„Nitazen“ – Versionsunterschied

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'''Nitazen''' ist eine [[chemische Verbindung]] aus der Gruppe der [[Benzimidazol]]e. Es handelt sich um ein synthetisches [[Opioide|Opioid]], das weltweit nicht zugelassen und biologisch und psychisch hochaktiv ist. Im Vergleich zu [[Fentanyl]] ist es um ein Vielfaches wirksamer. Nitazen ist die Stammverbindung der Nitazene, einer Gruppe von Verbindungen mit ähnlicher Struktur und pharmakologischer Wirkung, zu der beispielsweise auch [[Etonitazen]], [[Isotonitazen]], [[F-Etonitazen]] und [[Etomethazen]] gehören.
'''Nitazen''' ist eine [[chemische Verbindung]] aus der Gruppe der [[Benzimidazol]]e. Es handelt sich um ein synthetisches [[Opioide|Opioid]], das weltweit nicht zugelassen und biologisch und psychisch hochaktiv ist. Im Vergleich zu [[Fentanyl]] ist es um ein Vielfaches wirksamer. Nitazen ist die Stammverbindung der Nitazene, einer Gruppe von Verbindungen mit ähnlicher Struktur und pharmakologischer Wirkung, zu der beispielsweise auch [[Etonitazen]], [[Isotonitazen]], [[F-Etonitazen]] und [[Etomethazen]] gehören.

Mit dem Konsum, warnt die [[UNODC|UN-Drogenverfolgungsbehörde]] (UNODC), sei ein deutlich erhöhtes [[Sterberisiko]] verbunden.<ref>Zulfikar Abbany: [https://www.dw.com/de/nitazene-sind-st%C3%A4rker-und-t%C3%B6dlicher-als-heroin/a-68691661 ''Nitazene sind stärker und tödlicher als Heroin.''] bei [[Deutsche Welle]] am 26. Juni 2024.</ref> Allerdings ist von ihr eine Zunahme des Konsums beobachtet worden.


== Darstellung und Synthese ==
== Darstellung und Synthese ==
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== Rechtliche Aspekte ==
== Rechtliche Aspekte ==
Nitazen fällt unter das [[Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz]] (NpSG).<ref name="Römpp" /><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.html |titel=Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz |titelerg=Anlage Nr. 7|hrsg=Bundesministerium der Justiz |datum= |abruf=2024-06-29 }}</ref>
Nitazen fällt unter das [[Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz]] (NpSG).<ref name="Römpp" /><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.html |titel=Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz |titelerg=Anlage Nr. 7|hrsg=Bundesministerium der Justiz |datum= |abruf=2024-06-29 }}</ref>

== Weblinks ==
* [https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/WDR_2024/WDR24_Key_findings_and_conclusions.pdf World Drug Report of the UN Office on Drugs and Crime (UNODC, 2024) ]
* [https://www.bbc.com/news/articles/crgge1ez0r2o UN hat mögliche Erklärung für die ansteigende Zahl von Drogentoten in USA und EU] (engl. Artikel bei bbc.com 26.6.2024)


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 29. Juni 2024, 21:58 Uhr

Strukturformel
Allgemeines
Name Nitazen
Andere Namen
  • N,N-Diethyl-5-nitro-2-(phenylmethyl)-1H-benzimidazol-1-ethanamin
  • 2-Benzyl-1-[2-(diethylamino)ethyl]-4-nitrobenzimidazol
Summenformel C20H24N4O2
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
  • 14030-71-8
  • 7189-73-3 (Hydrochlorid)
PubChem 15327524
Wikidata Q126912300
Eigenschaften
Molare Masse 352,4 g·mol−1
Schmelzpunkt

87–89 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Nitazen ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Benzimidazole. Es handelt sich um ein synthetisches Opioid, das weltweit nicht zugelassen und biologisch und psychisch hochaktiv ist. Im Vergleich zu Fentanyl ist es um ein Vielfaches wirksamer. Nitazen ist die Stammverbindung der Nitazene, einer Gruppe von Verbindungen mit ähnlicher Struktur und pharmakologischer Wirkung, zu der beispielsweise auch Etonitazen, Isotonitazen, F-Etonitazen und Etomethazen gehören.

Darstellung und Synthese

Nitazen wurde bei der Ciba AG entwickelt. Die Synthese und seine analgetische Wirksamkeit wurde 1957 publiziert.[1]

Rechtliche Aspekte

Nitazen fällt unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).[3][4]

Einzelnachweise

  1. a b A. Hunger, J. Kebrle, A. Rossi, K. Hoffmann: Synthese basisch substituierter, analgetisch wirksamer Benzimidazol-Derivate. In: Experientia. Band 13, Nr. 10, 1957, S. 400–401, doi:10.1007/BF02161116.
  2. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. a b c Eintrag zu Nitazen. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 29. Juni 2024.
  4. Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Anlage Nr. 7. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 29. Juni 2024.