„Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ghilt in Abschnitt Annahmevoraussetzungen
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:::::# Was es seitdem gegeben hat, ist das [[Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz“|MB von 2015]], welches dem SG in dieser Sache eine klare Absage erteilt hat (vorgelegt und mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden war: »Das Schiedsgericht soll zukünftig bei administrativ langfristig gesperrten Benutzern über einen Antrag auf vorzeitige Entsperrung und Fortsetzung der Mitarbeit entscheiden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wird entsprechend um einen fünften Punkt erweitert.«).
:::::# Was es seitdem gegeben hat, ist das [[Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz“|MB von 2015]], welches dem SG in dieser Sache eine klare Absage erteilt hat (vorgelegt und mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden war: »Das Schiedsgericht soll zukünftig bei administrativ langfristig gesperrten Benutzern über einen Antrag auf vorzeitige Entsperrung und Fortsetzung der Mitarbeit entscheiden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wird entsprechend um einen fünften Punkt erweitert.«).
::::: Dementsprechend hat das SG hier – wieder einmal – seinen Zuständigkeitsbereich verlassen. Daran ändern auch interne Besprechungen und Beschlüsse auf dem SG-Wiki nichts. --[[Benutzer:Gardini|Gardini]] 12:22, 8. Nov. 2021 (CET)
::::: Dementsprechend hat das SG hier – wieder einmal – seinen Zuständigkeitsbereich verlassen. Daran ändern auch interne Besprechungen und Beschlüsse auf dem SG-Wiki nichts. --[[Benutzer:Gardini|Gardini]] 12:22, 8. Nov. 2021 (CET)
::::::Also, Punkte 1 und 2 sind korrekt. Zunächst einmal schreibt das MB von 2007 generell nur von "Adminfunktionen". Es gibt kein MB, das SP davon ausnimmt. Wie ich bereits schrieb, wäre das auch unlogisch, dass einzelne Funktionen ausgenommen wären. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für diese Ansicht eine qualifizierte Mehrheit gibt, aber das lässt sich überprüfen. Nun habe ich eine weitere Frage: wie hältst Du es mit unabhängigen Kontrollinstanzen, wenn Du davon nicht in den Regeln stehenden Ausnahmen machen möchtest? Es gibt ja einen Grund, warum unsere Sprachversion zu über 90% Nichtadmins ins SG wählt (in en.wp sind alle Schiris Admins, aber das ist ein anderes Thema). Und nun zum formal abgelehnten MB2015, an dessen Erstellung Plani und ich beteiligt waren: bitte lies die erste Zeile im MB nocheinmal, denn dort steht ausdrücklich "[...]wenn diese keinen Fehler in ihrer ursprünglichen Sperre behaupten." Nicht nur trifft das hier überhaupt nicht zu, sondern haben formal abgelehnte MB keine normative Wirkung. Das sind nicht haltbare Argumente beim näheren Hinsehen. --[[Benutzer:Ghilt|Ghilt]] ([[Benutzer Diskussion:Ghilt|Diskussion]]) 12:56, 8. Nov. 2021 (CET)
::::::Also, Punkte 1 (erster Satz) und 2 sind korrekt. Zunächst einmal schreibt das MB von 2007 generell nur von "Adminfunktionen". Es gibt kein MB, das SP davon ausnimmt. Wie ich bereits schrieb, wäre das auch unlogisch, dass einzelne Funktionen ausgenommen wären. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für diese Ansicht eine qualifizierte Mehrheit gibt, aber das lässt sich überprüfen. Nun habe ich eine weitere Frage: wie hältst Du es mit unabhängigen Kontrollinstanzen, wenn Du davon nicht in den Regeln stehenden Ausnahmen machen möchtest? Es gibt ja einen Grund, warum unsere Sprachversion zu über 90% Nichtadmins ins SG wählt (in en.wp sind alle Schiris Admins, aber das ist ein anderes Thema). Und nun zum formal abgelehnten MB2015, an dessen Erstellung Plani und ich beteiligt waren: bitte lies die erste Zeile im MB nocheinmal, denn dort steht ausdrücklich "[...]wenn diese keinen Fehler in ihrer ursprünglichen Sperre behaupten." Nicht nur trifft das hier überhaupt nicht zu, sondern haben formal abgelehnte MB keine normative Wirkung. Das sind nicht haltbare Argumente beim näheren Hinsehen. --[[Benutzer:Ghilt|Ghilt]] ([[Benutzer Diskussion:Ghilt|Diskussion]]) 12:56, 8. Nov. 2021 (CET)

Version vom 8. November 2021, 14:07 Uhr

Abkürzung: WD:SG

Diese Diskussionsseite dient dazu, über das Thema Schiedsgericht zu diskutieren. Diskussionsseiten zu spezifischen Anfragen finden sich auf den jeweiligen Anfrageseiten. Die Diskussionsseite zu Anfragen im Allgemeinen findet sich unter Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen
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Annahmevoraussetzungen

Da mich Benutzer:Ghilt hierhin verwiesen hat, möchte ich eine Änderung zu den Annahmevorraussetzungen für eine SG-Anfrage vorschlagen. Wie in Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Ungerechtfertige Sperrung diesem Fall aufgezeigt, wurde über die Annahme bereits abgestimmt, ohne dass überhaupt die Beteiligten informiert, geschweige denn, gehört wurden, zudem mit dem zumindest meiner Meinung nach, das Ergebnis vorwegnehmende Einschätzungen, die hier sogar eine SPP 2.0 bedeuten würden. Ich würde anregen, dass zunächst mal auf Verfahrenswege zu achten ist, die beteiligten Admins aber auch nicht Admins, angesprochen werden sollten und um Stellungnahme gebeten werden sollten. Zudem sollte bei einer Erklärung über Annahme nicht schon verkündet wird, wie das Ergebnis aussehen wird, denn dann können wir uns ein solches Verfahren, meiner Meinung nach, auch sparen. Viele Grüße --Itti Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Itti-2021-10-31T12:40:00.000Z-Annahmevoraussetzungen11Beantworten

Ob Beteiligte (alle Beteiligten?) vor Annahme informiert werden sollen, werden wir besprechen. Ist momentan noch nicht so vorgesehen im Regelwerk (WP:SGR). Ob Beteiligte vor einer Annahme auch eine Stellungnahme einreichen müssen, werden wir auch diskutieren. Wie ausführlich die Annahmbegründung sein sollte (Widerspruch zwischen der von manchen gewünschten Transparenz und von anderen empfundenen Präjudikation - eine Entscheidung erfolgt definitiv nicht bei der Annahme, sondern später), werden wir auch besprechen. Und zur angeblich nicht erlaubten Bewertung einer Sperrprüfung: da widersprechen die Meinungsbilder, in denen nicht zwischen SP und anderen administrativen Maßnahmen unterschieden wird. Das Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber nicht korrekt. --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-10-31T12:54:00.000Z-Itti-2021-10-31T12:40:00.000Z11Beantworten
PS: ich hatte auf wd:sgr verwiesen, aber die hier ist auch ok. --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-10-31T14:06:00.000Z-Ghilt-2021-10-31T12:54:00.000Z11Beantworten
Ich persönlich finde das SG hätte diese Anfrage nicht annehmen sollen, aber ich persönlich bin auch kein SGler. Die Regeln sind mMn durchaus in Ordnung, aber nicht wie sie im konkreten Fall angewandt wurden/werden. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Der-Wir-Ing-2021-10-31T21:59:00.000Z-Ghilt-2021-10-31T14:06:00.000Z11Beantworten

Guten Morgen allerseits! Wir haben ausführlich darüber diskutiert und es gibt für jeden der angesprochenen Punkte Pro- und Kontraargumente. Nun zum ersten Punkt zur Benachrichtigung aller Beteiligten vor Annahme einer Anfrage. Es wäre mehr als schön, wenn alle Beteiligten informiert werden würden, allerdings werden oftmals im Verlauf einer SGA Beteiligte nachgemeldet, wodurch eine Regel hierzu an Grenzen der Praktikabilität stieße. Wir haben auch diskutiert, wie eine solche Regel formuliert werden könnte. Eine mögliche Fristenregelung darf aber nicht verhindern, dass neue Beteiligte genannt werden dürfen, denn sonst würde das zum Ausschluss eines Teils der Beteiligten von einer Anfrage führen, was wiederum kontraproduktiv wäre für eine gemeinsame Lösung, für die möglichst vollständige Charakterisierung eines Konflikts und für eine Diskussion mit allen Beteiligten.

Zum nächsten Punkt der Möglichkeit zur Stellungnahme für alle Beteiligten vor Annahme einer Anfrage: natürlich sind die bem vorigen Punkt genannten Argumente auch hier zutreffend (Nachnennung von Beteiligten), zusätzlich kommen ein paar weitere hinzu. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, brauchen sich die (oder alle) Beteiligten oft nicht die Mühe machen, eine Stellungnahme abzugeben, beispielsweise, wenn das SG gar nicht zuständig ist, weil die per MB festgelegten Annahmekriterien (hier) nicht erfüllt sind. Ein weiteres Argument ist die Verzögerung und möglicherweise auch Sabotage einer Anfrage, wenn sich ein Beteiligter nicht innerhalb der bisherigen Annahmefrist für Schiris äußert. Diese Annahmefrist ist nicht durch ein MB festgelegt und daher an sich zur Disposition. Man könnte die Annahmefrist verlängern oder abschaffen und eine Frist zur Stellungnahme einführen, allerdings verzögern sich damit alle Anfragen, und für Geschwindigkeit war das SG auch ohne eine solche Verzögerung nie bekannt, denn es gibt ja aus Gründen der Verfahrensgerechtigkeit schon mehrere Phasen einer Anfrage ;) Laut den Meinungsbildern ist die Annahme einer Anfrage zwingend nur von einem Faktor abhängig, nämlich den Zuständigkeiten (hier). Die Gründe für die Annahme einer Anfrage (nämlich die Erfüllung der Annahmekriterien) sollte unserer Ansicht nach nicht noch durch weitere Faktoren eingeschränkt werden, denn prinzipiell soll ja Jede und Jeder mit Benutzerkonto eine Anfrage stellen können. Vom MB unerwähnt sind bereits die von früheren SGs gemachten Einschränkungen (in denen ich bei der zweiten Einschränkung dabei war), dass a) eine Anfrage dennoch abgelehnt werden kann, wenn "keine Konfliktlösung im Sinne der Community" erkennbar ist oder dass b) Sperrprüfungen nur vom SG angefasst werden, wenn Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit geltend gemacht wurden (hier). Und Schiris fragen oftmals nach, wenn etwas noch unklar ist vor Annahme einer Anfrage (selbstverständlich vermehrt auch nach Annahme).

Zum nächsten Punkt haben wir diskutiert, ob wir, wie von Dir gewünscht, weniger oder sogar nur das zutreffende Annahmekriterium in die Annahmebegründungen reinschreiben, um empfundene Vorverurteilung zu vermeiden oder ob sie aus Transparenzgründen eine Einschätzung der Möglichkeiten zur Richtung der Bearbeitung einer Anfrage enthalten. Beide Argumente wurden schon mehrfach dem SG vorgeschlagen, und wir glauben momentan nicht, dass dieser Widerspruch aufgelöst werden kann. Per MB ist nur die Nennung der zutreffenden Annahmekriterien notwendig (hier). Für meinen Teil werde ich darauf achten, dass meine Annahmebegründung nicht (wie bei der letzten Anfrage von Dir) als Vorverurteilung missverstanden werden kann. Vielleicht ist auch weniger und klarer mehr. Allerdings wird das den Nachteil nach sich ziehen, dass andere Wikipedianer mit weniger Kontakt zu SG-Anfragen den Eindruck haben werden, das SG arbeite in einer Blackbox und der Ausgang der Anfrage sei vor der Phase der Veröffentlichung der Konfliktbeschreibung schwer abschätzbar.

Zum immer wieder genannten Argument, dass SG sei nicht für Sperrprüfungen zuständig. Per MB ist das nicht zutreffend (hier), denn es wird dort nicht zwischen Adminfunktionen unterschieden. Das wäre auch im Sinne einer Gewaltenteilung unlogisch und kontraproduktiv, dass eine einzelne Adminfunktion nachträglich von einer unabhängigen Überprüfung ausgeschlossen würde. Es gibt ja jetzt schon genügend Kritik auf WD:SP, dass bei Sperrprüfungen Adminkollegen über Adminhandlungen entschieden, und ebenso gibt es Kritik, dass der Ausgang einer Sperrprüfung nicht oft zu einer Entsperrung führe, selbst wenn kleine adminstrative Fehler eingestanden oder festgestellt wurden. Trotzdem hat das SG seine Zuständigkeit selbst dahingehend eingeschränkt, dass die Notwendigkeit der Nennung von Verfahrensfehlern oder Unverhältnismäßigkeit in die nötige Begründung eingefügt wurde. Für das Schiedsgericht, --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-11-08T09:20:00.000Z-Annahmevoraussetzungen11Beantworten

Wer eine SPP beantragt, tut das immer aufgrund wahrgenommener Unverhältnismäßigkeit oder Verfahrensfehler – weswegen auch sonst? Die vermeintliche Selbstbeschränkung des SG ist hier dementsprechend tatsächlich keine. In der eigentlichen SPP wird bereits auf Ermessensfehlerhaftigkeit geprüft. Das SG maßt sich damit eine neuerliche Entscheidungskompetenz bereits abschließend geklärter Verfahren an. Allgemeine Überlegungen zur Gewaltenteilung im Hinblick auf andere Institutionen, die ebenfalls als „Gericht“ bezeichnet werden, sind hier nicht ohne weiteres übertragbar. Der Verweis auf das MB von 2007 ist insofern nicht weiterführend, als dass die Institution der SPP erst 2008 eingerichtet worden ist, das MB sich hierzu demnach gar nicht verhalten konnte. Mit gleicher Begründung könnte das SG sich künftig zur Superrevisionsinstanz für LPs erklären, dort geht es auch um Adminentscheidungen. --Gardini Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Gardini-2021-11-08T10:41:00.000Z-Ghilt-2021-11-08T09:20:00.000Z11Beantworten
Gardini, bitte zeige mir, wo das stehen soll. --Ghilt (Diskussion) --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-11-08T11:01:00.000Z-Gardini-2021-11-08T10:41:00.000Z11Beantworten
Was? --Gardini Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Gardini-2021-11-08T11:02:00.000Z-Ghilt-2021-11-08T11:01:00.000Z11Beantworten
Wo stehen die von Dir behaupteten Einschränkungen, aus denen Anmaßungen abgeleitet werden? --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-11-08T11:07:00.000Z-Gardini-2021-11-08T11:02:00.000Z11Beantworten
Deine Nachfrage überrascht mich, da ich davon ausgegangen bin, dass du Planis Beitrag auf der einschlägigen SGA gelesen hast. Ich versuch es nochmal stichpunktartig:
  1. Das SG benötigt für sein Agieren in jedem Fall eine formale Grundlage, um tätig werden zu dürfen. Diese Grundlage ist positiv zu erbringen und nicht negativ, d. h. nicht die Beschränkungen seines Zuständigkeitsbereichs bedürfen der Begründung, sondern umgekehrt seine Zuständigkeit.
  2. Du begründest die Zuständigkeit mit dem MB von 2007.
  3. 2007 gab es noch keine SPP, das wurde erst 2008 eingerichtet, dementsprechend konnte sich das MB von 2007 dazu nicht verhalten.
  4. Was es seitdem gegeben hat, ist das MB von 2015, welches dem SG in dieser Sache eine klare Absage erteilt hat (vorgelegt und mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden war: »Das Schiedsgericht soll zukünftig bei administrativ langfristig gesperrten Benutzern über einen Antrag auf vorzeitige Entsperrung und Fortsetzung der Mitarbeit entscheiden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wird entsprechend um einen fünften Punkt erweitert.«).
Dementsprechend hat das SG hier – wieder einmal – seinen Zuständigkeitsbereich verlassen. Daran ändern auch interne Besprechungen und Beschlüsse auf dem SG-Wiki nichts. --Gardini Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Gardini-2021-11-08T11:22:00.000Z-Ghilt-2021-11-08T11:07:00.000Z11Beantworten
Also, Punkte 1 (erster Satz) und 2 sind korrekt. Zunächst einmal schreibt das MB von 2007 generell nur von "Adminfunktionen". Es gibt kein MB, das SP davon ausnimmt. Wie ich bereits schrieb, wäre das auch unlogisch, dass einzelne Funktionen ausgenommen wären. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für diese Ansicht eine qualifizierte Mehrheit gibt, aber das lässt sich überprüfen. Nun habe ich eine weitere Frage: wie hältst Du es mit unabhängigen Kontrollinstanzen, wenn Du davon nicht in den Regeln stehenden Ausnahmen machen möchtest? Es gibt ja einen Grund, warum unsere Sprachversion zu über 90% Nichtadmins ins SG wählt (in en.wp sind alle Schiris Admins, aber das ist ein anderes Thema). Und nun zum formal abgelehnten MB2015, an dessen Erstellung Plani und ich beteiligt waren: bitte lies die erste Zeile im MB nocheinmal, denn dort steht ausdrücklich "[...]wenn diese keinen Fehler in ihrer ursprünglichen Sperre behaupten." Nicht nur trifft das hier überhaupt nicht zu, sondern haben formal abgelehnte MB keine normative Wirkung. Das sind nicht haltbare Argumente beim näheren Hinsehen. --Ghilt (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht#c-Ghilt-2021-11-08T11:56:00.000Z-Gardini-2021-11-08T11:22:00.000Z11Beantworten