Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10

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Buchdeckel von 1927

Ich würde gerne den Leinenumschlag eines Buches von 1927 fotografieren und in einem Artikel nutzen. Die Buchautorin ist 1970 verstorben, eine Person die den Deckel gestaltet hat (holzschnittartige bildliche Grafik) ist nicht angegeben. Eine Idee ob und wie das zu machen ist. Der Verlag ist Bertelsmann.--Elektrofisch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Elektrofisch-2013-10-01T11:19:00.000Z-Buchdeckel von 192711

Dem Buchkünstler steht hier ein Urheberrecht zu, wenn die fragliche Grafik ausreichende Schöpfungshöhe aufweist. Dieses Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Buchkünstlers; bei anonymen Werken, die vor 1923 veröffentlicht wurden, gehen wir vom Ablauf dieser Frist aus. Du musst also noch etwas warten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-01T12:41:00.000Z-Elektrofisch-2013-10-01T11:19:00.000Z11
Die eine Frage ist, langt 2017? http://www.google.de/imgres?um=1&sa=N&biw=1024&bih=644&hl=de&tbm=isch&tbnid=AvTnO2LUZrbgrM:&imgrefurl=http://www.zvab.com/buch-suchen/titel/kiki--eine-zigeunerkindergeschichte/autor/plinzner&docid=cAzT2w-4crff2M&itg=1&imgurl=http://img.zvab.com/member/78462p/18366649.jpg&w=515&h=640&ei=Q8xKUpnHHIOItQbgoYHICg&zoom=1&iact=hc&vpx=362&vpy=187&dur=3454&hovh=250&hovw=201&tx=122&ty=138&page=1&tbnh=139&tbnw=117&start=0&ndsp=17&ved=1t:429,r:2,s:0,i:88 Es geht um den gelb-roten Einband.--Elektrofisch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Elektrofisch-2013-10-01T13:22:00.000Z-Gnom-2013-10-01T12:41:00.000Z11
Schöpfungshöhe ist gegeben (menschl. Darstellung), 2017 langt nicht (70 Jahre nach VÖ nur für anonyme Werke, ob es sich um ein solches handelt ist fraglich, daher allenfalls 100-Jahre-Regelung ab 2027 anwendbar). Grüße Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-01T16:15:00.000Z-Elektrofisch-2013-10-01T13:22:00.000Z11

Ist das die richtige Lizenz (keine Schöpfungshöhe) zu dieser Zensurkarte oder muss man dafür {{Bild-PD-§-134}} als Lizenz nehmen? --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-01T15:29:00.000Z-Datei:Zensurkarte M.jpg11

Ist die richtige Lizenz (§ 134 wäre vmtl. falsch). Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-01T16:12:00.000Z-Jack User-2013-10-01T15:29:00.000Z11
Danke für die Antwort. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-01T16:31:00.000Z-Yellowcard-2013-10-01T16:12:00.000Z11

Löschung von Snowden-Folien

Hi ihr, ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage: im Artikel „Überwachungs- und Spionageaffäre 2013“ ist eine Galerie gelöscht worden (in „2013 mass surveillance disclosures“ ist sie noch zu sehen) mit folgenden Bildern:

Muß die Löschung wirklich sein?

Werden jetzt auch die anderen Präsentations-Folien von Snowden gelöscht? --91.10.34.137 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-91.10.34.137-2013-10-02T06:35:00.000Z-Löschung von Snowden-Folien11

Viele davon auf jeden Fall, da sie Werke Dritter enthalten, für die keine Freigabe unter einer freien Lizenz vorliegt. Bei den übrigen fehlt soweit ich das jetzt sehe eine Freigabe Snodens. syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-02T06:44:00.000Z-91.10.34.137-2013-10-02T06:35:00.000Z11
Snowden ist nicht Urheber der Folien, die ansonsten US-Government-Work sein sollten, oder nicht? --NoCultureIcons (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-NoCultureIcons-2013-10-02T07:08:00.000Z-Syrcro-2013-10-02T06:44:00.000Z11
Okay, bleibt aber immer noch das Problem der Drittwerke. Im Gegensatz zum amtlichen Werk in Deutschland werden die US-Gov-Werke nicht durch die Art und die Veröffentlichung gemeinfrei, sondern durch das Schaffen durch einen US-Gov-Beschäftigten im Amt. Eingebaute Drittwerke sind davon nicht umfasst, und die meisten Snoden-Leaks-Folien enthalten Drittwerke (Das hier zwei Fotos, von denen ich eines aus der Werbung zu kennen meine). syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-02T07:36:00.000Z-NoCultureIcons-2013-10-02T07:08:00.000Z11
Ja, das mit den Drittwerken ist klar. Zusammenfassen lässt sich's wohl mit Diagramme rein, Fotos raus. --NoCultureIcons (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-NoCultureIcons-2013-10-02T07:50:00.000Z-Syrcro-2013-10-02T07:36:00.000Z11

Warum war da der Justiziar des Spiegels anderer Meingung als wir hier in der WP: http://www.spiegel.de/fotostrecke/photo-gallery-spying-on-smartphones-fotostrecke-101201.html ? Die "eingebauten Drittwerke" sind doch "nur" Zitate. Bei z.B. File:NSA iphone location services.jpg werden zwei Einstellungen aus dem historischen 1984-Super Bowl Apple Macintosh Werbespot von Ridley Scott zitiert. Die Werbung ist so legendär, dass es sogar einen de:WP-Artikel hat: 1984 (Werbespot)... --91.10.34.137 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-91.10.34.137-2013-10-02T18:33:00.000Z-Löschung von Snowden-Folien11

Bitte lies dir durch was ein Zitat ist. Das sind keine Zitate, weil es keinen Zitatzweck gibt. Und genau aus diesem Grund dürfen wir es nicht benutzen, wenn die Bildchen mehr als nur Beiwerk sind. Nach US-Recht ist das übrigens anders, dort gilt Fair Use, hier nicht. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-04T14:07:00.000Z-91.10.34.137-2013-10-02T18:33:00.000Z11

Hinweis auf Commons-Richtlinien

Auf commons:Commons:Reuse of PD-Art photographs wurde von einem User "Pajz" mitsamt einer riesigen Anmerkung im Juli 2013 nichts weniger als ein vollständiges Umwerfen unserer Rechtsauffassung von 2D-Reprofotografie eingebaut. Wenn wir diese Auffassung wirklich propagieren wollten, könnten wir eigentlich gleich aufhören, irgendeinen historischen Artikel zu bebildern. --AndreasPraefcke (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-AndreasPraefcke-2013-10-03T15:17:00.000Z-Hinweis auf Commons-Richtlinien11

Nur zur Klarstellung: 1) es handelt sich dabei nicht um Commons-Richtlinien, sondern "this page discusses re-use of Commons images in different jurisdictions", also um Hinweise für Nachnutzer, die zwangsläufig Ergebnis der Rechtsinterpretation des/der jeweiligen Verfasser sind. 2) auch wenn du mit den Aussagen nicht übereinstimmst, ist das kein Grund abwertend von einem User "Pajz" zu sprechen. Zudem dürfte Benutzer:Pajz auch dir als nicht gerade rechtsunkundig bekannt sein.
Zur Diskussion verweise ich auf commons:Commons talk:Reuse of PD-Art photographs. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-03T19:02:00.000Z-AndreasPraefcke-2013-10-03T15:17:00.000Z11
Ich schliesse mich Túrelio an. Commons:Reuse of PD-Art photographs ist eine Seite, auf der es angebracht ist, sich möglichst vorsichtig auszudrücken, da es um Hinweise an Nachnutzer geht (nicht um die Praxis auf Commons oder in der Wikipedia). Die Darstellung des Stands der Dinge in Deutschland als "inconclusive" wirkt nachvollziehbar, ausserdem wurde die Änderung von Pajz nicht aus heiterem Himmel vorgenommen, denn schon früher hat in einem Diskussionsbeitrag jemand, der sich als in Berlin praktizierender Anwalt für geistiges Eigentum bezeichnete, die frühere Fassung kritisiert. Man kann wohl kaum relevante Literatur unterdrücken, nur weil einem die darin vertretenen Positionen nicht passen... Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-03T22:07:00.000Z-Túrelio-2013-10-03T19:02:00.000Z11

Nein, ich kenne Pajz nicht, ist nicht abwertend gemeint. Ist aber auch egal, die Frage ist doch: sollten wir wirklich gleichzeitig munter alles 2D aus Deutschland hochladen und andererseits sagen, dass wir die herrschende Meinung der deutschen Rechtswissenschaft als entgegengestellt ansehen? Wenigstens deutlich darstellen, dass wir im Wikimedia-Universum eben gerade _nicht_ dieser Auffassung sind, sollten wir eigentlich schon auch an dieser Stelle, das ist doch sonst noch viel verwirrender für Nachnutzer. --AndreasPraefcke (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-AndreasPraefcke-2013-10-04T07:54:00.000Z-Hinweis auf Commons-Richtlinien11

Vielleicht solltest du das eher auf Commons thematisieren. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-04T18:45:00.000Z-AndreasPraefcke-2013-10-04T07:54:00.000Z11

Graphik

Hallo, ich würde gerne eine Graphik in einem Artikel benutze und zwar diese von hier. Ich würde auch eine ähnliche, abgespeckte Graphik aus dem Orginalmaterial selbst basteln. In Fachkreisen ist das Schaubild ziemlich populär, wichtig wäre nur die Darstellung der Halb-Ellipse und die Beschriftung. Die Zahlen und das hübsche Schleifchen brauch ich nicht. --Gamma γ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gamma-2013-10-01T19:47:00.000Z-Graphik11

Lieber selbst basteln. Siehe Ziffer 2.2.3.1.1. in meinem Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-07T18:16:00.000Z-Gamma-2013-10-01T19:47:00.000Z11

1:1 von Quelle abgeschrieben

Im Artikel Gruppe für eine Schweiz ohne Armee war der Beitrag der Gruppe für die UNO-Initiative bis vor kurzem noch massgeblich, ob dem wirklich so ist, müssen wir hier nicht diskutieren (siehe dazu die Diskussion). Aber jetzt ist der Satz 1:1 von der Quelle abgeschrieben (falls jemand noch eine relevante Quelle für den massgeblichen Beitrag der GSoA hat bitte in der Diskussion verlinken). --MBurch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-MBurch-2013-10-02T00:19:00.000Z-1:1 von Quelle abgeschrieben11

Ein einzelner Satz ist urheberrechtlich nur schutzfähig, wenn er besonders originell ist. Hier ist das nicht der Fall. Siehe LG Berlin, GRUR 1974, 412 - Eine blitzblanke Idee - oder wie sie das ewige Problem, ihr Haus innen & außen ständig sauber zu halten, ein für allemal lösen! Ich nehme das mal in den Almanach auf. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-07T18:24:00.000Z-MBurch-2013-10-02T00:19:00.000Z11

Schutzfrist

Die Infos zu den Schutzrechten hier, auf Commons und en:WP sind total verteilt. Daeshalb möchte ich hier fragen, unter welchen Umständen Gemälde von Malern, welche vor 1943 verstorben sind (also 70 J. p. m. a), hier nicht gemeinfrei oder in den USA nicht public domain sind. Außerdem verstehe ich nicht, was das für eine Regelung mit dem Jahre 1923 ist. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Antonsusi-2013-10-05T22:11:00.000Z-Schutzfrist11

Alles, was vor 1923 veröffentlicht wurde, ist in den USA public domain, unabhängig vom Todesjahr des Urhebers und unabhängig davon, ob der Urheber Amerikaner war oder nicht. Das Stichjahr 1923 kam zustande, weil es in den USA 1998 eine Gesetzesänderung gab (der Mickey Mouse Act), die alles zu diesem Zeitpunkt noch Geschützte für einige Jahre mehr unter Schutz stellte (statt 75 nun 95 Jahre ab Veröffentlichung), und das waren die Sachen ab 1923. Ab 2019 wird sich das Stichjahr wieder jedes Jahr verschieben, so dass dann nach und nach die Werke vor 1924, vor 1925 usw. public domain werden. In Anlehnung an diese gesetzliche Jahr-1923-Regelung der USA hat man hier in der de.wp eine pragmatische 1923-Regelung eingeführt, die unter diversen engen Voraussetzungen greifen kann. Alles, was ab 1923 veröffentlicht wurde, kann in den USA geschützt sein, muss es aber nicht, da bis 1989 zur Erlangung des Copyrights und seiner Verlängerung die Einhaltung gewisser Formalitäten nötig war (s. bspw. en:Copyright notice).
Gemälde gelten (in den USA) in der Regel durch Ausstellung, Verkauf usw. als veröffentlicht. Sind sie dagegen nachweisbar unveröffentlicht, gelten in den USA andere Regeln, dann kann es durchaus sein, dass ein 1920 entstandenes Werk durch spätere Veröffentlichung noch geschützt ist. In der Regel 95 Jahre ab Veröffentlichung, aber es gibt diverse Stichjahre und Ausnahmeregelungen.
Werke ausländischer Urheber wurden in den USA (teils erstmals, teils wieder) geschützt, wenn sie in ihren Ursprungsländern zu einem gewissen Stichdatum geschützt waren (URAA), immer vorausgesetzt, die USA haben entsprechende Abkommen mit diesen Ländern. Das Datum ist meist, aber nicht immer der 1. Januar 1996. Außerdem gibt es noch diverse bilaterale Urheberrechtsabkommen der USA, darunter auch eines mit dem deutschen Kaiserreich, das immer noch in Kraft ist, jetzt eben für den Nachfolgestaat BR Deutschland. Das ist alles reichlich verwirrend, einen gewissen Überblick verschafft die Hirtle chart.
In Deutschland gelten i. d. R. 70 Jahre pma, zumindest für die Gemälde selbst. Ob und wenn ja wie bzw. wie lange Reproduktionen, Fotos usw. der Gemälde selbst geschützt sind, ist wieder eine andere Frage, u. a. darum geht es eins weiter oben in Hinweis auf Commons-Richtlinien. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-05T22:39:00.000Z-Antonsusi-2013-10-05T22:11:00.000Z11
Mit dem Hirtle chart habe ich noch Probleme: Was bedeutet das in Bezug auf das Hochladen und den Gebrauch hier in de:WP für ein Gemälde eines zw. 1923 und Ende 1942 verstorbenen Malers bei Veröffentlichung nach 1923? Kann man das mit einer Tabelle darstellen?
veröffentlicht ab 1923
gestorben vor 1943
gemeinfrei in USA? gemeinfrei in der EU? Hochladen auf Commons? Hochladen auf de:WP? hier verwendbar? etwaige, weitere Bedingungen Lizenzbaustein(e)
Maler war US-Bürger Nein Ja Nein Unklar Unklar
Maler war Bürger eines heutigen EU-Staates oder der Schweiz
Maler war Bürger eines anderen Landes

Kann jemand die Tabelle mit Angaben wie {{Ja}} {{Nein}} versehen? Eine große Tabelle hier auf de:WP mit einer Auswertung dieses Hirtle-Chart für uns wäre nützlich. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Antonsusi-2013-10-06T04:15:00.000Z-Schutzfrist11

Es geht um Veröffentlichungen ab 1923 (also dieses Jahr eingeschlossen), nicht nach 1923, das sollte beachtet werden. Gemälde eines bis 1942 verstorbenen Künstlers sind in Deutschland gemeinfrei, nicht aber in den USA bei Veröffentlichung ab 1923. Da auf Commons immer auch US-Copyright beachtet wird, sind solche Bilder nicht commonstauglich. Da bis zu einer Gerichtsentscheidung im letzten Jahr rechtliche Unsicherheit bzgl. des Rechtsstatus solcher Bilder in den USA bestand, wurden sie auf Commons bis dahin geduldet, sind aber nun allesamt löschgefährdet oder schon gelöscht. Für die de.wp gilt (meiner Erinnerung gemäß) nach Aussagen des Betreibers WMF im Prinzip dasselbe (die Server stehen in den USA), irgendwelche konkreten, großmaßstäblichen Anstrengungen zur Löschung diesbezüglich ungeeigneter Bilder gab es bislang aber nicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sie noch kommen.
Es muss eigentlich immer der Einzelfall betrachtet werden, da es für praktisch jede Nation unterschiedliche Regelungen gibt, die evtl. Einfluss darauf haben, ob ein Bild in den USA noch geschützt ist. Ist bspw. ein deutscher Künstler bis Ende 1925 gestorben, waren seine Werke am URAA-Datum 1. Januar 1996 in Deutschland nicht mehr geschützt, und der urheberrechtliche Schutz lebte auch in den USA nicht mehr auf. Die Schweiz hatte bis 1993 eine Schutzfrist von 50 Jahren pma, und die dann erfolgte Anhebung auf 70 Jahre erfolgte nicht rückwirkend. Folge: Alle Werke vor 1943 verstorbener Schweizer Künstler waren am URAA-Datum 1. Januar 1996 in der Schweiz nicht mehr geschützt, und der urheberrechtliche Schutz lebte auch in den USA nicht mehr auf. U. a. aus diesen Gründen ist deine Tabelle oben zu grob gestrickt. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-06T13:47:00.000Z-Antonsusi-2013-10-06T04:15:00.000Z11
Gemälde eines bis 1942 verstorbenen Künstlers sind in Deutschland gemeinfrei, nicht aber in den USA bei Veröffentlichung ab 1923 - ja; es sei denn eben, das Gemälde wurde ausserhalb der USA erstveröffentlicht, die US-amerikanischen Copyright-Formalitäten wurden nicht eingehalten und es war in seinem Ursprungsland am URAA-Datum (meistens 1. Januar 1996) schon gemeinfrei. Dann ist es auch in den USA PD. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-06T20:21:00.000Z-Rosenzweig-2013-10-06T13:47:00.000Z11
Man wird sicher noch weitere Sonderfälle und Ausnahmen finden können, nicht nur im US-Copyright, sondern auch im Recht anderer Länder, das zumindest auf Commons auch eine Rolle spielt. Auch deutsche oder schweizerische Werke können wg. bilateraler Verträge durchaus nach US-Copyright geschützt sein, wenn die Formalitäten eingehalten wurden; in einem solchen Fall wären u. U. auch die obigen Beispiele von vor 1926 bzw. vor 1943 verstorbenen Urhebern nicht zutreffend. Das spricht eher gegen eine abprüfbare Tabelle, da sie zu viele falsche Ergebnisse produzieren würde. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-06T20:49:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-06T20:21:00.000Z11
Gibt es denn keine eindeutigen fälle, welche man (tabellarisch) zusammenfassen kann? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Antonsusi-2013-10-06T22:06:00.000Z-Rosenzweig-2013-10-06T20:49:00.000Z11
Es gibt einfache Fälle, die sind praktisch alle oben schon dargestellt. Aber sehr viele Fälle sind nicht einfach und da helfen dann nur systematischen Kenntnisse im Urheberrecht aller beteiligten Rechtsordnungen. Die lassen sich aber nur schlecht in Tabellen darstellen. Deshalb wird man oft den Einzelfall ansehen müssen. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-07T09:44:00.000Z-Antonsusi-2013-10-06T22:06:00.000Z11
Grundsätzlich sollten die Werke der bis 31.12.1942 gestorbenen Maler in Deutschland gemeinfrei sein und sich daher, solange es keine Takedown-Notice gibt oder die WMF eine Office Action durchführt (eben weil dann doch wieder US-Recht angewendet wird wegen des Serverstandortes / Sitz des Betreibers), hier lokal hochgeladen und verwendet werden dürfen. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-07T10:09:00.000Z-Rosenzweig-2013-10-06T13:47:00.000Z11

WP-Artikel überarbeitet abdrucken

Ahoi! Ich möchte einen Artikel, dessen Hauptautor ich bin, überarbeitet für eine Buchveröffentlichung verwenden. Die Überarbeitung wird sich auf etwa 20 Prozent des Textes beziehen. Der WP-Artikel wiederum soll erst nach der Veröffentlichung aktualisiert werden, um noch Lektoratsergebnisse des Verlages einfließen lassen zu können. Habe keine Hilfeseite gefunden, die mir die korrekte Lizenzierung (Print) erklärt. Was tun? --Aalfons (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Aalfons-2013-10-07T08:40:00.000Z-WP-Artikel überarbeitet abdrucken11

Hilft → Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung_von_Text? Gruß Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-07T09:09:00.000Z-Aalfons-2013-10-07T08:40:00.000Z11
Wie weit geht deine Eigenschaft als Hauptautor? Stammt de facto alles dan dem Text, das Schöpfungshöhe hat, von dir und haben andere nur Kategorien ergänzt, Tippfehler und Kleinkram geändert? Dann kannst du mit dem Text tun und lassen was du willst und musst keinerlei Formalitäten einhalten. Oder wenn Andere substanziell mitgearbeitet haben, dann gelten die Angaben hinter dem Link, den dir Yellowcard schon gezeigt hat. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-07T09:42:00.000Z-Aalfons-2013-10-07T08:40:00.000Z11
Die verlinkte Seite kenne ich. Hier die fragliche Versionsgeschichte. Von 4000 auf 80.000 Zeichen ausgebaut, vom ursprünglichen Text blieb genau ein Zitat übrig. Das Ding ist seit 2008 exzellent, und wie üblich seither von zahlreichen Reverts und Bot-Einträgen geprägt. Natürlich wurde die eine oder andere Korrektur vorgenommen; aber über 95 Prozent sind von mir, und von anderen Benutzern hat niemand mehr als zwei oder drei Edits getätigt. Keinerlei Formalitäten also, wenn Schöpfungshöhe gelten gemacht werden kann ... das erspart dann auch eine extra Kennzeichnung der umgearbeiteten (= nicht mit WP identischen) Passagen. Danke. --Aalfons (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Aalfons-2013-10-07T10:10:00.000Z-H-stt-2013-10-07T09:42:00.000Z11

Ist dieser Grundriss für Wikipedia verwendbar? (erl.)

Für den Artikel Felsendom möchten die Autoren eine Grundrisszeichnung von K.A.C. Creswell verwenden. Es handelt sich um diese Zeichnung. Sie soll aus einem Buch gescannt und hochgeladen werden. Die Zeichnung ist von 1932, das Buch von 1989, Creswell ist 1974 gestorben. Da also keine Gemeinfreiheit aus Fristgründen vorliegt (70jährige Schutzfrist nach dem Tod Creswells ist noch nicht abgelaufen), können wir das Teil nur dann verwenden, wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt. Kann jemand beurteilen, ob die hier gegeben ist? Grüße --Arjeh (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Arjeh-2013-10-07T17:38:00.000Z-Ist dieser Grundriss für Wikipedia verwendbar? (erl.)11

Bei technischen Darstellungen ist die Hürde zum Erreichen von Schöpfungshöhe deutlich niedriger als die der angewandten Kunst, daher würde ich Schöpfungshöhe bejahen. Gruß Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-07T18:14:00.000Z-Arjeh-2013-10-07T17:38:00.000Z11
Ich stimme Yellowcard zu und empfehle, selbst auf der Grundlage mehrerer verfügbarer Grundrisse einen eigenen zu zeichnen. Dadurch entledigt man sich des Plagiatsvorwurfs. So ist zum Beispiel der Grundriss in Villa Romana del Casale entstanden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-07T18:50:00.000Z-Yellowcard-2013-10-07T18:14:00.000Z11
Das Problem sind hier die feinen Linien. Bei den fetten Grundrisslinien gibt es nur eine richtige Darstellungsmöglichkeit, ergo könnte es eben kein eigenes Werk sein. Da in dem Fall, die Zeichnung nur eine reine Faktendarstellung nach den Zeichennormen wäre (Weil wenn das Resultat durch die Norm vorgegeben ist, kann die Zeichnung selber keine Schöpfungshöhe haben). Beinhaltet die Zeichnung aber Sachen die nicht zwingend drauf müssen (wie hier der Fall), kann -muss es aber nicht- ein eigenes Werk sein. Hier heisst es eben im Zweifel selber neu zeichen.--Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-07T19:02:00.000Z-Gnom-2013-10-07T18:50:00.000Z11
Danke. An eine eigene Ausführung wurde auch schon gedacht. --Arjeh (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Arjeh-2013-10-07T19:10:00.000Z-Arjeh-2013-10-07T17:38:00.000Z11

Verwertungsrecht Musikaufnahmen

Am 1. August wurde das Verwertungsrecht für Musikaufnahmen bekanntlich von 50 auf 70 Jahre verlängert. Gilt das Gesetz rückwirkend, sind also auch die von 1943 bis 1962 entstandenen und bis 31. Juli gemeinfreien Aufnahmen wieder geschützt? --Diorit (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Diorit-2013-10-08T09:50:00.000Z-Verwertungsrecht Musikaufnahmen11

Hallo Diorit, ich nehme an, du beziehst dich auf die Schutzdauerverlängerung für Tonträgerhersteller (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__85.html). Die Antwort steht im neuen § 137m Abs. 1 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137m.html). grüße, — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-08T12:43:00.000Z-Diorit-2013-10-08T09:50:00.000Z11
Danke für die rasche Antwort, ja ich meinte diese Schutzdauerverlängerung für Tonträger. Der Artikel Verwandte Schutzrechte muss noch entsprechend aktualisiert werden. Gruss--Diorit (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Diorit-2013-10-08T13:33:00.000Z-Pajz-2013-10-08T12:43:00.000Z11

Einschätzung vor möglichem Upload

Was meint ihr dazu: Ich könnte ein Foto von Theodor Scherer-Boccard scannen. Der Mann ist am 6. Februar 1885 gestorben, das Foto muss also vorher entstanden sein. Es handelt sich dabei um ein typisches Porträtphoto der damaligen Zeit, wie sie z.B. für Visiten- oder Kabinettkartenporträts verwendet wurden. Ich denke daher, dass es plausibel ist, von einer zeitnahen Erstveröffentlichung auszugehen; es ist unwahrscheinlich, dass ein solches Foto bis 1923 oder später irgendwo verwahrt wurde. Beweisen kann ich es allerdings nicht: Ich habe das Foto bis jetzt nur in einer Dissertation von 1949 und einer weiteren Publikation von 1992 abgedruckt gefunden. Beide geben gar nichts zum Foto an, keine Quelle und keinen Fotografen. Für einen Upload nach Commons ist das Foto also wohl ungeeignet: Obwohl man dort wohl noch die höchstwahrscheinliche Veröffentlichung vor 1923 akzeptieren würde, ist die fehlende Urheberangabe wegen des möglichen Schutzes in der Schweiz ein Problem - wenn die Originalveröffentlichung des Fotos bekannt wäre und der Urheber dort fehlen würde, könnte man neben PD-1923 für die USA das Template PD-Switzerland-old-unknown für die Schweiz als Herkunftsland des Fotos benutzen (unbekannter Urheber, vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht = gemeinfrei in der Schweiz), aber eben: Man will auf Commons, wie in diesem Baustein steht, verständlicherweise eine "verlässliche Quelle", die angibt, dass der Urheber unbekannt ist - es reicht nicht, wenn er in der Quelle des Uploaders nicht erwähnt wird. Wobei ich denke, dass eine nachweisbare Erstveröffentlichung ohne Urheberangabe auch ausreichen dürfte - aber eine solche habe ich in diesem Fall noch nicht gefunden. Damit dürfte das Foto für Commons nicht gehen, da es in der Schweiz im Prinzip noch geschützt sein könnte (wenn es z.B. aus den frühen 1880ern stammt - zwar sieht mir Scherer auf dem Foto eher jünger aus, ist aber schwer einzuschätzen - und ein damals junger Fotograf hochbetagt starb). Aber meint ihr, es würde hier als Bild-PD-alt-1923 durchgehen? Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-08T22:22:00.000Z-Einschätzung vor möglichem Upload11

Da fällt mir noch ein: Da es sich um ein einfaches Porträt handelt, könnte ich mich natürlich auch auf fehlende Individualität des Fotos nach Schweizer Recht berufen und auf Commons PD-Switzerland-photo setzen - was ich allerdings nicht so gerne tue, ich bin bei dieser Begründung selbst immer skeptisch. Vielleicht sogar zweistufig, beide Bausteine: PD-Switzerland-old-unknown und darunter für den Fall, dass doch ein Urheber bekannt wird und dieser vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, PD-Switzerland-photo als "fallback"? ;-) Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-08T22:25:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-08T22:22:00.000Z11
Ich denke auch, dass du besser unter Berufung auf unsere 100-Jahr-Regel auf de: hoch lädst. Es sei denn "wir" finden es wirklich einer Veröffentlichung vor 1923. Der Schutzdauer Unterschied ist jetzt ja ausgelaufen. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-09T11:24:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-08T22:25:00.000Z11
Würde die Vorlage {{Bild-PD-alt-100}} verwenden und auf de.wp hochladen. Wäre lt. Deinen Angaben ein pragmatischer Weg. (wenngleich es vermutlich auch für commons passend wäre)--wdwd (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Wdwd-2013-10-09T12:38:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-08T22:22:00.000Z11

Ein Buch

enthält hier (Erstauflage 2010) eine wörtliche Übernahme aus dem Artikel Listerien (in der alten Version von 2008 vorhanden) ist das so korrekt, da ds Buch in all seinen Teilen Urheberrechtlich geschützt ist? Fragend verbeibt (nicht signierter Beitrag von 92.225.141.23 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-92.225.141.23-2013-10-06T07:00:00.000Z-Ein Buch11)

Ich verstehe die Frage nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-07T18:42:00.000Z-92.225.141.23-2013-10-06T07:00:00.000Z11
Ich versuchs mal mit einer Neuformulierung der Frage: „Der Abschnitt Listerien im Buch auf S. 19−21 ist eine wörtliche Kopie unseres Artikels Listerien. Im Artikel stand der Text schon 2008 (alte Version), das Buch ist von 2010. Ist das eine Urheberrechtsverletzung?“ Siehe auch Versionsgeschichte vom 6. Oktober. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-10T13:00:00.000Z-Gnom-2013-10-07T18:42:00.000Z11
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wer hat zum Artikeltext wesentlich beigetragen (Änderungen, die SH aufweisen)? Wenn es nur ein oder zwei Autoren waren, kann es ja durchaus sein, dass sie dem Verlag / Buchautor den Text unter einer anderen Lizenz zur Verfügung gestellt haben, dann wäre es keine URV. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-10T14:29:00.000Z-Thgoiter-2013-10-10T13:00:00.000Z11

Verwaiste Werke

Nicht direkt zur WP, aber gestern wurde ja eine Änderung des Urheberrechtsgesetz verabschiedet, in dem es um verwaiste und vergriffene Werke geht. Nachdem ein Nicht-Jurist aus deutschen Gesetz meist nicht so recht schlau wird frage ich mal hier nach was denn konkret jetzt geändert wurde.--Antemister (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Antemister-2013-10-09T13:01:00.000Z-Verwaiste Werke11

Öffentlich zugängliche Bibliotheken, Archive etc dürfen künftig in ihrem Besitz befindliche, veröffentlichte Werke digitalisieren und öffentlich zugänglich machen, wenn die Rechteinhaber auch nach sorgfältiger Recherche nicht gefunden wurden. Das gilt (grob) auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. :Verwertungsgesellschaften können verwaiste Werke (Stichdatum ist hier der 1.1.1 1966) "adoptieren" und Gebühren für deren Nutzung verlangen, diese Werke müssen in ein öffentliches Register eingetragen werden.
Wenn ein Rechteinhaber doch noch auftaucht, muss die Bibliothek oä die Nutzung sofort einstellen und dem Rechteinhaber nachträglich eine "angemessene Entschädigung" für die bereits gezogene Nutzung zahlen.
Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-09T16:17:00.000Z-Antemister-2013-10-09T13:01:00.000Z11
Ziemlich mutloses Reförmchen, das... Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-09T21:37:00.000Z-H-stt-2013-10-09T16:17:00.000Z11
Ja, und für uns völlig bedeutungslos. Leider. Schlimmer ist allerdings, dass auch die öffentlichen Institutionen unter diesen Umständen kaum die Risiken eingehen werden, verwaiste Werke in größerem Ausmaß zugänglich zu machen. Damit verfehlt die Reform jeglichen Zweck. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-11T12:22:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-09T21:37:00.000Z11

Foto verwenden von Steffen 962

Ich möchte sehr gerne von der Seite des 'Schänzelturms' bei Edenkoben, das dort veröffentlichte Bild von Steffen 962 verwenden für eine Wanderportaltafel die für den Naturpark Pfälzerwald dort am Waldparkplatz aufgestellt werden soll. Wie kann ich direkten Kontakt mit dem Autor aufnehmen? Sabine Zwick, örtliches Tourismusbüro (nicht signierter Beitrag von Südlicheweinstrasse edenkoben (Diskussion | Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Südlicheweinstrasse edenkoben-2013-10-11T13:34:00.000Z-Foto verwenden von Steffen 96211)

Es geht wohl um File:2012 Pfälzerwald 010 Schänzelturm.jpg? --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-11T14:13:00.000Z-Südlicheweinstrasse edenkoben-2013-10-11T13:34:00.000Z11
Hallo Frau Zwick, Sie brauchen keinen Kontakt mit dem Fotografen aufnehmen. Er hat das Bild unter der Lizenz CC0 freigegeben. Das bedeutet, Sie (und jeder andere) können das Bild ohne weitere Formalitäten zu jedem beliebigen Zweck und in jeder beliebigen Form verwenden. Viel Spaß mit dem Foto auf Ihrer Informationstafel. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-H-stt-2013-10-11T14:33:00.000Z-Südlicheweinstrasse edenkoben-2013-10-11T13:34:00.000Z11
Und wenn sie gerne Kontakt aufnehmen möchten, dann auf Benutzer:Steffen_962 unter Werkzeuge auf E-Mail an Benutzer klicken!-- Johnny Controletti (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Johnny Controletti-2013-10-11T15:05:00.000Z-H-stt-2013-10-11T14:33:00.000Z11

Darf folgendes nach commons übertragen werden?

Datei:Ampleben.jpg, danke. Gruß --Jean11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jean11-2013-10-12T14:27:00.000Z-Darf folgendes nach commons übertragen werden?11

Ja, am besten den Commonshelper dafür nutzen. XenonX3 – (RIP Lady Whistler) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-XenonX3-2013-10-12T14:31:00.000Z-Jean11-2013-10-12T14:27:00.000Z11
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-14T08:05:00.000Z-Jean11-2013-10-12T14:27:00.000Z11

Screenshots von Stummfilmen, gefunden im Internet

Ab welchem Alter der Filme ist der Upload unter welcher Lizenz hier oder bei Commons erlaubt? --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T17:04:00.000Z-Screenshots von Stummfilmen, gefunden im Internet11

§ 65 (2) UrhG: Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. Letzteres fällt bei Stummfilmen wohl weg. Baustein hier wäre {{Bild-PD-alt}}. Auf Commons kannst du je nach Einzelfall ggfs. nach US-Copyright auch anderes hochladen, aber i. d. R. dann nicht hier in Artikeln verwenden. Je nach Einzelfall kann auch ein Film in den USA noch geschützt sein, hier aber nicht, dann dürftest du Screenshots daraus jedenfalls nicht auf Commons hochladen – hier ist es unklar, vgl. oben unter Schutzfrist. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-07T17:56:00.000Z-Jack User-2013-10-07T17:04:00.000Z11
Machen wir es konkret: egal welches Bild, eines davon hätte ich gerne auf Commons bzw. Deutschwiki, sie werde ja auch in der URL mit dem Zusatz "Presse" gekennzeichnet. Es gilt erst einmal österreichisches Urheberrecht. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T18:03:00.000Z-Rosenzweig-2013-10-07T17:56:00.000Z11
Wir beantworten hier gern konkrete Urheberrechtsfragen, ein wenig Zuarbeit muss aber schon sein. Rosenzweig hat ja aufgelistet, von welchen Personen des Films Du die Todesdaten herausfinden musst. Welche konkrete Zusatzfrage stellt sich bei Dir nun? Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-07T18:12:00.000Z-Jack User-2013-10-07T18:03:00.000Z11
Neuer Versuch: Für dieses Bild finde ich weder Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge. Die Produzenten sind die Schauspieler selber, aber sonst finde ich nichts. Zumindestens nicht online. Und obwohl der Film "Der Bauernschreck" sogar noch existiert, auch auf DVD, wird keine Aussage zum Regisseur getroffen. Was muss ich also tun? Den Film zuerst anschauen? --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T18:27:00.000Z-Yellowcard-2013-10-07T18:12:00.000Z11
Das wäre sicher keine schlechte Idee. Urheberrechtliche relevante Informationen dieser Art sind oft nur unter ziemlichen Mühen zugänglich. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-07T19:09:00.000Z-Jack User-2013-10-07T18:27:00.000Z11
Und was ist, wenn der Regisseur nicht vorkommt? Das wäre in der Zeit durchaus möglich. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T18:47:00.000Z-Jack User-2013-10-07T18:27:00.000Z11
Nun, wenn wir annehmen, dass in diesem Fall die Komiker Cocl & Seff die Filme selbst konzipiert haben, also für das Drehbuch verantwortlich waren, sind ihre Filme wohl nach deutschem Recht noch geschützt - denn beide (Rudolf Walter (Schauspieler) und Josef Holub (Schauspieler)) starben vor deutlich weniger als 70 Jahren. Damit könntest du also keine Bilder aus ihren Filmen verwenden. Jedoch: Wie sieht es eigentlich nach österreichischem Recht aus, sie waren doch Österreicher? Gilt dort auch nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist? In der Schweiz beispielsweise ist nach Schweizer Urheberrechtsgesetz für die Beurteilung der Schutzdauer nur der Regisseur von Belang. Würde allerdings in diesem Fall wohl auch nichts helfen, wenn man davon ausgehen muss, dass die Komiker auch selbst Regie geführt haben. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-07T19:02:00.000Z-Jack User-2013-10-07T18:47:00.000Z11
Die Behauptung, sie seien als Schauspieler, die ihre Filme auch produziert haben, auch die Regisseure oder die Drehbuchautoren ist aber reinste, durch nichts bewiesene Annahme. Man kann nicht einfach die Darsteller/Produzenten mit den Regisseur/ den Regisseuren gleichsetzen, weil sich nichts anderes anfinden läßt. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T19:31:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-07T19:02:00.000Z11
Im Zweifelsfall lädt man die Bilder eben nicht hoch. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-07T20:10:00.000Z-Jack User-2013-10-07T19:31:00.000Z11
Leider *seufz*. Verdammtes Urheberrechtsgesetz, aber wirklich. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-07T20:21:00.000Z-Jack User-2013-10-07T17:04:00.000Z11
Du hast eine verzerrte Auffassung vom Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt die Arbeit und Kreativität dieser Menschen. Die Idee, welche beispielsweise die Piratenpartei vertritt, mag ja auf den ersten Blick charmant sein – wer aber würde noch Arbeit in Kunst (dazu gehört auch der Film) investieren, wenn er daran dann nicht die exklusiven Rechte hätte und somit seinen Lebensunterhalt damit verdienen könnte?! Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-08T07:30:00.000Z-Jack User-2013-10-07T20:21:00.000Z11
Man muss das differenziert sehen. Ihr habt beide nicht unrecht: Man kann wohl kaum etwas gegen ein Urheberrecht haben, das die Arbeit und Kreativität der Urheber schützt. Aber ein Schutz, der für 70 Jahre über den Tod der Urheber hinaus währt, schützt dann nur noch das Einkommen der Erben, von Verlagen bzw. in vielen Fällen niemandes Einkommen und hindert jene (besonders bei "verwaisten" Werken, deren Rechteinhaber unbekannt sind), die diese Werke wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen möchten. Dass es eine Schutzfrist auch nach dem Tod der Urheber gibt, lässt sich rechtfertigen - als Anreiz für die Erben, Werke zu veröffentlichen, von denen sie noch profitieren können. Aber 70 Jahre sind zu viel. 20 würden reichen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-08T12:49:00.000Z-Yellowcard-2013-10-08T07:30:00.000Z11
@Gestumblindi Da hast du recht die 70 Jahre kann man schlecht rechtfertigen. Das Urheberrecht als solches aber eben schon, denn niemand hat ein wirklich gute Arbeitsmoral wenn die Arbeit nicht bezahlt wird (von eigenen Idealisten mal abgesehen). Dein Vorschlag von 20 Jahren pma hat was, oder mein Vorschlag wäre wie beim edito Pricipes 25 Jahre. Das würde den Erben immer noch genügend Reiz geben es doch noch zu veröffentlichen. Denn schon heute gilt eigentlich, wird das "letzte" Werk nicht zeitnah nach dem Tod veröffentlicht, wird es selten bis nie veröffentlicht. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-12T16:31:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-08T12:49:00.000Z11
Ich habe § 65 II UrhG mal in meinen Almanach aufgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-13T18:05:00.000Z-Jack User-2013-10-07T17:04:00.000Z11

SH von Grundrissen

Hallo,
haben die drei Grundrisse mehrer zusammenhängender Gebäude SH und sind diese durch das Urheberrecht geschützt?
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Marsupilami-2013-10-13T18:46:00.000Z-SH von Grundrissen11

Zitat Yellowcard von weiter oben (20:14, 7. Okt. 2013 (CEST)): „Bei technischen Darstellungen ist die Hürde zum Erreichen von Schöpfungshöhe deutlich niedriger als die der angewandten Kunst, daher würde ich Schöpfungshöhe bejahen.“ Das sehe ich in diesem Fall genauso, also 2× Ja. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-07T18:14:00.000Z-Marsupilami-2013-10-13T18:46:00.000Z11
Danke. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Marsupilami-2013-10-13T18:56:00.000Z-Yellowcard-2013-10-07T18:14:00.000Z11

Bild aus 1920

Darf ich ein Foto das aus dem Jahr 1920 stammt und sich im Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz befindet hochladen? Der Fotograf verstarb 1966. --Pikiw (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pikiw-2013-10-14T08:04:00.000Z-Bild aus 192011

Nein, weil das im Zweifel ein Lichtbildwerk ist und der Fotograf noch nicht 70 Jahre tot ist. Richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-14T08:48:00.000Z-Pikiw-2013-10-14T08:04:00.000Z11
Ok, Danke. Somit erledigt. Gruß, --Pikiw (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pikiw-2013-10-14T09:01:00.000Z-Gnom-2013-10-14T08:48:00.000Z11

Urheberechtsverletzungen

In der englischen Wikipedia findet man etliche Artikel mit Bildern, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Beispiel:

Link: https://en.wikipedia.org/wiki/File:The_Lion_King_poster.jpg Wie kommt den das? In der Hilfe der Wikipedia und Wkimedia Commons steht doch eindeutig nur Freie Inhalte und frei verwendbaren Mediendateien. Das steht auch in der Hilfe der englischen Wikipedia auch so dar. Ein Bild von einem Kinoplakat in einem Artikel ist eine Urheberechtsverletzung und ein und ein anderes nicht obwohl der Urheber auch dort noch nicht 70 Jahre tot. Die Regel Fair use ist auch dort in der Wikipedia und Wikimedia Commons nicht erlaubt, wie bei uns. DAs habe ich in der dortigen Hilfe auch nachgelesen. Das verstehte ich nicht so recht? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:04:00.000Z-Urheberechtsverletzungen11

Hilft en:Wikipedia:Non-free content weiter? --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-14T15:22:00.000Z-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:04:00.000Z11
Dss habe ich mir auch durchgelesen. Aber in der Hilfe von Wikimedia Commons steht auch im englischen: Fair use are not allow. Deutsch: Auf Commons hochgeladene „Fair use“-Dateien werden ohne weitere Warnung gelöscht. Link: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Fair_use
Steht zwar unten nochmal, aber um sicher zu gehen, dass es ankommt: Fair use ist in der englischen Wikipedia erlaubt, auf Commons nicht. Die Hilfeseite von Commons bezieht sich natürlich auf eben dieses Projekt (sei es auf der englischen oder deutschen Hilfeseite). --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-14T16:09:00.000Z-Thgoiter-2013-10-14T15:22:00.000Z11

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html#verw Dort steht fast alles zu Schutzfristen. Aber 2 Bereiche fehlen völlig: Schutzfristen von Software (z.B. Betriebsystemen wie MS-DOS, Gebrauchssoftware: Adobe Photoshop u.a.) und Webseiten. Gibt es für diese Bereiche etwa keine Schutzfristen? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:41:00.000Z-Urheberechtsverletzungen11

In der engl. Wikipedia ist Fair use erlaubt, daher geht das dort. Es gibt noch ein paar weitere Projekte, die Fair use erlauben (jeweils nur, weil es in dem entsprechenden Land erlaubt ist). XenonX3 – (RIP Lady Whistler) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-XenonX3-2013-10-14T15:44:00.000Z-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:41:00.000Z11
Fair Use --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-14T15:44:00.000Z-XenonX3-2013-10-14T15:44:00.000Z11
Kann ich den Passus Computerprogramme in die Übersicht Schutzfristen einfügen , das fehlt bei uns noch. Die Schutzfist für Computerprogramme entsprich der von Literatur Zitat: Computerprogramme werden insoweit als Literatur betrachtet. Hier kann man ja nochnal nachschauen: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-faq.html#wasalles Tod des Autors + 70 Jahre. In der Übersicht zum Urheberechtsschutz fehlt dieses komplett. Das habe ich schon mal angesprochen. Ich habe aber leider keine Auskunft bekommen. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:51:00.000Z-Jack User-2013-10-14T15:44:00.000Z11
Und wer ist der "Autor" von Software? Dieselben Probleme gibt es beim Film: da köcheln viele dran rum. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-14T15:53:00.000Z-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T15:51:00.000Z11
Beim Film, Musik, mehrenen Buchautoren gibt es eine Regelung siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html Das sollte man bei uns auch mit in die Hilfe einfügen finde ich. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T16:02:00.000Z-Jack User-2013-10-14T15:53:00.000Z11
Die Bereiche fehlen nicht, sondern werden nicht aufgeführt, weil sie urheberrechtlich nichts nichts substanziell anderes sind. Computerprogramme unterfallen dem regulären Werkschutz mit regulärer 70-jähriger Schutzfrist, sofern sie die Schutzvoraussetzungen erfüllen (§ 2 Abs. 1 S. 1 UrhG). Urheber sind diejenigen, die das Werk schaffen (und die selbst eine persönliche geistige Schöpfung leisten), mithin also i.d.R. Programmierer. Abhängig davon, wie der Erstellprozess abläuft, werden aber regelmäßig Fälle von Miturheberschaft (§ 8 UrhG) vorliegen. // „Fiver, der Hhellseher“, auf welcher Hilfeseite? In Wikipedia ist das Diskutierte eben recht selten relevant; Computerprogramme gibt es hier i.d.R. ja nicht. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-14T16:11:00.000Z-Jack User-2013-10-14T15:53:00.000Z11
Hier auf der Seite seht das mit dem Computerprogrammen: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-faq.html#wasalles Tod des Autors + 70 Jahre Zitat: Computerprogramme werden insoweit als Literatur betrachtet

Das würde ich in die Hilfe mit aufnehmen. Was meint ihr? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T16:52:00.000Z-Urheberechtsverletzungen11

Dass wir soweit mir bekannt keine Ausdrucksformen von Computerprogrammen in Wikipedia oder auch nur Wikimedia Commons hosten und eine entsprechende Passage (wo auch immer in den Hilfeseiten) insofern nicht erforderlich ist. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-14T17:39:00.000Z-Fiver, der Hellseher-2013-10-14T16:52:00.000Z11
Sehe ich auch so. In der Schweiz beträgt die Schutzdauer für Computerprogramme im Gegensatz zu allen anderen Werken übrigens "nur" 50 Jahre nach dem Tod des Autors (URG Art. 29), aber auch das ist für uns wohl in den nächsten Jahrzehnten noch weitestgehend belanglos ;-) Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-15T11:37:00.000Z-Pajz-2013-10-14T17:39:00.000Z11

Zweiteilige Frage, erster Teil: die Angaben zur Person habe ich im Wesentlichen aus dem verlinkten Text entnommen, das ist eine listenartige Aufzählung als Fließtext verpackt. Das dürfte wohl keine URV sein, oder? Bitte mal einer drübergucken. Zweiteilige Frage, zweiter Teil:welches Lemma soll ich letztendlich verwenden? Seinen echten Namen oder sein Pseudonym, unter dem er (ausschließlich?) veröffentlich hat. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-14T15:21:00.000Z-Benutzer:Jack User/Johannes von Dewall11

Zur zweiten Frage: siehe WP:NK#Personen. --2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2-2013-10-14T16:49:00.000Z-Jack User-2013-10-14T15:21:00.000Z11
Zur ersten Frage: Ist kein Problem, siehe Ziffer 3.2. und 3.2.1. aus meinem Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-15T13:30:00.000Z-2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2-2013-10-14T16:49:00.000Z11
Danke noch für die Antworten. Ist jetzt unter Johannes von Dewall, unter dem Namen hat er fast alles veröffentlicht. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-15T17:55:00.000Z-Gnom-2013-10-15T13:30:00.000Z11

Schöpfungshöhe von Listen

Wie ist die Schöpfungshöhe von dieser Artikelversion einzustufen? Müsste für die jetzt aufgeteilten Listen (siehe hier) die Versionsgeschichte nachimportiert werden? --2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2-2013-10-14T16:48:00.000Z-Schöpfungshöhe von Listen11

Ja, das könnte eine geschützte Datenbank sein. Oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-15T13:27:00.000Z-2A02:810D:10C0:6F4:38E9:D798:1CC4:71D2-2013-10-14T16:48:00.000Z11
Durchaus möglich (ich würde es annehmen), aber wer ist denn der Urheber dieses Datenbankwerks? Ist es nicht etwa ein Amtliches Werk einer Behörde? Gruß Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-15T15:22:00.000Z-Gnom-2013-10-15T13:27:00.000Z11
Laut Quellenangabe steht die Berliner Denkmalliste (also die Ur-Quelle dieses Artikels) unter CC-BY-SA, theoretisch könnt sie auch schlicht unter amtliches Werk fallen. Aber: darüber hinaus muss man aber auch sehen, inwieweit in den Listenartikeln ggf. seitens Wikipedia-User Bearbeitungen vorgenommen worden sind (Beschreibungstexte oä.). Auch die Zuordnungen von Bildern, Koordinaten, Verlinkungen, Weblinks könnte uU einen neuerlichen Datenbankschutz erwirken. Also wenn es möglich ist, fänd ich es schon gut, auch die Versionsgeschichte zu berücksichtigen. Aber geht das bei einer Artikelaufspaltung überhaupt? --alexrk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alexrk2-2013-10-15T15:51:00.000Z-Yellowcard-2013-10-15T15:22:00.000Z11
Ich wüsste nicht was an dieser Liste Schöpfungshöhe hat. Es ist eine Sammlung von Adressen nach aufsteigenden Nummern sortiert. Was soll daran Schöpfungshöhe haben? Schöpfungshöhe bedeutet, dass sich jemand Gedanken um die Formulierung machen muss, es wäre unter Umständen dann gegeben, wenn Beschreibungen in Fließtext enthalten sind. Diese Tabelle kann man anders anordnen, die Sortierrichtung ändern, aufteilen etc, aber man kann den Inhalt nicht neu oder anders formulieren.--Giftzwerg 88 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Giftzwerg 88-2013-10-15T16:07:00.000Z-Alexrk2-2013-10-15T15:51:00.000Z11
Datenbankwerk#Deutschland.
§ 4 Abs. 2 UrhG dürfte hier einschlägig sein, würde ich meinen. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-15T16:18:00.000Z-Giftzwerg 88-2013-10-15T16:07:00.000Z11
OK, nochmal:
  • Schutzfähig per sui-generis-Recht nach § 87a-e (Datenbankherstellerrecht)? Ganz klar ja (Sammlung von Daten, die systematisch angeordnet sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert).
  • Die Orignalliste ist als CC-BY-SA veröffentlicht, läuft aber evtl. auch als Amtliches Werk, da sie im Berliner DSchG Erwähnung findet (kann man sich drüber streiten, inwiefern die Liste allein eine Rechtsbindung entfaltet).
  • Von Wikipedia-Seite wurden zahlreiche Ergänzungen vorgenommen: zum einen solche, die selbst Datenbankcharakter haben (wie Geokoordinaten, Fotozuordnung), zum anderen aber auch textliche Ergänzungen im Feld "Beschreibung" oder Informationen zu Denkmalverlusten oder ehemaligen Denkmalen. --alexrk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alexrk2-2013-10-15T17:00:00.000Z-Yellowcard-2013-10-15T16:18:00.000Z11

Danke bis hierhin. Es ging mir bei der Frage um die Wikipedia-Versionsgeschichte, die durch die Aufteilung verloren ging. --2A02:810D:10C0:6F4:4046:37B2:5722:3E66 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:4046:37B2:5722:3E66-2013-10-15T17:35:00.000Z-Schöpfungshöhe von Listen11

Jo, nochmal zur Klarstellung: Das hier ist eine Datenbank nach § 87a UrhG, darum erübrigt sich wohl die Frage nach dem Datenbankwerk nach § 2 UrhG. Und ich glaube, hier muss man die Versionsgeschichte "nachliefern", da Wikipedia-Autoren wesentliche Investitionen getätigt haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-16T07:56:00.000Z-2A02:810D:10C0:6F4:4046:37B2:5722:3E66-2013-10-15T17:35:00.000Z11

sehe ich das richtig, dass die Werke von Chaim Soutine, der am 9. August 1943 verstarb, ab 2014 gemeinfrei sind und somit nach Wikipedia oder auch nach Commons hochgeladen werden können ? Also auch eingescannte Bilder aus Monografien, Lexika oder Katalogen ? --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Goesseln-2013-10-17T10:37:00.000Z-Chaim Soutine11

Alles was vor 1923 veröffentlicht wurde: ja. Ansonsten ist das einer dieser lustigen Fälle von Bürgern des ehemaligen russischen Reiches, wo man dies nur beantworten kann, wenn man erstens ihre Staatsbürgerschaft(en) kennt und zweitens den Ort der ersten Veröffentlichung des Werkes (bzw. alle Ort der Erstveröffentlichung iSd der RBÜ). Wenn er Bürger eines heutigen EWR-Staates war, greift URAA und die Werke sind nicht commonstauglich; wenn die Werke in einem dieser Staaten erstveröffentlich worden sind und diese Staaten Expats Rechte wie Inländern einräumen, sind die Werke in den USA URAA-wieder-geschützt. syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-17T15:03:00.000Z-Goesseln-2013-10-17T10:37:00.000Z11
Nur zur Verdeutlichung: Dieser möglicherweise wiederaufgelebte Schutz in den USA betrifft nur Werke, die 1923 oder später erstveröffentlicht wurden. Für diese wären also Abklärungen zu treffen. Alle Veröffentlichungen von Chaim Soutine von 1922 und früher sollten ab 2014 commonstauglich sein. Ein Schutz für Reproduktionen (in Monografien etc.) wird von der Wikimedia Foundation verneint. Was aber in den USA geschützt ist, ist im Prinzip auch nicht tauglich für die deutschsprachige Wikipedia, da die Regeln der WMF für alle Projekte gelten und lokale Ausnahmen nur mit einer Ausnahmeregelung möglich sind, die wir hier bisher nicht haben (sie müsste in die Richtung gehen, dass einzelne Bilder, die in den USA noch geschützt sind, zugelassen werden, wenn sie in einem bestimmten Artikel Verwendung finden sollen, und dann so gekennzeichnet werden müssten, dass sie zwar im Herkunftsland gemeinfrei sind, nach USA-Recht aber nur unter fair use für einen bestimmten Wikipedia-Artikel verwendet werden). Im Moment wird das hier noch nicht durchgesetzt, kann aber jederzeit kommen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-17T15:35:00.000Z-Syrcro-2013-10-17T15:03:00.000Z11
Mir fällt gerade ein, dass es vielleicht doch nicht so einfach ist, da es bei französischen Werken Soutines eventuell Komplikationen mit französischem Urheberrecht gibt, das Thema (Verlängerung von Schutzfristen aufgrund des Krieges) ist aber sehr komplex, weswegen ich nur mal ein paar Links gebe: fr:Prorogations de guerre), Wartime copyright extensions, vertiefte Diskussion über ein Beispiel, daraus resultierender Löschantrag (den ich sehr ungerne gestellt habe), die betroffenen Dateien wurden dann gelöscht. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-17T15:43:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-17T15:35:00.000Z11

Beiwerk / De Minimis

Datei:The Jewish Week.jpg
Zeitungsscan

Es geht um File:The Jewish Week.jpg, ein Scan in sehr geringer Auflösung. Der Text ist nicht schützbar, da nicht lesbar, die Kopfzeile auch nicht, die Schlagzeilen m.E. auch nicht; was bleibt, sind die Bilder. Gehen diese als Beiwerk / De Minimis durch oder müssen sie entfernt werden?

Die CC-Lizenz ist offensichtlich falsch. Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T09:44:00.000Z-Beiwerk / De Minimis11

Der Text ist nicht lesbar. Wo ist das Problem? Hier sollte man nicht zu kleinlich sein. In der Englischen Wikipedia wird der Zeitungsscan ebenfalls verwendet (anderes File). Die Quellenangabe wurde geändert.--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T11:40:00.000Z-Yellowcard-2013-10-21T09:44:00.000Z11
Es geht ja nicht um den Text, sondern um die Bilder. --Excolis (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Excolis-2013-10-21T11:46:00.000Z-188.195.39.49-2013-10-21T11:40:00.000Z11
Auf die Bilder habe ich mit "kleinlich" Bezug genommen. Das ist wirklich sehr gering, und irgendwo sollte man fragen, wer sich eigentlich wirklich an der Sache stört.--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T11:50:00.000Z-Excolis-2013-10-21T11:46:00.000Z11
Ob sich jemand stört, darum geht es ja nicht primär. Es gibt halt die Richtlinie bei der WP, dass nur freie Inhalte verwendet werden dürfen und diese Richtlinie muss man halt erfüllen. --Excolis (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Excolis-2013-10-21T11:52:00.000Z-188.195.39.49-2013-10-21T11:50:00.000Z11
+1. Wenn wir das hier als "frei" deklarieren, kann ein Nachnutzer damit böse auf die Nase fallen. In der en.wp ist es eine völlig andere Situation, weil dort (im Gegensatz zu diesem Projekt und Commons) Fair Use angewandt wird. Gruß Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T11:56:00.000Z-Excolis-2013-10-21T11:52:00.000Z11
Überzeugt, vielleicht war ich etwas zu pragmatisch eingestellt. Ich kann die Bilder nicht entfernen. Dazu fehlt mir die Fähigkeit. Und wer macht dies jetzt?--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T12:03:00.000Z-Yellowcard-2013-10-21T11:56:00.000Z11
Erstmal hier ein paar Meinungen abwarten. Falls die Bilder unter "De Minimis" fallen (ich glaube nicht, aber es könnte sein), kann alles so behalten werden – sonst laden wir eine neue Version ohne die Bilder hoch und beantragen auf Commons Versionslöschung. Alles kein Beinbruch ein lächelnder Smiley . Grüße Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T12:04:00.000Z-188.195.39.49-2013-10-21T12:03:00.000Z11
Danke für die Antwort! Schönen Tag!--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T12:07:00.000Z-Yellowcard-2013-10-21T12:04:00.000Z11
Das ist geschehen: (Bot: Entferne Commons:File:The Jewish Week.jpg (de) da die Datei gelöscht wurde. (Copyright violation: no fair-use on Commons: http://en.wikipedia.org/wiki/File:Jewishweek.jpg)) (rückgängig) [automatisch gesichtet].
Jetzt muss eine Datei ohne Bilder wieder hochgeladen werden.--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T14:12:00.000Z-Yellowcard-2013-10-21T12:04:00.000Z11
Tss. Da war aber jemand vorschnell. Hab's jetzt lokal ohne Bilder wieder hochgeladen. Damit hier erledigt. Grüße Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T14:54:00.000Z-188.195.39.49-2013-10-21T14:12:00.000Z11
Nochmals danke für die Bearbeitung. Interessant, was man tun muss, um Rechte zu wahren. Eine Zeitungsseite ohne Bilder. Ich wünsche Dir alles Gute!--188.195.39.49 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.195.39.49-2013-10-21T15:15:00.000Z-Yellowcard-2013-10-21T14:54:00.000Z11
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Panormafreiheit von Abbildungen von 2D-Objekten (Fotos) im öffentlichen Raum

Hallo, suche verzweifelt nach der passenden Regelung, kann sie aber nicht finden (weder hier noch auf Commons).

Anlassfall ist das Bild File:AT-12944 Frühmittelalterliches Gräberfeld und Kirche, Moosburg (Carinthia) 01.jpg, dass laut Uploader folgendes erfüllt: Das Bild stand im Freien zur allgemeinen Besichtigung, die Eigentümerin des Grundstücks hat uns ausdrücklich die Erlaubnis erteilt, das Grundstück zu betreten (wobei dies für jeden zugänglich ist) und alle Fotos zu machen die wir wollen, auch ausdrücklich das von diesem Foto, welches sicher nicht, wenn es nicht wie in diesem Falle frei und öffentlich zugänglich wäre, unter die Panoramafreiheit fallen würde. Ich habe es beschnitten.

  • Reicht FOP für ein Foto von einem Foto in AT (Abbildung 2dimensionaler Werke)? Immer und bedingungslos?
  • Braucht es die Erlaubnis des Fotografen des Originalbildes?
  • OTRS Ticket ist vermutlich für die Nachvollziehbarkeit günstig, sollte auch das unbeschnittene Bild hochgeladen werden?
  • Vermutlich muss das Bild permanent im Freien stehen (sonst kein FOP).

Danke euch, lg --Herzi Pinki (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Herzi Pinki-2013-10-21T09:57:00.000Z-Panormafreiheit von Abbildungen von 2D-Objekten (Fotos) im öffentlichen Raum11

1. Eigentlich schon, aber es soll seit dem Limesprojekt einige PAranoiker geben, die das anders sehen. Es gibt aber einige Ausnahmen für grafische bildende Künste und Malerei, die Panorafreien Werke sind dann in der Verwendung beschränkt (im Gegensatz zu Deutschland).
2. Nein, mit der Erlaubnis wäre das aber besser.
3. OTRS ist unnötig (es sei denn, der Ursprungsurheber stimmt zu, ein Scan wäre dann aber besser), unbeschnittenes Bild ist bei FoP immer sinnvoll.
4. Permanent ja, im Freien reicht aber nicht, es muss frei zugänglich sein. (Bei Bauwerken nicht mal das).

gruß syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-21T14:59:00.000Z-Panormafreiheit von Abbildungen von 2D-Objekten (Fotos) im öffentlichen Raum11

danke, hat geholfen. --Herzi Pinki (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Herzi Pinki-2013-10-21T20:50:00.000Z-Syrcro-2013-10-21T14:59:00.000Z11
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Herzi Pinki (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Herzi Pinki-2013-10-21T20:50:00.000Z-Syrcro-2013-10-21T14:59:00.000Z-111

Leider ist mir der Autor dieses Artikels nicht bekannt. Wer hat diesen Artikel geschrieben bzw. zuletzt geändert ?

Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen.

--TheRoad97 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-TheRoad97-2013-10-19T11:02:00.000Z-https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffbau in Ostfriesland und Papenburg11

Hallo TheRoad97 und willkommen in der Wikipedia; um das zu erfahren, kann man bei allen Artikeln auf den Reiter "Versionsgeschichte" klicken, das sieht dann für diesen Artikel also so aus. Der Versionsgeschichte kann man entnehmen, dass der Artikel 2006 von Benutzer:Emder Muschelschubser angelegt wurde. Er wurde seither von verschiedenen Autoren bearbeitet, basiert aber zur Hauptsache immer noch auf diesem "Ur-Artikel" von Emder Muschelschubser. Das ist natürlich nicht immer so - oft ist die Erstversion eines Artikels auch nur ein ganz kleiner Anfang und die Hauptteile kommen später und von anderen Autoren dazu. Wenn du eine Frage zu diesem Artikel hast, wirst du bei Emder Muschelschubser aber vielleicht keinen Erfolg haben, denn dieser Benutzer war hier zuletzt im Januar 2007 aktiv. Zuletzt bearbeitet und aktualisiert wurde der Artikel von Benutzer:Wikiwal. Wenn du nicht-urheberrechtliche Fragen hast, könntest du es auch auf Portal Diskussion:Schifffahrt versuchen, da lesen diverse in diesem Bereich kompetente Leute mit :-) Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-19T11:26:00.000Z-TheRoad97-2013-10-19T11:02:00.000Z11
Darüber gibt die Versionseschichte Auskunft. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Matthiasb-2013-10-19T11:48:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-19T11:26:00.000Z11
Sag ich doch ;-) - BK? Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-19T12:17:00.000Z-Matthiasb-2013-10-19T11:48:00.000Z11

Moroni Olsen

Ich habe dieses Bild im Artikel über Moroni Olsen eingefügt, da laut den Commons-Angaben das Bild in der EU gemeinfrei ist. Eine Autorin sieht darin allerdings einen Irrtum und hat prompt revetiert. Daher bitte ich um eine Prüfung des Falles.--Clibenfoart (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Clibenfoart-2013-10-19T20:18:00.000Z-Moroni Olsen11

Als aller erstes frage ich mich wo in der Quelle das Bild zu finden ist? Braucht es evtl Scripts die man aktivieren muss?--Sanandros (Diskussion) 14:17, 20. Okt. 2013 (CEST

Ich weiß nicht, was du jetzt mit "Scripts" meinst. Ich wollte nur wissen, ob man das Bild in der deutschen Wikipedia verwenden darf. Ich habe das Bild eingefügt, es wurde allerdings rückgängig gemacht. --Clibenfoart (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Clibenfoart-2013-10-20T16:47:00.000Z-Moroni Olsen11

Also das pic hat neben der Frage ob wir es auf dewp nutzen können einen viel wichtigeren mangel: Ich kann es an der Angegeben Quelle nicht finden aber ich habe im Quelltext gesehen dass es mehr pics gibt als ich sehe und so vermute ich das dies wohl urpsrüngich dieses pic sein gewesen muss was inzwischen aber nicht mehr verfügbar ist. Aber wahrscheinlich ist es in den USA PD weil es gut möglich ist dass das pic für das copyright nicht angemeldet wurde aber diese Regelung gilt nicht in D weil dafür der Autor mindestens vor 70 Jahren verstorben sein muss. Und wenn es nicht in D PD ist dann können wir es auf der dewp nicht verwenden. Ich hoffe das war für dich verständlich ansonsten soll jemand mit weniger Legasthenie antworten ;) --Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-21T10:45:00.000Z-Clibenfoart-2013-10-20T16:47:00.000Z11
Das war verständlich. Danke. Eine Benutzerin hat auch schon vorgestern die Angaben zum Bild verändert. --Clibenfoart (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Clibenfoart-2013-10-21T13:02:00.000Z-Sanandros-2013-10-21T10:45:00.000Z11

Plattencover: Loveless

Moinsen, wollte mal fragen, ob dieses Plattencover [1] hochladbar ist, also ob eine geringe Schöpfungshöhe besteht. -Goroth Stalken Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Goroth-2013-10-19T23:01:00.000Z-Plattencover: Loveless11

Du darfst gerne auch erwähnen, dass du es schon hochgeladen hast: Datei:Dream On Dreamer - Logos Loveless.svg. --2A02:810D:10C0:6F4:F9E1:E2A:A35C:5AA8 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:F9E1:E2A:A35C:5AA8-2013-10-20T11:12:00.000Z-Goroth-2013-10-19T23:01:00.000Z11
Für D sehe ich keine Schöpfungshöhe weil das ja unsere kleinen Kiddies ruck zuck mit jedem beliebigen Pinsel zeichen könnten, aber für USA ist es nicht PD.--Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-20T12:13:00.000Z-2A02:810D:10C0:6F4:F9E1:E2A:A35C:5AA8-2013-10-20T11:12:00.000Z11
Also dürfte ich das Plattencover hochladen? Das was och hochgeladen habe sind die Schriftzüge der Band und des Album Titels (sowie des Logos). Ich habe mich extra mit dem Label auseinandergesetzt und die haben mir diese Datei als .ai-Datei geschickt. Leider kann ich die Bandlogos und das Albumlogo nicht voneinander trennen. --Goroth Stalken Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Goroth-2013-10-21T12:20:00.000Z-Goroth-2013-10-19T23:01:00.000Z11
Ja genau lade es hier lokal hoch.--Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-21T12:50:00.000Z-Goroth-2013-10-21T12:20:00.000Z11

Wird gemacht. Welche Vorlage muss ich einfügen wegen der Schöpfungshöhe? --Goroth Stalken Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Goroth-2013-10-21T13:03:00.000Z-Plattencover: Loveless11

Genau--Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-21T17:20:00.000Z-Goroth-2013-10-21T13:03:00.000Z11

Panoramafreiheit in den USA / Anwendungsfall Las Vegas

Ich habe ein paar Fragen zur Panoramafreiheit in den USA: Auf Commons findet sich zur Panoramafreiheit u.a. dieser Satz: Anyone may take photographs of buildings from public places. This includes such interior public spaces as lobbies, auditoriums, etc. . Wenn ich das richtig verstehe ist die Panoramafreiheit in den USA (im Gegensatz zu Deutschland) auch auf öffentliche Innenräume erweitert. Aber was genau sind public places. Konkret geht es u.a. um mehere Aufnahmen, die ich in Las Vegas gemacht habe. Dort ist die Fußgängerzone mehr oder minder in verschiedene Hotel-Komplexe integriert - man läuft praktisch automatisch dort durch. Ebenso verhält es sich für große Einkaufszentren. Daher meine erste Frage:

Weitere Fragen, die ich habe:

  • Für Kunstwerke / Skulpturen gilt die Panoramafreiheit in den USA (im Gegensatz zu Deutschland) nicht. Ich gehe aber davon aus, dass dies nur zu beachten ist, wenn ein Kunstwerk das Hauptmotiv eines Fotos darstellt, oder? Um mal bei Las Vegas zu bleiben: Auf dem Strip steht beispielsweise eine riesige Löwen-Skulptur, bei der es unvermeidbar ist, dass diese mit aufs Bild kommt.

Danke schon mal für die Hilfe. --Tuxyso (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Tuxyso-2013-10-20T07:29:00.000Z-Panoramafreiheit in den USA / Anwendungsfall Las Vegas11

Also dein erstes pic würde ich nach der Commonsregelung durchgehen lassen, leider kann ich auf die Kürze keinen Offiziellen Text finden aber tut der Commonsregelung keinen Abbruch. Zudem wäre es vlt noch hilfreich wann das Gebäude gebaut wurde denn dann gibt es noch zusätzliche Regelungen die evtl das Bauwerk noch freier machen. Der Löwe würde ich in dem pic auch als unproblematisch sehen weil er nicht im Fokus ist und eher Beiwerk ist. Hingegen sehe ich für Leuchtreklame grundsätzlich keine Panoramafreiheit weil sie nicht der Definition von Gebäuden entsprechen. Jedoch wäre es wieder hilfreich wann sie fertig gestellt wurden denn dann könnten sie zumindest in den USA PD sein.--Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-20T12:10:00.000Z-Tuxyso-2013-10-20T07:29:00.000Z11
Bei Kunstwerken im öffentlichen Raum kommt es darauf an, wann diese geschaffen wurden; wenn das Ding vor 1978 aufgestellt wurde und keine Copyright notice angebracht ist und Urheber auch sonst nicht vor 1978 aktiv auf sein Copyright bestanden hat, isses PD. Zu beachten ist außerdem, daß nur Gebäude, die nach 1990 fertiggestellt wurden, unter die Panoramafreiheit fallen; nach dem 1. Dezember 1990 fertiggestellte Brücken, Staudämme und andere Bauwerke, die keine Gebäude sind, fallen nicht unter die Panoramafreiheit. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Matthiasb-2013-10-21T10:35:00.000Z-Sanandros-2013-10-20T12:10:00.000Z11

Weiternutzungsanfrage zu Artikel und Bild

Können die oben aufgeführten Logos in einem Schulbuch - es handelt sich um ein Deutschlehrmittel - verwendet werden? Eines der Kapitel befasst sich mit dem Thema "Suchen und Finden im Internet". Unter anderem wird in einem kurzen Text die Wikipedia beschrieben. In diesem Kontext möchten wir gerne die Logos sowie einen Screenshot des Eintrags Wahrheit abdrucken. Gibt es hier urheberrechtlich etwas zu beachten? --Dimschnesi (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Dimschnesi-2013-10-21T08:24:00.000Z-Weiternutzungsanfrage zu Artikel und Bild11

Bessere Überschrift und aufgeräumt. syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-21T09:06:00.000Z-Dimschnesi-2013-10-21T08:24:00.000Z11
Bei den Logos nicht (sie sind mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt), bei dem Artikel (auch als Screenshot) allerdings sehr wohl. Zu Letzterem siehe bitte Wikipedia:Weiternutzung. Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T09:45:00.000Z-Syrcro-2013-10-21T09:06:00.000Z11
PS: Falls es um das Wikipedia-Logo zusätzlich geht (war gerade nicht zu sehen): Hier ist in jedem Fall das Markenrecht zu beachten. Da es um eine kommerzielle Veröffentlichung geht, sollte der Rat eines Fachanwalts zu Rate gezogen werden. Gruß, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-21T09:46:00.000Z-Syrcro-2013-10-21T09:06:00.000Z11

Repro mit Reflexen PD?

Interpretiere ich die hier überall gefundenen Regeln richtig, dass so ein Foto als PD zählt, weil es sich ausschließlich um eine zweidimensionale Reproduktion handelt? Oder vielleicht noch vrstärkt durch den "staatlichen Charakter"? Und dass es demnach (sogar ohne Quellenangabe?) beliebig verwendet, bearbeitet usw. werden kann? Oder könnte jemand daherkommen und die (mich eher störenden) Reflexe rechts zur künstlereisch wertvollen Eigenleistung des Fotografen erklären?--80.149.71.210 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-80.149.71.210-2013-10-21T15:44:00.000Z-Repro mit Reflexen PD?11

Das Bild ist PD und die Reflexe würde ich jetzt nicht als Schöpferisch bezeichnen. Im Gegenteil vlt kann ja jemand aus der Bilderwerkstatt die sogar noch weg retuschieren oder du bittest jemand der in der Nähe von Dresden wohnt mal ins Museum zu gehen und das Bild ab zu fotografieren.--Sanandros (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Sanandros-2013-10-21T17:25:00.000Z-80.149.71.210-2013-10-21T15:44:00.000Z11

Bilder von fishbase.org

Guten Morgen,

ich würde gerne Bilder von fishbase.org übernehmen. Zum Beispiel würde ich gerne [2] übernehmen, das steht unter CC-BY-NC, was ja an sich gut ist, aber mir (mal wieder) nicht klar ist, ob ich einfach nur unter Lizenz reinkopieren muss und gut. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand das Bild gleich richtig lizensiert hierher holen würde und ich das dann hemmungslos für die nächsten x Bilder kopieren kann. (Urheber = J Bukkems). --Ingo @ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Dipl-Ingo-2013-10-26T05:12:00.000Z-Bilder von fishbase.org11

Die Lizenz ist nicht für die Wikipedia geeignet, die Lizenzkomponente NC verbietet eine kommerzielle Weiternutzung und sie ist damit nur eine semifreie und keine echte freie Lizenz. syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-26T07:35:00.000Z-Dipl-Ingo-2013-10-26T05:12:00.000Z11
Ach Mist, klar. In dem Dschungel CC-BY-... hapert es immer wieder bei mir. Danke schön. --Ingo @ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Dipl-Ingo-2013-10-26T11:39:00.000Z-Syrcro-2013-10-26T07:35:00.000Z11
CC-BY-NC ist ganz klar eine freie Lizenz, nur eben ohne kommerzielle Verwertung. Nix semi oder so. Aber benutzen können wir sowas hier nicht, weil sich das irgendwann mal irgendwer so ausgedacht hat. COM:Scope schreibt was von Bildungsinhalten, also müsste NC ja wiederum gestattet sein. --2.207.222.205 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2.207.222.205-2013-10-26T12:01:00.000Z-Dipl-Ingo-2013-10-26T11:39:00.000Z11
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ingo @ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Dipl-Ingo-2013-10-26T11:39:00.000Z-Dipl-Ingo-2013-10-26T05:12:00.000Z11

Foto von Getrude Stein mit Picasso-Gemälde

Was haltet Ihr von diesem Commons-Bild? Das Picasso-Gemälde ist doch mehr als Beiwerk, und daher darf das Foto nicht genutzt werden, oder? -- Alinea (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alinea-2013-10-26T11:29:00.000Z-Foto von Getrude Stein mit Picasso-Gemälde11

Löschdiskussion läuft auf Commons. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-26T20:11:00.000Z-Alinea-2013-10-26T11:29:00.000Z11
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-26T20:11:00.000Z-Alinea-2013-10-26T11:29:00.000Z-111

Wie ist es mit dem Urheberrecht an diesem Bild (abfotografiertes Passbildautomaten-Foto einer verstorbenen Person). Siehe dazu auch die Stellungsname des Hochladenden auf Datei Diskussion:Dieter Frowein 1969.JPG. --2A02:810D:10C0:6F4:D17A:B82:9764:C781 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:D17A:B82:9764:C781-2013-10-22T18:07:00.000Z-Datei:Dieter Frowein 1969.JPG11

Ich denke das ist eine freie Datei da Dieter diese ins Internet gestellt hat mit Copy eintrag--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-22T18:12:00.000Z-2A02:810D:10C0:6F4:D17A:B82:9764:C781-2013-10-22T18:07:00.000Z11
An Passautomatenbildern hat der Fotografierte ein Lichtbildrecht, das auf die Erben übergeht. Die Freigabe zu Pressezwecken reicht für eine Nutzung auf Wikipedia nicht aus. Es bedarf also der Freigabe der Erben. Steht im Detail auch im Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-22T19:06:00.000Z-Markoz-2013-10-22T18:12:00.000Z11
Man ist das kompliziert, ich werde einer der Erben sein ob Fotorechte im Testament stehen wage ich zu bezweifeln, ich denke aber dass ich mit den anderen Erben diesbezüglich Einigkeit innerhalb einer einzigen Minute erzielen werde. Dieter wird nächste Woche beerdigt ich habe eine sehr teure Todesanzeige für Samstag bestellt, zuvor will ich seinen Artikel einstellen...es wäre mir aus Pietätsgründen wichtig, dass bis zu seiner Beerdigung das Bild drinnen bleibt...und auch eventuelle gestellte Löschanträge...dann die Totenruhe nicht stören, ich bin kein hochverdienter Wikiautor, aber ich bin ein Wikiautor der hier regelmäßig mitarbeitet, und nicht nur Nonsens abliefert, darf ich darum bitten diesbezüglich meine Arbeit hier zu honorieren, wäre zu Dank verbunden.--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-22T19:59:00.000Z-Gnom-2013-10-22T19:06:00.000Z11 P.S.: Habe mir eine Woche Urlaub genommen um den Artikel zu vollenden
Die Urheberrechte werden automatisch vererbt, ohne dass dazu etwas im Testament stehen müsste. Sie werden gleichmäßig auf die Erben verteilt, d.h. wenn es z.B. 3 Erben gibt, bekommt jeder ein Drittel der Urheberrechte an einem Werk des Verstorbenen. Für die freie Lizenzierung des Werkes müssen also alle Erben dieser zustimmen. XenonX3 – (RIP Lady Whistler) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-XenonX3-2013-10-23T14:57:00.000Z-Markoz-2013-10-22T19:59:00.000Z11
Die Testamentseröffnung ist noch nicht erfolgt, solange liegen die Rechte beim Toten er hat dieses Bild freigegeben. Die Beerdigung ist nächste Woche die Testamenteröffnung wird vermutlich 2 Wochen dauern, Der Tote wird eine größere Summe gemeinnützigen Vereinen hinterlassen, haben die dann auch Bildrechte?--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-23T15:30:00.000Z-XenonX3-2013-10-23T14:57:00.000Z11
Die Erbfolge tritt mit dem Tod automatisch ein, unabhängig davon, ob und wann das Testament "eröffnet" wird. Hier wird so schnell niemand etwas löschen, aber wir möchten deine Urheberrechtsfrage juristisch korrekt beantworten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-23T16:59:00.000Z-Markoz-2013-10-23T15:30:00.000Z11
Dann würde ich mal sagen, dass Haupterbe sein Adoptivsohn ist, den habe ich noch nicht getroffen, der wird nichts dagegen haben...aber wenn es wirklich rechtliche Bedenken gibt....stell ich da einfach ein Foto vom Woodstock-Festival ein. Ich finde es halt sehr lustig, dass ein Heimkind, nach 4 Jahren Bundeswehr ohne die leiseste Ahnung zu haben worauf er sich einlässt, nur nach nem heißen Tip von farbigen GIs dahin fliegt, auf orientierungsloser Suche nach dem Morgen?...naja und der sah halt damals so aus....und kurz danach wie ein Hippie..aja da muß KAt:Hippiebewegung noch dazu...war bestimmt der Einzige Deutsche der dahin geflogen ist..und ich durfte ihm die Hand geben;-)--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-23T18:27:00.000Z-Gnom-2013-10-23T16:59:00.000Z11
Ich kann dir versichern, er war sicher nicht der einzige! Wer ist denn der Fotograf des Woodstock-Fotos, das du hochzuladen gedenkst? --2A02:810D:10C0:6F4:C1BF:E68A:933E:E78 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-2A02:810D:10C0:6F4:C1BF:E68A:933E:E78-2013-10-23T18:31:00.000Z-Markoz-2013-10-23T18:27:00.000Z11
Aber extra dafür angereist? weiß ich nicht wer der Fotograf ist, aber da gibts ja freie Dateien auf commons einpaar sind ja auch hier im Artikel....--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-23T18:46:00.000Z-Markoz-2013-10-23T18:27:00.000Z11

Amtliches Kartenmaterial auf Webseiten deutscher Behörden

Die Hilfe WP:Bildrechte ist sehr kurz was Karten betrifft und nimmt leider zu folgendem Fall gar keine Stellung: wenn in einer amtlichen Verordnung (wie z.B. der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Brenner Moor" Vom 20. Oktober 1978) am Ende eine Karte zur Gebietsabgrenzung ist und ich aus dieser Karte gern einen Ausschnitt, der nur das betreffende Natur-Schutz-Gebiet und die Stadt Bad Oldesloe - also in etwa das untere linke Viertel - zeigt, hochladen würde (um ihn im Artikel Brenner Moor einzubinden), ist das dann auf WP:DE oder commons zulässig ? Soweit ich bisher weiß, ist alles, was ein US-Beamter im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit publiziert, grundsätzlich gemeinfrei - gilt das aber auch für ein deutsches Naturschutzamt bzw. dessen Mitarbeiter und Webseiten ? --78.48.2.198 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-78.48.2.198-2013-10-23T10:47:00.000Z-Amtliches Kartenmaterial auf Webseiten deutscher Behörden11

Mehr zum Thema findest du im Artikel Rechte an Geoinformationen. Problem bei der von dir verlinkten Karte ist nicht nur die Tätigkeit dessen, der das Naturschutzgebiet einzeichnet, sondern die zugrundeliegende Karte selbst. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-23T11:05:00.000Z-78.48.2.198-2013-10-23T10:47:00.000Z11
Hier bietet sich übrigens OpenStreetMap an (oben rechts im Artikel über die Koordinaten bzw. das Icon daneben erreichbar). Siehe auch http://www.openstreetmap.org/?way=52828393. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-23T11:07:00.000Z-78.48.2.198-2013-10-23T10:47:00.000Z11
Zuerst zu OpenStreetMap: dies hat mindestens drei gravierende Nachteile:
  • zum ersten ist die amtliche Abgrenzung des NSG (um die es mir geht) dort vermutlich nicht oder nicht deutlich zu erkennen.
  • Zum zweiten kann OpenStreetMap auch von unberechtigten Dritten editiert werden, sodaß selbst eine möglicherweise von einem Beamten der Naturschutzbehörde eingezeichnete Grenze nicht dauerhaft garantiert werden kann. Die von mir oben verlinkte Karte hingegen ist Teil einer amtlichen Verordnung und enthält daher ein exaktes Abbild der amtlichen Grenze.
  • Drittens schließlich ist OpenStreetMap auf vielen Firmenrechnern (auch unseren) wegen des generellen Verbots von JavaScript nicht erreichbar (es erscheint statt eines Kartenbildes nur der Text-Hinweis, daß JavaScript für die Kartendarstellung benötigt würde).
Meine Frage war daher nicht: woher kann man anderes Kartenmaterial bekommen - sondern ganz klar: ist das Hochladen von amtlich veröffentlichtem Kartenmaterial, das in dieser Form Teil einer amtlichen Veröffentlichung ist, zulässig ?
Nun zum von dir oben verlinkten Artikel: diesem entnehme ich Folgendes:
Vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen sind nach § 5 UrhG auch Amtliche Werke, im Falle von Karten und Plänen allerdings nur dann, wenn diese explizit im Zusammenhang mit einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wurden.
Beim Nachdruck von Karten der Vermessungsämter dagegen wird auf die Einhaltung der Quellenangabe gemäß § 63 UrhG sowie der Gesetze für die Landesvermessung besonders geachtet: Nachdrucke dieser Art müssen nicht nur einen Hinweis auf die Kartenquelle, sondern auch den Genehmigungsvermerk für ihre Wiedergabe tragen.
Nun wird es für mich nicht klarer, weil der erste Absatz in meinem Fall eindeutig zutrifft, was JA zur Zulässigkeit des Hochladens bedeuten würde. Hier ist zum einzeichnen der Gebietsgrenze - soweit ich das sehen kann - die amtliche deutsche Grundkarte im Maßstab 1:25.000 verwendet worden, die ein Werk deutscher Behörden (meines Wissens der Vermessungsämter) ist. Damit ist aber soweit ich das sehe die Frage wieder offen, denn zwar könnte ich die Quelle zweifelsfrei benennen ("aus der Verordnung ...") aber eine Genehmigung liegt natürlich nicht vor, der zweite Absatz des Zitats sagt also NEIN (wenn er hier zutreffend ist) oder JA (wenn er für diesen Fall nicht gilt). Vielen Dank für deine Mühe aber das Fazit für mich ist, daß ich wohl doch nur einen Link zu der Karte in den Artikel einbinden werde, FALLS sich hier nicht noch eine deutlichere Antwort mit dem Ergebnis JA zur Veröffentlichung einfindet. SCHADE, ich hatte gedacht, wenn die Behörde die Karte so ins Netz stellt, kann man das übernehmen, weil das ja kein privates Werk ist und so auch von niemandem zum Verkauf angeboten wird. --78.48.2.198 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-78.48.2.198-2013-10-23T12:06:00.000Z-Thgoiter-2013-10-23T11:07:00.000Z11
Zum Punkt der Veränderbarkeit: dies ist hier ohnehin immmer möglich, weil das ja nunmal das Prinzip von Wikipedia ist. Auch Karten, die auf Commons hochgeladen werden, müssen prinzipiell (also lizenzrechtlich) veränderbar sein. Eine rechtssichere Auskunft kann und will Wikipedia nicht geben! Selbst wenn man heute die Karte aus der Verordnung einbaut und in 3 Jahren ändert sich die Fläche, wäre die Information in dem Wikipedia-Artikel auch wieder falsch. Dann ist vermutlich sogar die Chance noch größer, dass es in OSM aktuell gehalten wird.
An für sich finde ich den Vorschlag von Thgoiter mit der Fläche in OpenStreetMap schon recht gut; da das auch für alle NSG's gleichermaßen funktioniert. Dass das auf JS-deaktivierten Clients nicht funktioniert, ist leider eine (mE. vertretbare) Einschränkung. Aber die Lokalisierung über den Geohack und der eingeklinkten OSM-Karte ist nunmal mittlerweile ein grundlegende Funktionserweiterung der Wikipedia, wenn es darum geht, irgendwas geografisch zu verorten. Diese Anforderung haben wir in Millionen von Artikeln und können hierfür unmöglich Millionen von Einzelkarten erstellen und uploaden. Über den Koordinaten-Link (oben-rechts) gelangt man übrigens auch auf einen Kartendienst des "Bundesamts für Naturschutz", wo die NSG-Fläche farblich hervorgehoben ist.
Zur Karte aus der NSG-Verordnung: bzgl der rechtlichen Frage siehe hier (Bebauungspläne), aber aufgrund der Tatsache, dass die Karte in der Verordnung ohnehin qualitativ kaum zu gebrauchen ist, erübrigt sich in dem Fall mE. das Problem. Wenn es wenigstens eine großmaßstäbige Karte wäre, auf der man einige Details erkennen kann. --alexrk (Diskussion)

Filmupload/ Urheberrecht

Ich würde gerne diesen Film zu Nikolaus II. (Russland) hochladen. Laut archive.org ist der Public Domain. Erste Frage: welches Format solch ich nehmen? OGG vermutlich? Zweite Frage: wohin solch ich das Filmchen dann hochladen? Hier oder Commons? Dritte Frage: welchen Lizenz-Baustein brauche ich dann? --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-23T18:30:00.000Z-Filmupload/ Urheberrecht11

Bitte nicht alle auf einmal, ich komm ja kaum mit dem Lesen nach. Alle schön nacheinander, jeder nur ein Kreuz! :) --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T13:08:00.000Z-Jack User-2013-10-23T18:30:00.000Z11

Die Frage ist, ob dieser Film auch in Russland und im für uns relevanten deutschsprachigen Raum gemeinfrei ist. In den USA ist er ziemlich sicher tatsächlich public domain (alles, was vor 1923 erstveröffentlicht wurde), und archive.org berücksichtigt wohl nur US-amerikanisches Recht. Auf Commons und für eine mögliche Einbindung in der de-Wikipedia ist es aber immer etwas komplizierter: Wenn der Film aus Russland stammt, muss er, um auf Commons hochgeladen werden zu können, auch dort gemeinfrei sein (auf Commons gilt die Regel, dass Werke PD in den USA und im Herkunftsland sein müssen). Das kann gut sein, sicher bin ich mir aber nicht: Wenn der Film erstmals vor dem 7. November 1917 im Russischen Reich veröffentlicht wurde, ist er in Russland gemeinfrei und auf Commons zusätzlich zum PD-1923-Template für die USA Commons:Template:PD-RusEmpire anwendbar. Es sei denn, der Film wurde auf dem Territorium des damaligen russischen Grossfürstentums Finnland oder in Kongresspolen aufgenommen; weiss man, wo die Aufnahme entstand? Da es sich um ein wohl nicht unwichtiges historisches Dokument handelt, müsste eigentlich etwas mehr über den kurzen Filmclip bekannt sein, als archive.org anzubieten hat? Wurde der Film später erstveröffentlicht, könnte er in Russland gleichwohl ebenfalls gemeinfrei sein, wenn der Urheber unbekannt ist, siehe auch Commons:Template:PD-Russia. - Lässt sich sagen, dass der Film in Russland und in den USA gemeinfrei bzw. PD ist, kann man ihn auf Commons hochladen. Dann stellt sich aber noch die Frage, ob man ihn auch in der deutschsprachigen Wikipedia einbinden darf. Wenn die deutschsprachigen Länder mit Russland den Schutzfristenvergleich vornehmen, dürfte das wohl bei gegebener Gemeinfreiheit in Russland der Fall sein, das weiss ich aber auch nicht. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-24T19:17:00.000Z-Filmupload/ Urheberrecht11

Und noch zur ersten Frage: Früher war das einzige mögliche Videoformat auf Commons Ogg Theora. Inzwischen wird das qualitativ etwas bessere, ebenfalls freie und breiter unterstützte Format WebM bevorzugt, Ogg Theora wird aber weiterhin akzeptiert. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-24T19:19:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-24T19:17:00.000Z11
Vorab: ich hasse die Verfasser der Urheberrechstgesetze... :/ --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T20:33:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-24T19:19:00.000Z11
Wie du auf archive.org sehen kannst, ist das ein Film der Edison Manufacturing Company (USA) und wurde 1905 gedreht. In den USA ist er also sicher gemeinfrei. Kameramann (von "Regie" kann man hier schwerlich reden, dürfte William Heise gewesein sein: tot seit mehr als 70 Jahren. Oder möglicherweise James H. White, der angeblich 1944 gestorben ist. Aber nichts genaues weiß man nicht. Im übrigen stellt sich mir hier die Frage, ob der Film überhaupt eine Schöpfungshöhe hat und man es so hier unterbringen kann. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T20:49:00.000Z-Jack User-2013-10-24T20:33:00.000Z11
Die Angaben auf archive.org sind spärlich: Sind wirklich Leute von Edison nach Russland gereist und haben den Film dort gedreht? Nach einem Aufenthalt des Zaren in den USA sieht das ja nicht gerade aus? Oder hat Edison vielleicht doch einfach einen ursprünglich russischen Film vertrieben? - Daran, dass der Film in den USA PD ist, dürfte es kaum Zweifel geben, wie gesagt. Aber das allein reicht hier nicht... und "mangelnde Schöpfungshöhe" bei Filmen gibt es hier nicht. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-24T21:05:00.000Z-Jack User-2013-10-24T20:49:00.000Z11
Aus dem Heise-Artikel: Als White im Sommer 1897 zu einer mehrmonatigen Weltreise aufbrach... Und wo steht geschrieben, dass es bei Filmen Schöpfungshöhe gibt? Wenn ich mir den Artikel Schöpfungshöhe anschaue, dann läßt der das Thema leider völlig aus. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T21:50:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-24T21:05:00.000Z11
Übrigens dürfte die Frage, ob das jemand von Edisons Leuten war oder nicht, hiermit beantwortet sein: Die Premiere des ersten russischen Films hatte am 15. Oktober 1908 stattgefunden. Der Streifen war ganze sieben Minuten lang. Oder auch 1908 erschien der erste russische Spielfilm "Ponisowaja wolniza". Klares Ja, es war ein Edison-Mann. Sei es ein Russe im Auftrag oder ein Amerikaner in Rußland. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T21:58:00.000Z-Jack User-2013-10-24T21:50:00.000Z11
Hm, gut, dann könnte die urheberrechtliche Situation in Russland sogar ausser Betracht fallen - wenn ein Amerikaner den Film in Russland gedreht, aber in Amerika erstveröffentlicht hat, was im Falle eines Werks der Edison-Leute anzunehmen ist. Nehmen wir also an, es handle sich um ein amerikanisches Werk: Damit kann der Film nach Commons (gerne mit entsprechenden Erläuterungen, damit er sich dort auch sicher keinen Löschantrag einfängt, und mit dem Baustein PD-1923). Kann er aber auch in der deutschen Wikipedia eingebunden werden? Der weltreisende James H. White scheint ja ein wahrscheinlicher Urheber zu sein, dann könnte der Film in Deutschland noch bis Ende 2014 geschützt sein... da kein Schutzfristenvergleich mit den USA vorgenommen wird. Was die Schöpfungshöhe angeht, so wird hierfür in Deutschland heutzutage sehr wenig verlangt, ich kann vielleicht bei Gelegenheit noch etwas dazu raussuchen... Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-24T22:07:00.000Z-Jack User-2013-10-24T21:58:00.000Z11
Weißt du, was mich gerade so richtig ankotzt: Histoclips und Gettyimages. Die verlagen Lizenzgebühren für gemeinfreies Material. Das gehört verboten. Ich schreib jetzt lieber nicht, was ich von solchen Abzockern noch so alles denke... das wäre ein schwerster Verstoß gegen KPA, dagegen war Avoided ein Lämmchen.... *kotz* --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T22:13:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-24T22:07:00.000Z11
Ich war so frei es nach Commons hochzuladen (File:Czar Nicholas II of Russia (1868-1917) (1905).ogv). Mal sehen, was die so dazu sagen. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-24T22:50:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-24T19:17:00.000Z11
Also aus dem ersten russischen "Spielfilm" von 1908 zu schließen, dass zuvor dort noch niemand kurze "Filmclips" gedreht hat, ist schon sehr weit hergeholt. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-25T07:52:00.000Z-Jack User-2013-10-24T22:50:00.000Z11
So? Aber das die Edison Company einen Russen in Rußland beauftragt (ohne selber gleich einen Kameramann zu schicken) den Zaren zu filmen ist weniger weit hergeholt? --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-25T13:37:00.000Z-Thgoiter-2013-10-25T07:52:00.000Z11
1896 fand in St. Petersburg zwar die erste "Kinovorstellung" statt, d.h. aber nicht, dass die Russen auch filmen konnten. Und übrigens: der erste russische "Spielfilm" von 1908 hatte dann doch volle 7 Minuten. Das ist ein besserer Filmclip. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-25T13:40:00.000Z-Jack User-2013-10-25T13:37:00.000Z11
Es kann sein, es kann aber auch nicht sein. Der erste "Spielfilm" ist kein Beweis für den ersten Kameramann, die ersten Filmversuche, die ersten Filmdokumente. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-25T16:22:00.000Z-Jack User-2013-10-25T13:40:00.000Z11
Man kann so auch alles zerreden. Ich behaupte schlicht und einfach, dass es vor 1908 keine Filmemacher in Rußland gab. Bis zum Beweis des Gegenteils habe ich auch recht. wenn aus dieser disk ein brauchbarer artikel über den beginn des russischen films herauskommt, umso besser. Ist halt wie eine Relevanzdiskussion. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-25T16:29:00.000Z-Thgoiter-2013-10-25T16:22:00.000Z11
Ist das Filmchen übrigens wirklich von 1905? Die oben erwähnte Weltreise von White soll ja 1897 stattgefunden haben? Woher hast du die Jahreszahl? Ich sehe, dass "1905" auf archive.org ein "Keyword" ist, das scheint mir allerdings nicht so klar als Entstehungsdatum des Films gemeint zu sein: die Beschlagwortung da ist offenbar ziemlich freistilmässig, u.a. auch ein extrem breites "historic" sowie "murder", obwohl der Zar erst viel später umgebracht wurde... "1905" könnte sich ähnlich assoziativ auf die unter diesem Zaren niedergeschlagene Russische Revolution 1905 beziehen, ohne dass der Film dazu zwingend von 1905 sein muss. Jedenfalls sollte im Datumsfeld auf Commons nicht das Datum des Uploads stehen, sondern das (wenn es nicht anders geht, geschätzte) Erscheinungsjahr des Films. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-25T20:05:00.000Z-Jack User-2013-10-25T13:40:00.000Z11
Laut archive.org ist es von 1905: Czar Nicholas II of Russia (1868-1917) (1905). Und ein anderes Schlüsselwort ist übrigens Czar Nicholas II of Russia (1868-1917). Also vielleicht ist das gar nicht der Zar, sondern Hubert Mayer, geboren anno neunzehnhundertdrölf, in Kleinkleckersdorf? Man kann alles anzweifeln, aber das führt dann doch zu weit. Die Keyword-Selektion deinerseits ist für mich nicht nachvollziehbar. Für mich ist es jedenfalls ein Filmclip von 1905 bis zum Gegenteil des Beweises. --Jack User (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Jack User-2013-10-26T20:47:00.000Z-Gestumblindi-2013-10-25T20:05:00.000Z11

Urheberrecht für wiki Commons?

Nicht so sicher, ob ich hier überhaupt richtig gelandet bin. Aber falls ihr hier auch für Urheberrechtsfragen von wiki Commons zuständig seit, könnt ihr Euch bitte mal dieses Bild anschauen: Datei:Air Sunshire Logo.png11 (das Logo von einer Airline, die ich erstellt habe). Sehr wahrscheinlich kommt das Bild von der englischen Seite von Air Sunshine. Danke --MBurch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-MBurch-2013-10-25T14:13:00.000Z-Urheberrecht für wiki Commons?11

Das Logo liegt gar nicht auf Commons. Wo ist also das Problem? -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Chaddy-2013-10-25T14:25:00.000Z-MBurch-2013-10-25T14:13:00.000Z11
Dann kann man das ohne Probleme benutzen? --MBurch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-MBurch-2013-10-25T14:29:00.000Z-Chaddy-2013-10-25T14:25:00.000Z11
Hier auf de-WP kannst du es auf jeden Fall benutzen. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Chaddy-2013-10-25T15:02:00.000Z-MBurch-2013-10-25T14:29:00.000Z11
Aber nur „zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln“ (Bild-LogoSH). – CherryX sprich! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-CherryX-2013-10-25T19:43:00.000Z-Chaddy-2013-10-25T15:02:00.000Z11
Naja, dieser Text dient v. a. dazu, die Rechteinhaber zu beruhigen, hat mit der geltenden Rechtslage aber nur eingeschränkt zu tun... -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Chaddy-2013-10-26T18:56:00.000Z-CherryX-2013-10-25T19:43:00.000Z11

Hi Chaddy, dann kann ich die Logos jeweilen von der englischen wiki übernehmen..? Gruss --MBurch (Diskussion) 16:34, 25. Okt. 2013 (CEST) (Kopie von meiner Diskseite -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-MBurch-2013-10-25T14:34:00.000Z-Urheberrecht für wiki Commons?11)

Wohin möchtest du es übernehmen? Hier lokal ist es ja bereits. Oder möchtest du es nach Commons übernehmen? Da wär ich dann aber wiederum vorsichtig, denn Commons und Logos ist aufgrund der anders gearteten Rechtslage (US-Recht) schwierig. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Chaddy-2013-10-25T15:02:00.000Z-MBurch-2013-10-25T14:34:00.000Z11
Beispiel Air Sinai wo das Logo fehlt, aber in der en wiki existiert. Darf ich das einfach so übernehmen? --MBurch (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-MBurch-2013-10-25T19:36:00.000Z-Chaddy-2013-10-25T15:02:00.000Z11
Hierher i. r. R. schon, wenn das Logo keine Schöpfungshöhe hat. Das ist nicht immer der Fall, aber meistens. Im Zweifelsfall einfach hier nachfragen. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Chaddy-2013-10-26T18:56:00.000Z-MBurch-2013-10-25T19:36:00.000Z11

Öffentliches Werk

Ich hätte in gedenkschrift zu einer Schule aus 1940 ein paar Portaits um artikrl zu bebildern. Dürfen die hochgeladen werden analog zu den bildern aus dem Reichstagshandbuch? --V ¿ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Verum-2013-10-25T19:31:00.000Z-Öffentliches Werk11

Sofern es keine Probleme mit dem Rechts am eigenen Bild der abgebildeten Personen sowie der Regelschutzfrist vorliegt (oder aber du eine Genehmigung des Urhebers eingeholt hast), dürften diese entsprechend genutzt werden. – CherryX sprich! Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-CherryX-2013-10-25T19:41:00.000Z-Verum-2013-10-25T19:31:00.000Z11
Ein amtliches Werk, wenn du so etwas meinst, ist so ein Buch jedoch nicht. Es gelten also die ganz normalen Regeln für Fotografien. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-25T19:44:00.000Z-CherryX-2013-10-25T19:41:00.000Z11
Nach BK und halber Klärung. Es reicht also nicht, das es von staatlicher Stelle hergestellt und herrausgegeben wurde? --V ¿ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Verum-2013-10-25T19:50:00.000Z-Gnom-2013-10-25T19:44:00.000Z11
Nein, das reicht wohl nicht, es dürfte der "amtliche Charakter" fehlen, wie er in der Einleitung von Amtliches Werk erwähnt wird. Die Gedenkschrift einer Schule ist nicht mit Gesetzen, Gerichtsentscheidungen oder auch einem Reichstagshandbuch zu vergleichen, wobei noch dazu kommt, dass "amtliches Werk" für Bilder/Fotografien möglicherweise sowieso nicht anwendbar ist (Landgericht Berlin zur Loriot-Briefmarke). Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-25T19:59:00.000Z-Verum-2013-10-25T19:50:00.000Z11
Das Reichstagshandbuch ist eine völlig andere Baustelle, die auf ein älteres Urheberrecht abzielt. Ein Amtliches Werk ist die Gedenkschrift nach deutschem Recht sicherlich nicht. Gruß, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-27T09:44:00.000Z-Verum-2013-10-25T19:31:00.000Z11

Frage zu korrekter Lizenzierung

Guten Tag, ich bearbeite seit einiger Zeit diese Wikipedia-Seite:Zentrum Wald-Forst-Holz Weihenstephan11 Bei diesen 3 Artikeln gibt es Probleme: AFZ-19/2007: Artikel zu Waldbesitzer gehen Online-(PDF; 416 kB)- AFZ-18/2006: Artikel zum Zentrum Wald-Forst-Holz-(PDF; 465 kB)- AFZ-24/2005: Artikel zu BaySF Mitglied im ZWFH-(PDF; 90 kB)-

Die Freigabe zur Veröffentlichung und Weitergabe unter dieser Lizenz Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0/de wurde von Herrn Encke (AFZ DerWald) per Email am 23.9.2013 an permissions@wikipedia.org erteilt. Ich habe die Artikel daraufhin mit diesem Vermerk (dass die Freigabe durch Herrn Encke erteilt wurde) wieder eingestellt. Am 27.10.2013 wurden die Artikel wieder von einer Wikipedia-Prüfperson gelöscht. Ich bin etwas ratlos, weil ich nicht weiß wie ich die Freigabe korrekt durchführen muss, damit die Artikel auf der Website verlinkt bleiben? Muss sich Herr Encke direkt in Wikipedia registrieren und die notwendigen Inhalte selbst ausfüllen?

Über eine Rückmeldung an r.schoenbuchner@gmail.com würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen, Ruth Schönbuchner (nicht signierter Beitrag von ZentrumWFH (Diskussion | Beiträge) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-ZentrumWFH-2013-10-30T13:47:00.000Z-Frage zu korrekter Lizenzierung11)

Hallo Ruth, ich habe die Zuständigen auf Wikipedia Diskussion:Support-Team angesprochen. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-30T13:56:00.000Z-ZentrumWFH-2013-10-30T13:47:00.000Z11
Hallo, Sie werden eine Antwort im Detail per E-Mail auf Ihre heutige Anfrage erhalten. Kurz gesagt reichten die Freigabe-E-Mails von Herrn Encke leider noch nicht aus. — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-30T14:59:00.000Z-ZentrumWFH-2013-10-30T13:47:00.000Z11
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-30T14:59:00.000Z-ZentrumWFH-2013-10-30T13:47:00.000Z-111

Ein Herz und eine Seele

Kann mal jemand die Beschreibungen in Ein Herz und eine Seele löschen. Die sind nämlich alle kopiert. Siehe z.B. http://www.wdr.de/tv/comedy/sendungen/fernsehen/ein_herz_und_eine_seele/index.jsp --94.220.226.147 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-94.220.226.147-2013-10-28T00:19:00.000Z-Ein Herz und eine Seele11

Die Beschreibungen wurden in der Version 06:55, 20. Mär. 2010 von Spezial:Beitr%C3%A4ge/84.178.21.24111 im Artikel eingefügt.
Ich entferne (auskommentiere) die vermutliche URV erstmal aus dem Artikel. Sollte sich die URV bestätigen müßten die bis dahin betroffenen Versionen Versionsgelöscht werden.--1971markus (☠) ⇒ Laberkasten ... Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-1971markus-2013-10-28T01:23:00.000Z-94.220.226.147-2013-10-28T00:19:00.000Z11
Betrifft über 160 Versionen. XenonX3 – (RIP Lady Whistler) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-XenonX3-2013-10-28T14:31:00.000Z-1971markus-2013-10-28T01:23:00.000Z11

Schweizer dürfen CC-by-SA-Bildmaterial aus Wikimedia Commons verwenden wie Public Domain?

Vermutlich mache ich mich mit meiner Anfrage jetzt lächerlich. Aber ich möchte in dem Punkt Klarheit haben: Vor kurzem habe ich auf der Website des Schweizer Radio und Fernsehen ein paar Pilzfotos von mir entdeckt, die ich bei Wikimedia Commons hochgeladen hatte. Allerdings wurden weder mein Name noch die Lizenz genannt. In einer Facebook-Gruppe schrieb mir eine Schweizerin, dass in der Schweiz Fotos generell nicht dem Urheberrecht unterliegen würden und dieses Vorgehen deshalb rechtlich einwandfrei sei. Stimmt das? --Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-27T07:52:00.000Z-Schweizer dürfen CC-by-SA-Bildmaterial aus Wikimedia Commons verwenden wie Publ11

Nein, in dieser Form stimmt die Aussage definitiv nicht. Es hat aber, wenn ich mich richtig erinnere, vor rund zwei Jahren (?) ein Urteil gegeben, in dem für ein Foto (nach deutschem UrhG ein Lichtbild, kein Lichtbildwerk, ich glaube es war ein Gefangenen-Foto) die Schöpfungshöhe und damit Schutzfähigkeit komplett verneint wurde. Das dürfte aber nur auf wenige (sehr einfache) Fotos zutreffen; keineswegs generell auf alle Fotos. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-27T09:41:00.000Z-Ak ccm-2013-10-27T07:52:00.000Z11
Das Urheberrecht (Schweiz) umfasst zwar prinzipiell auch die Werkart "Fotografie", aber ein Urteil aus dem Jahr 2004 stellte fest, dass einfache Fotos ohne große künstlerische Leistung nicht geschützt sind. Es ging dabei um dieses Foto. Wie Du daran siehst, gibt es hierfür auf Commons auch eine eigene PD-Vorlage. Ein anderes Urteil aus dem Jahr 2003 (Bob Marley) urteilte zuvor noch Pro Urheberrecht für normale Fotos. Siehe auch Bob Marley vs Christoph Meili: ein Schnappschuss und Fotografie und Urheberrecht. --alexrk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alexrk2-2013-10-27T09:53:00.000Z-Yellowcard-2013-10-27T09:41:00.000Z11
Danke für eure Kommentare. Wie verhält es sich jetzt mit meinen Pilzfotos? Ich meine, da steckt teils viel Arbeit dahinter, die Pilze zu bestimmen und die Fruchtkörper so abzulichten, dass alle wichtigen Merkmale zu erkennen sind. Wenn ich schon meine Fotos kostenlos zur Verfügung stelle, erwarte ich zumindest, dass mein Name genannt wird. --Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-27T10:41:00.000Z-Alexrk2-2013-10-27T09:53:00.000Z11
Das wirst Du nur klären können, indem Du vor Gericht ziehst und dort versuchst, Deine Ansprüche geltend zu machen. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-27T13:22:00.000Z-Ak ccm-2013-10-27T10:41:00.000Z11
Sofern es sich um die Fotos in der Karoussel-Gallerie unten auf der Seite handelt, bei dem für jedes Bildpaar mit der BU-Angabe "SRF" eigene Urheberschaft suggeriert wird, kann man ein solches Verhalten m.E. als Copyfraud ansehen. Vielleicht sollte man die ganze srf.ch-Website mal nach weiteren solchen copyvios abgrasen. Ggf. könnte man dann eine Sammelklage überlegen. Ich hatte die SRF schon vor 4 Jahren bei einer mißbräuchlichen Nutzung eines eigenen Fotos erwischt. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-27T14:30:00.000Z-Yellowcard-2013-10-27T13:22:00.000Z11
Yep, genau um diese Galerie geht es. Da sind auch noch andere Bilder aus Wikimedia Commons enthalten, beispielsweise das Foto vom Violetten Rötelritterling und von der Frühjahrs-Lorchel . --Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-27T20:18:00.000Z-Túrelio-2013-10-27T14:30:00.000Z11
Die illegale Nutzung ist nun auf den jeweilige Diskus der Fotos registriert. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-28T07:35:00.000Z-Ak ccm-2013-10-27T20:18:00.000Z11
@Ak ccm, sind deine Fotos in dem Film (oben) oder in der Gallerie (unten auf der srf-Seite) verwendet worden? Könntest du noch die Dateinamen posten. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-27T14:19:00.000Z-Ak ccm-2013-10-27T07:52:00.000Z11
Die Fotos sind in der Galerie eingebunden:
Datei:2011-04-30_Morchella_esculenta.jpg
Datei:2010-05-27_Calocybe_gambosa.jpg
Datei:2010-05-27 Inocybe erubescens.jpg
--Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-27T20:18:00.000Z-Túrelio-2013-10-27T14:19:00.000Z11

So wie ich die Rechtslage hier einschätze, sind die Pilzfotos in der Schweiz nicht urheberrechtl. geschützt. Wir haben hier in der Tat für Fotografen ein sehr unbefriedigenden Zustand. Ich würde trotzdem auf die unkorrekte Verwendung gemäss Lizenz hinweisen. Häufig hält man sich in der Schweiz trotzdem an solche Lizenzen, wenn man die Weiterverwender darauf hinweist, obwohl sie das theoretisch gar nicht tun müssten. --Micha 15:33, 27. Okt. 2013 (CET) Bsp. Hier habe ich auch interveniert und man hat es dann korrekt lizenziert. Freundlich darauf hinweisen und eine kurze Anleitung geben, klappt in der Regel. --Micha Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Micha L. Rieser-2013-10-27T14:33:00.000Z-Schweizer dürfen CC-by-SA-Bildmaterial aus Wikimedia Commons verwenden wie Publ11

Das wäre zumindest einen Versuch wert. --Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-27T20:18:00.000Z-Micha L. Rieser-2013-10-27T14:33:00.000Z11
Ps. "Wir haben hier in der Tat für Fotografen ein sehr unbefriedigenden Zustand." - "Das wäre zumindest einen Versuch wert." :-) Akkusativ/Nominativ ist eben gar nicht mal so einfach. ;-) --Micha Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Micha L. Rieser-2013-10-27T20:26:00.000Z-Ak ccm-2013-10-27T20:18:00.000Z11
Sorry, dass ich nicht folgen kann. Das zweite Zitat ist m.E. korrektes Deutsch. --Ak ccm (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Ak ccm-2013-10-28T07:05:00.000Z-Micha L. Rieser-2013-10-27T20:26:00.000Z11
@Ak ccm, ich glaub das war als Selbstkorrektur gemeint, nicht als Kritik an dir ;-). --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-28T07:25:00.000Z-Ak ccm-2013-10-28T07:05:00.000Z11
Das letze ist auch nicht korrekt. Auf "sein" folgt Nominativ. "Ich bin ein Mann" und nicht "Ich bin einen Mann". Das gleiche gilt dann für Konjunktiv: "Ich wäre ein Mann" und nicht "Ich wäre einen Mann". Dasselbe gilt somit für deinen Satz: "Das wäre ein Versuch wert". --Micha Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Micha L. Rieser-2013-10-28T14:54:00.000Z-Túrelio-2013-10-28T07:25:00.000Z11
Ähm nö. "Das wäre zumindest einen Versuch wert." ist vollkommen korrektes Deutsch. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-28T15:55:00.000Z-Micha L. Rieser-2013-10-28T14:54:00.000Z11
Als Nichtjurist frage ich mich, ob es nach internationalem Recht überhaupt legitim ist, dass ein Land Werke, die weder dort geschaffen noch dort erstveröffentlicht wurden, gegen den Willen des Urhebers (und abweichend von fast allen Ländern der restlichen Welt) als rechtefrei erklären kann. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Túrelio-2013-10-28T07:35:00.000Z-Micha L. Rieser-2013-10-27T14:33:00.000Z11
Du verstehst das falsch: Im Urzustand gibt es keinen Schutz von Ideen und Konzepten, erst der Eingriff in die Freiheit des Menschen erzeugt den Schutz der Ideen und Rechte. Seit einige Zeit geht man aber davon aus, dass das Konzept des Urheberrechts ein Menschenrecht ist: etwa Art. 27 II AEMR. Lichtbildschutz ist aber kein Urheberrecht in dem Sinne, sondern ein ähnliches, gewerbliches Monopolrecht. Pech gehabt. Übirgens ist es völkerrechtlich vollkommen akzeptiert, dass jeder Staat die Grenzen und Fristen der urheberrechtlichen Schutzes relativ frei festlegt und insbesondere Dritt-Werke nur so weit schützt, wie er die Werke der eigenen Staatsangehörigen schützen würde. (Tut Österreich und Deutschland übrigens auch; 1924 veröffentlichte Werke von 1941 verstorbenen US-Amerikanern sind in Österreich trotz des Schutzes in den USA gemeinfrei). syrcro Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Syrcro-2013-10-28T09:02:00.000Z-Túrelio-2013-10-28T07:35:00.000Z11
Eine andere Verständnisfrage: Gibt es mehr als ein Urteil, das bestätigt, dass relativ einfache Lichtbilder in der Schweiz keinen Schutz genießen? Oder ist dieses Foto das einzige, bei dem ein belastbares Urteil, das in diese Richtung geht, vorliegt? Wie Alexrk2 oben schreibt, hatte es in der Schweiz ein Jahr vorher ja noch ein anderslautendes Urteil (Bob Marley-Schnappschuss) gegeben?! Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-28T09:26:00.000Z-Micha L. Rieser-2013-10-27T14:33:00.000Z11
Interessanterweise gibt es zu diesem Thema in der englischen, nicht aber in der deutschen Wikipedia eine ganz gute Darstellung, siehe en:Copyright law of Switzerland#Lack of originality. Man kann die beiden Urteile "Marley" und "Meili" also so sehen, dass sie sich nicht widersprechen, sondern einander ergänzen. Ausschlaggebend scheint zu sein, ob ein Foto individuellen Charakter hat - das scheint beim Marley-Foto der Fall zu sein, auch wenn es ein "Schnappschuss" ist, beim Meili-Foto hingegen nicht. Zwar handelt es sich dabei um Urteile des höchsten Schweizer Gerichts, aber irgendwie ist diese Situation für konkrete Einzelfälle natürlich nicht sonderlich hilfreich... denn ob man in einem bestimmten Foto nun individuellen Charakter sehen möchte, ist doch auch Auslegungs- und letztlich Geschmacksfrage. Ich würde mich also persönlich schwer damit tun, bei einem bestimmten Foto, das ich vielleicht durchaus eher langweilig und unoriginell finde, zu sagen: "Das ist nun ein Fall wie das Meili-Foto und damit in der Schweiz bestimmt nicht geschützt!" - denn vielleicht kommt ja doch plötzlich jemand daher und findet, dass die Wahl des Bildausschnitts, der Belichtung etc. in diesem Fall kreativer ist, als es mir scheint, und ein Gericht würde ihm womöglich recht geben... Letztlich wissen wir nur, dass ganz genau ein bestimmtes Foto, nämlich jenes, das den Wachmann Meili zeigt, laut Bundesgericht in der Schweiz nicht schutzfähig ist. Immerhin dürfte man davon doch etwas für die WP eventuell Nützliches ableiten können, nämlich, dass dann auch reine Reproduktionsfotografie in CH kaum einen Schutz geniessen dürfte (mangels eines gesonderten Schutzes für einfache Lichtbilder). Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-28T13:39:00.000Z-Yellowcard-2013-10-28T09:26:00.000Z11
@Yellowcard: ja, es gibt noch ein jüngeres Urteil aus 2012 vom Handelsgericht Aargau (Stichwort "Hayek"), das aber die beiden vorausgehenden Urteile eigentlich nur bestätigt. Dabei ging es um die Bewertung von zwei Promi-Fotos von Nicolas Hayek, wobei das Gericht dem Ersten einen urheberrechtlichen Schutz zusprach, dem Zweiten aber nicht. So richtig schlau wird man aus der Begründung aber auch nicht. Weil beim ersten Foto der Fotografierte ein Peace-Zeichen macht und das sich hübsch in der Fensterfassade spiegelt, sei darin ein "Gestaltungswille" erkennbar. Das zweite Foto hingegen, wo Hayek mit seiner Familie am Pool sitzen, sei eher ein ganz normales Familienfoto. Leider konnte ich die betreffenden Bilder dazu nicht finden, sonst könnte man das vielleicht nochmal besser nachvollziehen.
@Túrelio: Siehe Schutzlandprinzip. --alexrk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alexrk2-2013-10-28T14:23:00.000Z-Yellowcard-2013-10-28T09:26:00.000Z11
ps @Ak ccm: vielleicht stellst Du einfach neben den Pilzen noch ein paar Playmobil-Figuren auf oder dekorierst sie mit bunten Girlanden ;) --alexrk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Alexrk2-2013-10-28T14:37:00.000Z-Yellowcard-2013-10-28T09:26:00.000Z11
@Hayek: Vernichtend besprochen i.Ü. von Christoph Schütz in sic! 2013 S. 327, der in dieser Fortsetzung der Meili-Rechtsprechung die meisten Fotografien für „Freiwild“ erklärt sieht und in der Honorarfrage „kafkaesk“ anmutende Begründungen wittert. Mitunter interessant in diesem Zusammenhang seine Bemerkung, dass „diverse Juristen sogar explizit davon [d.i. vom Klageweg, Pajz] ab[rieten], weil jede neue Rechtsprechung im Sinn des ‚Meili‘-Urteils die schwache Position der Fotografen in einem Rechtsstreit offenkundig machen würde. Dieser Fall ist mit diesem Urteil, an das man sich künftig als ‚Hayek-Urteil‘ erinnern wird, eingetroffen.“ Das (urheberrechtsfreie) Foto „Bild 2″ ist übrigens in sic! 2013 S. 344 abgedruckt, leider nicht das zweite, „weil der Fotograf auf unsere wiederholten Anfragen nicht reagiert hat“ (ibid.). — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Pajz-2013-10-29T20:48:00.000Z-Alexrk2-2013-10-28T14:37:00.000Z11 (Ah, jetzt doch noch gefunden: Ist abgebildet in INGRESnews 2013, Nr. 75.)

Hammwiki

Zwar stehen die Texte im Hammwiki unter der freien Lizenz Creative Commons Lizenz 3.0, allerdings ist diese nach meiner Auffassung nicht kompatibel mit der unsrigen, weil dort in Abschnitt 4c die kommerzielle Nutzung eingeschränkt wird:

You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation.

Daher können Texte aus dem Hammwiki nicht einfach übernommen wwerden, es sei denn die Rechteinhaber erteilen eine offizielle Freigabe.

Sehe ich das so richtig? --tsor (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Tsor-2013-10-29T19:51:00.000Z-Hammwiki11

Das "NC" (NonCommercial) der Lizenz verträgt sich nicht mit unserer. Daher liegst du mit deiner Schlussfolgerung richtig. --тнояsтеn Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thgoiter-2013-10-29T19:59:00.000Z-Tsor-2013-10-29T19:51:00.000Z11
Genau. Eine "Creative Commons Lizenz 3.0", wie das Hammwiki am Fusse seiner Seiten schreibt, gibt es gar nicht bzw. das ist unpräzise, es gibt verschiedene CC-Lizenzen in verschiedenen Versionen, und die vom Hammwiki verlinkte ist jedenfalls die für uns ungeeignete "Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Unported" (CC-BY-NC-SA). Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gestumblindi-2013-10-29T20:18:00.000Z-Thgoiter-2013-10-29T19:59:00.000Z11

Historische Kameras zur Auswertung von Raumfahrt - Mondlandungen

Von Fragen zur Wikipedia hierhin kopiert:

Ich besitze historische Unterlagen meiner früheren Firma Klimsch & Co hervorragende Bilddokumente von der Reproduktionskamera, die zur Auswertung der Filme von Kosmonauten in USA und Russland eingesetzt wurden. Diese Riesen-Kameras - 7 Tonnen schwer und mit unglaublicher Präzision gefertigt kosteten ca. 1 Mio DM. Weltweit waren sie auch im Einsatz für geologische Ermittlungen. Ein Zeitdokument das nur mit einem Bild dem Leser verständlich gemacht werden kann. Wie kann ich solche Bilder anbieten - oder selbst eingeben? Helmut Holz, ehemaliger PHG Klimsch & Co --88.68.49.231 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-88.68.49.231-2013-10-30T09:18:00.000Z-Historische Kameras zur Auswertung von Raumfahrt - Mondlandungen11

--192.35.17.15 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-192.35.17.15-2013-10-30T11:34:00.000Z-88.68.49.231-2013-10-30T09:18:00.000Z11
Hallo Helmut, es komt ein wenig darauf an, welche Bilddokumente das sind und ob die Rechte an den Bildern nicht mittels deines Anstellungsverhältnis bei der Firma bzw. ihren Rechtsnachfolgern liegen. Sind das von dir angefertigte Fotos von der Kamera? Von Dritten? Reproduktionsfotos von Bildern der Astro/Kosmo-nauten? syrcroпедия 13:55, 30. Okt. 2013 (CET)
Hallo Helmut, wenn ich hier bei Klimsch & Co richtig lese könntest du der Rechtsnachfolger der aufgelösten Firma sein. Falls dem so ist könntest du auch Bildrechte besitzen. Ist dem so? Gruß --192.35.17.15 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-192.35.17.15-2013-10-30T13:33:00.000Z-88.68.49.231-2013-10-30T09:18:00.000Z11

Foto von Rolf Singer

Benutzer $Mathe94$ hat mich darauf hingewiesen, dass es in der russischen Wikipedia ein Bild von Rolf Singer gibt. Kann man das Foto mit der angegebenen Lizenz auch in der deutschen Wikipedia verwenden? --Thkgk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thkgk-2013-10-29T10:36:00.000Z-Foto von Rolf Singer11

Nein, das ist Fair-Use-Material, hier in der de:wp nicht erlaubt. --Felix frag Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Felix Stember-2013-10-29T11:20:00.000Z-Thkgk-2013-10-29T10:36:00.000Z11
Danke, das habe ich mir schon fast gedacht! --Thkgk (Diskussion) 21:25, 1. Nov. 2013 (CET) :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Thkgk (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Thkgk-2013-11-01T20:25:00.000Z-Felix Stember-2013-10-29T11:20:00.000Z11

dass wir kein Foto der Nobel-Preisträgerin haben, ist sicher misslich. Nun taucht dieser Tage dieses bei Commons auf und wird auch gleich fleissig verlinkt, da der Guardian es als public domain ausgibt. Ist das ok ? --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Goesseln-2013-10-26T08:36:00.000Z-Alice Munro11

Da kein vernünftiger Grund angegeben ist, wieso dieses Bild PD sein sollte, habe ich einen LA auf Commons gestellt: commons:Commons:Deletion requests/File:Alice Ann Munro.jpg. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-26T20:17:00.000Z-Goesseln-2013-10-26T08:36:00.000Z11
Auf Commons hat einer beim Guardian nachgefragt und erhielt als Antwort: "I have checked our system and that image has no copyright information so I can only assume it is in the public domain." Soviel zum Urheberrechtswissen beim Guardian. -- Rosenzweig δ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Rosenzweig-2013-10-31T22:45:00.000Z-Yellowcard-2013-10-26T20:17:00.000Z11
Aber ernsthaft, nicht nur die Begründung des Guardian, sondern auch die ganze LD ist ein schlechter Witz. Wenn ich lese, was dort an Argumentation ausgepackt wird, möchte ich nicht wissen, wieviele Leichen auf Commons noch im Keller liegen. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-31T22:55:00.000Z-Rosenzweig-2013-10-31T22:45:00.000Z11

Anita Mally

Im Artikel Anita Mally wurden ganze Sätze wortwörtlich aus Quellen abgeschrieben. Würde es da reichen, wenn ich die Zitate rausnehme und umformuliere oder bräuchten wir da Versionslöschungen? --Gereon K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gereon K.-2013-10-29T22:19:00.000Z-Anita Mally11

So etwas ist in der Regel unproblematisch, siehe Punkt 3.2.1. in meinem Benutzer:Gnom/Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-31T15:53:00.000Z-Gereon K.-2013-10-29T22:19:00.000Z11

Grafik aus Abstimm-Begleitheft

Bei Schweizer Abstimmungen (egal ob eidgenössische oder kantonale) erhält man in der Regel ein "Abstimm-Begleitheft" (Name ändert sich ja nach Kanton), bei welchem die Bevölkerung über die aktuelle Abstimmung informiert wird. Soweit ich weiss, sind Werke die die aus öffentlichen Geldern entstanden sind meistens ohne Copyright.

Konkrete Frage: Darf ich die Balken-Statistik hier auf Seite 19 auf Wikicommons speichern und in einem Artikel verwenden? Da die exakten Zahlen ja nicht existieren, kann die Chart nicht selber reproduziert werden. Einzig die beiden Farbverläufe links und rechts würde ich entfernen. Ist dieser Vorgang zulässig und lizenzkonfrom? Und wenn ja, welche Lizenz muss ich beim Upload bei Wikicommons dann angeben? --37.35.114.92 Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-37.35.114.92-2013-10-30T11:14:00.000Z-Grafik aus Abstimm-Begleitheft11

So etwas ist (ich kann hier nur für das deutsche Recht sprechen) kein amtliches Werk im Sinne des § 5 UrhG, siehe Punkt 1.1.3.1.2. in meinem Almanach. Jedoch halte ich diese Grafiken für nicht schutzfähig nach deutschem Urheberrecht, siehe Punkt 2.2.3.1.1.1. im Almanach. Du kannst die Grafiken dann als gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe hochladen. Es sei denn, einer der Kollegen hier widerspricht ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-31T15:58:00.000Z-37.35.114.92-2013-10-30T11:14:00.000Z11

Frage zur Schöpfungshöhe

Kann diese Skizze in der WP verwendet werden oder ist in dieser Skizze bereits ausreichende Schöpfungshöhe erreicht? siehe Skizze 1 Brace/safety position in forward-facing seats. --Search and Rescue (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Cronista-2013-10-31T13:01:00.000Z-Frage zur Schöpfungshöhe11

Leider nicht, siehe Regel 2.2.3.1.1.1. in meinem Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-31T16:06:00.000Z-Cronista-2013-10-31T13:01:00.000Z11
Nein, da geht es um -wenn auch reduzierte- Darstellung von Personen. Bei solcher Art der Personen-Darstellung, wurde regelmässig die Schöpfungshöhe bejaht (eigentlich immer). Weil die Abstraktion selber eben Gestaltungsspielraum bietet (es ist also eine eigen geistige Leistung möglich), und nicht reine Handwerk nach einer Norm ist. Der Inhalt (Lage der Gurte und Sitzpositionen) allerdings ist als Faktum frei. Soll heissen selber Zeichen ist zulässig (Damit ist nicht Abzeichen gemeint, sondern eine Zeichnung die sich von der Vorlage -durch Individualist- abgrenzen lässt). --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-31T16:51:00.000Z-Gnom-2013-10-31T16:06:00.000Z11
und das geht ganz einfach, du nimmst Transparentpapier, zeichnest (paust)das möglichst exakt nach...dann legst du die Zeichnung auf einen Kopierer und nachher nimmst du andere Farben (Buntstifte) als auf dem Original--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-31T17:01:00.000Z-Bobo11-2013-10-31T16:51:00.000Z11
NEin, genau das durchpausen geht eben nicht, das bleibe eine URV auch bei neuen Farben. Denn nicht nur die Farbgebung hat Schöpfungshöhe, sondern es ist vor allem die -hier abstrakte- Darstellung des Menschen, die Schöpfunghöhe geniesst. Und die würde beim Durchpausen ja nicht verändert (=URV). Aber es reicht schon wenn du z.B. die Personen austauschst (Männlein statt Weiblein usw.) bzw. eben als neue induviduelle Darstellung neu zeichnest. Die Sitzstellung selber ist nicht schützbar. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-31T17:17:00.000Z-Markoz-2013-10-31T17:01:00.000Z11
doch nimmst du einen Filzstift ist die Kontur dicker, niemandem wird auf diese weise eine Faksimile Kopie gelingen--Markoz (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Markoz-2013-10-31T17:51:00.000Z-Bobo11-2013-10-31T16:51:00.000Z11

Frage ob PD100

Und zwar die Bilder aus diesen zwei büchern. Beide erschienen 1895. mfg --V ¿ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Verum-2013-10-31T15:39:00.000Z-Frage ob PD10011

Für die Commons-Lizenz PD-old-100 müsste nachgewiesen sein, dass die Fotografen länger als 100 Jahre tot sind. Gibt es dafür Anhaltspunkte?
Ansonsten, falls Urheber bzw. deren Todesdaten trotz gründlicher Recherche nicht ermittelt werden können, können wir die Bilder lokal mit {{Bild-PD-alt-100}} behalten. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-31T16:25:00.000Z-Verum-2013-10-31T15:39:00.000Z11
Ja, bei uns auf de: mit PD-100 sehe ich jetzt auch weniger das Problem (wenn den die Vorgaben dafür eingeahlten sind). Allerdings sollte man sich dann schon ganz sicher sein, dass in der Bücher keine Hinweis auf die Urheberschafft zu finden ist. Auch wenn beim Bild seber nichts steht, soll es tatsächlich Bücher geben, wo sich - meist hinten- ein Abbildungsverzeichniss mit Urheberangaben findet. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-31T16:44:00.000Z-Yellowcard-2013-10-31T16:25:00.000Z11
nach BK:Ich schätze es wird sogar schwierig überhaupt festzustellen, wer der oder die Photografen waren. Aber danke für die richtige Lizenz. mfg --V ¿ Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Verum-2013-10-31T16:47:00.000Z-Yellowcard-2013-10-31T16:25:00.000Z11
Auch wenn es dir Schwierig erscheint, es endbindet dich nicht von gewissen Nachforschungen. Und die beginnen eben damit, dass man das gesamte Buch in die Finger nimmt und nach Urheber-Hinweisen durchsucht. Ich fand sie schon in der Danksagung, so im Stil von "Ich bedanke mich bei meinem Kollegen XY für die von ihm erstellten Fotografien, die das Verständnis des Thema dieses Buches sehr erleichtern...". In dem Fall, wenn ich gar keinen andern Hinweis mehr finde, würde ich jedefalls die im diesem Buch abgedruckten Fotos mal XY zuschreiben. --Bobo11 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Bobo11-2013-10-31T17:26:00.000Z-Verum-2013-10-31T16:47:00.000Z11

Nachnutzung im Sammelband

Ein Sammelband soll gemischt copyright-geschützte und Wikipediatexte enthalten. Sehe ich das richtig, dass dann nur die Nachnutzungen aus der WP wiederum unter CC-BY-SA-3.0 stehen, nicht aber der ganze Sammelband? Reicht es dann, bei den Verlagsangaben, wo auch das Verlags-Copyright steht, aufzuführen, welche Texte nicht darunter fallen? --Aalfons (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Aalfons-2013-10-31T08:55:00.000Z-Nachnutzung im Sammelband11

Eine sehr interessante Frage, über die ich mich schon einmal mit Kat Walsh auf einer Busfahrt unterhalten habe ;-) Ich würde sagen, das geht, weil es eben "nur" ein Sammelband ist. (Anders ist es, wenn man den Sammelband als neues Werk ansieht, dann müsstest du das ganze Buch als "remix" unter CC-BY-SA 3.0 lizensieren. Hier die Grenze zu ziehen, ist echt schwierig.) Was meinen die Kollegen? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-10-31T16:10:00.000Z-Aalfons-2013-10-31T08:55:00.000Z11
Sammelwerke müssen als ganze nicht unter die CC-BY-SA gestellt werden, wenn es einzelne Bestandteile gibt, die unter der CC-BY-SA stehen. Hab ich mir nicht bei einer Busfahrt mit Kat Walsh ausgedacht, sondern steht so in der cc-by-sa-3.0-de fast wörtlich drin :-) 4. a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. [...] Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. [...] --syrcroпедия 17:49, 31. Okt. 2013 (CET)
Jo, hier ist alles gut, aber es kann schwierig sein, die Grenze zwischen "Abwandlung" und "Sammelwerk" zu ziehen. Darum gings im meiner Anekdote. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Gnom-2013-11-01T08:47:00.000Z-Gnom-2013-10-31T16:10:00.000Z11

Verwertung von Wikipediatexten in Arbeitsbüchern für die Schule

Darf ich als Schulbuchautor auch längere Textpassagen für ein Schülerarbeitsbuch verwenden? (Natürlich mit Quellenangabe) (nicht signierter Beitrag von 188.105.121.183 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-188.105.121.183-2013-10-15T15:01:00.000Z-Verwertung von Wikipediatexten in Arbeitsbüchern für die Schule11)

Hallo, wir dürfen und wollen hier keine individuelle Rechtsberatung geben. Dennoch zwei generelle Dinge dazu: 1. Alle Texte der Wikipedia sind vollumfänglich nachnutzbar unter den Bedingungen der entsprechenden Lizenzen, weitere Infos dazu siehe unter: Wikipedia:Weiternutzung. 2. Für den Gebrauch im Schulunterricht könnten in Deutschland auch noch leichtere Bedingungen zutreffen, siehe Schranken des Urheberrechts#Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch, § 46 UrhG. Ob das für konkret dieses Schulbuch auch zutrifft, sollte aber zuvor unbedingt von einem Fachanwalt für Urheberrecht geklärt werden. Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/10#c-Yellowcard-2013-10-15T15:20:00.000Z-188.105.121.183-2013-10-15T15:01:00.000Z11