Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Nius-Polemik
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  • http://www.ads-fachtagung.de/
Nicht mehr erreichbar --Hiddenhauser (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Hiddenhauser-2016-04-10T18:15:00.000Z-Entfernter Link11Beantworten

Beleg zu "Laut Ataman"

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Laut Ataman waren die Aussagen dazu geeignet, das Vertrauen der Bürger in die ADS, deren Leiterin und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden. Gibt es dazu einen Beleg? Oder ist es päziser laut Unterlassungsforderung der Antidiskriminierungsstelle? --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240731050800-Beleg zu "Laut Ataman"11Beantworten

Hinweis: Petentin und Auslegungsfragen

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SZ schreibt davon, dass sich eine Petentin um Hilfe an die Petitionsstelle gewandt habe und die ADS daraufhin einen Lösungsvorschlag unterbreitet hätte. Die LTO beschreibt in dem Artikel Entschädigung trotz AGG-Ausnahme? Frau­en­fit­ness­studio lässt Trans­frau nicht mit­trai­nieren die Interpretationsschwierigkeiten der geänderten Antidiskriminierungsregeln. Das wäre unendlich relevanter als das personalisierende und skandalisierende Ataman-Framing das zur Generierung von Werbeklicks durch den Blätterwald (pardon world wide web) rauscht.

Auch sollte man den Vorgang der Unterlassungsforderung in chronologischer Reihenfolge beschreiben, das ist erfahrungsgemäß verständlicher. --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240731053000-Hinweis: Petentin und Auslegungsfragen11Beantworten

Nius-Polemik

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Mit diesem Edit habe ich das Vorgehen von Nius mit irreführenden Überschriften wiederehergestellt. Ebenfalls wiederhergestellt habe ich den Passus"((was heute nicht mehr unbedingt lebensnah ist)". Er beruht auf einer Einschätzung des Chefrdeakteurs der LTO und es gibt wohl genügend Erfahrungen, dass Nutzer Clickbaiting --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240806044400-Nius-Polemik11Beantworten

Quellenangabe ersetzt nicht den Konjunktiv! --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Siehe-auch-Löscher-20240806044800-5glogger-2024080604440011Beantworten
Zum Vorgehen: Entschuldige bitte, ich wollte ursprünglich den Reset in der Überarbeitungszeile erklären und auch dieser Diskbeitrag war noch nicht ganz vollständig. (Ich kam auf den falschen Knopf)
Der Klammersatz zur Lebensnähe ist meiner Meinung nach eine Binsenweisheit und Allgemeinwissen in unserer digitalen Zeit. Wenn der Satz durch den Konjunktiv, eine Standpunktzuweisung oder Umformulierung "bedingt"/"vielleicht"/"wahrscheinlich"/"möglicherweise" statt "unbedingt" erhalten soll, dann kann das ja geschehen. --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240806050800-Siehe-auch-Löscher-2024080604480011Beantworten
Also wenn es eine Binsenweisheit ist kann man es weglassen, wenn es ein Zitat aus der Quelle ist, gehört es in den Konjunktiv. Zuviel Energie sollte man im Moment nicht reinstecken, solange Diskussion:Ferda_Ataman#3M läuft. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Siehe-auch-Löscher-20240806055100-5glogger-2024080605080011Beantworten
Ich habe mal etwas klarer formuliert, so dass die Ansicht LTO zugeordnet und das nicht unbedingt ganz lebensnah sich auf die gängige Rechtsprechung bezieht. Was die 3M Ataman betrifft, bin ich noch auf Formulierungsvorschläge gespannt, die nach dem dortigen Tenor kürzer als hier sein sollten... --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240806114800-Siehe-auch-Löscher-2024080605510011Beantworten
Woher kommen denn die Anführungszeichen um Meinungsäußerung? -> "Richterspruch nicht einmal ansatzweise vor und so fehlten die Voraussetzungen für die Unterbindung solcher „Meinungsäußerungen“."
Aus welcher Quelle stammt die Bewertung als "Polemik"?
Woher kommt die Bewertung "ein rechtsgerichtetes Portal, das mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit erregen will"?
Das mag ja alles so sein, aber ohne Quellen kann das ja wohl so nicht stehen bleiben. --Von hamburg (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Von hamburg-20240816122800-5glogger-2024080604440011Beantworten
Viele Fragen:
Die Richter selbst nannten es wörtlich juristisch "Meinungsäußerungen". Im allgemeinen Sprachgebrauch würde man angesichts der unwahren Überschriften Fakenews sagen.
In beiden Belegen steht "polemische Zuspitzungen" das ist wohl Polemik
Rechtsgerichtetes Portal: Eigenaussage des Vius Eigners (Vius betreibt Nius). [1] --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240816131400-Von hamburg-2024081612280011Beantworten
1) dann können die Anführungszeichen ja weg, oder nicht?
2) Dann noch eine Frage: Wäre eine neutralere Überschrift nicht einer Enzyklopädie würdiger, z.B. "Ausseinandersetzung mit Nius"?
3) Finde ich da nicht in den Quellen. Hättest Du die Güte, dies dort einzuarbeiten? Auch wenn ich gar nicht sicher bin, ob der Hintergrund zu Nius hierhin gehört. --Von hamburg (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Von hamburg-20240816140300-5glogger-2024081613140011Beantworten
  1. Die Anführungsstriche können aber auch drin bleiben, da es wörtlich so genannt wurde. Bitte keine Geschmacksedits.
  2. Präzise waren es Polemik von Nius (zur ADS). "Ausseinandersetzung mit Nius" wäre eine Vernebelung.
  3. Ist eingearbeitet.
--5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240817052400-Von hamburg-2024081614030011Beantworten
  1. Du nutzt die Anführungszeichen hier nicht um ein Zitat kenntlich zu machen, sondern um zu bewerten. Bitte entfernen.
  2. Die Passage schildert die Ausseinandersetzung um die „Polemik“, daher ist die aktuelle Überschrift irreführend.
  3. Danke. Allerdings gibt die Quelle nur her, dass es „rechts der Mitte“ sein will. Bitte entweder für die weiteren Bewertungen bezüglich „Nius“ Quellen beibringen oder diese entfernen. Und nochmal: Aus meiner Sicht gehört dies alles hier nicht hin.
--Von hamburg (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Von hamburg-20240817085700-5glogger-2024081705240011Beantworten
  1. Zitate und Begrifflichkeiten in Anführungsstrichen sind keine Bewertung.
  2. Es geht darum wieso die Polemik zu ADS, nicht durch Unterlassungsverfügung gegen Vius abgestellt werden konnte.
  3. Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft sieben Beschwerden gegen Reichelts Plattform (FAZ); Grundprinzip verdrehte Fakten (taz)
--5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240817195900-Von hamburg-2024081708570011Beantworten
  1. Das ist falsch. Anführungszeichen hilft Dir da weiter: Regeln, Spiegelstrich 4. Bitte die Anführungszeichen entfernen.
  2. Du schilderst auch hier zum wiederholten Male die Auseinandersetzung, um damit zu behaupten, die Überschrift sei korrekt. Bitte die Überschrift dem Inhalt anpassen.
  3. Gehört alles hier nicht hin, sondern zum Artikel Nius. Bitte die Betrachtungen und Bewertungen zu Nius entfernen.
--Von hamburg (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Von hamburg-20240818103100-5glogger-2024081719590011Beantworten
Das wird jetzt zu einer Zirkeldiskussion. Du kannst ja mal Deinen Formulierungsvorschlag sehen lassen. --5gloggerDisk Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-5glogger-20240818120700-Von hamburg-2024081810310011Beantworten

Diskussion überlappt mit Diskussion:Ferda Ataman#3M. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Diskussion:Antidiskriminierungsstelle des Bundes#c-Siehe-auch-Löscher-20240819044900-Nius-Polemik11Beantworten