Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Konflikt um Stolpersteinlisten/Begründung Ziko

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Die Wikipedia lebt davon, dass Menschen ehrenamtlich beitragen. Sie produzieren neuen Inhalt oder verbessern bestehenden Inhalt. Maßgeblich ist dabei das Regelwerk der Wikipedia. Es betrifft einerseits die erwünschte Beschaffenheit der Inhalte und andererseits den Umgang der Beteiligten miteinander. Erst durch das Regelwerk lässt sich zum Beispiel entscheiden, welche Veränderungen überhaupt eine Verbesserung sind oder nicht.

In unserer Enzyklopädie soll etabliertes Wissen abgebildet werden; Wahrheitsfragen werden also externalisiert. Man könnte nun meinen, dass sich das Weitere einfach aus dem Regelwerk ableiten ließe, nämlich welche Inhalte erwünscht sind, wie sie belegt und dargestellt werden sollen, und welches Verhalten "richtig" ist. Regelkonform ist dann nur das eine, konkrete Ergebnis, oder die eine bestimmte Handlung. Das halte ich allerdings für einen Trugschluss.

Vielmehr umgrenzt das Regelwerk einen Möglichkeitsraum. Mit wie viel Inhalt soll ein Wissenselement dargestellt werden? Wie kurz oder wie lang darf ein Artikel sein? Man kann Gründe für ein Minimum anführen und ebenso für ein Maximum. Zwei unterschiedliche Sätze oder Darstellungsweisen können gleich gut sein. Eine gute Konkretisierung ist nicht die einzig mögliche, die einzig regelkonforme.

Beitragende stehen in einer komplizierten Beziehung zu dem Inhalt, den sie produziert haben. Sie haben ein Gefühl von Eigentümerschaft, das ihr Engagement für den Inhalt und ferner die gesamte Wikipedia fördert. Dieses Gefühl darf aber nicht dazu führen, andere Beitragende von der Inhaltsproduktion auszuschließen. Als eine Art Kompromiss hat sich die Praxis entwickelt, dass man Beitragenden eine "Hauptautorenschaft" zugesteht, wenn sie zu einem konkreten Inhalt (wie einem Artikel) in besonderer Weise beigetragen haben. Andere interessierte Beitragende erkennen dann bewusst oder unbewusst an, dass die Meinung des Hauptautors besonders berücksichtigt wird - wenn der konkrete Inhalt des Hauptautors die Grenzen des Möglichkeitsraums einhält.

Die oberste Richtschnur bei der Aushandlung des Möglichkeitsraums lautet: Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Zuweilen engagieren sich Beitragende aus Motiven, die der Enzyklopädie an sich fremd sind. Im vorliegenden Fall mag das Motiv eine Rolle spielen, der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Solange dieses Motiv zu regelkonformen Inhalten bzw. Darstellungsweisen führt, lässt sich dagegen nichts einwenden. Ein Beitragender kann allerdings von anderen Beitragenden nicht einfordern, dieses Motiv (mit den entsprechenden Konsequenzen) zu teilen.

Auch in Bezug auf das Verhalten gibt es keine allein regelkonformen Handlungsweisen, sondern Möglichkeitsräume. Menschen kommunizieren unterschiedlich und haben unterschiedliche Erwartungen. Trotzdem muss es auch hier Grenzen des Möglichkeitsraums geben.

Wenn ein Verhalten in der Wikipedia beanstandet wird oder sanktioniert werden soll, wird häufig die wikipedianische Leistung des Betreffenden thematisiert. Manche Beitragende scheinen der Meinung zu sein, dass man sich durch Leistung, durch Produktivität das Recht erkauft, Grenzüberschreitungen zu begehen. Diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht. Leistung kann allenfalls eine Rolle dabei spielen, bei der Beurteilung besonders sorgfältig zu sein und das künftige Verhalten abzuschätzen.

Aggression ist aus vielerlei Gründen ein Problem für die Wikipedia. Unter anderem beeinflusst sie die Mitmachbereitschaft anderer; nicht nur des direkt Angesprochenen, sondern auch Dritter. Sie werden künftig eine Bearbeitung vielleicht nicht vornehmen, weil sie Aggression befürchten müssen. Notwendige Mechanismen der Aushandlung, wie die Dritte Meinung, werden durch Aggression geschädigt.

Es steht Beitragenden frei, das Verhalten anderer zu beurteilen und auch zu thematisieren. Dieses Recht der Meinungsfreiheit hat aber natürlich Grenzen. So hat ein Beitragender nicht das Recht, andere grundsätzlich an der Beteiligung zu hindern, etwa mit dem allgemeinen Verweis von fehlender Kenntnis oder einem späten Einstieg in die Wikipedia oder in ein Themengebiet. Beispielsweise sind WikiProjekte, Portale oder Redaktionen kein Eigentum Einzelner oder kleiner Gruppen, die über die Beteiligung Dritter pauschal urteilen dürfen. Es ist anderen auch kein Vorwurf an sich zu machen, wenn sie allgemein anerkannte Mechanismen wie die Dritte Meinung, den Löschantrag oder Bausteine bemühen. Für den spezifischen oder allgemeinen Ausschluss von der Beteiligung sind Amtsträger wie Administratoren oder das Schiedsgericht zuständig.

Es ist ferner eine Frage, ob Fehlverhalten in einem Wiki auch in einem anderen Wiki geahndet werden soll. Dagegen spricht, dass Wikis an sich getrennte Systeme sind, mit (teils) unterschiedlichen Regeln und Beteiligten. Die Sanktionsmechanismen und Folgen gelten nur für das konkrete Einzelwiki. Dafür spricht hingegen, dass gerade die Wikis der Wikimedia-Bewegung auf vielfältige Weise miteinander verbunden sind. Das Handeln in einem Wiki kann auch die direkte Fortführung von Handlungen in einem anderen Wiki sein. Nicht zuletzt kann das Verhalten in einem Wiki Rückschlüsse darauf zulassen, welche allgemeinen Verhaltensweisen für einen Beitragenden typisch sind und welches Verhalten man von ihm künftig erwarten kann, auch in anderen Wikis.

Damit kommen wir zum Sinn von Strafen und Maßnahmen. Das Verhalten der Betreffenden soll sich ändern. Sie sollen sehen, dass Fehlverhalten Folgen haben kann. Außerdem können Benutzersperren, Kontaktverbote oder der Ausschluss von der Bearbeitung bestimmter Seiten (Topic Ban) dazu beitragen, Dritte vor diesem Fehlverhalten und seinen Folgen zu beschützen. Zu berücksichtigen ist unter anderem, ob eine Verhaltensänderung wahrscheinlich ist oder nicht.

Ein Fallbeteiligter ist nicht dazu verpflichtet, ein besonderes Wohlverhalten gegenüber dem Schiedsgericht zu zeigen. Er ist auch nicht verpflichtet, Zeit in Gespräche mit dem Schiedsgericht zu investieren. Aus verschiedenen Gründen kann es passieren, dass kein Gespräch stattfindet. Allerdings können sich Schiedsrichter eine Meinung dazu bilden, ob ein Gespräch tatsächlich erwünscht wird oder die Bereitschaft dazu nur ein Lippenbekenntnis ist (gar mit der Absicht der Verfahrensverzögerung). Dieser Eindruck zwingt sich auf, wenn ein Gespräch auch in Monaten nicht zustande kommt. Der Eindruck kann ein weiteres Indiz dafür sein, wie der Betreffende sich künftig in Konflikten verhalten wird und ob er "nichtadministrative" Lösungsversuche akzeptiert.

Allgemein wird darüber geklagt, dass die Wikipedia zu viele Regeln habe. Bei bestimmten, auch sehr wesentlichen Fragen habe ich allerdings festgestellt, dass die Regeln kaum ausgearbeitet sind. Das gilt für die genaue Begründung von Sperren ebenso wie für das Verfahren der Sperrprüfung oder die Verjährung von früheren Verfehlungen. Es haben sich daher Gewohnheiten ausgebildet, die Sanktionen einigermaßen vereinheitlichen und vorhersehbar machen. Offensichtlich ist es aber erwünscht, sich nicht nur an bewährten Mustern zu orientieren, sondern gerade den Einzelfall zu berücksichtigen.

Probleme und Lösungen

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In den Diskussionen zum Fall, öffentlich und auch intern im Schiedsgericht, ist folgender Vorschlag aufgekommen: Ein (weiteres) Meinungsbild solle die strittigen Fragen lösen. Es bleibt Gruppen von Wikipedianern unbenommen, ein solches Meinungsbild anzustrengen. Meiner Meinung wäre dies aber keine Aufgabe für das Schiedsgericht, eben, weil jeder interessierte Wikipedianer samt Gleichgesinnten diesen Schritt gehen kann. Allgemein darf man sich fragen, ob es sinnvoll ist, zu vielen derartigen Einzelthemen Meinungsbilder abzuhalten. Der Einheitlichkeit des Regelwerks wäre es wohl nicht förderlich, sondern eher der Tendenz, konkrete Lösungen als allein regelkonform darzustellen, anstatt Möglichkeitsräume anzuerkennen.

Wenn man Konflikte wie den vorliegenden künftig vermeiden oder rechtzeitig einhegen möchte, wird man nicht am Harassment-Problem vorbeikommen. In der Wikipedia werden persönliche Angriffe entweder nicht erkannt oder so geringfügig geahndet, dass keine Abschreckung entsteht. Es entstehen Benutzer-Biografien von "Drehtür-Delinquenten", die innerhalb kurzer Zeiträume immer wieder auffälllig werden und abermals nur geringfügig bestraft werden. Dabei geht es mir nicht unbedingt um möglichst lange Strafen, sondern erstens um die Einsicht des Betreffenden, die zu einer Verhaltensänderung führen könnte, und zweitens um den Schutz der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder. Um die Wikipedia reifer und resilienter zu machen, müsste es einen Bewusstseinswandel im großen Maßstab geben.

Das Schiedsgericht kann sinnvollerweise nur im Rahmen der allgemein anerkannten, bestehenden Grenzen handeln. Aber auch innerhalb dieser Grenzen stehen bereits heute sinnvolle Mechanismen zur Verfügung, zu denen die vorliegende Abstimmung gehört.

Meister und Margarita

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Meister und Margarita (MuM) hat sich wiederholt und teilweise schwerwiegend in einer Weise verhalten, die nicht mit dem Regelwerk übereinstimmt. Dazu sei auf die Falldarstellung verwiesen. Das grundlegende Problem dahinter ist die Auffassung oder das Gefühl von MuM, alleinige Herrschaft über bestimmte Artikel oder Themen ausüben zu dürfen.

Diese Verhaltensweisen werden sich auch in Zukunft nicht ändern:

  • MuM hat ein langes Sperrlog-Register.
  • MuM hat den Konflikt in weitere Themenbereiche (DE) weitergetragen und ist in zwei weiteren Sprachversionen (EN, FR) gesperrt, für Handlungen, die mit dem Stolpersteinfall zusammenhängen.
  • Es hat sich keine belastbare Einsicht in das Fehlverhalten gezeigt.

Es ist nach allen Erfahrungen nicht davon auszugehen, dass sich das problematische Handeln thematisch oder anderweitig eingrenzen lassen kann. Darum stimme ich mit einer infiniten Sperre für MuM ab. Für den Fall, dass eine infinite Sperre nicht zustande kommt, stimme ich für Entsprechendes bei den übrigen Abstimmungspunkten.

Oliver S. Y.

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Oliver S.Y. (OSY) hat mit seinem Verhalten nicht immer dazu beigetragen, Konflikte zu vermeiden. Seine zuweilen scharf aggressive Ausdrucksweise hat zu einer Reihe von Sperren geführt. Daher wäre es grundsätzlich denkbar, auch OSY mit einer Sperre zu belegen.

Mich haben folgende Gründe dazu gebracht, von einer Sperre dennoch abzusehen:

  • OSY hat sich in den zurückliegenden Streitigkeiten eher als manch andere Beteiligte um die Wikipedia-typischen Mechanismen bemüht, mit denen man Meinungsverschiedenheiten klären kann, wie der Dritten Meinung.
  • Insgesamt zeigt OSY, bei aller demonstrierten Martialität, eine gewisse Einsicht.
  • Im Gespräch mit einem Schiedsgerichtskollegen hat OSY sich durchaus konstruktiv aufgestellt.

Allerdings hat OSY auch eskalierendes Verhalten im Stolperstein-Bereich gezeigt, nicht zuletzt mit seiner aggressiven Art, die Dritte von der Beteiligung abgeschreckt haben kann. Darum bin ich im Fall von OSY für einen Topic Ban. Das soll weniger als Strafe denn als Maßnahme verstanden werden, die dabei helfen soll, dass Dritte zur Beteiligung im Themenbereich ermutigt werden. Für OSY gibt das die Chance, Abstand zum Fall zu gewinnen.

Darum stimme ich für einen Topic Ban für OSY, begrenzt auf ein halbes Jahr. Für den erwähnten Abstand scheint dies ausreichend zu sein.

Andere Beteiligte

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Auch bei anderen Beteiligten sehe ich Bearbeitungen, die dem Frieden in der Gemeinschaft nicht dienlich gewesen sind. Wegen des geringeren Umfangs und der geringeren Beteiligung erwäge ich keine Sperren. Wohl finde ich, dass zwei weitere Beteiligte ebenfalls einen Abstand zum Themengebiet und damit zum Konflikt brauchen. Darum plädiere ich für einen Topic Ban von einem halben Jahr auch für Donna Gedenk und Seader.

Kurator71 hat sich bemüht, bei einem bereits sehr festgefahrenen und heftig ausgetragenen Konflikt zu helfen. Diese Bemühung ist ausdrücklich zu loben. Vermutlich haben die Aggressionen auf beiden Seiten des Konflikts dazu geführt, dass manch weitere Dritte sich vom Fall und allgemein vom Themengebiet ferngehalten haben. Dadurch funktionierten die Wikipedia-typischen Mechanismen nicht oder nicht ausreichend. Auch diejenigen, die Werte wie die inhaltliche Qualität und die Belegpflicht hochgehalten haben, haben mit ihrer Aggressivität dem eigenen Anliegen geschadet.