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Freie Software

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Freie Software ist Software, deren Lizenz es ausdrücklich erlaubt, sie für jeden Zweck zu nutzen, sie beliebig zu kopieren, studieren, zu verändern und weiterzuverteilen. Der Quellcode ist frei zugänglich, und muss auch frei zugänglich bleiben. Lizenzen, die diese Freiheiten nicht gewähren, werden im Gegenzug als proprietär oder unfrei bezeichnet.

Der Begriff Frei bezieht sich dabei nicht auf einen kostenlosen Aspekt, sondern auf die genannten Freiheiten aus der Sicht der Nutzer und Programmierer. Richard Stallman, der Vater der freien Software, prägte den Ausspruch: Free as in freedom, not as in free beer (frei wie in Freiheit, nicht wie in Freibier). Wenn dem Käufer einer kostenpflichtigen Software die genannten Rechte, einschliesslich des Kopieren und kostenlosen und kostenpflichtigen Weiterverteilens, eingeräumt werden, handelt es sich um freie Software. Freie Software ist daher deutlich zu unterscheiden vom Begriff Freeware, die kostenlos ist, aber meist nicht studiert und verändert werden darf.

Geschichte

In den 1960 und 1970er Jahren wurde Software als Zugabe zu Computern gesehen, um sie nützlich zu machen. Programmierer tauschten die Software dabei frei untereinander aus und gaben häufig den entsprechenden Quelltext weiter. Insbesondere in großen Benutzergruppen wie der DEC User Group (DECUS) war das üblich. In den späten 1970er Jahren begannen Firmen „Softwarelizenzen“ einzuführen, welche den Nutzen, die Weitergabe und die Möglichkeit der Veränderung der Programme einschränkte. Außerdem wurden viele Programme nicht mehr im Quellcode geliefert, sondern nur noch in maschinenlesbarer Form, was eine Veränderung nahezu unmöglich machte. Damit wurden die angestellten Programmierer sowie die Nutzer der entsprechenden Software eingeschränkt, Software wurde zu einem künstlich verknappten Gut.

In diese Zeit fiel die Arbeit von Richard Stallman am „AI Lab“ (Abteilung für Künstliche Intelligenz) des Massachusetts Institute of Technology. Als dort ebenfalls proprietäre Software in den Laboren eingeführt wurde, bemühte Stallman sich darum, durch das Programmieren alternativer Software eine Monopolstellung proprietärer Anbieter zu verhindern. Er folgte damit seinen Prinzipien einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die einen freien und ungehinderten Austausch von Software vorsahen. Dies gipfelte im September 1983 in der Ankündigung des GNU-Projekts, das einen freien UNIX-Klon namens GNU erstellen wollte. Kurze Zeit später gründete er die Free Software Foundation, die sich der Förderung und Produktion freier Software verschrieb.

Um die im GNU-Projekt geschriebene Software anderen Programmierern frei zugänglich zu machen und zu gewährleisten, dass das Recht auf freien Zugang, freie Verbreitung und die Möglichkeit zur Abänderung nicht verloren gehen konnte, entwarf Stallman das Copyleft-Prinzip, und wandte darauf aufbauende Lizenzen auf die geschriebene GNU-Software an. 1989 fasste er die jeweils programmabhängigen Lizenzen mit Hilfe des Rechtsprofessors Eben Moglen zu einer einzigen Lizenz, der GNU General Public License (GPL) zusammen, der meistverbreiteten Freie-Software-Lizenz.

1993 stellte Linus Torvalds den von ihm geschriebenen Betriebssystem-Kern Linux unter die GPL: Seitdem entwickelte sich Linux zu einem der bekanntesten Stücke freier Software (siehe auch Geschichte von Linux). 1997 veröffentlichte Eric S. Raymond das Essay „The Cathedral and the Bazaar“, das die Firma Netscape dazu veranlasste, den Quelltext des Netscape Navigators frei zu geben. Das daraus später entstandene Produkt Mozilla Firefox gehört ebenfalls zu den bekanntesten Stücken freier Software.

Nach der Veröffentlichung des Essay durch Raymond gründeten dieser, Bruce Perens und Tim O'Reilly die Open Source Initiative mit dem Ziel, den Begriff der freien Software durch den Begriff Open Source abzulösen, da dieser weniger ideologisch belastet sei. Bis heute sorgen die beiden Bezeichnungen immer wieder für Verwirrung und Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Unterstützern.

Lizenzen

Richard Stallman und die Free Software Foundation (FSF) definieren Software als frei, wenn ihre Lizenz folgende Freiheitsrechte einräumt:

  • Freiheit 0: das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
  • Freiheit 1: das Programm zu studieren und zu verändern.
  • Freiheit 2: das Programm zu kopieren.
  • Freiheit 3: das Programm zu verbessern und zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.

Für Freiheit 1 und 3 ist der Zugang zum Quellcode Voraussetzung, sonst wird das Verändern eines Programms schwer bis unmöglich.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Software als proprietär oder unfrei bezeichnet.

Es gibt verschiedene Typen von Lizenzen, die die Kriterien freier Software erfüllen:

  • Copyleft-Lizenzen, die GNU General Public License (GPL) ist die am häufigsten verwendete. Der Autor behält das Copyright und es sind Klauseln enthalten, dass veränderte und weitergegebene Software frei bleibt. Auch der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden.
  • Public-Domain-Lizenzen. Der Autor verzichtet auf das Copyright. Damit kann jeder alles mit der Software machen, z. B. in eigene Programme einbauen und verkaufen.
  • Bei BSD-artigen Lizenzen behält der Autor das Copyright. Diese „Ehre, wem Ehre gebührt“ Lizenz enthält den Autor und oft auch einen Haftungsausschluss. Veränderung und Weitergabe in jeder Form ist erlaubt, d. h. sie darf auch in proprietäre Software eingebaut werden. In diese Klasse fallen die Apache-Lizenz und die MIT-Lizenz.

Freie-Software-Bewegung und Open Source

Der Ausdruck „freie Software“ wird allgemein als Synonym für „Open-Source-Software (OSS)“ verwendet, wenn auch die Verfechter der jeweiligen Begriffe verschiedene Schwerpunkte setzen. Obwohl weitgehende Einigkeit herrscht, kritisiert die FSF an der jüngeren Open-Source-Bewegung unter anderem, dass der Begriff Open Source Unklarheiten schafft und sich nur an technischen, nicht aber an sozialethischen Fragen orientiert.

Bekannte Persönlichkeiten

Beispiele freier Software

Die Liste freier Software wird immer länger, siehe FSF/UNESCO Free Software Directory (englisch). Einige der wichtigsten Projekte sind:

Bedeutung

Betriebswirtschaftliche Sichtweise

Freie Software kann, gemäß den vier Freiheiten, nahezu beliebig kopiert und weitergegeben werden. Eine Restriktion des freien Kopierens und der freien Weitergabe ist mit dem Begriff der freien Software nicht vereinbar. Freie Software muss dabei aber nicht zwingend kostenlos sein, sondern kann auch verkauft werden. Dabei muss aber immer der Quelltext frei zur Vefügung gestellt werden. Typische Beispiele für solche Geschäfte sind Firmen wie Red Hat und Trolltech.

Diese Art der Softwareherstellung beeinflusst über kurz oder lang die Geschäftsstrategie eines jeden Softwareherstellers.

Volkswirtschaftliche Sichtweise

Gewöhnlicherweise werden Innovationen nicht durch hohe Margen, sondern durch einen breiten Absatz in den Verkehr gebracht. Freie Software wird deshalb von einigen Wirtschaftswissenschaftlern als gute Möglichkeit gesehen, qualitativ hochwertige Software ohne Lizenzkosten zu erhalten und die allgemein hohen Servicekosten konstant zu halten oder zu senken.

Freie Software unterliegt keiner Rivalität und auch nicht dem Ausschlussprinzip, ist somit ein spezifisch öffentliches Gut und kann per Definition nicht einem üblichen Marktgeschehen unterliegen. Dennoch betrachten die Herausgeber proprietärer Software sie als eine ernste Bedrohung für ihr Geschäft und versuchen deshalb, potenzielle Kunden von der Benutzung freier Software abzuhalten. Als Argumente führen sie u. a. garantierte, bessere Qualität proprietärer Software, besonders im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, sowie bessere Dienstleistungen an. In einigen Fällen versuchten Entwickler proprietärer Software Entwicklern von Freier Software Patent- und Urheberrechtsverletzungen vorzuwerfen, um sie vom Markt zu drängen.

Politische Sichtweise

Viele Politiker in Deutschland sehen das (größtenteils) freie GNU/Linux als zukünftigen Ersatz für das vorherrschende proprietäre Betriebssystem Windows. Häufig wird eine Übereinstimmung von Transparenz in einer Demokratie und der Transparenz der freien Software hergestellt.

Einige Menschen sehen in der Freie-Software-Bewegung sogar eine Möglichkeit, den Kapitalismus zu überwinden. In Deutschland beschäftigt sich hauptsächlich das Projekt Oekonux mit dieser Thematik. Andere sehen in freier Software lediglich einen weiteren Wettbewerber innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung.

Die Freiheit, die Software in andere Sprachen zu übersetzen, kommt besonders denjenigen Sprachgruppen zugute, für die eine Übersetzung nicht kommerziell interessant ist.

Zudem fließt bei Verwendung freier Software kein Geld in fremde Länder ab, wo die Anbieter proprietärer Software ihren Firmenhauptsitz haben. Alle Mittel, die vor Ort für IT bereit stehen können daher unmittelbar in die IT-Wirtschaft vor Ort einfließen.

Weltpolitische Sichtweise

Die Freiheit der Software wird vom 3. UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) als schützenswert anerkannt. Sie gehört zu den elementaren Forderungen der Zivilgesellschaft, mit der die digitale Spaltung überwunden werden soll.

Unter digitaler Spaltung wird die Spaltung in Länder / Regionen der Erde bezeichnet, die sich die Beschaffung von Software leisten können, und solche, die dies nicht können. Teilweise gibt es auch aufgrund der wirtschaftlichen Unattraktivität in ihren Fällen keine angepasste proprietäre (geschlossenen) Software.

„Durch freie Software haben Entwickler in anderen Kulturräumen die Freiheit, Programme an ihre Sprache und Gegebenheiten anzupassen, um sie dann kommerziell oder nichtkommerziell weiterzugeben. Bei proprietärer Software ist dies generell verboten und von der Gnade des Herstellers abhängig“ (Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe und Vertreter des zivilgesellschaftlichen WSIS Koordinierungskreises in der deutschen Regierungsdelegation, 2003)*[1].

Freie Software war und ist kontrovers

Zwischen 1960 und 1970 etablierte sich hauptsächlich an akademischen US-Einrichtungen (Stanford, Berkeley, Carnegie Mellon und MIT) eine „Hacker-Kultur“, für die es selbstverständlich war, ihre Software-Verbesserungen mit anderen Programmierern zu teilen. Es war auch gängige Praxis, den Quelltext der mit Computersystemen ausgelieferten Software mitzuliefern. Dadurch kamen viele Vorschläge für Verbesserungen und Fehlerkorrekturen zu den Computerherstellern zurück.

1969 entwickelte AT&T die erste Version des Betriebssystems Unix. Als eine der ersten entschied die Berkeley Universität, dieses Betriebssystem zu Forschungszwecken einzusetzen. Diese Arbeiten resultierten schließlich in einer Berkeley Software Distribution (BSD) des AT&T Unix. AT&T erkannte einen potentiellen Markt und brachte eine kommerzielle Version, nämlich UNIX System V, auf den Markt.

Zwischen 1970 und 1980, mit dem Aufkommen von (finanzierbaren) Mikrocomputern von IBM, Apple, Atari, Commodore etc. wurde es üblich, Software getrennt von Computer-Hardware zu verkaufen und den Quelltext vor der Konkurrenz zu verbergen; d.h. die Software wurde proprietär. Immer mehr „Hacker“ wurden von den Softwarefirmen angestellt und die bisher wahrgenommenen Freiheiten wurden stark eingeschränkt.

Es war Richard Stallman – ein Student am Massachusetts Institute of Technology (MIT) – der für die Fortführung und Stärkung der Freien-Software-Bewegung sorgte. In den Anfängen seines Studiums begann er die Entwicklung von Emacs (ein funktional äußerst umfangreicher Texteditor) für ihn selbstverständlich mit frei verfügbarem Quelltext. Als kommerzielle Interessen mehr und mehr für das verstärkte Aufkommen von proprietärer Software sorgten, formte er eine philosophische Sicht, dass Software frei sein sollte. In einem Interview sagt er 1999:

„Ich stand vor einer Entscheidung: Entweder ich betrete die Welt der proprietären Software, unterschreibe Geheimhaltungsvereinbarungen und verspreche, meinen Hacker-Kameraden nicht zu helfen. Oder ich verlasse das Tätigkeitsfeld der Computer gänzlich. Oder ich suche eine Möglichkeit, wie ein Programmierer etwas Gutes tun kann. Ich fragte mich, ob es ein Programm oder mehrere Programme gibt, die ich schreiben könnte, um wieder eine Community zu ermöglichen.“

Stallman entschied sich für die Freiheit und startete im Jahr 1983 das GNU-Projekt („GNU's not UNIX“), dessen Ziel es war, ein komplett freies Unix-kompatibles Betriebssystem zu schaffen.

Um sicherzugehen, dass diese Software immer frei geändert und weitergegeben werden kann, schrieb er zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Eben Moglen die GNU General Public License (GPL). Im Vorwort der GPL heißt es:

„... die GNU General Public License hat den Zweck, Ihnen die Freiheit zu garantieren, Freie Software zu verteilen und zu ändern – um zu gewährleisten, dass die Software für alle Benutzer frei ist.“

Es ist ein wichtiger Aspekt, dass frei im Sinne von Freiheit und nicht frei von Kosten gemeint ist:

„Wenn wir von Freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public License wurde so entworfen, dass sie gewährleistet, dass jeder die Freiheit hat,
Kopien der Software zu verteilen (und für diese Leistung, wenn man möchte, ein Entgelt zu verlangen),
den Quellcode zu erhalten oder ihn sich zu besorgen, wenn man möchte,
die Software zu verändern oder Teile davon in neuen, gleichermaßen freien Programmen zu verwenden und
darüber informiert zu sein, dass jeder diese Rechte hat.“

Im Jahr 1985 gründete Stallman die gemeinnützige Stiftung Free Software Foundation (FSF) zur Förderung der Entwicklung von GNU und GPL verwandter Software. Derzeit (März 2004) sind knapp 3.000 GNU-Pakete im „Free Software Directory“, welches 1999 ebenfalls als ein Projekt der FSF startete, eingetragen.

Die letzte Kontroverse löste Andrew Tridgell 2005 aus, als er das BitKeeper-Protokoll reverse engineerte, und Larry McVoy dazu veranlasste, die freie Benutzung von BitKeeper wieder zu verbieten. Das gab der Entwicklung von freien Quellcode-Verwaltungssystemen einen neuen Schub.

Vor- und Nachteile freier Software

Ein Vorteil freier Software liegt in der Möglichkeit, die Software ungehindert zu verändern und zu verteilen. Freie Software kann unbegrenzt an eigene Bedürfnisse angepasst und ein daraus resultierendes Produkt als freie Software weiterverteilt werden. Hierdurch erreicht der Nutzer die Unabhängigkeit von einzelnen Projekten und Herstellern. Ebenso ist es möglich, freie Software kommerziell zu verwerten.

Ein Nachteil freier Software ist der Verlust der Kontrolle über ein Werk. Mit der Veröffentlichung eines Werkes besteht für Jedermann Zugriff auf dieses und es kann zu jedem Zweck verändert und benutzt werden, ohne das der Urheber darüber informiert werden muss. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Veränderungen nicht offen gelegt werden, obwohl es die Lizenz erfordert. In solchen Fällen ist der Nachweis der Lizenzverletzung oftmals schwierig und mit hohem Aufwand verbunden.

Es muss beachtet werden, dass einige Vor- und Nachteile von den jeweiligen Lizenzen abhängen. So erlauben z. B. einige Lizenzen Veränderungen nur, wenn diese Veränderungen wieder öffentlich zugänglich gemacht werden, während einige Lizenzen es auch erlauben, die Änderungen geschlossen zu halten.

Hindernisse und Bedrohungen für freie Software

Die Vorteile, dass der Herausgeber auf den weiteren Umlauf seiner Software keinen Einfluss mehr hat, und die Funktionsweise offen liegt, werfen eine Reihe von Konflikten zu den gängigen Geschäftspraktiken im Umgang mit Software auf.

Proprietäre Schnittstellen

Hardware-Hersteller gehen immer mehr dazu über, die Schnittstellenspezifikationen geheim zu halten, um der Konkurrenz das Kopieren von technischen Lösungsmethoden zu verwehren. Der Grund liegt im zunehmenden Wettbewerbsdruck und in der Einfachheit des Schutzes gegenüber der Patentierung. Wenn nicht öffentlich dokumentiert ist, wie die Geräte anzusteuern sind, erleidet die Hardwareunterstützung freier Betriebssysteme mittels freier Treiber einen schweren Rückschlag.

Andererseits haben die Hersteller die Benutzer größerer freier Plattformen (GNU-Projekt, Linux, X) als Kundengruppe erkannt. Viele von ihnen stellen proprietäre Treiber zur Verfügung. Diese Treiber stoßen unter den Anhängern freier Software auf höchst geteilte Meinungen: Einige sind glücklich darüber, dass sie die Unterstützung der Hardware-Hersteller errungen haben und ihre Hardware durch ihr präferiertes Betriebssystem nun voll unterstützt wird, andere haben Bedenken, dass man aufgrund der proprietären Treiber nicht mehr von einem freien Betriebssystem sprechen könne.

Sollte der Hersteller keinen entsprechenden Treiber zur Verfügung gestellt haben, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Treiber für eine andere Plattform zu verwenden und über die Schnittstellen der Zielplattform darauf zuzugreifen. Dies hat sich jedoch als eine in der Praxis zweitklassige Lösung herausgestellt, insbesondere, wenn Hardware-Treiber in einer hoch privilegierten Ebene im System laufen und somit beim kleinsten Fehler komplette Abstürze verursachen können.

Eine generelle Schnittstellenfreigabe würde die Benutzer freier Softwareplattformen sicherlich entlasten. Neben der philosophischen Sichtweise ist es eine Frage der Systemstabilität, denn sollte beispielsweise ein proprietärer Linux-Netzwerkkartentreiber regelmäßig zu Abstürzen des Systems führen, wären die Linux-Entwickler dagegen machtlos und es würde von der Gnade des Herstellers abhängen, ob der Fehler behoben würde.

Software-Patente

Die regelmäßig in den Schlagzeilen auftauchenden Softwarepatente haben auf freie Software einen besonders schwerwiegenden Einfluss, denn es ist zum Teil rechtlich noch nicht einmal möglich, mit freier Software die Patentauflagen zu erfüllen. Diese bestehen nämlich in einigen Fällen auf einer Gebühr pro in Umlauf gebrachte Kopie, aber freie Software verlangt gerade, dass der Herausgeber darauf keinen Einfluss haben darf. Selbst wenn er die Lizenzgebühren zum Beispiel durch Spenden zahlen würde, müsste er eine genaue Zahl der Kopien, die im Umlauf sind, vorlegen können, womit es keine freie Software mehr wäre.

TCG, DRM, Kopierschutz, usw.

Trusted Computing und DRM haben das Ziel, die Aktivitäten auf dem eigenen System durch Fremde aus der Ferne zu kontrollieren. Dies ist mit freier Software nur mit Hilfe schwer zu knackender robuster quelloffener Kryptographie möglich und nicht durch simples Verstecken. (siehe auch Kerckhoff-Prinzip)

  • Politisch gesehen muss freie Software immer vom Benutzer ersetz- und veränderbar sein. Software, die in binärer Form zertifiziert sein muss, ist dies nicht.
  • Technisch gesehen kann in freier Software vor dem Benutzer nichts im Binärcode verheimlicht werden, weil der Quellcode für jeden zugänglich ist. Somit kann die Verschlüsselung, mit der die Daten vor dem Benutzer „bewahrt“ werden, einfacher hintergangen werden.

Eine weitere beispielhafte Inkompatibilität tut sich mit dem Kopierschutz bei DVDs auf: Der Kopierschutz ist effektiv kaum wirksam und leicht zu hintergehen, allerdings verhindert er das normale Abspielen. Es wird nun behauptet, Programme, die den Kopierschutz lösen, müssten lizenziert sein, ansonsten wäre schon das reine Abspielen in Deutschland illegal, weil ein Kopierschutz unter keinen Umständen umgangen werden dürfe. Diese Behauptung könnte jedoch als FUD angesehen werden, da das Laden in den Arbeitsspeicher nach der Rechtsprechung keinen Kopiervorgang darstellt.

Falls Hardwarehersteller wie Intel oder AMD funktionseinschränkende Verfahren in Chipsätze oder Prozessoren implementieren sollten, könnte freie Software den vollen Funktionsumfang möglicherweise nur noch auf freier Hardware entfalten.

Siehe auch

Open Source, Debian Free Software Guidelines, Open-Source-Bewegung, Portal:Freie Software

Literatur