Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/26. Juli 2006

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falscher namensraum, bild ist urv, keine lizenz --gunny Fragen? 23:30, 25. Jul 2006 (CEST)

umgewandelt in einen herkömmlichen Bild-Löschantrag, da das Schnelllöschkriterium für Bilder nicht erfüllt ist. --Birger 00:16, 26. Jul 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe nicht erreicht. --Rtc 20:16, 26. Jul 2006 (CEST)

{{Löschen}}

Hab leider das falsche Bild hochgeladen...ohne weissabgleich. das neue ist jetzt unter pilz_weiss.jpg

Durch Besitz/Abfotografieren erwirbt der Hochladende kein neues Urheberrecht. --Leipnizkeks 05:27, 26. Jul 2006 (CEST)

Bilder von Florian.Keßler

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Siehe [1]. Der Benutzer wurde bereits am 8. Juli aufgefordert, die Lizenzen nachzutragen. --Leipnizkeks 05:34, 26. Jul 2006 (CEST)

Bilder von Miastko

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Siehe [2]. Sehr zweifelhafte/undeutliche Lizenze. Der Benutzer wurde bereits am 15. Juli aufgefordert, die Lizenzen seiner Bilder zu überprüfen/nachzutragen. --Leipnizkeks 05:41, 26. Jul 2006 (CEST)

Regelwidrig, da keine freie Lizenz für jedermann. --Rtc 10:09, 26. Jul 2006 (CEST)

Auch der Hinweis „Vorkriegszeit“ kann keine Sicherheit bieten, dass das Bild gemeinfrei ist. Unnötig ist es, da es nun ein besseres Bild gibt, außerdem, aber das ist ja leider kein Löschgrund.--Hannes2 Diskussion  10:37, 26. Jul 2006 (CEST)

Deklarierte Lizenz problematisch; lieber entfernen; da nicht mit GPFL/CC vereinbar. --Benutzer:Filzstift 12:02, 26. Jul 2006 (CEST)

Perfekt mit der GFDL/CC vereinbar, da urheberrechtlich nicht geschützt. --Rtc 20:15, 26. Jul 2006 (CEST)
7-Tage-Regel einhalten! Nicht eigenmächtig rückgängig machen!
Schon mal die LGT angefragt, ob das Logo frei verfügbar verwendet werden darf (d.h. ich für meine Firma das gleiche Logo nehmen darf -> GFDL macht es ja möglich)? Mitnichten! Laut Disclaminer der LGT: Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung der LGT Group Foundation. --Benutzer:Filzstift 09:33, 27. Jul 2006 (CEST)
Dies ist ein klarer Fall von Löschtrollerei und deshalb ist die Entfernung des LA angebracht. Die LGT kann nicht per einfacher Erklärung anderen Leuten untersagen, ihr Logo zu vervielfältigen. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. Die gibt es aber nicht, weil das Logo urheberrechtlich nicht geschützt ist. Also brauch die Vervielfältigung auch nicht die Zustimmung der LGT. Disclaimer: Das Wiedereinfügen von Löschanträgen durch Benutzer:Filzstift, insbesondere in der Wikipedia, bedarf der vorherigen Zustimmung des Benutzer:Rtc. --Rtc 00:53, 29. Jul 2006 (CEST)

Die Lizenz PD ist zweifelhaft. Das Bundesarchiv verwaltet auch Dokumente, deren Urheberschaft noch nicht aufgehoben ist:

(3) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen des Bundesarchivs schriftlich zu 
verpflichten, bei der Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut Persönlichkeits- 
und Urheberrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter zu beachten und bei Verstößen 
das Bundesarchiv von der Haftung freizustellen.

Hier wird klipp und klar gesagt, dass das Bundesarchiv keine Gewähr bezüglich rechte dritter übernimmt.

Desweiteren ist auch die Verteilung von Kopien dieses Fotos am Checkpoint Charlie noch lange kein Grund, dass dieses damit autmoatisch Public Domain ist.

Der Fotograf ist nicht angegeben, so dass nicht festgestellt werden kann, ob die Nutzungsrechte7Urheberschaft des Fotografen abgelaufen sind.

--Huebi 14:32, 26. Jul 2006 (CEST)

Keine Lizenz--Johannes Rohr Diskussion 14:50, 26. Jul 2006 (CEST)

Keine Lizenzangabe.--Johannes Rohr Diskussion 14:51, 26. Jul 2006 (CEST)

Notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht. --Rtc 20:14, 26. Jul 2006 (CEST)

Keine Lizenz--Johannes Rohr Diskussion 14:53, 26. Jul 2006 (CEST)

keine Lizenz, keine Reaktion auf E-Mail --Flominator 20:05, 26. Jul 2006 (CEST)

per Mail geklärt --Flominator 20:37, 28. Jul 2006 (CEST)

keine Lizenz, keine Reaktion auf E-Mail --Flominator 20:05, 26. Jul 2006 (CEST)

per Mail geklärt --Flominator 20:37, 28. Jul 2006 (CEST)

keine Lizenz, keine Reaktion auf E-Mail --Flominator 20:05, 26. Jul 2006 (CEST)

per Mail geklärt --Flominator 20:37, 28. Jul 2006 (CEST)

Quelle: google - alles klar! ([3] "und der Herr Google hat persönlich der Veröffentlichung zugestimmt"</ironie>. Bitte vor dem nächsten Bild einen Blick in Wikipedia:Bildrechte werfen! --Btr 20:08, 26. Jul 2006 (CEST)

URV --Rtc 20:22, 26. Jul 2006 (CEST)

Regelwidrig, Wikipedia verlangt 30 jahre mehr als das gesetz bei anonmyen werken, also 100 Jahre --Rtc 20:23, 26. Jul 2006 (CEST)

Danke für die konstruktive Art, meine nichtfugensichere Angabe zu den rechtlichen Verhältnissen dieses Bildes vor Löschung noch zur Diskussion zu stellen. Da ich noch nicht so viele Bilder hochgeladen habe, kam ich erst jetzt dazu mich mit der konkreten Rechtslage zu beschäftigen. Im Gespräch mit dem Bundesarchiv habe ich erfahren, daß es sich bei diesem Bild Eufingers um ein Passfoto handelt, daß er anläßlich seiner Mitgliedschaft in der NSDAP und der SS hatte anfertigen lassen, um dieses für seine Personalakte zur Verfügung zu stellen. Da er die Bilder bezahlt hatte, liegen die Rechte dieses Bildes nicht beim Fotografen (der künstlerische Bilder hätte rechtlich geltend machen können) sondern allein beim Auftraggeber, in diesem Falle bei Heinrich Eufinger allein.

Laut "Gesetz betreffend die das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (vom 9. Januar 1907 Fundstelle: RGBl 1907, 7 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1975 G aufgeh. durch § 141 Nr. 5 G v. 9.9.1965 I 1273 mWv 1.1.1966, soweit es nicht den Schutz von Bildnissen betrifft (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 § 31 G v. 16. 2.2001 I 266 +++)

Internetquelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/gesamt.pdf KunstUrhG §§ 1 bis 21)

ist der relevante juristische Wortlaut (§§ 22 und 23) der folgende:

KunstUrhG § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Demnach hätte es der Einwilligung von Eufingers Angehörigen bedurft, wäre er erst im laufe der letzten 10 Jahre verstorben. Wie aus dem Text zu entnehmen ist, ist Eufinger aber bereits 1988 gestorben.

Von Relevanz ist aber bei Eufinger seine Funktion in der Zeitgeschichte, welche im folgenden Paragraphen geregelt ist:

KunstUrhG § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Das Bildnis Eufingers ist nach seinen Verbrechen, die er im Namen von NSDAP und SS und durch sie angeblich im Namen des deutschen Volkes begangen hat, in Uniform nicht privat schützenswert, sondern direkt von höchstem öffentlichen Interesse als "Werk aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu klassifizieren (weil Paßfoto für NSDAP und SS).

Deswegen setze ich mich dafür ein, daß dieses Bild in Uniform dort bleiben kann, wo es jetzt ist. Gleichwohl bleibe ich empfangsbereit für weitere, meine Position entkräftende Einwände. 27.7.2006, 23:00 Uhr mbg mmmuwwwti

Urheberrechte sind nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar, die Rechte an dem Bild liegen beim Fotografen, auch wenn es ein Paßbild ist. Der Fotograf ist kein Paßbildautomat am Bahnhof. Da der Fotograf noch nicht 70 Jahre tot ist, kann das Bild nicht PD-old sein. --217.88.177.7 04:07, 28. Jul 2006 (CEST)
Nein, beides in den Grundzügen falsch, hier wird unzulässigerweise Urheberrecht und Recht am eigenen Bild vermischt, die beide unabhängig voneinander bestehen. Selbst wenn durch das Bezahlen eines Fotos ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Auftraggeber übergegangen wäre (die Rechtsprechung ist sich einig, dass das nicht der Fall ist; es geht nur umgekehrt: Wird der Abgebildete vom Fotografen bezahlt, dann geht man davon aus, dass er dem Fotografen bezüglich Recht am eigenen Bild die Veröffentlichung erlaubt hat), bestünde dieses unbeeinflusst neben dem Recht am eigenen Bild und dürfte nicht mit diesem gleichgesetzt werden (und wäre nach wie vor an den Urheber und dessen Tod gekettet). Das Recht am eigenen Bild wäre also zwar 10 Jahre nach dem Tod verloren (was hier eh irrelevant ist, da Person der Zeitgeschichte), aber das Urheberrecht würde trotzdem weiter bestehen. Ein "Werk aus dem Bereich der Zeitgeschichte" gibt es nicht. Was Benutzer:mmmuwwwti meint ist Bildzitat/Fair use. Das ist hier ebenfalls regelwidrig. Löschantrag bleibt also bestehen, weil Personenfotos durch Recht am eigenen Bild und Urheberrecht doppelt geschützt sind und nur ersteres nicht mehr besteht. Nach wie vor ist es eine Urheberrechtsverletzung. --Rtc 00:42, 29. Jul 2006 (CEST)

auf en.wp nur fair use! (en:Image:Tank during 17 November 1973.jpg) --Btr 20:24, 26. Jul 2006 (CEST)

Bild kann gelöscht werden, da ich das Bild unter neuem, passenderen Namen (siehe Diskussion zum Bild) nocheinmal neu hochgeladen und eingebunden habe. Auf den Wikipedia-Seiten ist bereits alles korrigiert und da ich selbst derjenige bin, der das Bild ursprünglich hochgeladen hat, ist der Benutzer, also ich, auch mit der Löschung einverstanden.

Na dann noch viel Spaß, Olivergerull 23:01, 26. Jul 2006 (CEST)

PS: Im Prinzip wollte ich das Bild ja nur umbenennen. Falls also jemand eine Möglichkeit kennt, das zu tun, ohne das Bild neu hochladen zu müssen, bin ich für jeden Vorschlag offen. ;)

...kannst Du auch per SLA mit {{löschen}} und einer kurzen Begründung - z.B. "Kopie von [[:Bild:Neuer Dateiname.jpg]], ...usw." löschen lassen! Ein SLA ist immer dann einsetzbar, wenn der Fall klar und eine Diskussion überflüssig ist. (Kopie, schlechtere Kopie, beim Upload falsches Bild erwischt, besserer Dateiname,...usw.) Gruß --Btr 23:34, 26. Jul 2006 (CEST)
mach ich, anbei: was ist ein SLA? Schöne Grüße,Olivergerull 23:37, 26. Jul 2006 (CEST)
SLA - Schnelllöschantrag, normalerweise für eilbedürftige Fälle, es hat sich aber eingebürgert, die oben schon beschriebenen Fälle ebenfalls damit "abzufertigen". Viele Grüße --Btr 23:44, 26. Jul 2006 (CEST)
OK, hat sich geklährt: Ein "Schnelllöschantrag". Olivergerull 23:41, 26. Jul 2006 (CEST)

So, alles erledigt! Olivergerull 00:35, 27. Jul 2006 (CEST)

Das Bild wurde ersetzt durch "Bild:Warnung-US-Militaergebiet.jpg" das das gleiche Motiv zeigt. Ursache: Fehlerhafte Schreibung des Dateinamens

... geht auch per SLA -> siehe dazu eins weiter oben! Gruß --Btr 23:49, 26. Jul 2006 (CEST)