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xxvid, ein solcher Plan ist als wissenschaftlich-technische Darstellung urheberrechtlich geschützt. Inwiefern hat der Benutzer den „selbst erstellt“? Der Urheberangabe bzw. der angegebene Zuschreibungsempfänger („Patrick Popiol, VRR“) legt nahe, dass Herr Popiol den für den VRR erstellt hat; trifft das zu? Ist das ein „offizieller“ Plan? (So sieht er jedenfalls aus.) In dem Fall benötigen wir eine Erklärung über die Zustimmung zur Lizenz per E-Mail, am Besten mittels dieses Formulars. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-03T22:57:00.000Z-Xxvid-2015-01-03T22:45:00.000Z11
Die Logos sind in dem Zusammenstellung nicht der Problempunkt - würden selbst, nur meine Meinung, bei SH (die m.M. nicht gegeben ist) in dieser Zusammenstellung als unwesentliches Beiwerk (de minimis) akzeptierbar sein. Der Punkt ist die gesamte Zusammenstellung des Netzplanes, die offensichtlich (lt Quellenangaben) von der Web-Seite www.u-bahnbilder.de stammt, in deren Impressum ein Herr Patrick Popiol eingetragen ist. Ob User:PatrickP mit der Person aus dem Impressum der Webseite ident sein mag ist aufgrund der Namenswahl zu vermuten, aber nicht gewährleistet. Womit immer die Gefahr des Vorwurfs einer URV besteht. -> Daher bitte Freigabe via OTRS vom Rechteinhaber, idealerweise wenn Hr Popiol diese Freigabeerklärung von der "offiziellen" Adresse der Webseite tätig. Textvorlage dazu ist unter WP:TV.--wdwd (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Wdwd-2015-01-04T11:49:00.000Z-Xxvid-2015-01-03T23:23:00.000Z11
Wir haben ja laut commons:Deutsche Fotothek im Jahr 2009 rund 250.000 Fotos unter freier Lizenz gestellt bekommen. Mir geht es da besonders um Fotos von der Fotografin Lala Aufsberg, die zahlreiche Gebäude damals dokumentierte. Gestorben ist sie 1976, also kann man hier nicht auf die 70-Jahre-Lizenz zurückgreifen.
Besteht aufgrund der bisherigen Fotothek-Bilder eine Möglichkeit Bilder von Lala Aufsberg auf Commons zu laden? Bspw dieses hier (Lizenz: Freier Zugang - Rechte vorbehalten). Viele Grüße, hilarmont
Die freie Lizensierung bei diesen Archiv-Kooperationen fand ich persönlich schon eh etwas seltsam. Damit ein Archiv die bei ihm archivierten Photos unter CC-BY-SA (und noch dazu unter eigenem Namen) veröffentlichen kann, müsste es ja selbst im Besitz eines exklusiven (mindestens aber unbeschränkten) Nutzungsrechts sein?! Sofern das Archiv die Bilder nicht ererbt sondern einfach nur nach Archivrecht archiviert hat, wüsste ich nicht, wo das nötige Nutzungsrecht herkommen soll?! // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Martin Kraft-2015-01-04T22:56:00.000Z-Pajz-2015-01-03T23:02:00.000Z11
Ich gehe auch einfach mal davon aus, dass die Fotothek (und das deutsche Bundesarchiv) für genau diese Fotos tatsächlich die ausschliesslichen Nutzungsrechte erhalten hat und dass sie das genau abgeklärt haben. Natürlich kommen bei so umfangreichen Beständen einzelne Fehler vor; das Bundesarchiv liess ja im Laufe der Zeit auch ein paar Fotos wieder von Commons löschen, bei denen sie nicht über die Rechte verfügten, was andererseits ja wieder für eine grundsätzlich sorgfältige Vorgehensweise spricht. GestumblindiWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Gestumblindi-2015-01-05T10:19:00.000Z-ChrisiPK-2015-01-05T00:08:00.000Z11
Zur Frage "warum nicht schon gelöscht": Das ist ein Mengenproblem. Auf Commons schlagen jede Stunde Hunderte neuer Dateien auf, und die werden nicht alle einer eingehenden Eingangskontrolle unterzogen. Zum einen hat Commons gar nicht so viele Leute, zum anderen hat nicht jeder Lust auf ständige Eingangskontrolle, Stichwort "Freiwillige". Manche URVs fallen schon als Thumbnail bei der Durchsicht neuer Dateien auf (die klassischen, aus dem Internet geklaubten Bildchen von Popstars und Sportlern etc.), die sind schnell gemeldet und gelöscht. Andere sind weniger offensichtlich, da dauert es länger, manchmal auch Jahre, bis es auffällt. Daher bitte in solchen Fällen Bescheid geben, entweder hier, auf commons:Commons:Forum (deutsch) oder commons:Commons:Administrators' noticeboard (englisch). commons:Commons:Village pump oder commons:Commons:Village pump/Copyright (beide englisch) gehen auch, da lesen immer Admins mit. -- RosenzweigδWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Rosenzweig-2015-01-04T08:49:00.000Z-neue Bilder11
@Auto1234: Das ändert nur leider nichts an der Tatsache, dass beide Logos nach der neuen Rechtsprechung höchstwahrscheinlich Schöpfungshöhe besitzen deshalb auch nicht in der WP gemeinfrei genutzt werden können.
(Nach Bearbeitungskonflikt:) (Nicht Gegenstand der Sperrprüfung, daher hier.) Nun ja. Grundsätzlich sind kurze biographische Darstellungen zwar regelmäßig eine reine Faktenpräsentation und bleiben ungeschützt (allgemein für Faktendarstellungen SL/Loewenheim, 4. Aufl. 2010, § 2 Rn. 86 f.). Aber das ist m.E. schon mehr. Der Punkt ist ja gerade, dass der Charakter, welcher gemeinhin über mehrere Episoden eingeführt wird bzw. sich entsprechend entwickelt, zusammengefasst wird; die Gewichtung liegt dabei nicht auf „klassischen“ Fixpunkten eines Lebenslaufs, sondern gerade auf Merkmalen, die für die Handlung etc. von Bedeutung sind; das liegt nicht so einfach auf der Hand. Der Stil erschöpft sich auch nicht in der bloßen Faktenwiedergabe (vgl. etwa „Yunus liebt seine Mutter sehr und würde alles für sie tun. Nur eben nicht Aufräumen, Lernen und abends zu Hause bleiben.“); insbesondere ist der Text auch interpretierend. Ich würde deshalb vorliegend den Schutz tendenziell bejahen (s.a. Dreier/Schulze, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 92: Kurzbeschreibungen von Sendungen in einem Programmführer „idR geschützt“; in Nachfolge zu LG Köln ZUM-RD 2010, 283). Die Texte haben einen gewissen Zweck, und zwar die prägnante Zusammenfassung (dazu als schutzbegründendes Merkmal OLG Köln GRUR-RR 2009, 164 – Nichtamtlicher Leitsatz) – in diesem Fall der wesentlichen charakterlichen Züge einer Serienfigur. Wäre insofern vorsichtig. Der Schutzumfang wird zwar nicht sehr groß sein, aber für wörtliche oder fast wörtliche Übernahmen wie hier erfolgt würde er genügen. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-05T22:52:00.000Z-Pölkkyposkisolisti-2015-01-05T21:31:00.000Z11
Wie man aber an den von mir und auch von einem weiteren Benutzer auf der SP vorgeschlagenen umformlierten Fassung erkennbar ist, bleibt die Kernaussage nur bewahrt, wenn man nahe am Urtext bleibt. Weil, wie Pajz schreibt, eben nicht klassische biografische Ounkte relevant sind, sondern Charakterbeschreibungen, die die Handlung vorantreiben bzw. für diese wichtige Grundlage sind. (Unabhängig vom Prüfgegenstand erweitern natürlich z.B. Schauspieler diese Beschreibung für sich, um dem Charakter eine "Tiefe" zu geben, sie bringen der Figur jenseits der Beschreibung also eigenes Leben ein, waswiederum eine Interpretation ist). Würde man eine solche Interpretation allerdings in dem fraglichen Abschnitt "Figuren" machen, käme das, engbetrachtet eine TF für den Charakter gleich, wäre also auch abzulehnen, da somit der WP-Autor gleich einem Schauspieler die Figur interpretieren würde. - Ergebnis bleibt also, dass man gerne nochmal über die kurten Texte zu den Figuren drübergehen kann, damit sie sich etwas von der Beschreibung entfernen (der copy+paste-Vorwurf ist bis auf die vergessene Figur Yunus sowieso eine Beleidigung gewesen, weil die Texte natürlich umformuliert worden waren (bis auf Yunus, der wohl von mir übersehen wurde). Fazit. Für die SP gilt: Sperre sofort aufheben, Artikel ohne den Abschnitt "Figuren" wiederherstellen (Komplettlöschung war eh eine Dreistigkeit) und dann den Abshcnitt in der Disk, gemeinsam voranbringen - also genau das, was ich vorgeschlagen hatte, bevor diese kafkaesken WP-Bürokraten über mich hergefallen sind. --Joebest (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Joebest-2015-01-05T23:24:00.000Z-Pajz-2015-01-05T22:52:00.000Z11
Hallo Pölkky, danke für deine Anfrage. Du hattest natürlich den richtigen Riecher. Wie üblich ist Pajz' Einschätzung nichts hinzuzufügen. Alnilams Versuch einer Neufassung finde ich sehr gut. Um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, kommt es nicht nur auf die konkrete Wortwahl an, sondern gerade bei so kondensierten interpretierenden Texten auch auf die inhaltliche Auswahl und sprachliche Zusammenfügung, in denen auch ein kreativer Gehalt steckt und die damit zu einem gewissen Maß auch geschützt sind. Ich hoffe, das klärt die Sache. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Gnom-2015-01-06T13:12:00.000Z-Pajz-2015-01-05T22:52:00.000Z11
Die länderspezifischen Lizenzen sind nicht nur übersetzt, sondern auch in ihrer Wortwahl an das jeweilige nationale Recht angepasst. Urheber aus einem der betreffenden Länder könnten es also im "Ernstfall" leichter haben, ihre Rechte zu verteidigen, wenn sie eine entsprechend angepasste Lizenz verwenden. Erzielt werden soll mit diesen Lizenzen aber das gleiche. Es wäre für einen Urheber aus (beispielsweise) Deutschland also wohl ziemlich sinnlos, eine CH-Lizenz zu wählen, die DE-Lizenz könnte für diesen vorteilhaft sein, aber er kann auch die "allgemeine" nehmen. Für die Weiternutzung sollten sich keine Unterschiede ergeben. GestumblindiWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Gestumblindi-2015-01-07T17:18:00.000Z-Roter Frosch-2015-01-07T16:29:00.000Z11
Hallo Roter Frosch, nein, das ist andersherum gedacht. Wenn du es in Deutschland nutzt, musst du dich gemäß deutschem Urheberrechtsgesetz an deutsches Recht halten, völlig egal, ob das Bild unter CC-de, CC-ch oder einer anderen Version steht. Selbiges gilt für Österreich. Die rechtsordnungsspezifischen CC-Versionen nehmen alle keine Wahl der Rechtsordnung vor. Relevant ist die Frage für den Lizenzierungsakt. Um mal ein Beispiel zu geben: In Deutschland müssen Lizenzen besonders konstruiert sein, damit man Nutzungsrechte auch an sog. unbekannten Nutzungsarten einräumen kann (wenn wir uns mal an den Anfang des 20. Jahrhunderts beamen, wäre zum Beispiel das Posten im Internet eine unbekannte Nutzungsart). Die CC-Lizenzen haben ein Interesse daran, dass der technologische Wandel nicht ausgebremst wird, deshalb wollen sie sich gerne auch darauf erstrecken. Damit das etwas erleichtert wird (und noch aus anderen Gründen), ist die rechtsordnungsspezifische CC-Lizenz für Deutschland sehr explizit bezüglich des rechtlichen Charakters der Lizenz, während das bei der unportierten Version nicht so der Fall ist. Hier hat man also eine Anpassung vorgenommen, um die Chance zu erhöhen, dass ein Gericht in Zukunft auch wirklich akzeptieren wird, dass du solche Rechte an unbekannten Nutzungsarten eingeräumt hast. Das dient dir, weil dein Interesse ist, dass dein Werk nutzbar ist, und es dient dem Nachnutzer, der ein Interesse an der Nutzung hat. Es gibt natürlich noch andere Gründe und Aspekte, aber das ist mal einer. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-08T00:01:00.000Z-Roter Frosch-2015-01-07T20:22:00.000Z11
Also vorab, ich kenne die ganzen Diskussionen um die Logos, bin soweit was das angeht auch firm im UrhG (arbeite im RL täglich mit Logos und dem UrhG). Daher habe ich mich auch was die Uploads angeht seit der neuen Richtlinie bzw. seit der Urteilsentscheidung auf die Uploads beschränkt die in meinen Augen auch mit dem neuen Urteil in Ordnung gehen. Trotzdessen wird bei Datei:Logo Kasachischer Skiverband.png SH angenommen und DÜP gesetzt. Trotz klarer Lizensierung... Ich sehe hier keinen Problemfall- oder unklar-Fall. Das Logo besteht aus der Kasachischen Flagge (korrekt lizensiert als amtliches Werk) und 2 stilisierten Skiern (einfache geometrische Form wie bei Skiern üblich) und Schrift. Ich sehe hier absolut keinen Grenzfall und auch keinen unklaren Fall und bitte um weitere Meinungen. --WikijunkieDisk.(+/-)Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Wikijunkie-2015-01-07T20:35:00.000Z-Datei:Logo Kasachischer Skiverband.png11
Hallo,
ich bin eine Schülernin (16) von der Realschule Weilheim und ich muss in Februar ein Projet halten und in ein teil meines Projektes geht es um korallnriffe. Da es ein Öffentliches Projekt ist, das nur die klassen meiner schule zu sehen bekommen und ich einige bilder von Ihnen brauch und ich die auch nur mit Urheberrecht benutzen darf( Die Lehrer wollen diese bestätigung sehen ). Wollte ich sie fragen ob ich die bilder von dieser seite nutzen darf.
Natürlich darfst du alle Bilder der Wikipedia für dein Schulreferat benutzen. Wenn du dich an die Regeln halten willst (und dass deine Lehrer dadrauf Wert legen, finde ich erfreulich), dann musst du entweder an jedes Bild schreiben, wer es gemacht hat und unter welcher Lizenz es steht oder du machst am Schluss eine Liste mit allen Fotografen und den jeweiligen Lizenzen. Die Namen und welches Bild unter welcher Lizenz steht, findest du auf der Informationsseite zu jedem Bild.
Grundsätzlich ist die Wikipedia eine freie Enzyklopädie und Du kannst alles, was hier verwendet wird (auch die Bilder) frei nutzen. Allerdings musst Du dabei die Anforderungen beachten, unter denen diese Bilder veröffentlicht wurden. Nachlesen kannst Du die auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite – das ist die Seite die kommt, wenn Du auf das Bild klickst und dann unten auf „weitere Einzelheiten“ auswählst. Dort kann Dein Lehrer dann auch die Erlaubnis nachlesen.
Lizenzbedingen klingen manchmal etwas komplizierter als sie sind. In der Regel reicht es, wenn Du folgende Angaben unter das Bild schreibst:
den Namen des Urhebers (also z.B. des Photographen)
Das Kürzel der Lizenz (also z.B. CC-BY-SA 3.0)
Online kannst Du dann noch einen Link zum Lizenztext hinzufügen. In Druckmedien reicht es, wenn Du den in den Anhang schreibst.
Wenn das Bild gemeinfrei ist, brauchst Du eigentlich garnichts anzugeben. Fairerweise sollte man aber auch hier den zugehörigen Urheber nennen. Ich hab mal zwei Beispiele am Rand eingefügt.
Ja, wenn Schöpfungshöhe vorhanden ist (wovon ich hier ausgehen würde) läuft die Regelschutzfrist bei Logos (wie bei allen anderen Werken) bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers.
Ja, die Panoramafreiheit ermöglicht die Abbildung von allem was bleibend an einem öffentlich einsehbaren Ort angebracht ist (Scheint hier beides der Fall zu sein).
Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:
Für das Photo kann das der Photograph gerne machen tun (Das ist ja auch ein Werk). Nach deutschem Recht kann man Gemeinfreiheit zwar strenggenommen nicht selbst erklären. Da es aber Lizenzen wie CC-0 gibt, die de facto dasselbe bedeuten, wird das auf Commons i.d.R. auch so akzeptiert.
Das Logo (und alles was da sonst noch zu sehen ist) steht natürlich weiterhin unter dem Urheberrecht der jeweiligen Urheber. Das sie nur mittels der Panoramafreiheit abgebildet werden dürfen, sollte man mithilfe eines entsprechenden Bausteins angeben. Der wird aber eher selten verwendet und ist quasi optional.
Die Lizenz, die der Photograph und Uploader sich für sein Werk wünscht und die auf Commons akzeptiert wird. Es gibt da ja diverse CC-Version und noch einiges mehr...
Na ja, Martin, woher du erkennen willst, dass das Bild von einer öffentlichen Straße / einem öffentlichen Platz aus gemacht wurde, leuchtet nicht ein (es „scheint“ vieles auf den ersten Blick so oder so zu sein …). Und was Frage 3 betrifft: Jedenfalls nicht in dieser Form (er hat als Fotograf ein Schutzrecht, über das er frei verfügen kann, und kann das grundsätzlich schon mit dem Baustein zum Ausdruck bringen; allerdings ist das fertige Bild mit seinem Inhalt (also so wie es auf Commons erscheint) nicht „for any purpose, without any conditions“ nutzbar (Änderungsverbot und Pflicht der Quellenangabe, §§ 62, 63 UrhG), deshalb suggeriert ein solcher Baustein etwas Falsches. Abhilfe schaffen klärende Kommentare und Vorlagen wie https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:FoP. grüße, — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-07T23:44:00.000Z-Martin Kraft-2015-01-07T23:25:00.000Z11
@Pajz: Also ich seh da einen Teil eines Tankstellenhäusschens. Und da Tankstellen in aller Regel öffentlich zugänglich sind, ist eine panoramafreie Abbildung mehr als wahrscheinlich.
Um kurz noch einen anderen Aspekt anzusprechen, der mir an anderer Stelle aufgefallen ist:
Laut unserem Artikel Panoramafreiheit#Privilegierte_Nutzungen gilt §63 UhrG (also die Pflicht zur Quellenangabe) ja auch für Werke, die im Rahmen dieser Schrankenregelung abgebildetet werden. Und wenn ich nicht völlig mit Blindheit geschlagen bin, wird das in der Wikipedia ja zu 99% ignoriert. Nicht mal das Template:FoP bietet ein Feld für die Angabe von Urheber und Titel.
AFAIK greifen da keine Ausnahmeregeln, sondern in der Regel Unwissenheit gepaart einer Prise Gleichgültigkeit. Ich nutze für Kunst im öffentlichen Raum nach Möglichkeit die Commons-Vorlage Art Photo, sofern mir der Künstler bekannt ist. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass sowohl künstlerischer als auch fotografischer Urheber sauber referenziert werden können. Bei Logos habe ich das hingegen noch nie gemacht, weil der Urheber meistens auch nicht so leicht herauszufinden ist. — RaymondDisk.Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Raymond-2015-01-08T13:48:00.000Z-Martin Kraft-2015-01-08T13:30:00.000Z11
@Superbia23: MMn erreicht dieses Logo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Schöpfungshöhe (sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtsprechung) und kann daher ohne Einwilligung des Rechteinhabers leider nicht auf Commons oder hier in der de.WP verwendet werden.
Der Grund dafür, das Du noch in vielen Sportartikeln vergleichbar Logos findest liegt einzig und allein daran, dass es noch riesige Altbestände gibt, die noch nicht nach der aktuellen Rechtsprechung überarbeitet wurden. Um eine Massenlöschaktion vorerst zu vermeiden, konzentrieren wir uns erstmal nur auf die Neu-Uploads. Da es sowas wie Bestandsschutz aber ist es gut möglich, dass es irgendwann auch vielen der schon verwendeten Logos an den Kragen geht.
Mir ist aus den Erläuterungen eines noch nicht ganz klar geworden: Für ein Buch verwende ich Bilder unterschiedlicher Autoren, die dafür jeweils ihr Einverständnis erteilt haben, ihre Bilder aber nicht unter einer Creative Commons-Lizenz freigegeben haben. Nun möchte ich zusätzlich einige Bilder aus Wikipedia ergänzen. Welche Konsequenzen hat das?
Müssten dann auch alle anderen Bild-Autoren ihre Bilder unter Creative Commons lizenzieren oder ich muss auf Fotos unter CC komplett verzichten? Oder wie sind die CC-Lizenzen hier zu interpretieren?
Muss ich wirklich bei jedem einzelnen Bild auf den Lizenttext verweisen oder reicht jeweils die Namensnennung und ein Kurzhinweis auf Wikimedia und ein ausführlicher Verweis auf die Lizenzen in den Danksagungen?
--MRewald (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-MRewald-2015-01-10T13:36:00.000Z-Mischen von Bildern mit unterschiedlicher Lizenz11
Pajz, Es geht um die konkrete Auslegung der Wikipedia Lizenzen für ein konkretes Buchprojekt. Ein Reisebericht, mit Hintergrund-Kapiteln zu Geschichte und Kultur des Landes. Die Bilder von der Reise selbst sind von den Reiseteilnehmern, für die Hintergrundkapitel wäre es schön, Bildmaterial aus Museen nutzen zu können oder Bilder von Sites die früher einmal zugänglich waren, bei denen aus konservatorischen Gründen der Zugang heute aber eingeschränkt ist. Darum konkret geht es. Also nicht um eine Rechtsberatung in einem allgemeinen Sinne, sondern um die Auslegung der Wikipediaeigenen Lizenzen, also auch nicht von Dritten. (Auch wenn natürlich Dritte auf diese Lizenzen zurück greifen) --MRewald (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-MRewald-2015-01-10T14:10:00.000Z-Pajz-2015-01-10T13:51:00.000Z11
Rechtsberatung können und dürfen wir natürlich nicht erteilen. Wir zitieren nur Gesetze und Lizenzbedingen nach unserer ganz privaten laienhaften Meinung ;)
Ob Du das Gesamtwerk (und damit alle seine Inhalte) unter eine frei Lizenz stellen musst, hängt davon ab, wie genau Du die CC-BY-SA lizensierten Bilder verwendest?!
Wenn sie einzeln (wie hier in der WP) zur Illustration abgebildet werden und als dabei als eigenständiges Werk erhalten bleiben, handelt es sich um ein Sammelwerk (nach CC-BY-SA 3.0, 1a&b, 4a). In diesem Fall reicht es unter jedem Bild Autor und Lizenzkürzel anzugeben und im Anhang alle verwendeten zugehörigen Lizenztexte/-links abzudrucken. Das Buch selbst muss dann nicht unter CC veröffentlich werden. Wobei es natürlich toll wäre, wenn Du Deinen Text (exklusive der von Dritten stammenden Bilder) zur digitalen Almende hinzugügen würdest.
Anders sieht die Sache aus, wenn Du die Bilder in irgendwelche Kollagen oder Grafiken ver- oder bearbeitest, oder basierend auf ihnen andere Bilder und Grafiken erzeugst. Bei diesen handelt es sich dann nämlich um abgeleitete Werke und die müssen nach CC-BY-SA (inkl. aller anderen Bestandteile) unter eben dieser Lizenz veröffentlich werden (ideal wäre ein Upload auf Commons) und natürlich auf alle beteiligten Urheber und Werke verwiesen werden.
Da wird es keine Chance geben. Das Foto ist mit Non-Commercial gekennzeichnet und da es auch noch ein aktuelles Foto ist, ist das Foto allein schon geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Fotografen (was unzweifelhaft noch nicht soweit ist). Zusätzlich ist das Cover von der Spieleschachtel schutzwürdig und man müsste da wissen, ob das überhaupt schon gemeinfrei wäre (auch da könnte der Grafiker noch keine 70 Jahre tot sein). Leider keine Chance. -- QuedelDiskWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Quedel-2015-01-12T23:29:00.000Z-Karawane 71-2015-01-12T20:34:00.000Z11
Wie schaut denn das Urheberrecht für ein Erklärvideo aus. Nehmen wir an, ich zeige die Erstellung eines kompletten Artikels vom Zeitpunkt 0. Dann fange ich mit Quellensuche, also mit einer Google-Suche oder einer Recherche auf Google-Books an, gehe über zu Websites von gemeinnützigen Vereinen (vielleicht ein paar Ausschnitte aus youtube-Videos zum Thema). Sodann begebe ich mich auf die Diskussionsseite (dort sind dann auch die Accountnamen und die Beiträge anderer Wikipedianer zu sehen). Ist es denn überhaupt möglich, so einigermaßen den Ablauf der tatsächlichen Artikelerstellung einmal "abzufilmen" per Screencast, oder gibt das zu viele Verstöße gegen Urheberrecht? --46.115.23.255Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-46.115.23.255-2015-01-11T22:41:00.000Z-Erklärvideo11
Damit du dein Video hier einsetzen kannst, muss es unter einer Freien Lizenz stehen und dazu müssen alle Inhalte unter freien Lizenzen stehen. Alle WP-Inhalte kannst du natürlich im Rahmen der Lizenz auch für ein Erklärvideo (nicht nur, aber eben auch über die WP) nutzen. Wenn im Film nicht-freie Inhalte auftauchen sollen, geht das nicht. Also musst du ein Beispiel finden, bei dem auch die Info-Vorlagen frei sind. In Frage käme zB US-Raumfahrt mit einem NASA-Video oder ein kulturgeschichtliches Thema, bei dem die Quellen schon gemeinfrei sind. Und du musst am Schluss eine Infotafel einblenden, auf der du bei WP-Artikeln deren Lemma nennst und auf die dortige Versionsgeschichte für die Autorenliste verweist. Bei allen anderen gezeigten Werken, die nicht gemeinfrei sind, musst du ebenfalls die Rechteinhaber und die Lizenz nennen, bei gemeinfreien Inhalten wäre es sinnvoll, sie listenartig aufzuführen und den Hinweis auf die Gemeinfreiheit hinzuzufügen. Hilft dir das? Grüße --h-stt!?Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-H-stt-2015-01-12T09:21:00.000Z-46.115.23.255-2015-01-11T22:41:00.000Z11
Hallo, ich habe auf WP:FZW eine Lizenzfrage bezüglich einer digitalen Version eines Schriftstückes aus dem 17. Jahrhundert gestellt. Das Werk an sich ist zweifelsfrei gemeinfrei. Wie verhält es sich mit dem Digitalisat? Auf den Lizenzseiten der Europeana wird eine kommerzielle eigentlich Nutzung ausgeschlossen. Ist ein Upload auf Commons daher nicht möglich oder erstreckt sich die Gemeinfreiheit automatisch auf die originalgetreue Reproduktion? Der bisherige Diskussionsverlauf kann diesem Abschnitt entnommen werden. Viele Grüße --MogadirDisk.Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Mogadir-2015-01-11T12:10:00.000Z-Lizenzfrage zu Europeana11
Hallo,
man darf, bzw. man soll auch aus der Wikipedia zitieren können. Wenn Hausarbeiten, wissenschaftliche Arbeiten erstellt werden muss u.U. auch der Autor benannt werden. Wie würden ihr einen Artikel aus der Wikipedia nach DIN 1505-2 zitieren?
---Das ging schnell, danke erst einmal! Im Prinzip bin ich auch schon so weit gewesen, ich habe allerdings das Problem mit der Namensnennung!
In dem Link Wikipedia:Zitate#Zitieren_aus_der_Wikipedia steht z.B. das bei längeren Textübernahmen die allgemeinen Hinweise zum Zitieren beachtet werden müssen. Gut und schön... Aber wenn ich nach den Autoren recherchiere finde ich häufig keine "Echtnamen", sondern sehr häufig nur Abkürzungen, diese kann ich nicht in eine Hausarbeit oder gar wissenschaftliche Arbeit schreiben.
Bin ich da der Einzige, der dieses Problem hat?
Gruß
Thorsten (nicht signierter Beitrag von79.227.14.56 (Diskussion))
wenn du in einer wissenschaftlichen arbeit aus eine enzyklopädie zitieren möchtest - was mMn eher ungewöhnlich ist -, so sind auch genau die autoren zu nennen, die das verbrochen haben. in wikipedia sind das großteils eben autoren, die nicht unter realnamen, mitunter auch nur "anonym" unter IP-adresse, agieren. warum solltest du das so nicht benennen dürfen? das herausfinden einzelner autorennamen in den versionsgeschichten verbietet sich eigentlich per se. bei nicht gerade neu angelegten artikel ist es mehr oder weniger unmöglich, irgendwelche "hauptautoren" herauszusuchen und nicht irgendwelche schreiber mit maßgeblichem artikel-anteil zu übersehen - das würde dann auf eine fehlerhafte zitierung hinauslaufen.
Kleine Anmerlung noch: Wie bei allen anderen Lexika und Enzyklopädien handelt es sich auch bei der Wikipedia um Tertiärliteratur. Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese gut, um sich einen Überblick über ein Thema zu verschaffen. Als originäre Quelle für einen wissenschaftlichen Standpunkt eignet sie sich aber aber allein schon deshalb nicht, weil hier kein neues Wissen geschaffen sondern nur bekannte (und in anderes Primär- und Sekundärquellen niedergeschriebene) Informationen zusammengefasst und wiedergegeben werden.
Wenn Du also nicht nur eine allgemein Definition (z.B. zur Einführung in ein bestimmtest Thema) verwenden willst, sondern wissenschaftliche Standpunkte zu diskutieren und weiterentwickeln möchtest, solltest Du dabei die zugehörigen Quellen und nicht den Wikipedia-Artikel zitieren. Welche Quellen im jeweiligen Artikel verwendet wurden, findest Du in den Abschnitten Einzelnachweise oder Literatur.
Dürfte ich hierzu noch eine Nachfrage stellen: In der Arbeit von Angelika Storrer, abrufbar unter http://www.studiger.tu-dortmund.de/images/Storrer-textkompetenzen-preprint.pdf werden Screenshots von Wikipedia-Artikeln und Wikipedia-Diskussionen abgebildet. Bei Diskussionen steht der Name des Autors direkt im Anschluss an den Diskussionsbeitrag. Ich nehme deswegegn an, dass es beim Zitieren von Wikipedia-Diskussionen (bzw. Screenshots davon) keinerlei Problem gibt (denn diese stehen vermutlich ebenso unter CC und werden insofern behandelt wie Artikel). Die Frage wäre aber, ob die Artikel (nach sehr strenger Auslegung des Zitierrechtes und der Lizenz) richtig zitiert sind, denn auch Frau Storrer führt keine Autoren auf. Oder anders gefragt: Wie soll man 30 Autoren in seiner Arbeit nennen, wenn man einen Wikipedia-Artikel zitiert? Würde ein Link zur Versionskontrolle des jeweiligen Artikels reichen? --46.115.146.208Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-46.115.146.208-2015-01-17T00:05:00.000Z-79.227.14.56-2015-01-14T21:16:00.000Z11
Nach strenger Auslegung wäre sicherlich hier nicht richtig zitiert, denn es fehlen die jeweiligen Urheberangaben oder der Verweis auf die Fundstellen der Urheber. Ja, Diskussionen unterstehen (wie auch alles was du hier schreibst) unter CC-Lizenz, die jedoch im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens eher keine Rolle spielt.
Für deine Arbeit und das Zitat aus einem Wikipedia-Artikel würde ich den Link zur Versionsgeschichte nicht empfehlen (ist jedoch lizenzrechtlich in Ordnung): hier würden auch Autoren aufgeführt, die später gearbeitet haben (wer schaut da schon so genau aufs Bearbeitungsdatum?). Wenn du alle Autoren aufzählen willst, schau mal auf Wikipedia:Hauptautoren. Ich hab immer Benutzer:APPER/WikiHistory (das Programm) genutzt und dort alle Autoren mit einem Anteil von mehr als 1% (Grobwert, je nach Artikel) aufgezählt. Du kannst ja für WP-Artikel einen eigenen Abschnitt aufmachen (mit Hinweis: Autorenangaben beruhen auf den Benutzernamen innerhalb Wikipedia, alle Artikel sind unter der CC-by-sa/3.0-Lizenz verfügbar. Lizenztext siehe blablaba) und dann entsprechend dort alles auflisten, z. B. für Bahnhof Quedlinburg könnte das so aussehen: Artikel „Bahnhof Quedlinburg“. Bearbeitungsstand: 30. Dezember 2014, 12:59 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bahnhof_Quedlinburg&oldid=137239859 (Abgerufen: 17. Januar 2015, 13:50 UTC). Hauptautoren sind: Quedel, Thomas Wozniak, Global Fish, Anne Neumann, Olaf2 und andere.. So würde ich es machen, ist aber sichelrich keiner DIN gerecht.
ich arbeiet als Wissenschaftsredakteurin für Lebensmittel in einem gemeinnützigen Verein und wir würden gern in einem warenkundlichen Heft (Druck DIN A 5) diese Bild verwenden; leider habe ich in allen Hilfetexten keine Angabe gefunden, wie die korrekte Quellenangabe in diesem Falle lauten muss... Wer genau ist nun der Urheber bzw. was bedeutet die Angabe von verschiedenen Uploader-Namen?
Ich hätte gerne die genannte Datei wieder hergestellt. Die Datei wurde von deWP auf Commons transferiert und dann gelöscht (wie viele andere Bilder mit Euro-Münzen). Laut dieser Information sind die Folgende Arten der Reproduktion des gesamten oder eines Teils des Münzbilds der gemeinsamen Seiten der Euro-Münzen sind ohne Genehmigung zulässig: - ebene Reproduktionen (Zeichnungen, Gemälde, Filme, Bilder), sofern sie die Euro-Münzen wahrheitsgetreu wiedergeben und in einer Weise verwendet werden, die dem Ansehen des Euro nicht schadet. Ich habe das bereits bei der Löschprüfung angesprochen und wurde dann hierhin verwiesen, da die Lizenz nicht ausreichend wäre. Die ursprüngliche Lizenz des Uploaders war wohl "Lizenz: GNU-FDL" angegeben und damit nicht vereinbar mit der von der EU angegebenen. Kann man unter der EU-Lizenz überhaupt Bilder hochladen? -- Linksfuss (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Linksfuss-2015-01-17T20:56:00.000Z-Datei:Katalysator-Innenleben.JPG11
Münzen sind nach soweit bekannt unbestrittener Ansicht der Literatur keine amtlichen Werke, mithin also auch nicht gemeinfrei (Dreier/Schulze/Dreier, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 5 Rn. 11; Dreyer/Kotthoff/Meckel/Dreyer, HK UrhR, 3. Aufl. 2013, § 5 Rn. 63; Schricker/Loewenheim/Katzenberger, UrhG, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 68 m.W.N.). Begründbar wäre die Aufnahme nur – und auch das nur möglicherweise – mit derselben Rechtfertigung, wie sie für die Gemeinfreiheit von Briefmarken tradtionell verwendet wurde (Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke11), aber nach entsprechender Rechtsprechung aktuell nicht mehr wird. Es spricht vieles (alles) dafür, diese wackelige, von der mehr oder minder gesamten Kommentarliteratur nicht geteilte Argumentation ad acta zu legen, jedenfalls aber nicht auch noch auf andere Werkgattungen (Münzen) zu übertragen. Die Verwendung könnte folglich nur im Rahmen der explizit eingeräumten Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber erfolgen. Die durch http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/cash/reproduction/index_en.htm nahelegten Restriktionen würden einer Nutzung in Wikipedia für sich genommen zwar nicht entgegenstehen, aber streng genommen wahrscheinlich den hiesigen Lizenzbedingungen. Bedauerlicherweise ist die Strategie der Benutzerschaft aber eher, mit der Brechstange gegen jede rechtliche Vernunft Werke als „gemeinfrei“ zu deklarieren (siehe nur der Artikel Euro) statt bei der Lizenzierung marginale Kompromisse einzugehen, mithin also die Minimalanforderungen zu kommunizieren, die die EZB an die Weiternutzung stellt (vgl. ibid.). — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-18T11:34:00.000Z-Redlinux-2015-01-17T22:55:00.000Z11
Volle Zustimmung zu Pajz, ausdrücklich auch mit der Erweiterung um Briefmarken. Es dürfte mittlerweile außerhalb des Wikimedia-Universiums unumstritten sein, dass weder Münzen noch Briefmarken in Deutschland per se als Amtliche Werke gemeinfrei sind (bzgl. der Briefmarken hat das übrigens auch wenig mit der Privatisierung der Post zu tun, wie für solche vor Mitte der 1990er Jahre häufig argumentiert wird). Bzgl. der Münzen gab es da zuletzt auch hier einige Diskussionen, genannt seien diese mit Gerd.Seyffert, dazu diese und dieser noch nicht abgeschlossene „Schwierige Fall“. Ich werde die Datei hier jedenfalls nicht wiederherstellen. Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Yellowcard-2015-01-18T12:49:00.000Z-Pajz-2015-01-18T11:34:00.000Z11
Hallo Urheberrechtsspezialisten,
folgende Frage: Wie geht man damit um, wenn ein Text relativ offensichtlich von einer anderen Website kopiert worden ist, aber von einem Nutzer, der vermutlich im Interesse des Website-Betreibers gehandelt hat?
Konkret handelt es sich um diesen Artikel, der eine erstaunliche Ähnlichkeit aufweist mit dieser Website. Erstellt wurde der Artikel von einem Fast-SPA, auch mindestens zwei weitere SPAs mit sehr deutlichem IK waren an der Bearbeitung des Artikels beteiligt. Insofern würde ich schon davon ausgehen, dass das mit Einverständnis bzw. sogar im Auftrag des Website-Betreibers geschehen ist (was die Qualität des Textes nicht verbessert, aber das ist ein anderes Problem). Wer weiß Rat? Gruß, --Anna (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Anna C.-2015-01-21T00:16:00.000Z-URV und IK11
Ok., so hatte ich das auch vermutet. Die drei SPA/IK-Accounts (Bruno Hofer, Insolemberg, GuMaTWOS) haben sich leider nie an Diskussionen auf der Artikeldisk. oder auch nur auf ihrer Benutzerdisk. beteiligt und sind überwiegend auch seit 2012 hier nicht mehr aufgetaucht, ansonsten würde ich die mal anschreiben. Aber ich fürchte, das wird nicht viel bringen. Und ich muss gestehen, sooo motiviert bin ich in der Angelegenheit nun auch wieder nicht, dass ich selber Lust hätte, den Maestro anzuschreiben, nur um uns hier seine Werbetexte noch offiziell genehmigen zu lassen. Was machen wir nun? URV-Stoppschild rein? --Anna (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Anna C.-2015-01-21T18:33:00.000Z-Anna C.-2015-01-21T00:16:00.000Z11
Zum Account: Es gibt eine Schweizerische Bruno Hofer AG | Kommunikationsberatung; der IK-Verdacht ist tatsächlich naheliegend.
Das scheint eine Art Live-Mirror zu sein, bei dem einfach das Wort Wikipedia durch Gramshow ausgetauscht wurde. Im Hintergrund werden immer noch Daten von Wikimedia-Servern geladen. Und ich befürchte, das der Grund dafür kein Guter ist.
Im besten Fall geht es nur darum den Traffic für diese Domain zu erhöhen, um diese dann teurer zu verkaufen.
Im schlimmsten Fall ist das eine Art Pishing/Cross-Site-Scripting-Versuch, bei dem versucht wird, globale Login-Daten von Wikipedia-Nutzern abzugreifen.
Ich rate daher zu äußerster Vorsicht. Diese Seite sollte man (wenn überhaupt) nur mit einem Browser im Inkognito-Modus ansurfen - und ich ärger mich gerade das mir das er eingefall ist, nach dem ich schon drauf war..
Kennt sich irgendjemand mit sowas aus? (z.B. @Raymond, DerHexer, Seewolf:) Gibt es (z.B. auf meta) eine Ort, wo man solche potentiellen Attacken melden kann?
P.S.: Auch wenn die urheberrechtliche Einordnung hier eher sekundär ist:
Grundsätzlich sind (auf Basis der freien Linzenzen) auch Spiegel zulässig, wenn die Links zu Autoren, Lizenz und zur Versionsgeschichte erhalten bleiben. Das scheint hier dank diverser Fehler beim Defacement aber nicht immer der Fall zu sein - womit das ganze auch (zumindest teilweise) eine Urheberrechtverletzung wäre – aber das ist, wie gesagt, das kleinere Problem. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Martin Kraft-2015-01-20T10:33:00.000Z-Gramshow11
Hallo, für ein paar de-wp Artikel will ich folgenden Bilder auf Commons hochladen.
Was stehen, jedes Foto konkret für sich betrachtet, für rechtliche Probleme an?
Ich bin jetzt auch kein Fachmann für russisches Urheberrecht, würde das aber folgendermaßen einschätzen:
Die erste Gruppe von Bildern ist als geschützt gekennzeichnet und wird in der ru.WP nur auf Basis einer Art Fair-Use genutzt. Wenn das korrekt ist, sind diese Bilder nicht commenfähig.
Die übrigen Bildern scheinen ja in Russland aus alters Gründen gemeinfrei zu sein (und nicht unter diese WKII-Verlängerung zu fallen), könnten aber in den USA von der URAA-Verlängerung betroffen sein. Nun gilt ja neuerdings auf Commons die Regel, dass der URAA allein kein ausreichender Löschgrund mehr ist. Was jedoch die Frage aufwirft, welche Vorlage man dort verwenden sollte - Template:PD-old-70-1996 scheidet da ja aus?!
@Hedwig Storch: Die Annahme der Gemeinfreiheit basiert ja bisher aussschließlich auf den in der ru.WP angegebenen Bausteinen und die dortige Behauptung, der Urheber sei vor mehr als 70 Jahren gestorben, ist mangels Urheberangabe leider nicht verifizierbar ist. Im konkreten Fall finde ich sogar die Datierung „vor 1938“ zweifelhaft, weil ein Gemälde (im Gegensatz zu einem Photo) nicht unbedingt zu Lebzeiten des Dargestellten entstanden sein muss.
Hallo,
ich habe am 5. Nov. 2014 vesucht, das Bild laut Betreff in meinen Wikipedia-Artikel "Friedrich Thuma" einzufügen. Dies wurde nicht erlaubt; eine Begründung fand ich nicht, nehme aber an, dass es wegen des Urheberrechts ist. Nach den Erläuterungen bei der Bilddatei sieht es so aus, dass das Bild gemeinfrei ist. Thuma ist zwar vor weniger als 70 Jahren gestorben; seine Erben kann ich nicht ausfindig machen. Aber das Bild wurde 1921 veröffentlicht, womit der Künstler doch wohl einverstanden gewesen sein muss. Ich habe es aus einer Zeitschrift, die von der Universität Heidelberg digitalisiert worden ist. Auf meine Anfrage erhielt ich von dort folgende Mitteilung:
16:13, 25. Jan. 2015 (CET)~
"Sehr geehrter Herr Schweizer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Falls Sie die Abbildungen selbst direkt von unserer Website herunterladen, so fällt dies unter unsere CC-Lizenz: http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/nutzung/Welcome.html. Sie dürfen die Abbildungen für Ihre Zwecke nutzen, ohne von uns eine spezielle Genehmigung zu benötigen.
Bitte geben Sie die UB Heidelberg wie folgt als Quelle an:
Universitätsbibliothek Heidelberg / „Signatur” / „Seitennummer”
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michaela Meiser"
16:13, 25. Jan. 2015 (CET)
Da habe ich wohl etwas versäumt; wo und wie kann denn die Angabe der Quelle hineinkommen?
Mit bestem Dank im voraus
Lutz Schweizer (Der Kurt2). (nicht signierter Beitrag vonDer Kurt2 (Diskussion | Beiträge) )
Wenn ich dich richtig verstehe, ist Friedrich Thuma der Schöpfer der im fraglichen Foto abgebildeten Statue, richtig? Das Problem ist, dass er erst 1963 gestorben ist, womit seine Werke bis Ende 2033 geschützt sind. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die Statue im Freien aufgenommen wurde und damit unter die Panoramafreiheit fällt. Somit stellt sich die Frage ob die Uni Heidelberg überhaupt legitimiert ist, dieses Foto unter einer CC-Lizenz anzubieten. Ich wage es zu bezweifeln. Wie sicher ist eigentlich, dass die Statue nicht doch von Wilhelm Fehrle ist?[7] --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Túrelio-2015-01-26T09:37:00.000Z-File:Thuma-magdalena1921.jpg11
Hallo, Túrelio, vielen Dank und Respekt: du hast ja sogar die Seite im Digitalisat der "Kunst für alle" von 1913 (nicht 1921, wie ich irrtümlich schrieb) angesehen. Die Info, wonach das Bild falsch beschriftet ist, werde ich noch verifizieren (ich denke, es steht in Thieme-Becker). Notfalls könnte ich statt "Magdalena" die "Verführung" von 1919 (auch in meinem Artikel erwähnt) nehmen. Wenn die Univ.-Bibl. HD Unrecht hat, wäre in beiden Fällen die einzige Basis meiner Annahme der Gemeinfreiheit, dass die genannte Zeitschrift die Bilder ja schon 1913 bzw. 1920 veröffentlicht hat (in Berichten über die "Große Kunstausstellung" in Stuttgart bzw. die "Glaspalast-Ausstellung" in München 1919), doch sicher mit Zustimmung des Künstlers. Ist das nicht relevant? Der Kurt2, 28. Jan. 2015.
Titelblatt der Zeitschrift Jugend
Hallo,
darf ich ein Titelbild der Zeitschrift Jugend von 1930 verwenden, konkret dieses?
Das darauf verwendete Bild von Konrad Westermayr ist gemeinfrei, da Westermayr schon 1917 gefallen ist. Ist durch den Titelschriftzug genügend eigene Schöpfungshöhe gegeben, so dass es nicht zu verwenden ist?
Die im Artikel Jugend (Zeitschrift) verwendeten Titelblätter sind älter als 100 Jahre, darauf wird in den Lizenzbestimmungen hingewiesen. Demnach könnte ich einen Titel von 1930 noch nicht verwenden?
@MGChecker: Schöpfungshöhe kann man bei solchen Logotypes nur noch dann halbwegs sicher auschließen (und damit Gemeinfreiheit diagnostizieren), wenn es wirklich nur um einen Schriftzug in einer normalen Satzschrift geht (vgl. Brotschrift). Bei den von Dir verlinkten Grafiken, werden aber nicht nur (wahrscheinlich eigens dafür entwickelte) Displayschriften verwendet sondern auch zusätzliche 3D-Effekte und z.T. komplexe Grafiken. Ich würde daher in allen vier Fällen von vorhanden Schöpfungshöhe ausgehen. Für einen Upload unter commons:Template:PD-textlogo eignet sich keines dieser Zeichen.
(BK) Die Grenze zur Schoefpungshoehe ist ein immer wieder heisses Thema hier. Einfache Schriftzuege in einer Standart-Schrift, mit eventuell ein paar Linien, haben in der Regel keine Schoepfungshoehe. Stark gestaltete, dreidimensionale Buchstaben, verspielte Farbuebergaenge, kompliziertere Objekte, stilisiere menschliche Darstellungen (hier nicht vorhanden) haben in der Regel Schoepfungshoehe. Ich wuerde fuer alle vier Logos Schoepfungshoehe bejahen, selbst fuer das erste, das einfachste: es hat eine 3D-Darstellung und Schatten. Fuer die Lizensauswahl fuer Logos ohne Schoepfungshoehe siehe zum Beispiel das ADR-Logo (Datei:ARD logo.svg). --Nurmalschnell (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Nurmalschnell-2015-01-27T11:14:00.000Z-Martin Kraft-2015-01-27T11:04:00.000Z11
Sehr einfache Zeichen die nur Satzschriften und/oder einfachsten geometrischen Formen bestehen, können nachwievor mit der Vorlage Template:PD-textlogo auf Commons hochgeladen werden.
Logos die bleibend im öffentlichen Raum angebracht sind (z.B. als Leuchtreklame außen an einem Autohaus, nicht aber temporär als Plakat, Banner, o.ä.) dürfen dort im Rahmen der Panoramafreiheit photographiert und dann hier veröffentlicht werden.
Logos die selbst oder in ihren Bestandteilen so alt sind, dass ihre Regelschutzfrist abgelaufen ist, sind gemeinfrei und können deshalb aus urheberrechtlicher Sicht frei verwendet werden.
Wie jede andere Werkart können natürlich auch Logos von ihrem Urheber oder Exklusivrechteinhaber unter einer freien Lizenz veröffentlicht und dann ganz normal auf Commons hochgeladen werden. Eine Vorlage für eine solche Freigabe und Informationen zum vorgehen findest Du unter Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben.
Da die Optionen 1-3 bei den von Dir angeführten Logos wohl ausscheiden, bleibe noch Nr. 4. Allerdings würde ich mir in dieser Hinsicht keine allzugroßen Hoffnungen machen. So eine Freigabe ist bei Logos eher unüblich, weil der Rechteinhaber damit ja ausnahmslos jedem eine frei auch kommerzielle Verwendung seines Zeichnens gestatten würde. Nichtkommerziele oder nur auf die Wikipedia beschränkte Freigaben reichen leider nicht aus. Wenn hier tatsächlich mal Logos unter dieser Lizenz zu finden sind, beruht das eher darauf, dass das innerbetrieblich irgendein Praktikant oder Sacharbeiter durchgewunken hat ohne Rücksprache mit der Rechtsabteilung zu halten. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Martin Kraft-2015-01-27T12:02:00.000Z-MGChecker-2015-01-27T11:30:00.000Z11
Was sonst sollten wir sonst damit tun?? Natürlich gelten auch in diesem Fall bei der Panoramafreiheit alle Einschränkungen dieser Schrankenregelung (also z.B. ein Veränderungsverbot).
Wenn Du mit „Musterschutz“ das Geschmacksmusterrecht bzw. Designrecht meinst, hast Du natürlich Recht. Das sind genauso wie das Markenrecht Schutzrechte die über den urheberrechtlichen Schutz hinausgehen. Meines Wissens verpflichten diese Rechte den Rechteinhaber aber auch, möglichen Verletzungen nachzugehen und seine Marke selbstsändig zu verteidigen. Macht er das nicht, können diese Schutzrechte auch erlöschen. Und das wirft dann die Frage auf, ob jemand, der sein eigenes Logo unter einer freien Lizenz ausdrücklich aller Welt zur (auch kommerziellen) Nutzung zur Verfügung stellt, sich bei Verwendungen, die ihm nicht passen, spätern noch auf die anderen Schutzrechte berufen kann. Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem sich ein Gericht tatsächlich mal mit dieser Frage beschäftigt hätte, aber aus Unternehmenssicht ist das eine reale Gefahr. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Martin Kraft-2015-01-27T14:58:00.000Z-Karl Gruber-2015-01-27T14:38:00.000Z11
Die Lösung wäre, den Fotografen ausfindig zu machen, bzw. dessen Lebensdaten. Das Bild ist "vor dem 1.1.1937" entstanden (Todesjahr des Abgebildeten), es gibt aber keine Urheberangabe. Nach russischem Recht wohl frei, weil vor 1945 veröffentlicht. Bei uns wird es nicht nutzbar sein, da keine Ausnahmen hier zutreffend sind, weder ist das Bild älter als 100 Jahre noch ist eine Veröffentlichung vor 1923 nachgewiesen. Ich sehe keine Möglichkeit. Wer die Quellseite lesen will ohne Russisch zu können: GoogleTranslate. -- QuedelDiskWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Quedel-2015-01-28T15:25:00.000Z-Hedwig Storch-2015-01-28T09:09:00.000Z11
Für russische Werke gilt seit diesem Jahr 70 pma (für Werke von Urhebern, die vor dem Ende des 2. Weltkrieges [genauer vor dem Jahr in dem der WK 2 endete] starben galt eine abweichende, sehr komplexe Lösung), aber weil 1945+70=2015 ergibt, hat sich das auch erledigt. Нактаффэ 22:02, 28. Jan. 2015 (CET)
@Yellowcard: Beim Logo ist kein Urherber angegeben, doch es stammt wie die gesamte Website vom Newer Team, einem ehrenamtlichen Team, dass das Spiel zu diesem Logo erstellt hat. Ich weiß, dass Skawo einer der Hauptentwickler ist, da sein Name in den Credits dieses Spiels auftaucht. Außerdem verlinkt im Release Trailer ein Link "Developer Playthrough" auf seinem Kanal, über den ich Kontakt aufgenommen hat. Er hat mir dort per YouTube-Kommentar erlaubt das Logo zu nutzen, wollte aber dei besagte Mail nicht mit seinem Realnamen signieren. Und da ich keinerlei Kontaktdaten zu ihm finden konnte, lief das ganze bisher per YT-Kommentar, er ht auch der Lizenz zugestimmt. --MGChecker (Disk. | Beitr. | Bewert.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-MGChecker-2015-01-28T21:50:00.000Z-Yellowcard-2015-01-28T20:54:00.000Z11
Zu beachten bei dem Logo wäre ja ferner, dass es sich bei dem dazugehörigen Programm um einen Hack und - wie es klingt - nicht offizielle Version handelt. das Original-Logo von Nintendo Das "problematisch" Logo ist ebenfalls nur eine Abwandlung des offiziellen Logos zum richtigen Spiel. Wäre die Frage, ob das das Team somit überhaupt lizenzieren kann, denn die Markenrechte und Vorbild sind ja Nintendo. -- QuedelDiskWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Quedel-2015-01-28T22:07:00.000Z-MGChecker-2015-01-28T21:50:00.000Z11
Das Markenrecht ist bei dieser urheberrechtlichen Frage ja nicht von Belang. Es könnte sein, dass sich diese Hack-Truppe da in Gefahr begibt, damit haben wir aber nichts zu tun. Der Hinweis auf die Abwandlung ist aber ein guter – hier stellt sich die Frage, ob das Original Schöpfungshöhe aufweist. Falls ja, wäre die Abwandlung eine URV und nicht zu lizenzieren. Ich tendiere aber eher dazu, das Original als reines Textlogo mit einfachen geometrischen Formen als nicht geschützt anzusehen. Ist aber sicher ein schwieriger Grenzfall. Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Yellowcard-2015-01-28T22:13:00.000Z-Quedel-2015-01-28T22:07:00.000Z11
Das Originallogo ist auf Commons gemeinfrei. Von daher dürfte die Abwandlung kein Problem darstellen, dass habe ich bereits beachtet. @Yellowcard: Ist der von mir erläuterte Zusammenhang als Identitätsnachweis in der Permission ausreichend?
(Nach Bearbeitungskonflikt:) Wir gehen nach meinem Kenntnisstand aufgrund der schwierigen Unterscheidbarkeit pauschal von einem Schutz als Lichtbildwerk aus, also 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers. Aus der Tatsache, dass ein Bild ein Filmeinzelbild darstellt – so verstehe ich zumindest die Fallschilderung – folgt jedenfalls nicht „automatisch“, dass es sich um ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk handelt; das kann jeweils unterschiedlich sein (Dreier/Schulze/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 197 f.). — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-29T19:35:00.000Z-Kolya-2015-01-29T19:12:00.000Z11
ich habe von einem Künstler einen Reisepass mit Lichtbild von 1942 vorliegen, ausgestellt vom dt. Konsulat in Neapel.
Fotograf unbekannt.
Wer kann mir sagen wo das Copyright liegt und in welcher Form das Bild für einen Artikel eingesetzt werden kann?
@Jula2812: Das Urheberrecht liegt hier, wie immer bei Photos, beim Photographen. Dieser räumt dann dem Passbesitzer und letztlich dem Staat als Passherausgeber ein Nutzungsrecht ein. Relevant für die Regelschutzfrist ist aber immer nur das Todesdatum des Photographen. Wenn dieser unbekannt ist, gibt es in der WP die 100-Jahre-Regelung, die bei diesem Bild aber offensichtlich noch nicht greift.
Damit blieben folgende Möglichkeiten/Fragen, die ich mal an die Kollegen weitergebe:
Ist der Pass ein Amtliches Werk? Sind amtliche Werke auch in Italien gemeinfrei?
Können wir davon ausgehen, dass der Passbesitzer ein Nutzungsrecht besitzt, dass für eine freie Lizensierung ausreicht? Schließlich hat er es ja auch an die Passausstellende Behörde weiterlizensiert.
@Jula2812:
Wie bist Du denn an das Photo gelangt?
Hast Du Kontakt zum Passbesitzer oder seinen Erben? Bist ggf. selbst einer?
Die Annahme eines amtlichen Werkes ist m.E. ganz unplausibel, weil ein amtliches Interesse an der Freistellung nicht erkennbar ist (s.a. BGH, GRUR 1972, 713 – Im Rhythmus der Jahrhunderte). Abgesehen davon wäre ohnehin völlig unklar, wie der mutmaßlich private Urheber entsprechende Rechte an das Amt eingeräumt haben soll. Die Vorstellung erscheint lebensfremd. Von einem hinreichend umfassenden Nutzungsrecht kannst du nicht ausgehen, schon allein, weil 1942 noch keine Online-Nutzung bekannt war. Eine Nutzbarkeit wird man bei Passfotos teilweise daraus konstruieren können, dass es sich nicht um schöpferische Lichtbildwerke, sondern um einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG) handelt. Soweit bekannt wird aufgrund der unscharfen Trennlinie zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk in Wikipedia jedoch auf eine Unterscheidung verzichtet, sodass stets die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinaus angenommen wird. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-29T17:52:00.000Z-Martin Kraft-2015-01-29T16:22:00.000Z11
Naja, wenn ich zu einem Photographen gehe und dort ein Passbild erstellen lasse, erscheint es mir nur folgerichtige, dass ich mit dem Kauf des Bildes auch die Nutzungsrechte erwerbe, die nötig sind, es an eine Pass-ausstellende Stelle weiterzugeben und durch diese reproduzieren und veröffentlichen zu lassen, soweit es die Passangelegenheit erforder. Da ein Passbild ohne dieses Recht ziemlich sinnlos wäre, kann hier mMn doch von konkludenten Handeln ausgehen seitens des Gebrauchsphotographen ausgehen?! // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Martin Kraft-2015-01-29T18:42:00.000Z-Pajz-2015-01-29T17:52:00.000Z11
@Martin Kraft: der Pass liegt mir vor, ist aus dem Nachlass und bin Erbe
Ich danke @Pajz für den Hinweis: Eine Nutzbarkeit wird man bei Passfotos teilweise daraus konstruieren können, dass es sich nicht um schöpferische Lichtbildwerke, sondern um einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG) handelt. Soweit bekannt wird aufgrund der unscharfen Trennlinie zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk in Wikipedia jedoch auf eine Unterscheidung verzichtet, sodass stets die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinaus angenommen wird.
Zustimmung der Erben bzgl. des Urheberrecht sollte somit nicht das Problem sein, sodass die 70-jährige Regelschutzfrist über den Tod des Urhebers hinfällig wäre.
@Yellocard: Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates. Grundsätzlich besitzt jeder Staat für seine Staatsangehörigen nach dem Völkerrecht die Passhoheit, somit dem Deutschen Reich. Dies gibt es nicht mehr.
Hab mal unter Wikimedia Commons in Category:Passport data pages und Category:Passport photographs nachgesehen - dort liegt zum größten Teil das Copyright beim Eigentümer.
Ja, aber das kann alles dahinstehen. Die Eigentumslage ist für die urheberrechtliche Frage ohne Belang. Dass du Erbin bist, könnte eine Rolle spielen, wenn du die Erbin des Fotografen wärst, aber so liegt der Fall nicht. Mit der Annahme eines 70-jährigen Schutzes ab Sterbejahr des Urhebers sehe ich leider keine Grundlage für die Aufnahme in Wikipedia, da keine unserer pragmatischen Regelungen greift. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-30T09:18:00.000Z-Jula2812-2015-01-30T08:57:00.000Z11
@MissMhisi: geht es um Audio-Dateien, Bilder oder ein Video?
In ersterem Fall (Audio) sehe ich keine Probleme, da die Software in diesem Fall nur ein Werkzeug ist (und Werkzeughersteller kein Urheberrecht am damit hergestellten erwerben).
Eine möglicherweise abkürzende Form wäre es, die entsprechenden Lizenzformulierungen / AGB der Software zu kennen. Oftmals enthalten solche Programme einen entsprechenden Abschnitt, der die Weiterverwendung von durch das Programm bearbeitete Nutzerdaten enthält. Wäre hier eine allgemeine Erlaubnis drin der beliebigen Weiternutzung oder der Nicht-Anerkennung irgendwelcher Rechte durch die Programmhersteller, könnte man die Grafik ja problemlos nutzen. -- QuedelDiskWikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Quedel-2015-01-29T21:11:00.000Z-Martin Kraft-2015-01-29T20:04:00.000Z11
Es gibt andere Anbieter, die Farbgebung ist z.B. unterschiedlich, die Ansichten sind aber ähnlich. Das Ganze hängt natürlich auch von der Aufnahmequalität ab. Die Auswertungsmöglichkeiten und Grafiken, die man erstellen kann (also die eigentliche Analyse) ist m. E. eher das Unterscheidungsmerkmal (was ich aber ja gar nicht darstellen möchte). Zwei Ansichten wären z.B. das hier oder dies dies. Ich werde aber, sobald es die Zeit erlaubt, auch nochmal die AGB durchlesen. Grüße --MissMhisi (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-MissMhisi-2015-01-31T18:45:00.000Z-H-stt-2015-01-30T16:23:00.000Z11
Kurze Frage in die Runde,
kann ein Foto zwei Urheber haben?
[13]
Wenn ja, wo ist die Grenze, könnte auch ein Gruppe angegeben werden? (z.B. Fotoexkursionsgruppe)
Guten Morgen, falls Deutsches Recht zum Zuge kommt: Abschnitt 3 Der Urheber des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) bei einem Foto stelle ich mir das jedoch Schwierig vor. Es können ja nicht beider hinter der Kamera stehen und beide gleichzeitig auf den Auslöser drücken. Sollte jedoch einer von den beiden die Kamera zuerst gehalten haben um damit den Ausschnitt, Brennweite, Zoom, Belichtungszeit eingestellt haben und die Kamera wurde in diesem Zustand genauso übernommen, also quasi die andere Person ist nur das "Stativ" wäre trotzdem erste Person Urheber und die zweite Person nur der "Auslöser". Selbst bei einer Exkursionsgruppe bleibt das Urheberrecht bei jedem einzelnen Fotografen. Ich selbst habe mal an einer solchen Exkursion teilgenommen und obwohl alle das gleiche Motiv fotografiert haben kamen komplett unterschiedliche Ergebnisse raus. Gruß kandschwar (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Kandschwar-2015-01-31T08:32:00.000Z-Neozoon-2015-01-31T08:22:00.000Z11
Relativ unlogisch, aber ja, natürlich nicht genuin undenkbar. Zu denken wäre an eine mit Stativ angefertigte Fotoaufnahme, wobei die Kameraposition in Absprache der beiden Beteiligten bestimmt wird. Die Folge davon ist aber, dass wir zwei Freigaben benötigen. Wenn man zusätzlich darauf hinweist, dass die Lizenz ohnehin Zuschreibungsempfänger erlaubt [und insofern keine Notwendigkeit besteht, Urheber „dazuzudichten“], verfliegt oftmals die Lust, da wider besseren Wissens mehrere Personen aufzuführen (ohne dass ich dies im Einzelfall unterstellen wollte, aber oft ist es so). — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Pajz-2015-01-31T14:02:00.000Z-Neozoon-2015-01-31T08:22:00.000Z11
Nehmen wir jetzt einfach den anderen Fall an, die Kamera wurde in der Gruppe rumgereicht. Wenn du dannach nicht mehr weist, wer von den Leuten genau dieses Bild gemacht hat? Alle aber die Zustimmung erteilen, dann soltest du eben nicht eine Einzelperson angeben,s sondern die Gruppe. Gerade bei Fotografen Ehepaaren kann es duch Austauschen des Foto-Equipent durchaus zu Zuordungs-Problemen führen. Also warum nicht generell beide Namen angeben? --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Bobo11-2015-01-31T14:14:00.000Z-Neozoon-2015-01-31T08:22:00.000Z11
Bei deinem Beispielbeild kannst du aber die jeweligen schöpferischen Akte (A;Porzelan-Gestaltung, B;Einrichten des Stillebens, C; das Anfertigen der Fotografie) zuordnen. Somit ist das nennen von mehrern -hier wären es drei- zuordungsbaren Urhebern völlig unproblematisch. Wenn es aber eben unklar ist wer von den genannten Leuten jetzt den Auslösser gerdückt hat, wird es juritisch schon problematischer. Aber wenn eben alle allfällige in Frage kommenden Urheber die Zustimmung zu Lizenz gegeben haben, ist es aus Nachnutzersicht unproblematisch. Doof werden die Fälle erst dann, wenn es um die Gemeinfreihet geht, weil äusserst selten alle in Frage kommenden Urheber bei solchen Fotografen-Kolekiv-Angaben zusammen (bzw. im selben Jahr) verstorben sind. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2015/01#c-Bobo11-2015-02-01T12:37:00.000Z-Pölkkyposkisolisti-2015-01-31T15:58:00.000Z11
Zunächstmal Danke für's durcharbeiten und zusammenstellen — im Großen und Ganze bestätigt das ja die Vermutung, die wir eh schon hatten. Wenn wir den Grundsatz „restriktivste Rechtslage im DACH-Raum“ ernstnehmen, ist Bild-LogoSH also keine wirklich Option mehr.