Diskussion:Kanonische Sammlung

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Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von CRolker in Abschnitt Lemma ungeeignet
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Neue Kategorie?

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Ich möchte mal aufgreifen, was in der Redaktion Recht diskutiert wurde, nämlich, ob dieser Artikel vielleicht ein paar mehr Kategorien braucht.

Ich möchte dabei mal eine vorschlagen, nämlich die Einordnung in Privatrechtsgeschichte. Diese Sammlungen, bzw. die Kanones in ihnen waren ja auch maßgeblich an der Entwicklung des heutigen Rechts beteiligt (s. römisch-kanonisches Recht) --Ichigonokonoha (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Ichigonokonoha-20220729123000-Neue Kategorie?11Beantworten

Hinweis meinerseits: Die erwähnte Portal Diskussion:Recht#Neue Kategorie %22Kanonische Sammlung%22%7C11 begann mit dem Vorschlag, eine Kategorie:Kanonische Sammlung als Unterkategorie von Kategorie:Kirchenrechtsgeschichte anzulegen. --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20220729223500-Ichigonokonoha-2022072912300011Beantworten
Was würdest du denn davon halten diesen Artikel oder die Kategorie in die Kategorie Privatrechtsgeschichte zu hängen? --Ichigonokonoha (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Ichigonokonoha-20220813093400-CRolker-2022072922350011Beantworten
Hallo @Ichigonokonoha, das hatten wir doch eigentlich schon (auf Deine Initiative) im Portal Recht besprochen, ich habe nichts dagegen. Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20220906045000-Ichigonokonoha-2022081309340011Beantworten
Ja, so klar hatte ich es da noch nicht verstanden. Aber gut, dann hänge ich die Kategorie mal in Privatrechtsgeschichte ein. --Ichigonokonoha (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Ichigonokonoha-20220906051700-CRolker-2022090604500011Beantworten

" Vor dem Inkrafttreten des Corpus Iuris Canonici von 1917"

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Merkwürdig - 1917 wurde doch der Codex als Ersatz für den Corpus primulgiert. --93.234.218.51 Diskussion:Kanonische Sammlung#c-93.234.218.51-20230409193000-" Vor dem Inkrafttreten des Corpus Iuris Canonici von 1917"11Beantworten

Lemma ungeeignet

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„Kanonische Sammlung“ ist kein geeignetes Lemma, sondern eine vielleicht als fehlübersetzung zu „canonical collection“ und „collection canonique“ zu erklärende Begriffsbildung (siehe WP:KTF) meinerseits. Anders als im Französischen oder Englischen wird der momentan als Lemma benutzte Ausdruck im Deutschen so verstanden, dass die jeweilige Sammlung selbst kanonisch sei, was bei den allermeisten gemeinten Kompilationen gerade nicht der Fall ist. Der Ausdruck kommt in deutschen Fachliteratur zwar vereinzelt vor, aber seltener als seine drei Konkurrenten, die als Lemma in Frage kommen. Alle drei haben ihre Vor- und Nachteile:

  • „Kanonistische Sammlung“ ist üblich, auch wenn man unter „Kanonistik“ oft erst die universitäre Beschäftigung mit dem kanonischen Recht versteht.
  • „Kirchenrechtliche Sammlung“ ist ebenfalls üblich, z.B. als Lemma der RE. Hauptnachteil ist das im umseitigen Artikel angesprochene mögliche Missverständnis, die Sammlungen enthielten nur Rechtstexte im modernen Sinne (obwohl sie auch dogmatische, liturgische, exegetische und andere Texte enthalten können)
  • „Kanones-Sammlung“ (mit und ohne Bindestrich) ist ebenfalls etabliert, z.B. als Lemma im LexMA. Mögliches Missverständnis hier ist, dass es nur um Synodalkanones ginge, obwohl regelmäßig auch oder sogar nur Auszüge aus anderen Rechtsquellen enthalten sind. Wie im Artikel schon erwähnt, kann dem aber der früh Sprachgebrauch von canon/kanon für unterschiedliche normative Texte entgegengehalten werden (Beispiel Cresconius). Trotzdem könnte es als grenzwertig angesehen werden, altkirchliche Kirchenordnungen und reine Dekretalensammlungen als „Kanonessammlungen“ zu bezeichnen.

Was meint ihr? Auch die gleichnamige Kategorie wäre umzubenennen. Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240818203800-Lemma ungeeignet11Beantworten

frag mal in der zuständigen Redaktion P:CHR an? Dort stehen auch Mitarbeiter --Hannes 24 (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Hannes 24-20240819103900-CRolker-2024081820380011Beantworten
Danke, mache ich. Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240819105100-Hannes 24-2024081910390011Beantworten
Leider keine Antwort Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Christentum#Lemma f%C3%BCr Sammlungen von v.a. kirchenrechtlichen Einzelnormen11 --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240825153300-CRolker-2024081910510011Beantworten
@CRolker doch, ich kam von dort hierher --Gerhardbeck (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Gerhardbeck-20240825172100-CRolker-2024082515330011Beantworten
Dann hat es sich schon gelohnt :) Hast Du denn eine Präferenz? Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240825193900-Gerhardbeck-2024082517210011Beantworten
@CRolker davon abgesehen,dass ich von der Kirchenrechtlichen Sammlung massiv abraten? nicht wirklich.
spontan wäre ich einen Tick mehr zu "Kanones -Sammlung" geneigt, aber ohne guten Grund. Oder behalten, da alles andere auch nicht komplett überzeugend scheint. --Gerhardbeck (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Gerhardbeck-20240825205400-CRolker-2024082519390011Beantworten
@CRolker ich möchte darauf hinweisen, dass es sich nach der Reformation nur noch um katholisches Kirchenrecht handelt. insofern ist der Artikel ergänzungsbedürftig und der Begriff "kirchenrechtliche Sammlungen" würde erstmal gar nicht gehen, da sehr viel fehlt. --Gerhardbeck (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Gerhardbeck-20240819114000-CRolker-2024081820380011Beantworten
Ersteres ist weitgehend richtig (allerdings nicht für alle im Artikel erwähnten Sammlungen, z.B. nicht für die Συναγωγή κανόνων). Der Artikel kann und soll um nichtlateinische Sammlungen ergänzt werden und auch die teilweise Weitergeltung des alten Kirchenrechts in anglikanischen, lutherischen und reformierten Gebieten wäre eine tolle Ergänzung (ist allerdings nicht ganz trivial, die Forschungslage ist nur für England gut). Insgesamt spielt die Kompilation von Sammlungen aber weder in römisch-katholischen Kirche der Neuzeit noch in den anderen Kirchen eine große Rolle, insofern gehört diese Frage überwiegend nicht mehr in den Artikel.
Die Lemmafrage scheint mir davon aber erst einmal unberührt. Hier ist Frage doch: Wie werden die im hiesigen Artikel beschriebenen und/oder gemeinten Werke, vor allem also spätantike und mittelalterliche Sammlungen christlicher Normen, in der einschlägigen Forschung überwiegend benannt, und soweit es mehrere Begriffe gibt, für welchen wir uns hier entscheiden. "Kirchenrechtliche Sammlungen" geht schon, wenn die einschlägige Forschung das tut (weshalb ich die RE als Beleg genannt habe), muss aber nicht (wenn es Konkurrenzbegriffe gibt, weshalb ich das LexMA als Beleg genannt habe). Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240820075600-Gerhardbeck-2024081911400011Beantworten
Es geht doch letztlich um kirchliche oder katholische Pendant von Habersack (Gesetzessammlung)?
Daher Sammlungen kirchlicher Normen und Gesetze oder Sammlungen von römisch-katholischen Normen und Gesetzen? Entscheidend ist das Wort Sammlungen. --Hfst (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-Hfst-20240903053400-CRolker-2024081820380011Beantworten
Hm, nicht nur katholisch und anders als Habersack auch nicht nur eine Sammlung, die keinen Einfluss auf die Geltung hat, sondern selbst Teil der Rechtsfortbildung, aber danke trotzdem. Es ist ja nicht so, dass die Literatur keinen Begriff kennte, wir müssen uns nur entscheiden, was als Lemma am besten taugt. Gruß --CRolker (Diskussion) Diskussion:Kanonische Sammlung#c-CRolker-20240903184100-Hfst-2024090305340011Beantworten