Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1

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Arbeit

Arbeitete er oder arbeitet er noch als Geschäftsmann? Welches Geschäft betreibt er?--79.242.122.93 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-79.242.122.93-2012-04-14T11:19:00.000Z-Arbeit11

Kein Geschaeft: http://www.bild.de/politik/inland/islamismus/warum-kriegt-der-hass-prediger-geld-vom-staat-23795520.bild.html --KarlMartell (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-KarlMartell-2012-04-23T11:56:00.000Z-Arbeit11

Danke für die Quelle.- Abou-Nagie wirkt und wohnt also, auf Staatskosten, "im Kölner Norden, in einer gutbürgerlichen Gegend, in der auch der frühere NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) wohnt." "Von hier hetzt Abou-Nagie im Internet, ruft zur Scharia (islamische Rechtsordnung) auf:"... .-
Im WP-Abschnitt "Leben" wohnt er aber (seit 23/04/2012, 20:37 bis heute ) in Pulheim bei Köln.-
Irrt BILD ? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-06-28T11:07:00.000Z-KarlMartell-2012-04-23T11:56:00.000Z11


WP meldet lapidar: "Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sozialbetrugs.[6][7] "

ksta (12/06) (7.) zeigt: "Serverfehler 404 --- Seite nicht gefunden"

Nachtrag: Der ksta(12/06) ist wieder online. Er enthält aber auch keine Angabe, seit wann wegen Betrugsverdacht ermittelt wird. --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-07-25T17:09:00.000Z-Arbeit11


SZ (12/06) (6.): " Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 47-Jährigen wegen Sozialbetrugs. dpa" [1]

SZ (12/06) sagt nicht wann (1) das Betrugsermittlungsverfahren startet, auch nicht, unter welchem Aktenzeichen (2) es auffindbar ist.-

Auskunft zu (1) gibt bild (26/04)[2], d.h. der lapidare WP-Satz könnte, mit dieser Quellenangabe, verändert werden, z.B. zu :

Seit 26/04/2012 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Abou-Nagie wegen Betrug. [3],[4]

Wer hat ein Gegenargument ?- Wer kann einen guten, hinsichtlich des Zeitpunkts verbesserten, Text in den WP-Artikel setzen ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T15:55:00.000Z-Arbeit11


Wer kennt das Aktenzeichen für das Kölner Betrugsverfahren ? Wer kann es in den WP-Text einfügen ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-07T16:30:00.000Z-Arbeit11



Um das Sündenregister im Abschnitt "Leben" zu vervollständigen, sollte auch das Insolvenzverfahren nach Verlust der Folienfirma aufgenommen werden :

alte Fassung: "Bis zu einer nachträglichen Steuerforderung von 70.000 Euro im Jahr 2007 betrieb er ein Geschäft für selbstklebende Folien. Anschließend widmete er sich ganz der islamischen Missionierung und bezog Hartz IV-Leistungen. [5] "

Vorschlag für neue Fassung: "Bis zu einer nachträglichen Steuerforderung von 70.000 Euro im Jahr 2007 betrieb er ein Geschäft für selbstklebende Folien.

Ein Verfahren wegen Privatinsolvenz ( AG Köln, Az.: 71 IN 470/07 ) wurde am 10/04/2008 eröffnet und am 21/06/2009 beendet.

Nach dem Konkurs seiner Folienfirma widmete er sich ganz der islamischen Missionierung und bezog Hartz IV-Leistungen.

[6],

[7],

[8]

Privatinsolvenz11 "

Wer hat einen besseren Vorschlag ? Wer setzt eine gute Fassung in den WP-Artikel ein ? -- 46.115.19.150 18:05, 7. Jul. 2012 (CEST) -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-07T16:05:00.000Z-Arbeit11


Kritik: Wenn beide Quellen, express(25/06) und bild(26/06), zuverlässig sind, ist der oben skizzierte neue Text eine Klitterung.- Es gäbe dann nämlich 2 verschiedene Insolvenzverfahren, die auch gesondert dargestellt werden müßten:


Bis zu einer nachträglichen Steuerforderung von 70.000 Euro im Jahr 2007 betrieb er ein Geschäft für selbstklebende Folien.- Ein Verfahren wegen Privatinsolvenz ( AG Köln, Az.: 71 IN 470/07 ) wurde am 10/04/2008 eröffnet ( s. 6-Jahresfrist).- Ein Insolvenzverfahren wegen seiner Folienfirma stellt fest, daß ab 21/07/2009 6 Jahre lang alle Einkünfte über der Pfändungsgrenze an die Gläubiger gehen.- Nach Eintritt der Insolvenz widmete er sich ganz der islamischen Missionierung und bezog Hartz IV-Leistungen.

Quellen: RPO(23/04) [6], express(25/04) [7], (Wie EXPRESS erfuhr, hat Abou-Nagie bereits im Jahr 2007 Privat-Insolvenz beantragt (Az.: 71 IN 470/07). Abou-Nagie soll mit einer Firma für selbstklebende Folien pleitegegangen und rund 70.000 Euro Schulden angehäuft haben. Das Insolvenz-Verfahren wurde am 10. April 2008 vor dem Amtsgericht eröffnet und auf sechs Jahre festgesetzt. In zwei Jahren könnte er somit schuldenfrei sein.) bild(26/04) [8], (Im Amtsgericht lief ein Insolvenzverfahren wegen seiner Folien-Firma. Es wurde am 21. Juli 2009 beendet – mangels Masse. Sechs Jahre lang gehen alle Einkünfte über der Pfändungsgrenze an die Gläubiger. Danach werden ihm seine Schulden erlassen.) Privatinsolvenz(WP) [9] Regelinsolvenz (Firmen) [10] -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-08T06:53:00.000Z-Arbeit11


NB.: Die Insolvenz-Meldung im express(25/04) [11] tritt im Netz eine kleine Lawine los, scheint also nicht ganz unwichtig zu sein.- Eine von mir gefundene Quelle vom 25/04/2012 in einem Forum über Islamprobleme, in dem auch KarlMartell publiziert, wurde gerade vom spam-Filter weggedrückt. -- 46.115.19.150 10:42, 9. Jul. 2012 (CEST) -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-09T08:42:00.000Z-Arbeit11


Die Quelle <ref>Interview von Abou Nagie bei aljazeera.net, 20. Juni 2012</ref> bleibt mir mangels hinreichender Arabischkenntnisse verschlossen. Wer weiß Rat? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-09-08T08:37:00.000Z-Arbeit11

Meine Anfrage vom 08/09/2012 ist ohne Antwort. Wo finde ich eine ungefähre Übersetzung des Textes (<ref>Interview von Abou Nagie bei aljazeera.net, 20. Juni 2012</ref>) oder wenigstens ein Abstract in englischer oder deutscher Sprache? Außer den Zahlen kann ich den arabischen Text nicht entziffern. Dem Schriftbild nach zu urteilen wurden wohl 11 Fragen gestellt.- Worin unterscheidet sich dieses Aljazeera-Interview von Abou Nagie (20/06)(11 Fragen) von dem SWR- Interview mit Ibrahim Abou-Nagie (24/05)(28 Fragen)(<ref name="SWR, 24. Mai 2012">Interview mit Ibrahim Abou-Nagie SWR, 24. Mai 2012</ref>) ? Spielt der jeweilige Zeitpunkt der Interviews (Aljazeera-Interview: 6 Tage nach der Razzia, SWR- Interview 3 Wochen vor der Razzia.) eine Rolle bei der Auswahl der angesprochenen Themen? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-09-17T09:29:00.000Z-Arbeit11


Wohnt Familie Abou-Nagie aktuell, trotz <ref>Sozialhilfe-Betrug: Kölner Salafist soll 214.000 € zahlen Express, 7. September 2012</ref>, wirklich in Köln-Esch? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-09-10T19:42:00.000Z-Arbeit11

Koran

Welche Übersetzung des Koran ins Deutsche wird derzeit verschenkt. --79.242.122.93 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-79.242.122.93-2012-04-14T11:23:00.000Z-Koran11

Bei der Übersetzung handelt es sich um die Übersetzung von Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul (Quelle: http://diewahrereligion.de/jwplayer/index.html --> "LIES!", dort ist die Kopie in PDF-Form zu finden)
Mein Vorredner liegt offensichtlich völlig richtig, die anlässlich des Mega-Missionsprojekts verschenkte Koranübertragung ist: Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur´an Al-Karim; [Autor heißt Übersetzer in Deutsche, wie man fromm sagt: Versuch einer Übersetzung] Autor: Muhammad Ahmad Rassoul http://diewahrereligion-shop.de/shop/category_3/B%C3%9CCHER.html?shop_param=cid%3D%26 hier eine ältere Ausgabe bei Amazon: Al-Qur'an / Al-Karim und seine ungefähre Bedeutung in deutscher Sprache von Abu-r-Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul von Islamische Bibliothek http://www.amazon.de/Al-Quran-Al-Karim-ungef%C3%A4hre-Bedeutung-deutscher/dp/3821702141/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1335017827&sr=1-2 -- 91.61.221.182 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-91.61.221.182-2012-04-21T14:21:00.000Z-79.242.122.93-2012-04-14T11:23:00.000Z11
Interessant und wichtig zum Thema Koran-Übersetzung (Rassoul): FAZ(25/04), Koran-Verteilung [12] -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-09T16:18:00.000Z-79.242.122.93-2012-04-14T11:23:00.000Z11


Interessante Quelle zur Bewertung der strittigen Koran-Version (Rassoul) : focus(14/04) Umstrittene Aktion ... [13] --78.34.184.141 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.184.141-2012-07-10T16:43:00.000Z-79.242.122.93-2012-04-14T11:23:00.000Z11


Wer kann den Beitrag einordnen/bewerten ?
Wer kennt die Namen der 2 Universitäten, die die Druckerlaubnis geben können ?
Entspricht die hier angegebene Praxis dem "imprimatur" [14] der römisch-katholischen Kirche ? -- 78.34.131.149 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.131.149-2012-07-13T10:10:00.000Z-78.34.184.141-2012-07-10T16:43:00.000Z11


Frage zur Qualität der Koran-Übersetzung ( Rassoul ) : ein Plagiat ?-
Wer kann Beitrag 2islamiminaar in youtube(23/06) [15] bewerten/einordnen ? -- 78.34.131.149 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.131.149-2012-07-13T10:16:00.000Z-79.242.122.93-2012-04-14T11:23:00.000Z11

Fegefeuer?

Wenn er sich dahingehend geäußert hat, dass Christen und Juden als Ungläubige der ewigen Verdammnis anheimfallen und ewig in der Hölle schmoren werden, verstehe ich die Aufregung nicht. Denn das habe ich schon im Religionsunterricht gelernt, dass verstockte Ungläubige, wie Juden und Muslime, die sich nicht zum Christentum bekehren wollen, auf ewig in der Hölle bleiben werden. Vice versa!--79.242.127.192 15:12, 21. Apr. 2012 (CEST) Die Muslime nannte man damals aber Mohamedaner. (nicht signierter Beitrag von 87.139.104.244 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-79.242.127.192-2012-04-21T13:12:00.000Z-Fegefeuer?11)

Salafismus

Ich bitte um Erklärung, was Salafismus bedeutet. Diese Strömung gibt es im Islam nicht. Dieser Begriff wurde erfunden vom Axel Springer Verlag. mr.kincade (11:15, 23. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Da schaun Sie mal einfach bei Wikipedia nach: Salafismus11 --KarlMartell (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-KarlMartell-2012-04-23T11:46:00.000Z-Salafismus11

@mr.kincade: Und als nächstes erzählst Du uns, dass der Axel Springer Verlag den bösen Zionisten gehört und dass er Propaganda gegen die Muslime macht. --62.143.170.181 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-62.143.170.181-2012-05-31T20:07:00.000Z-KarlMartell-2012-04-23T11:46:00.000Z11

Mal angenommen es gäbe Salafismus im Islam, dann zeigt mir bitte einen Einzelnachweis, irgendwelche Links wo er sagt das er ein Salafist sei, sie glauben daran weil es die Medien sagen ? Kommen sie schon, wenn morgen ihr Gesicht in den medien ist und berichtet wird das sie Kinder vergewaltigt hätten obwohl sie es nicht gemacht haben, würde dies stimmen ? Sie stecken Menschen in irgendeine Schublade. (nicht signierter Beitrag von 78.50.117.104 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.50.117.104-2013-04-03T23:47:00.000Z-Salafismus11)

Anklage

Im Text wird nicht erwähnt, dass die Anklage gegen Abou-Nagie fallengelassen wurde, siehe diesen Artikel. Sollte das nicht der Objektivität halber aufgenommen werden? --Sarefo (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Sarefo-2012-04-28T16:38:00.000Z-Anklage11

sowas interessiert die leute nciht, aber hauptsache man hat sein image geschadet! das oberlandesgericht köln hat die ganze aktion gegen ihn für rechtswidrig erklärt. die pdf kann man sich auf der diewahrereligion durchlesen--94.220.56.186 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-94.220.56.186-2012-10-02T12:15:00.000Z-Sarefo-2012-04-28T16:38:00.000Z11[BiH]Merlin

Volksverhetzung

in Satz 2 des Vorspanns und in Satz 1 des Internetplattform-Abschnitts ist realitätsfern, nicht belegt, nicht belegbar. Beide Sätze sind diffamierend. Obwohl sie falsch sind, beschädigen sie den guten Ruf von Abou-Nagie und drängen ihn mutwillig in eine Martyrerrolle. Weil sie falsch sind, beschädigen sie aber auch nachhaltig den guten Ruf der Institution Wikipedia. Notwendig scheint mir die sofortige Korrektur dieser Fehler im WP-Artikel. Angemessen wäre ein Ausdruck des Bedauerns seitens der WP-Verantwortlichen, verbunden mit der Bitte an Herrn Abou-Nagie, den Fehler zu verzeihen. Wie sonst könnte ein respektvoller Umgang zwischen Beschreibenden und Beschriebenem möglich sein ? --46.115.23.96 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.23.96-2012-06-08T11:15:00.000Z-Volksverhetzung11

WP: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."
WP: "Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte den Kölner wegen Volksverhetzung an."

Wer kann diese ungewöhnlich dummen Bemerkungen aus dem WP-Text entfernen ?-- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-26T16:53:00.000Z-Volksverhetzung11

WP: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."

Wer kann diese ungewöhnlich dumme Bemerkung aus dem WP-Text entfernen ? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-06-27T18:15:00.000Z-Volksverhetzung11


zu

"Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung ... angeklagt."  :

Seit 95 Tagen steht Abou-Nagie am WP-Pranger, wegen angeblicher Volksverhetzung [16], [17] -

"Ich finde keine Schuld an diesem Menschen." [18] -

Wer sieht das auch so und macht dem Spuk ein Ende ? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T14:43:00.000Z-Volksverhetzung11

Kategorien

Atlasowa dokumentiert in Version (48) v. 23/04/2012, 20:22 das Geburtsjahr 1964 von Abou-Nagie, WeiterWeg in Version (53) v. 24/04/2012, 02:55 seine Einbürgerung 1994. Die seit Version (7), Friedjof, v. 28/03/2012, 20:05 geltenden Kategorien sollten also auf 7 erweitert werden:

/Person des Islam in Deutschland/islamischer Missionar/Person(Köln)/Deutscher/Palästinenser/Geboren 1964/Mann/. -- 46.115.23.96 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.23.96-2012-06-09T13:07:00.000Z-Kategorien11

Gibt es einen Grund, Abou-Nagie nicht in die Kategorie / Deutscher / aufzunehmen ? Gibt es einen Grund, Abou-Nagie nicht in die Kategorie / Geboren 1964 / aufzunehmen, unter Wegfall der Kategorie / Geboren im 20. Jahrhundert /  ?-- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-26T17:14:00.000Z-Kategorien11

Ich sehe keinen engegenstehenden Grund und habe das deshalb entsprechend umgesetzt. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-06-26T17:37:00.000Z-46.115.1.87-2012-06-26T17:14:00.000Z11

Pulheim

ist nicht der Wohnort von Abou-Nagie, sondern nach wie vor Köln, wie das in der Kategorie /Person (Köln)/ richtig dargestellt wird.- Im Abschnitt "Leben" wohnt Abou-Nagie aber ab Version (47), WeiterWeg, 23/04/2012, 19:47 angeblich nicht mehr in Köln, sondern in Pulheim (wird neu verlinkt), korrekt zitiert nach einer Information in den Stuttgarter Nachrichten v. 14/04/2012, 04:00. Belegt wird diese Neuigkeit dort aber nicht. Franz Feyder läßt die Frage offen, ob sein NRW-Geheimdienstinformant oder er selbst diesen Wohnungswechsel erfunden hat.- Wie schon "Pulheimer" im Leserkommentar Nr.12 v. 23/04/2012, 09:26 an die Stuttgarter Nachrichten klarstellt, lebt Abou-Nagie real weiter in Köln. Auch bei yasni.de von heute und in allen andern mir zugänglichen Medien lebt er in Köln.- Können Sie bitte die Desinformation "Pulheim" im WP-Artikel recht bald entfernen ? -- 2.212.91.12 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.212.91.12-2012-06-11T13:58:00.000Z-Pulheim11

Die benannte Quelle aus Stuttgart sagt: "Er bewohnt in Pulheim in der Nähe von Köln ein Reihenhaus." Und deshalb ist das auch richtig - auch wenn es falsch ist. Jeder kann schließlich in http://diewahrereligion.de/imressum.swf nachlesen, dass er hier (Streetview: http://goo.gl/maps/QcFW ) ein nettes Reihenhaus bewohnt und deshalb am schönen K%C3%B6ln-Esch/Auweiler#Escher See11 wohnt. Das Buzzword "Esch" hat die BILD aber noch nicht fallen lassen? Pulheim ist für Schwaben. Warum ist alles immer so kompliziert? Okay, Islamisten lügen immer, aber ist wenigstens DENIC (sagt auch Am Entenpfuhl, Köln) reliable Source - oder ist das schon wieder impossible wg. Datenschutz?! --84.142.3.242 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-84.142.3.242-2012-06-13T10:04:00.000Z-2.212.91.12-2012-06-11T13:58:00.000Z11
Danke für das schöne Antwort-Rätsel.- Franz Feyder hat die Sache inzwischen von seiner Seite aus in Ordnung gebracht. -- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-24T18:07:00.000Z-2.212.91.12-2012-06-11T13:58:00.000Z11

In 4 Artikeln http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.seit-1-juni-staat-streicht-salafistenprediger-nagie-sozialleistungen.e3635631-0f2a-484d-9952-b9ec6c57bd70.html http://www.express.de/koeln/sozialleistungen-kein-geld-mehr-fuer-salafistenprediger-abou-nagie,2856,16358496.html http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.salafist-abou-nagie-seelenheil-ohne-staatliche-stuetze.4bbb3ef7-c3a6-4049-b39a-d2990b1a68dc.html http://www.express.de/koeln/fuenf-gruende-deshalb-streicht-die-stadt-abou-nagie-hartz-iv,2856,16364622.html ändert Franz Feyder seine Ansicht zu Pulheim. Abou_Nagie wird jetzt lt. FF von der Kölner Arge bzw. der Arge Köln bzw. vom Kölner Jobcenter betreut (,was ja nur möglich, wenn er Kölner Bürger ist, also nicht in Pulheim im Rhein-Erft-Kreis wohnt).- Abou-Nagie wohnt jetzt lt. FF in einem Reihenhaus im Kölner Norden bzw. am Stadtrand. 2 mal fügt der Autor sogar eine Bildergalerie bei: "So lebt die Familie des Hasspredigers in Köln"- Wenn die WP-Autoren nicht päpstlicher sein wollen als der Papst, können sie "Pulheim bei" streichen ? Da die Quelle Stuttgarter Nachrichten im bisherigen WP-Artikel nur als Beleg für die offensichtlich irrige Pulheim-These dient, kann sie ebenfalls entfernt werden ? -- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-24T18:51:00.000Z-Pulheim11

Da in verschiedenen Zeitungen inzwischen berichtet wurde: "Betroffen war auch das Haus von Ibrahim Abou-Nagie in Köln-Esch (...) In Pulheim durchsuchten die Beamten ein Büro und eine Lagerhalle." (Islamismus: Razzia bei Kölner Salafisten Kölner Stadt-Anzeiger 14. Juni 2012); "sein Wohnhaus im Kölner Stadtteil Esch (...) aus Abou-Nagies Haus, durchsuchten außerdem den von ihm genutzten Mercedes, eine von ihm angemietete Lagerhalle und ein Büro in Pulheim." (Ibrahim Abou Nagie - Um 6 Uhr klingelten die Fahnder beim Kölner Salafisten-Prediger Kölner Express 14. Juni 2012) denke ich, dass hier eine Verwechselung vorlag und inzwischen aufgeklärt ist. Habe den Wohnort entsprechend korrigiert. --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-07-04T13:05:00.000Z-46.115.1.87-2012-06-24T18:51:00.000Z11

Relevanz

Warum ist der Artikel auf einmal relevant, als ich einen Artikel vor vielleicht einem Jahr anlegen wollte, war dieser wgen irrelevanz gelöscht wurden. Komisch die Wikipedia.--79.244.99.56 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-79.244.99.56-2012-06-13T05:12:00.000Z-Relevanz11

Naja, seitdem hat er als Organisator der Koranverteilung mehrere Auftritte in den Nachrichten gehabt - und wurde so schwuppdiwupp relevant....--VerfassungsSchützer (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-VerfassungsSchützer-2012-06-13T07:35:00.000Z-79.244.99.56-2012-06-13T05:12:00.000Z11

Der Artikel wurde mehrfach angelegt und mehrfach gelöscht:

Dafür wurden jeweils verschiedene Gründe angegeben, unter anderen "Reiner Werbeeintrag", "unbelegte und eventuell strafrechtlich relevante Behauptungen zu einer lebenden Person haben in einer Enzyklopädie nix verloren", "Kein ausreichender Artikel und/oder kein enzyklopädischer Inhalt" und "Fehlende enzyklopädische Relevanz bzw. Darstellung selbiger". Ich will diese Entscheidungen nicht unbedingt verteidigen zumal wir diese gelöschten Artikel nicht sehen, die möglicherweise unbelegt und/oder propagandistisch, verleumdend, in unverständlichem Deutsch etc. pp. waren. Bevor die Person diese große Medienaufmerksamkeit erhielt, wird es jedenfalls erheblich schwerer gewesen sein, seriöse Quellen für Aussagen zur Person zu finden (WP:Belege). Blogs, Youtube-Videos und ähnliches, in denen er möglicherweise zum größten Ding seit geschnittenem Brot oder andererseits zum Volksfeind erklärt wurde, wird es wohl gegeben haben, aber daraus baut man keine Enzyklopädie Artikel über Personen. Dass sich die Einschätzung der Relevanz für Wikipedia bei lebenden Personen ändert, ist völlig normal. Der nächste Lukas Podolski trainiert wahrscheinlich schon beim Kinderfussball, hat aber keinen Wikipediaartikel oder der wurde gelöscht. Ein Problem wäre natürlich, wenn ein Artikellemma das 1, 2, 3 mal diskutiert und gelöscht wurde, beim 4. Mal fast automatisch gelöscht wird, obwohl inzwischen Relevanz und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Das scheint(?) hier aber nicht passiert zu sein. Ich weiss nicht ob das eine befriedigende Antwort ist, aber so sieht es ungefähr aus. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-06-13T08:40:00.000Z-Relevanz11

P.S.: Tut mir leid, dass Dein Artikel gelöscht wurde; selbst wenn das Gründe hat, gehört das mit zu den frustrierendsten Erfahrungen die man bei Wikipedia machen kann. Weitermachen, bessermachen! ;-) --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-06-13T09:07:00.000Z-Atlasowa-2012-06-13T08:40:00.000Z11
enzyklopädisch: no go. Durch den Art. in der WP eine Aufwertung der no-go-Person. Muss jeder Mist (ja!) in der WP erfaßt werden? Schreibt man hier eine Zeitung, oder eine Enzyklopädie? Wo geht es lang?--Orientalist (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Orientalist-2012-06-17T21:00:00.000Z-Atlasowa-2012-06-13T09:07:00.000Z11
orientalist. eine encyclopaedie erfasst auch no-go-personen, wie du es nennst. de.wiki hat keine platzprobleme wie deine printveröffentlichungen. wenn die personen durch ihre aktionen etwa 100.000 googletreffer erzielen und durch öffentliche aktionen eine weltreligion in misskredit bringen. --Fröhlicher Türke (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Fröhlicher Türke-2012-06-17T21:49:00.000Z-Orientalist-2012-06-17T21:00:00.000Z11
Nagie bringt den Islam nicht in Misskredit, er tut nur das, was in Koran und Sunna steht! --37.201.53.11 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-37.201.53.11-2012-06-27T09:29:00.000Z-Fröhlicher Türke-2012-06-17T21:49:00.000Z11
Was in Koran und Sunna steht ist immer Auslegungssache (Idschtihād). Nagie interpretiert salafistenmäßig auf eine sehr erzkonservative, und dementsprechend sehr unsympathische Weise, und bringt daher ganz offensichtlich auch "den Islam" in Verruf. --VerfassungsSchützer (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-VerfassungsSchützer-2012-06-27T11:04:00.000Z-37.201.53.11-2012-06-27T09:29:00.000Z11
Irrtum! Nicht alles ist Auslegungssache. Er ist zum Beispiel für die im Koran festgelegten Strafen für Alkohol, Diebstahl oder Wegelagerei. Außerdem: Bereits in den frühen Werken zum islamischen Recht wurde eine grundsätzliche Zweiteilung der Welt entwickelt, die bis ins 20. Jahrhundert hinein mit Modifikationen Grundlage der Erörterungen war. Dem islamischen Herrschaftsgebiet (dar al-Islam, "Haus des Islam"), auf dem die Normen der Scharia durchgesetzt werden, stand der grundsätzlich als feindlich und rechtlos angesehene Rest der Welt als "Haus des Krieges" (dar al-harb) gegenüber. Dauerhafte Friedensschlüsse ließ die klassische Doktrin nicht zu, sondern nur zeitlich begrenzte Waffenstillstände im Falle der eigenen Unterlegenheit. Im Übrigen blieb der - von den Schriftgelehrten zweifellos vor allem militärisch verstandene - Einsatz zur Ausbreitung der der Religion (Dschihad) im Sinne der Erweiterung muslimischen Herrschaftsterritoriums religiöse Pflicht einer hierfür hinreichenden Zahl von Gläubigen (fard kifaya). Einschränkungen des Dschihad auf diejenigen von Nicht-Muslimen beherrschten Gebiete, die sich im Konflikt mit der islamischen Herrschaft befanden, konnten sich nicht durchsetzen. Die klassische Lehre bezog sich hierbei nicht auf diejenigen Koranverse, die eine nur defensive Ausrichtung gegen Angriffe erkennen lassen, sondern betrachtete diese durch die "Schwertverse" in Sure 9,29 ff. als abrogiert (vgl. zur Abrogation oben II.I). Quelle: Das islamische Recht - Geschichte und Gegenwart von Professor Doktor Mathias Rohe, 3. Auflage 2011, Seite 149. --62.143.172.229 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-62.143.172.229-2012-07-01T18:02:00.000Z-VerfassungsSchützer-2012-06-27T11:04:00.000Z11

Missionierung

Der Text dieses Abschnitts wird allein durch "Bericht REPORT MAINZ vom 29.11.2011" [19] gestützt.- Das ist lange her. Pierre Vogel hält sich seit vielen Monaten zu Studienzwecken überwiegend in Ägypten auf. Richtig ist deshalb die Formulierung "wurden ... bewegt." in Satz 2.- Die enge Zusammenarbeit Abou-Nagie / Vogel ist seit langem unterbrochen. Sollte deshalb nicht auch in Satz 1 der Ausdruck "versucht" korrekter durch die Vergangenheitsform "versuchte" ersetzt werden ? -- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-25T10:28:00.000Z-Missionierung11

Was spricht gegen "versuchte" ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T10:30:00.000Z-Missionierung11


Gestern, am Tag 100 des WP-Artikels "Ibrahim Abou-Nagie". wurde (05/07/2012, 19:37) der Ausdruck "Prediger-Konvertit" gerettet.-

Google-Suche für "Prediger-Konvertit" ergibt 190.000 Ergebnisse.- In den ersten 100 Treffern findet sich 1mal das Original (1.1), 1mal die Umkehrform "Konvertit-Prediger" ( auch in Bezug auf P. Vogel ), 1mal (5.5) kann ich den Ausdruck nicht finden, 3mal (1.8; 1.9; 4.4 ) wird auf WP als Quelltext verwiesen.:

1.1 WP Ibrahim Abou-Nagie11

1.4 twicsy.com "Konvertit-Prediger" [21]

1.8 blu-news.org [22]

1.9 freidenker.at [23]

4.4 shortnews.de [24], USER-KOMMENTARE, Nr, 9 (Sir.Locke)

5.5 forum.jdl [25]

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist "Prediger-Konvertit" also eine Wortschöpfung der WP, die sich in der Literatur noch nicht hat durchsetzen können.- Ein Unikum, eine seltene schützenswerte Art ? - Oder ist "Prediger-Konvertit" eher eine Fehlbildung ?- Nach altmodischem Sprachverständnis sind Bildungen wie

"Minister-Konvertit"  Philipp Rösler11,
"Kardinal-Konvertit"  Jean-Marie Lustiger11,
"Schriftsteller-Konvertit"  Heinrich Heine11 und
"Prediger-Konvertit"  Pierre Vogel11 

eher ungebräuchlich. Auf mich wirken sie ziemlich seltsam.-

Wer kann Argumente vorbringen, die für den Erhalt von "Prediger-Konvertit" sprechen ? -- 46.115.19.150 14:47, 6. Jul. 2012 (CEST), -- 78.34.186.74 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T12:47:00.000Z-Missionierung11

Positionen

Die Entstehungsgeschichte dieses Abschnitts zeigt sehr schön, wie nach der Methode "Stille Post" Stille Post11,[31] aus klaren, eindeutigen Einzelnachrichten ein Gerücht entsteht.- Satz 1 "Bei ... Ideologie"." wird seit (V.17, Friedjof) 28/03/2012, 20:27 durch taz(12/09) belegt, wobei die taz ihrerseits auf den Verfassungsschutzbericht (2010, S.219) als Quelle http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/publikationen/berichte.html?elD=pub&f=146&s=0bfa96 zurückgreift und diesen Amtstext, etwas verkürzt, wiedergibt.- Satz 2 "Laut ... Andersgläubiger"." wird seit (V.22, Holiday) 03/04/2012, 13:15 durch FAZ(03/04) belegt, wobei sich die FAZ in ihrem Abschnitt über Abu Nagie, ohne eine Quelle zu nennen, wohl auf die faz(12/09) bezieht, deren Text sie etwas umformuliert und anonymisiert.- Von Märtyrertum, Dschihad-Begriff, Gewaltausübung ist in der FAZ(03/04) keine Spur zu finden, wohl aber leicht verkürzt, bei taz(12/09) und im NRW-Verfassungsschutzbericht (2010, S.219), den die taz(12/09) als Quelle nutzt. Da die TAZ(03/04) hier nicht als Quelle dienen kann, sollte sie ausscheiden und an ihre Stelle die taz(12/09) als Quelle für den vorderen Halbsatz treten.- Der hintere Halbsatz ",letzteres bis hin zur "Vernichtung Andersgläubiger"." wird von Holiday ebenfalls mit FAZ(03/04) belegt. FAZ(03/04) bringt die Wortfolge " bis zur Vernichtung Andersgläubiger", indem sie eine Aussage von OStA Wolf in der taz(12/09, 1.Absatz) abwandelt und anonymisiert. Da die FAZ(03/04) also auch als Beweismittel für den hinteren Halbsatz nicht nötig ist, sollte sie m.E. ausscheiden und stattdessen die taz(12/09) für den gesamten Abschnitt "Positionen" eingesetzt werden.- Ich schlage also vor (1) Satz 1 etwas genauer zu formulieren in enger Anlehnung an den taz(12/09)-Text, und als Quelle taz(12/09) einzusetzen;

    Bei ihren regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Seminaren vermittelten Abou-Nagie und seine vor allem im Bonn-Kölner Raum beheimateten Anhänger laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2010  "die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie".

(2) den vorderen Teil von Satz 2 wieder vom hinteren zu trennen, wodurch Satz 2 (neu) und Satz 3 (neu) entsteht;

(3) als Satz 2 (neu) statt der faz(12/09)-Formulierung den zugrundeliegenden etwas aufschlußreicheren Text aus dem Verfassungsschutzbericht 2010, S.219 wörtlich zu zitieren:

   "Die Inhalte reichen dabei von - unproblematischen - religiösen Handlungsanweisungen und Glaubensauslegungen bis hin zur - höchst problematischen - Thematisierung und Befürwortung des Märtyrertums und des "Jihad"-Begriffes im Sinne von Gewaltausübung zur "Verteidigung" des islamischen Glaubens."

(4) als Satz 3 (neu) den letzten Satz von Abs.1 des taz(12/09)-Artikels ebenfalls wörtlich zu zitieren :

   "Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger."

In einem späteren, weiteren Arbeitsgang könnte dann der gesamte Abschnitt stilistisch überarbeitet werden, unter Wahrung der Inhalte.- Was spricht gegen meinen Verbesserungsvorschlag ?

-- 46.115.1.87 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.1.87-2012-06-25T15:16:00.000Z-Positionen11


Meine Frage ist bis heute ohne Antwort.- Ich formuliere den fehlerhaften alten schwer lesbaren Text um:

Die Entstehungsgeschichte dieses Abschnitts zeigt sehr schön, wie nach der Methode "Stille Post" Stille Post11,[33] aus klaren, eindeutigen Einzelnachrichten ein Gerücht entsteht.- Satz 1 "Bei ... Ideologie"." wird seit (V.17, Friedjof) 28/03/2012, 20:27 durch taz(12/09) [34] belegt, wobei die taz ihrerseits auf den Verfassungsschutzbericht (2010, S.219) als Quelle NRW-VSB_2010 [35] zurückgreift und diesen Amtstext, etwas verkürzt, wiedergibt.- Satz 2 "Laut ... Andersgläubiger"." wird seit (V.22, Holiday) 03/04/2012, 13:15 durch FAZ(03/04) [36] belegt, wobei sich die FAZ in ihrem Abschnitt über Abu Nagie, ohne eine Quelle zu nennen, wohl auf die taz(12/09) bezieht, deren Text sie etwas umformuliert und anonymisiert.- Von Märtyrertum, Dschihad-Begriff, Gewaltausübung ist in der FAZ(03/04) keine Spur zu finden, wohl aber leicht verkürzt, bei taz(12/09) und im NRW-Verfassungsschutzbericht (2010, S.219), den die taz(12/09) als Quelle nutzt. Da die FAZ(03/04) hier nicht als Quelle dienen kann, sollte an ihre Stelle die taz(12/09) treten.- Der hintere Halbsatz ",letzteres bis hin zur "Vernichtung Andersgläubiger"." wird von Holiday ebenfalls mit FAZ(03/04) belegt. FAZ(03/04) bringt die Wortfolge " bis zur Vernichtung Andersgläubiger", indem sie eine Aussage von OStA Wolf in der taz(12/09, 1.Absatz) abwandelt und anonymisiert. Das führt zur Verwirrung.- Die taz(12/09) für den gesamten Abschnitt "Positionen" einzusetzen, scheint mir sinnvoller als die etwas verwirrende FAZ(03/04).- Ich schlage also vor

(1) Satz 1 etwas genauer zu formulieren in enger Anlehnung an den taz(12/09)-Text, und als Quelle taz(12/09) und NRW_VSB_2010 einzusetzen; (2) den vorderen Teil von Satz 2 wieder vom hinteren zu trennen, wodurch Satz 2 (neu) und Satz 3 (neu) entsteht; (3) als Satz 2 (neu) statt der taz(12/09)-Formulierung den zugrundeliegenden etwas aufschlußreicheren Text aus dem Verfassungsschutzbericht 2010, S.219 zugrunde zu legen: (4) als Satz 3 (neu) den letzten Satz von Abs.1 des taz(12/09)-Artikels wörtlich zu zitieren :

Mein Vorschlag für die vorläufige Neufassung ist:

Bei ihren regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Seminaren vermittelten Abou-Nagie und seine vor allem im Raum Bonn-Köln beheimateten Anhänger laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2010 "die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie".- Die Inhalte reichten dabei von - unproblematischen - religiösen Handlungsanweisungen und Glaubensauslegungen bis hin zur - höchst problematischen - Thematisierung und Befürwortung des Märtyrertums und des "Jihad"-Begriffes im Sinne von Gewaltausübung zur "Verteidigung" des islamischen Glaubens. [37], [38] Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger. [39]. [40]

In einem späteren, weiteren Arbeitsgang könnte dann der gesamte Abschnitt stilistisch überarbeitet werden, unter Wahrung der Inhalte.- Was spricht gegen meinen Verbesserungsvorschlag ?- Wer ersetzt die alte verquere Fassung durch eine gute neue ? -- 46.115.19.150 20:23, 7. Jul. 2012 (CEST) -- 46.115.19.150 21:24, 7. Jul. 2012 (CEST) -- 46.115.19.150 21:27, 7. Jul. 2012 (CEST), -- 46.115.19.150 13:58, 8. Jul. 2012 (CEST), -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-07T18:23:00.000Z-Positionen11


NB:

Unterläßt man die klare Scheidung zwischen dem letzten Halbsatz

(" letzteres bis hin zur „Vernichtung Andersgläubiger“.[23] ")

und dem vorangehenden Text

(" Bei seinen regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Seminaren vermitteln Abou-Nagie und seine vor allem im Raum Bonn-Köln beheimateten Anhänger laut NRW-Verfassungsschutzbericht „die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie“.[2][23] Laut Verfassungsschutz befürwortet er das Märtyrertum und den Dschihad-Begriff im Sinne von Gewaltausübung,"),

stabilisiert man die gegenwärtige nebulöse WP-Darstellung.- Düsseldorf ist nicht gleich Köln. Mathilde Koller [41] [42] [43] ist nicht gleich Rainer Wolf [44] . NRW-Amt-für-Verfassungsschutz ist nicht gleich Staatsschutz-Abteilung-der Staatsanwaltschaft-Köln. Beide aus einem Munde sprechen zu lassen, ist doppelzüngig, irreführend, unpassend, unter Niveau.- -- 78.34.145.178 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.145.178-2012-07-14T07:52:00.000Z-Positionen11

Gegen meinen Vorschlag vom 25/06/2012 ff. zur Reformierung des Abschnitts "Positionen" regt sich bis heute kein Widerstand.- Kann ich davon ausgehen, daß der folgende Text akzeptiert wird als Ersatz für das verkorkste Original ?

Laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2010 vermittelten Abou-Nagie und seine vor allem im Raum Bonn-Köln beheimateten Anhänger bei ihren regelmäßig stattfindenden Vorträgen und Seminaren "die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie". Die Inhalte reichten dabei von - unproblematischen - religiösen Handlungsanweisungen und Glaubensauslegungen bis hin zur - höchst problematischen - Thematisierung und Befürwortung des Märtyrertums und des "Jihad"-Begriffes ( taz: Dschihad ) im Sinne von Gewaltausübung zur "Verteidigung" des islamischen Glaubens.<ref name="taz">Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011</ref><ref name="VSB2010">Verfassungsschutzbericht NRW 2010, S.219</ref> Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger.<ref name="taz">Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011</ref> -- Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-07-28T04:22:00.000Z-Positionen11

Internetplattform . . .

Nach den WP-Regeln sollten Texte durch Belege aus öffentlich zugänglichen Quellen gestützt werden. Absatz 2 ("Das Amtsgericht . . . durchzuführen.") steht aber völlig nackt da. Eine Vorform des Texts wurde in Version (16), 28/03/2012, 20:26 von Friedjof in den Abschnitt eingefügt und in V.(17) erweitert. In V.(23), 11/04/2012, 08:23 formt 79.252.194.81 die Zeitangabe um (aus "am kommenden Montag" wird "am darauffolgenden Montag"). House 1630 nimmt in V.(40), 15/04/2012, 02:12 eine kleine sprachliche Änderung vor und ersetzt die amerikanischen Anführungszeichen durch deutsche.- Diese Fassung bleibt bis V.(81), 26/06/2012, 19:36 erhalten.

Vergleicht man den Artikel (Prozeß . . verschoben) von Holger Schmidt (24/01/2012) http://www.swr.de/blog/terrorismus/2012/01/24/prozess-gegen-ibrahim-abou-nagie-verschoben/ mit den V. (16),(17),(23),(40),(81) von Absatz 2, bleibt kein Zweifel, daß dort der Quellpunkt liegt.- Meine Zwischenbilanz: Schmidt(24/01) ist sehr gut als Beleg für Absatz 2 geeignet. Wer sieht das auch so und kann das in die Tat umsetzen ? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-06-27T10:52:00.000Z-Internetplattform . . .11

Auch Absatz 3 steht beleglos da. Als Quellen bieten sich an: (a) http://diewahrereligion.de/imressum.swf (b) http://www.taz.de/!77963/ (c) http://www.taz.de/Anklage-gegen-Hassprediger/Kommentare/!c77963/ a: DWR seit 2005 im Netz; Personen; Adresse b: seit Montag (d.h. seit 12/09/2011) offline c: wieder online, darin LK(4), 12/09/2011, 18:36, Infokrieger (ich wette die seite ist bald wieder online inshallah); LK(33), 14/09/2011, 02:15, Martina M. (ist im außereuropäischen Ausland online); LK(41), 26/09/2011, 19:40, TV Master ( ist noch ONLINE). Wer hat eine Quelle, die genauer den Zeitpunkt angibt zu dem der Defekt behoben war? Wer hat eine Quelle, die angibt ob technisches Versagen oder ein privater Angriff oder ein staatlicher Eingriff diese Abschaltung bewirkt hat ? Wer kann die nötigen Quellenangaben dem Text von 'Absatz 3 beifügen ? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-06-27T11:24:00.000Z-Internetplattform . . .11

Schöne Quellenarbeit, ich habe jetzt mal die Belege nachgetragen. Die SZ schreibt übrigens am 14.6.2012 zum Vereinsverbot von "Millatu Ibrahim": "Weil die Salafisten ihre Propaganda fast ausschließlich im Internet betreiben, wurden nach Angaben aus Berlin am Donnerstagmorgen auch "eine fast dreistellige Zahl" von Internet-Providern im In- und Ausland angeschrieben und mit Hinweis auf die Strafbarkeit mancher Inhalte um deren Entfernung von den Webseiten gebeten." Dabei ging es wohl unter anderem um "Schmähungen" gegenüber Journalisten. "Die Seite des nun verbotenen Vereins verschwand im Laufe des Donnerstags aus dem Netz."[45] Vielleicht lief das ja 2011 so ähnlich? --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-06-27T15:23:00.000Z-2.209.209.71-2012-06-27T11:24:00.000Z11


Kann die Angabe "2012" geändert werden ?: WP: "2012 begann „Die wahre Religion“ im Rahmen der Kampagne Lies! mit der großflächigen Verschenkung von Koranübersetzungen in den Fußgängerzonen deutscher Großstädte.[15]"

18 von 23 der aktuellen Quellen sind o.B. .

(3.) FAZ(03/04) [46] schreibt: ..."werden seit Monaten Korane verteilt" ; ..."beobachten die Aktion seit Herbst 2011" . Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz meldet " seit Beginn des Jahres einen signifikanten Anstieg der Infostände in deutschen Städten."

(16.) Welt (08/04) [47] "rief Abou Nagie im Oktober 2011 das Projekt "Lies!" ins Leben."

(8.) StN (14/04) [48] "Der gebürtige Palästinenser will bis Mitte Mai 25 Millionen Exemplare des Korans in Deutschland, Österreich und der Schweiz kostenlos verteilen."- Das wäre kaum vorstellbar, wenn die Verteilung nicht schon im Vorjahr begonnen hätte.-

(1.) Welt (14/04) [49] ..."verteilen seit Oktober 2011 bundesweit kostenlos Koran-Übersetzungen."

(19.) Welt (13/06) [50] "Seit Oktober 2011 haben salafistische Muslime bis zu 300.000 deutsche Koran-Übersetzungen in Deutschland kostenlos an Passanten verteilt und per Post verschickt worden."

Kann die Angabe "2012" unter Angabe der Quellen 3,16,8,1,19 geändert werden ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T14:25:00.000Z-Internetplattform . . .11

Nachtrag: Auch die Südwestpresse berichtet detailliert über die Koran-Aktion: [51]. über die Vorabsprache mit dem "Verfassungsschutz" im Herbst 2011 und den Druck der ersten Tranche (50 000) im Oktober 2011.- Diese Quelle scheint mir wichtig. -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T21:07:00.000Z-Internetplattform . . .11


Nachtrag: Auch die New York Times (2012/04/17) läßt die Koran-Verteilung im Oktober 2011 beginnen: "The campaign began in October 2011."

[52] -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-07T13:20:00.000Z-Internetplattform . . .11

Nachtrag: Auch der Tagesspiegel läßt die Verteil-Aktion im Herbst 2011 beginnen: "Der Kölner hat im vergangenen November die Aktion „Lies!“ gestartet; die Initiatoren wollen am Ende 25 Millionen Exemplare des Koran unters Volk gebracht haben. Die Ulmer Druckerei Ebner & Spiegel hat bereits 300 000 davon geliefert, will weitere Aufträge aber nun stornieren. Auch an diesem Wochenende sollen ... ."; tagesspiegel(14/04)[53] -- 87.78.57.97 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-87.78.57.97-2012-07-16T14:26:00.000Z-Internetplattform . . .11


Nachtrag: Auch die Frankfurter Rundschau, FR(13/04), meldet den Herbst 2011 als Start der Verteilaktion: "Die Koran-Verteilung in Deutschland läuft seit Oktober. Finanziert wird sie von Abou Nagie, der sich selbst ..." [54] -- 78.34.182.155 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.182.155-2012-07-22T05:49:00.000Z-Internetplattform . . .11

Nachtrag: Auch nach ksta(12/04), "Abou-Nagie Im Visier des Verfassungsschutzes", hat die Verteil-Aktion im Herbst 2011 begonnen: "Woher die Aufregung über eine Aktion komme, die seit November laufe, könne er sich nicht erklären." [55] -- 78.34.182.97 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.182.97-2012-07-25T15:02:00.000Z-Internetplattform . . .11





Als letzter Satz steht hier: "Im Juni 2012 wurden durch den Bundesminister des Innern Hans-Peter Friedrich Ermittlungen mit dem Ziel eines Verbotes gegen die Die Wahre Religion eingeleitet.[21][22]"

Ich schlage eine weitere gute Quelle vor:

[56]

Dort steht: .. " hat die Polizei am Donnerstag Razzien"...

Da der 14/06/2012 ein Donnerstag ist, heißt das, daß, statt "Im Juni 2012 wurden"... ,genauer, "Am 14/06/2012 wurden"... geschrieben werden kann.

.."Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ prüft das Innenministerium die Voraussetzungen für ein Verbot des islamistischen Vereins „Die wahre Religion“."

.."Friedrich bestätigte, dass gegen "Die wahre Religion" sowie gegen "Dawa FFM" Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden „wegen des Verdachts, gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen“. Das Ziel seien Verbotsverfahren auch gegen diese Vereine, unterstrich der Bundesinnenminister."

Zur Erläuterung der juristischen Termini finde ich :

Verfassungsmäßige Ordnung11

[58]

Vereinsgesetz11

[60]

[61]

[62]

[63]

[64]

(Vereinsrechtliche Verbotsverfahren ... ) [65]

[66]

[67]

Der neue Satz könnte also z.B. so aussehen: "Am 14/06/2012 wurde durch die Bundesanwaltschaft gegen den Verein "Die wahre Religion" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen des Verdachts, gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu verstoßen - mit dem Ziel eines Verbotsverfahrens."

als Quellen könnten neben den bereits vorhandenen Spiegelartikeln vom 14/06 der

ksta (14/06): [68] angegeben werden und zur Erläuterung der Rechtsvorschriften die Quellen:

Verfassungsmäßige Ordnung11

[70]

[71]

Vereinsgesetz11

[73]

[74]

[75]

[76]

(Vereinsrechtliche Verbotsverfahren ... ) [77]

[78]

[79]


Wer übt Kritik ?- Wer macht einen besseren Vorschlag ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-06T18:51:00.000Z-Internetplattform . . .11

Nachtrag: Ich bitte um Nachsicht für mein Versehen. Der schöne ksta(14/06)-Artikel wurde bereits am 04/07/2012 von Atlasowa in die Quellenliste aufgenommen. Die oben skizzierten Konsequenzen bleiben aber erwägenswert. -- 87.78.57.97 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-87.78.57.97-2012-07-16T15:56:00.000Z-Internetplattform . . .11



Satz 1 : Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte Abou-Nagie im August 2011 an.[12] wird belegt durch focus(16/04):(Im August 2011 erhebt der Kölner Staatsanwalt O. gegen den Prediger Anklage wegen des Aufrufs zu einer Straftat vor dem Amtsgericht.)

Satz 2 ff. : Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, der Kopf eines salafistischen Netzwerks um die Internetplattform „Die Wahre Religion“ zu sein, auf deren Seite öffentlich zu Straftaten sowie zur Störung des religiösen Friedens aufgerufen würde. Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gab Abou-Nagie „Empfehlungen“, die Gewalt legitimierten. Dies sei bis zur Vernichtung Andersgläubiger gegangen.[2] wird belegt durch taz(12/09).

Da lt. taz(12/09) OStA Wolf am 12/09/2011 mit der taz gesprochen hat und auch am gleichen Tag Anklage erhoben hat und da am gleichen Tag, lt. taz, die DWR-Sendung offline ging, ist es unwahrscheinlich daß hier der gleiche Vorgang wie in Satz 1 (im August; StA O. ) beschrieben wird.- Naheliegend ist, daß es vorher ( im August ) ein weiteres Verfahren gab, mit StA O. , das wegen geringer Erfolgsaussichten fallengelassen wurde.- Da dieses offenbar fallierte Verfahren (August; StA O.) hier nicht wichtig ist und da im Verfahren -121 Js 91/11- OStA Wolf am 12/09/2011 Anklage erhoben hat gegen Abou-Nagie, liegt es nahe, Satz 1 zu ändern.- Ich schlage vor: Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte Abou-Nagie im August 2011 an. [12] durch Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte Abou-Nagie am 12/09/2011 an. zu ersetzen; mit taz(12/09) als Quelle.

Wer macht einen besseren Vorschlag ?- Wer ersetzt den offensichtlich unbrauchbaren Satz 1 durch einen wenigstens passablen ? -- 46.115.19.150 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-46.115.19.150-2012-07-08T08:28:00.000Z-Internetplattform . . .11


zu Absatz 2, letzter Satz: Im März 2012 wurde das Verfahren eingestellt.[12]:

Wichtige Quelle zum Abort des Verfahrens AG Köln -121 Js 91/11- focus(14/04) Initiator [80] ; die erste und folgenreiche Meldung --78.34.184.141 19:34, 10. Jul. 2012 (CEST) --78.34.160.233 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.184.141-2012-07-10T17:34:00.000Z-Internetplattform . . .11

Einleitung / Vorspann

ist revisionsbedürftig. -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T15:48:00.000Z-Einleitung / Vorspann11

Satz 1 ist in Ordnung und wäre mit taz(15/09) gut belegt, für die Details ( Geburtsjahr und -ort ) Welt(14/04). Als neuen Satz 1 schlage ich also vor : " Ibrahim Abou-Nagie (* 1964 im Flüchtlingslager Nuseirat bei Gaza) ist ein islamistisch-salafistischer Prediger palästinensischer Herkunft, der in Deutschland wirkt." [81] ; [82] -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T15:54:00.000Z-Einleitung / Vorspann11

Satz 2 ist eine Fehlkonstruktion.- Fassung 1 von Friedjof in Version 1, 28/03/2012, 20:00 beruht auf einer Fehl-Interpretation von taz(12/09) [83] , Fassung 2 in V.(9), 28/03/2012, 20:11 ebenfalls.- Fassung 3 von Holiday in V.(22), 03/04/2012, 13:15 stellt eine Erweiterung von Fassung 2 dar. Fassung 3 nennt als Quelle nicht mehr taz(12/09) , sondern FAZ(03/04). [84] Da der schöne FAZ-Artikel von Katharina Iskandar aber vor allem hessische Verhältnisse beschreibt und sie im Absatz "Abu Nagie" ausschließlich Angaben macht, die schon im älteren taz(12/09) enthalten waren, erscheint diese Übernahme als Quelle entbehrlich. Fassung 3 wäre also durch taz(12/09) zu belegen statt durch FAZ(03/04).-

Als Fassung 4 schlage ich vor: "Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung (§130 StGB, [85] ) und öffentlicher Anstiftung zu Straftaten (§111 StGB, [86] angeklagt. [87] " -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T17:25:00.000Z-Einleitung / Vorspann11


§130 StGB in Fassung 4 ist eine Erfindung, durch nichts belegt und nicht belegbar.- §111 StGB zeigt hier nur die halbe Wahrheit : In Wirklichkeit und in taz(12/09) wurde Abou-Nagie auch wegen Störung des religiösen Friedens (Beschimpfung von ... , §166 StGB) angeklagt. [88] -

Fassung 4 (halb falsch, halb wahr) ist Talmi Talmi11, also unbrauchbar in einem non-fiction-Text. [90] -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T18:31:00.000Z-Einleitung / Vorspann11

Stimme zu, dass Anklage nach §130 StGB nicht ausreichend belegt ist, zudem wurden die Ermittlungen ja eingestellt, und habe den Satz deshalb entfernt. Refs für Satz 1 wie vorgeschlagen angepasst. --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-07-01T19:39:00.000Z-2.209.209.71-2012-07-01T18:31:00.000Z11
Danke -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T20:53:00.000Z-Atlasowa-2012-07-01T19:39:00.000Z11


Hier stellt sich die Frage, ob dem WP-Artikel etwas fehlt, wenn man Satz 2 löscht. Der Vater des Artikels stellt in Version 1 außer dem Vorspann die beiden Abschnitte Internetplatform ... und Positionen vor. Satz 2 soll offensichtlich auch ein Hinweis auf Abschnitt Interplattform ... sein, wo die Internetkriminalität ausführlicher erörtert wird. Da das Verfahren Köln, 121 Js 91/11 aus Sicht von Abou-Nagie wichtig ist, da OStA Wolf beim Interview mit taz(12/09) sagt: "Wir betreten Neuland." , dies Verfahren also auch für die Justiz wichtig ist, dies Verfahren also eine Art Musterprozeß werden könnte, sollte Satz 2 so umgeformt werden, daß ein wichtiges Ereignis kurz und prägnant vorgestellt wird, die nähere Erörterung aber im Abschnitt Internetplattform ... stattfindet.- Da die Anklage am 12/09/2011 erhoben und am 14/04/2012 vom Nachfolger des inzwischen in Ruhestand gegangenen OStA Wolf zurückgenommen wurde, sollte das auch in Satz 2, der ein Blickfang ist, skizziert werden.- Ich schlage deshalb als Fassung 5 vor: "Er wurde 2011 ( Köln, 121 Js 91/11 ) fälschlich wegen Internetkriminalität Internetkriminalität11 (Verstoß gegen Verbreitungsverbot Verbreitungsverbot11 ( §111StGB [93] und §166 StGB [94]) ) angeklagt. [95];[96];[97] Wer hat einen besseren Vorschlag? Wer kann eine gute Fassung in den Artikel einsetzen? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-01T21:03:00.000Z-Einleitung / Vorspann11



Meine Frage vom 01/07/2012 ist ohne Antwort.

Der Vater des WP-Artikels hielt das Verfahren (AG Köln -121 Js 91/11- ) zweifelsfrei für wichtig. Er spricht es im Vorspann an (in Abs.1, Satz 2 ) und widmet ihm 5 Sätze (von insgesamt 7 ) im Abschnitt Internetplatform DWR.

Urfassung Friedjof, V.1, 28/03/2012, 20:00 :

Ibrahim Abou-Nagie ist ein islamischer Prediger mit palästinensichen Wurzeln. Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung verurteilt.

entwickelt sich zu Onkelkoeln, V.83, 27/06/2012, 23:25 :

Ibrahim Abou-Nagie (* 1964 im Flüchtlingslager Nuseirat bei Gaza[1]) ist ein islamistisch-salafistischer Prediger palästinensischer Herkunft, der in Deutschland wirkt. Er wurde 2011 wegen Volksverhetzung und öffentlicher Anstiftung zu Straftaten angeklagt.

[2]

Der immer noch grob fehlerhafte Satz 2 wird eliminiert von Atlasowa, V.84, 01/07/2012, 21:40 :

Ibrahim Abou-Nagie (* 1964 im Flüchtlingslager Nuseirat bei Gaza[1]) ist ein islamistisch-salafistischer Prediger palästinensischer Herkunft, der in Deutschland wirkt.

[2][1]

Absatz 1 enthält jetzt weniger Fehler, das Schiff bekommt aber Schlagseite.

Zur Wiederherstellung des Gleichgewichts schlage ich vor, einen neuen Satz 2 in Abs. 1 einzuführen, so daß Abs. 1 die Form erhält:

Ibrahim Abou-Nagie (* 1964 im Flüchtlingslager Nuseirat bei Gaza) ist ein islamistisch-salafistischer Prediger palästinensischer Herkunft, der in Deutschland wirkt. Er wurde 2011 fälschlich wegen Internetkriminalität angeklagt.

[98] [99] Internetkriminalität11 Verbreitungsverbot11 [102] [103] [104] [105] [106] Unschuldsvermutung11 [108] --87.78.57.63 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-87.78.57.63-2012-07-12T10:19:00.000Z-Einleitung / Vorspann11



Akzeptabel für Satz 2 wäre hier auch die Hanauma-Formulierung vom 22/06/2012, 20:09, V.(78), ergänzt durch Quellenangaben zum Irrweg:

 "Er wurde 2011 fälschlich wegen öffentlicher Anstiftung zu Straftaten und Störung des religiösen Friedens angeklagt."

[109], [110], [111], [112]

Da Abou-Nagie, ohne Schuld, von einem Großteil der Presse und der öffentlichen Meinung 7 Monate lang prophylaktisch an den Pranger gestellt wurde,sollte auf den Ausdruck 'fälschlich' hier nicht verzichtet werden. (vgl. Unschuldsvermutung Unschuldsvermutung11 und Vorverurteilung [114] -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-02T04:09:00.000Z-Einleitung / Vorspann11


zu Absatz 2 ("Ibrahim ... sei.") : Der Vergleich von Absatz 2 mit den möglichen Quellen taz FAZ VSB ergibt: Satz 1 ist belegbar durch taz und durch FAZ; Satz 2 durch taz und u.U. mit VSB; Satz 3.1 durch taz; Satz 3.2 durch taz und durch FAZ. Da FAZ im Absatz "Abu Nagie" ausschließlich taz-Material verwertet, ohne die Herkunft zu kennzeichnen, scheint es angebracht auf das Plagiat zu verzichten und stattdessen das Original (taz) als Quelle zu nutzen.- Der schöne Artikel von Katharina Iskandar würde damit hier als Quelle ausscheiden. In einen Artikel, der sich mit hessischem Salafismus befaßt, sollte er aufgenommen werden.-

Satz 3.2 ", gegen die Gewaltanwendung legitim sei." wird belegt durch taz: "Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie "Empfehlungen", die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger."

Da Satz 1, 2 und 3.1 die Meinung der taz zeigt, Satz 3.2 aber die von Oberstaatsanwalt Rainer Wolf, müssen beide Meinungen nicht durch ein Komma, sondern durch einen Punkt getrennt dargestellt werden. Alles andere wäre Klitterei.

Ich schlage also vor, einen Punkt hinter Satz 3.1 zu setzen, so wie das bis V.(21), 30/03/2012, 05:46 gehandhabt wurde. Satz 3.2 könnte man löschen oder, falls die Information im Vorspann notwendig scheint, durch das Zitat ("Laut ... Andersgläubiger.") aus taz ersetzen, oder aber durch eine sinngetreue Übersetzung des Zitats in Prosa. Wer sieht das auch so? Wer hat einen besseren Vorschlag? Wer kann einen guten Text für Absatz 2 im WP-Artikel einsetzen? -- 2.209.209.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-2.209.209.71-2012-07-02T13:07:00.000Z-Einleitung / Vorspann11


Mein Einwand gegen die Konstruktion von Absatz 2 bleibt bestehen. Wer diese Konstruktion verteidigt, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, taub, blind und sprachlos zu sein. Oder aber mit gespaltener Zunge zu reden. Zum einen, weil er vorgibt, einen sachlichen Bericht zu produzieren, in Wirklichkeit aber ein Gemengsel [115] abliefert; zum andern, weil er Pascal Beucker (Journalist von taz, [116]) und OStA Rainer Wolf (zitiert in taz, [117] aus seinem Munde sprechen läßt, ohne kenntlich zu machen, daß Berlin und Köln, Presse und Staatsanwaltschaft, eben nicht ein und dasselbe sind.- Ich bitte darum, Absatz 2 derart zu gliedern, daß beide (Beucker und Wolf), deutlich durch einen Punkt getrennt, ihren Standpunkt vortragen können. Alles andere wäre unter Niveau. -- 78.34.186.74 19:36, 13. Jul. 2012 (CEST), -- 78.34.145.178 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.186.74-2012-07-13T17:36:00.000Z-Einleitung / Vorspann11

Quellen

Nach der grundlegenden Revision durch Atlasowa (V.82, 27/06/2012, 16:47) könnte der Quellenapparat noch weiter verbessert werden.- Ich schlage dazu ein Schema vor: . .

1 Quellenliste (aktuell)

2.1 Welche Quellen aus (1) sind hier unwichtig und sollten deshalb gelöscht werden ?
2.2 Begründung zu (2.1)

. . und demonstriere den Gebrauch an Beispielen: . .

1 Quellen (Stand 02/07/2012) :

1. ↑ a b c Ibrahim Abou-Nagie - Der Mann, der Deutschland vor der Hölle retten will Die Welt 14. April 2012

2. ↑ a b c d Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011

3. ↑ Salafisten: Einen Koran in jeden Haushalt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. April 2012, abgerufen am 3. April 2012.

4. ↑ Extremistischer Islam-Prediger: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Salafisten RP ONLINE, 22. April 2011

5. ↑ Kölner Ibrahim Abou Nagie: Salafisten-Prediger bekommt Hartz IV RP ONLINE, 23. April 2012

6. ↑ Politik: Sozialleistungen gestrichen, Süddeutsche Zeitung online, 12. Juni 2012

7. ↑ Kein Hartz IV für Abou-Nagie, Kölner Stadt-Anzeiger, 12. Juni 2012

8. ↑ Salafisten-Aktion - Koran-Verteilung in Stuttgart Stuttgarter Nachrichten, 14. April 2012

9. ↑ Bericht REPORT MAINZ vom 29.11.2011

10. ↑ a b Peinliche Justiz-Posse um den Salafisten Abou-Nagie: Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden FOCUS, 16. April 2012

11. ↑ Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben von Holger Schmidt, SWR 24. Januar 2012

12. ↑ Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz 12. September 2011

13. ↑ Ibrahim Abou-Nagie: Mittelalterliche Missionare Frankfurter Rundschau, 14. April 2012

14. ↑ Islamistisches Projekt - Ein Koran in jedem deutschen Haushalt Die Welt, 8. April 2012

15. ↑ Die Welt: "Wut über Korane in deutschen Fußgängerzonen", vom 11. April 12, abgerufen am 13. Juni 2012

16. ↑ Die Welt: "Salafisten missbrauchen den Koran als Waffe", vom 14. April 12, abgerufen am 13. Juni 2012

17. ↑ Die Welt: Druckerei produziert wieder Korane für Salafisten, vom 13. Juni 2012, abgerufen am 13. Juni 2012

18. ↑ Die Welt: Niedersachsen fordert "Pakt gegen den Salafismus", vom 17. April 2012, abgerufen am 13. Juni 2012

19. ↑ Reimann, Anna: Islamismus in Deutschland: Innenminister Friedrich verbietet Salafistenverein Spiegel Online, 14. Juni 2012. Abgerufen am 14. Juni 2012.

20. ↑ Islamismus: Polizei startet Großrazzia gegen Salafisten Spiegel Online, 14. Juni 2012. Abgerufen am 15. Juni 2012

21. ↑ a b Verfassungsschutzbericht NRW 2010, S.219 .


2.1.1 Q3.

2.1.2 Q8.

2.1.3 Q12. ist identisch gleich Q2.- Die Referenzstellen zu Q12. könnten von Q2. übernommen werden und Q12. könnte dann gelöscht werden. .

2.2.1 Q3. referiert im Absatz zu "Abu Nagie" ausschließlich Inhalte von Q2. . Q3. ist also entbehrlich, kann gelöscht und durch das Original, Q2, ersetzt werden.

2.2.2 Q8. dient im aktuellen WP-Artikel ausschließlich zur Stützung der obsoleten Pulheim-These. Da Franz Feyder sich inzwischen von der Pulheim-These distanziert hat (s. Diskussion, Abschnitt Pulheim ) ist Q8. hier entbehrlich und kann gelöscht werden.

2.2.3 Vereinfachung .

. (nicht signierter Beitrag von 46.115.19.150 (Diskussion) 10:36, 4. Jul 2012 (CEST)) .

Wer zeigt einen besseren Weg ? Wer will sich am Diskurs beteiligen ? -- 109.250.3.100 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-109.250.3.100-2012-07-03T13:10:00.000Z-Quellen11

Ich sehe keinen Grund, Quellen zu entfernen. Außerdem können Internetquellen unzugänglich werden (Toter Link, WP:Weblinks#Defekte Weblinks), umso besser, wenn Infos im Artikel doppelt belegt sind. Zu Pulheim siehe entspechenden Abschnitt. --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-07-04T13:05:00.000Z-109.250.3.100-2012-07-03T13:10:00.000Z11
: Danke für die freundliche Erklärung der WP-Strategie: bewahren und erweitern statt Revolution.-

Punkt 1 und 2 meines Quellenvorschlags entfallen also.- Da Punkt 3 noch nicht beantwortet ist, nehme ich ihn aus diesem Beitrag heraus, damit er im nächsten besprochen werden kann. -- 78.34.143.137 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.143.137-2012-07-11T17:36:00.000Z-Quellen11


Eine Aufstellung aller ergänzenden Quellen an einer Stelle scheint mir sinnvoll; ebenfalls eine jeweils zugehörige kurze Begründung.

3.1 Aufnahmevorschlag oder gesuchte Quelle

3.2 Begründung

z.B.:

3.1.1 focus(14/04) Initiator .. [118]

3.2.1 die erste Meldung

3.1.2 Welt(14/04) Anklage .. zu den Akten .. [119]

3.2.2 seriöse Bestätigung der ersten Meldung

3.1.3 swr(16/04) Staatsanwalt ... [120]

3.2.3 excellente Beschreibung des Aborts

3.1.4 Bild(26/04) Verdacht .. [121]

3.2.4 berichtet wohl als erste, daß gegen Abou-Nagie ein Ermittlungsverfahren (Betrugsverdacht) eingeleitet wurde. -- 78.34.143.137 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.143.137-2012-07-11T17:41:00.000Z-Quellen11_


Die Quelle "13. ↑ Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben von Holger Schmidt, SWR 24. Januar 2012" ist für mich nicht mehr zugänglich. Bei Aufruf erscheint "Seite nicht gefunden - Fehler 404!"- Wer weiß Rat ? -- 78.34.171.230 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.171.230-2012-07-21T13:16:00.000Z-Quellen11

NB: Auch die Quelle "7. ↑ Kein Hartz IV für Abou-Nagie, Kölner Stadt-Anzeiger, 12. Juni 2012" streikt:"Serverfehler 404 Seite nicht gefunden" -- 78.34.171.230 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.171.230-2012-07-21T13:49:00.000Z-Quellen11

Quelle ksta(12/06) ist seit heute wieder online. -- 78.34.182.242 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-78.34.182.242-2012-07-24T07:31:00.000Z-78.34.171.230-2012-07-21T13:49:00.000Z11
Quelle SWR 24. Januar 2012 ist seit heute wieder online.--Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-07-31T10:24:00.000Z-78.34.171.230-2012-07-21T13:49:00.000Z11

Anklage fallengelassen?

Habe Hanauma als Ganzes revertiert, siehe VM. Aber: Wurde die Anklage inzwischen wirklich fallengelassen? Die zitierte Quelle, Holger Schmidt, drückt sich so wülstig aus, daß ich unschlüssig bin. Falls dem so ist, bitte dies wieder im Artikel ergänzen. Holiday (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Holiday-2012-08-17T12:10:00.000Z-Anklage fallengelassen?11

Ja, das Verfahren wegen Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) wurde laut Zeitungsquellen eingestellt, das Verfahren zum Sozialleistungsbetrug läuft wohl noch. Das was Hanauma zu "Internetkriminalität" schreibt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Gliederung in einen Abschnitt =Koranverteilung= fand ich gut, sollte man so ähnlich wieder machen. Das Vollstopfen des Artikels mit Einzelnachweisen (ein Dutzend für einen Satz!) war grauenhaft, vor allem aber Sätze wie "Dieses Fremdbild (2011/09/12) erweist sich aber bei näherer Untersuchung 2012 als Illusion", "Die Schnittmenge von Abou-Nagies Selbstbild mit dem Fremdbild der NRW-Behörden ist beachtlich groß" sind unenzyklopädische Privatthese. --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-08-17T15:06:00.000Z-Holiday-2012-08-17T12:10:00.000Z11


Danke für das freundliche Gesprächsangebot.-

Worauf zielt die Frage „Wurde die Anklage inzwischen wirklich fallengelassen?“ ?

Der Satz Im März 2012 wurde das Verfahren eingestellt.<ref name="focus posse">Peinliche Justiz-Posse um den Salafisten Abou-Nagie: Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden FOCUS, 16. April 2012</ref> wird am 27. Juni 2012 um 16:47 Uhr durch Atlasowa angefügt und dann am 9. August 2012 um 07:26 Uhr durch Hanauma eingeklammert, wegen Zweifeln, ob dieser Satz als Ganzes richtig und wichtig sei. Die Quelle (FOCUS (16/04)) gibt kein Datum an für die Einstellung des Verfahrens. Die Passage „Dank einer Ermittlungspanne muss die Kölner Staatsanwaltschaft eine Staatsschutz-Anklage gegen den ultraorthodoxen Koran-Gelehrten zu den Akten legen. Die Jünger des Kölner Internet-Imams reagieren begeistert. „Alhamdulillah ist diese Hetze eben in die Hose gegangen“, frohlockt ein Anhänger in einem einschlägigen Web-Forum.“ zeigt aber eindeutig an, daß die Einstellung bereits stattgefunden hat. Die Passage am Ende des langen Artikels „Willuhn lässt die CD-Rom durch das Bundeskriminalamt (BKA) überprüfen. Dort aber schließt man schnell etwaige Manipulationen aus. Mitte März schreibt der Oberstaatsanwalt seinen letzten Vermerk in der Causa: Er bietet dem Anwalt des Predigers an, das Verfahren einzustellen. Und der nimmt großzügig an und wird auch auf mögliche Schadenersatzforderungen verzichten: „Mein Mandant ist nicht nachtragend“, erklärt Anwalt Günal süffisant. „Er vergibt denjenigen, die den Fehler verursacht haben.“ nennt auch kein Datum für die Einstellung des Verfahrens. Berichtet wird nur „Mitte März schreibt der Oberstaatsanwalt seinen letzten Vermerk in der Causa.“ Ungeklärt bleibt hier auch, ob es sich bei der „Causa“ um das Verfahren wegen des Verdachts auf Internetkriminalität gegen Abou-Nagie (Az.: - 121 Js 91/11 - ) oder um das Verfahren wegen des Verdachts auf Beweismittelmanipulation gegen Unbekannt (Az.: - 121 UJS 23 /12 - ) handelt.

Der Satz Im März 2012 wurde das Verfahren eingestellt.<ref name="focus posse">Peinliche Justiz-Posse um den Salafisten Abou-Nagie: Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden FOCUS, 16. April 2012</ref> kann also falsch oder richtig sein. Er wurde deshalb von mir eingeklammert, von Holiday (Habe Hanauma als Ganzes revertiert, siehe VM.) aber wieder entklammert.

Wäre es nicht klug, den Blick auf wirklich wichtige Dinge zu lenken, schlicht auf diesen umstrittenen Satz zu verzichten und stattdessen den sauber belegten Satz Am 14. April 2012 wurde bekannt, dass das Verfahren beim AG Köln (Az.: -121 Js 91/11- ) eingestellt werden muss, weil die Staatsanwaltschaft seit Klageerhebung vom 12. September 2011 keine hinreichenden Beweisstücke auffinden konnte, die zu einer ordnungsgemäßen Prozess-Eröffnung hätten führen können.<ref name="taz"/><ref name="SWR, 16. April 2012"/><ref name="rundschau online, 14. April 2012">Salafisten-Prediger: Anklage zu den Akten gelegt rundschau online, 14. April 2012</ref><ref name="focus posse">Peinliche Justiz-Posse um den Salafisten Abou-Nagie: Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden FOCUS, 16. April 2012</ref><ref name="FOCUS Online, 14. April 2012">Initiator der Koran-Aktion: Schlappe für Staatsschutz bei Ermittlungen gegen Salafisten-Prediger FOCUS Online, 14. April 2012</ref><ref name="SWR, 24. Mai 2012">Interview mit Ibrahim Abou-Nagie SWR, 24. Mai 2012</ref> im WP-Artikel erscheinen zu lassen? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-08-23T12:16:00.000Z-Anklage fallengelassen?11

Internetkriminalität

„"Wir betreten Neuland", sagte Oberstaatsanwalt Wolf der taz.“<ref name="taz">Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011</ref> Er sagt das nicht, weil eine Anklage wegen des Verdachts nach §111StGB oder §166StGB ungewöhnlich wäre. Die jetzt erhobene Anklage bezieht sich aber nicht, wie üblich, auf Zeugenaussagen, sondern einzig auf Internetveröffentlichungen. Er sagt es, weil er den „Kopf eines salafistischen Netzwerks um die Internetplattform "Die Wahre Religion" ... wegen Internetvideos angeklagt“ hat. Er sagt es, weil hier das öffentliche Ärgernis nicht bei der realen Kommunikation von Aufrufer und Aufgerufenen entsteht. Er sagt es, weil hier ein Video ins Internet gestellt wird, das seiner Rechtsauffassung nach dort wegen des Verbreitungsverbots deshalb nicht eingestellt werden darf, weil sein Inhalt gegen das gebotene friedliche Verhalten nach §§111;166StGB verstößt. OStA Wolf scheitert <ref name="SWR, 16. April 2012">Staatsanwaltschaft Köln hört Stimmen – und schaltet das BKA ein SWR, 16. April 2012</ref>“ mit seiner Anklage (AG Köln (Az.: -121 Js 91/11- )) offensichtlich nicht, weil sein Ansatz Anklage wegen Internetkriminalität verkehrt war. Er scheitert, weil das inkriminierte Video in Wirklichkeit nicht das enthielt, was er, laut taz darin gesehen hatte: “Laut Oberstaatsanwalt Rainer Wolf gebe Abou-Nagie „Empfehlungen“, die Gewalt legitimierten - bis zur Vernichtung Andersgläubiger.<ref name="taz">Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011</ref> - Da Friedjof (V.1, 28/03/2012, 20:00) den taz(12/09)-Artikel als Grundstein nutzt und auch einen Abschnitt „Internetplattform Die Wahre Religion und Anklage“ einrichtet, da taz(12/09) den Zusammenhang von Kriminalität und Internet mehrfach aufzeigt ( „In Köln wird erstmals der Kopf einer Salafistengruppe wegen Internetvideos angeklagt.“ - „Sie wirft dem Kopf eines salafistischen Netzwerks um die Internetplattform "Die Wahre Religion" die öffentliche Anstiftung zu Straftaten und die Störung des religiösen Friedens vor.“ - „In seinen im Netz verbreiteten Videos predigt der Kölner Geschäftsmann … .“ - „Allerdings bezieht sich die jetzt erhobene Anklage nicht auf Zeugenaussagen, sondern einzig auf Internetveröffentlichungen.“ ) scheint es mir angemessen, den Komplex Internet/Kriminalität im Text kurz darzustellen.

Als ersten Vorschlag biete ich den stilistisch noch unvollkommenen Satz* an :

„Am 12. September 2011 wird gegen ihn eine letztendlich mißlingende Anklage wegen Verdacht auf Internetkriminalität ( Verstoß gegen Verbreitungsverbot ) erhoben.<ref name="taz">Anklage gegen Hassprediger "Das sind Allahs Gesetze" taz, 12. September 2011</ref><ref name="SWR, 16. April 2012">Staatsanwaltschaft Köln hört Stimmen – und schaltet das BKA ein SWR, 16. April 2012</ref>“ 
*(kopiert aus der gesichteten Version Hanauma, 28/08/2012, 06:16 bzw. 18/08/2012, 12:04 bzw. 03/08/2012, 15:59).

--Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-08-30T15:55:00.000Z-Internetkriminalität11

Hanauma, deine "Internetkriminalität" und "Verbreitungsverbot" finden sich nicht in den Quellen und sind laienjuristische Privatinterpretationen, die nicht in den Artikel gehören. Auch deine Angabe "12. September 2011" ist spekulative Interpretation. Zum ichweissnichtwievieltenMal: Bitte unterlasse es, den Artikel selbst zu bearbeiten. Danke. --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2012-08-30T18:01:00.000Z-Hanauma-2012-08-30T15:55:00.000Z11
mir scheint beim user hanauma, siehe auch Wikipedia:Sperrpr%C3%BCfung/Archiv/2012/Juli#Benutzer:Hanauma .28erl..2911, ein massiver WP:IK vorzuliegen. grüße --Fröhlicher Türke (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Fröhlicher Türke-2012-08-30T19:08:00.000Z-Atlasowa-2012-08-30T18:01:00.000Z11

Bewertung durch liberale Muslime

Zitiert die ZEIT-Schlagzeile Salafismus:"Die ziehen meine Religion in den Dreck" wirklich eine Äußerung von Frau Kaddor?-

Im Quelltext finde ich nur eine passende Äußerung von Herrn Malik: „In der salafistischen Szene gibt es einen klaren ideologischen Bruch zwischen Moderaten und Radikal-Militanten, die Gewalt gegen Muslime wie Nichtmuslime legitimieren und mit Al-Kaida sympathisieren. Wenn sich moderate Salafisten dagegenstellen, werden sie im schlimmsten Fall mit dem Tod bedroht – was auch mir passiert ist. Und wenn ich in letzter Zeit Zorn verspürte, dann nicht wegen liberalen Muslimen oder Nichtmuslimen, sondern wegen der Radikal-Militanten, die meine Religion in den Dreck ziehen. Mit diesen »Brüdern« verbindet mich gar nichts.“ --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-09-03T09:55:00.000Z-Bewertung durch liberale Muslime11


Meine Anfrage vom 03/09/2012 ist bis heute ohne Antwort. Deshalb muß ich leider nachfragen.- Ich beziehe mich auf: Salafismus: "Die ziehen meine Religion in den Dreck", Kommentare 331, Von Jörg Lau | Özlem Topcu Datum 15.06.2012 - 11:02 Uhr, http://www.zeit.de/2012/24/Interview-Salafisten und auf die dort angebene Quelle: Streitgespräch mit einem Salafisten und einer liberalen Muslimin, 278 Kommentare, 1 Bild im Text (Abdurrahman Malik* (Name geändert) und Lamya Kaddor, Foto: Michael Dannemann für DIE ZEIT), Von Jörg Lau 6. Juni 2012 um 18:00 Uhr, http://blog.zeit.de/joerglau/2012/06/06/streitgesprach-mit-einem-salafisten-und-einer-liberalen-muslimin_5590

Wo finde ich den Einzelnachweis für den Zusatz „ und ihre Religion „in den Dreck gezogen“.“, der in V.194 (30. August 2012, 20:51 Uhr) angefügt wurde? Das zitierte Streitgespräch (15/06/2012 bzw. Quelle 06/06/2012) besteht aus 57 Äußerungen (16mal ZEIT, 17mal Kaddor, 24mal Malik). „in den Dreck“ kommt bei ZEIT nicht vor, bei Kaddor auch nicht, bei Malik einmal, und zwar in der laufenden Nummer 23 (von 57). Diese Äußerung Nr.23 habe ich in meiner Anfrage vom 03/09/2012 wörtlich und vollständig zitiert. Andere „in den Dreck“-Äußerungen sind im Streitgespräch/Interview nicht auffindbar, wohl aber im Interview-Titel: „Salafismus: "Die ziehen meine Religion in den Dreck"“.- Da die ZEIT-Redaktion die Schlagzeile vom 15/06/2012 ausdrücklich in Anführungszeichen setzt, muß es sich um eine persönliche Äußerung handeln, die hier zitiert wird. Da die einzige „in den Dreck“-Äußerung die von Malik in Position 23 getane ist, folgt: Der Zusatz „ und ihre Religion „in den Dreck gezogen“.“, der in V.194 (30. August 2012, 20:51 Uhr) angefügt wurde, ist möglicherweise wahr, aber sicher nicht belegt. Er sollte nach den WP-Regeln, weil spekulativ, so lange nicht erscheinen, bis eine gute Quelle dafür gefunden ist, daß auch Frau Kaddor sich dergestalt geäußert hat. Je länger diese V.194 -Konstruktion im Netz steht, desto mehr leidet das WP-Ansehen. Wer kann die notwendige Änderung recht bald realisieren? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-09-12T11:27:00.000Z-Bewertung durch liberale Muslime11

Leben

Warum steht auf arabisch "Abou Habl"? @Wikipedia: Habl bedeutet "Wahnsinn" also bitte das arabische entfernen oder richtigstellen! Das ist eine Beleidigung!!! (nicht signierter Beitrag von 91.47.20.203 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-91.47.20.203-2013-06-07T13:38:00.000Z-Leben11)

Hallo, ich habe das jetzt aus dem Artikel entfernt. Bitte nicht einfach kommentarlos Text aus Artikeln löschen, sondern eine Begründung dafür in der "Zusammenfassung"/Bearbeitungskommentar geben, damit das nachvollziehbar ist. Danke! --Atlasowa (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Atlasowa-2013-06-07T21:45:00.000Z-91.47.20.203-2013-06-07T13:38:00.000Z11

verlinkung auf die Webseite der Salafisten

Wieso wird auf Wikipedia für diese Salafisten eine Propaganda Plattform erzeugt? www.die-wahre-religion.de gehört nicht auf Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 88.134.61.143 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-88.134.61.143-2013-12-29T10:25:00.000Z-verlinkung auf die Webseite der Salafisten11)

Es geht um Dokumentation und nicht darum, für irgendwelche Inhalte Propaganda zu erzeugen. Die Weblinks stehen auf Wikipedia in einem möglichst neutral kommentierten Kontext, bei extremistischen Webseiten mit ausdrücklichen Hinweisen im Text auf die Bedenklichkeit der Webseiten. Genauso wird beispielsweise auf rechtsextremistische und linksextremistische Webseiten verlinkt, wenn sie unmittelbar zum Artikelgegenstand gehören – solange sie nicht verboten sind. Linksextremistische Webseiten werden sogar häufig als Quellen akzeptiert. --Hvd69 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hvd69-2014-01-03T08:54:00.000Z-88.134.61.143-2013-12-29T10:25:00.000Z11

Bewertung liberaler Muslime: Darstellung mit 2 Quellen referenziert

warum, Altasowa, hast du die Quelle entfernt? Das Interview von Arte belegt das Dargestellte. Und was soll dein Beitrag auf der VM von gestern dazu? Was genau geht schon wieder weiter? --188.192.38.128 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-188.192.38.128-2012-09-26T09:23:00.000Z-Bewertung liberaler Muslime: Darstellung mit 2 Quellen referenziert11

schadenseratz

vll sollte man das mit mitreinpacken, dass er 3000€ schadensersatz bekommen hat, weil die ganze aktion gegen ihn rechtswidrig war. hier ist die pdf mit dem urteil vom oberlandesgericht köln

Datei:Oberlandesgericht
www.workupload.com/file/PxosXhK

--94.220.56.186 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-94.220.56.186-2012-10-02T12:12:00.000Z-schadenseratz11[BiH]Merlin

Staatliche Ermittlungen

In diesen neuen Abschnitt wird am 30/08/2012 der Hauptteil des Textes aus dem aufgelassenen Abschnitt „Internetplattform und Anklage“ unverändert übernommen, ohne den Text dem neuen Thema anzupassen. Um die der Anklage notwendig vorausgehenden Ermittlungen nicht nur in der neuen Überschrift, sondern auch im neuen Text darzustellen, schlage ich vor, Satz 1 „Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte Abou-Nagie im Sommer 2011 an.“ zu erweitern: (1a) „ Im Frühjahr 2011 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft;“ (1b) „im Sommer klagt sie Abou-Nagie an.“ Als Quellen für (1a) bieten sich an „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Salafisten, RP ONLINE, 22. April 2011“, „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Islam-Prediger, FR-Online, 22. April 2011“ und als Beleg für die Wirkung der fast ein Jahr andauernden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit auf den Betroffenen „Interview mit Ibrahim Abou-Nagie, SWR, 24. Mai 2012“, (darin Äußerung 30 (von insgesamt 56): „Ibrahim Abou-Nagie: Sie haben selber gesagt, dass es ein Fehler war, und normalerweise warte ich auf eine Entschuldigung. Bis jetzt ist keine Entschuldigung gekommen und man hat mich fast ein Jahr terrorisiert durch diese falsche Verdächtigung. Und darüber möchte ich eigentlich gar nicht reden.“) Als Quellen für (1b) bieten sich an „Anklage gegen Hassprediger: "Das sind Allahs Gesetze", taz, 12. September 2011“, „Hassprediger in Köln: Via Internet zu Gewalt aufgerufen, Rundschau-Online, 12. September 2011“ und für die Beurteilung der Ergebnisse „Klage gegen Hass-Prediger muss eingestellt werden, Focus, 16. April 2012“, „Staatsanwaltschaft Köln hört Stimmen – und schaltet das BKA ein, SWR, 16. April 2012“.

Die Neufassung hätte also die Form: (nicht signierter Beitrag von Hanauma (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-10-07T08:23:00.000Z-Staatliche Ermittlungen11)

Staatliche Ermittlungen

Im Frühjahr 2011 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft;<ref>Extremistischer Islam-Prediger: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Salafisten RP ONLINE, 22. April 2011</ref><ref>Extremistische Salafisten-Gruppe: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Islam-Prediger FR-Online, 22. April 2011</ref><ref name="SWR, 24. Mai 2012">Interview mit Ibrahim Abou-Nagie SWR, 24. Mai 2012</ref> im Sommer klagt sie Abou-Nagie an.<ref name="taz"/><ref>Hassprediger in Köln: Via Internet zu Gewalt aufgerufen Rundschau-Online, 12. September 2011</ref><ref name="focus posse"/><ref name="SWR, 16. April 2012">Staatsanwaltschaft Köln hört Stimmen – und schaltet das BKA ein von Holger Schmidt, SWR, 16. April 2012</ref> Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, der Kopf …

Gibt es dagegen begründete Einwände? --Hanauma (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Hanauma-2012-10-07T08:23:00.000Z-Staatliche Ermittlungen 211

Koran muss sich nicht verstecken

Der Artikel und besonders die links sind einseitig antiislammisch. Wo ist der link zur besagten Webseite? Stattdessen die zionistische WELT und die nicht minder durchsichtige TAZ. Im Gegensatz zu einer in Deutschland und USA besonders verhätschelten, bronzezeitlichen Blut- und rasseorientierten Religion aus dem nahen Osten, hat es der Koran nicht nötig sich zu verstecken! (nicht signierter Beitrag von 91.15.53.249 (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-91.15.53.249-2012-04-14T16:04:00.000Z-Koran muss sich nicht verstecken11)

Die Links sind nicht antiislamisch, sondern antisalafistisch, denn das Problem ist eben nicht der Koran, sondern die Personen, die ihn mit beachtlichem Missionierungseifer verteilen. Und extremistische Webseiten werden hier nicht verlinkt. --VerfassungsSchützer (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-VerfassungsSchützer-2012-04-15T10:51:00.000Z-91.15.53.249-2012-04-14T16:04:00.000Z11
@91.15.53.249: Unterlasse Deine antisemitischen Kommentare! --176.198.189.63 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-176.198.189.63-2012-05-29T00:05:00.000Z-VerfassungsSchützer-2012-04-15T10:51:00.000Z11
Der Herr Verfassungsschützer sollte vielleicht mal selbst den Quran lesen wenn er denkt, dessen Inhalt wäre kein Problem. Das sehen nämlich mittlerweile auch einige kritische Muslime durchaus differenzierter und anders (etwa Ednan Aslan). Gleiches gilt für die Ahadith-Literatur und die sakrosankte Stellung Muhammeds als ideales Vorbild (Sunna) für jeden Muslim. Und @91.15.53.249 Sind Sie selbst ein antijüdischer Salafist? --213.147.164.71 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-213.147.164.71-2016-11-15T20:00:00.000Z-VerfassungsSchützer-2012-04-15T10:51:00.000Z11
Raise the dead... --Nordnordmann (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-Nordnordmann-2016-11-16T08:22:00.000Z-213.147.164.71-2016-11-15T20:00:00.000Z11

Wo predigt er gerade?

[122] in Malaysia.--87.179.194.230 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-87.179.194.230-2016-11-16T13:53:00.000Z-Wo predigt er gerade?11

Diese Vermutung („soll sich im Malaysia aufhalten“ ist ungleich er predigt gerade in Malaysia) hat null enzyklopädischen Informationswert. Solange eine derartige Newstickeritis nur auf der Disk erfolgt, wohl nicht zuletzt Dank der aktuellen Halbsperre, und irgendwie ein Artikelverbesserungsanliegen erkennbar/anzunehmen ist, ist ja noch alles im grünen Bereich. In diesem Sinne: Danke für die Info. ;-) Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-GUMPi-2016-11-16T14:54:00.000Z-87.179.194.230-2016-11-16T13:53:00.000Z11

Muslime und die „Kuffar“ (Einleitung)

In der Einleitung steht:

Er unterscheidet dabei nur Muslime und die „Kuffar“(Kafir) (die sogenannten „Ungläubigen“),[2] gegen die Gewaltanwendung – so zitiert die Kölner Staatsanwaltschaft – „legitim sei“

Dieser Satz sollte entfernt werden weil:

Der erste Teil der Aussage ist (meines Wissens) eine mainstream-Meinung unter Muslimen, muss also sicher nicht extra erwähnt werden. (Es gibt auch ein video auf seiner facebook seite 'die wahre religion' über seine Aussagen zu "Kuffar").

Beim zweiten Teil der Aussage stehlen sich die Fragen:

Nein, denn der erste Teil muss ja erwähnt werden, um dann zu erklären, dass er Gewalt gegen diese Personen für "legitim" hält. Außerdem muss er hierfür nicht rechtskräftig verurteilt worden sein, um das in den Artikel einzubauen. Wir haben ja Meinungsfreiheit, aber diese Aussage verdeutlicht, dass er ein extremistischer Prediger ist. --88.152.30.82 Diskussion:Ibrahim Abou-Nagie/Archiv/1#c-88.152.30.82-2017-03-29T04:03:00.000Z-81.62.127.65-2015-10-14T10:57:00.000Z11