Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01

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Memes und § 51a UrhG

Da Memes enzyklopädisch relevant sein können (zu einigen gibt es auch schon Artikel), wollte ich mich erkundigen, unter welchen Voraussetzungen das Zeigen von Memes auf der Wikipedia erlaubt ist.

Mit Memes meine ich vor allem diese Memes, die nur aus einem Standbild bestehen und mit einer Textunterschrift versehen werden. Die Textunterschrift selbst hat meistens mit dem ursprünglichen Kontext des Bildes nichts mehr zu tun, erzeugt aber mit dem zusammen einen humoristischen Effekt. Seit 2021 existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz der Paragraph 51a, der die Veröffentlichung eines Werkes „zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches“ erlaubt. Nach der Gesetzesbegründung sind durchaus Memes gemeint (BT-Drucks. 19/27426, S. 2.). Einige Webseiten behaupten nun, dass somit Memes (unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild) generell erlaubt seien.

Ist diese Schlussfolgerung richtig? Und wie sieht es in den anderen DACH-Ländern aus? Das erscheint mir persönlich zu schön, um wahr zu sein, wenn ich einfach jedes beliebige Bild mit lustiger Textunterschrift frei veröffentlichen könnte. --Bildungskind (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Bildungskind-20240108190100-Memes und § 51a UrhG11

Rechtlich wäre das meist wohl möglich, allerdings schließen wir das in unseren eigenen Regeln aktuell aus. Siehe: Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate und Wikipedia:Bildrechte#Fair Use. --GPSLeo (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-GPSLeo-20240108204500-Bildungskind-2024010819010011
Im ersten Link geht es doch nur um Bildzitate nach § 51 UrhG (nicht § 51a UrhG). Da kann ich es verstehen, weshalb das in der Wikipedia unzulässig ist, da man die Bilder selbst nicht einfach weiterverwenden kann. In § 51a entfällt aber diese Schranke „sofern die Nutzung …“ und ich könnte ein von mir erstelltes Pastiche allen zur Verfügung stellen, oder? § 51a entspricht auch nicht dem „Fair Use“ (wobei ich denke, dass es dann trotzdem nicht ginge, wenn in Österreich und der Schweiz keine ähnlichen Regelungen existierten?) --Bildungskind (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Bildungskind-20240108213500-GPSLeo-2024010820450011
Wikipedia und Commons verfolgen bei der "öffentlichen Wiedergabe" einen enzyklopädischen Zweck und nicht den in § 51a genannten "Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches". Somit ist § 51a nicht auf WP oder Commons anwendbar (vergleichbar mit § 50 UrHG, der ebenfalls nicht auf WP anwendbar ist - Berichterstattung über Tagesereignisse). Ein Meme erstellen und in sozialen Netzwerken posten darfst du also nach Belieben, aber es nicht auf WP oder COM hochladen. --Chianti (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chianti-20240108221000-Bildungskind-2024010819010011
Vielen Dank, ich glaube, das leuchtet mir ein! --Bildungskind (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Bildungskind-20240108225100-Chianti-2024010822100011
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240109070600-Bildungskind-2024010819010011

PD-old "löscht" PD-self und FoP-Austria

Da ich mich heute ein bisschen um die Künstler kümmere, die jetzt ihren Public Domain Day haben, stoße ich auch auf ein paar Merkwürdigkeiten, von denen ich diese hier vorstelle:

Die vom Künstler Bartle Kleber geschaffene Werkeserie c:File:Bregenz Belruptstraße Hauptschule Detail 01.jpg und folgende wurde 2011 von Benutzer:AndreasPraefcke fotografiert und bei Commons hochgeladen. Als {{PD-self}} und als {{FoP-Austria}}.

Seit heute sind nun die Werke von Bartle Kleber wegen PDD gemeinfrei. Also trage ich {{PD-old}} ein und würde die beiden anderen Urheberrechtshinweise entfernen, weil überflüssig und dadurch auch verwirrend. Dasselbe würde ich auch mit einem CC-Hinweis machen, weil die Fotografie eines in der Zwischenzeit gemeinfrei gewordenen künstlerischen Werkes neuerdings keine Rechte mehr begründet (zum Beispiel c:File:Der jüngste Tag.jpg, oder c:File:Stollhofen-St Erhard-72Deckengemaelde-gje.jpg das ist, scheint's, ein neues und eigenes Fass zu sein).

Meinungen dazu? --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Goesseln-20240101215400-PD-old "löscht" PD-self und FoP-Austria11

@Goesseln: Keine Einwände. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240102134900-Goesseln-2024010121540011
aus dem Durchgestrichenen mache ich einen eigenen Thread. --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Goesseln-20240105152700-Gnom-2024010213490011

"Die Fotografin hat die Rechte an dem Bild an uns abgegeben"

Mit der in der Überschrift genannten Bemerkung sandte mir die Mitarbeiterin einer Institution ein Foto, das ich für einen Artikel benötige. Von wem benötige ich nun die Freigabe? Von der Institution oder von der Fotografin? --Karsten Meyer-Konstanz (D) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Meyer-Konstanz-20240118155500-"Die Fotografin hat die Rechte an dem Bild an uns abgegeben"11

Eben erst sehe ich, dass dieser Fall direkt bei WP:Textvorlagen abgehandelt wird. Somit war die Frage nicht notwendig. --Karsten Meyer-Konstanz (D) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Meyer-Konstanz-20240118160900-Meyer-Konstanz-2024011815550011
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Karsten Meyer-Konstanz (D) 17:10, 18. Jan. 2024 (CET) --Karsten Meyer-Konstanz (D) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Meyer-Konstanz-20240118161000-Meyer-Konstanz-2024011815550011

Monopol-Top-100-Liste

Ich bin derzeit am erstellen eines Wikipedia-Artikels. Die Monopol-Top-100-Liste soll die jährliche, im deutschen Kunstmagazin Monopol veröffentlichte Auflistung der einflussreichsten Persönlichkeiten im Kunstbetrieb wiedergeben. Für das Jahr 2017 habe ich die Auflistung bereits vollständig eingearbeitet. Das Magazin stellt den Namen der Person, das Ranking als Zahl und 4-5 Zeilen zu der Person dar. Leider handelt es sich um einen Artikel in einer Zeitschrift, sodass dieser online nur in Online-Bibliotheken verfügbar ist, oder z.B. hier Bei der Recherche drum rum ist mir aber aufgefallen, dass die Auflistung von anderen Publizierenden meist nur in Teilen wiedergegeben wird und bei ähnlichen Rankings bei den betroffenen Personen auch manchmal statt dem konkreten Platz die Formulierung "rangierte unter den ersten 25" gewählt wird. Ich frage mich nun, ob das Ranking (also Nr. 1 - Person XY, Nr. 2 - Person XZ, etc.) bereits als geistiges Eigentum urheberrechtlich durch die Zeitschrift geschützt ist. Hier also meine Fragen: Darf ich die Top-100 im Wikipedia Artikel wiedergeben? Ab hier nur falls nein: 1. Darf ich eine Top-10 oder Top-3 wiedergeben? 2. Darf ich alle in einem Jahr gelisteten Personen ohne Ranking benennen? 3. Dürfte ich die Personen in 25er Schritten nach dem Muster (unter den ersten 25, unter den ersten 50, unter den ersten 75, sonstige gelistete Personen) darstellen? 4. Darf in den Artikeln der gerankten Personen ihr Ranking stehen (z.B. wie bei Anne Imhof "belegte Platz 1 der Monopol-Top-100-Liste.") oder müsste ich dort auch eine Formulierung wählen wie "rangierte unter den Top 3/Top 10/Top 25". Vielen Dank im Voraus für die Antwort. --Ayuume (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Ayuume-20240101142200-Monopol-Top-100-Liste11

Hallo @Ayuume, das sind sehr gute Fragen.
  • Frage 4 können wir leicht beantworten: Das ist unproblematisch; du musst dich aber fragen, ob eine solche Aussage in einem Artikel auch tatsächlich relevant genug ist.
  • Die Antwort auf die ersten drei Fragen hängt davon ab, ob wir die Liste als urheberrechtlich geschütztes Datenbankwerk anerkennen. Das einschlägige Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs zu diesem Thema handelte von einer Liste der 100 wichtigsten deutschsprachigen Gedichte, die das Gericht als urheberrechtlich schutzfähig erachtete...
--Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240102135300-Ayuume-2024010114220011
Mal weg vom Urheberrecht: diese Listen sind ja selbstgestrickt, haben also nur begrenzte enzyklopädische Bedeutung. Deshalb reicht die Nennung der vordersten 10 Plätze sicherlich aus. Und: Wird die Liste überhaupt anderswo benutzt? Wenn nicht, muss das Ganze in Frage gestellt werden. Deshalb wäre die Rezeption sehr wichtig, damit der Artikel nicht gelöscht wird. --Hachinger62 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Hachinger62-20240109144100-Ayuume-2024010114220011
Vielen Dank für die Beiträge. Die Liste wird schon genutzt, z.B. durch andere Publizierende die darüber berichten. Ich hab die Zeitungsartikel bisher nur bis 2017 durchgesehen, aber da gab es z.B. auch Rezensionen zu den Listen selbst, die ich schon in den Entwurf des Wikipedia Artikels eingearbeitet habe. Wenn ich den Beitrag von @Gnom richtig verstehe, sieht der BGH das schon als urheberrechtlich schutzfähig an, also auch die Benennung der Top 10. Verstehe ich deinen (@Hachinger62) letzten Satz richtig, dass die Top 10 dann im Wikipedia Artikel ok wäre, wenn diese Top 10 schon in anderen Artikeln von anderen Publizierenden veröffentlicht wurden? Insgesamt ist der Artikel m.E. schon ausreichend zur Veröffentlichung auch ohne Namensnennungen der Auserwählten. Ich bin mir noch unschlüssig, wie ich mit dem Sachverhalt der Listung nun umgehen soll. Am Ende muss ich auf jeden Fall vor Veröffentlichung die Versionen mit den Top 100 aus dem Jahr 2017 löschen lassen. --Ayuume (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Ayuume-20240110203400-Hachinger62-2024010914410011
Es gibt keine feste Regelung. Im Falle einer Klage (die ja mit unseren Regeln keine Chance haben soll) gibt es ein individuelles Urteil eines Richters, das dann evtl. auch wieder korrigiert wird. Wenn nur ein Teil der Arbeit des Verlags benutzt wird (Top 10), ist man sicherlich eher auf der günstigen Seite. Die Rezeption muss in den Artikel, wenn schon drin, umso besser. Dies dient ja auch der Begründung der Verwendung als Zitat. Aber lies den Text, den du unterschreibst beim Speichern und entscheide dann selbst. --Hachinger62 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Hachinger62-20240111081900-Ayuume-2024011020340011

Logos Ok?

Darf man Logos jetzt eigentlich hochladen? Es sind ja sehr viele hier hochgeladen aus dem FAQ geht für mich aber eher hervor das es nicht erlaubt ist. Kann das jemand eindeutiger beantworten oder mich zu einem eindeutigeren Regelung verweisen.

danke und Lg --0Lucky Luke (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-0Lucky Luke-20240111210700-Logos Ok?11

Woraus genau geht hervor, dass es nicht erlaubt sei? Könntest du evtl. einen Link schicken?
Grundsätzlich ist es erlaubt, solange die Logos nicht urheberrechtlich geschützt sind (z. B. weil sie keine Schöpfungshöhe haben) oder aus anderen Gründen frei sind (z. B. weil sie unter einer freien Lizenz stehen). Im Zweifelsfall einfach bzgl. des konkreten Falls fragen. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240111213900-0Lucky Luke-2024011121070011

Fotos aus dem Inneren einer neuen Kirche in Italien

Wie sieht es denn mit den Fotos in dieser Kategorie aus ? Laut Panoramafreiheit#Weitere Länder sollten zumindest die Bilder vom Kirchenäußeren unproblematisch sein, auch wenn es eine gesetzliche Regelung dazu nicht gibt. Aber gilt das auch für die Bilder aus dem Kircheninneren ? Darf ich die in einem deutschsprachigen Artikel verwenden, und durften die auf Commons überhaupt hochgeladen werden ? --HH58 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-HH58-20240114075200-Fotos aus dem Inneren einer neuen Kirche in Italien11

Hallo @HH58, das kann man leider nicht so interpretieren, siehe hier: Commons:Freedom of panorama/Europe#Italy. Stellst du einen Löschantrag oder sollen wir das übernehmen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240114104700-HH58-2024011407520011
Ich stelle keinen ... aber wie darf ich jetzt die verlinkte Passage interpretieren bezüglich der Fotos von außen ? --HH58 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-HH58-20240114105700-Gnom-2024011410470011
Gute Frage, @HH58. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240114111200-HH58-2024011410570011
Alle Aufnahmen müssten von Commons gelöscht werden, Italien hat keine Panoramafreiheit – also auch keine Außenaufnahmen! Man kann die Außenaufnahmen aber lokal hierher retten. -- Herby Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Herbert Ortner-20240121185500-HH58-2024011410570011
Letzteres wäre schön - dann ist mein nagelneuer Artikel wenigstens nicht ganz nackt ... --HH58 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-HH58-20240121195400-Herbert Ortner-2024012118550011
Bitte zuerst die Bilder retten und dann erst nen LA auf Commons stellen. So rum ist es einfacher als andersrum. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240121224300-Herbert Ortner-2024012118550011
Ah, okay, da wurde schon LA gestellt. Nun gut, solange die Rettung vor der Löschung stattfindet passt es auch. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240121224800-Chaddy-2024012122430011
Macht ihr das oder soll ich das machen ? Wie verhindere ich, dass ein in der de-WP eingestelltes Bild automatisch wieder zu Commons transferiert wird ? --HH58 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-HH58-20240123083400-Chaddy-2024012122480011
@HH58: Dazu fügst du die Vorlage {{NoCommons}} in das lokal hochgeladene Bild ein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240123100600-HH58-2024012308340011
Das kannst gerne du machen, aber am einfachsten ist es wohl, wenn das jemand mit Adminrechten machen würde. Es ist nämlich ohne Adminrechte nicht möglich, Dateinamen lokal zu verwenden, wenn es bereits auf Commons Dateien mit demselben Namen gibt. Am einfachsten wäre es aber, die Dateien hier lokal unter demselben Namen hochzuladen, damit die Einbindungen nicht angepasst werden müssen. Und wenn das vor der Löschung geschieht müssen auch nicht die automatisierten Dateientfernungen rückgängig gemacht werden. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240123120900-HH58-2024012308340011

 Info:: Die beiden Außenaufnahmen Datei:Mormanno - Chiesa di Santa Maria Goretti - 2023-09-30 16-11-05 001.JPG und Datei:Mormanno - Chiesa di Santa Maria Goretti - 2023-09-30 14-51-41 001.JPG sind als Kopie auf de.wp. Die Innenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit.--wdwd (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Wdwd-20240124114800-Fotos aus dem Inneren einer neuen Kirche in Italien11

O.K., danke. --HH58 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-HH58-20240124193300-Wdwd-2024012411480011
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Vollzitat Liedtext

Ich find's ja grundsätzlich immer schön, wenn man in einem Artikel einen vollständigen Liedtext findet, aber hierzu hätte ich gerne mal Eure Meinung: Der Verfasser ist erst 1975 verstorben, und das Vollzitat des Liedtextes macht im Prinzip den wesentlichen Teil des Artikels aus. Da kommen mir doch zumindest Zweifel. --2003:C0:8F33:1D00:9464:20ED:7C02:984E Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-2003:C0:8F33:1D00:9464:20ED:7C02:984E-20240107224400-Vollzitat Liedtext11

Jo, der Text muss da raus. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240109070800-2003:C0:8F33:1D00:9464:20ED:7C02:984E-2024010722440011
Ich hab mal die Textzeilen, die rezipiert werden, wieder rein getan. Ansonsten natürlich richtig, leider.--Hachinger62 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Hachinger62-20240109145500-Gnom-2024010907080011
Danke für Eure Bestätigung - schade, aber ist eben so. Was ist mit Versionslöschungen, müssten die nicht auch noch sein? --2003:C0:8F31:8300:A928:8EE1:765C:66E8 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-2003:C0:8F31:8300:A928:8EE1:765C:66E8-20240110191000-Hachinger62-2024010914550011
Wir sehen in aller Regel aus praktischen Gründen davon ab. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240114104800-2003:C0:8F31:8300:A928:8EE1:765C:66E8-2024011019100011
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rechteinhaber sich an einer in der Versionsgeschichte versteckten URV stört, ist auch sehr gering (da die breite Öffentlichkeit den Text so eben nicht mehr ohne weiteres sieht) und ich glaube nicht, dass es schon mal vorgekommen ist. Wir sparen uns daher, wie Gnom schreibt, in der Regel den Aufwand in solchen Fällen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240114112200-Gnom-2024011410480011

Unternehmenslogo (Fahrzeug-Werke Lueg)

Hi! Ich bräuchte Hilfe beim Upload eines Logos: Wie kann ich ein Unternehmenslogo bei einem Artikel hinzufügen? (nicht signierter Beitrag von JanaLotter (Diskussion | Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-JanaLotter-20240115150000-Unternehmenslogo (Fahrzeug-Werke Lueg)11)

Hallo, ich habe mal in deine letzten Beiträge geschaut und glaube, deinen Wunsch bereits erfüllt zu haben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240115151100-JanaLotter-2024011515000011

Bitte Export nach Commons ermöglichen

Datei:Verbrechertisch Inschrift.jpg Bitte um den nötigen individüllen Review, der hier vorgeschrieben ist. Danke, --Enyavar (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Enyavar-20240105142300-Bitte Export nach Commons ermöglichen11

Es handelt sich nicht um einen einfachen Scan der Inschrift sondern ein richtiges Foto. Entsprechend müssen wir erst einmal wissen wer das Foto aufgenommen hat und unter welcher Lizenz es steht. --GPSLeo (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-GPSLeo-20240105144700-Enyavar-2024010514230011
Ach darum gehts bei dieser Warnung? Ich hatte einfach angenommen, @Martin Geisler: hätte das selbst fotografiert. --Enyavar (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Enyavar-20240105155800-GPSLeo-2024010514470011
Nö, bei der Warnung geht es eigentlich schon um das Werk selbst. Bei einem Tisch von 1856 sehe ich da kein Problem - das würde auf Commons auch bei unbekanntem Urheber mit {{PD-old-assumed}} passen. Das von GPSLeo thematisierte Problem ist da eigentlich eine "Zusatzfrage". Am einfachsten wäre es, wenn uns Martin Geisler (er ist ja aktiv und könnte sich hier kurz melden) bestätigen könnte, dass er die Fotografie selbst im Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig aufgenommen hat. Dann wäre alles in Butter. Wenn nicht, könnte man noch darüber diskutieren, ob das Foto wirklich schon eine eigene geistige Schöpfung ist oder nicht doch nach § 68 UrhG (seit dessen Einführung 2021 in Umsetzung von Art. 14 DSM-Richtlinie) auch gemeinfrei sein könnte. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106135000-Enyavar-2024010515580011
@GPSLeo: Nur zur Sicherheit, da du hier einen "einfachen Scan" einem "richtigen Foto" gegenüberstellst: Das ist seit dem in meiner Antwort auf Enyavar erwähnten Art. 14 DSM-Richtlinie bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht wie den deutschen § 68 UrhG 2021 keine relevante Unterscheidung mehr, sofern ein gemeinfreies Werk reproduziert wird. Auch ein "richtiges Foto" eines gemeinfreien Gemäldes ist seither nicht mehr geschützt, wenn es keine eigene geistige Schöpfung ist (siehe z.B. auch hier). Üblicherweise wird aber davon ausgegangen, dass das nur für zweidimensionale Werke gilt. Diesbezüglich könnte das Foto des Tisches ein Grenzfall sein. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106141100-GPSLeo-2024010514470011
Hier ist aber eben nicht gerade drauf fotografiert, sondern schräg. Dann müssten wir im Grunde alle Fotos die glatte Wände zeigen als gemeinfrei werten. --GPSLeo (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-GPSLeo-20240106145400-Gestumblindi-2024010614110011
Ob gerade oder schräg ist egal. In vielen Fällen wäre gerade sowieso nicht möglich, z. B. wenn ein Gemälde recht hoch an der Wand hängt und man nicht über 2 m groß ist. Die Idee der Neuregelung ist ja gerade, eine Remonopolisierung gemeinfreier Werke zu unterbinden. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240107153200-GPSLeo-2024010614540011
Wie aus dem Text zum Bild hervorgeht, habe ich den Tisch nicht selbst fotografiert, sondern der Sammlungsseite des Museums entnommen. Ich bin dabei von der Annahme ausgegangen, dass eine Tischplatte von oben zu fotografieren keine schöpferische Leistung darstellt. --Martin Geisler Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Martin Geisler-20240106150200-Enyavar-2024010514230011
Tja, das ist dann wohl die Frage. Wie sehen wir "gemeinfreie Tischplatte mit eingekerbter Gestaltung (d.h. dadurch schon nicht pures 2D) von schräg oben fotografiert"? Schon schutzfähiges Foto oder nicht? Wenn schutzfähig, dann kann es nicht bloss nicht nach Commons, sondern muss (mangels Genehmigung für das fremde Foto) auch hier gelöscht werden. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106160200-Martin Geisler-2024010615020011
Für mich ist das bei vorhandener Raumbeleuchtung abfotografiert, ohne besondere gestalterische oder individuelle Mittel wie Lichtsetzung oder Perspektive - ein Lichtbild, das jeder andere mit einer vollautomatischen Knipserkamera oder dem Handy genauso hinkriegt und kein schutzfähiges Lichtbildwerk. --Chianti (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chianti-20240116125800-Gestumblindi-2024010616020011

Foto eines gemeinfreien Werkes

Das Deckengemälde c:File:Stollhofen-St Erhard-72Deckengemaelde-gje.jpg wurde laut WP-Artikel von Josef Wagenbrenner (1880-1953) im Jahr 1923 geschaffen.

Der Artikel zu Josef Wagenbrenner wurde 2017 von Benutzer:Gerd Eichmann angelegt und mit eigenen Fotos von Werken Wagenbrenners bebildert. Die Bilder wurden als Urheber Gerd Eichmann und als CC-BY-SA-4.0 mit dem Datum 2017 bei Commons hochgeladen.

Ich komme drauf, weil die Werke Wagenbrenners seit dem 1. Januar 2024 gemeinfrei sind. Das Thema Hausrecht der Kirchengemeinde und das Thema Dreidimensionalität des Kunstwerkes lasse ich mal außen vor und auch das Commons-Thema URAA (letzteres spielt wegen des Erstellungsjahres 1923 in diesem Fall ohnehin keine Rolle).

Dass das Hochladen der Fotos und das Einbinden in den WP-Artikel im Jahr 2017 ein Urheberrechtsverstoß war, ist diese meine Einschätzung hier und heute strittig?

Wem gehört nun ab 2024 die Abbildung des Deckengemäldes? Dem Künstler offensichtlich wegen PD-old nicht. Dem Fotografen? Muss der Fotograf wegen CC-BY-SA-4.0 bei der Weiterverwendung genannt werden?

Ich habe bei dem einen Bild jetzt mal zusätzlich PD-old eingetragen. Welche Parameterwerte bei Datum= ; Urheber= ; Lizenz= eingetragen werden sollen, das sollte Ergebnis dieser Anfrage sein. --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Goesseln-20240105161300-Foto eines gemeinfreien Werkes11

Da das Deckengemälde 2017 noch urheberrechtlich geschützt war und in Deutschland, wo das Foto aufgenommen wurde, in Innenräumen (auch von Kirchen) keine Panoramafreiheit greift, hätte es damals nicht ohne Freigabe der Rechteinhaber hochgeladen werden dürfen, das sehe ich auch so. Aber das ist nun Schnee von gestern. - Da es sich bei den Bildern der Deckengemälde um keine reinen Reproduktionsfotos handelt - bei dem von dir verlinkten könnte man noch am ehesten dafür argumentieren, aber bei File:Stollhofen-St Erhard-74-Deckengemaelde-gje.jpg etwa sicher nicht -, kann der Fotograf m.E. für die Fotos als solche schon eine Urheberschaft in Anspruch nehmen und daher auch CC-BY-SA für diese vergeben. Ich denke, dass die Bilder ein Anwendungsfall für die Commons-Vorlage {{Licensed-PD}} sind. Damit kann bequem beides angegeben werden: Der PD-Status für das gezeigte Werk und die Lizenz für die Fotografie. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106131700-Goesseln-2024010516130011
Schon mal an an diese Bildbeschreibung gedacht? Die Abbildung gehört immer dem Fotografen. Die hat er ja CC-BY-SA-4.0 lizensiert. Das Deckengemälde ist {{PD-old-70-expired|deathyear=1953}} --Wuselig (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Wuselig-20240106132500-Goesseln-2024010516130011
Ich würde hier {{Licensed-PD}} passender finden als {{Art Photo}}. Der Anwendungsbereich von Art Photo, wie ich ihn verstehe, sind hauptsächlich zweidimensionale Werke, und der Fotograf kann damit zum Ausdruck bringen, dass er sein Foto in den - immer weniger werdenden - Staaten, in denen für ein solches Foto überhaupt Urheber- bzw. verwandte Schutzrechte in Anspruch genommen werden können, unter eine freie Lizenz stellt. Die praktische Bedeutung ist jetzt aber sehr gering geworden, da weder in den USA noch in der EU (Art. 14 DSM-Richtlinie) und auch seit neuestem auch nicht mehr im UK (siehe oben) solche Rechte bestehen. Bei reinen Reproduktionsfotos gemeinfreier zweidimensionaler Werke würde ich jetzt darum dazu tendieren, nur noch den PD-Baustein für das Werk selbst zu setzen, man kann aber natürlich so vorsichtig sein und für einen möglichen Schutz z.B. irgendwo in Afrika oder Asien weiterhin Art Photo benutzen. - Licensed PD hingegen ist speziell für Fotos gemeinfreier dreidimensionaler Objekte oder mit dreidimensionalen Elementen gedacht, bei denen das gezeigte Werk zwar gemeinfrei ist, das Foto selbst (da eben z.B. eine dreidimensionale Deckenstruktur gezeigt wird) aber nicht. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106134000-Wuselig-2024010613250011
Nach näherer Betrachtung von {{Art Photo}} muss ich sagen: Doch, Art Photo kann genausogut verwendet werden wie Licensed-PD und hat den Vorteil, dass es detaillierte Parameter für das gezeigte Werk hat. Trotz des etwas irreführenden Symbols, das ein Gemälde zeigt, scheint es durchaus auf 3D-Objekte ausgerichtet zu sein. D.h. ich schliesse mich dem Vorschlag von Wuselig doch an. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240106134400-Gestumblindi-2024010613400011
Licensed-PD und Art photo sind was völlig anderes und können nicht verglichen werden. Letzteres ist ein Beschreibungstemplate, die 3D Alternative zu tl:Artwork und passt hier perfekt. Die nächste Frage ist die nach der Lizenz. Hier muss wegen der 3-D Fotografie die verwendete Lizenz bleiben, sonst hätte man auch tl:artwork nehmen müssen. Licensed-PD hat nicht wirklich eine rechtliche Bedeutung, ist so wie Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass. Das Linzenztemplate besagt, dass eine Lizenz, die Urheberrechte geltend macht, wegen Gemeinfreiheit unwirksam ist. Dann kann man auch direkt die PD Lizenz verwenden.--Oursana (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Oursana-20240116171800-Gestumblindi-2024010613440011
Ich denke, du missverstehst Licensed-PD. Der Zweck des Templates ist dort doch klar beschrieben: Provide some formatting and internationalization to cases where image has separate licenses for the object photographed and the photograph. Das ist grundsätzlich der gleiche Fall wie Art photo, und darum hat Licensed-PD ja auch Parameter für die Lizenz des Fotos und des gezeigten Werks. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240116191000-Oursana-2024011617180011
Jein, ich hatte die Fälle im Auge, dass mit § 68 UrhRG und entsprechenden Vorschriften der EU-Länder bei 2D Kunstwerken der Unterschied mangels Fotoschutz entfällt. Hier ist es ja der andere Fall.--Oursana (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Oursana-20240116213400-Gestumblindi-2024011619100011
Lustig, gerade diese Fälle hatte ich ja wie geschrieben bei Art Photo im Auge (dazu trägt wohl das irreführende Symbolbild eines Gemäldes im Template bei). Grundsätzlich scheinen wir uns ja einig zu sein. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240116222700-Oursana-2024011621340011

Urheberrecht beim Bilder Hochladen

Liebe Community,

ich ersuche Bilder zu dem Eintrag "Otmar Rychlik" beizufügen. Es sind die Bücher welche er verfasst und teilweise publiziert hat. Auf den Covern sind unterschiedliche Bildmotive zu sehen z.B. ein Gemälde von Klimt (Gustav Klimts Lehrer (https://www.amazon.de/Gustav-Klimts-Lehrer-Sieben-Kunstgewerbeschule/dp/3950377158)). Klimt ist 1918 verstorben, das Urheberrecht damit verjährt. Kann dieses Cover nun auf Wikipedia hochgeladen werden? Bei einem Buch zu Elfriede Jelinek ist Ihr Kunstwerk zu sehen. Dieses fällt noch in den Urheberschutz. Wer ist zu kontaktieren, die Künstlerin oder der Fotograf? welche Unterlagen müssen ausgefüllt werden?

Anbei setze ich die bereits einmal versucht hochzuladenden Buchcover bei. Otmar Rychlik kann auch kontaktiert werden und stellt eine Unterschrift zu eventuellen Unteralgen zur verfügung.

Lieben Gruß, und danke für das Helfen!

--BORBV

  • Arnulf Rainer, Schriftbildnereien (Ausstellungskatalog), Wien 1986.jpg
  • Kolig letzte Modelle.jpg
  • Hermann Nitsch Sechstages Spiel, 1998.jpg
  • Hermann Nitsch, Die 122. Aktion, Burgtheater Wien (Edition Kunstagentur) 2006.jpg
  • 65a Dehio Niederösterreich südlich der Donau A-L.jpg
  • 65b Dehio Niederösterreich südlich der Donau M-Z.jpg
  • Arnulf Rainer, Auf Kolig, Wien (Edition Kunstagentur) 2005.jpg
  • 79 Chronik Gainfarn.jpg
  • Gustav Klimt, Franz Matsch und Ernst Klimt im Burgtheater (Katalog zum Schauraum im „Gustav Klimt Foyer“), Wien (Edition Kunstagentur) 2007.jpg
  • 77 OR Klimt im KHM.jpg
  • Anton Kolig 1886 - 1950.jpg
  • Anton Kolig, Männliche Aktzeichnungen, Stuttgart (Hatje Cantz) 2005.jpg
  • Hermann Nitsch, 20. Malaktion (Wien, Secession 1987.jpg
  • Gustav Klimt KHM.jpg
  • Gustav Klimt das Ringstrassenwerk.jpeg
  • Buchcover Klimts Lehrer klein.jpg

(nicht signierter Beitrag von BORBV (Diskussion | Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-BORBV-20240117072200-Urheberrecht beim Bilder Hochladen11)

Hallo @BORBV, ich würde zunächst sagen, dass das für den Artikel viel zu viele Bilder wären. Maximal zwei oder drei reichen völlig aus. Deswegen solltest du einfach eine kleine Auswahl treffen und kannst dabei am besten unter denjenigen Künstlern auswählen, deren Rechte bereits abgelaufen sind.
Und noch eine Frage: Sehe ich es richtig, dass du von Rychlik dafür bezahlt wirst, hier für ihn aufzutreten? Verrückt, aber meintwegen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240117093500-BORBV-2024011707220011
du kannst, wenn du Spaß daran hast, alle gemeinfreien Buchcover nach Commons hochladen. Dass Bildobjekte von Hermann Nitsch nicht gemeinfrei sind, das brauche ich dir wohl nicht zu erklären, also kommen Buchcover, auf denen solche Objekte von ihm zu sehen sind, nicht in Frage und natürlich auch keine Fotografien von Aktionen und natürlich auch keine Fotografien dritter Fotografen, die ihre Fotografienrechte nicht abgetreten haben.
Wie man Bildrechte Dritter einholt, steht bei WP:Bildrechte und bei Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien.
Ich habe dir schon mal die c:Category:Otmar Rychlik angelegt und dorthin das
c:File:Anton Kolig 1886 – 1950 – Das malerische Werk, Wien (Brandstätter) 2001.jpg
verlinkt, das du schon vorletztes Jahr hochgeladen hattest. Ich habe in den Attributen ein paar Änderungen vorgenommen:
Natürlich ist der Scanner/Bildcoverfotograf c:User:Otmar.rychlik nicht der Autor.
Vornehmlich ist Kolig der Autor, und da der heute vor über 70 Jahren gestorben ist, ist sein Bild oder Bildausschnitt, das den Bucheinband dominiert, gemeinfrei. Der vom Verlag Brandstätter beauftragte Grafiker/Buchcovergestalter unbekannten Namens, der für Form und Farbe der Schriftzüge gesorgt hat, hat keine als schöpferisch anzusehende Zutat geliefert. Auch der Buchautor hat mit der Titelgebung, in diesem (!) Zusammenhang, nur ein Beiwerk geliefert. Ich bezweifle auch, dass es, in dieser Konstellation, überhaupt notwendig ist, PD-text anzugeben (weniger ist mehr).
Als Datum sollte man sich auf das Schöpfungsdatum des Bildes (oder Veröffentlichungsdatum) durch den Künstler (meist eine Jahresangabe) beschränken. Alle anderen Datumsangaben sind nachrangig und kommen zum Teil ohnehin automatisch in das Commons-Objekt.
usw. --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Goesseln-20240117120200-Gnom-2024011709350011
Löschungen deiner hochgeladenen Objekte bei Commons
siehe c:User talk:BORBV#Lizenzierung und Genehmigung File:65b Dehio Niederösterreich südlich der Donau M-Z.jpg
Im Nachgang zu meiner obigen Antwort wird mir erst klar, dass es eigentlich um die Löschaktion geht.
Da die Objekte, weil gelöscht (sic!), auch für mich nicht mehr zu sehen sind, habe ich mir mal einen der Einträge herausgesucht, um zu verstehen, was da schiefgelaufen ist:
bei Amazon wird folgendes Buch angeboten:
Otmar Rychlik: Gustav Klimt, Franz Matsch und Ernst Klimt im Burgtheater.
Für mich ist das Buchcover PD-old, und ich könnte jetzt hergehen und das Bild aus dem Amazon-Angebot herausschneiden und bei Commons als PD-old hochladen.
Ich vermute mal, dass das Bild dann deckungsgleich mit dem von dir hochgeladenen Bild
c:File:Gustav Klimt, Franz Matsch und Ernst Klimt im Burgtheater (Katalog zum Schauraum im „Gustav Klimt Foyer“), Wien (Edition Kunstagentur) 2007.jpg
ist. Warum dein hochgeladenes Objekt einer Löschaktion zum Opfer fiel, das möge jemand erforschen, dem die Commons-Lösch-Üblichkeiten vertrauter sind. Zum Beispiel könnte "man" den Löscher c:User:XenonX3 alias Benutzer:XenonX3 alias @XenonX3: fragen.
Dass der Löschaktion auch Buchcover mit Hermann Nitsch zum Opfer fielen, das hat dann wohl seine Richtigkeit. Auch die Dehio-Niederösterreich-Bücher haben offensichtlich nichtgemeinfreie Buchcoverfotografien. Usw. Es kommt also auf den Einzelfall an.
--Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Goesseln-20240117131100-Gnom-2024011709350011

Aktuelle Protestfassung von Hejo, spann den Wagen an

Hallo, und schon wieder ein WP:LKUA-Fall. Im genannten Artikel wurde eine aktuelle Textfassung aus [1] (S. 8 unten) wiedergegeben. 3 Strophen ohne Kontext im Artikel. Meine Einschätzung war nach etwas Überlegen, dass es eine vermutete URV ist und ich haben den Warn-Baustein gesetzt und den Benutzer @Dr-Victor-von-Doom: informiert. Auf der Diskussionsseite hat nun Benutzer @Mautpreller: deswegen nachgefragt, siehe Diskussion:Hejo, spann den Wagen an#Liederbuch / URV11. Ich bitte um Beratung, wie Ihr den Fall einschätzt. BG, --Leserättin (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Leserättin-20240124111100-Aktuelle Protestfassung von Hejo, spann den Wagen an11

@Leserättin siehe oben #Vollzitat Liedtext: aus praktischen Gründen sehen wir in solchen Fällen von Versionsbereinigungen ab. Im Übrigen sind die zitierten Textfassungen anonym, Autoren sind nicht angegeben, wer sollte also Urheberrechte einfordern? --FordPrefect42 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-FordPrefect42-20240124112000-Leserättin-2024012411110011
Siehe meinen Vorschlag auf der Diskussion:Hejo, spann den Wagen an. Zur Versionsbereinigung stimme ich FordPrefect zu. --Mautpreller (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Mautpreller-20240124112800-Leserättin-2024012411110011
Mautprellers Vorschlag löst aus meiner Sicht den Fall. Damit könnte man hier schließen. Allerdings wurde nun wiederholt darauf hingewiesen, dass in diesem Fall niemand das Urheberrecht einklagen würde. Vermutlich erinnert sich der Urheber gar nicht, dass er für den Text verantwortlich war. Nach meiner Kenntnis ist das aber für die Entscheidung, ob URV oder nicht unerheblich. Könntet Ihr mir für künftige Fälle sagen, wie Ihr das einschätzt? BG, --Leserättin (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Leserättin-20240124122000-Mautpreller-2024012411280011
Das würde mich auch interessieren. Das Liederbuch als Quelle ist nicht frei lizensiert, die Frage ist aber, ob ein anonym verfasstes Lied für Demonstrationen überhaupt Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das gilt ja auch für Wehrt euch, leistet Widerstand: Es ist nicht möglich, diesen Text auf einen bestimmten Urheber einzuengen, "die Bremer" kamen einfach damit in Brokdorf an. Ein "Werk" ist das sicher, nur eben ein Werk, für das man prinzipiell keinen Urheber ausfindig machen kann und das von vornherein der öffentlichen Verwendung freistand.--Mautpreller (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Mautpreller-20240125120900-Mautpreller-2024012411280011

Kommunikationsquadrat

In Hinblick auf das Kommunikationsquadrat, übernehmen die Dateien in c:Category:Four-sides model according to Schulz von Thun irgendetwas urheberrechtlich Geschütztes? habitator terrae erde Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Habitator terrae-20240127230700-Kommunikationsquadrat11

M.E. nein, eine Idee an sich ist nicht urheberrechtlich schutzfähig. Und die konkrete Ausgestaltung mit den farbigen Kanten erreicht keine Schöpfungshöhe. --Chianti (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chianti-20240128153700-Habitator terrae-2024012723070011

Unter welcher Lizenz steht die (aktuelle Version 1.2 der) European Union Public Licence (EUPL)? Konkret: Unter welchen Bedingungen ist es erlaubt, den Text der EUPL-v1.2 zu verändern und dieses abgeleitete Werk unter einem neuen Namen zu veröffentlichen/einzusetzen? (Es geht also um die Lizenz einer Lizenz. So, wie Werke von US-Bundesbehörden in der Regel gemeinfrei sind, frage ich mich wie es um die Lizenz bzw. den Urheberrechts-/…-status der der EUPL steht.) Sofern möglich, bitte die (Rechts-)Quelle angeben. Vielen lieben Dank. --62.144.60.86 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.60.86-20240126155400-Lizenz der European Union Public Licence (v1.2)11

Aus Sicht des deutschen Rechts handelt es sich um ein amtliches Werk im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG. Änderungen sind (aus urheberrechtlicher Sicht) frei zulässig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240126165600-62.144.60.86-2024012615540011
§ 5 Abs. 1 UrhG bezieht sich ja zunächst nur auf deutsche Amtshandlungen. Wieso fallen auch Dokumente der EU-Kommission darunter? Wo findet sich dieser Zusammenhang? Danke schön --62.144.60.86 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.60.86-20240126173600-Gnom-2024012616560011
Es scheint allgemein erlaubt zu sein, EUPL-Derivate (unter anderem Namen) einzusetzen (FAQ der EU-Kommission: How far can I modify the EUPL or complement it?), aber die Rechtsgrundlage dafür ist mir immer noch schleierhaft… --62.144.60.86 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.60.86-20240127005000-62.144.60.86-2024012617360011
Weil wir uns hier nach DACH-Recht richten. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke. -- Chaddy · D Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chaddy-20240127022800-62.144.60.86-2024012617360011
Wieso ist das, was die EU-Kommission veröffentlicht, ein «amtliches Werk» nach DACH-Recht? --62.144.48.125 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.48.125-20240127163600-Chaddy-2024012702280011
Ich meine…— Es muss doch irgendwo eine Rechtsgrundlage dafür geben‽ Ein lapirades «Deutschland ist halt Mitglied» kann es kaum sein, das trifft von der Nato bis Unicef schliesslich auf alles mögliche zu… --62.144.48.202 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.48.202-20240128133000-62.144.48.125-2024012716360011
Hab's jetzt dann auch verstanden :-) mit «amtlich» ist an dieser Stelle gemeint «ein beliebiges Amt», iSv ein beliebiger von Deutschland anerkannter Staat, beziehungsweise ein beliebiges von Deutschland anerkanntes supranationales Organ. Danke für alle Antworten :-) --62.144.48.202 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-62.144.48.202-20240128235300-62.144.48.202-2024012813300011
Ohne jetzt unhöflich zu sein: Das ist eine Software-Lizenz, aber keine Rechtsquelle oder andere Werkklasse des § 5 Abs. 1 UrhG. Wenn die nicht formal in rechtsförmlicher Form veröffentlicht worden sind, sehe ich das Argument jetzt nicht. 2.244.83.223 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-2.244.83.223-20240131135300-62.144.60.86-2024012615540011
Na, also viel rechtsförmlicher als das Amtsblatt der Europäischen Union geht es ja kaum. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gnom-20240131141400-2.244.83.223-2024013113530011

Eigenes Bild vom Tétrodon:

Ich habe den franzözischen Artikel zum Tétrodon (Architektur) importieren lassen, übersetzt und stark erweitert (noch auf meiner Benutzerseite). Das Tétrodon ist ein mobiles Haus aus den 1970er Jahren. Bei uns im Dorf steht eines, und ich denke, es ist gekommen, um zu bleiben. Jetzt würde ich gerne ein Bild eines Tétrodons, das ich gemacht habe, auf Wikimedia Commons hochladen und im Artikel nutzen. Habe ich es richtig verstanden, daß ich, obwohl es noch ein Urheberrecht auf das Bauwerk gibt, in Deutschland frei bin, ein Bild davon von einer öffentlichen Straße aus zu machen und zu veröffentlichen? Ich frage deswegen, weil es auf Wikimedia Commons kein einziges verfügbares Bild gibt, und das macht mich etwas stutzig. (nicht signierter Beitrag von Ingrid Scharlau (Diskussion | Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Ingrid Scharlau-20240130143800-Eigenes Bild vom Tétrodon:11)

Hallo Ingrid Scharlau, siehe Panoramafreiheit - „Habe ich es richtig verstanden, daß ich, obwohl es noch ein Urheberrecht auf das Bauwerk gibt, in Deutschland frei bin, ein Bild davon von einer öffentlichen Straße aus zu machen und zu veröffentlichen?“: das ist richtig. Allerdings ist ein Upload auf Commons ggf. nicht sinnvoll (da das abgebildete Werk ggf. in den USA geschützt sein könnte), der Behelf ist ein Upload in der DE-WP über Spezial:Hochladen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Grand-Duc-20240130145700-Ingrid Scharlau-2024013014380011
Danke! Ich hatte irgendwo gesehen, daß man bei Commons anmerken kann, dass das Foto in den USA nicht verwendet werden darf, aber wenn's so auch geht, ist das einfacher. --Ingrid Scharlau (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Ingrid Scharlau-20240130150500-Grand-Duc-2024013014570011
Scusi, ich habe noch eine Frage - ich mache das nicht oft. In Doppelklammern "Bild-frei" ist richtig? Und dies als Lizenz: "Bild-CC-by-sa/4.0"? --Ingrid Scharlau (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Ingrid Scharlau-20240130151300-Grand-Duc-2024013014570011
Jein, das ist eher doppelt gemoppelt. Die Referenz zum Verfahren ist Hilfe:Bildertutorial, konkret Hilfe:Bildertutorial/2 Bildrechte. Unter dem Punkt "Wahl einer freien Lizenz" sind einige der üblichen Lizenzen aufgeführt. {{Bild-CC-by-sa/4.0}} oder {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} sind das, was hier "marktüblich" ist (eine davon reicht aus). Außerdem sollte noch {{Panoramafreiheit}} auf die Dateiseite gesetzt werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Grand-Duc-20240130155800-Ingrid Scharlau-2024013015130011
Version 4.0 ist als die aktuellere auch die empfohlene Lizenz. Und da das Haus in Deutschland steht und die Amerikaner Panoramafreiheit für Gebäude anerkennen, kann es auf Commons keine Problem geben. -- Herby Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Herbert Ortner-20240203103600-Grand-Duc-2024013015580011
Wieso sollte der Upload auf Commons nicht möglich sein? In den USA gibt es Panoramafreiheit für Gebäude (c:Commons:Freedom_of_panorama#Map), also ist ein Upload dort mit der Vorlage {{FoP-Germany}} möglich, wie schon in Tausenden anderer Fälle geschehen. --Chianti (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Chianti-20240130160700-Ingrid Scharlau-2024013015130011
Wenn das Tétrodon in Deutschland steht, ja, solche Bilder sind auf Commons kein Problem. Würde es in Frankreich stehen, ginge es auf Commons nicht (keine Panoramafreiheit in Frankreich). Für nicht-architektonische Werke (etwa Skulpturen) im öffentlichen Raum gibt es in den USA keine Panoramafreiheit, aber selbst solche Bilder aus Ländern mit Panoramafreiheit (wie Deutschland) werden auf Commons mit dem FoP-Baustein akzeptiert, es gibt da aber vielleicht ein Risiko, dass sich die Praxis auf Commons eines Tages ändert und verschärft US-Recht angewendet wird. Bei Bildern von Gebäuden ist es jedoch, wie gesagt, kein Problem. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/01#c-Gestumblindi-20240204164500-Chianti-2024013016070011