Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Kempcke

Betr: Artikel Bildhauer "Kempcke"

Ich könnte noch ein Foto einer seiner Skulpturen hochladen: !) selbst fotografiert 2) steht auf Privatgrundstück, ich habe aber das Einverständnis 3) Kann den Künstler nicht mehr fragen, ist 2002 verstorben. Wie steht das mit der Lizenz usw? Besten Dank, MfG, Florian Frage von "FHy"

Hallo FHy, leider nicht, da der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist und die Panoramafreiheit nicht greift. Du benötigst also das Einverständnis der Erben des Urhebers. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gnom-2017-04-17T15:33:00.000Z-Kempcke11Beantworten

Hochladen einer Übersichtskarte

Hallo, ich möchte "Übersichtskarten" über die historischen Kreis- und Gemeindegrenzen für den Artikel "Landkreis Gelnhausen" hochladen, bin mir aber über die Berechtigung dazu im Unklaren. Es handelt sich um eine schwarz-weiße Darstellung, die ich als Vorlage benutzt habe und die in einer Publikation des Landkreises Hanau enthalten ist und die Grenzen der damaligen Gemeinden (vor der Gebietsreform in Hessen) und der damaligen Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern darstellt; außer den Grenzen sind auch die Gemeindenamen angegeben; als Titel der Darstellung ist "Kreis- und Gemeindegrenzen/Stand 1964/M 1:200000" angegeben. Die Karte ist in einer Publikation "Gebietsreform in Hessen - Der Main-Kinzig-Kreis als Alternative - Untersuchung der Strukturabteilung des Landkreises Hanau - 1971" enthalten. Ich habe diese Übersichtskarte als Grundlage genommen, um die damaligen Kreisgrenzen des Landkreises Gelnhausen mit einem dicken roten Filzstift nachzuziehen und in etwa den Gebietsstand für 1822-29, 1830-66, 1866-87 und 1887-1945 darzustellen (zusätzlich habe ich ebenfalls in roter Farbe den Titel "Kreis Gelnhausen" und die Jahreszahlen angegeben, ferner in blauer Farbe die Nachbarstaaten "Bayern" und "Hessen (Großherzogtum)". Ich bin mir nach der Lektüre der Hilfe-Seiten nicht im Klaren, ob diese von mir bearbeitete Darstellung urheberrechtlich frei ist und damit hochgeladen werden darf. --Waldnobbi (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Waldnobbi-2017-04-18T09:54:00.000Z-Hochladen einer Übersichtskarte11Beantworten

Waldnobbi, Landkarten genießen i.d.R. Werkschutz als wissenschaftlich-technische Darstellungen; um ein urheberrechtsfreies sog. amtliches Werk handelt es sich angesichts deiner Quellenbeschreibung nicht (vgl. BGH GRUR 2007, 137, 138, Rn. 17 f. – Bodenrichtwertsammlung, m.w.N.). Unter der von dir beschriebenen Übernahme kann ich mir jedoch keine rechte Vorstellung machen. Was wird denn übernommen? Ist die Aufzählung vollständig, also nur Grenzverläufe und die Namen der so umgrenzten Gemeinden? Darin läge wohl eine bloße geographische Tatsache, die keinem Schutz unterliegt (OLG Stuttgart GRUR 2008, 1084, 1084 – TK 50). (Ein allfälliger – vom Werkschutz unabhängiger – Datenbankschutz aufgrund der zugrunde liegenden karthographischen Daten scheidet von vornherein aus, weil es ein solches verwandtes Schutzrecht 1971 noch nicht gab.) Problematisch ist im Wesentliches alles, wo Gestaltungsspielraum besteht, der durch den Ersteller der Karte genutzt wurde. Bei Karten besteht dieser oft z.B. in der Auswahl von bestimmten Punkten (Orten, Gebäuden etc.), deren unterschiedlicher Darstellung auf der Karte, der Linienführung, Vereinfachungen usw. Die maßgebliche Frage ist mithin, was genau du so aus dem Original übernommen hast, dass es in deiner Version noch erkennbar ist. Wenn das z.B. ausschließlich der angesprochene Grenzverlauf ist, sollte, zumal aufgrund des Nachzeichnens mit einem „dicken roten Filzstift“ und der damit mutmaßlich bewirkten Generalisierung, einer Nutzung in Wikipedia nichts entgegenstehen. Gruß, — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Pajz-2017-04-20T04:10:00.000Z-Waldnobbi-2017-04-18T09:54:00.000Z11Beantworten
Hallo Pajz, ich habe inzwischen eine ähnliche Darstellung gefunden, die so aussieht wie meine als "Übersichtskarte" bezeichnete. Sie ist auf der Seite des Artikels "Regionalstadt Frankfurt" von Magadan und dort als "Abgrenzung und Bezirke der Regionalstadt Frankfurt" bezeichnet. Es handelt sich um einen weißen Hintergrund und die Gemarkungsgrenzen in braunen Linien (Bei mir sind die Grenzlinien schwarz; in jeder der umgrenzten Dorf-Gemarkungen ist ein kleines Kreis-Symbol für eine Stadt oder ein Dorf - und dahinter oder darunter steht der Ortsname); eine Anzahl der Dorf-Gemarkungen ist mit einem dickeren schwarzen Strich (das ist die Kreisgrenze) von den Nachbarkreisen im Westen = Hanau und im Osten = Schlüchtern (wie bei Magadan die stärkeren blauen Grenzlinien für die Bezirke, bei mir sind diese stärkeren Linien rot) abgetrennt. Der Kreis Gelnhausen hat in seiner Geschichte, insbesondere im 19. Jh., immer wieder neue Gemarkungen (Dörfer) hinzu erhalten und andere an die Nachbarkreise abgegeben. Den unterschiedlichen Gebietsstand habe ich durch die rote Linie (Kreisgrenze) auf vier Karten darstellen wollen (von 1821-1829, von 1830-1866, von 1866-1887 und von 1887-1945). Ich habe die unterschiedlichen Kreise bzw. Staaten mit ihren jeweiligen Namen bezeichnet (in blauer Farbe) und die Kreisbezeichnung mit den Jahreszahlen ihrer Dauer (in roter Farbe) hinzugefügt. Das ist alles: keine Gebäude, keine Straßen, keine Seen oder Geländeerhebungen oder sonstwas, nur Grenzlinien in unterschiedlicher Stärke, Namen und Jahreszahlen. Die schwarz-weiß Darstellung ist nicht von mir, nur die roten Grenzlinien, Namen und Zahlen und die blauen Namen der Nachbarstaaten. Wie gesagt, meine Karte ähnelt sehr der von Magadan, die übrigens auch auf einer 1971 von der Stadt Frankfurt am Main publizierten Karte beruht. Waldnobbi (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Waldnobbi-2017-04-21T21:03:00.000Z-Pajz-2017-04-20T04:10:00.000Z11Beantworten
Waldnobbi, da würde ich jetzt mal vorsichtig sagen, dass das so klingt als sollte es hier verwendbar sein. Gruß, — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Pajz-2017-04-26T10:13:00.000Z-Waldnobbi-2017-04-21T21:03:00.000Z11Beantworten
Mal konkretes Beispiel: Datei:1822-1829 Kreis Gelnhausen2.png, wobei nach Benutzer_Diskussion:Waldnobbi#Problem_mit_Deiner_Datei_(03.05.2017) es so klingt, als ob die genannten Jahreszahlen lediglich den Gebietsstand aber nicht den Entstehungszeitpunkt kennzeichen, die sind vermutlich alle aus der zweiten Hälfte des 20. Jhds und damit unfrei. @Pajz: mit angepingt. --Quedel Disk Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Quedel-2017-05-08T19:25:00.000Z-Pajz-2017-04-26T10:13:00.000Z11Beantworten

Vereinslogos und Schöpfungshöhe

Unter Wikipedia:Administratoren/Anfragen hat Chaddy darum gebeten, einige Logos wiederherzustellen, die seines Erachtens mangels Schöpfungshöhe urheberrechtlich nicht schutzfähig sind. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Zumindest in einigen Fällen möchte ich seine Einschätzung "definitiv auch nach der neuen Rechtslage keine Schöpfungshöhe" in Frage stellen. Hier die Liste der Dateien mit Chaddys jeweiliger Keine-SH-Begründung:

Wenn auch eine kreative Zusammenstellung diverser heraldischer Elemente, so diese "vorbekannt" sind, kein schutzfähiges Werk resultieren lässt (so gemäss Gnom in der Diskussion auf A/A), kann ich der Einschätzung für Datei:FC-Ingolstadt logo.svg, Datei:1. FC Saarbrücken.svg und Datei:Logo Eintracht Braunschweig.svg zustimmen, hingegen nicht für Datei:SpVgg Greuther Fürth logo.svg: Chaddy erwähnt nur das Kleeblatt als "altes heraldisches Symbol", aber was ist mit dem stilisierten Holzschuh? Die Begründung zu Datei:FC Astoria Walldorf.svg "der Baum ist dem Stadtwappen entnommen und daher als amtliches Werk gemeinfrei" scheint mir in dieser Form unzutreffend, da meines Wissens "als amtliches Werk gemeinfrei" nur für Textwerke gelten kann, nicht für bildliche Darstellungen (so gemäss LG Berlin im Loriot-Urteil, wenn ich mich recht entsinne). Datei:FSV Mainz 05 Logo.svg sehe ich als Grenzfall, Chaddy schreibt "dieses Logo besteht nur aus Text und geometrischen Formen" - ja, aber wo ist denn die Grenze, ab der "geometrische Formen" schutzfähigen individuellen Charakter haben? Letztlich lässt sich ja alles in geometrische Formen zergliedern, wenn man will. Wie komplex müssen sie sein? Von der Lage in Österreich (urheberrechtlicher Schutz für reine Textlogos bejaht) ganz zu schweigen... Und auch bei Datei:FSV Zwickau Logo.svg könnte man sich doch fragen: Schwäne, Ball, Streifen usw., ist das alles zusammen nicht doch recht kreativ und damit eine schutzfähige geistige Schöpfung? Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-18T19:14:00.000Z-Vereinslogos und Schöpfungshöhe11Beantworten

Bekannte Elemente zu einem neuen Werk zusammensetzen allein genügt noch nicht für urheberrechtlichen Schutz bei Gebrauchskunst. Es muss schon eine besondere künstlerische Leistung dabei erkennbar sein. Das ist bei allen genannten Logos nicht der Fall. Wir dürfen aufgrund des Geburtstagszuges nicht den Fehler machen und in Paranoia verfallen. Das Konzept "Schöpfungshöhe" wurde durch dieses Urteil keineswegs aufgehoben. Es wurde lediglich neu definiert.
Bzgl. des Walldorf-Logos: Völlig unabhängig von der rechtlichen Bewertung bzgl. Bilddarstellungen bei amtlichen Werken existiert die Eiche im Walldorfer Stadtwappen seit dem 16. Jahrhundert (damals noch auf einem Siegel). So oder so ist diese also längst gemeinfrei.
Wo ich aber zustimme ist, dass wir nochmal generell auf dieser Seite hier über die Logo-Problematik reden müssen. In den letzten Monaten wurde völlig ohne Sinn und Verstand massenweise gelöscht, dabei wurde die DÜP als Löschplattform missbraucht, was niemals die Intention Forresters, meiner Wenigkeit und die der anderen Gründer der DÜP war. DÜP prüft Datein und versucht alles, um sie behalten zu können. Das wurde hier massenhaft missachtet. Stattdessen wurde blind gelöscht, weil man meinte, so schnell wie möglich die Logo-Altfälle loswerden zu müssen.
Ob es dazu überhaupt eine Notwendigkeit gibt ist auch gar nicht klar, denn bisher gab es nur das Urteil des BGH zum Geburtstagszug. Eine grundlegende Änderung der Rechtssprechung hat sich bisher aber nicht bestätigt, womit die Löschaktion womöglich eher vorauseilender Gehorsam war.
Auf jeden Fall war sie aber schlampig ausgeführt ohne die Dateien im Einzelfall zu prüfen, weshalb es zu zahlreichen false positives führte. Ich nehme mal an, es wurde auch nicht der Versuch unternommen, alle in diesem Zuge gelöschten Logos in einer Datenbank zu vermerken? Dann dürfte es nämlich auch sehr schwierig werden, die Löschaktion zu prüfen und weitere false poitives wiederherzustellen.
Abgesprochen war die Aktion ebenfalls nicht.
Gestern habe ich im Guten versucht, die Sache zu lösen, siehe z. B. auch meine Ansprache auf der DÜP-Seite. Allerdings hat es bisher nicht viel gebracht, Einsicht, dass man was falsch gemacht habe, scheint bisher nicht eingetreten zu sein. So oder so, wie bisher weitermachen geht nicht. So (durch voreilige, unabgesprochene und unsaubere Massenlöschungen) fügt man der Wikipedia mehr Schaden zu als man ihr nutzt. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-18T19:57:00.000Z-Gestumblindi-2017-04-18T19:14:00.000Z11Beantworten
Bekannte Elemente zu einem neuen Werk zusammensetzen allein genügt noch nicht für urheberrechtlichen Schutz bei Gebrauchskunst. Wo hast du denn das her? Damit das so pauschal gelten soll, dafür benötigst du aber eine gute Quelle. Das Schanzer-Wappen bzw. das Greuther ist mit Sicherheit urheberrechtlich einzustufen. --Hubertl (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Hubertl-2017-04-19T22:21:00.000Z-Chaddy-2017-04-18T19:57:00.000Z11Beantworten
Das ist die gängige Rechtssprechung, daran hat auch das BHG-Urteil nichts geändert. Und eine Meinung wird im Übrigen auch nicht dadurch richtig, weil man sie besonders selbstüberzeugt vorträgt. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-19T22:37:00.000Z-Hubertl-2017-04-19T22:21:00.000Z11Beantworten

Ich möchte hier auf diese und diese Diskussion aufmerksam machen. In den vergangenen Monaten sind Hunderte, vielleicht Tausende Logos gelöscht worden, bei denen die derzeitige Lage keineswegs klar ist; zumindest ist dies nicht im Konsens geschehen. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-19T13:14:00.000Z-Vereinslogos und Schöpfungshöhe11Beantworten

@Chaddy: In wie fern hat sich eine „Änderung der Rechtsprechung der Rechtsprechung nicht bestätigt“? Gibt es irgendwelche aktuellen Urteile zum urheberrechtlichen Status von Logos, Gebrauchskunst, etc., die belegen würden, dass die SH-Schwelle im Gebrauchskunstbereich immer noch deutlich höher gelegt wird als bei anderen Werkarten?
Vor dem Geburtstagszug-Urteil hatten wir hier auf Basis eines einzigen höchstinstanzlichen Urteils (Das laufende Auge) in einem einzigen Werkbereich (Logos) ein exzessive Gemeinfreiheits-Policy etabliert, die im Widerspruch zu allen anderen Werkbereichen stand, Zeichen gemeinfrei stellte, die in unseren Partner-Wikis als copyrighted gekennzeichnet waren, und die sogar der WMF so ungeheuer war, dass sie {{Bild-LogoSH}} noch heute als Non-free content exemption führt.
Und deshalb fände ich es ziemlich scheinheilig, wenn wir jetzt 3,5 Jahre nachdem die Rechtsprechung sich in dieser Sache ausdrücklich korrigiert hat, immer noch so tun würden, als wisse man nichts genaues und könne deshalb für Logos weiterhin andere Regeln anwenden als für alle anderen Werk-Arten.
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich fände es gut, wenn wir diese Logos weiter nutzen könnten – aber bitte nicht in dem wir uns selbst einen in die Tasche lügen und damit etwaige Nachnutzer gefährden, sondern indem wir saubere und nachvollziehbare Regeln anwenden:
  • Natürlich gelten die bestehenden Schrankenregelungen auch für Logos (ich versteh z.B. nicht, warum hier nicht mehr mit der Panoramafreiheit gearbeitet wird).
  • Und natürlich sind Logos, die aussschließlich aus gemeinfreien Teilen bestehen i.d.R. auch selbst gemeinfrei.
  • Aber wenn wir geschützte Zeichen verwenden möchten, dann brauchen wir eine Freigabe des Rechteinhabers. Und wenn der uns (aus gutem Grund) keine CC-Freigabe gibt, die jedem jede Verwendung gestattet, dann müssen wir uns eben um andere Möglichkeiten bemühen: Z.B. um die die Einführung einer beschränkteren Nur-Enzyklopädie-Lizenz.
Es macht doch wirklich keinen Sinn, sich endlos mit {{Bild-LogoSH}} weiterzuquälen. Was wir brauchen, sind saubere und transparente Regelungen, die dann natürlich auch angewandt werden. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-19T13:38:00.000Z-Yellowcard-2017-04-19T13:14:00.000Z11Beantworten
Und natürlich sind Logos, die aussschließlich aus gemeinfreien Teilen bestehen i.d.R. auch selbst gemeinfrei. Nein, mit Sicherheit nicht. Dazu müsste man den Nachweis haben, dass tatsächlich einzelne Elemente in der dargestellten Form auch gemeinfrei wären. Gerade wird in Ö ein (deutsches) Urteil diskutiert, dass eine Serifenschrift mit dem Wort Zeit einer anderen Serifenschrift mit dem Wort Zeit so sehr ähnelt, dass man es als Titel verbieten kann (Kurzfassung). --Hubertl (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Hubertl-2017-04-19T22:21:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-19T13:38:00.000Z11Beantworten
Doch, das sind sie i. d. R. (also freilich nicht zwingend immer). Mag aber natürlich sein, dass nach österreichischem Recht es schon genügt, aus gemeinfreien Elementen ein neues schützbares Werk zu basteln. Das Problem haben wir schon seit einiger Zeit. Eine praktikable Lösung wurde bisher aber nicht dafür gefunden. Ein Grund für Panik ist das aber nicht. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-19T22:37:00.000Z-Hubertl-2017-04-19T22:21:00.000Z-111Beantworten
„Gibt es irgendwelche aktuellen Urteile zum urheberrechtlichen Status von Logos, Gebrauchskunst, etc., die belegen würden, dass die SH-Schwelle im Gebrauchskunstbereich immer noch deutlich höher gelegt wird als bei anderen Werkarten?“ – Die Frage ist doch eher umgekehrt zu stellen: Wenn es wirklich eine so deutlich Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung gibt, müsste es doch mittlerweile Urteile geben, die die Annahme bestätigen, dass die höhere Schwelle für Gebrauchskunst nicht aufrecht erhalten wird. Meines Wissens nach gibt es die aber eben nicht. Ich wiederum verstehe nicht, warum wir hier derart vorpreschen und tausende Dateien löschen, nur weil sich die Rechtsprechung möglicherweise geändert hat. Es schadet uns doch absolut überhaupt nicht, abzuwarten, bis sich das auch tatsächlich bestätigt. Es ist ja nun wirklich nicht so, als wäre die Interpretation des Geburtstagszugs-Urteils nicht sehr umstritten, und von daher hat das auch überhaupt nichts mit „in die Tasche lügen“ zu tun. (Ich bin übrigens dafür, entweder hier oder auf WD:DÜP weiterzudiskutieren; jetzt ist das etwas parallel.) Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-19T14:39:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-19T13:38:00.000Z11Beantworten
@Martin Kraft: Das stimmt so nicht. Unsere alte Rechtsauffassung fußte nicht auf nur einem einzigen Urteil. Im Gegenteil, diese Rechtsauslegung wurde von zahlreichen weiteren Gerichten und auch von der Fachliteratur bestätigt. Und wie Yellowcard schon schreibt: Die neue Rechtsauffassung wurde bisher von keinem Gericht bestätigt (zumindest ist mir kein entsprechendes Urteil bekannt). Von daher kann man also nicht davon sprechen, dass dies die neue etablierte Sichtweise sei. Die Rechtslage der anderen Wikipedias ist zudem irrelevant, da naturgemäß sich die Rechtssprechung und Gesetzeslage von Land zu Land unterscheidet. Und auch was die WMF darüber denkt ist irrelevant. Außerdem steht in deinem Link das genaue Gegenteil von dem, was du behauptest: "Some simple logos are uploaded using the tag "Bild-LogoSH". The design of such logos is below the threshold of originality. The copyright tag does not mention this clearly (to avoid complaints). Therefore, Bild-LogoSH is not a fair use but a public domain tag."
Zudem ist die Unterscheidung auch nicht "Logo vs. alle anderen Werkarten", sondern Angewandte Kunst (was meistens reines Handwerk ist) vs. die schönen Künste (die im Gegensatz zu ersterem keinen direkten Gebrauchszweck haben). Logos sind nur ein kleiner Teil von ersterem.
@Yellowcard: Hier ist die Diskussion richtig. Auf DÜP diente mein Beitrag dazu, die Kollegen daran zu erinnern, dass DÜP Einzelfallprüfung und nicht massenhaftes ungeprüftes Löschen bedeutet. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-19T15:42:00.000Z-Yellowcard-2017-04-19T14:39:00.000Z11Beantworten
Auch wenn ich es schon unter WP:DÜP geschrieben habe:
Wir können uns diese Geburtstagszug-nichts-genaues-weiß-man-nicht-Diskussion eigentlich schenken. In unserer Bildrechte-Richtlinie steht nämlich eindeutig: Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht und Es wird das restriktivste Recht zugrunde geleg. Und das Restriktivste DACH-Recht im Bereich Logos ist das aus Österreich. Dort wurde nämlich einfachsten Logos höchstinstanzlich Schöpfungshöhe bescheinigt.
Wenn wir unsere eigenen Richtlinien ernst-nehmen (und das sollten wir), gibt es keine Veranlassung weiter rumzulamentieren. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-19T16:08:00.000Z-Chaddy-2017-04-19T15:42:00.000Z11Beantworten
P.S.: In wie fern sollte denn ein höchstinstanzliches Urteil noch von irgendeinem Gericht bestätigt werden? Das BGH ist nun mal in Urheberrechtsfragen die oberste ist Instanz. D.h. selbst wenn irgendein Amts- oder Landgericht anderer Meinung sein sollte, ist das für uns erstmal irrelevant.
P.P.S.: Das was auf Meta steht ist übrigens der Stand von vor dem Geburtstagszug. Eben weil es seither nicht wirklich vorangeht.
P.P.P.S.: Die angewandten Künste sind keinesfalls "nur" Handwerk. Das sieht man schon allein an der Ausbildung, der Architekten, Mode-, Grafik- und Industrie-Designer. Das sind frei Berufe und in die zugehörigen Studiengänge kommt man nur rein wenn man vorher eine künstlerische Begabtenprüfung ablegt. Die Trennung zwischen angewandter und freier Kunst ist eh eine Erfindung des letzten Jahrhunderts. So jemand wie Michelangelo oder Leonardo hätte einen dafür vermutlich ausgelacht. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-19T16:19:00.000Z-Chaddy-2017-04-19T15:42:00.000Z11Beantworten
"Oberste Instanz" bedeutet aber noch nicht automatisch eine grundlegende Änderung der Rechtslage. Es kann auch bei einem BHG-Urteil sein, dass sich die Rechtsauffassung letztlich nicht durchsetzt. Genauso wie das BGH auch seine eigene Sichtweise wieder revidieren kann. Von einer etablierten Rechtslage kann man erst sprechen, wenn viele weitere Gerichte dieser Auffassung folgen und auch die Literatur diese einhellig aufnimmt. Das dauert natürlich Jahre, so schnell mahlen die Mühlen der Justiz nicht.
Dass angewandte Kunst nur Handwerk ist, ist aber so. Das ergibt sich nun mal ganz automatisch aus dem Verwendungszeck der dabei entstandenen Werke. Sie haben einen bestimmten Gebrauchszweck und werden nicht um ihrer selbst Willen produziert. Das soll die Künstler und ihre Arbeit ja auch keineswegs abwerten. Dass trotzdem viel Arbeit dahinter steckt spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wichtig ist die schöpferische Leistung, und die ist bei einem durch den Verwendungszweck von vornherein klar vorgegebenen Rahmen nunmal beschränkt. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-19T22:07:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-19T16:19:00.000Z11Beantworten
Nach was sollen wir uns den richten, wenn nicht nach letztinstanzlichen Urteilen? Zumal in diesem explizit eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (Laufendes Auge) und die Rückkehr zu einer einheitlichen Schöpfungshöhen-Schwelle für alle Werkarten (wie sie das OGH in Österreich schon lange praktiziert vermerkt wird). Wenn eine niedrigere Instanz tatsächlich mal anders entscheiden sollte (was natürlich möglich, meines Wissens aber noch nicht passiert ist), kann man bei einer so eindeutigen Aussage davon ausgehen, dass er Kläger in Revision geht.
Und für die Behauptung „angewandte Kunst sei grundsätzlich nur Handwerk“ hätte ich von Dir jetzt gerne mal einen Beleg! Die Vorstellung von einer freien Kunst ohne Gebrauchszweck ist ziemlich neuzeitlich und mit unter auch etwas naiv. Historisch betrachtet hatte auch die große Kunst von der Höhle von Lascaux, über den Petersdom bis hin zu Rembrands Die Nachtwache meistens einen Gebrauchszweck. Und natürlich handelt es sich auch beim Design des 20. und 21. Jahrhunderts nicht bloß um Handwerk sondern um schöpferische Leistungen, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen können. Das es sich dabei i.d.R. um Auftragsarbeiten handelt, steht dem jedenfalls nicht entgegen.
@Gnom: Magst Du Dich mal zu diesen Fragen äußern? Immerhin hast Du ja eine Dissertation zu dem Thema verfasst und bist im Gegensatz zu den meisten anderen hier Jurist ;) // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-20T08:26:00.000Z-Chaddy-2017-04-19T22:07:00.000Z11Beantworten
Ich lese mit, habe aber momentan vor lauter RL keine Zeit, hier ausführlich zu antworten, tut mir leid! Ich melde mich, sobald ich kann! Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gnom-2017-04-20T08:39:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-20T08:26:00.000Z11Beantworten
Zur Sicherheit auch ein Ping an @Pajz:, dessen Einschätzung ich hier begrüßen würde. emha db Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Emha-2017-04-20T10:00:00.000Z-Chaddy-2017-04-19T22:07:00.000Z11Beantworten
Hallo Emha, danke, aber ich möchte in diese Wikipedia-spezifische Diskussion in diesem Forum offen gesagt keine Energie (mehr) investieren – und der bedürfte es angesichts des kontroversen Sachverhalts reichtlich –; mir scheint dazu in fachlicher Hinsicht in der Vergangenheit alles gesagt zu sein. Allenfalls beschäftigt mich die Frage, warum es, wie ich gerade kürzlich gesehen habe, nicht möglich zu sein scheint, die Geburtstagszug-Entscheidung im Artikel Schöpfungshöhe sachgerecht (das heißt vor allem: in der gebotenen enzyklopädischen Zurückhaltung und unter dem Gesichtspunkt neutraler Quellenauswahl) einzuordnen. Grüße, — Pajz (Kontakt) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Pajz-2017-04-26T15:15:00.000Z-Emha-2017-04-20T10:00:00.000Z11Beantworten
Die jetzige Situation ist doch Mist. Wir müssen uns halt einigen. Entweder, auch eher einfach gehaltene Logos sind geschützt, dann sollten wir hier auch systematisch ansetzen und entsprechend weitreichend löschen. Dann ist die Richtlinie wenigstens klar. Oder aber, das ist derzeit nicht mit abschließender Sicherheit zu sagen, dann sollten wir aufhören, außer in klaren Fällen zu löschen. Das Argument DACH-Recht ist zwar einerseits berechtigt, andererseits haben wir das in Bezug auf Logos / angewandte Kunst auch vor dem Geburtstagszugs-Urteil nicht umgesetzt (Stichwort Logo Fitnessstudio Zimmermann). Also bräuchte es hier schon einen Beschluss, der von einer breiten Masse entschieden werden muss, bevor wir das entsprechend umsetzen. Fakt ist halt, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz hier sehr unterschiedliche Ansätze verfolgen (D und AT haben sich ggf. durch das BGH-Urteil angenähert), sodass die Idee vom „strengsten DACH-Recht“ erstmal nett klingt, aber relativ praxisfern ist. Und, wie Chaddy schon sagt, ist es auch wenig nachvollziehbar, warum andere deutschsprachige Räume ausgeschlossen werden. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-20T09:29:00.000Z-Yellowcard-2017-04-19T13:14:00.000Z11Beantworten
Wenn Du eine saubere Regelung forderst, bin ich ganz bei Dir. Wir lavieren hier schon viel zu lange rum. U.a. auch deshalb, weil sich lange keiner das Admins zum Buhmann machen wollte. Und wenn man sich ansieht, wie pampig die Admins angegangen werden, die jetzt nichts anderes tun, als die Richtlinien anzuwenden versteht man auch warum.
Die Kritik an der Bildrechte-Richtlinie kann ich jedoch nicht wirklich nachvollziehen. Das ist doch die Basis auf der wir (von Ausreißern mal abgesehen) seit fast einen Jahrzehnt hier die Urheberrechte einschätzen? Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man man das irgendwie anpassen muss. Aber es ist doch Unsinn, so zu tun, als könne man über das geltende Recht abstimmen?! Und es wäre schlicht absurd die Richtlinienverletzung der Vergangenheit jetzt zum schützenswerten Status Quo zu erklären.
P.S.: Ja, die DACH-Regelung ist pragmatisch. Aber mit 77 Mio in Deutschland, 7,5 Mio in Österreich und 5 Mio in der Schweiz leben in diesen Ländern nun mal über 91% der deutschsprachigen Menschen weltweit und damit der Löwenanteil der potentiellen Besucher dieser Website. Liechtenstein mit sein 37.000 Einwohnern fällt verglichen damit genauso wenig ins Gewicht, wie die gerade mal 78.000 Deutschsprachigen in Belgien. Wenn überhaupt müsste man die 1,5 Mio. Sprecher in Brasilien, die 1,2 Mio. in Frankreich und die 1,1 Mio. in den USA berücksichtigen – aber das will wohl ernsthaft niemand. Und deshalb weiß ich nicht, in wie fern uns das bei der hiesige Frage weiter bringen soll?! // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-20T10:32:00.000Z-Yellowcard-2017-04-20T09:29:00.000Z11Beantworten
„Und wenn man sich ansieht, wie pampig die Admins angegangen werden, die jetzt nichts anderes tun, als die Richtlinien anzuwenden versteht man auch warum.“ – Moment mal, gegen die Grundsätze der DÜP agieren und außerdem auch völlig unabgesprochen Massen-Löschungen durchführen - da ist Kritik mehr als gerechtfertigt. Und pampig war die zumindest von meiner Seite auch rein gar nicht. Im Gegenteil, mein Ausgangspost auf der DÜP-Disk war sehr höflich und zuvorkommend. Bloß braucht man sich auch nicht zu wundern, dass irgendwann die Stimmung kippt, wenn absolut keinerlei Problembewusstsein an den Tag gelegt wird und eine Handvoll Benutzer glaubt, alles besser zu wissen als diejenigen, die das ganze System aufgebaut haben. -- Chaddy · DDÜP Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Chaddy-2017-04-21T14:58:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-20T10:32:00.000Z11Beantworten
Hallo, ich habe hier einmal versucht aufzuschreiben, wie das mit dem urheberrechtlichen Schutz von Logos genau funktioniert. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gnom-2017-04-26T08:39:00.000Z-Yellowcard-2017-04-19T13:14:00.000Z11Beantworten

Logos von südkoreanischen Vereinen

Hallo, ich habe ein par Fragen zu einigen Logos bezüglich der Schöpfungshöhe. Es geht um folgende Logos:

sowie die Logos der Korea National League Vereine und der K3 Advance und Basic ? Wäre super, wenn ihr mir da weiter helfen könntet. Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-23T13:34:00.000Z-Logos von südkoreanischen Vereinen11Beantworten

Da wird keiner helfen können, das sind Grenzfälle, die man momentan nicht seriös / zuverlässig beurteilen kann (nach deutschem Recht). In Österreich sind die Logos wie wohl quasi alle Logos geschützt. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-24T11:22:00.000Z-Yanikor-2017-04-23T13:34:00.000Z11Beantworten
@Yellowcard: Also bei den National-League-Vereinslogos bestehen alle Logos aus ihren Stadtwappen und geometrischen Formen. Wie sieht die Wikipedia dies bei den koreanischen Stadtwappen? Wird dies gleichgehandhabt wie bei den deutschen Stadtwappen? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-24T12:53:00.000Z-Yellowcard-2017-04-24T11:22:00.000Z11Beantworten
kor: einige Vereine haben geometrischen Formen in ihren Logos. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-24T12:54:00.000Z-Yellowcard-2017-04-24T11:22:00.000Z11Beantworten
Ich habe mich nur auf die beiden oben verlinkten Logos bezogen. Stadtwappen sind das nächste umstrittene Thema – einige argumentieren, dies seien Amtliche Werke (per Schutzlandprinzip könnte man dies dann auch auf Südkorea übertragen, zumindest wenn man es sich einfach macht), aber es ist durchaus fraglich, inwiefern die Wappen als Grafiken tatsächlich als Amtliche Werke einzustufen sind. Aber auch hier gilt wieder die Frage, inwiefern Stadtwappen überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind und ob die Urheberrechte nicht ohnehin aufgrund des Alters schon abgelaufen sind. Du merkst: Eine ganz einfache Antwort wirst Du nicht bekommen können. ein lächelnder Smiley  Grüße, Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-24T13:00:00.000Z-Yanikor-2017-04-24T12:54:00.000Z11Beantworten
Ah schade. Also angenommen, ich würde so ein Logo mit Stadtwappen und geometrischen Formen hochladen, müsste ich mit beiden rechnen, also dass es gelöscht oder akzeptiert wird? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-24T13:04:00.000Z-Yellowcard-2017-04-24T13:00:00.000Z11Beantworten
Gewissermaßen schon, ja. Kannst du die Logos, von denen Du sprichst, auch mal hier verlinken? Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-24T13:15:00.000Z-Yanikor-2017-04-24T13:04:00.000Z11Beantworten
klar. Diese Logos würde ich gern hochladen wollen: Changwon FC, Gimhae FC und Cheonan City FC. Logos bei denen ich mir unsicher bin: Daejeon Korail, Mokpo City FC, Gangneung FC und Busan TC FC. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-24T17:12:00.000Z-Yellowcard-2017-04-24T13:15:00.000Z11Beantworten
Ich glaub Du hast das mit den geometrischen Formen falsch verstanden: Es geht nicht darum, ob man irgendwo im Logo irgendwelche geometrischen Formen findet, sondern darum, dass das Logo ausschließlich aus solchen einfachen geometrischen Formen besteht. Nur dann kommt es für {{PD-textlogo}} in betracht. Leider ist das bei keinem der verlinkten Zeichen der Fall.
Sicher gibt es da ein paar Fälle, bei denen man über die Schutzfähigkeit streiten kann, ich sehe aber leider keinen bei dem ich mir 100% sicher wäre. Und eine Zeichen wie dieses ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschützt. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-24T17:19:00.000Z-Yanikor-2017-04-24T17:12:00.000Z11Beantworten
Bei Daejeon Korails Logo habe ich im Nachhinein entdeckt, dass das Firmenlogo im Vereinslogo mit drin steckt und daher ist es bestimmt auch geschützt von Korail. Aber die anderen Logos haben geometrische Formen und das Stadtwappen einfach drin. Fällt es da schon komplett unter Schutz? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-26T05:16:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-24T17:19:00.000Z11Beantworten
Nachtrag: ich denke, dass einige Logos eventuell wie z.b. beim FSV Zwickau-Fall gehandhaben werden können. Das logo besteht ja auch ausgeometrischen Formen und aus Dingen vom Stadtwappen. Wenn die Thematik Stadtwappen von Südkorea genausogleich wie die Deuschen Stadtwappen gehandhaben werden könnt, könnten ein par Logos meiner Ansicht nach ok sein. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-26T07:03:00.000Z-Yanikor-2017-04-26T05:16:00.000Z11Beantworten
Nach meiner Auffassung sind [1], [2], [3], [4] und [5] nicht schutzfähig, insbesondere bei zweiterem bin ich mir sehr sicher (hier ist absolut nichts Neuartiges, Kreatives vorhanden – alles vorbekannt, auch die Anordnung entspricht der üblichen Praxis tausender anderer Vereinswappen). [6] (Darstellung des Pferdekopfs, die dem Logo die Grundform gibt) und [7] (Darstellung in der Mitte: Verbindung von Bäumen/Sträuchern mit Wolken, dazu tierähnliche Abbildungen) halte ich dahingegen für geschützt, sie enthalten eine künstlerische Leistung. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-26T08:57:00.000Z-Yanikor-2017-04-26T07:03:00.000Z11Beantworten
ok, also angenommen ich würde diese hochladen, könnte ich diese Disk mitangeben bei der Freigabe? Noch eine letzte Frage bzgl. der Logos von Asan Mugunghwa FC und Daejeon Citizen. Wie sieht es dort aus mit den Schutz? Dürfte ich diese Hochladen oder eher nicht? P.S.: Danke an euch, für eure Hilfe und Einschätzung zu den Logos. Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-26T10:58:00.000Z-Yellowcard-2017-04-26T08:57:00.000Z11Beantworten
Falls Du Dich für einen Upload entscheiden solltest, gib diese Diskussion bitte mit an. Bedenke aber, dass das meine persönliche Einschätzung ist und andere Benutzer die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe hier zum Teil sehr viel niedriger ansetzen. Ich halte das für falsch und nicht begründbar, aber natürlich kann ich mit meinen Einschätzungen auch falsch liegen und wenn man sehr vorsichtig sein möchte, löscht man diese Dateien eben. Derzeit gibt es hier einen recht intensiven Streit in dieser Frage, insofern ist momentan nichts sicher.
Was die zwei anderen Logos angeht: Asan Mugunghwa halte ich für möglicherweise geschützt (wegen dieser Fledermaus-Darstellung oder was das ist), Daejeon Citizen finde ich wirklich schwierig wegen des Vogels (?) an der Oberseite des Logos. Ich würde davon abraten, diese beiden Logos hochzuladen, aber eine Beurteilung ist derzeit bei diesen Logos wirklich kaum möglich. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-26T11:10:00.000Z-Yanikor-2017-04-26T10:58:00.000Z11Beantworten
ok, danke für deine Einschätzung :-). Ich überleg mir, ob ich die Logos hochladen werde. Ich möchte gern in ein par Tagen noch über andere Logos aus den anderen Ligen in Südkorea sprechen, ich hoffe es ist ok, wenn ich euch da wieder zu Rate ziehe. Bei Asan Mugunghwa sieht dies eher nach einer Form von Vogel aus und bei Daejeon Citizen sieht dies nicht nach einem Vogel aus, sondern eher nach einer Krümmung aus. Gibt es gerade ein Meinungsbild zu diesen Thema? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yanikor-2017-04-26T11:31:00.000Z-Yellowcard-2017-04-26T11:10:00.000Z11Beantworten

Nutzung des Wikipedia-Logos und der Wikipedia-Schrift

Eindeutig wurde hier die frühere Schrift von Wikipedia verwendet

Stellen solche Kreationen und ähnliche Grafiken, die das Wikipedia-Logo oder die Wikipedia-Schrift verwenden, eigentlich eine URV dar? Oder verstoßen sie vielleicht gegen einen Gebrauchsmusterschutz oder so? --IgorCalzone1 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-IgorCalzone1-2017-04-24T11:05:00.000Z-Nutzung des Wikipedia-Logos und der Wikipedia-Schrift11Beantworten

Das Logo der Wikipedia (der Puzzle-Globus) ist urheber- und insbesondere markenrechtlich geschützt, wenn auch frei lizenziert; die WMF geht gegen Verwendungen vor, die gegen ihre Markenrechte verstossen, ich glaube, man kann solche Fälle auch irgendwo melden, vielleicht weiss Gnom gerade, wo am besten. Das gilt allerdings nur für externe Verwendungen; innerhalb der Wikipedia bzw. von Wikimedia-Projekten darf man das Logo gemäss Trademark policy der WMF praktisch nach Belieben nutzen: "You may use and remix the Wikimedia marks on the Wikimedia sites as you please." Wenn hier also jemand das Wikipedia-Logo z.B. verfremden möchte, um in internen Diskussionen einen angeblichen Missstand anzuprangern, darf er das tun, die Datei sollte allerdings neben dem korrekten urheberrechtlichen Lizenzbaustein (CC-BY-SA 3.0) auch mit {{Wikimedia trademark}} gekennzeichnet werden. - Der Schriftzug als solcher ist wohl kaum urheberrechtlich geschützt (eventuell in Österreich, wo ja schon 2 verschiedene Schriftarten für "Schöpfungshöhe" ausreichen, also reicht vielleicht auch diese Kombination mit grossem Anfangs- und Endbuchstaben, Wiedererkennungswert hat es ja schon), und wenn das Wort nicht mehr "Wikipedia" lautet, weiss ich auch nicht, ob man da noch einen Schutz der Marke sehen kann... Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-24T11:18:00.000Z-IgorCalzone1-2017-04-24T11:05:00.000Z11Beantworten
Nicht zuletzt haben wir ja auch {{Bild-WikimediaCopyright}} bzw Template:Copyright by Wikimedia, d.h. außerhalb der Nutzung als Marke sind zumindest die Logos frei veränder- und verwendbar. --Quedel Disk Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Quedel-2017-04-24T11:29:00.000Z-Gestumblindi-2017-04-24T11:18:00.000Z11Beantworten
Hallo IgorCalzone1, gut, dass du fragst, aber diese konkrete Gestaltung berührt weder Urheber- noch Markenrechte. So weit geht der Schutz der Wikipedia-Logos dann doch nicht. Im Übrigen Zustimmung zu Gestumblindi und Quedel. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gnom-2017-04-26T08:22:00.000Z-Quedel-2017-04-24T11:29:00.000Z11Beantworten

Danke allen für die schnellen Antworten. Dann muss ich mich als Wikipedia-Autor wohl weiterhin des Mobbings bezichtigen lassen. --IgorCalzone1 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-IgorCalzone1-2017-04-27T09:47:00.000Z-Nutzung des Wikipedia-Logos und der Wikipedia-Schrift11Beantworten

Das ist dann ein anderes Thema; tatsächlich gab es schon 2009 einen Commons-Löschantrag auf diese Datei, die dann allerdings nach Argumenten wie "shows feelings from different users" behalten wurde. Ich halte auch wenig davon, die Wikipedia als Ganzes als "Mobbingpedia" zu bezeichnen, aber das ist dann wohl zulässige Meinungsäusserung. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-27T10:09:00.000Z-IgorCalzone1-2017-04-27T09:47:00.000Z11Beantworten

Handkolorierte Bilder, deren Urheberrecht abgelaufen ist

https://www.flickr.com/photos/22155693@N04/page1

Auf diesem Flikr-Kanal befinden sich viele Fotos aus der russischen Geschichte (bis 1945), deren Urheberrecht abgelaufen ist. Entsteht durch das Handkolorieren ein neues Urheberrecht oder dürfen sie verwendet werden? Wenn ja, wäre das durchaus eine Verbesserung für einige Artikel. Antiope05411 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Antiope05411-2017-04-25T16:21:00.000Z-Handkolorierte Bilder, deren Urheberrecht abgelaufen ist11Beantworten

@Antiope05411:
  • Grundsätzlich erzeugen Kolorierung eher kein neues Urheberrecht. Da das hier aber schon eher in die künstlerische Richtung geht, ist das eher ein Grenzfall.
  • Was spricht eigentlich dagegen die Original-SW-Aufnahmen zu verwenden. Das würde uns nicht nur urheberrechtliche Probleme vom Hals schaffen. Da die heutige Kolorierung von historischem Bildmaterial ja unvermeidlich Theoriefindung ist, wäre das wohl auch aus enzyklopädischer Sicht sinnvoller.
  • Wenn die jüngsten Bilder von 1945 sind, kann man nicht pauschal von einer Gemeinfreiheit des Ursprungsmaterials ausgehen. Da die Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers beträgt, müsste man für jeden Einzelfall prüfen, wann genau der zugehörige Photograph gestorben ist. Wenn der Urheber oder sein Todesdatum tatsächlich unbekannt sind, können wir im Rahmen der pragmatischen Regelung nur die Bilder behalten die vor mehr als 100 Jahren entstanden sind.
// Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-04-25T17:23:00.000Z-Antiope05411-2017-04-25T16:21:00.000Z11Beantworten
@Antiope05411: +1 zu allem, was Martin K. geschrieben hat. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gnom-2017-04-26T08:19:00.000Z-Martin Kraft-2017-04-25T17:23:00.000Z11Beantworten
Irgendwo im Hinterkopf habe ich eine Gerichtsentscheidung, die die Nachkolorierung eines Fotos als schutzfähig einstuft, kann sie aber gerade nicht finden. Das ging aber auch in eine etwas künstlerische Richtung als die oben verlinkten. Davon abgesehen hat Martin insbesondere mit Punkt 2 Recht. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-26T09:01:00.000Z-Gnom-2017-04-26T08:19:00.000Z11Beantworten

Ich meine, mich erinnern zu können, dass nach dem alten sowjetischen Urheberrecht Bilder höchstens 50 Jahre nach Veröffentlichung geschützt waren, demnach wären Bilder der Oktoberrevolution und des zweiten Weltkrieges gemeinfrei. Zumindest stand das so früher unter vielen Bildern. In den entsprechenden Wikipüediaartikeln wird das aber auf einmal ganz anders dargestellt. Antiope05411 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Antiope05411-2017-04-27T12:55:00.000Z-Handkolorierte Bilder, deren Urheberrecht abgelaufen ist11Beantworten

Screenshot von Windows 10

Microsoft Windows 10 Original Icons

Der ist zwar schon ziemlich verstümmelt im Vergleich zum englischen Artikel, ich erkenne dort aber immer noch die Original Microsoft Icons des File Explorer, Settings, Power, All apps im Starmenü und auch die im Systray unten rechts sind alle Originale. In wie fern ist die Lizenz hier {{PD-simple}} also berechtigt? --Allererster (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Allererster-2017-04-27T09:15:00.000Z-Screenshot von Windows 1011Beantworten

Was davon soll urheberrechtlich geschützt sein? Klar, die Amis auf Commons haben da eine gewisse Pranoia und können Markenrecht nicht so recht von Urheberrecht trennen aber ich sehe hier kein Problem. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß Screenshots freier Software frei seien und Screenshots normaler Software geschützt. --M@rcela Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Ralf Roletschek-2017-04-27T09:42:00.000Z-Allererster-2017-04-27T09:15:00.000Z11Beantworten

Neues Logo der Air Caraïbes

Hallo zusammen,
die Fluggesellschaft Air Caraïbes besitzt seit 2015 ein neues Farbschema bzw. ein neues Logo (dass hier zu finden ist.) Nun habe ich eine Frage: bei Wikipedia:Hochladen steht, dass ein schlichtes Logo nicht Wikimedia Commons hochgeladen werden darf. Laut Unterartikel kann das Logo bei Commons hochgeladen werden, da es aus einem einfachen Schriftzug bzw. einer einfachen Form besteht. Wo soll man/ich nun das Logo hochladen bzw. darf ich das? Hier oder bei Commons? Danke schonmal im voraus!--KSF350 (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-KSF350-2017-04-27T17:25:00.000Z-Neues Logo der Air Caraïbes11Beantworten

Deutscher Bundesgerichtshof zur Panoramafreiheit

Wir hatten das Thema "AIDA-Kussmund" hier schon mal (u.a. Hinweis von Pajz anlässlich des Urteils des OLG Köln vom 23. Oktober 2015), jetzt gibt es ein ebenfalls erfreuliches Urteil des Bundesgerichtshofs: "Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind. (...) Die Panoramafreiheit erfasst daher beispielsweise Werke an Fahrzeugen, die bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dabei kann es sich etwa um Werbung auf Omnibussen oder Straßenbahnen handeln, die den Anforderungen an Werke der angewandten Kunst genügt. Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum würde zu weitgehend eingeschränkt, wenn die Aufnahme solcher Fahrzeuge urheberrechtliche Ansprüche auslösen könnte. Künstler, die Werke für einen solchen Verwendungszweck schaffen, müssen es daher hinnehmen, dass ihre Werke an diesen öffentlichen Orten ohne ihre Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden." Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-27T21:35:00.000Z-Deutscher Bundesgerichtshof zur Panoramafreiheit11Beantworten

PS: Zugleich ist das Urteil wohl auch von der Logo-Thematik her interessant, da der Werkcharakter des "AIDA-Kussmunds" anscheinend nicht in Frage gestellt wird (allerdings ist der Text der Entscheidung selbst noch nicht veröffentlicht, erst die verlinkte Pressemitteilung); dieser Kussmund (inkl. Auge und Wellenlinien) auf den Schiffen, der ja auch eine Art Logo ist, scheint als im Prinzip schutzfähiges Werk angesehen zu werden, das jedoch im Rahmen der Panoramafreiheit abgebildet werden darf. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-27T21:40:00.000Z-Gestumblindi-2017-04-27T21:35:00.000Z11Beantworten
Danke für den Hinweis, das ist wirklich interessant und für uns erfreulich. Inwiefern das Urteil mit Blick auf die Schutzfähigkeit von Logos weiterhilft, bleibt abzuwarten – ich vermute, dass die Beurteilung des Werkcharakters nicht entscheidungsrelevant war, da die Klage auf Grundlage der Panoramafreiheit ja ohnehin abgewiesen worden ist. Aber da bleibt tatsächlich nur, die Urteilsbegründung abzuwarten. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-04-28T08:35:00.000Z-Gestumblindi-2017-04-27T21:40:00.000Z11Beantworten
Zumindest dürfte jetzt keiner mehr auf die Idee kommen, Fotos von Autos zu löschen, auf denen das Logo erkennbar ist. --M@rcela Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Ralf Roletschek-2017-04-28T09:19:00.000Z-Yellowcard-2017-04-28T08:35:00.000Z11Beantworten
Und Werbeplakate u.ä. sind auch "bleibend": "Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein." - wie die explizit genannten Werbungen auf Fahrzeugen! Oder? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Grand-Duc-2017-04-29T01:57:00.000Z-Ralf Roletschek-2017-04-28T09:19:00.000Z11Beantworten
Vor solchen Spekulationen würde ich nun doch mal den Text des Urteils abwarten (mein obiges Zitat stammt erst aus der Pressemitteilung). Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-04-29T10:23:00.000Z-Grand-Duc-2017-04-29T01:57:00.000Z11Beantworten
Diese Spekulation weise ich ausdrücklich zurück. Plakate sind dazu bestimmt, in kurzen Zeiten ausgetauscht zu werden. Anders als Lackierungen von Schiffen. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-04-30T15:54:00.000Z-Grand-Duc-2017-04-29T01:57:00.000Z11Beantworten
Fahrzeugwerbung ist aber auch darauf ausgelegt, nach Vertragsablauf (Mindestbelegungsdauer bei Ströer ist ein Monat, egal ob Vollwerbung oder Innenplakat) wieder entfernt zu werden. Bei normalen Plakaten sind es wohl Zwei-Wochen-Blöcke, was zumindest dann nicht viel kürzer ist, wenn es mehr als zwei Wochen hängen soll. Vom technischen Aufwand her scheinen mir Fahrzeuginnenplakate (aufklappen, Papier austauschen) leichter austauschbar als normale Aussenplakate (auf feste Platte aufkleben und die relativ umständlich befestigen?). @Pajz: Da du oben einen längeren Beitrag zu einer ähnlichen Frage geschrieben hast könntest du auch an dieser Diskussion interessiert sein :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Nenntmichruhigip-2017-05-01T09:38:00.000Z-H-stt-2017-04-30T15:54:00.000Z11Beantworten
Da ich Pajz schon im Ausgangsbeitrag dieses Threads durch Verlinkung angepingt habe, wird er die Diskussion schon mitbekommen, nehme ich an ;-) Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-01T13:01:00.000Z-Nenntmichruhigip-2017-05-01T09:38:00.000Z11Beantworten
Oh, hatte ich übersehen, sorry :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Nenntmichruhigip-2017-05-02T15:52:00.000Z-Gestumblindi-2017-05-01T13:01:00.000Z11Beantworten

Import Wappen

Hallo,

weiß jemand ob Wappen von dieser Seite importiert werden dürfen? http://www.ngw.nl/heraldrywiki/index.php/Schwand Ich habe keinen hinweis auf das Urheberrecht gefunden. Kennt sich jemand mit dem niederländichsen Recht aus Danke --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Hoefler50-2017-04-28T18:45:00.000Z-Import Wappen11Beantworten

Hallo, weiß jemand wie weiter vorgehen soll? Danke --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Hoefler50-2017-05-06T06:17:00.000Z-Hoefler50-2017-04-28T18:45:00.000Z11Beantworten

Ausschnitte aus anderen Wikipedia-Artikeln übernehmen

Kann ich ohne weiteres einen Ausschnitt aus einem anderen Wikipedia-Artikel in einem Anderen verwenden? Konkret geht es hierbei um das RIM-116 Rolling Airframe Missile System, dessen Funktion in dem Artikel der Baden-Württemberg-Klasse erklärt werden soll. Dazu besteht bereits eine hervorragende Erklärung im Artikel der Sachsen-Klasse, die lediglich leicht angepasst werden müsste. Inwiefern muss ich dafür die Erlaubnis des Autors einholen und vermerken, um nicht gegen das Urheberrrecht zu verstoßen? (nicht signierter Beitrag von Glasstower (Diskussion | Beiträge) 1. Mai 2017, 18:57:37‎)

Nicht ohne Weiteres, denn Du musst die Urheberrechte beachten. Zunächst gilt es zwei Fragen zu beantworten. 1. Weist der betroffene Ausschnitt Schöpfungshöhe auf oder handelt es sich um einen nicht kreativen, ggf. eher kurzen Sachtext, der hauptsächlich Fakten auflistet? Die Beurteilung ist unter Umständen nicht ganz einfach. 2. Wer hat den Text im Wesentlichen verfasst?
Wenn Du 1 mit „nein“ beantworten kannst, reicht es, wenn Du den Ausschnitt einfach übernimmst und in der Zusammenfassungszeile kurz auf die Übernahme hinweist.
Wenn Du 1 mit „ja“ beantwortest oder auf der sicheren Seite stehen möchtest (empfehlenswert), müssen alle wesentlichen Autoren namentlich bei der Übernahme in der Zusammenfassungszeile genannt werden, um die Lizenzbedingungen einzuhalten und damit die Urheberrechte nicht zu verletzen.
Für die Ermittlung der Autoren des betreffenden Ausschnitts können Tools hilfreich sein, beispielsweise Wikiblame. Yellowcard (D.) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Yellowcard-2017-05-01T17:30:00.000Z-Ausschnitte aus anderen Wikipedia-Artikeln übernehmen11Beantworten

Veränderung von Commons-Bildern

Hi,

bei einem Commons-Bild (Alemannisch.png oder Alemannic language location map in 1950-de.svg) stören mich die darin befindlichen Texte. Kann ich diese Texte mit MS-Paint entfernen und das Bild (natürlich mit abgewandeltem Namen) zur Verwendung wieder hochladen?

Gruß bkb (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Bussakendle-2017-05-01T18:16:00.000Z-Veränderung von Commons-Bildern11Beantworten

Ja, denn das ist der Sinn hinter freien Bildern, diese auch frei verwenden zu dürfen. Du musst halt nur die Lizenzen einhalten (also in der Regel Angabe des ursprünglichen Erstellers, in der Regel die Verwendung der gleichen Lizenz und eine Angabe zum Quellbild). Hinweis zur SVG: hier kann man verlustfrei im Quelltext des Bildes Text herausnehmen, eventuell wendest du dich dazu an die WP:Grafikwerkstatt. --Quedel Disk Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Quedel-2017-05-01T19:18:00.000Z-Bussakendle-2017-05-01T18:16:00.000Z11Beantworten

Bilder von D. Fuchsberger

Moin,
ich bin vorhin im Artikel Zimmerpflanze auf das Bild rechts gestoßen, das als own work unter CC-BY-SA hochgeladen wurde. Das stimmt natürlich nicht – hier die korrekte Beschreibung – und ist kein Einzelfall, die Benutzerin macht das seit 2008 mit historischen Gemälden, Zeichnungen und Fotos grundsätzlich so. Auf Ansprachen reagiert sie weder auf Commons noch hier. Wie geht man mit so etwas um? Die Bilder sind ja (soweit ich das beurteilen kann) rechtlich in Ordnung, nur eben falsch lizenziert. Muss man ihr Bild für Bild hinterherräumen? Und gibt es nach dem x-ten Lizenzverstoß irgendeine »mittelschwere« Art Sanktion zwischen Nachricht auf der Disk und Sperrung?
Grüße — Máel Milscothach D Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Máel Milscothach-2017-05-01T20:20:00.000Z-Bilder von D. Fuchsberger11Beantworten

Ich befürchte, da wird man um das Bild für Bild nachlizensieren nicht herum kommen.
Was die Sanktionsmöglichkeiten angeht solltest Du Dich mit den Admins auf Commons abstimmen. Ich bezweifle allerdings, dass eine Sperre hier effektiv wäre. Schließlich war der Nutzer zuletzt im September 2016 aktiv und man kann ihn ja nicht gleich indefinit sperren... // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-05-01T20:48:00.000Z-Máel Milscothach-2017-05-01T20:20:00.000Z11Beantworten
(Quasi-BK) Wie man auf der Commons-Benutzerdiskussionsseite sieht, wurden schon einige Uploads von D. Fuchsberger gelöscht. Offenbar waren auch Werke darunter, bei denen die Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben sind oder Gemeinfreiheit zumindest alles andere als sicher schien (Bilder von 1937, 1938 und gar etwas von einer zeitgenössischen Künstlerin). Im konkreten Fall haben wir das Glück, dass du herausgefunden hast, dass es sich um ein Gemälde des 1925 verstorbenen Vojtěch Hynais handelt, und dementsprechend kann man die Bildbeschreibung und Lizenz anpassen. Sollte D. Fuchsberger das Originalgemälde selbst fotografiert (also nicht nur eine Reproduktion reproduziert) haben, könnte sie sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, Lichtbildschutz für die Reproduktion in Anspruch nehmen zu können, und das Lichtbild vom (gemeinfreien) Gemälde somit als solches unter eine freie Lizenz stellen wollen, aber danach sieht es mir nicht wirklich aus. "Bild für Bild hinterherräumen" ist wohl wirklich alles, was für den aktuellen Upload-Bestand übrigbleibt. D. Fuchsberger war nun seit September 2016 nicht mehr aktiv; sollte sie wieder aktiv werden und sich unbelehrbar zeigen, muss man wohl eine Sperrung auf Commons ins Auge fassen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-01T21:07:00.000Z-Máel Milscothach-2017-05-01T20:20:00.000Z11Beantworten
D.Fuchsberger ist vielfach publizierte Autorin und ich bin ihr sehr dankbar, dass sie an der Wikipedia mitarbeitet. Das mit den Bildern hat sie noch immer nicht ganz verstanden (vielleicht eine Generationsfrage, vielleicht auch ein mehr oder weniger hartnäckiger Verständnisfehler), das macht aber nichts, denn ihre Art Fehler kann man einfach korrigieren. Also macht das bitte einfach. Ich kann sie auch nochmal ansprechen, aber ich bitte sehr darum, dass ihr keine irgendwie gearteten Drohungen oder gar Sanktionen aussprecht. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-02T11:43:00.000Z-Máel Milscothach-2017-05-01T20:20:00.000Z11Beantworten
"Ihre Art Fehler" besteht offenbar darin, ohne weitere Recherchen Bilder hochzuladen und keinerlei Informationen zu diesen Bildern bzw. eine falsche Lizenz anzugeben. Und es sind ja nicht nur Bilder, die eindeutig gemeinfrei sind, etliche wurden auch gelöscht, wie gesagt. Für immer hinnehmen kann man das auf Commons schon nicht. Wenn du, h-stt, versuchen willst, ihr die nötigen Grundlagen zu vermitteln - gerne! Sehr begrüssenswert. So schwer sollte es ja nicht sein, zu verstehen, dass man a) nur Bilder hochladen darf, die entweder nachweislich gemeinfrei oder frei lizenziert sind, b) fremde Werke durch Scan nicht zu "own work" werden und c) der urheberrechtliche Status durch Angaben zum Urheber dokumentiert werden muss. Und ebenfalls wie gesagt: Gegenwärtig würde ich auf Commons auch keine Sanktionen aussprechen wollen (obwohl es schon etwas viel war), aber sollte sie trotz deiner Beratung dann einfach so weitermachen wie bisher, wäre "vielfach publizierte Autorin" auch kein Grund, sie irgendwie anders als jeden anderen Uploader zu behandeln. An die Regeln halten müssen sich alle gleichermassen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-02T14:51:00.000Z-H-stt-2017-05-02T11:43:00.000Z11Beantworten
(BK) Vielen Dank für eure Antworten, ich werde mal schauen, ob ich Zeit und Lust zum Nacharbeiten habe.
Henning, ich glaube nicht, dass es sich um ein Generationenproblem handelt. Es gibt genug ältere Semester in der Wikipedia, die sich die Mühe machen, sich einzulesen. Oder die zumindest in irgendeiner Form reagieren, wenn sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Vielleicht könntest du Frau Fuchsberger mal ansprechen (der Kontakt scheint ja schon da zu sein), aber wenn sie so weitermacht wie bisher, hätte ich kein schlechtes Gewissen dabei, den Fall an die Commons-Admins weiterzureichen. — Máel Milscothach D Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Máel Milscothach-2017-05-02T15:05:00.000Z-Gestumblindi-2017-05-02T14:51:00.000Z11Beantworten
Ich bin Commons-Admin, der Fall ist also gewissermassen schon "weitergeleitet" ;-) Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-02T15:08:00.000Z-Máel Milscothach-2017-05-02T15:05:00.000Z11Beantworten
Ach so! Ämterhäufung ist ’ne praktische Sache ;) — Máel Milscothach D Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Máel Milscothach-2017-05-02T15:21:00.000Z-Gestumblindi-2017-05-02T15:08:00.000Z11Beantworten

Bild mithilfe von Zeitschriftenartikeln erzeugt Datei:Darstellung Diamantan.svg Datei:DiamantanDerivat.svg

Hallo, die beiden o.g. Bilder habe ich mithilfe von verschiedenen Zeitschriftenartikeln erstellt. Weiß jemand, ob die Bilder dann meine eigenen Werke sind oder ob ich als Quelle die jeweiligen Zeitschriftenartikel angeben muss?

LG, --DorGe (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-DorGe-2017-05-03T10:48:00.000Z-Bild mithilfe von Zeitschriftenartikeln erzeugt Datei:Darstellung Diamantan.svg11Beantworten

Das sind Standard-Darstellungen, an denen kann niemand Urheberrechte haben, so dass es weder dein Werk, noch das von jemand anderem ist. Du solltest nur angeben, woher du die Daten bezogen hast, aus denen du die Darstellung erstellt hast. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-03T11:13:00.000Z-DorGe-2017-05-03T10:48:00.000Z11Beantworten
Vielen Dank! Kennzeichne ich die Dateien dann als "mein eigenes Werk" und gebe die Quellen in der Beschreibung an? Oder wie kennzeichnet man so etwas am besten? (Ich bin hier noch absoluter Neuling...) LG, --DorGe (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-DorGe-2017-05-03T11:57:00.000Z-H-stt-2017-05-03T11:13:00.000Z11Beantworten
Auf Commons werden solche Dateien mit dem Baustein {{PD-ineligible}} gekennzeichnet und unter Source trägst du {{own}} ein. Dann kannst du unter Description erwähnen, woher die zugrundeliegenden Daten stammen. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-03T12:53:00.000Z-DorGe-2017-05-03T11:57:00.000Z11Beantworten
Für Chemikalien gibt es {{PD-chem}}. Du kannst mittels {{own based}} auf den konsultierten Zeitschriftenartikel hinweisen. --Leyo Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Leyo-2017-05-03T13:02:00.000Z-H-stt-2017-05-03T12:53:00.000Z11Beantworten

Patenschaft#Ehrenpatenschaften

Der Text übernimmt einige Sätze 1:1 von der als Quelle angegebenene Website [8]. Ich bin mir über die Rechtslage nicht im Klaren: Würde es reichen, hier umzuformulieren oder müsste man gar etwas dagegen unternehmen, dass die Urheberrechtsverletzung in der Versionsgeschichte gespeichert ist? Oder reichen die wenigen Sätze für eine URV gar nicht aus? -- Discostu (Disk) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Discostu-2017-05-05T11:19:00.000Z-Patenschaft#Ehrenpatenschaften11Beantworten

Bei diesen Sätzen sehe ich keine Schutzfähigkeit. Die können bedenkenlos übernommen werden. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-05T12:39:00.000Z-Discostu-2017-05-05T11:19:00.000Z11Beantworten

Verwendung von Archivmaterial (Arquivo Municipal de Lisboa) möglich?

dieser Plan wäre super für den Artikel Estufa Fria de Lisboa, der Ingenieur Edgar Cardoso ist allerdings erst 2000 gestorben - greift hier vielleicht eine Ausnahme, weil es ein öffentlicher Auftrag war und das Dokument vom Stadtarchiv bereitgestellt wird? Die Estufa Fria ist eine städtische Institution. Es gäbe auch ältere Karten von 1929, wie sieht es da aus? Merci schon mal, 0000ff (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-0000ff-2017-05-05T12:34:00.000Z-Verwendung von Archivmaterial (Arquivo Municipal de Lisboa) möglich?11Beantworten

Da sehe ich leider keine Chance. Der Plan verwendet individuelle Zeichnungen im Schnitt und ist daher sicher schutzfähig und offenkundig nicht alt genug. Amtliches Werk ist er auch nicht. Bei dem alten Plan von 1929 müsste man versuchen, das Todesjahr des Entwerfers zu ermitteln. Wenn der 1946 oder früher gestorben ist, kannst du ihn nutzen. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-05T12:42:00.000Z-0000ff-2017-05-05T12:34:00.000Z11Beantworten

Bild von Meret Oppenheims bekanntestem Werk

Mag sich ein Kundiger diese Entscheidung ansehen, da sie für mich nicht verständlich ist. Oppenheim starb 1985. VG -- Alinea (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Alinea-2017-05-07T19:06:00.000Z-Bild von Meret Oppenheims bekanntestem Werk11Beantworten

Das Bild an sich ist unter einer CC Lizenz bei Flickr hochgeladen. Das Bild (nicht das Motiv) ist daher richtig hochgeladen. Vermutlich gilt bei diesem Kunstwerk die Panoramafreiheit, was auch ein Ablichten vor den 70 Jahren möglich macht. Wie das hier gilt, kann ich dir nicht ganz genau sagen, da ich weder erkennen kann, wo das Foto aufgenommen wurde, noch die Grenzen der Panoramafreiheit genau kenne. Aber so würde ich das interpretieren. Berichtigt mich, falls ich falsch liege. /Pearli (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Pearli-2017-05-07T19:19:00.000Z-Alinea-2017-05-07T19:06:00.000Z11Beantworten
Enschuldige, aber das mit der Panoramafreiheit ist hier echt Käse:
  1. wurde dieses Bild offensichtlich im Innenraum eines Museums auf genommen (!= Kriterium öffentlich)
  2. ist dieser Fell-Teller sicher nicht für seine natürliche Lebensdauer da montiert (!= Kriterium bleibend)
// Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-05-07T19:42:00.000Z-Pearli-2017-05-07T19:19:00.000Z11Beantworten
Seit wann kann denn ein Museum nicht öffentlich sein? /Pearli (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Pearli-2017-05-08T14:03:00.000Z-Martin Kraft-2017-05-07T19:42:00.000Z11Beantworten
Siehe Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“: Der Schrankenregelung unterfällt die Wiedergabe von Werken nur, wenn diese sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden.. — Raymond Disk. Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Raymond-2017-05-08T14:12:00.000Z-Pearli-2017-05-08T14:03:00.000Z11Beantworten
dann habe ich jetzt mal einen Dateiüberprüfungsauftrag bei Commons eingestellt. --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Goesseln-2017-05-07T19:38:00.000Z-Pearli-2017-05-07T19:19:00.000Z11Beantworten
Ob das Bild ein URV ist oder nicht hängt ganz davon ab, ob der Photograph die Erlaubnis der Rechteinhaber hat, dieses Werk abzubilden. Leider dokumentiert Flickr so etwas nicht. Und daher können wir nur mutmaßen. Da sich aber kaum jemand außerhalb der WP um solche Dinge kümmert, würde ich davon ausgehen, dass es keine solche Abbildungsfreigabe gibt. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-05-07T19:42:00.000Z-Alinea-2017-05-07T19:06:00.000Z11Beantworten
nicht ganz richtig: Da das Foto von dem an sich noch 40 Jahre unter Urheberrecht fallenden Objekt durch das Hochladen bei Commons mit den Weihen der Gemeinfreiheit versehen wird und anschließend jeder mit dem Material machen kann, was er will, solange er den Ururheber und den Fotografen und die Quelle nennt, müsste die o.a. "Erlaubnis des Rechteinhabers" nicht nur das Abbilden, sondern auch die weltweite Verbreitung und Benutzung beinhalten. Oder so ähnlich. --Goesseln (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Goesseln-2017-05-07T19:49:00.000Z-Martin Kraft-2017-05-07T19:42:00.000Z11Beantworten
Das abgebildete Werk muss doch nicht gemeinfrei sein, damit man es abbilden darf! Die CC-Lizenz bezieht sich doch nur auf das Photo und solange das legal veröffentlicht werden darf, können die zu Grunde liegenden Werke auch proprietär bleiben. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-05-07T20:56:00.000Z-Goesseln-2017-05-07T19:49:00.000Z11Beantworten
Nicht ohne weiteres. CC-Lizenzen ohne den Baustein "ND" (no derivatives), den wir hier ja nicht akzeptieren, erlauben ja auch abgeleitete Werke. Ich darf also abgeleitete Werke von allem, was auf einem CC-BY-lizenzierten Foto zu sehen ist, schaffen und auch kommerziell vertreiben. Eine Freigabe für dieses Foto wäre also ein sehr weitgehender Verzicht der Erben (oder sonstigen Rechteinhaber) auf ihre Rechte; zumindest dürfte es dann ja jedermann z.B. auf Postkarten, Tassen oder T-Shirts drucken und diese verkaufen. Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-07T23:11:00.000Z-Martin Kraft-2017-05-07T20:56:00.000Z11Beantworten
Ja, Man darf sehr weitgehende Bearbeitungen dieser Abbildung des Werkes durchführen. Aber nein, man darf nicht einfach das Werk selbst kopieren und nach belieben verändern - auch wenn es eine Abbildung unter CC gibt.
Das ist doch letztlich genauso wie bei der Panoramafreiheit: Die gestattet ja auch bloß die Abbildung und macht nicht das Werk ans sich gemeinfrei. // Martin K. (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Martin Kraft-2017-05-07T23:18:00.000Z-Gestumblindi-2017-05-07T23:11:00.000Z11Beantworten
Im Falle dieser Pelztasse kann man noch annehmen, dass es möglich wäre, eine CC-BY-Lizenz "nur" für die Abbildung und damit deren Bearbeitungen (in mehr oder weniger zweidimensionaler Form) zu vergeben, ohne damit eine Freigabe für die Pelztasse als solche zu erteilen; spätestens bei zweidimensionalen Werken (wie Gemälden) würde die Unterscheidung dann aber doch recht akademisch. Wenn eine CC-BY-Lizenz für die Abbildung eines Gemäldes erteilt wird, hat der Rechteinhaber nicht mehr viel von den Rechten am "Werk an sich" (das dann jederzeit z.B. als Poster etc. reproduziert und vermarktet werden kann). Gestumblindi Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Gestumblindi-2017-05-07T23:25:00.000Z-Martin Kraft-2017-05-07T23:18:00.000Z11Beantworten
Danke für den Hinweis, ich habe gerade den DR auf Common entschieden und das Bild gelöscht. Grüße --h-stt !? Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-H-stt-2017-05-08T11:42:00.000Z-Alinea-2017-05-07T19:06:00.000Z11Beantworten

Streifentenrek

Auf der Internetseite animaldiversity.org ist dieses Bild unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht (nicht von mir). Ich möchte das Bild gerne im Artikel Streifentenreks verwenden. Bisher gibt es auf Commons noch kein Bild, auf dem man das Stridulationsorgan erkennen kann. Kann ich hier die Urheberrechte prüfen und das Bild auf Commons hochladen lassen, oder gibt es dafür eine spezielle Seite? Der Dateiname oder die Beschreibung auf Commons sollte "Hemicentetes semispinosus" und "stridulatory organ" oder "stridulating organ" enthalten.--78.53.229.250 Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-78.53.229.250-2017-05-08T01:25:00.000Z-Streifentenrek11Beantworten

Das geht leider nicht, da die CC-BY-NC..-Lizenz nicht mit unseren Spielregeln kompatibel ist (das NC stört). Du könntest versuchen, vom Fotografen Link Olson eine Freigabe unter CC-BY-SA zu bekommen. --Túrelio (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Túrelio-2017-05-08T06:04:00.000Z-78.53.229.250-2017-05-08T01:25:00.000Z11Beantworten
Es gibt in der Mediathek des NDR einen Film ("Expeditionen ins Tierreich, Madagaskar - Im Dschungelreich der Halbaffen", noch bis 9.5.2017 verfügbar), in dem zwischen Minute 0:28:54 und 0:29:04 ebenfalls Nahaufnahmen des Stridulationsorgans zu sehen sind. Aber ich vermute mal, ein Screenshot daraus wäre auf Wikipedia auch nicht erlaubt, oder?
Ansonsten, selbst wenn ich den Forscher privat anschreibe und frage, ob CC-BY-SA auch OK wäre (eigentlich möchte ich lieber anonym bleiben), wie käme das Bild und seine Erlaubnis dann nach Wikipedia? Müßte er es selbst hochladen? Und gibt es hier keine Stelle, die sich um so etwas kümmert? Immerhin ist das Bild ja schon im Netz verfügbar. --78.53.232.169 Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-78.53.232.169-2017-05-08T19:20:00.000Z-Túrelio-2017-05-08T06:04:00.000Z11Beantworten

Ulrich Walwei

Hat dieser aus fünf Säzen berstehende Text über Dr. Ulrich Walwei Schöpfungshöhe? Nuuk meinte, man könnte ihn einfach wortwörtlich kopieren, um daraus einen Wikipedia-Artikel zu estellen. --87.153.123.159 Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-87.153.123.159-2017-05-08T11:46:00.000Z-Ulrich Walwei11Beantworten

Reine Faktenaufstellung in Satzform. Das ist für meinen Geschmack so banal, dass man das durchaus kopieren dürfte. --Quedel Disk Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Quedel-2017-05-08T12:00:00.000Z-87.153.123.159-2017-05-08T11:46:00.000Z11Beantworten
Besser wäre es aber, eigene Formulierungen zu finden. --tsor (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Tsor-2017-05-08T14:11:00.000Z-Quedel-2017-05-08T12:00:00.000Z11Beantworten

Benutzer:Eschenmoser/Özlem Ünsal

Moin, ich habe den Artikel auf Anfrage zunächst in meinem BNR wiederhergestellt. Nun wurde angemerkt, dass der Inhalt weitgehend aus [9] übernommen wurde. Das Wiki ist unter CC-by-sa-3.0 lizenziert. Können wir das hier lizenzkonform weiternutzen? --Eschenmoser (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Eschenmoser-2017-05-08T17:58:00.000Z-Benutzer:Eschenmoser/Özlem Ünsal11Beantworten

Eigentlich ja, auch wenn es unter CC-by/3.0 lizensiert ist. weiß nur nicht, obs da eine Möglichkeit des Transwiki-Imports gibt für die Versionsgeschichte? --Quedel Disk Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Quedel-2017-05-08T18:28:00.000Z-Eschenmoser-2017-05-08T17:58:00.000Z11Beantworten
Danke, wer könnte das denn wissen? --Eschenmoser (Diskussion) Wikipedia:Urheberrechtsfragen#c-Eschenmoser-2017-05-09T04:45:00.000Z-Quedel-2017-05-08T18:28:00.000Z11Beantworten