Wikipedia:Bearbeitungsfilter/342
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lustiger seth in Abschnitt zweck
zweck
[Quelltext bearbeiten]diese regel soll evtl. kuenftig verhindern, dass links auf websites hinzugefuegt werden, die aus sicht des rechts-portals weder als zusatzinfo (im sinne von WP:EL) noch als beleg (WP:BLG) sinnvoll sind.
ausfuehrliche diskussionen dazu:
- WP:SBL#Seiten_der_VFR_Verlag_für_Rechtsjournalismus_GmbH
- PD:Recht#VFR_Verlag_für_Rechtsjournalismus_GmbH
-- seth Wikipedia:Bearbeitungsfilter/342#c-Lustiger seth-2022-01-02T11:51:00.000Z-zweck11
- derzeit macht die regel noch nichts, ausser mitzuloggen. -- seth Wikipedia:Bearbeitungsfilter/342#c-Lustiger seth-2022-01-02T11:56:00.000Z-Lustiger seth-2022-01-02T11:51:00.000Z11