Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Expertengremium Hilfsorganisationen/RK

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Wertes Schiedsgericht, werte Wikipedia-Community,

das Expertengremium "Relevanz von Hilfsorganisationen" freut sich, die Ergebnisse seiner Arbeit nun vorstellen zu können. Zugleich möchten wir uns entschuldigen, dass wir den uns gesetzten Zeitrahmen bereits mehrfach überschritten haben. Umso mehr hoffen wir, dass die von uns erarbeiteten Ergebnisse den Wünschen der Community und den Richtlinien der Wikipedia entsprechen und somit künftig Anwendung finden können. Wir empfehlen die folgenden Ausführungen zur allgemeinen Einführung in der Wikipedia. Im Allgemeinen haben wir uns, um überhaupt sinnvolle Relevanzkriterien entwickeln zu können, ausführlich mit dem Themenbereich Relevanzkriterien beschäftigt und hier für uns Arbeitsdefinitionen und Arbeitsanforderungen gefunden, die uns als Basis für die Entwicklung neuer Relevanzkriterien dienten. Auch diese Ergebnisse sollen an dieser Stelle nun veröffentlicht werden.

Allgemeine Anmerkungen zum Begriff der Relevanzkriterien

Zunächst verstehen wir unter Relevanzkriterien nichts weiter als ein vereinfachtes Mittel der Autorengemeinschaft zur Beurteilung der Relevanz von Lemmata. Ihr eigentlicher Sinn ist das Konkretisieren der allgemeinen Richtlinien (insbesondere "Was Wikipedia nicht ist") für Themenbereiche, in denen es häufig zu Missverständnissen bzgl. der Konformität von Artikeln mit den allgemeinen Leit- und Richtlinien kommt. Deshalb müssen sie denselben ent- und dürfen ihnen niemals widersprechen! In dieser Funktion haben Relevanzkriterien jedoch höchsten einen orientierenden Charakter - Artikel die die Relevanzkriterien erfüllen, sind nicht zwangsläufig relevant und Artikel, die sie nicht erfüllen, sind nicht zwangsläufig unrelevant. Dies liegt insbesondere darin, dass sie i.d.R. nicht festlegen was objektiv relevant ist, sondern was von der Community im Allgemeinen als relevant empfunden wird. Sie können insofern eine Einzelfallentscheidung nicht ersetzen, wohl aber dazu beitragen, dass die Relevanzfragen in einem Themenbereich einheitlich und richt-/leitlinienkonform beantworten werden.
Relevanzkriterien sind im Normalfall überflüssig, da sich die Relevanz von Lemmata aus dem Selbstverständnis der Wikipedia als Enzyklopädie ergeben muss. Da es in der Praxis jedoch Themenbereiche gibt, in denen die Anwendung der allgemeinen Richt- und Leitlinien schwierig und konfliktbeladen ist oder in denen viele Autoren tätig sind, denen die allgemeinen Richt- und Leitlinien nicht bekannt/bewusst sind, empfiehlt es sich, Relevanzkriterien dort zu formulieren. Sie dienen dann einerseits als Orientierung zur Beurteilung der Relevanz von Lemmata und andererseits als Sicherheit für Neuautoren, dass ihre Artikel offensichtlich die geforderte Relevanz erfüllen. Relevanzkriterien stellen in diesem Verständnis auch kein Abbild von Meinungsäußerungen dar, sondern konkretisieren die Projektidee und sind insofern hilfreich und notwendig. So lange in einem Themenbereich keine Fragen bezüglich der Relevanz der dort erstellen Artikel auftreten, müssen in diesem Themenbereich auch keine Relevanzkriterien eingeführt werden.
Relevanzkriterien bringen verschiedene Vor- und Nachteile mit sich, von denen die wichtigsten hier tabellarisch aufgelistet sind:

Vorteile Nachteile
  • Sicherheit für LA-Steller, Löschadmins, Artikelautoren
  • Vereinheitlichung der Auslegungsweise der allgemeinen Leit- und Richtlinien
  • Konkretisierung der allgemeinen Leit- und Richtlinien in einem Themenbereich
  • Entscheidungshilfe bei Löschdiskussionen
  • Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten
  • Relevanzkriterien sind oft Totschlagsargumente in Löschdiskussionen
  • Relevanzkriterien werden gern unterlaufen (v.a. Alleinstellungsmerkmal-Kriterium)
  • Relevanzkriterien verschiedener Themenbereiche werden oft miteinander verglichen
  • Durch Relevanzkriterien, die sich über Nebenkriterien definieren, werden oft "unrelevante" Artikel durchgepresst
  • Sehr komplex formulierte Relevanzkriterien werden nicht akzeptiert
  • Zu viele Relevanzkriterien wirken (als Regelwerk) abschreckend auf neue Autoren
  • Sie müssen von der Community akzeptiert werden, um zu gelten und sind somit oft ein Abbild von Meinungsäußerungen.
  • Sie gelten nur bedingt verbindlich und so können auch "unrelevante" Artikel behalten und "relevante" Artikel gelöscht werden.

Unbeschadet der größeren Anzahl von Negativ-Argumenten scheinen Relevanzkriterien für das Funktionieren der Wikipedia dennoch notwendig zu sein.
In der deutschsprachigen Wikipedia beziehen sich Relevanzkriterien grundsätzlich nur auf den Artikelnamensraum. Ein Verschieben von scheinbar unrelevanten Artikeln in andere Namensräume zu deren Erhaltung erscheint dennoch sinnlos, da sie dann nicht mehr dem Sinn des jeweiligen Namensraum (auch des Benutzernamensraum) entsprechen, dennoch unrelevant bleiben und somit gelöscht werden sollten. Es kann letztendlich nicht Sinn anderer Namensräume sein, eine zweite "Wikipedia der unrelevanten Artikel" zu schaffen.
Als Konkretisierung der Projektidee haben Relevanzkriterien ausdrücklich keinen Gesetzescharakter. In der Praxis handelt es sich bei ihnen meist um eine Sammlung von Löschgründen, die dann immer wiederkehrend als Löschargumente vorgeführt werden. Relevanzkriterien können in der Regel jedoch nicht jeden Einzelfall in sich beinhalten, so dass die enzyklopädische Relevanz eines Lemma nie allein aus den Relevanzkriterien abgeleitet werden kann. Dennoch erlauben Relevanzkriterien eine Aussage darüber, ab wann ein Lemma mit hoher Sicherheit als relevant oder nicht relevant empfunden wird. Sie erklären, ab wann von einer enzyklopädischen Relevanz ausgegangen werden kann. Entscheidet ein Admin in einer Löschdiskussion konträr zu den Relevanzkriterien, so ist er in der Pflicht, zu begründen, inwiefern in diesem konkreten Einzelfall (k)eine Relevanz vorliegt. Dies entbindet die Admins nicht von der Pflicht grundsätzlich jeden Artikel einzeln auf Relevanz zu prüfen und ihre Entscheidung auf Anfrage begründen zu können, auch wenn sie entsprechend der Relevanzkriterien entschieden haben. Besonders in Zweifelsfällen können Relevanzkriterien jedoch eine eindeutige Entscheidungshilfe für Administratoren und die Wikipediagemeinschaft sein und so in Themengebieten, in denen kein Konsens über die Relevanz von vielen themenähnlichen Artikeln herrscht für Ruhe sorgen.

Anmerkung zur Entwicklung/Findung von Relevanzkriterien

In der Praxis entstehen Relevanzkriterien in der Regel aus den Erfahrungen, die in Löschdiskussionen gesammelt wurden. In diesen Diskussionen werden zahlreiche Lemmata auf ihre Relevanz für eine Enzyklopädie geprüft, wobei in den entsprechenden Löschdiskussionen die Argumente für und wider ausgetauscht werden. Die abarbeitenden Admins haben dann die Aufgabe unter Zuhilfenahme der Argumente aus den Löschdiskussionen zu entscheiden, ob ein Lemma die Relevanzhürde schafft oder nicht. Aus mehreren solchen Diskussionen mit immer wiederkehrenden Ergebnissen lässt sich dann herleiten, inwiefern solche Lemmata relevant sind. Dies wird dann verdichtet und in Relevanzkriterien formuliert, die den Admins und Autoren für die Zukunft als Handreichung zur Verfügung stehen. Kommt es in einem Themenbereich zu sehr verbissenen Diskussionen, so wird es für Admins schwer zu beurteilen, inwiefern ein Lemma der Projektidee zuwiderläuft. Oft lassen diese sich dann dazu hinreisen die Löschdiskussionen als pure Abstimmungen zu betrachten und wählen die Variante, für die sich die Mehrheit der Autoren ausgesprochen hat (die sich auch irren kann). Hier versagt das o.g. Instrument zur Findung von Relevanzkriterien und es müssen neue Wege zur Findung von Relevanzkriterien eingeschlagen werden. Eine weitere erprobte Möglichkeit besteht darin, dass verschiedene Themenportale die für sich geltenden Relevanzkriterien selbst festlegen - dies setzt jedoch eine große Objektivität der Portalmitarbeiter voraus.
Da es keine Regelungen dazu gibt, auf welche Art und Weise Relevanzkriterien gefunden werden können, ist prinzipiell jeder Weg dazu legitim. Grundlage für die Entstehung von Relevanzkriterien oder des Relevanzgedankens ist jedoch das Selbstverständnis der Wikipedia als Enzyklopädie, das beinhaltet, dass alle Themenbereiche abgeschlossen informieren können. Deshalb müssen alle Artikel dahingehend untersucht werden, ob sie nicht nur Informationen, sondern auch Wissen enthalten. Dieses Wissen kann an enzyklopädischen Besonderheiten festgemacht werden, welche in Relevanzkriterien verbalisiert werden. Ihre Existenz ist Grundvoraussetzung für die Entstehung von Relevanzkriterien. Um nun von der Community der Wikipedia akzeptiert werden zu können, müssen Relevanzkriterien eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die wir hier listenhaft festhalten wollen:

  • Sie definieren sich nicht über Nebenkriterien
  • Sie müssen die geforderte "enzyklopädische Besonderheit" klar herausarbeiten
  • Sie müssen den Leit-/Richtlinien entsprechen (insbesondere nicht zu WWNI im Widerspruch stehen)
  • Sie sind so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig zu formulieren
  • Sie sind konkret und unmissverständlich
  • Sie müssen einheitlich und vergleichbar sein
  • Sie müssen detailliert genug sein, um alle Fragen zu beantworten
  • Sie müssen so allgemein formuliert sein, dass sie einen gesamten Themenbereich abdecken
  • Benutzen sie den Begriff des "Herausstellungsmerkmals", so müssen sie diesen unmissverständlich erläutern

Aus diesen Überlegungen heraus, hat das Expertengremium versucht, verschiedene denkbare Modelle zur Findung von Relevanzkriterien entsprechend ihrer Vor- und Nachteile zu bewerten:

Erfahrungen aus Löschdiskussionen (Standardverfahren)

Hierbei handelt es sich um das am häufigsten angewendete Verfahren, das zugleich auch das am Erfolg versprechendenst ist. Wenn immer möglich sollten sich Relevanzkriterien aus der Praxis ergeben, da sie dann i.d.R. den allgemeinen Konsens entsprechen. Die größte Schwäche dieses Verfahrens ist jedoch, dass in verschiedenen Themenbereichen einzelne Lemma/einzelne Lemmatypen heftig umkämpft sind, so dass hieraus kein allgemeiner Konsens abgeleitet werden kann. Ebenso besteht bei diesem Verfahren die große Gefahr, dass in der Praxis entgegen der allgemeinen Leit- und Richtlinien entschieden wird und somit Relevanzkriterien entstehen, die diesen nicht entsprechen.

Meinungsbilder zu Relevanzkriterien (Abstimmungen)

Die Bestimmung von Relevanzkriterien mittels Meinungsbild/Umfrage kann in Einzelfällen durchaus Erfolg versprechend sein. Da es keine Regelung in der Wikipedia gibt, die dies ausdrücklich verbietet, ist dieses Verfahren prinzipiell zulässig. Es muss hier jedoch vor den besonderen Gefahren dieses Verfahrens gewarnt werden. So sind Meinungsbilder von der Community nicht allgemein anerkannt und somit kaum repräsentativ. Hinzu kommt noch, dass allein durch die Fragestellung die Meinung der abstimmenden Community beeinflusst werden kann, wo insbesondere Nicht-Fachleute ihre Stimme nur aus dem Bauch heraus abgeben dürften. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass insbesondere die Parteien, die Extrempositionen vertreten, mit einer hohen Beteiligung an der Erhebung deren Ergebnis verfälschen. Folglich kann von einem Konsens über Relevanzkriterien bei einer Erhebung mit Meinungsbildern nur dann ausgegangen werden, wenn diese ein eindeutiges (2/3-Mehrheit) Ergebnis hervorbringen und eine hohe Wahlbeteiligung hatten.

Expertengremium/Themenportale (Runder Tisch)

Eine eher junge Möglichkeit zur Findung von Relevanzkriterien besteht in der Bildung von Expertengremien. Diese Methode ist sehr Erfolg versprechend, da insbesondere Fachleute beteiligt sind, die zugleich an einer Lösung des Problems interessiert sind. Dennoch zeigt insbesondere die Methode des Expertengremiums einige Schwachstellen auf, denen möglichst schon bei der Besetzung des Expertengremiums vorgebeugt werden muss. So besteht ein Expertengremium nur aus wenigen Leuten, die zwangsläufig kein repräsentatives Ergebnis erarbeiten können; liegt bei den Leuten dann noch die Überlast einer Streitpartei, so ist die Wahrscheinlichkeit einer objektiven Lösung sehr gering. Auch ist bislang unklar, inwiefern die Arbeitsergebnisse eines solchen Expertengremiums durch die Autorengemeinschaft akzeptiert und umgesetzt werden. Deshalb sollte bereits bei der Besetzung des Expertengremiums darauf geachtet werden, dass Lösch-/Relevanzexperten mitarbeiten und dass zudem aus allen beteiligen Parteien gleichviele Mitarbeiter stammen. Bisherige Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass die Arbeit eines Expertengremiums oft nur sehr langsam voran kommt. Dies liegt insbesondere daran, dass ein Expertengremium oft nur sehr wenige Mitarbeiter hat, die sich zudem über die Arbeitsweise des Expertengremiums nicht einig sein müssen. Somit kann mitunter viel Zeit vergehen, bis überhaupt eine Diskussionsbasis entsteht.

Anmerkungen zum Relevanz(kriterien)begriff in der Wikipedia

Die (enzyklopädische) Relevanz ist eine Aussage darüber, inwiefern Informationen einen Eindruck von der Realität der Welt vermitteln. Somit wird die Qualität von Informationen an Ihrer Relevanz bemessen. Deshalb kann die Relevanz nur an klaren Fakten bemessen und nie an persönlichen Meinungen oder Mehrheitsentscheiden orientiert werden. Eine Ausformulierung aller Fakten die eine Information relevant werden lassen ist unmöglich und auch nicht sinnvoll. Deshalb erscheint es nahe liegend solche Kriterien zu formulieren, die induktiv darauf hinweisen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Information relevant ist. Da die Relevanz von Informationen davon abhängig ist, was in einer Kultur als wichtig betrachtet wird, können auch diese nur innerhalb eines bestimmten Kulturkreises relevant sein - in der deutschsprachigen Wikipedia liegt hier also vor allem der mitteleuropäische Kulturkreis zugrunde.
Um in die Wikipedia aufgenommen werden zu können, müssen Artikel zwei Eingangsschwellen meistern. Die erste Schwelle bezieht sich auf den Artikelinhalt und bewertet dessen "Qualität" (Artikelqualität), die zweite Schwelle bezieht sich auf das Lemma selbst und bewertet dessen Bedeutsamkeit (Enzyklopädische Relevanz). Da die Wikipedia sich als Enzyklopädie versteht, müssen beide Hürden unbedingt gemeistert werden. Ziel einer Enzyklopädie ist es möglichst umfassend, aber abschließend über einen Themenbereich zu informieren und hier möglichst hochwertige Informationen bieten zu können. Das heißt, ein Artikel dessen Lemma die Relevanzschwelle zwar erfüllt, dessen Inhalt aber nach Ablauf einer bestimmten Frist kein Mindestmaß an Qualität aufweist, ist zu löschen. Umgekehrt ist jeder Artikel zu löschen, der keine hinreichende enzyklopädische Relevanz vorweisen kann - letztere bezieht sich ausschließlich auf das Lemma des Artikels und muss bewertet werden können, ohne dass der Artikel selbst gelesen wird.
Da die Relevanzkriterien eine Sammlung von Kriterien sind, die induktiv darauf hinweisen, inwiefern ein Artikel relevant ist oder nicht, können sie nicht exakt beschreiben, ab wann ein Artikel relevant ist und nicht. Gerade eine solche exakte Beschreibung wird oft in Form von Nebenkriterien versucht, die jedoch nicht gelingen kann. Es ist vielmehr nicht möglich ein konkretes Merkmal zu nennen, das jeden Artikelgegenstand, der dieses Merkmal besitzt relevant werden lässt. Die Idee der Nebenkriterien besteht darin, dass es Merkmale gibt (z.B. eine Mindesmitarbeiteranzahl in einem Unternehmen), bei denen davon ausgegangen werden kann, dass ein Artikel sicher relevant ist. Handelt es sich dabei um statistische Merkmale, so ist dies ein unzulässiger Fehlschluss, aber auch bei anderen Nebenkriterien kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei Erreichen eines bestimmten Nebenkriteriums automatisch eine Relevanz eintritt. Vielmehr können Relevanzkriterien nur allgemein formulieren, welche Bedingungen ein Artikelgegenstand allgemein erfüllen muss, um hinreichend relevant zu sein. Dies sollen folgende Beispiele verdeutlichen:

"Eine Feuerwehr ist relevant, wenn sie mindestens 5 Löschfahrzeuge besitzt und aus 80 Mann besteht" - eine solche Formulierung ist unseres Erachtens ungeeignet. Weder aus der Anzahl der Löschfahrzeuge, noch aus der Anzahl der Mitglieder kann eine Bedeutsamkeit dieser Feuerwehr abgeleitet werden, es könnte sich auch um einen reinen Zufall handeln.
"Eine Feuerwehr ist relevant, wenn sie einen Fuhrpark mit mehreren Fahrzeugen und eine Einsatzmannschaft mit, deutlich mehr als der für ihr Einsatzgebiet vorgeschriebenen Mindestanzahl von Einsatzkräften, hat" - auch eine solche Formulierung ist ungeeignet. Hier werden zwar keine konkreten Zahlen genannt, letztendlich bezieht sich auch diese Formulierung auf die (statistischen) Nebenkriterien der Fahrzeug- und Mitgliederanzahl.
"Eine Feuerwehr ist relevant, wenn es sich um eine Stützpunktfeuerwehr handelt" - eine solche Formulierung ist unseres Erachtens geeignet. Die Aussage "Stützpunktfeuerwehr" bezieht sich auf das Lemma selbst und legt hier klar fest, ab wann dieses sicher relevant ist.
"Eine Katastrophenschutzeinheit ist relevant, wenn es sich um eine Bundeseinheit handelt" - eine solche Formulierung ist unseres Erachtens optimal. Sie verwendet keine Nebenkriterien, sondern bezieht sich auf das Lemma selbst. Dabei bleibt sie jedoch zugleich auch allgemein genug, um hinreichend viele denkbare verschiedene Lemmata abzudecken, während das Beispiel mit der Stützpunktfeuerwehr doch sehr speziell bleibt.

Das Verständnis von Relevanz ergibt sich in der deutschsprachigen Wikipedia aus dem Selbstverständnis als Enzyklopädie11 (vgl Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Vorarbeiten und Recherche11). Dinge, die auf keinen Fall in der Wikipedia akzeptiert werden, sind auf der Seite Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist11 konkret (aber nicht allumfassend) genannt. Bei der Frage nach enzyklopädischer Relevanz muss also immer auf das Selbstverständnis der Wikipedia zurückgegriffen werden. Die Relevanzkriterien dienen hier als grobe und unkritische Verständnishilfe. Als Konkretisierung dieser allgemeinen Leit- und Richtlinien legen Relevanzkriterien die Auslegungsart derselben fest. In allen Löschdiskussionen/-prüfungen, in denen die Entscheidung über die Relevanz eines Artikel nicht direkt und offensichtlich aus dem Lemma hervorgeht, sind sie als Maßstab heranzuziehen. Die Lösch-/Behaltens-/Wiederherstellungsentscheidung darf jedoch nicht direkt aus den Relevanzkriterien selbst hervorgehen, sondern immer nur aus dem Transfer der Formulierung der Relevanzkriterien auf den zur Diskussion stehenden Artikel.
Nach diesen Überlegungen stellt sich nun die Frage, welche Folgen nun eine Missachtung von Relevanzkriterien haben sollte, da diese ja eine Konkretisierung der allgemeinen Richtlinien sind. Folgende Ausführungen betreffen die Aufgabenstellung des Expertengremiums also höchstens am Rande:

Es macht nur Sinn, hier die bewusste Missachtung von Relevanzkriterien zu betrachten - bei unbewussten Missachtungen sollte der betreffende Autor/Admin auf die Relevanzkriterien hingewiesen werden. Da Relevanzkriterien eine Konkretisierung der allgemeinen Leit- und Richtlinien sind, ist ein bewusstes und absichtliches Missachten von Relevanzkriterien auch automatisch ein Verstoß gegen die Leit- und Richtlinien der Wikipedia. Somit erscheint es sinnvoll ein bewusstes (=bösartiges) Anlegen/Löschen mehrerer Artikel, die nach den Relevanzkriterien eindeutig (un)relevat sind, wie einen Verstoß gegen die allgemeinen Leit- und Richtlinien zu behandeln. Insbesondere für Administratoren sollte dies ein Aufheben des Adminstatus nach sich ziehen, um die Unterlaufung der Grundsätze durch Einzelpersonen unmöglich zu machen. Dies gilt entsprechend auch, wenn ein Admin wiederholt auch auf Anfrage keine Begründung für seine Lösch-/behaltensentscheidungen angibt

Anmerkungen zum Begriff des Alleinstellungsmerkmals

In den Diskussionen um Relevanzkriterien und besonders in den Diskussionen um Relevanzkriterien zu Hilfsorganisationen, war oft der Begriff des "Alleinstellungsmerkmals" ein Hauptstreitpunkt. Somit erscheint es sinnvoll, dass auch das Expertengremium sich ausführlicher damit beschäftigt. Dabei kamen wir zu folgenden Ergebnissen:
Alleinstellungsmerkmale werden in der Wikipedia vornehmlich dazu eingesetzt, allgemeine Richtlinien und Relevanzkriterien als deren Konkretisierungen zu unterlaufen. Dies macht den Begriff des Alleinstellungsmerkmals zu einem der Hauptverursacher von Streit in der Wikipedia. Prinzipiell handelt es sich bei dem Begriff "Alleinstellungsmerkmal" um einen Begriff der Marketingsprache, der dort zur Kennzeichnung von Unterschieden zwischen eigenen Produkten und den Produkten von Konkurrenten dient. Alleinstellungsmerkmale dienen also zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und genau so werden sie in der Wikipedia oft verwendet. Da die Wikipedia nicht daran interessiert ist, dass ihre Artikel untereinander in Konkurrenz stehen und da Alleinstellungsmerkmale auf Unterschiede und nicht auf Besonderheiten hinweisen, ist dieser Begriff zur Beurteilung der enzyklopädischen Relevanz eines Themas vollkommen ungeeignet - seine Verwendung sollte sich deshalb verbieten.

Das Expertengremium schlägt deshalb den Begriff des "Herausstellungsmerkmals" zur Einführung vor. Hiermit ist eine grundlegende Besonderheit eines Artikelgegenstandes A gegenüber allen oder vielen vergleichbaren Artikelgegenständen gemeint.

Eine generelle Abschaffung von Herausstellungsmerkmalen erscheint nicht sinnvoll. Sie dienen im Wesentlichen dazu, dass Artikel deren Gegenstand eigentlich unrelevant ist, trotzdem in die Wikipedia aufgenommen werden können, wenn diese eine interessante Besonderheit vorweisen, die die Wikipedia bereichern kann. Insofern dienen Herausstellungsmerkmale, sofern sie nicht zur Unterlaufung von RK missbraucht werden, als Hintertür für interessante Artikel, obwohl diese mit den allgemeinen Leit- und Richtlinien nicht unbedingt vereinbar wären. Das macht sie für die Wikipedia besonders wichtig.
Die Rolle der Relevanzkriterien ergibt sich aus diesem Nutzen. Da sich jedoch für jeden Artikelgegenstand Besonderheiten finden lassen, erscheint es sinnvoll, nicht direkt von Herausstellungsmerkmalen auf die enzyklopädische Relevanz eines Lemmas zu schließen. Vielmehr sollen Artikelgegenstände, die selbst nicht relevant wären, die jedoch über ein Herausstellungsmerkmal verfügen, nur dann in der Wikipedia vorgestellt werden können, wenn dieses Herausstellungsmerkmal selbst hinreichend interessant und relevant ist. Zu klären ob ein solches Herausstellungsmerkmal interessant und relevant ist, ist Aufgabe der Lösch-Admins. Sie können für ihre Entscheidung Argumente aus den Löschdiskussionen heranziehen, jedoch keine bloße Abstimmung durchführen. Es wäre ebenfalls denkbar dieses "Interesse an einem und die Relevanz eines" Herausstellungsmerkmals darüber zu definieren, ob ein großes öffentliches Interesse daran besteht. Das heißt, dass viele Menschen (bundesweit) dieses Herausstellungsmerkmal inhaltlich kennen oder sich inhaltlich dafür interessieren. Dies sollen folgende Beispiele verdeutlichen:

"Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe"; der Artikelgegenstand sei als Bundesamt relevant. Somit ist das Lemma automatisch relevant, eine Betrachtung von Herausstellungsmerkmalen ist nicht nötig.
"DRK-Hilfszug"; der Artikelgegenstand sei als Katastrophenschutzeinheit grundsätzlich unrelevant. Somit muss zur Beurteilung des Lemmas die Beurteilung eines Herausstellungsmerkmals herangezogen werden; in diesem Fall wäre dies die besondere Größe und öffentliche Bedeutung des DRK-Hilfszuges. In einer Löschdiskussion wäre nun zu klären ob dieses Herausstellungsmerkmal hinreichend interessant ist. Wird in der Löschdiskussion nun das öffentliche Interesse an diesem Herausstellungsmerkmal festgestellt, so gilt das Lemma als relevant.
"Freiwillige Feuerwehr, die auch Fahrzeuge des THW einsetzt"; der Artikelgegenstand als Freiwillige Feuerwehr sei unrelevant. Somit muss zur Beurteilung des Lemmas die Beurteilung eines Herausstellungsmerkmals herangezogen werden; in diesem Fall wäre dies das Einsetzen von THW-Fahrzeugen. In einer Löschdiskussion wäre nun zu klären ob dieses Herausstellungsmerkmal hinreichend interessant ist. Wird in der Löschdiskussion nun kein öffentliches Interesse an diesem Herausstellungsmerkmal festgestellt, so gilt das Lemma als unrelevant und wäre zu löschen.

Das Herausstellungsmerkmal wurde nun also als "grundlegende Besonderheit eines Artikelgegenstandes A gegenüber allen oder vielen vergleichbaren Artikelgegenständen" definiert. Dies meint konkret, dass sich der behandelte Artikelgegenstand in irgend einer Weise grundlegend von vergleichbaren Artikelgegenständen unterscheiden muss und dass dieser Unterschied aber auch eine herausragende Besonderheit sein muss. Meist dürfte es sich um eine Art Einmaligkeit handeln. Als Alleinstellungsmerkmale kommen erfahrungsgemäß, im Zusammenhang der durch das EG behandelten Thematik, grundsätzlich nicht in Frage:

  • statistische Merkmale (Größe, Einsatzahlen, etc.)
  • historische Merkmale (besondere Geschichte, Alter, etc.)
  • Superlative (Größte, Älteste, etc.)

Anmerkungen zum Begriff der "Hilfsorganisationen"

Mit dem in bisherigen Diskussionen verwendeten Begriff der Hilfsorganisationen sind vielfältige Organisationen, Einrichtungen und ähnliches gemeint. Dazu gehören namentlich insbesondere:

  • Feuerwehren (Werks-, Betriebs-, Flughafen-, Schiffs-, Freiwillige Feuerwehren, etc.)
  • Vereine/GmbHen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, etc.)
  • Gebäude und Einrichtungen (Feuerwachen, Rettungswachen, Leitstellen, Rettungsdienst-/Feuerwehrschulen etc.)
  • Behörden und Anstalten (Berufsfeuerwehren, Warnämter, Technisches Hilfswerk etc.)
  • Einheiten (Löschzüge, Katastrophenschutzzüge, Schnelleinsatzgruppen, Führungsstäbe etc.)
  • Einsatzmittel (bes. Fahrzeuge, Hubschrauber, Schiffe/Boote, etc.)

Damit können (soweit sinnvoll) auch entsprechend untergeordnete Gliederungen, Einheiten, etc. gemeint sein. Nicht betroffen von unserer Arbeit sind allgemeine Hilfsorganisationen wie Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen und ähnliche. Ebenso sind beschreibende Artikel von Einheits-/Einrichtungstypen ausdrücklich nicht gemeint (Feuerwehreinheiten, Fahrzeugtypen, etc.).

Es bietet sich deshalb an, ab sofort nicht mehr den Begriff der "Hilfsorganisationen" zu verwenden, sondern stattdessen von "Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr", sowie der "an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden" (nicht zwangsweise BOS) zu reden. Nur hierauf können sich von uns formulierte Relevanzkriterien beziehen. Der allgemeine Begriff der "Hilfsorganisationen" ist in diesem Zusammenhang abzulehnen.

Das hier für deutsche Einrichtungen Genannte gilt sinngemäß auch für Organisationen, Einrichtungen, Einheiten, etc. im Ausland.
Da Relevanzkriterien grundsätzlich miteinander vergleichbar sein sollten und den allgemeinen Richtlinien entsprechen müssen, ist es sinnvoll zu betrachten, inwiefern schon zu einzelnen Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr sowie der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden schon Regelungen bestehen. So werden diese grundsätzlich von WP:WWNI11 behandelt. Für diesen Themenbereich sind konkret folgende Punkte wichtig:

  • 3. Wikipedia ist keine Propaganda- oder Werbeplattform und keine Gerüchteküche. Artikel sollten einen neutralen Standpunkt einnehmen. Kontroverse Behauptungen sollten immer klar dokumentiert sein. In Artikeln zu Unternehmen, Markenbegriffen oder kommerziellen Inhalten, die sich im Geschäftsverkehr etabliert haben, sollte es nicht mehr als einen Link auf die beschriebene Organisation oder zum beschriebenen Produkt oder Verfahren geben.
  • 6. Wikipedia ist kein Webspace-Provider für private Websites. Die persönlichen Seiten der Wikipedianer dienen dem Zweck, an der Enzyklopädie zu arbeiten. Dies bedeutet auch: Wikipedia ist kein Forum zur Selbstinszenierung ihrer Benutzer und auch nicht zum Veröffentlichen von literarischen Texten, Blogbeiträgen und analogen wiederkehrenden Monologen gedacht. Siehe auch Eigendarstellung.
  • 7. Wikipedia ist keine Datenbank. Für große Mengen strukturierter Daten wie Telefonbücher, Bibliografien, Linkverzeichnisse, Adressverzeichnisse etc. ist eine Datenbank mit einzeln recherchierbaren Feldern und Datentypen eindeutig die bessere Wahl.
    • 7.2. Wikipedia ist kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisationen- oder Firmenverzeichnis. Nur für Personen und Institutionen von allgemeiner oder in einem Fachgebiet besonderer Bedeutung sollten Artikel angelegt werden. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob jemand oder eine Organisation auch in mehreren anderen Nachschlagewerken vorkommt (vgl. hierzu auch: Wikipedia:Relevanzkriterien und Wikipedia:Eigendarstellung). Bei Artikeln über Institutionen, Unternehmen oder Gesellschaften sind die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen oder Ansprechpartnern unerwünscht. Das gilt ebenfalls für konkrete Anfahrtsbeschreibungen und Öffnungszeiten (Uhrzeiten). Ein Weblink zur Internetpräsenz ist üblich.
    • 7.3. Wikipedia ist keine Linksammlung. Exzessive Linklisten oder Weblinks im Artikeltext sind nicht erwünscht; siehe ausführliche Hinweise zur internen Verlinkung, zu Weblinks, aber auch Wikipedia:Quellenangaben. Das Open Directory Project oder soziale Bookmarkangebote wie del.icio.us sind dafür besser geeignet.
    • 8. Wikipedia ist kein Nachrichtenportal oder Veranstaltungskalender und dient nicht der aktuellen Berichterstattung. Einen Rahmen für Nachrichten und aktuelle Berichterstattung bietet das Schwesterprojekt Wikinews.

Hieraus lassen sich bereits einige konkrete Forderungen für den vom Expertengremium behandelten Bereich, als auch an einzelne Artikel, formulieren:

  1. Wikipediaartikel sollen nicht dazu dienen für Dienstleistungen oder Produkte zu werben (Hausnotruf, etc.), dies schließt besonders auch Mitgliederwerbung ein
  2. Wikipediaartikel sollen keine Kopien von und kein Ersatz für irgendwelche Homepages sein.
  3. In Wikipediaartikeln werden keine Postanschrift, Anfahrtswege, Öffnungszeiten o.ä. angegeben
  4. Alle Vereine, Personen, Firmen, Organisationen, Behörden gehören prinzipiell nicht in die Wikipedia - nur bei allgemeiner oder besonderer Bedeutung sollen sie aufgenommen werden
  5. Wikipedia kann zwar auf die Homepage einer "Hilfsorganisation" verweisen, soll solche Links jedoch nicht sammeln
  6. Aktuelle Einsätze, Einsatzlisten o.ä. haben in der Wikipedia nichts verloren

Bei genauerer Betrachtung der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr, sowie der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden fällt auf, dass einige hiervon bereits durch WP:RK11 abgedeckt werden:

  • Flughafen, Betriebs- und Werksfeuerwehren werden zumindest implizit durch die Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen behandelt, da es sich um Teilbereiche dieser Unternehmen handelt
  • alle Sanitätsorganisationen (DRK, ASB, MHD, JUH, DLRG, DRF, etc.) sind Vereine oder GmbHen, wobei der Vereinsanteil überwiegt. Sie werden somit durch die Relevanzkriterien für Vereine und teilw. für Wirtschaftsunternehmen behandelt.
  • Feuer- und Rettungwachen werden durch die Relevanzkriterien für Bauwerke und Denkmäler behandelt
  • Feuerwehr- und besonders Rettungsdienstschulen sind berufliche Schulen und werden somit durch die Relevanzkriterien für Schulen abgedeckt.

Nicht explizit geregelt ist die Relevanz von

  • Behörden/Anstalten (Berufsfeuerwehren, Warnämter, Technisches Hilfswerk etc.)
  • Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren
  • Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr (Löschzüge, Leitstellen, etc.)
  • Einsatzmitteln
  • Boote und Schiffe

Betrachten wir die Themen der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr, sowie der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden zu denen keine direkten Relevanzkriterien existieren, so fällt auf, dass einige mit anderen Themenbereichen verwandt sind, in denen bereits Relevanzkriterien existieren. Da Relevanzkriterien grundsätzlich vergleichbar sein sollten, lässt sich auch hier die Relevanz ableiten:

  • Freiwillige und Pflichtfeuerwehren sind von ihrer Struktur her sehr eng mit den Vereinen verwandt und könnten somit ebenfalls über die Relevanzkriterien für Vereine behandelt werden.
  • Im entferntesten können sinngemäß die Relevanzkriterien für Schienenfahrzeuge auf Einsatzmittel, Boote und Schiffe angewendet werden

Somit bleiben als völlig ungeregelte Bereiche, zu denen komplett neue Relevanzkriterien formuliert werden müssen übrig:

  • Behörden/Anstalten (Berufsfeuerwehren, Warnämter, Technisches Hilfswerk etc.)
  • Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr (Löschzüge, Leitstellen, etc.)

Nachdem wir nun festgestellt haben, dass nicht unerhebliche Teile der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr, sowie der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden bereits durch Relevanzkriterien geregelt sind, bleibt zu klären, inwiefern Relevanzkriterien für die Bereiche benötigt werden, in denen momentan keine Relevanzkriterien existieren. Ferner bleibt zu klären ob diejenigen für die Relevanzkriterien existieren nicht daraus ausgegliedert und mit eigenen Relevanzkriterien versehen werden müssten. Es erscheint sinnvoll dies im Einzelfall zu beantworten:

  • Feuerwehren - die Relevanzkriterien für Vereine sind sehr allgemein gehalten und nur für Sportvereine näher erläutert, zudem ist fraglich ob eine "besondere Tradition" und vor allem ein Nebenkriterium "signifikante Mitgliederzahl" sich zur Feststellung der Relevanz von Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren geeignet ist. Ebenso definieren sich die Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen ebenfalls fast ausschließlich über Nebenkriterien, die sich zudem nur bedingt auf die dem jeweiligen Unternehmen zugehörige Feuerwehr übertragen lassen. Zuletzt existieren gar keine Relevanzkriterien für Berufsfeuerwehren. Deshalb empfiehlt es sich Feuerwehren komplett in neu zu formulierenden Relevanzkriterien zu behandeln; deren grundsätzliche Notwendigkeit ergibt sich aus den zahlreichen Diskussionen in der Vergangenheit => Gegenstand unserer RK
  • Vereine/GmbHen - diese können grundsätzlich von den hierfür existierenden Relevanzkiterien (Vereine) behandelt werden. Da mit "Verein" im Zusammenhang mit Hilfsorganisationen grundsätzlich zunächst der "Bundesverband" gemeint ist, bleibt zu klären, inwiefern auch Landes-, Regional-, Kreis-, Ortsverbände relevant sein können. => Gegenstand unserer RK
  • Gebäude - diese können grundsätzlich durch die Relevanzkriterien für Gebäude und Denkmäler behandelt werden und bedürfen keiner weiteren Regelung.
  • Feuerwehr- und Rettungsdienstschulen - diese können grundsätzlich über die Relevanzkriterien für Schulen abgehandelt werden, dabei ist zusätzlich Wikipedia:Artikel %C3%BCber Schulen11 zu beachten. Wann eine der geforderten "Besonderheiten" vorliegt liegt in der alleinigen Entscheidung der Admins.
  • Behörden - hierzu existieren überhaupt keine Relevanzkriterien. Sie waren jedoch nur bedingt Gegenstand bisheriger Diskussionen. Bundes-/Landesbehörden wurden in bisherigen Diskussionen überhaupt nicht behandelt, hier ist also fraglich, ob überhaupt Relevanzkriterien nötig sind. Diskutiert wurde bisher über kommunale Behörden, insbesondere Berufsfeuerwehren, die jedoch gemeinsam mit den übrigen Feuerwehren behandelt werden sollten. Aufgrund des Vergleichbarkeitsprinzips sollte von den Relevanzkriterien der Berufsfeuerwehren auch auf die Relevanz anderer kommunaler Behörden und Ämter in der Gefahrenabwehr geschlossen werden können. Insofern sollte geklärt werden, inwiefern sie relevant sein können. => Gegenstand unserer RK
  • Anstalten - dies betrifft insbesondere das Technische Hilfswerk, bzw. dessen Regional-, Landes-, Kreis- und Ortsverbände. Diese waren bereits mehrfach Gegenstand von Diskussionen, wobei keine Relevanzkriterien hierfür existieren. Ihre Relevanz wäre folglich zu klären. => Gegenstand unserer RK
  • Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr - dieser große Themenkomplex wird durch keine Relevanzkriterien behandelt und war mehfach Gegenstand heftigster Diskussionen. Die Relevanzen in diesem Bereich wären folglich zu klären => Gegenstand unserer RK
  • Einsatzmittel - hier waren insbesondere Rettungshubschrauber bereits Gegenstand von Diskussionen, aber auch bereits andere Einsatzmittel (z.B. einzelne Löschfahrzeuge). Da hierfür keine Relevanzkriterien existieren, wären die Relevanzen in diesem Bereich zu klären => Gegenstand unserer RK
  • Schiffe und Boote - sie gehören prinzipiell zwar zu den Einsatzmitteln, waren bislang jedoch kein Diskussionsgegenstand. Im Falle des Entstehens von Relevanzkriterien für Schiffe, könnten sie durch diese behandelt werden. Eine Behandlung durch das Expertengremium erscheint nicht nötig.

Vorschlag für neue Relevanzkriterien und ihre Einführung

In Anbetracht der oben genannten Feststellungen und Überlegungen, insbesondere der Anmerkungen zu Hilfsorganisationen und den Überlegungen zu bereits existierenden Regelungen, schlägt das Expertengremium folgenden Veränderungen der Relevanzkriterien vor:

  1. Hinzufügen eines Oberpunktes Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr mit folgendem Inhalt: Alle Einheiten, Einrichtungen und Einsatzmittel der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz-/Feuerwehreinheiten, Leitstellen, Schutzräume, Rettungshubschrauber etc.) sind nur dann relevant, wenn sie über ein deutliches Herausstellungsmerkmal verfügen.
  2. Erweiterung des Oberpunktes "Vereine" um einen Unterpunkt "Sanitätsorganisationen" mit folgendem Inhalt: Alle Landes-/Regional-/etc.-Verbände der Sanitäts-/Hilfsorganisationen sind prinzipiell nicht relevant. Aufgrund eines deutlichen Herausstellungsmerkmals kann eine enzyklopädische Relevanz vorliegen.
  3. Erweiterung des Oberpunktes "Organisationen und Institutionen" um den Unterpunkt Feuerwehren/THW-Verbände mit folgendem Inhalt: Alle Feuerwehren, Landes-/Regional-/etc.-Verbände des Technischen Hilfswerkes und kommunale Ämter zur Gefahrenabwehr sind prinzipiell nicht relevant. Aufgrund eines deutlichen Herausstellungsmerkmals kann eine enzyklopädische Relevanz vorliegen.
  4. Hinzufügen eines Oberpunktes Ämter und Behörden mit folgendem Inhalt: Behörden und Ämter auf Bundesebene sind grundsätzlich relevant.
  5. Anlegen einer Themendiskussionsseite, die die bisher genannten Punkte enthält und ferner feststellt:
    1. Für Bundesverbände der Hilfsorganisationen sind die Relevanzkriterien für Vereine anzuwenden
    2. Für Gebäude (Wachen, etc.) sind die Relevanzkriterien für Gebäude und Denkmäler anzuwenden
    3. Für Ausbildungseinrichtungen sind die Relevanzkriterein für Schulen anzuwenden
    4. Für Seenotkreuzer/Seenotrettungsboote sind, sobald sie bestehen, Relevanzkriterien für Schiffe/Boote anzuwenden.
    5. Herausstellungsmerkmal im Zusammenhang mit Einheiten/Einrichtungen der Gefahrenabwehr bzw. der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden meint zweierlei (beides muss erfüllt sein):
      1. Eine grundlegende Besonderheit (keine statistische, historische, etc.) eines entsprechenden Artikelgegenstandes gegenüber allen/den meisten anderen vergleichbaren.
      2. Ferner besteht ein großes öffentliches Interesse entweder am Gegenstand des Artikels selbst oder an dieser genannten Besonderheit.

Es ist von grundsätzlicher Wichtigkeit, dass die Ergebnisse des Expertengremiums durch die Community und die Praxis bestätigt werden. Ein denkbares Mittel hierzu wäre die Bestätigung der Relevanzkriterien durch ein Meinungsbild, das jedoch wie bereits dargestellt, nicht objektiv sein kann. Angesichts der Tatsache, dass das Schiedsgericht ein durch die Community für Entscheidungen gewähltes Gremium darstellt, liegt es nahe, dass die neuen Relevanzkriterien vom Schiedsgericht, stellvertretend für die gesamte Community, bestätigt oder mit einem Veto an der Expertengremium zurück gegeben werden. Im Falle einer Annahme sind die Relevanzkriterien nicht als striktes Regelwerk zu verstehen. Eine Prüfung im Einzelfall kann und soll durch sie nicht ersetzt werden. Insofern sind alle Admins die Lösch- oder Behaltensentscheidungen treffen dazu angehalten, ihre Entscheidung in jedem Fall fundiert zu begründen, was nicht durch einen bloßen Verweis auf die Relevanzkriterien geschehen kann. Vielmehr ist genau zu begründen, warum der Artikelgegenstand nicht den Relevanzkriterien entspricht, bzw. warum und inwiefern eines der geforderten Merkmale erfüllt ist.
Da auch diese Relevanzkriterien eine Konkretisierung der allgemeinen Leit- und Richtlinien der Wikipedia sind und in Anbetracht der bisherigen Ereignisse ist ein bewusstes und aktives (!) Ablehnen von Ihnen durch einen Admin oder durch einzelne User als einen Verstoß gegen die Grundsätze der Wikipedia zu betrachten. Hier ist im Einzelfall zu prüfen ob im entsprechenden Verhalten (k)eine Form von Vandalismus vorliegt. Die grundsätzliche Anzweifelbarkeit der Entscheidung eines Admins im Rahmen der Löschprüfung bleibt hiervon unberührt.
Da alle bisherigen Relevanzkriterien für "Hilfsorganisationen" keinem breiten Konsens entsprachen und angezweifelt wurden, sind auch alle Lösch- oder Behaltensentscheidungen auf Grundlage bisheriger Relevanzkriterien als nichtig zu betrachten. Folglich können bzw. sollten prinzipiell alle bisherigen Artikel zu "Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr" und "den an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen" einer erneuten Prüfung ihrer Relevanz im Rahmen einer Löschdiskussion unterzogen werden. Um die Löschkandidaten nicht unnötig zu belasten und die Prüfung dieser Artikel besser überwachen zu können, darf niemals mehr als einer der Bestandsartikel gleichzeitig zur Diskussion stehen. Alle Neuartikel können grundsätzlich in den Löschkandidaten zur Diskussion gestellt werden. Das Expertengremium möchte hier eine Empfehlung für die Beurteilung der Relevanz bisheriger Artikel geben:

  • Feuerwehr Augsburg - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Berliner Feuerwehr - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Bielefeld - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Cuxhaven - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: Schiffsbrandbekämpfung, Wattrettung => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Darmstadt - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Dortmund - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Duisburg - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • New York City Fire Department - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: Hochhausbrandbekämpfung, 11.9.2001, größte Feuerwehr der Welt - allgemein bekannt + interessant => keine erneute Prüfung
  • Feuerwehr Frankfurt am Main - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Gelsenkirchen - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Gotha - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Göttingen - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Hamburg - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Hamm - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Heidelberg - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Jesteburg - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Kaiserslautern - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr List - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: Pflichtfeuerwehr => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Lübeck - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Mannheim - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Minden - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr München - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Münster - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Mülheim - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Neuwerk - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: besondere Struktur => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Offenbach - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Feuerwehr Remscheid - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung
  • Werkfeuerwehr BASF - Artikelgegenstand: Feuerwehr (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: außergewöhnliche Werkfeuerwehr mit großer öffentlicher Wahrnehmung => Artikel relevant, erneute Prüfung nicht notwendig!
  • Schutz und Rettung Zürich - Artikelgegenstand: Wirtschaftsunternehmen (unrelevant); Herausstellungsmerkmal: keins => erneute Prüfung

Mit weiteren, hier nicht gelisteten Altartikeln ist entsprechend zu Verfahren.

Die hier vorgestellte Stellungnahme und Empfehlung entspricht dem Konsens des Expertengremiums. Weitere von diesem Konsens abweichende Meinungen werden als Nebenmeinungen von den jeweiligen Usern einzeln aufgeführt. Wir hoffen, dass unsere Empfehlung den Vorstellungen der Community entsprechen, vom Schiedsgericht angenommen werden und so zum Frieden in der Wikipedia beitragen können.

Das Expertengremium