Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Brackenheim in Abschnitt Verlinkung
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Folgende Bezeichnung wäre korrekt: "Rechtshinweis Betäubungsmittel Anlage III" Betäubugnsmittel der Anlage III sind nicht illegal. Gewa13 Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3#c-Gewa13-2008-07-31T09:37:00.000Z11Beantworten

Verlinkung

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Warum wird in der Vorlage zweimal auf Betäubungsmittelrecht in Deutschland verlinkt? Einmal müsste doch ausreichend sein. --Brackenheim Vorlage Diskussion:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 3#c-Brackenheim-2009-06-27T11:50:00.000Z-Verlinkung11Beantworten