Zentrale öffentliche Logbücher
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Unten auf dieser Seite befindet sich ggf. eine Auflistung aus lokalen Logbüchern. Benutzerrechte-Änderungen durch Stewards finden sich im Meta-Wiki.
Die Logbücher können nach Typ, Benutzernamen und nach betroffener Seite bzw. betroffenem Benutzer gefiltert werden. Innerhalb des Benutzer-/Seitennamens muss dabei die Groß- und Kleinschreibung beachtet werden; der Anfangsbuchstabe kann jeweils groß oder klein geschrieben werden ohne Auswirkung auf das Suchergebnis.
- 11:30, 15. Feb. 2021 2003:e1:9f26:7300:fcdf:1f85:c364:714c Diskussion erstellte die Seite Hans Grüne (Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Koblenz Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Koblenz am 26. Mai 2019gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO I. Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 5 i. V. m. §§ 17 Abs. 5 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG 1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). 2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 22 (F) zu 34 (M). 3. Die) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 11:30, 15. Feb. 2021 2003:e1:9f26:7300:fcdf:1f85:c364:714c Diskussion erstellte die Seite Ryojiro Akiba (Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Koblenz Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Koblenz am 26. Mai 2019gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO I. Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 5 i. V. m. §§ 17 Abs. 5 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG 1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). 2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 22 (F) zu 34 (M). 3. Die) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 11:29, 15. Feb. 2021 2003:e1:9f26:7300:fcdf:1f85:c364:714c Diskussion erstellte die Seite Friedrich Dürr (Raumfahrtingenieur) (Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Koblenz Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Koblenz am 26. Mai 2019gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO I. Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 5 i. V. m. §§ 17 Abs. 5 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG 1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). 2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 22 (F) zu 34 (M). 3. Die) Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 11:20, 15. Feb. 2021 2003:e1:9f26:7300:fcdf:1f85:c364:714c Diskussion erstellte die Seite Michael Alsbury (Star 2014) Markierung: Visuelle Bearbeitung