Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Brackenheim in Abschnitt Verlinkung
Folgende Bezeichnung wäre korrekt: "Rechtshinweis Betäubungsmittel Anlage III" Betäubugnsmittel der Anlage III sind nicht illegal. Gewa13 Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3#c-Gewa13-2008-07-31T09:37:00.000Z11
Verlinkung
[Quelltext bearbeiten]Warum wird in der Vorlage zweimal auf Betäubungsmittelrecht in Deutschland verlinkt? Einmal müsste doch ausreichend sein. --Brackenheim Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3#c-Brackenheim-2009-06-27T11:50:00.000Z-Verlinkung11