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Guten Tag, zwei Fragen:
Vorbemerkung - ich habe die Freigabeerklärungen bzw. sie kommen - die Fotos sind noch nicht hochgeladen, werden dann mit "pending" versehen.
1. Fotos gemacht von Werken eines Künstlerduos - vom Künstlerduo selbst, auf meine Mailanfrage hin schrieben sie, sie hätten beide das Urheberrecht... schreib ich dann: Gezeigtes Werk: Titel und Name Künstlerduo - Fotograf: Künstlerduo?
2. noch komplizierter von einem anderen Projekt: Bild von einer Ausstellung, ich habe die Freigabeerklärung des Künstlers, den Namen des Fotografen weiß ich zwar, aber er hat seine ausschließlichen Nutzungsrechte an das Museum übertragen. Ich schreibe: Gezeigtes Werk - Name des Künstler, Ausschließliche Nutzungsrechte: Museum XY? Oder schreib ich "Gezeigtes Werk - Name des Künstlers, Fotograf - Name des Fotografen - Ausschließliche Nutzungsrechte Museum XY? --Gyanda (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Gyanda-2017-06-04T23:13:00.000Z-Commons Foto-Angaben Urheberrecht11
Im zweiten Fall brauchst Du zusätzlich noch die Freigabeerklärung des Museums, so wie ich das sehe. Im ersten Fall schreibst Du im "Permission"-Feld der Information-Vorlage auf Commons tatsächlich die beiden Namen hin, einen Autor kannst Du dann nicht angeben. Oder Du präzisierst halt "Name A ODER Name B" im Autor-Feld in Kombination mit "Permission". Beides sollte gehen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Grand-Duc-2017-06-05T08:48:00.000Z-Gyanda-2017-06-04T23:13:00.000Z11
Wenn das Museum ein ausschließliches (und nicht nur ein vollumfängliches) Nutzungsrecht besitzt, dann kann tatsächlich nur das Museum die Freigabe erteilen. Dabei sollte sich das Museum natürlich bewusst sein, dass sie mit de CC-Lizensierung Ihr eigenes Nutzungsrecht nicht mehr ausschließlich ist, weil ja jetzt auch jeder andere die Bilder nutzen darf. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte dann auch in der Bildbeschreibung nicht mehr von einem "Ausschließlichen" sondern von einem "vollumfänglichen Nutzungsrecht" die Rede sein. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Martin Kraft-2017-06-05T09:49:00.000Z-Gyanda-2017-06-04T23:13:00.000Z11
Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, Martin. Ich hatte ihnen zwar schon gemailt und ihnen auch deutlich gemacht, zu was sie mit dieser Lizenzierung ihre Zustimmung geben, maile ihn aber mit deiner Info noch mal. Ich will keine Missverständnisse. Ich weiß nun nur nicht, ob ich von dem Fotografen auch noch - obwohl er all seine Nutzungsrechte an das Museum abgegeben hat, doch noch ne Freigabe brauche. Das ist aber auch kompliziert :-)--Gyanda (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Gyanda-2017-06-05T12:07:00.000Z-Martin Kraft-2017-06-05T09:49:00.000Z11
Warum sind eine Herausforderung, die Urheber auf meine Bilder? Alle sind gescannte Kopien von meiner Sammlung. Mehrere direkte Foto. Ich habe mehr von beiden Quellen. Selten sind die Quelle von vor 100 Jahren.
Google hat diejenigen genommen, die ich früher gefragt, auf Wikipedia!
Im Artikel wird nur darauf hingewiesen, dass wichtige Informationen fehlen. Bei der Recherche derselben bin ich via Google-Books auf dieses Textplagiat gestoßen. Wie ist in solchen Fällen zu verfahren? (nicht signierter Beitrag vonDeissler (Diskussion | Beiträge) 14:24, 11. Jun. 2017)
Hallo Deissler! Erstmal zwei kleine Hinweise: neue Abschnitte hier (wie auch sonst auf Wikipedia-Diskussionsseiten) bitte unten anfügen, ich habe deine Frage daher entsprechend umplaziert. Und: Bitte signieren (habe ich für dich nachgetragen). Zur Frage: Ja, der Text wurde übernommen. Allerdings nicht von der Wikipedia aus diesem "Buch", sondern umgekehrt. Das "Buch" ist von 2015, der Wikipedia-Artikel mit diesen Formulierungen besteht schon länger. Ich setze "Buch" in Anführungszeichen, weil es sich wohl um eines der typischen on-Demand-Produkte handelt, die sich für ihre Inhalte grosszügig bei der Wikipedia bedienen. Das ist grundsätzlich auch erlaubt, wenn die Bedingungen der Lizenz eingehalten werden. Ob das bei diesem Buch der Fall ist, kann ich nicht sagen, weil die Google-Leseprobe nur einen Ausschnitt zeigt und ich daher nicht sehe, ob die von der Lizenz vorgeschriebene Nennung der Artikelautoren und der Lizenz evtl. in einem Quellennachweis am Ende des Buches erfolgt oder so. Sollte im Buch nirgends auf die Textherkunft aus der Wikipedia verwiesen werden, könnte man es unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print eintragen. GestumblindiWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Gestumblindi-2017-06-11T15:52:00.000Z-Textplagiat https://de.wikipedia.org/wiki/Tetris#Geschichte11
Oh, dann möchte ich mich zugleich entschuldigen und bedanken, Gestumblindi. deissler 19:58, 11. Jun 2017 (CEST)
Ich bin mir fast sicher, dass dieses Jeffrey Dahmer#/media/File:Jeffrey Dahmer HS Yearbook.jpg11 nicht in der deutschen Wikipedia verwendet werden darf. Auf der verlinkten Seite steht zwar "gemeinfrei", aber wenn man auf commons nachliest, dann heißt es dort, dass das Bild möglicherweise nicht verwendet werden darf, wenn der Urheber nicht mindestens 70 Jahre tot ist. Das Bild stammt aus den späten 1970ern, deshalb kann diese Frist noch nicht verstrichen sein. Mich irritiert jedoch, dass das Bild schon eine ganze Weile auf Jeffrey Dahmer verwendet wird (was natürlich nichts heißen muss), aber bevor ich es entferne, möchte ich sicher stellen, dass ich nicht eine Regelung übersehe, nach der das Bild doch verwendet werden darf. Könnte jemand mit mehr Ahnung/Erfahrung dies einmal prüfen? Danke! --Seesternschnuppe (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Seesternschnuppe-2017-06-11T17:01:00.000Z-Darf das Bild verwendet werden?11
Im Prinzip hast du recht. Die Praxis ist hier aber uneinheitlich. Eigentlich gilt z.B. "public domain" auch für Bilder amerikanischer Bundesbehörden nur in den USA. Ausserhalb der USA und damit auch in D/A/CH sind solche Bilder geschützt. Trotzdem werden z.B. Bilder der NASA hier ganz breit verwendet, man braucht sich nur einen Artikel wie Mars (Planet) anzuschauen - wohl auch risikolos, da die US-amerikanischen Bundesbehörden ihre Rechte im Ausland üblicherweise nicht geltend machen, und da die Wikipedia ja letztlich ein amerikanisches Projekt ist, betrieben von der Wikimedia Foundation in den USA, dürfte ihnen das hier auch schwer fallen. Ein bisschen inkonsequent ist das aber schon, wenn man hier "eigentlich" nur Bilder einbinden will, die im D/A/CH-Raum frei weiterverwendet werden dürfen. Insofern könnte man genausogut dieses Foto von Dahmer verwenden, bei dem es ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass US-amerikanische Rechteinhaber, die innerhalb der USA anscheinend gar keine Rechte an diesem Foto haben, nun einen Weiternutzer z.B. in Deutschland belangen würden. GestumblindiWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Gestumblindi-2017-06-11T17:59:00.000Z-Mikano-2017-06-11T17:52:00.000Z11
ich arbeite gerade an einem Artikel und habe mich gefragt, ob dieses Logo wohl bereits Schöpfungshöhe erreicht oder simpel genug ist (diese Erdkugel besteht ja nur aus ein paar simplen geometrischen Figuren, oder?), damit ich es einfach bei Wikipedia hochladen kann.
Bild eines verstorbenen Künstlers, der darauf ein eigenes Werk in den Händen sichtbar hochhält
Ich arbeite an einer neuen Wikipedia-Seite über einen 1996 verstorbenen Kunstmaler (Hans Nowak). Diese Seite möchte ich mit einem Foto des Künstlers illustrieren (aufgenommen durch meine Schwester etwa 1980), das den Künstler als frontales Portrait zeigt, er hält dabei ein eigenes Werk sichtbar in den Händen. Da es mir um das Foto des Künstlers geht, würde ich ggfs. einen Ausschnitt erstellen, auf dem das abgebildete Werk nur zum Teil zu sehen ist. Ist dadurch das in den Händen gehaltene Werk des Künstlers "Beiwerk" oder muss ich für die Veröffentlichung auf Wikipedia Deutschland eine Einverständniserklärung der Erben (Kinder) des Künstlers für die zur-Schau-Stellung des darauf teilweise abgebildeten Kunstwerkes einholen? Betr. Portrait-Foto des Künstlers ist meine Schwester mit der Veröffentlichung auf Wikipedia einverstanden - bei gut 20 Jahre zurückliegendem Tod des Künstlers würde ich die Erben sicherheitshalber um Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos betr. postmortalem Persönlichkeits-Schutz bitten (wenn auch die Schutzfrist ggfs als abgelaufen gelten dürfte...). --Hanfried Gehlig (Diskussion) 06:32, 9. Jun. 2017 (CEST)
Kopie von WP:RB --FlominatorWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Hanfried Gehlig-2017-06-09T04:32:00.000Z-Bild eines verstorbenen Künstlers, der darauf ein eigenes Werk in den Händen s11
ich der "Künstler" Malte Kebbel und die Fotografin wollen diese Foto auf Wikipedia hochladen, nun unsere Frage ist die Lizenz dazu richtig eingestellt? Und kann man das Foto dann auf Wikipedia z.b. Malte Kebbel11 einstellen? oder muss man da noch bestimmte genehmigungen einsenden, ausfüllen?
Ergänzend: Freie Lizenzen bauen auf dem Urheberrecht bzw. Copyright auf und stehen damit nicht im Widerspruch zu diesem. In der Wikipedia werden aber nur Lizenzen akzeptiert, welche die (auch kommerzielle) Weiternutzung durch jedermann gestatten, wie die CC-BY-SA. Wenn der Rechteinhaber nicht damit einverstanden ist, eine entsprechende Freigabeerklärung - siehe Textvorlage - abzugeben, können wir seine Bilder in der Tat nicht verwenden. Freigaben nur "für Wikipedia" werden nicht akzeptiert. GestumblindiWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Gestumblindi-2017-06-19T10:54:00.000Z-Tsungam-2017-06-19T07:33:00.000Z11
nicht so mein ding, la oder sla auf commons. daher stoße ich besser an als einfach nur vorüberzugehen. ich kann nicht alles, aber das, was ich hier kann, kann ich gut. --Informationswiedergutmachung (Diskussion)
Wir haben dazu die Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden. Die setzt voraus, dass du vor dem Upload nach dem Urheber recherchierst. Und Commons behandelt NICHT alles, was vor 1923 erschienen ist, als frei. Streng genommen gilt das nur für US-Werke, bei Werken aus dem Rest der Welt wird im Einzelfall auch gelöscht. Vor allem aber darfst du Bilder, die auf Commons mit einem pre-1923-Lizenzbaustein liegen, nicht ohne weitere Recherche in der de-WP einbinden. Das sagt der Baustein ja auch ausdrücklich. Wenn du die Bilder also in der de-WP nutzen willst, musst du dir die Arbeit der Recherche nach dem Urheber machen. Grüße --h-stt!?Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-H-stt-2017-06-22T14:21:00.000Z-Rudolph Buch-2017-06-22T12:25:00.000Z11
Dem Baustein nach fallen die Reichstagshandbücher aber nicht unter die von Dir verlinkte "Pragmatische Regelung", sondern unter den "Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965)" (auf der gleichen Seite, einige Absätze höher). Die Einzelrecherche kann hier offenbar entfallen, weil der Urheber (das Reichstagsbüro) ja bereits bekannt ist, aber keine Urheberrechte hat. Was empfiehlst Du? Verschieben und schauen, ob sie auf Commons akzeptiert werden? --Rudolph Buch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Rudolph Buch-2017-06-22T14:44:00.000Z-H-stt-2017-06-22T14:21:00.000Z11
Sind bzw. werden noch gelöscht. Commons akzeptiert wohl keine Logos mehr, da eine freie (auch illegale) Verwendung gegen Markenrechte verstoßen kann. Dateien sollen wohl zu jedem beliebigen Zweck frei verwendet werden können. Das Windowszeichen kann aber in der USA Urheberschutz besitzen.
Wenn alle Dateien nach Commons transferiert werden müssen, würde die deutsche Wikipedia nicht nur die Geltung des DACH Rechts, sondern auch des US- Rechts akzeptieren unabhängig vom Schutzlandprinzip, weil die Server in der USA stehen. Deshalb halte ich die generelle Überrtragung nach Commons unter Löschung der Datei in der deutschsprachigen Wikipedia nicht für geeignet. Wir haben ja auch den "no commons" Baustein, der aber nicht oder jkaum mehr angewandt wird.--Lena1 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Lena1-2017-06-28T10:27:00.000Z-Nächste evtl. Massenlöschung Microsoft11
Commons dürfte ohne Bedeutung sein- auch wenn vielfach gewünscht wird, dass alle Dateien bei Commons eingestellt werden und daher auch das amerikanisch und britische Urheberrecht(neben dem der DACH- Staaten) gelten müsste. Wenn es vorher so etwas noch nicht gab- kann der Urheberrengere österreichische Recht angewandt werden.
Die Kleeblätter haben ein besonderes graphisches Design- sodass ich die Cricket Ireland flag als urheberrechtlich geschützt ansehe. Die Beschreibung ist im Übrigen falsch- es ist kein "eigenes Werk"- so lässt sich eine Löschung nicht verhindern. Es müsste geprüft werden wie alt die Flagge ist. Ich empfehle eine Anfrage anb den Verband zu stellen und ggf. beim Urheber eine Freigabe zu erbeten. --Lena1 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Lena1-2017-06-26T14:26:00.000Z-SpesBona-2017-06-26T14:00:00.000Z11
Bei dem alter der Flagge gehen wir davon aus, dass sie nach 1993 entstanden ist, denn vorher gab es keine eine Nationalmannschaft. Den verband, dessen altes Logo der Shamrock darstellt existiert seit 1923, wann sie dieses Logo übernommen haben ist eine andere Frage. Alles in allem gehe ich von der Kombination blau/Shamock nach 1993 aus und darum habe ich ja auch die Zweifel, dass es für DACH hier bei uns verwendbar ist.--Maphry (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Maphry-2017-06-26T19:23:00.000Z-Lena1-2017-06-26T16:22:00.000Z11
Wenn aber keine Schöpfungshöhe bzw. Eigentümlichkeit bestehen würde ist dies egal. Die Geburtstagszugsentscheidung bedeutet nicht dass alle Werke, dessen Urheber oder Miturheber nicht wenigstens bis Ende 1946 nachweislich gestorben ist, Urheberschutz genießen. Das Argument des Benutzers H-st ist nicht von der Hand zu weisen. Es können aber auch Kombinationen bekannter Motive Urheberschutz genießen. Bislang haben wir aber derartige Werke belassen. --Lena1 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Lena1-2017-06-27T10:48:00.000Z-Lena1-2017-06-26T14:26:00.000Z11
Foto-Urheberrechtsfragen: Gilt tatsächlich immer und überall US-Recht?
Wir, das Universitätsarchiv der TU Wien, haben 2015 ein Buch publiziert, für das erstmals von zwei Mitarbeitern zwischen 1995 und 2015 angefertigte Fotos unserer Rektorengalerie verwendet wurden. Ein Wikipedia-User hat diese - trotz klarer Copyright-Angaben für die Fotos - aus dem Buch gescannt und ohne Nachfrage bei uns und ohne Nennung der Photographen hochgeladen: Liste der Rektoren der Technischen Universit%C3%A4t Wien11 . Mein Löschungsantrag löste dann folgende Diskussion mit der Admin aus: https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Daphne_Lantier (File 1893 Hermann Blodig)
Ist es tatsächlich so, dass in solchen Fällen das US-Recht gilt und nicht das österreichische, das in diesem Fall praktisch gleich mit dem deutschen Recht ist? Dass wir also, nur zwei Jahre nach Aufnahme des Fotos, das professionell hergestellt wurde und kein Schnappschuss ist, sowohl Urheberrecht als auch Verwertungsrecht verloren haben, nur weil jemand nach österr. und deutschem Recht unkorrekterweise die Scans aus dem Buch hochgeladen hat?
Gilt also in so einem Fall wirklich ausschließlich das US-Recht und nicht das österreichische oder das deutsche? Dann lässt sich letzteres eigentlich ganz leicht aushebeln, würde mich sehr interessieren, was die Experten dazu meinen!
Vielen Dank an die Community im Vorhinein!!
--Paulus Ebner (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Paulus Ebner-2017-06-29T10:58:00.000Z-Foto-Urheberrechtsfragen: Gilt tatsächlich immer und überall US-Recht?11
Falls das stimmt, sind die Portraits schon wesentlich älter als 2 bis 22 Jahre. Es handelt sich um reine 2D-Reproduktionen, die nach österreichischem Recht (genauso wie nach deutschem oder US-Recht) nicht schutzfähig sind. Somit ist nur die rechtliche Problematik der Portraits selbst ausschlaggebend. Laut Bildbeschreibung wurden diese Portraits von Künstlern angefertigt, die bereits seit mehr als 70 Jahren tot sind, womit die Werke gemeinfrei sind. Die Bilder sind also rechtlich einwandfrei. -- Chaddy · D – DÜP –Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06#c-Chaddy-2017-06-29T11:12:00.000Z-Paulus Ebner-2017-06-29T10:58:00.000Z11
Das ist eine Pauschalaussage, die so einfach nicht mehr zutrifft.
Würde man die hiesige Rechts- und Richtlinienlage (restriktivstes Recht im DACH-Raum) konsequent anwenden (wo gegen sich ja einige mit Händen und Füßen wehren), müsste man dieses Logo hier löchen, weil es die Gestaltungshöhe von "Zimmermann.FITNESS. erreicht und damit zumindest nach österreichischem Recht geschützt ist. Auf Commons hingegen besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass das als {{PD-textlogo}} akzeptiert wird.
Urheberrechtsverletzung im Diskussionsbereich des Artikels "Horizontalsperre"?
Die "Diskussion" besteht aus Copy&Paste eines Fachartikels, der Diskussions-Beitrag ist zwar dem Augenschein nach vom Autor des kopierten Artikels dort abgelegt worden, aber ob das Glaubhaft ist ...