetzen. Grüße, --Turnstange (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Turnstange-2013-05-30T10:34:00.000Z-DiRit-2013-05-30T10:13:00.000Z11

Ich finde das hier ganz gut: Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das war Vorlage Gesetzestext. -- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:48:00.000Z-Vorlage Gesetzestext11

Sind "GeoHacks ala Wikipedia" nutzungsrechtlich unbedenklich?

In nahezu allen Beiträgen mit Bezug zu GeoKoordinaten wird auf eine virtuelle Seite verlinkt. Zufälliges Beispiel - hier. Da die so generierten Seiten erneut auf Seiten kommerzieller Anbieter verlinken (Google) dürfte für die Nutzung der Daten/Sat.Bilder die Regelung des Dienstanbieters (z.B. von "Google") gelten, will sagen die Nutzungsrechte von Wikipedia werden über den Haufen geworfen - oder sehe ich das falsch? Beste Grüße --Zollwurf (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Zollwurf-2013-06-04T20:36:00.000Z-Sind "GeoHacks ala Wikipedia" nutzungsrechtlich unbedenklich?11

Verstehe ich nicht, tut mir leid. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-05T05:51:00.000Z-Zollwurf-2013-06-04T20:36:00.000Z11
Das Argument soll wohl lauten: Wer auf Google Maps verlinkt, muss Googles Nutzungsbedingungen einhalten Also muss der Toolserver Googles Nutzungsbedingungen einhalten. Wer auf Links verlinkt, die auf Google Maps verlinken, muss dasselbe tun. Also muss auch Wikipedia Googles Nutzungsbedingungen einhalten. Also ist Wikipedia keine freie Enzyklopädie. --Andrsvoss (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Andrsvoss-2013-06-05T06:36:00.000Z-Gnom-2013-06-05T05:51:00.000Z11
Die Wikipedia enthält nur einen Link zu und nicht irgendwelche Inhalte von z.B. Google. Und der Link ist natürlich frei ;-) --Calfdamp17 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Calfdamp17-2013-06-05T08:59:00.000Z-Andrsvoss-2013-06-05T06:36:00.000Z11
Der "Toolserver" ist zwar kein Teil von Wikipedia, aber dessen Funktionalitäten werden stets und ständig von Wikipedia (per Link) genutzt. --Zollwurf (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Zollwurf-2013-06-05T11:23:00.000Z-Andrsvoss-2013-06-05T06:36:00.000Z11
Laut Nutzungsbedingen von Google [1]:
"I'd like to link to your maps on my website. Can I?
Feel free to use a hyperlink on your website or within your application to send users to Google Maps — we appreciate it! Our one request is that you do not use the Google or Google Maps logos as the hyperlink. Please just use text or another image of your choice."
Google freut sich also darueber. Beantwortet das deine Frage? --Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Taste1at-2013-06-05T12:48:00.000Z-Zollwurf-2013-06-05T11:23:00.000Z11
Nun gut, aber bedeutet das zugleich, dass man Seitenausschnitte/Sat.-Bilder, die über den Umweg der freien Enzyklopädie Wikipedia gefunden und belegt sind, frei verwenden darf? --Zollwurf (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Zollwurf-2013-06-05T19:10:00.000Z-Taste1at-2013-06-05T12:48:00.000Z11
Nein. --Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Taste1at-2013-06-05T20:15:00.000Z-Zollwurf-2013-06-05T19:10:00.000Z11

Richtes des Bundesverfassungsgerichts

Ich wollte gerne die in vielen Artikeln über BundesverfassungsrichterInnen fälschlich verwendeten Ausdruck RichterIn am Bundesverfassungsgericht, durch RichterIn des(!) Bundesverfassungsgerichts austauschen. Mir wurde gesagt, sowas müsse ich hier abklären, da es einen Großteil der Artikel betrifft. Ich hoffe, solche Änderungen sind nicht zu kleinkarriert.--Alex.posti (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Alex.posti-2013-06-05T12:56:00.000Z-Richtes des Bundesverfassungsgerichts11

Erledigt.--Alex.posti (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Alex.posti-2013-06-05T12:59:00.000Z-Alex.posti-2013-06-05T12:56:00.000Z11
Ja, inhaltlich geht das in Ordnung. Worauf ich dich aber hinweisen muss: du solltest mal das Wort "abklären" im Wörterbuch nachblättern, weil es wenig sinn macht, zuerst eine Frage zu stellen, (="abklären") und dann nicht auf die Antwort zu warten... Grüße--Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Taste1at-2013-06-05T17:32:00.000Z-Alex.posti-2013-06-05T12:59:00.000Z11
Dem kann ich mich nur anschließen, auf die Meinung des Portals zu verweisen, nachdem du drei(!) Minuten gewartet hast, geht nicht in Ordnung. --Grindinger (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Grindinger-2013-06-05T18:06:00.000Z-Taste1at-2013-06-05T17:32:00.000Z11
+1. – Cherryx sprich! Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-CherryX-2013-06-05T18:07:00.000Z-Grindinger-2013-06-05T18:06:00.000Z11
Schaut mal auf seine Diskussionsseite. Dort wurde das abgeklärt. ;-) Nächstes Mal solltest Du zumindest darauf verweisen. VG, --Turnstange (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Turnstange-2013-06-05T18:17:00.000Z-CherryX-2013-06-05T18:07:00.000Z11
Ah ja, dort hab ich nicht nachgeschaut. --Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Taste1at-2013-06-05T18:36:00.000Z-Turnstange-2013-06-05T18:17:00.000Z11

Wieder was gelernt. Danke für die Hinweise. Das nächste Mal manage ich das Ganze besser. Das heißt weiter, nun könnte ich die restlichen Artikel noch überarbeiten?--Alex.posti (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Alex.posti-2013-06-05T21:12:00.000Z-Richtes des Bundesverfassungsgerichts11

Ja klar warum nicht? Wikipedia:Sei mutig !-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-06-05T21:31:00.000Z-Alex.posti-2013-06-05T21:12:00.000Z11
+1. Bitte nicht entmutigen lassen! Danke für Deine Mitarbeit, das bringt uns weiter.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-06-05T21:50:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-06-05T21:31:00.000Z11

Grindelhochhaus-Urteil

Hallo! Spät ist es geworden, aber ich habe endlich mal wieder einen Artikel geschrieben, und zwar über ein BGH-Urteil zu dem Haus, in dem ich wohne. Über Kritik, Anmerkungen und Ergänzungen freut sich --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-05-31T21:44:00.000Z-Grindelhochhaus-Urteil11

Danke für die Info, wir schauen uns den Artikel gerne an und geben ein Feedback.-- von: Der am Quirinus tanzt um Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T21:45:00.000Z-Gnom-2013-05-31T21:44:00.000Z11
Schöner Beitrag, danke. Ich habe da auch mal gewohnt, schon deshalb sind mir die Häuser ans Herz gewachsen. Nur eine Anmerkung: Wollen wir noch mit einem Satz sagen, wer die Klägerin ist? Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-05T09:08:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T21:45:00.000Z11
Ich kenne die Klägerin nicht, selbst bei der Beklagten habe ich ehrlich gesagt geraten - ich bin mir nicht sicher, ob die SAGA damals schon Eigentümerin war. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-05T17:16:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-05T09:08:00.000Z11
Steht nichts im Urteil dazu? Wahrscheinlich nicht, oder? Ich lese mir das Urteil morgen einmal durch. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-05T18:12:00.000Z-Gnom-2013-06-05T17:16:00.000Z11
Naja, in meinen Datenbanken steht nur die anonymisierte Fassung ohne Rubrum. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-06T19:20:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-05T18:12:00.000Z11
Ich habe heute nicht geschafft, das Urteil nachzulesen, sorry. Ich hatte an eine Formulierung im Tatbestand gedacht wie "die Klägerin ist eine...". Hätte ja sein können. Es geht natürlich auch so; mache Dir deshalb keine weitere Mühe! Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-06T20:24:00.000Z-Gnom-2013-06-06T19:20:00.000Z11
Im Grindelhochhaus-Urteil erwähnt der BGH, dass er schon einmal mit dem Sachverhalt konfrontiert worden war. Das damalige Urteil findet sich in BGHZ 27, 204. Dort heißt es: "Die 1901 in Russland geborene, staatenlose, seit 1926 in Hamburg ansässige Klägerin ist dort Eigentümerin von zwei aneinander grenzenden Grundstücken, auf denen sie seit 1938 in zwei Einzelhäusern ein Altersheim betrieb." Diese Information könnte man in den Artikel einbauen. --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-06-07T07:00:00.000Z-Gnom-2013-06-06T19:20:00.000Z11
Sehr cool. Wie passt es in den Artikel? Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-07T15:06:00.000Z-Forevermore-2013-06-07T07:00:00.000Z11

Erst einmal vielen Dank für die Information. Zur Einpassung: Vielleicht so? Die Klägerin war eine natürliche Person. Sie war Eigentümerin zweier aneinander grenzender Grundstücke im Hamburger Stadtteil Harvestehude. Die Beklagte, die die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft SAGA, baute in den Jahren 1951 und 1952 auf Teilen dieser Grundstücke einen „achtstöckigen Wohnblock“, nämlich eines der Grindelhochhäuser. Gruß!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-07T15:22:00.000Z-Grindelhochhaus-Urteil11

Cool. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-08T09:00:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-07T15:22:00.000Z11
Ich habe das jetzt eingebaut. Aus meiner Sicht reicht das so. Eine andere Sache: Der Bilderbestand auf Commons zu den Grindelhochhäusern ist, wie ich gerade gesehen habe, ausgesprochen mager. Man kann da recht schöne Architekturfotografie machen. Ich werde das in den nächsten Wochen mal versuchen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-08T10:14:00.000Z-Gnom-2013-06-08T09:00:00.000Z11
Cool, komm doch auf einen Kaffee vorbei, ich bin noch bis zum 15.6. da  ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2013-06-08T11:46:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-08T10:14:00.000Z11
Danke! Ich melde mich! Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-08T12:20:00.000Z-Gnom-2013-06-08T11:46:00.000Z11

Sozialrecht

Ich bitte einen Sozialrechtler sich zu der Fragestellung zu äußern, ob nachfolgende Passage im Lemma Behandlungsfehler richtig oder falsch ist (Der Link führt zum Gesamtvertrag, siehe dort Seite 41).

Im zahnärztlichen Bereich gibt es – im Gegensatz zum ärztlichen Bereich – ein durch das SGB V geregeltes flächendeckendes Gutachterwesen für gesetzlich Versicherte, das aus zwischen den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einvernehmlich bestellten Gutachtern für die Bereiche Zahnersatz, Parodontologie und Kieferorthopädie besteht. Gegen ein solches Gutachten gibt es Widerspruchsmöglichkeiten (Obergutachter, Prothetikausschuss, Prothetikeinigungsauschuss) und daran anschließend ist der Rechtsweg über die Sozialgerichte geöffnet. Das Verfahren vor dem Prothetik-Einigungsausschuss gilt als Vorverfahren im Sinne des § 78 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Gegen die Entscheidungen des Prothetik-Einigungsausschusses kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden.[1] Das zahnärztliche Begutachtungsverfahren ist für den Versicherten kostenlos. Eventuelle Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen sind jedoch davon getrennt im Zivilverfahren zu erstreiten, denn das Gutachterverfahren führt nur zur Honorarrückforderung.

Die Passage wurde von mir erstellt und wird von Arpinium mit der Bemerkung revertiert, sie sei falsch, ohne dafür eine Erklärung oder eine valide Quelle anzugeben, die die Aussage gemäß zitiertem Gesamtvertrag widerlegt. Danke und Grüße --Partynia RM Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Partynia-2013-06-09T20:28:00.000Z-Sozialrecht11

  1. § 4 der Anlage 4b zu § 11 Gesamtvertrag; Gutachterverfahren / Prothetik(einigungs-)verfahren (Ergänzende Vereinbarung zur Anlage 12 BMV-Z)


An der Stelle nur der Hinweis, daß die Rechtsquellenlehre im Krankenversicherungsrecht zum Kompliziertesten gehört, was das öffentliche Recht überhaupt zu bieten hat. Da kann man sich nicht einfach mal schnell einlesen. Das Thema sollte man unbedingt einem Experten überlassen, der den Überblick über Rechtsquellen und Rechtsprechung hat.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-06-10T19:02:00.000Z-Sozialrecht11

Ich schaue es mir mal an, wenn ich Zeit habe. Kann ein paar Tage dauern. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-10T19:22:00.000Z-Aschmidt-2013-06-10T19:02:00.000Z11
Das wäre sehr nett. Ich habe fachlich damit intensiv zu tun und hätte gerne eine dritte Meinung dazu, wer denn hier falsch liegt. --Partynia RM Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Partynia-2013-06-10T19:37:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-10T19:22:00.000Z11

Verträge keine Rechtsquelle?

Moin. Korrekturen (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) vertritt vehement die Auffassung, dass „Verträge kein Recht im Sinne von Gesetzen“ seien und schmeißt sie beharrlich revertierend insbesondere aus der Kategorie:Recht (Byzanz). Bevor es beispielsweise hier lustig weiter hin und her geht, kann sich das bitte jemand anschauen? Danke & Gruß, --Björn 23:00, 11. Jun. 2013 (CEST) Nachtrag: In dem Zusammenhang halte ich auch diesen Edit für falsch. --Björn Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Björn Hagemann-2013-06-11T21:00:00.000Z-Verträge keine Rechtsquelle?11

(BK) Der Oberbegriff ist Rechtsetzung. Da steht eigentlich alles Nötige. Jedenfalls in der gerade aktuellen Fassung. ;) --Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aschmidt-2013-06-11T21:36:00.000Z-Björn Hagemann-2013-06-11T21:00:00.000Z11

Es geht hier nicht um allgemeines (ob Verträge Rechtsquellen sind), sonder um die Kategorie:Recht (Byzanz), es geht hier um das Spezialgebiet Byzantinisches Recht. In der Kategorie befinden sich Gesetzessammlungen und -bücher, keine Verträge. MfG --Korrekturen (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Korrekturen-2013-06-11T21:34:00.000Z-Verträge keine Rechtsquelle?11

Aha. Nachdem der selbsternannte Experte dort „aufgeräumt“ hat, gibt es das dort nicht. Also ist es richtig, dass es dass dort nicht gibt. Reichlich zirkuläres Erklärungsmodell. Wenn Sie bitte auch den Begriff „allgemeines Recht“ mit Inhalt füllen, seine Unterscheidung vom byzantinischen erläutern und begründen könnten, warum dort alles ganz anders sein soll. Bittedanke. --Björn Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Björn Hagemann-2013-06-12T01:35:00.000Z-Korrekturen-2013-06-11T21:34:00.000Z11

PS:"restauratio imperii" ist ganz eindeutig kein Begriff des byzantinischen Rechtes. --Korrekturen (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Korrekturen-2013-06-11T21:35:00.000Z-Verträge keine Rechtsquelle?11

Ach ja? Und warum lautet dann schon der Einleitungssatz „Im Kontext des mittelalterlichen römisch-deutschen Kaiserreichs und des oströmischen bzw. frühbyzantinischen Kaiserreichs wird der Begriff Restauratio imperii oder auch Renovatio imperii im Zusammenhang mit der Wiederherstellung alter Rechte beziehungsweise Besitzungen des römischen Imperiums verstanden.“ und befasst sich der gesamte erste Absatz des Artikels mit Ostrom? Wenn mir Euer Kompetenz das bitte erklären könnte? Nochmals untertänigsten Dank. --Björn Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Björn Hagemann-2013-06-12T01:35:00.000Z-Korrekturen-2013-06-11T21:35:00.000Z11
Bitte etwas aufmerksamer lesen: "Rechte ... des römischen Imperiums" und das "byzantinische Recht" sind keineswegs das Gleiche. Das gehört nicht in Kategorie:Recht (Byzanz). MfG --Korrekturen (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Korrekturen-2013-06-12T06:09:00.000Z-Korrekturen-2013-06-11T21:35:00.000Z11
Ist mir die Pointe entgangen? --Björn Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Björn Hagemann-2013-06-12T13:43:00.000Z-Korrekturen-2013-06-12T06:09:00.000Z11
Hier will scheinbar jemand mit dem Kopf durch die Wand. Leider hat er aber völlig Unrecht. Verträge sind gerade das Paradebeispiel für Rechtsquellen. Also bitte erstmal über fachliche Hintergründe informieren, bevor man solche unsinnigen Behauptungen aufstellt. Danke! --92.193.63.106 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-92.193.63.106-2013-06-12T20:47:00.000Z-Björn Hagemann-2013-06-12T13:43:00.000Z11
Werte IP aus dem Raum Mainz: es geht hier nicht um die Frage, ob Verträge Rechtsquellen sind, sondern es geht darum, ob bestimmte Artikel in die Kategorie:Recht (Byzanz). gehören. Bitte unterlasse Deine reverts. MfG --Korrekturen (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Korrekturen-2013-06-13T08:30:00.000Z-Korrekturen-2013-06-11T21:35:00.000Z11

Unverletzlichkeit der Wohnung

Hallo, kann jemand bitte über die jüngsten Änderungen von Benutzer:Mgrasek100 im Artikel über die Unverletzlichkeit der Wohnung drüberschauen? Wollte erst die groben Rechtschreibfehler korrigieren, doch dann bekam ich Zweifel, ob nicht doch eher gleich sämtliche Einfügungen gelöscht werden sollten. Danke schon mal.

So kann der Artikel jdfs. nicht stehenbleiben. --62.224.56.196 Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-62.224.56.196-2013-05-14T03:13:00.000Z-Unverletzlichkeit der Wohnung11

Ich habe mal mit der Überarbeitung angefangen, aber hier ist echt viel zu tun. Das ist eine ziemlich unsystematische Darstellung des Sachverhaltes. Ich hab nur grad nicht soviel Zeit, den gesamten Artikel schnell zu überarbeiten. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Chz-2013-06-15T20:19:00.000Z-Unverletzlichkeit der Wohnung11

Öffentliches Vermögen

Ich habe mich seit kurzem dieses Artikels angenommen und möchte ihn ausbauen, über die verwaltungsrechtliche Dogmatik hinaus auch zum Thema Staatsbilanz (wie auch hier). Der Artikel ist aber bereits jetzt stark deutschlandlastig, was sich wohl so bald nicht ändern wird. Ich fühle mich auch nur kompetent, etwas zur Rechtslage in Deutschland beizutragen. Bestehen Bedenken dagegen, den Artikel nach Öffentliches Vermögen (Deutschland) zu verschieben? Gruß--Malabon (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Malabon-2013-06-10T18:45:00.000Z-Öffentliches Vermögen11

Das wäre genau dann möglich aber auch notwendig, wenn es den Terminus auch in anderen Rechtsordnungen gäbe. Mehr dazu in meinem ceterum censeo … --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-06-11T09:26:00.000Z-Malabon-2013-06-10T18:45:00.000Z11
Offenbar wird in Österreich in einem allgemeinen Sinne der Begriff Staatsvermögen verwendet (§ 287 ABGB). Der Begriff öffentliches Vermögen wird aber in § 28 Entschädigungsfondsgesetz „für Zwecke der Naturalrestitution“ legal definiert als „ausschließlich Liegenschaften und Überbauten (Superädifikate)“ sowie „bewegliche körperliche Sachen,“ die noch weitere Tatbestandsmerkmale erfüllen. Ich gehe daher davon aus, dass die Notwendigkeit des Zusatzes (Deutschland) gegeben ist. Gruß--Malabon (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Malabon-2013-06-11T18:48:00.000Z-UHT-2013-06-11T09:26:00.000Z11
Dann ist das ein Verschiebegrund. In der BKS wäre dann Öffentliches Vermögen (§ 28 Bla) oder Öffentliches Vermögen (Österreich) als Rotlink aufzuführen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-06-12T09:55:00.000Z-Malabon-2013-06-11T18:48:00.000Z11
Verschoben! Einen Rotlink Öffentliches Vermögen (Österreich) halte ich aber nicht für zweckmäßig, da es sich um einen eng definierten Zweckbegriff aus dem Wiedergutmachungsrecht handelt, der keinen eigenen Artikel rechtfertigt. Inhaltlich gehört er zum Thema Restitution (Österreich). Gruß --Malabon (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Malabon-2013-06-15T18:35:00.000Z-UHT-2013-06-12T09:55:00.000Z11
Klammerlemma ohne BKS sind aber eigentlich unerwünscht. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-UHT-2013-06-16T10:38:00.000Z-Malabon-2013-06-15T18:35:00.000Z11

Nochmal: Asylbewerberleistungsgesetz

Kollegen, kann sich bitte jemand mal den Artikel Asylbewerberleistungsgesetz und die dazugehörige Diskussion anschauen? Es fängt allmählich an, keinen Spaß mehr zu machen. Ich habe vor einiger Zeit damit begonnen, den Artikel zu überarbeiten, ihn sauber zu strukturieren und zu aktualisieren. Seit längerem wird mir von einem Nutzer (oder zweien, genau weiß ich das nicht) vorgeworfen, ich würde mich des Artikels bemächtigen, mir Hoheit über ihn anmaßen, Kritik unterdrücken und dergleichen mehr. Der Kollege ist aus meiner Sicht mit Worten nicht zu erreichen; vielleicht liegt auch ein Verständnismangel zu der Frage vor, was Wiki sein soll. Für ein Engagement danke ich bereits jetzt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Matthias v.d. Elbe-2013-06-17T08:14:00.000Z-Nochmal: Asylbewerberleistungsgesetz11

Die Situation erinnert mich an das letztjährige "Drama" um den Artikel zum Polizeipräsidium München. Mit mehreren Benutzern ist es uns damals gelungen, die Kritik an dieser Polizeibehörde wieder auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Dies sollte uns auch beim Asylbewerberleistungsgesetz gelingen. --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-06-17T11:29:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-17T08:14:00.000Z11
Da Benutzer:Matthias v.d. Elbe jetzt Urlaub hat, sein Kontrahent aber munter weiter editiert und revertiert, habe ich um eine Sperrung des Artikels gebeten. Unabhängig davon wäre es aber hilfreich, wenn die Diskussion um ein paar Stimmen vom Portal Recht bereichert werden würde. --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-06-23T08:51:00.000Z-Matthias v.d. Elbe-2013-06-17T08:14:00.000Z11

Straftatbestand „Selbsttötung“

Hallo! Kann mal irgendjemand einem gewissen User hier, hier oder hier mitteilen, dass es keinen Straftatbestand namens „Selbsttötung“ gibt? Das hatte er nämlich versucht, hier und hier in zwei Artikel zu wurschteln. Auch nach mehrmaligen Hinweisen, dass sich ein Toter nicht strafbar machen kann und es den Straftatbestand „Selbsttötung“ nicht gibt, hält er dennoch stur daran fest. --Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-06-22T00:15:00.000Z-Straftatbestand „Selbsttötung“11

Warum prüfst Du denn die BLGs nicht einfach gegen? Es geht doch idT um fingierte "Selbsttötungen". Deshalb hat Oberstaatsanwalt Jean-Francois Lorans aus Grenoble auch ein Ermittlungsverfahren wegen "mehrfachen Mordes" und der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" eröffnet. "Jede Leiche weist eine oder mehrere Schußverletzungen auf, von denen einige unterschiedlicher Qualität sind" Fachleute vermuten hinter diesen fingierten "Selbsttötungen" ein Komplott von rechtsradikalen Geheimbündlern mit Beziehungen zur Polizei. Nach STERN-Recherchen steckt die Sekte in einem Netz von konspirativen Verbindungen. Einer ihrer Ursprünge war der "Souveräne und militärische Orden des Tempels von Jerusalem" in Frankreich. Von 1970 an sickerten dort Mitglieder des rechtsradikalen Geheimbundes "Service d'Action Civique" (SAC) ein. Deine VM und Deine Privatansichten sind verfehlt. Das einzige was zählt ist die Darstellung der Prozessfakten.--Doket (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Doket-2013-06-22T04:05:00.000Z-Argonautika-2013-06-22T00:15:00.000Z11
So einfach ist das nicht, in Vereinigten Königreich stand die Selbsttötung zB bis weit ins 20. Jahrhundert unter Strafe; selbst der Versuch und die Beihilfe konnten mit dem Tode bestraft werden. (Klingt lustig, ist aber eher sehr traurig.) syrcro Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Syrcro-2013-06-22T06:16:00.000Z-Argonautika-2013-06-22T00:15:00.000Z11 PS: Die (Selbst-)Tötungshandlung hat ein noch lebender vollzogen, wenn man ein strenges Handlungsstrafrecht hat, macht sich ein Lebender vollständig strafbar.
Herzl. Dank für Eure statements. Der POV-Vandale Argonautika wurde mittlerweile für seine wiederholten Verstöße gegen den neutralen Standpunkt und seiner mehrfachen Löschungen belegter Aussagen, um seinen POV einzubringen gesperrt. Ich setze den Sachverhalt in den Artikeln nach diesem „juristischen Laien-Scharmützel“ also wieder auf den korrekt belegten Stand zurück.--Mr. Froude (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Mr. Froude-2013-06-22T10:29:00.000Z-Syrcro-2013-06-22T06:16:00.000Z11
@Sycro: Dass in UK als ein Ausnahmeland die versuchte Selbsttötung bis 1961 strafbar war, ist richtig und bestreitet auch niemand. Aber darum geht es hier nicht. Es geht hier um die folgende, aus dem Artikel Sonnentempler wörtlich zitierte Aussage: „1994, 1995 und 1997 kamen insgesamt 74 Sonnentempler bei kollektiven Mord- und Selbstmord-Aktionen ums Leben, teils betäubt und erschossen, teils vergiftet, teils durch eigene Hand (nicht jedoch Michel Tabachnik). Die juristischen Straftatbestände lauteten Mord, Tötung auf Verlangen und Selbsttötung.“ Es geht also erstens um den Zeitraum 1994-1997 und nicht um die Zeit bis 1961, zweitens geht es um vollendete Selbsttötung und nicht um versuchte Selbsttötung und drittens auch nicht um das UK, sondern um die Schweiz, Kanada und Frankreich. --Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-06-22T14:17:00.000Z-Syrcro-2013-06-22T06:16:00.000Z11
Ich kann deinen Ärger auch in Anbetracht der erfolgten Sperre nachvollziehen. Der ganze Satz betreffend die Straftatbestände ist so eigentlich untauglich. Er enthält keinen Hinweis, wer, wann oder wo diese Tatbestände festgestellt haben soll - erst recht für den einzig von dir bemängelten Straftatbestand der Selbsttötung. Das müsste schon ordentlich belegt werden, erst recht da es um Vorfälle an diversen Orten und zu verschiedenen Zeiten geht. Einziger Beleg ist ein Sektenlexikon, dass sich auf 312 Seiten ausführlichst mit 900 Stichworten auseinandersetzt - ein reputable Quelle? Ich habe eben mal das Spiegel-Archiv zum Thema durchgesehen. Dort wurde immer wieder berichtet, aber konkrete Hinweise über Ermittlungen oder gar Urteile habe ich nicht gefunden. Das Geschwurbel wurde erfolgreich und redundant in verschiedene Artikel eingebaut. Ich empfehle das zu ignorieren, sonst regt das nur unnütz auf. Irgendwann fliegt das sowieso wieder raus. --Joanmons345 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Joanmons345-2013-06-22T15:49:00.000Z-Argonautika-2013-06-22T14:17:00.000Z11
@Joanmons345: Vielen Dank! Ich sehe das ganz genau so! Also wenn überhaupt hätte man theoretisch schreiben können, dass im Sonnentempler-Fall der Straftatbestand der versuchten Selbsttötung erfüllt gewesen sei. Aber ich halte es für sehr, sehr zweifelhfaft, dass es in Frankreich, Kanada und der Schweiz in den 1990er Jahren einen solchen Straftatbestand gegeben hat. Im französischen Code Penal (in der am 1. März 1994 in Kraft getretenen Fassung) habe ich bereits nachgeschaut, und dort ist dieser Straftatbestand nicht vorhanden. --Argonautika (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Argonautika-2013-06-23T09:48:00.000Z-Joanmons345-2013-06-22T15:49:00.000Z11

Also der Satz "Die juristischen Straftatbestände lauteten Mord, Tötung auf Verlangen und Selbsttötung." kann so definitiv nicht stehen bleiben. Das ist kompletter Nonsens. In der Schweiz und in Frankreich waren zum damaligen Zeitpunkt die Selbsttötung nicht strafbar. Ähnlich dem bekannten Siriusfall könnte man einen Mord respektive eine Tötung auf Verlangen argumentieren. Darüber hinaus habe ich nicht geprüft, ob im Code Penale eine entsprechende Regelung vorhanden ist. im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist eine Tötung auf Verlangen in Art. 114 kodifiziert. Außerdem besteht der Straftatbestand der so genannten "Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord" (Art. 115). Art. 114 ist hier nicht einschlägig, denn ein "achtenswerter Beweggrund" liegt trotz knappem Sachverhalt, nicht vor. Somit wäre in der Schweiz wohl der Straftatbestand des Art. 115 "Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord" einschlägig, aber in keinem Fall der Selbstmord als Solches. Infos zum Schweizer Bundesrecht: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html Wenn jetzt jemand noch den Code Penale prüfen könnte, würde ich vorschlagen, den Artikel entsprechend anzupassen, und eine Diskussion dazu auf der Artikelseite anzustoßen. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Chz-2013-07-10T11:36:00.000Z-Straftatbestand „Selbsttötung“11

Hinweis auf Löschdiskussion

Der Artikel zu einer der größten deutschen Anwaltskanzleien Flick Gocke Schaumburg wurde zur Löschung vorgeschlagen. Hier gehts zur Löschdiskussion.--Albtalkourtaki (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Albtalkourtaki-2013-06-04T20:34:00.000Z-Hinweis auf Löschdiskussion11

Hat sich erledigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2014-01-04T13:11:00.000Z-Albtalkourtaki-2013-06-04T20:34:00.000Z11

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ich habe hier einen Vorschlag zu Diskussion gestellt und bitte euch um eure Meinung. --Forevermore (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Forevermore-2013-06-07T11:59:00.000Z-Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall11

Mittlerweile sind das drei beeindruckende Artikel. Kann wohl archiviert werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2014-01-04T13:13:00.000Z-Forevermore-2013-06-07T11:59:00.000Z11

Incoterm

Ich weis jetzt nicht ob ich hier richtig bin oder ob Portal:Wirtschaft besser wäre... Mir ist aufgefallen das der Artikel über Incoterm bereits 10 ungesichtete Versionen enthält. Ich bin leider nicht genug in der Materie drinnen um das richtig sichten zu können. Könnte das einer von hier machen? Für mich sieht es OK aus --Calle Cool (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Calle Cool-2013-06-19T10:09:00.000Z-Incoterm11

Ist erledigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2014-01-04T13:23:00.000Z-Calle Cool-2013-06-19T10:09:00.000Z11

Zur Kenntnis

Wikipedia:Relevanzcheck#Online_Dispute_Resolution. Gruß, --Aalfons (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Aalfons-2013-06-25T16:06:00.000Z-Zur Kenntnis11

Hat sich erledigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Gnom-2014-01-04T13:14:00.000Z-Aalfons-2013-06-25T16:06:00.000Z11

Gemeindeverband (Deutschland)

Hallo,

beim Artikel Gemeindeverband (Deutschland) bin ich nicht sicher, wie belastbar die Aussagen dort sind. Soweit ich es verstehe, ist der Begriff im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber ich habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden, dass sagt

„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“

Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:

„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“

Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, von daher kenne ich die heutige Situation nicht und will da nichts ändern. Aber es wäre Klasse, wenn jemand mit Ahnung sich dass einmal anschauen könnte. Eventuell kann man Informationen von dort dann nach Verwaltungskooperation oder einen anderen Artikel verlagern.

Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-S.K.-2013-06-08T09:11:00.000Z-Gemeindeverband (Deutschland)11

Die Umstände haben sich seit 1979 geändert. Dies hat das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein 2010 festgestellt:

„3. Zwar ist der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 5 Abs. 1 AO nicht davon ausgegangen, dass von dieser Vorschrift in einem so erheblichen Maße Gebrauch gemacht werden würde, dass sich infolge dessen die Ämter in absehbarer Zukunft zu Gemeindeverbänden entwickeln würden. Auch lag eine solche Entwicklung selbst 1979, als das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 ff.) über die Qualifizierung der Ämter zu entscheiden hatte, noch in weiter Ferne.“

Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 – 1/09 –, Rn. 82, juris
Laut Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein haben die Ämter in Schleswig-Holstein bereits einige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übertragen bekommen, sodass sich die Ämter "Gemeindeverbänden jedenfalls annähern".

„bb) Ist deshalb in mehrfacher Hinsicht nur eine Annäherung möglich, so kann gleichwohl aufgrund der bisher vorliegenden Untersuchungen bereits jetzt festgestellt werden, dass die Entwicklung bei einzelnen Ämtern so weit fortgeschritten ist, dass sie sich nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben Gemeindeverbänden jedenfalls annähern.“

Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 – 1/09 –, Rn. 93, juris
Eine Erweiterung des Gedankens des OVG Lüneburg auf alle Bundkörperschaften scheidet zumindest durch die Stellung der Ämter in Schleswig-Holstein als Bundkörperschaften aus.
Ich hoffe, dieser mittlerweile lange bestehende Anmerkung abgeholfen zu haben. --Philipps. (Diskussion) Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-II#c-Philipps.-2015-06-04T22:15:00.000Z-S.K.-2013-06-08T09:11:00.000Z11