Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Kriddl in Abschnitt Wahl-Kniffel
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Transparenz vs. Vertraulichkeit

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Spuk968, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):

Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?

  1. Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
  2. Kommt auf den Einzelfall an
  3. Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben

Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Stefan64-2010-05-07T21:13:00.000Z-Transparenz vs. Vertraulichkeit11Beantworten

Das Schiedsgericht wurde für die Community eingerichtet, um Konflikte zu lösen. Meiner Ansicht nach kann es das nicht, wenn die Commuity ausgeschlossen wird. Schon aus diesem Grund sollte es da keine Geheimnisse geben. Also klar Antwort 1.-- Spuki Séance Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Spuk968-2010-05-07T22:09:00.000Z-Stefan64-2010-05-07T21:13:00.000Z11Beantworten

Fragen

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Spuk968,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Ich denke zwar deine Antworten schon zu kennen, will im Sinne der Vergleichbarkeit alle Kandidaten befragen. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:56, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

Hallo, Blunt…
  1. Kann das Schiedsgericht ein Gericht im juristischen Sinn sein? Ich glaube nicht. Vielmehr sehe ich die Funktion eher wie die eines Schiedsamtes. Dies setzt natürlich den Willen zur Mitarbeit an der Konfliktbereinigung aller Beteiligten voraus, inklusive der Akzeptanz der letztlich getroffenen Entscheidung des Schiedsgericht.
  2. Hmm… Das Wort „Gericht“ führt natürlich zu Missverständnissen, „Schiedsamt“ wäre da vielleicht passender, siehe Antwort 1.
  3. Eine Behörde ist das SG sicher nicht. Ermittlungen, die über das Befragen der Beteiligten und Sichten ihrer Stellungnahmen und offen lesbarer Vorgänge in der Wikipedia hinausgehen, halte ich für nicht sinnvoll.
  4. Wie ich schon Stefan einen Abschnitt drüber geantwortet habe, ist das SG eine Institution, die für die Community arbeitet und diese daher nicht ausgeschlossen werden sollte. Daher unterstütze ich die öffentliche Verhandlungsführung.
Gruß-- Spuki Séance Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Spuk968-2010-05-08T12:12:00.000Z-Fragen11Beantworten

Wahl-Kniffel

[Quelltext bearbeiten]

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Kriddl-2010-05-08T10:56:00.000Z-Wahl-Kniffel11Beantworten

Okay, der Fall ist jetzt natürlich sehr allgemein formuliert, und da es mir an Erfahrung mangelt, muss ich mich hier auf mein Bauchgefühl verlassen. Zunächst einmal müssten natürlich Admin 1 und der LA-Steller (sofern nicht mit dem LP-Antragssteller identisch) in diesen Fall einbezogen werden, diese sind ja auf jeden Fall beteiligt. Der betreffende Artikel und bisherigen Diskussionen müssten dann eingesehen werden. Soweit also Standardverfahren…
Für mich auffällig ist das Entfernen der Erle durch den Antragsteller einerseits und der folgenden Entscheidung des dritten Admins inklusive seine hier wohl absichtlich ziemlich rüde dargestellte Begründung andererseits. Da bereits zwei Admins eine Entscheidung (hoffentlich mit ausreichender Begründung), ist es vermessen, als Dritter diese Entscheidung ohne Diskussion zu revidieren (so stellt sich mir dieser Fall dar).
Meiner Meinung nach ist der Artikel zunächst wiederherzustellen und die Löschprüfung fortzusetzen, wobei die bisher beteiligten Admins aus der Entscheidung auszuschließen sind, natürlich aber nicht an der Diskussion. Gruß-- Spuki Séance Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Spuk968-2010-05-08T14:06:00.000Z-Kriddl-2010-05-08T10:56:00.000Z11Beantworten
Bauchgefühl ist doch gut. Danke für Deine Fallbearbeitung.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Kriddl-2010-05-09T06:48:00.000Z-Spuk968-2010-05-08T14:06:00.000Z11Beantworten

Institution Schiedsgericht – was ist das?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Spuki, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Geitost-2010-05-08T11:56:00.000Z-Institution Schiedsgericht – was ist das?11Beantworten

Hallo, Geitost… Einige Deiner Fragen habe ich (so glaube ich) bereits im Fragenkatalog von Blunt beantwortet, sollte da noch etwas offen sein, kannst du aber natürlich gerne nochmals nachfragen.
  • Nein, ich habe keinerlei Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation. Ich muss auch einräumen, dass ich nicht die geringste Ahnung habe, was da im Einzelnen auf mich zukommen könnte.
  • Zur Bezeichnung „Schiedsgericht“ verweise ich mal auf meine Antwort weiter oben bei Blunt… Daraus ergibt sich auch schon, wo ich die Unterschiede zu einem tatsächlichen Schiedsgericht sehe.
  • Um konkret Änderungen vornehmen wollen zu können (was für eine Satzkonstruktion, eine andere Formulierung fiel mir jetzt aber nicht ein), bräuchte ich mehr Wissen über die derzeitige Situation. Ich gebe zu, dass mir das derzeit noch fehlt.
  • „Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden?“ – Wie ich auch bei Blunt schon schrieb, halte ich den Willen zur Konfliktbereinigung für eine Voraussetzung für die Arbeit des SG, ohne geht es nicht. In diesem Sinne kann ich diese Frage also nur mit „ja“ beantworten.
  • „Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen?“ – Mir ist nicht ganz klar, warum die Beteiligten die Schiedsrichter mit auswählen sollten. Sie können derzeit einzelne Schiedsrichter wegen Befangenheit ablehnen, das sollte doch genügen…(?) Insgesamt scheint mir das Annahmeverfahren, wie es jetzt besteht, ausreichend.
Ich hoffe, Deine Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben. Abschließend aber noch eine Anmerkung zu folgendem Satz:

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, …

Meiner Meinung nach sind Änderungen, so sie denn nötig und möglich sind, am Besten von innen heraus machbar. Das wäre doch durchaus ein Grund für Dich, bei der nächsten Wahl zu kandidieren, natürlich nur, wenn es nicht noch weitere Gründe dagegen gibt. Gruß-- Spuki Séance Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Spuk968-2010-05-08T16:30:00.000Z-Geitost-2010-05-08T11:56:00.000Z11Beantworten
Vielen Dank, Spuki, dass du dich so eingehend mit dem Thema befasst. Zufriedenstellend sind hier wohl die meisten Antworten, da ja keine bestimmte Antwort erwartet wird, sondern ich eher nach Meinungen und Einschätzungen frage. :-) Ich finde deine Antwort hierbei sehr interessant, insbesondere auch auf den Begriff Schiedsamt bezogen; den Artikel hatte ich vorher noch nicht gelesen. ;-) Das mit dem Von-innen-heraus-Machen ist wohl kaum möglich, zumindest nicht bei tiefgreifenderen Änderungen, da das SG ja nicht selbst die im MB festgelegten Punkte ändern kann. So sollten also SGler und die Gemeinschaft zusammen überlegen, in welche Richtung das Ganze eigentlich weiter laufen soll. Ich kann mir dich gut in einem solchen Prozess vorstellen.
Die Frage wegen des Auswählens der Schiedsrichter kam mir nach Lesen des Artikels Schiedsgericht, wo ja eine derartige Möglichkeit aufgeführt wird: „die Parteien können Schiedsrichter bestimmen, die zum Beispiel besondere rechtliche oder technische Expertise einbringen“ und „Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt normalerweise jede Partei einen Schiedsrichter, die sich dann ihrerseits auf einen Vorsitzenden verständigen“. Es ist halt mMn zu überlegen, welche Änderungen im hiesigen System Sinn machen würden und zu besseren Ergebnissen für alle Beteiligten führen könnten – das könnten sicher auch ganz andere sein, so viel mal ins Blaue gedacht. Ein Brainstorming wäre hier wohl vonnöten. Schaun wir mal, wie's damit weitergeht … Ein gemeinsames Erarbeiten derartiger Möglichkeiten würde ich hier bevorzugen. Viele Grüße --Geitost Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Spuk968#c-Geitost-2010-05-08T18:53:00.000Z-Spuk968-2010-05-08T16:30:00.000Z11Beantworten