Wikipedia:Administratoren/Probleme/Beschwerde gegen Admin Unscheinbar und Admin Dundak

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Nachdem ich zu Bild%3AHolacaust.gif11 in der Wikipedia ein vergrößertes Bild veröffentlicht habe, auf dem mit Roten Pfleilen eventuelle Montage-Linien gekennzeichnet wurden (weitere Ausführung siehe Diskussion:Holocaust - ich wollte dort Ursprung, Herkunft, Zeit etc. des Bildes klären) hat Benutzer:Unscheinbar mein neu hochgeladenes Bild mit dem Hinweis einer Copyrightverletzung gelöscht. Er behauptete, dass das in Wikipedia verwendete Bild dem deutschen Urheberrecht unterliegt, welches bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen das Bild schützt (siehe Benutzer_Diskussion:Konsul). Nachdem ich das nun akzeptiert habe, habe ich das Bild mit einer möglichen Copyrightverletzung aus dem Artikel Holocaust gelöscht. Diesen Vorgang - obwohl es nicht gestattet ist, ein Bild, bei welchem die Urheberschaft noch nicht geklärt ist, wieder einzustellen - hat Benutzer:Unscheinbar im Artikel Holocaust wieder rückgängig gemacht und somit gegen die Urheberrechtsbestimmungen der Wikipedia WISSENTLICH verstoßen. Obendrein wurde ich nun von Benutzer:Dundak gesperrt. Beide Verhaltensweisen sind purer Machtmissbrauch und müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Leider kann ich nur so unterschreiben: Benutzer:Konsul --80.139.39.74 15:46, 6. Jan 2005 (CET)

Hallo Konsul,
bevor ich diese Seite gleich wieder löschen werde, möchte ich Dich drauf hinweisen, daß Du, wenn Du möchtest, daß Dein Anliegen und Deine Beschwerde ernst genommen werden soll, Dich zuvor um eine ernsthafte und sachliche Diskussion mit den entsprechenden Benutzern bemüht haben solltest (und dies auch hier belegen solltest). Danach wäre noch vor einer Beschwerde die Einschaltung eines vermittelnden Dritten statthaft. Im Übrigen gibt es keine übergeordnete Appelationsinstanz, die über Deine Beschwerde entscheidet, das macht die Gemeinschaft und die reagiert üblicherweise nur, wenn das Anliegen berechtigt ist, nachgewiesen so stattgefunden hat und dsa Prozedere wie eben geschildert auch so eingehalten wurde. -- Sansculotte - ? 16:04, 6. Jan 2005 (CET)
Ich habe mich um eine Diskussin bemüht. Siehe meine Diskussionsseite. Die Beschwerde darf übrigens nicht ohne weiteres gelöscht werden.--80.139.38.178 16:07, 6. Jan 2005 (CET)
Darüber hinaus werde ich mich an Regeln halten und die betreffenden Admins über diese Beschwerde informieren. Mit dieser Einstellunge habe ich gegen keine Regeln verstoßen.Unscheinbar läst nicht mehr mit sich reden. Es gibt keinen anderen Weg als den diesen. --80.139.38.178 16:12, 6. Jan 2005 (CET)

Hallo Konsul, deine Diskussionsbereitschaft sah so aus, dass du Unscheinbar erst angepöbelt und abschließend einen Löschfeldzug Benutzer Diskussion:Konsul angekündigt und bei zwei Artikeln bereits begonnen hast. Ich habe dich aus diesen beiden Gründen für 2 Stunden gesperrt, weil beides für die Gemeinschaft der Wikipedianer nicht zumutbar ist. --Dundak 16:21, 6. Jan 2005 (CET)

Gibt es für die Pöbelei einen Beleg? Was hier tendenziös als Löschfeldzug bezeichnet wird, ist - wenn es sich wirklich um Urheberrechtsverletzungen handelt - eine korrekte Löschung von Bilder. Eine Sperrung von Benutzern, die sich an Regeln halten ist ein Mißbrauch von Administratorrechten, die einen Entzug der Sysop-Rechte nach sich ziehen können. Thomas7 supports free speech and fair behaviour for all wikipedians Disput 01:50, 19. Jan 2005 (CET)


Ich habe keinen Löschanzug angekündigt, sondern mich an die Urheberrechtsbedingungen von Unscheinbar gehalten. --80.139.38.178 16:27, 6. Jan 2005 (CET)
Dennoch haben Sie Recht und ich werde von einem "Löschfeldzug" auch nach Maßstäben des Benutzer:Unscheinbar absehen, da dies kontraproduktiv ist. --80.139.38.178 16:33, 6. Jan 2005 (CET)
Falsch, Sie haben einen Löschfeldzug angekündigt, siehe Ihre Diskussionsseite. Und meinen Hinweis auf den eingebauten URV-Hinweis in das Original-Bild habe ich Ihnen ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Mit anderen Worten: Sie wollten einfach nur einen politisch motivierten Trotz-Vandalismus bereiben. Und, nur mal so nebenbei: woher nehmen Sie die Gewissheit, dass wir nicht mit einander redene könnten? Allerdings nicht in Bezug auf klare Rechtsverstöße. Da kann es keine Diskussion geben, da gibt es nur klare Regeln. Schauen Sie einfach mal ins Urheberrecht. --Unscheinbar 16:36, 6. Jan 2005 (CET)
Wenn es sich um einen klaren Rechtsverstoß handelt, warum belassen Sie dann das Bild im Artikel weiter drin und löschen dieses Bild nicht genauso schnell wie das meine? Im übrigen geht es mir nicht um Politik, sondern um das verifizieren eines Bildes, unter dem nur "Erschießung" steht - ohne Ort, Zeit und sonstigen Angaben. Wenn Sie diese Form der Diskussion als Kontraproduktiv ansehen, so ist das nicht mein Fehler. Ich habe bereits gestern auf Diskussion:Holocaust gesagt, dass es sich hier auch um verkleinerungsfehler des Bildes handeln kann und ohne eine höherauflösende Aufnahme wohl keine Aussage über die Echtheit des BIldes zu treffen sei. Ich habe lediglich mit diesem Bild verdeutlicht, was ich in der Diskussion meine. Warum diese Form der Diskussion torpediert werden muss, kann ich nicht nachvollziehen. Da bekannter und erwiesener Maßen viele BIlder gefälscht wurden (so auch das Bild der Brennenden Synagoge auf dieser Seite in der Mitte, ist wohl eine legitime Sache, mehr über die Szene eines Bildes zu versuchen herauszufinden. Damit wird in keiner Weise irgendetwas relativiert oder verharmlost. Die Reichsprogromnacht war z.B. schlimm genug, und ist das aufdecken der Fälschung von der Brennenden Synagoge in der Oranienburgerstraßer nicht "besser" geworden. Genauso verhält es sich mit dem Holocaust oder Verbrechen der Wehrmacht, die es definitiv gegeben hat. --80.139.38.178 16:46, 6. Jan 2005 (CET)


Können wir diesen Konflikt nun ad actam legen? Ich habe Unscheinbars Beitrag eine Ebene nach oben verschoben, da alles andere keinen Sinn macht - wahrscheinlich haben sich beide letzten Beiträge überschnitten --Dundak 16:40, 6. Jan 2005 (CET)

Es war schon alles richtig. So. Ihre Sperrung kann ich schon nachvollziehen, da ich in dem Augenblick kontraproduktiv war. Bloß Benutzer:Unscheinbar ist hier sehr inkonsequent, weil er einen "deutlichen Rechtsverstoß" immer weider in einen Artikel einstellt. --80.139.38.178 16:55, 6. Jan 2005 (CET)


Und wo liegt der Missbrauch der Admin-Rechte? Die Leute tun ihren Job, ganz einfach. Wir können uns nicht erlauben, dass die Wikipedia Abmahnungen bekommt. Wenn sie das nicht respektieren können, sind Sie falsch hier oder möchten bitte ein paar Tausend Teuro für den Fall dass spenden. --Katharina 17:06, 6. Jan 2005 (CET)


Der Missbrauch liegt darin, dass Benutzer:Unscheinbar nur mein hochgeladenes Bild (siehe oben, welches auf dem Wikipedia-Bild basiert und nur ein Ausschnitt dessen ist) gelöscht hat, das Bild, welches aber Bild%3AHolacaust.gif11, hat er wieder in in den Artikel Holocaust gesetzt, obwohl ich es nach seiner klaren Aussage der Urheberrechtsverletzung aus dem Artikel entfernt habe. Auch hat er das Wikipediabild nicht sofort gelöscht wie das meine. Somit hat Benutzer:Unscheinbar eine Urheberrechtsverletzung begangen, die er mir selbst vorgeworfen hat. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass bei ihm politische Gründe für sein Handeln vorliegen. Der Machtmißbrauch der Adminrechte liegt somit im willkürlichen Löschen von Bildern. --80.139.38.178 17:16, 6. Jan 2005 (CET)


Ich stelle fest, dass sich Benutzer:Unscheinbar immer noch nicht zu den Tatsachen geäußert hat und bis jetzt keine Erklärung dafür abgegeben hat, warum das Bild troz offensichtlicher Urheberrechtsverletzung immer noch im Artikel steht, sowie, warum er das Bild dort wieder eingefügt hat und warum er das Bild nicht sofort wie das meine gelöscht hat, obwohl es sich um das selbe Bild und somit um die gleiche Urheberrechtsverletzung handelt. Benutzer:Unscheinbar - wo bleibt die Antwort? --80.139.38.178 18:02, 6. Jan 2005 (CET)

War alles bereits gesagt worden, bitte einfach mal lesen, was ich schreibe. Das Original habe ich mit einem URV-Verweis versehen; wenn sich der (woran ich nicht zweifle) bestätigt wird das Bild gelöscht und die Aufrufe in den Artikeln gelöscht. Deine zusätzliche version stellt eine Kopie eines höchstwahrscheinlich geschützten Bildes dar und hatte nur die Referenz in der Diskussion. Das kannst Du wieder einstellen, wenn sich der URV-Verdacht nicht entkräften laäßt. Bis dahin ist es eine zuätzliche URV-Gefahr. Also zu entfernen. --Unscheinbar 18:10, 6. Jan 2005 (CET)
Ach so, zur Verdeutlichung: bei Deinem Bild handelt es sich zur Zeit nicht nur vermutlich, sondern SICHER um einen Rechtsbruch, da Du für das Bild keine Angabe für eine Benutzung vorweisen kannst. Beim anderen Bild könnte möglicherweise eine Freigabe gefunden werdem. Erst in diesem Fall kannst auch Du Dich auf diese Freigabe berufen. Davor ist die URV als sicher anzunehmen. --Unscheinbar 18:13, 6. Jan 2005 (CET)


Warum handelt es sich bei mir SICHER um einen Rechtsbruch, wenn ich das lizenzfreie Bild der Wikipedia genommen hatte und es nur ausschnittsweise vergrößert habe? Desweiteren sind meine Angaben für die Benutzung die gleichen gewesen, wie bei dem Originalbild. Da heißt es, es sei "public domain". Da das Ursprungsbild aus einem Server der USA kommt und die Wikipedia ebenfalls in den USA gehostet ist, KANN es gar keine Urheberrechtsverletzung geben, wenn die erste Angabe für die Veröffentlichung des Bildes richtig ist. Bei mir hingegen gibt es sogar NOCH WENIGER Bedenkung für eine Veröffentlichung, weil ich nur einen Ausschnitt desselben, als public domain gekennzeichneten Bildes hochgeladen habe. Somit bestand diesbezüglich tatsächlich kein Bedarf, mein Bild zu löschen - selbst dann nicht, wenn es beim anderen Bild noch "unklar" ist. Ihre Argumentation ist hingegen nicht nachvollziehbar, denn warum soll denn bei den gleichen Bildern unterschiedliche Urheberrechtsbestimmungen vorliegen??? Das ist an den Haaren herbeigezogen und dient nur rein politischen Zwecken. Ihre Begründung ist schlichtweg falsch und eine Beleidigung der Intelligenz! Wie Sie bereits gesagt haben: Das Bild ist in Deutschland gemacht, somit 70 Jahre Urheberschaft garantiert, public domain kann es nicht sein, also löschen. Aber das tun Sie nicht. --80.139.38.178 18:35, 6. Jan 2005 (CET)


Im übrigen ändert all das nicht an der Tatsache, dass bei Bildern, deren Urheberschaft unklar ist, sie im Artikel bis zur Klärung nicht verwendet werden dürfen. Warum also haben Sie, nachdem ich das Bild aus dem Artikel gelöscht habe, das Bild wieder in den Artikel hineingestellt??? --80.139.38.178 18:40, 6. Jan 2005 (CET)

Unscheinbar trollt weiter - wann wir er endlich verwarnt oder gesperrt?

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Ich habe auf Bild%3AHolacaust.gif11 folgenden Hinweis zum Urheberrecht hinzugefügt, was von Unscheinbar einfach revertet wurde! Warum????????????? Ich beantrage hiermit endlich Benutzer:Unscheinbar in die Schranken zu verweisen damit dieses Rumgetrolle endlich aufhört. Das ist Zeitaufraubend und destruktiv. Nachtrag: Offenbar wurde der Revert wieder zurückgenommen - die Vorgehensweise empfinde ich als provokativ.

Mein Hinweis zum Urheberrecht:

Urheberrechtsdiskussion ad adsurdum führen Ich habe im Netz recherchiert und bin auf eine Quelle des Bildes gestoßen. Laut dieser Quelle handelt es sich nicht um polnische, sondern um ungarische Juden. Auf dieser Seite (Bild: 5. Reihe von unten, rechts) steht: When the Soviet Army captured Budapest on January 17-18, 1945, it was too late to save the lives of 564,500 Jews who had been sent to the various death-camps run by the Nazis. The Budapest SS headquarters, however, was over-run by the Soviets before the Nazis were able to destroy a huge number of papers which documented their efforts to annihilate the Hungarian Jews. These documents, together with many of the photographs that are part of this essay, were bundled up by the Soviets and stored in the basement of the Hungarian Ministry of the Interior where they remained unseen for over forty years. When Hungary regained its independence from the Soviet block, the new Minister of the Interior discovered these documents and gave them to the Jewish Museum and Archives of Hungary where Dr. Karsai is presently cataloging and scanning them. We are pleased that the Museum has selected The Holocaust History Project as the site in the United States where eventually all of the tens of thousands of documents may be viewed. The small sampling shown below bears witness to those dreadful years.

Ein Urheberrecht existiert somit für das Bild definitiv nicht, da in Ungarn aufgenommen und die Bilder bereits - ungefragt vom Urheber (Waffen-SS), die offenbar keine Ansprüche stellt und auch nicht mehr stellen kann - verwendet werden. Interessant wäre nun herauszufinden, woher die anderen Personen, die hier von einer Erschießung von polnischen Juden sprachen, ihre Informationen hatten. Darüberhinaus wäre es interessant zu erfahren, woher die andere Webseite dieses Foto, welches da vollständiger und kontrostspreizender gezeigt wird, erhalten hat.

ALLERDINGS gilt für dieses Bild darüber hinaus: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

Da es sich bei dem auf dem Bild befindliche Soldaten mit der Waffe nur um eine relative Person der Zeitgeschichheute handelt, der nicht als Beiwerk sondern als Hauptmotiv dargestellt wird, und der heute noch leben kann oder vor weniger als 10 Jahren gestorben sein könnte, fehlt für die Veröffentlichung dieses Bildes die Zustimmung dieser Person oder von einem seiner Verwandten (falls verstorben), denn nur von absoluten Personen der Zeitgeschichte (Personen die immer im Rampenlicht stehen, z.B. Politiker) ist eine Veröffentlichung des Bildes ohne Zustimmung derselbigen in Deutschland möglich, sofern die Intims- und Privatssphäre nicht eklatant verletzt werden. Als Präzedenzfall kann dafür AG Charlottenburg, Urteil vom 27.3.2000 - 10 C 317/99 genommen werden, in dem ein verurteilter Kinderpornografie-Straftäter (relative Person der Zeitgeschichte) die Unterlassung der Veröffentlichung seines Bildes auf einer Webseite in dem Kontext verlangte. Nur öffentlichen Behörden - z.B. im Rahmen eines Zivilprozesses oder der Strafverfolgung - wäre es somit gestattet das hier abgelichtete Foto zu veröffentlichen.

Somit gilt: Das Foto muss hier gelöscht werden. Denn angenommen der auf dem Foto befindliche Soldat ist 20 Jahre alt und das Foto wurde 1943 aufgenommen, so ist die betreffende Person heute 82 Jahre alt - das liegt durchaus im möglichen Rahmen (Alter bis 100 Jahre oder darüber hinaus möglich). Das Foto darf somit spätestens in 30 Jahren in der Wikipedia verwendet werden oder in 20 ode eher Jahren, wenn eine Einwilligung der Verwandten für die Veröffentlichung des bereits verstorbenen Soldaten vorliegt. Diese Bestimmung gilt nur für Deutschland gemäß § 22 KUG.

Somit war die Ausschnittsaufnahme, die ich hochgeladen habe weder ein Urheberrechtsverstoß - insbesondere deswegen, weil ich mich auch auf das Zitatrecht hätte beziehen können - noch ein Verstoß gegen §22 KUG, weil ich den Soldaten nicht abgebildet habe. --Konsul 12:00, 7. Jan 2005 (CET)

Die Löschung des Beitrags war tatsächlich erfolgt, allerdings eines Fehlklicks meinerseits wegen. Ich hatte den Beitrag bereits wieder restauriert, bevor der Beschwerdeführer diesen Beitrag hier untergebracht hat. Des weiteren habe ich - das war mein eigentliches Ansinnen - Folgenden Kommentar unter die Ausführungen des Beschwerdeführers gesetzt:
Die Argumentation des Autoren in Bezug auf die fehlende Urheberschaft zieht nicht: der Fotograf war Deutscher, er oder seine Rechtsnachfolger (und das ist nicht die Waffen-SS, sondern seine Kinder und Enkel etc.) ist zu fragen, ob das Bild benutzt werden darf. Da zudem die Aufnahme in einem besetzten Gebiet bestand, das deutschem Recht unterstand, ist dieses auch auszuführen. Zusätzlich gelten für alle damaligen besetzten Gebiete das "Revidierte Berner Abkommen", die genau diese Handhabung festschreibt. Insofern ist also das Bild tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung.
Der Versuch, ein Zitatrecht auf Fotos herzuleiten und die eigene Bearbeitung zu legitimieren ist nach §23 UrhG von der Zustimmung des Urhebers abhängig, die nicht vorliegt. Ein Zitatrecht besteht ebenfalls nicht, da die Umgestaltung zwar nur einen Teil des Werkes (= des Fotos) betrifft, dies aber als wesentlicher Teil anzusehen ist (sowohl vom Flächenanteil wie der Bildaussage) und somit nicht als Zitat gilt. Die Bearbeitung ist also in jedem Fall zu löschen, da ein Rechtsverstoß. --Unscheinbar 12:56, 7. Jan 2005 (CET)
Im Übrigen möchte ich auf die Benutzerseite des Beschwerdeführers hinweisen. Sie dient dazu, sich vorzustellen. Interessant, was der Benutzer Konsul darunter versteht. Ich weise darauf hin, dass einige der dort aufgestellten Behauptungen verleumderischen Charakter haben und juristisch verfolgt werden können. Was ich mir auch vorbehalte. --Unscheinbar 13:05, 7. Jan 2005 (CET)
Nachtrag: Die Bildversion "Holacaust.gif", die in der Wikipedia gespeichert ist, ist m.E. tatsächlich zu löschen. Durch die derzeitigen Vorgänge möchte ich dies nicht selbst machen und bitte einen anderen Admin darum. Danke. --Unscheinbar 13:10, 7. Jan 2005 (CET)


Diskussion auf der Bildseite

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Ich habe herausgefunden, dass das Bild tatsächlich gemeinfrei ist und keiner Urheberschaft mehr unterliegt. Unten ist ein Diskussionverlauf mit Unscheinbar. Ich habe Quellen angegeben.


Die Argumentation des Autoren in Bezug auf die fehlende Urheberschaft zieht nicht: der Fotograf war Deutscher, er oder seine Rechtsnachfolger (und das ist nicht die Waffen-SS, sondern seine Kinder und Enkel etc.) ist zu fragen, ob das Bild benutzt werden darf. Da zudem die Aufnahme in einem besetzten Gebiet bestand, das deutschem Recht unterstand, ist dieses auch auszuführen. Zusätzlich gelten für alle damaligen besetzten Gebiete das "Revidierte Berner Abkommen", die genau diese Handhabung festschreibt. Insofern ist also das Bild tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung.

Der Versuch, ein Zitatrecht auf Fotos herzuleiten und die eigene Bearbeitung zu legitimieren ist nach §23 UrhG von der Zustimmung des Urhebers abhängig, die nicht vorliegt. Ein Zitatrecht besteht ebenfalls nicht, da die Umgestaltung zwar nur einen Teil des Werkes (= des Fotos) betrifft, dies aber als wesentlicher Teil anzusehen ist (sowohl vom Flächenanteil wie der Bildaussage) und somit nicht als Zitat gilt. Die Bearbeitung ist also in jedem Fall zu löschen, da ein Rechtsverstoß. --Unscheinbar 12:56, 7. Jan 2005 (CET)

Das Foto kann nur den Gesetzen der Urheberschaft unterliegen, in denen es auch aufgenommen wurde. Da damals galt, dass nach 25 Jahren solch ein Foto verwendet werden darf, welches erst später (1985) auf 70 Jahre erhöht wurde (und daduch alle Urhebegeschützten Bilder entstanden ab 1960 die Urheberschaft verlängert wurde), erübrigt sich die Frage, zumalen damals für das Bild eben NICHT mehr urheberrechtlich geschützt war (25 Jahre waren um). Eine rückwirkende Verlängerung der Urheberschaft wäre demnach auch für Verlage etc. unzumutbar gewesen, die sich eben auf die 25 Jahre Urheberschaft bezogen haben und solche Bilder dann verwendet hatten. Desweiteren: wollen Sie darüber hinaus sagen, dass die derzeitige Verwendung der Bilder auf der von mir verlinkten Seite gegen das Urheberrecht verstoßen? Im übrigen haben Sie noch nicht den Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk verstanden. Ein Lichtbild ist z.B. ein Knipsbild am Strand, dessen Urheberschaft nach 50 Jahren (neues Gesetz) erlischt. Ein Lichtbildwerk ist hingegen ein Bild, mit tiefgreifender schöpferischer Leistung - dieses ist 70 Jahr geschützt. Aus diesem Grund greift das Urheberrecht für dieses Bild nicht, da es sich nicht um Kunst, sondern um das ledigliche Festhalten einer (Knips)Szene handelt und die Urheberschaft bereits nach 25 Jahren erlischt war. Fazit: Es liegt - selbst nach hiesigen Gesetzen - keine Urheberschaft des Bildes mehr vor. --Konsul 13:15, 7. Jan 2005 (CET)
Danke, Konsul. Dies ist ein Punkt, der sicherlich tasächlich einer Diskussion bedarf. Das Bild ist m.E. tasächlich eine schöpferishce Leistung, denn ein Fotograf, der in solch einem Moment zum Auslöser zu greifen vermag, ist sicherlich weit davon entfernt, ein "Knipser" zu sein. Also 70 Jahre Urheberschutz. --Unscheinbar 13:27, 7. Jan 2005 (CET)
Ok, immer noch nicht ganz verstanden. Die 70 Jahre Urheberschutz wurden erst im Jahre 1985 eingeführt. Bis davor galt 25 Jahre Urheberschutz für Lichtbildwerke (wenn wir davon ausgehen, dass es sich um ein solches handelt). Durch die Änderung des Gesetzes konnten jetzt aber nur die Fotos die Urheberschaft verlängert werden, wo noch eine Urheberschaft vorlag. Da bei dem Bild die Urheberschaft aufgrund der 25 Jahr schon verloschen sind (und somit andere das Foto verwenden durften), sind für diese Bilder von der Verlängerung der Urheberschaft von 25 auf 70 Jahr ausgenommen worden. Durch die Verlängerung des Urheberschutzes sind also nur die Bilder betroffen gewesen, die ab 1960 aufgenommen wurden. --Konsul 13:32, 7. Jan 2005 (CET)
:D Ich kenne mich im Urheberrecht ganz gut aus, Danke. Bitte vergleichen mit dem "Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" vom 9. Januar 1907. Den dortigen $$22 hatten Sie ja bereits - fälschlich, da es ein anderslautendes höchstrichterliches Urteil in Bezug auf Fotos von Kriegsverbrechen gibt - bereits zur Herleitung eines Rechtsansprcuhs des Täters auf Persönlichkeitsschutz genutzt. Sie haben also Zugriff. --Unscheinbar 13:38, 7. Jan 2005 (CET)


Habe nicht ganz verstanden, was SIe hier meinen? Haben also die betreffenden Personen auf dem Bild kein "Recht am eigenen Bild" und bezieht sich: "Sie haben also Zugriff" darauf, dass ich das Bild verwenden kann? --Konsul 13:53, 7. Jan 2005 (CET)
Tatsächlich haben die Täter auf Fotos von Kriegsverbrechen kein Recht auf Schutz Ihrer Person für dieses Bild (nicht generell). Und den Zugriff bezog ich natürlich auf den Gesetzestext. Übrigens hatten Sie vorhin gefragt, ob die Verbringung des selben Bildes auf andere Server als den der Wikipedia ebenfalls eine URV darstellt. Natürlich. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in der WP sind dann aber nicht wir verantwortlich zu machen. Und das ist der Punkt, um den es mir vornehmlich geht. Unscheinbar 14:03, 7. Jan 2005 (CET)


Also dann ist im momentan ja (fast) alles geklärt. Eine Urheberrecht für dieses Werk existiert offenbar nicht mehr. Siehe dazu auch [1]. Dort steht unter anderm auch, dass auch Pressefotos (da sie unter Zeitdruck entstehen) zu den "Knipsbildern" gezählt werden. Hier handelt es sich übrigens um eine - wie man sieht - posierte Szene, wo der Schütze offenbar für das Foto innehielt. Es somit tatsäschlich mehr mit einem Pressefoto vergleichbar. Was steht denn in dem von Ihnen referierten Gesetzt betr. des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photogrphie" vom 9. Januar 1907? Mich wundert, dass Sie dieses nun aufführen, wo Sie sich doch erst auf das heute geltene Urheberrecht bezogen haben. --Konsul 14:19, 7. Jan 2005 (CET)


Ich habe nochmal recherchiert: 1919 galt das Urheberrecht für Fotos nur 10 Jahre. Darüber hat sich ein Fotograf names Heinrich Hoffmann, der Dutzfreund und Leibfotograf Adolf Hitlers war, beschwert, dass er für seine Fotos die zwischen 1910 und 1920 gemacht wurden er kein Geld mehr verlangen konnte. Daraufhin hat Adolf Hitler per Führerbefehl das Urheberrecht im Jahr 1940 auf 25 Jahre verlängert. Somit ist für obiges Foto das Urheberrecht definitiv abgelaufen vor Änderung des Urheberrechts auf 70 Jahre im Jahr 1985 abgelaufen. Das Foto gilt somit als gemeinfrei. Quelle --Konsul 14:50, 7. Jan 2005 (CET)


Die Diskussion ist, entgegen der Vermutung des Benutzer:Konsul, noch nicht abgeschlossen. --Unscheinbar


Unscheinbar schrieb:Ist immer noch falsch, da es sich nicht um ein Pressefoto handelt, sondern um ein Lichtbildwerk; noch mal nachschlagen. Zudem ist die Idee, dass es sich um eine gestellte Szene handelt, offensichtlich falsch. Ich bitte Sie, sich im Sinne der Gesetze über die Leugnung von Kriegsverbrechen und Holocaust ein wenig klüger zu machen. --Unscheinbar 15:04, 7. Jan 2005 (CET)
Ich, Konsul antwortet: NOCHMAL von vorn: AUCH Lichtbildwerke waren bis 1985 nur 25 Jahre geschützt (darunter viel auch die Änderung unter Adolf Hitler)! Ist das so schwer zu verstehen? Im übrigen sollten Sie den Unterschied zwischen einer "gestellten Szene" und einer Handlung, die für den Fotografen nur kurz innegehalten aber dann ausgeführt wird, verstehen. Soviel zum Thema "verleumderischer Charakter" einer Darstellung. Vielleicht sollte ich mir juristische Schritte vorbehalten, wenn Sie noch mal so eine Behauptung von sich geben. Aber um es nochmal zu verdeutlichen: Erst im Jahre 1985 wurde das Urheberrecht von 25 auf 70 Jahre für Lichtbildwerke erhöht. Das Urheberrecht dieses Fotos ist also definitiv vor 1960 schon abgelaufen gewesen. Ich verweise noch mal ausdrücklich auf diese Quelle hin wo diese Umstand nachzulesen ist. (. Juli 1985 bestehender Schutzdauer besagt der Paragraf 137a UrhG, dass die Schutzdauer auch auf Lichtbildwerke anzuwenden ist. Deshalb: Das Urheberrecht an einer Fotografie, die 1959 erstmals erschien, war 1984 nicht mehr geschützt (Paragraf 68 UrhG a.F.) und dieser Schutz lebte auch mit der Neufassung des Paragrafen 64 UrhG nicht wieder auf.) Daher gilt: DAS FOTO IST GEMEINFREI. --Konsul 15:16, 7. Jan 2005 (CET)
Mitnichten. Ich wäre dankbar, wenn alle Beteiligten die ausführliche Darstellung der betreffenden Frage (wiederaufleben gemäß § 137f UrhG) auf der Diskussionsseite zu Bildrechte passim zur Kenntnis nehmen würden. Was hier geschrieben wurde, ist gemessen daran unbeachtlich. --Historiograf 17:11, 14. Jan 2005 (CET)
Da steht doch nichts anderes als hier bereits zitiert und mehrfach verlinkt: "Nach § 137 a Abs. 1 UrhG konnte sich die Schutzfrist entsprechend verlängern, wenn sie bis zum Inkrafttreten noch nicht abgelaufen war." Daher gilt immer noch: Das FOTO IST GEMEINFREI, da die Schutzfrist bereits abgelaufen war! --Konsul 02:56, 15. Jan 2005 (CET)

Noch kein Abschluss in der Beschwerde

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Admin Unscheinbar hat - wie aus der Historie ersichtlich zum zweiten mal vor Abschluss der Diskussion um die Urheberschaft um frühstens 15:16 Uhr das wissentlich umstrittige Bild um 15:11 wieder in den Artikel eingesetzt, obwohl die Wikipedia dies ausdrücklich verbietet. (siehe hier). Er sollte dafür verwarnt werden, genauso dafür, dass er nach dem Urheberrechtshinweis seinerseits das betreffende Bild nicht eigenständig aus den zwei Artikeln entfernt hat, sowie er über die umstrittene Urheberschaft des Bildes schon länger Kenntnis hatte, da er sehr schnell auf die Einstellung meines Bildes reagiert hatte. Gleiches trifft auf Benutzer:Nocturne zu, der den Urheberschaftshinweis zweimal mißachtete. Da (beide) Admins zu dem Zeitpunkt gegen die Richtlinien der Wikipedia verstoßen haben, müssen sie verwarnt werden oder das ganze andersweitig Konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn sich nun herausgestellt hat, dass das Bild frei ist. So geht das nicht. Es liegt ein klarer Regelverstoß vor. --Konsul 13:27, 8. Jan 2005 (CET)

Die Urheberrechtsfrage war in Klärung; das ist rechtlich ausreichend, um die strittigen Bilder zu behalten; hier gilt eine Art Bestandsschutz für die Artikel. Es bestand also kein Bedarf an einer verfrühten Löschung; sie musste in dieser Form und nach der Ankündigung Deiner Aktion als gezielter Vandalismus (oder, wenn Du es lieber hörst: Rachefeldzu) gelten. Deine Bearbeitung musste dagegen, wie bereits erläutert, gelöscht werden, da Du durch das schwebende Verfahren beim Originalbild keinen Nachweis führen konntest, dass Du es durftest. Und das führt, natürlich, zur Sofortlöschung. --Unscheinbar 13:35, 8. Jan 2005 (CET)
Wir drehen uns im Kreis. Schlimm, dass man immer alles zwei- bis dreimal bei Ihnen sagen muss, bis Sie es registrieren. Wird ein Bild aus dem Artikel aufgrund eines Verdachtes der Urheberrechtsverletzung genommen, darf es - unabhängig davon ob es vorher schon im Artikel stand oder nicht - bis zur Klärung nicht wieder eingefügt oder im Artikel verwendet werden. Das sagt die Richtlinie ganz klar aus. Siehe dazu den URV-Baustein, der für Bilder ebenso gilt und folgender Maßen wörtlich lautet: Möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht. Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde der hier stehende Text entfernt. Der Text ist – zumindest in Auszügen – der gleiche wie jener auf unten genannter Webseite. [1] Falls eine Erlaubnis bestand, das Material gemäß den Bestimmungen der GNU Freie Dokumentationslizenz zu nutzen oder du selbst der Urheber des Textes auf der oben angeführten Webseite bist, schreibe dies bitte innerhalb von 7 Tagen auf die Diskussionsseite. Neue Artikelversionen bitte erst einstellen, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Somit haben Sie und Benutzer:Nocturne gegen diese Bestimmung durch das erneute Hineinsetzen des Bildes verstoßen. Gerade diese fehlende Einsicht Ihrerseits zeigt, dass Sie nicht zuverlässig sind, oder mit den Regeln der Wikipedia als Admin nicht vertraut sind oder politisch motiviert handelten. Nur eine dieser Möglichkeiten machen jedoch sichtbar, dass Sie offenbar als Admin überfordert sind, obwohl Sie nach eigenen Ausgaben der Experte für Urheberrecht sind. Viel schlimmer jedoch ist Ihre fehlende Einsicht diesbezüglich. Daher: das mindeste muss eine Verwarnung sein, die bei Wiederholungen selbigen oder ähnlichen Fehlers mehr Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Wie ich bereits in anderen Beschwerden gesehen habe, scheinen Sie gerade in diesen Thema wohl äußerst motiviert einzuschreiten. --Konsul 13:56, 8. Jan 2005 (CET)
@Konsul: Recht hast du. Habe mit den beiden auch immer wieder Ärger. Auch Nocturne hat sich in mancher Diskussion auf dieses Niveaus gestellt und ist auf Argumente nicht eingegangen, so dass man genötigt war sich stets zu wiederholen. Vielleicht sollte man sich langsam mal in einem Art Interessenverband zusammenfügen, um ein Mehrheitsverhältnis gegen die derzeitgen Admins zusammenzubekommen. Die Admins sind hier die größte sich selbst deckende Gruppe, die glaubt, die "political correctness" gefressen zu haben und damit herumwerfen zu können wie sie wollen. Irgendwann muss Schluss sein. Wer Interesse an diesem Verband hat, soll mir per Wikipedia eine mail zukommen lassen. --Epikur 15:00, 8. Jan 2005 (CET)

Unterstützung der Beschwerde

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  • --Epikur 15:00, 8. Jan 2005 (CET) Es kann nicht sein, dass Unscheinbar sich hier Dinge nach seinem Geschmack herausnimmt und gegen die Wikipediaregeln verstößt. So geht das nicht weiter. Nocturne sollte auch wegen des ersichtichen Verstoßes verwarnt werden. Beide handeln in meinen Augen oft nicht neutral. --Epikur 15:00, 8. Jan 2005 (CET)
  • -- schließe mich der Beschwerde an. Thomas7 supports free speech and fair behaviour for all wikipedians Disput 01:54, 19. Jan 2005 (CET)

Widerspruch gegen die Beschwerde

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