„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied

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Im Zusammenhang mit [[Jérôme Boateng]] gibt es Streit um den [[Gesetzlicher Richter|gesetzlichen Richter]], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A9r%C3%B4me_Boateng&diff=215685812&oldid=215661216], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A9r%C3%B4me_Boateng&diff=215873130&oldid=215712339]. Vielleicht mag sich das jemand ansehen. Gruß --[[Benutzer:Gustav von Aschenbach|Gustav]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav von Aschenbach|Diskussion]]) 09:23, 25. Sep. 2021 (CEST)
Im Zusammenhang mit [[Jérôme Boateng]] gibt es Streit um den [[Gesetzlicher Richter|gesetzlichen Richter]], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A9r%C3%B4me_Boateng&diff=215685812&oldid=215661216], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A9r%C3%B4me_Boateng&diff=215873130&oldid=215712339]. Vielleicht mag sich das jemand ansehen. Gruß --[[Benutzer:Gustav von Aschenbach|Gustav]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav von Aschenbach|Diskussion]]) 09:23, 25. Sep. 2021 (CEST)

== Bitte um dritte Meinungen zum Vertragscharakter des Übereinkommens von Paris ==

Hallo an die Kollegen hier im Rechtsbereich, ich würde mich über fundierte [[Wikipedia:Dritte_Meinung#Übereinkommen_von_Paris |dritte Meinungen]] freuen: Strittig ist, in die Einleitung des Artikels [[Übereinkommen von Paris]] einen Passus aufzunehmen, der besagt, dass dieses Übereinkommen ein internationaler Vertrag ist. Die Diskussion hier: [[Diskussion:Übereinkommen_von_Paris#Klärungsbedarf]]. Meine Zusammenfassung in meinen letzten Kommentar: [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:%C3%9Cbereinkommen_von_Paris&oldid=215885219]. --[[Benutzer:DeWikiMan|man]] ([[Benutzer Diskussion:DeWikiMan|Diskussion]]) 18:56, 25. Sep. 2021 (CEST)

Version vom 25. September 2021, 18:56 Uhr

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Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

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  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
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Einzelabschnitte
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Hier besteht wohl noch Klärungsbedarf. -- Stechlin (Diskussion)

Die Kategorie:Rechtsgeschichte ist in den vorstehenden Kategorie-Diskussionen schon mehrfach angesprochen worden. Klärungsbedürftig scheint mir hier folgendes:

a) Die Kategorie ist im Ansatz zu Recht weitgehend parallel zu den Kategorien des geltenden Rechts gestaltet. So gibt es eine Untersortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat und eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet. Weiter haben wir Parallelen zu den juristischen Berufen und den Rechtswissenschaftlern in der Kategorie:Historischer juristischer Beruf und Kategorie:Rechtshistoriker, Parallelen zur Rechtsquellensammlung mit Kategorie:Historische Rechtsquelle und zu den Gerichtsentscheidungen mit Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung. Schließlich gibt es den Sonderfall der Kategorie:Rechtsgeschichtliches Museum, die ich als Kategorie aber für sinnvoll halte, so dass man sich hier allenfalls die Befüllung und die Unterkategorien ansehen müsste.

Fremdkörper scheinen mir bei der ersten Zuordnung die Kategorie:Antisemitisches Recht, die ggf. in den Strang der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet einsortiert werden müsste, wenn sie nicht als Schnittmengenkategorie besser in der Kategorie:Recht im Kontext aufgehoben wäre, und die Kategorie:Justizirrtum, die ich gern als Unterkategorie in die Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung einordnen würde. Schließlich ist die Kategorie:Ständegesellschaft meiner Meinung nach hier Fehl am Platz. Einzelne Artikel dieser Kategorie werden von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber das Thema der Ständegesellschaft an sich ist in der Kategorie:Sozialgeschichte wohl besser aufgehoben.

Meinungen hierzu?

b) In der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat habe ich die bislang separat stehende Kategorie:Recht nach historischem Staat als Unterkategorie eingestellt. Ist das konsensfähig?

c) Schwierigkeiten macht einmal mehr die Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet. Wenn wir die im geltenden Recht als Beschlusslage angenommene Vorrangstellung rechtsvergleichender Lemmata durchführen wollten, dürften wir Kategorien nach dem Schema xy-Rechtsgeschichte nur bilden, wenn es dazu rechtshistorisch-vergleichende Literatur gibt, wenigstens das entsprechende Rechtsgebiet aber rechtsvergleichend für mehrere Rechtsordnungen abgegrenzt und definiert ist. Bedeutung könnte das etwa für die Kategorie:Lebensmittelrechtsgeschichte haben. Gibt es diesen Begriff tatsächlich länderübergreifend oder dürften wir sonst nur von einer Deutschen Lebensmittelrechtsgeschichte usw. sprechen?

d) Eine weitere Aufgabe dürfte natürlich die Einordung der aktuell 143 direkt in der Kategorie:Rechtsgeschichte gelisteten Artikel in die entsprechenden Unterkategorien sein.

-- Stechlin (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stechlin-2016-10-03T10:34:00.000Z-Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte11Beantworten

Mir leuchten deine Ideen ein; ad a) würde ich Antisemitisches Recht auch eher nach Kontext verschieben, Justizirrtum gehört auch für mich zur Gerichtsentscheidung, Ständegesellschaft ist sicherlich besser unter Sozialgeschichte aufgehoben. Ad b): Hier habe ich so meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, die seltsame Kategorie des Rechts untergegangener Staaten in die Kategorie Rechtsgeschichte existierender Staaten einzuordnen, ich würde Recht nach historischem Staat eher in der allgemeinen Rechtsgeschichte belassen. Ad c): No idea. Ad d): Dito, ich schaue aber mal mit. Wie wäre es, wenn du einen Hinweis an die WP:Redaktion Geschichte gibst, da sie zumindest am Rand mitbetroffen ist? Danke für deinen Einsatz, Gruß, --Andropov (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Andropov-2016-10-03T12:19:00.000Z-Stechlin-2016-10-03T10:34:00.000Z11Beantworten
Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stechlin-2016-10-03T13:21:00.000Z-Andropov-2016-10-03T12:19:00.000Z11Beantworten
Zu c) Ich denke, dass Rechtsgeschichte teils beschränkt auf eine Rechtsordnung, teils rechtsvergleichend betrieben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Gnom-2016-10-17T19:30:00.000Z-Stechlin-2016-10-03T13:21:00.000Z11Beantworten
Danke Gnom,
wenn aber Rechtsgeschichte ebenso wie die Beschäftigung mit geltendem Recht teils rechtsvergleichend, teils beschränkt auf eine Rechtsordnung betrieben wird, bedeutet das nicht, das auch das Kategoriensystem in beiden Fällen gleichermaßen aufgebaut sein müssste, also analog zu den geltenden Termini in eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Thema und eine Kategorie:Rechtsgeschichte (Rechtsordnung)? -- Stechlin (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stechlin-2016-10-17T20:22:00.000Z-Gnom-2016-10-17T19:30:00.000Z11Beantworten
@Stechlin: Wahrscheinlich ja. Was machen wir jetzt mit dieser eingeschlafenen Diskussion? --Gnom (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Gnom-2018-05-19T14:37:00.000Z-Stechlin-2016-10-17T20:22:00.000Z11Beantworten
@Gnom: Ich denke mit der Diskussion machen wir dasselbe wie mit dem rechtlichen Kategoriensystem insgesamt: Da ich alleine nicht die Kraft habe, die notwendige Revision voranzutreiben und sich außer mir niemand dafür interessiert, lassen wir es liegen und vermodern. Gruß -- Stechlin (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stechlin-2018-05-23T10:48:00.000Z-Gnom-2018-05-19T14:37:00.000Z11Beantworten
Ich verstehe deine Frustration, Stechlin. Das Problem scheint mir aber eher im Fachlichen angesiedelt. Die Kategorien sind ja kein Glasperlenspiel, das so oder auch anders verlaufen könnte, sondern sie folgen der Gliederung der Fächer, alles andere wäre OR/TF, und die Rechtsgeschichte hat vor allem eine Gliederung in Germanistik und Romanistik. In neuerer Zeit sind transnationale Richtungen und die juristische Zeitgeschichte hinzugekommen. Man lese einmal die Veröffentlichungen des MPIER, dann erhält man einen guten Überblick über das Fach heute. Alle Fragen, die du aufgeworfen hast, können damit beantwortet werden. Da ich weiterhin kein Primat des Außenseiterfachs Rechtsvergleichung für die Rechtswissenschaft erkennen kann, lehne ich es ohnehin ab, irgendetwas auf dieser Grundlage aufzubauen oder zu erhalten. Und ja, um konkret zu werden, eine Kategorie:Antisemitisches Recht würde ich auch am ehesten unter Kategorie:Recht im Kontext einordnen, denn das ist nun wirklich kein „Rechtsgebiet“. Rechtsgebiete wären das Privatrecht oder das Verfassungsrecht, während es hier wohl darum ging, rechtliche Phänomene mit entsprechender Stoßrichtung zusammenzufassen – auch das, übrigens, OR/TF und daher anzuzweifeln. Ein wissenschaftlicher Ansatz würde das jeweilige Thema im jeweiligen Rechtsgebiet (materiellrechtlich) in der jeweiligen Rechtordnung (rechtsvergleichend) in der jeweiligen Zeit (rechtshistorisch) einordnen.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2018-05-23T14:21:00.000Z-Stechlin-2018-05-23T10:48:00.000Z11Beantworten
Es mag sein, dass man auf diesem Weg weiter käme, aber diese Diskussion war nur eine Facette von mehreren Fragen, die ich zum Kategoriensystem angestrengt habe. Gegenwärtig scheinen die verfügbaren oder einsatzwilligen Kräfte des Portals nicht auszureichen, um das bestehende System zu warten oder gar zu reformieren. Ich habe vor etwa 18 Monaten versucht, hier etwas zu bewegen, aber allein ist das weder inspirierend, noch zu bewältigen. -- Stechlin (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stechlin-2018-05-24T15:03:00.000Z-Stechlin-2018-05-23T10:48:00.000Z11Beantworten

Ggf. von Interesse, diese Neuerscheinung zur Rechtsgeschichte: Baldus, Christian. 2019. Geschichte der Rechtsmethode – Methode der Rechtsgeschichte. Der Entscheidungsspielraum als Angelpunkt rechtsgeschichtlichen Methodendenkens. JuristenZeitung (JZ) 74, Nr. 13: 633–639. doi:10.1628/jz-2019-0236: „Der Beitrag fragt nach der Funktion juristischer Methodengeschichte in einer als Entscheidungswissenschaft verstandenen Rechtswissenschaft. Methode, Methodik und Methodologie sind für eine solche Rechtswissenschaft zentral; Methodengeschichte ist deshalb von anderen Perspektiven der Rechtsgeschichte nicht isolierbar und braucht keine andere Methode als diese.“--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2019-09-14T09:24:00.000Z-Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte11Beantworten

@Stechlin: Ich bin durch Zufall auf diese Diskussion gestoßen. Eine Kategorie Kategorie:Recht nach historischem Staat erscheint mir etwas fragwürdig, und zwar aus folgendem Grund: Der Staat ist ein relativ modernes Konstrukt und die Übertragung auf analoge Gebilde aus früherer Zeit verstellt doch den Blick auf gravierende Unterschiede gerade im Hinblick auf das Recht. Dass dem Staat eine rechtssetzende Funktion zukommt, ist doch eine recht junge Entwicklung, die sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wirklich Geltung verschafft hat. Es gab zwar durchaus auch zuvor Rechtssetzungsakte staatlicher Akteure, doch trugen diese doch nur seltenst einen genuin normschöpfenden Charakter, sondern trugen regelmäßig rechtsformulierenden oder rechtsfindenden Charakter. Die Autorität des Rechts war oft transzendent, sprich es war göttlichen Ursprungs un durfte von menschlicher Seite nicht beliebig verändert werden. Deswegen treten auch nicht selten besondere Personen als Gesetzgeber wie Drakon, Solon und andere auf, die eben nicht mit der Leitung des Staates befasst waren. Der Gesetzgebungsakt war dann auch nicht selten Gegenstand eines kollektiven Schwurs einer Versammlung oder des Volkes auf diese Normen, was keinesfalls mit einer modernen Beschlussfassung verwechselt werden darf. --Hajo-Muc (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Hajo-Muc-2020-10-30T20:23:00.000Z-Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte11Beantworten

Hast Du Dich jemals mit den staatlichen Konstitutionen des römischen Reichs auseinandergesetzt (insbesondere Republik/Prinzipat/Dominat)? Überprüfe Deine Mitteilung mal daran, wobei ich nicht auf die Sinnhaftigkeit der von Dir monierten Kategorie selbst anspiele. Kommst Du dann zum selben Ergebnis? --Stephan Klage (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stephan Klage-2020-10-31T09:06:00.000Z-Hajo-Muc-2020-10-30T20:23:00.000Z11Beantworten

Staatsaufsicht

Hallo zusammen,

bin beim Abarbeiten der Fehlerliste Weblinks im Fließtext auf den Artikel gestoßen. Eigentlich wollte ich die Vorlage:§ und Vorlge$$ anwenden. Allerdings ist mir aufgefallen, dass ein Teil der Links nicht mehr funktioniert und auch die Waybackmaschine keine Anhaltspunkte liefert (wobei ich von da auch keinen Link einfügen will). Bei anderen Links bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die tatsächlich auf die richtigen Stellen verweisen, da auf der Seite rv.hessenrecht.hessen.de Referrer auf andere URL´s verweisen. Mir fehlt hier der rechtliche Background um das beurteilen zu können. Es dreht sich um folgende Links:

  • http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Kanzleivisitation&darstellung=V
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:146137,159,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,152,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,153,20050401 (Link ist dreimal vorhanden)
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,154,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,155,20050401
  • http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOHE2005V1P137&documentnumber=177&numberofresults=199&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#docid:146137,156,20050401

Vielleicht könnte sich das jemand von Euch mal ansehen. LG --Starkiller3010 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Starkiller3010-2019-11-04T19:35:00.000Z-Staatsaufsicht11Beantworten

@Starkiller3010: Danke für deine Anfrage, auf die wir aus aktuellen Gründen leider erst jetzt zurückkommen können… Leider kann ich dir derzeit auch nicht wirklich tatkräftig unter die Arme greifen, möchte aber auf diesen Hinweis von Christoph Braun vom Juli und das Update vom August verweisen, was das Portal Hessenrecht angeht. Es wurde von Wolters Kluwer auf Juris zurück umgestellt und ist seitdem anders zu verlinken.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2019-11-13T20:49:00.000Z-Starkiller3010-2019-11-04T19:35:00.000Z11Beantworten
OK. Werde mal nachschuaen, ob ich die umgebogen bekomme. --Starkiller3010 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Starkiller3010-2019-11-22T22:03:00.000Z-Aschmidt-2019-11-13T20:49:00.000Z11Beantworten

Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Pistazienfresser-2020-03-14T19:30:00.000Z-Link auf Schweizer Recht mit Vorlage (§§)11Beantworten

Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2020-03-14T19:44:00.000Z-Pistazienfresser-2020-03-14T19:30:00.000Z11Beantworten
Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2020-03-14T19:55:00.000Z-Pistazienfresser-2020-03-14T19:30:00.000Z11Beantworten
Mit den Abkürzungen kann man noch einfacher verlinken (aber eben auch nur auf den Anfangsartikel im gesamten Gesetzestext):
{{Art.|142|TSV|ch}} -> Art. 142.--Pistazienfresser (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Pistazienfresser-2020-07-07T12:58:00.000Z-Opihuck-2020-03-14T19:55:00.000Z11Beantworten
Hallo zusammen! Ich möchte ein kleines Update in dieser Sache geben. Anfangs Dezember 2020 hat die Bundeskanzlei auf die Webseite der SR aufmerksam gemacht, dass sie die Beta-Phase eines neuen Webauftritts für das gesamte Bundesrecht (SR, AS, BBl, Staatsverträge, bilaterales Recht sowie Vernehmlassungen) namens Fedlex angefangen hat.
Aus den Weblinks ist ersichtlich, dass die BK künftig das ELI verwenden möchte (was m.M.n. zu begrüssen ist), sowohl für SR als für AS und BBl.
Ich hab in der Zwischenzeit mit der BK Kontakt aufgenommen, und sie bestätigt, dass das ELI das neue Standard (hier zu den technischen Bezeichnungen). Wenn Fedlex bundesrecht.admin.ch ersetzen wird, wird allerdings die Permalinks-Möglichkeiten wie https://www.admin.ch/opc/search/?text=210&lang=de nicht mehr bestehen. Der Chef des KAV mich per Mail erteilt, dass die BK (momentan) auch keinen Ersatz für diese auf die SR-Nummer basiert Permalinks vorsieht, und zwar aus technischen Gründen. ER versteht aber die grosse Praktikabilität dieser Permalinks, und hat der Firma, die den Auftrag zum Aufbau von Fedlex erhalten hat, meinen Wunsch zur Schaffung eines solchen (ggf. neuen) Permalinks weitergeleitet (ohne grosse Hoffnung).
Summa summarum: ab dem Go-Live von Fedlex werden ersichtlich alle Permalinks wegfallen und damit die Vorlage:§§ (sowie seine Cousine Modèle:Loi suisse auf frwiki) für das Schweizer Recht unbrauchbar machen.
Freundliche Grüsse aus Bern, --ArkheinVonB (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-ArkheinVonB-2021-01-07T20:45:00.000Z-Pistazienfresser-2020-07-07T12:58:00.000Z11Beantworten
Interessant. Danke! --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-01-07T23:27:00.000Z-ArkheinVonB-2021-01-07T20:45:00.000Z11Beantworten

Update am Beispiel Urheberrechtsgesetz:

  • Zu den Beispielen in der Vorlage §§:
  1. Aus {{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}} als bisher Zivilgesetzbuch (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (Quelle AS 24 233; wo die Zahl 245 im Link herkommt ist mir unklar).
  2. Aus {{§§|220|ch|seite=index2.html#id-2-6|text=Art. 184 ff. Obligationenrecht}} wird nicht mehr Art. 184 ff. Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220/index2.html#id-2-6), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html#id-2-6. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_6 (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|220|ch|text=Obligationenrecht}} als bisher Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
  3. Aus {{§§|7|ch|seite=783.0.de.pdf|text=Postgesetz (PG)}} (PDF) wird nicht mehr Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c7/783.0.de.pdf), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de, direkt zum PDF: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2012/585/de (Quelle bzw. AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|783.3|ch|text=Postgesetz (PG)}} als bisher Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c783.3.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de (AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    2. Hingegen ist im aufgehobenen SR 783.0 Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) mit Quelle AS 1997 2452 der Link nachvollziehbar, siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2452_2452_2452/de.

Zusammengefasst:

  • Die Umleitungen zum ganzen Gesetz aus der Vorlage:§§ funktioniert.
  • Wenn man jedoch über die Vorlage §§ zu Details verlinken möchte bzw. über die Vorlage:Art. zum Paragrafen verlinken möchte, muss man zwingend den korrekten Link zum Gesetz kennen: Wobei es sich offensichtlich (siehe oberhalb) um die zwei möglichen Varianten handelt mit einerseits in der Form der Verbindung zur AS-Referenz; und andererseits in der Form von Jahreszahl/3-stelliger Zahl.

HTH --194.166.199.118 Portal Diskussion:Recht#c-194.166.199.118-2021-02-07T20:43:00.000Z-Link auf Schweizer Recht mit Vorlage (§§)11Beantworten

Schlussfolgerung für die Praxis aus dem ersten Punkt der Zusammenfassung des Beitrags von 194.166.199.118: Nur noch Vorlage:§§ verwenden, auch für Links auf einzelne Artikel. Dass die Vorlage nur zum ganzen Erlass und nicht direkt zum einzelnen Artikel führt, ist auch für den Leser durchaus zumutbar: Bei jedem Erlass in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oben rechts der Link "Artikelübersicht"; damit gelangt man einfach und schnell zum gewünschten einzelnen Artikel. Demgegenüber erscheint der zweite Punkt der Zusammenfassung, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wenig hilfreich: der "korrekte Link zum Gesetz" wäre doch ein Weblink, wie er im Artikeltext nicht verwendet werden sollte (Wikipedia:Weblinks11). Man müsste also den Weg über Einzelnachweise geben, was sowohl für den Verfasser wie auch für den Leser umständlicher ist. Sollte ich das nicht richtig verstanden haben, so bin ich für Aufklärung dankbar. Letzte Frage: Wer sorgt dafür, dass Vorlage:Art., Vorlage:§§ und die Richtlinien für Weblinks entsprechend angepasst werden? --Graf1848 (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Graf1848-2021-02-20T15:10:00.000Z-194.166.199.118-2021-02-07T20:43:00.000Z11Beantworten

Neue Lösung für einzelne Artikel

Art. 68 URG kann neu wie folgt verlinkt werden (ohne den Link zum Gesetz zu kennen): https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=URG&article=68 (vgl. Vorlage_Diskussion:Art.#Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform) --Einhelfer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Einhelfer-2021-03-22T16:20:00.000Z-Link auf Schweizer Recht mit Vorlage (§§)11Beantworten

Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Einhelfer-2021-03-22T20:10:00.000Z-Link auf Schweizer Recht mit Vorlage (§§)11Beantworten

@Einhelfer: Funktioniert diese Methode analog auch bei Anhängen, beispielsweise bei Anhang 1.2 der Futtermittelbuch-Verordnung? --Leyo Portal Diskussion:Recht#c-Leyo-2021-04-06T20:01:00.000Z-Einhelfer-2021-03-22T20:10:00.000Z11Beantworten
Für die "ganzzahligen" Anhänge könnte man wohl die Vorlage entsprechend anpassen, so dass es ginge. Der Link für den Anhang 5 z.B. ist https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#annex_5. Für die Anhänge mit Dezimalpunkt wird es wohl schwierig, der Link für den Anhang 1.2 sieht so aus https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#lvl_d1231e48. --Einhelfer (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Einhelfer-2021-04-09T13:17:00.000Z-Leyo-2021-04-06T20:01:00.000Z11Beantworten
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Angebot: Bibliotheksrecherche

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der aktuellen Corona-Krise stellt sich für viele von uns die Literatur-Recherche zu aktuellen Artikelprojekten als Herausforderung dar. Aus diesem Grund möchte ich, der ich mich diesbezüglich als Mitarbeiter einer juristischen Fakultät in einer relativ privilegierten Lage befinde, folgendes anbieten: Nachdem ich in dieser Woche trotz vom Rektorat verordnetem Home-Office ohnehin noch mindestens einmal ins Büro muss, um Unterlagen zu holen, könnte ich bei dieser Gelegenheit im reichhaltigen Bestand der hiesigen juristischen Fachbereichsbibliothek Zeitschriftenartikel und Bücher einscannen, die für wikipedianische Artikelprojekte dringend benötigt werden. Nachdem sich der Bestand unserer Uni-Bibliothek weit über das österreichische Recht hinausbewegt, erlaube ich mir, dieses Angebot hier an zentraler Stelle zu unterbreiten. Alles, was sich also via https://katalog.wu.ac.at finden lässt, kann bei dem entsprechendem Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte idealerweise mir ein E-Mail schreiben, sodass ich die Scans direkt zukommen lassen kann. Ich würde voraussichtlich Donnerstags oder Freitags zum Campus fahren. Beste Grüße, Plani (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Plani-2020-03-24T16:12:00.000Z-Angebot: Bibliotheksrecherche11Beantworten

Fantastische Idee von dir, Plani, vielen Dank für diese Unterstützung. Ich komme darauf zurück. Ich greife deinen Vorschlag auf und könnte meinerseits - bei Interesse - Aufsätze aus den Beck'schen-Fachzeitschriften beschaffen, wenn's gebraucht wird. Garantiert corona-virus-frei. Lieben Gruß --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2020-03-24T16:54:00.000Z-Plani-2020-03-24T16:12:00.000Z11Beantworten
Ja, tolle Idee! --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2020-03-24T17:07:00.000Z-Plani-2020-03-24T16:12:00.000Z11Beantworten

Kollege Aschmidt hat dankenswerterweise an anderer Stelle auf folgenden Link hingewiesen. Dort sind div. Anbieter von Online Bibliotheken aufgeführt, die aktuell ihre Angebote frei zugänglich zur Verfügung stellen. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2020-03-30T20:10:00.000Z-Angebot: Bibliotheksrecherche11Beantworten

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Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit

Ich wünsche allseits erst einmal ein erfreuliches neues Jahr!

Reisen8 hat ein ganz interessantes Projekt im Rahmen von WomenEdit angestoßen und dort dafür eine Werkstatt angelegt. Da wir als Projekt bemüht sind, mehr Frauenbiografien in die Wikipedia zu bringen, bietet sich beim Relevanzunterpunkt „Präsidentinnen der Oberlandesgerichte und vergleichbarer Institutionen“ aufgrund der geringen Anzahl der vorhandenen Biografien tatsächlich ein systematisches Vorgehen an. Plus: in der Regel sind diese Artikel eher kurz, überschreiten selten eine halbe Seite, da außer den Karriereschritten über die meisten Präsidentinnen nicht so viel publiziert wird. Das sind sozusagen kleine schnelle Erfolge bei der Artikelerstellung. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich der eine oder die andere dafür begeistern ließe, daran mitzuarbeiten. Männer sind ausdrücklich willkommen – nur weil es bei WomenEdit auf der Projektseite steht, heißt das nicht automatisch, dass ihr nicht mitarbeiten dürft, wenn ihr gerne möchtet.

Die Überarbeitung und Erweiterung bestehender Artikel ist auch mit angedacht, diese werden ebenfalls als Blaulinks im Artikel gelistet.

Sehr willkommen wären übrigens auch noch Meinungen und Beiträge auf der Disk des Projekts. Dort wurden einige Fragen aufgeworfen, zu denen Fachmeinungen höchst willkommen wären. Und last but not least wäre eine Idee hilfreich, wie wir die Recherche erleichtern können, oder ob jemand mit Zugriff auf entsprechende Bände und Bibliotheken ebenfalls bereit wäre, Bände des Handbuchs mit durchzusehen, höchst willkommen. --Grizma (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Grizma-2021-01-08T15:17:00.000Z-Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit11Beantworten

Hallo Grizma, wünsche viel Erfolg bei dem Projekt. Biografien von Präsidentinnen/Präsidenten finden sich am ehesten in den Pressemitteilungen der Landesjustizministerien aus Anlass ihrer Amtseinführung. Im Übrigen antworte ich euch auf der dortigen Disk. LG --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-01-08T16:18:00.000Z-Grizma-2021-01-08T15:17:00.000Z11Beantworten
Hi Opihuck (ich liebe Deinen Benutzernamen, by the way), ja, die haben wir auf dem Schirm für die entsprechenden Bios. Darüber lässt sich jedoch keine Systematik herstellen. ;D

Andere Frage: gibt es eigentlich ein vergleichbares Handbuch bzw. vergleichbare Ämter in AT oder CH? Fiel mir grad ein, könnte frau ja mitbearbeiten. Können nicht so viele sein dort. --Grizma (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Grizma-2021-01-08T17:39:00.000Z-Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit11Beantworten

Hallo Grizma, meines Wissens gibt es kein vergleichbares Handbuch in der Schweiz (hat auch vielleicht mit der sprachlichen Teilung des Landes zu tun). Ausser Artikeln bzw. Portraits aus lokalen Zeitungen wird es schwierig Quellen über die einzelnen Richterinnen zu finden. Im Kanton Bern hat Annemarie Hubschmid Volz den Vorsitz des Obergerichts, aber mit Ausnahme des Auszugs im Staatskalender, finde ich keinen einzigen zentrierten Zeitungsartikel zu seiner Person, leider. Die Aufgabe wird wahrscheinlich für die Schweiz schwierig sein, weil die Gerichtspräsidien (meiner Wahrnehmung nach) eine nicht so grosse politische Rolle haben, und daher werden sie kaum in den Zeitungen erwähnt. Nicht mal die NZZ hat einen "echten" Artikel zur neuen Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille geschrieben und lediglich die SDA zur Wahl übernommen. Nichtdestotrotz viel Glück mit dem Projekt! Salutations bernoises, --ArkheinVonB (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-ArkheinVonB-2021-01-08T18:59:00.000Z-Grizma-2021-01-08T17:39:00.000Z11Beantworten
Danke für die kurze Stellungnahme. Plani, weißt Du was über Österreich? --Grizma (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Grizma-2021-01-08T19:03:00.000Z-ArkheinVonB-2021-01-08T18:59:00.000Z11Beantworten
Hallo Grizma, meines Wissens nach gab es leider bislang noch keine Frau, die Präsidentin eines Oberlandesgerichts in Österreich geworden wäre. Die OGH-Präsidentinnen haben wir hingegen bereits mit entsprechenden Artikeln abgedeckt, die restlichen OGH-Richterinnnen sowie die Richterinnen am VwGH sind biographisch genauso wie ihre männlichen Kollegen oft schwer zu fassen, da über sie in aller Regel keine detaillierteren Informationen verfügbar sind. Beste Grüße, Plani (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Plani-2021-01-10T11:42:00.000Z-Grizma-2021-01-08T19:03:00.000Z11Beantworten

Bitte nicht archivieren! Die Einladung steht und wir arbeiten weiter am Projekt. Andere Interessierte sind zur Mitwirkung nach wie vor herzlich eingeladen. --Grizma (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Grizma-2021-01-16T13:50:00.000Z-Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit11Beantworten

Okay, habe es entfernt. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2021-01-16T13:56:00.000Z-Grizma-2021-01-16T13:50:00.000Z11Beantworten
Kein Problem. Ich nahm an, mit der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bzw. mit der inzwischen erfolgten Auswertung der Handbücher der Justiz sei der externe Unterstützungsbedarf außerhalb von WomenEdit erfüllt und zugleich erschöpft. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-01-16T14:06:00.000Z-Chz-2021-01-16T13:56:00.000Z11Beantworten
Inhaltlich sah ich es genauso wie Du. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2021-01-16T17:41:00.000Z-Opihuck-2021-01-16T14:06:00.000Z11Beantworten

Ich begrüße das neue Projekt, weil meine These ist, dass man die persönliche Dimension der Rechtsprechung unbedingt mit einbeziehen sollte. Ich wäre aber sehr dafür, nicht nur die Richterinnen zu bearbeiten, sondern gleichmäßig und ohne Ansehen des Geschlechts vorzugehen, wenn Lücken gefüllt werden.--Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2021-01-16T19:06:00.000Z-Präsidentinnen der Oberlandesgerichte – Einladung zur Projektmitarbeit11Beantworten

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Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?

Warum heißt das „bürgerliche Gesetzbuch“ eigentlich nicht „bürgerliches Gesetz“ oder umgekehrt warum heißt das „Nahrungsmittelgesetz“ nicht „Nahrungsmittelgesetzbuch“? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Siehe-auch-Löscher-2021-08-23T06:42:00.000Z-Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?11Beantworten

Es ist ein Gesetzbuch, weil es der Idee nach eine Kodifikation als systematische Zusammenfassung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk und nicht nur ein Gesetz ist, so wie das Zivilgesetzbuch der Schweiz, das Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch in Österreich, der Code civil in Frankreich oder das SGB ebenfalls in Deutschland. Warum das BGB ein GB ist, kannst du in Kodifikationsstreit nachlesen. sуrcrо.ПЕДИЯ Portal Diskussion:Recht#c-Syrcro-2021-08-23T06:58:00.000Z-Siehe-auch-Löscher-2021-08-23T06:42:00.000Z11Beantworten
Ergänzung: Pandektenwissenschaft --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2021-08-23T07:28:00.000Z-Syrcro-2021-08-23T06:58:00.000Z11Beantworten
Abgestellt wird auf die Kodifikation (= Gesetzbuch), in der Tat. Nicht nur würde ich im Zusammenhang zur Schweiz aber nicht sagen. Das „Bürgerliche Recht“ ist eine Teilmenge des „Zivilrechts“, bleibt begrifflich also erst einmal hinter der helvetischen Namensfindung zurück, uneingedenk des Umstandes, dass die Schweizer das Schuldrecht als Obligationenrecht rückausgegliedert haben. Namentlich und inhaltlich sollten sie mit dem ZGB somit umfassender kodifiziert haben. Die Pandektenwissenschaft wiederum bezieht sich auf die systematische Abgrenzung zwischen dem von Gaius geschaffenen zweigliedrigen Institutionensystem (Person/Sache) und dem auf die Pandekten (Digesten) zurückgehenden Pandektensystem (umfassendes System, bestehend aus fünf Teilen – übernommen vom BGB). Interessant daran wieder: die Pandekten waren inhaltlich alles andere als umfassend, denn ohne die iustinianischen Institutionen wären nur Teile des klassisch-römischen materiellen Zivilrechts abgebildet worden. Ohne die Pandektenwissenschaft hätten wir uns (vergleichbar den Briten) Fallrecht vorstellen können, insbesondere wären Dinge passiert wie die Zuweisung des Schuldrechts zum Sachenrecht etc... . --Stephan Klage (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stephan Klage-2021-08-23T08:07:00.000Z-Chz-2021-08-23T07:28:00.000Z11Beantworten
Die Betonung bei "nicht nur ein Gesetz" liegt auf "ein" im Sinne von "normales" Gesetz, ohne Besonderheiten. Kodifizieren kann man sehr breit oder sehr eng, das deutschen HGB enthält zwar Gesellschaftsrecht, aber nur sehr wenige Gesellschaftsformen. sуrcrо.ПЕДИЯ Portal Diskussion:Recht#c-Syrcro-2021-08-23T09:00:00.000Z-Stephan Klage-2021-08-23T08:07:00.000Z11Beantworten
… als code unique – ok, Missverständnis aufgehoben. --Stephan Klage (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stephan Klage-2021-08-23T12:04:00.000Z-Syrcro-2021-08-23T09:00:00.000Z11Beantworten

Liebe Kollegen, interessant, was hier zu lesen ist. Ich habe mir da auch mal meine Gedanken gemacht und in JURIS recherchiert, wo es „Gesetzbücher“ gibt. Kommt nicht so oft vor:

Sorry, da gibt es wohl kein System. Alles förmliche Bundesgesetze. Die Bezeichnung ist tradiert oder Ausfluss einer Laune des Gesetzgebers. Jedes Gesetzbuch hätte auch ohne „buch“ verabschiedet werden können. „Bücher“ drücken tendenziell eine Mächtigkeit gegenüber einem einfachen Gesetz aus, mehr ist da nicht. Aber die Frage war durchaus berechtigt. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-08-23T21:51:00.000Z-Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?11Beantworten

Na ja. Aber richtig ist schon, dass mit dem Namen grundsätzlich das Vorhaben einer Kodifikation verbunden ist, man denke auch an die (leider unvollendeten) Umweltgesetzbuch bzw. Arbeitsgesetzbuch. Freilich kann man daraus keine Regel machen… --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2021-08-23T22:11:00.000Z-Opihuck-2021-08-23T21:51:00.000Z11Beantworten
Na ja, mit jedem Gesetz ist das Vorhaben einer Kodifikation verknüpft. Bei Umweltgesetzbuch und Arbeitsgesetzbuch soll vieles zusammengefasst werden. Da ist sie wieder, die Mächtigkeit. Mal heißt es eben "buch", mal nicht. Beliebig. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-08-23T22:20:00.000Z-Aschmidt-2021-08-23T22:11:00.000Z11Beantworten
Danke Opihuck, ich habe auch den Verdacht, dass es sich hier um Willkür handelt. Aus sprachlicher Sicht liegt bei Komposita die Hauptbedeutung im Allgemeinen auf dem Grundwort, also ein Fußball ist ein spezieller Ball und kein Fuß. Wenn man das Grundwort weglassen kann weil die Hauptbedeutung auf dem Bestimmungswort liegt, ist das ein Indiz für ein Blähwort, also sowas wie Aufgabenstellung oder Leidensdruck. Um mal ein bisschen Theoriefindung zu betreiben: Vielleicht hatte im 19. Jahrhundert auch der Verleger ein Interesse am Begriff Buch, um sein Produkt zu verbildlichen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Siehe-auch-Löscher-2021-08-24T05:38:00.000Z-Opihuck-2021-08-23T22:20:00.000Z11Beantworten
Long story short: Man weiß es nicht so genau. Der Gesetzgeber war (zumindest hier bei uns in Österreich) erstaunlich kreativ mit der (Kurz-)Bezeichnung seiner förmlichen Bundesgesetze. So heißt es etwa "Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch" und "Strafgesetzbuch", daneben existieren aber auch eine Vielzahl anderer Bezeichnungen für Bundesgesetze, ohne, dass die andere Bezeichnung einem logischen Schema folgen würde (etwa die "Straßenverkehrsordnung" oder die "Insolvenzordnung" oder – als ganz besonders ausgefallenes Exemplar – die "Jurisdiktionsnorm").
Und selbst bei den als "Gesetzbuch" bezeichneten Gesetzen zeigt sich, dass diese mitnichten alle zum Zeitpunkt ihrer Schaffung als vollständige Kodifikationen eines bestimmten Rechtsgebiets gedacht waren: Das (moderne) Strafgesetzbuch stammt beispielsweise aus dem Jahr 1975 und ersetzte zu diesem Zeitpunkt das "Strafgesetz" von 1945 bzw. 1852. Es wurde aber schon zu diesem Zeitpunkt von einer Vielzahl strafrechtlicher Nebengesetze begleitet, wie etwa dem Suchtmittelgesetz, dem Waffengesetz oder dem Verbotsgesetz. Das erst 1975 als "Strafgesetzbuch" bezeichnete Gesetz verfolgte also schon zum Zeitpunkt seiner Schaffung keinen vollständigen Kodifikationsansatz über das gesamte Strafrecht.
Die Benennung ist also tatsächlich wohl eher eine Frage der "Mächtigkeit", die der Gesetzgeber dem Gesetz mit der Benennung auftragen möchte, würde ich vermuten. Logik oder Systematik lässt sich für mich jedenfalls keine erkennen. Beste Grüße, Plani (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Plani-2021-08-24T06:32:00.000Z-Siehe-auch-Löscher-2021-08-24T05:38:00.000Z11Beantworten
Das geplante Arbeitsgesetzbuch ist eine leidvolle Story. --Chz (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Chz-2021-08-24T08:45:00.000Z-Aschmidt-2021-08-23T22:11:00.000Z11Beantworten
(post BK) Vielleicht kann ja mal jemand in den Hintergrund der traditionellen Begriffe Kodex (codex) oder Textkorpus (corpus) treten. Vielleicht findet sich irgendetwas aus der Rechtshistorie, die immer wieder überraschen kann. Zurückbesinnend auf die römisch-rechtliche Zeit, stand die „lex“ (Gesetz), weil je einzeln eine Materie geregelt wurde, zusammengefasst als Bündel, die leges (Bsp: leges Corneliae). Später dann, aber auch noch zu Zeiten der Republik, kamen mit der sich häufenden Macht der Volksversammlungen die „plebiscita“ (Plebiszite) auf, dann übernahm in der Kaiserzeit der Senat die Steuerung der Legislative mit den „senatus consulta“ (Senatskonsulte). Von Büchern ist nie die Rede. Parallel und schließlich hauptsächlich kamen die Kaiserkonstitutionen auf, niedergelegt in den ersten codizes Diokletians, die anfingen zusammenzusammeln, was bereits bestand. Die Spätantike war geprägt von codizes. Große Sammelwerke waren seit der iustinianischen Zeit dann als corpus bezeichnet worden. Hier ist dann laufend von Büchern die Rede. Für Rom jedenfalls kann man eine Umorientierung der Begrifflichkeiten feststellen. Dies aber in gewisser Weise auch wieder uneinheitlich, denn fast schon im 5. Jahrhundert n. Chr. angelangt, tauchte auf einmal wieder die lex (hier als lex Quisquis) auf. Was mir noch nicht gelingt ist, die „Mächtigkeit“ des Ansinnens des Gesetzgebers daraus herzuleiten, sprachliche Willkür allerdings schon. --Stephan Klage (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Stephan Klage-2021-08-24T09:04:00.000Z-Chz-2021-08-24T08:45:00.000Z11Beantworten

Zur Info: Es gibt auch den Artikel Gesetzbuch, wo dies beschrieben ist und Wikipedia:Löschkandidaten/19. Januar 2014#Liste von Gesetzbüchern gelöscht).--Taste1at (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Taste1at-2021-09-15T18:48:00.000Z-Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?11Beantworten

Ich greife das Thema nochmal auf, es gibt eine Kategorie:Gesetzbuch, die offenbar eine Mischung aus geschlossenen Gesetzeswerken und Gesetzen die Gesetzbuch im Namen darstellt. Ich habe mal den Status Quo beschrieben: [1]. Befriedigend ist das jedoch nicht. @Matthias v.d. Elbe: Du hast Dich in oben genannter Löschdiskussion kompetent geäußert. Was hältst Du von dieser Kategorie? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Siehe-auch-Löscher-2021-09-16T04:53:00.000Z-Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?11Beantworten

Na, dann schau mal unter Kategorie:Zivilgesetzbuch, was dort jetzt alles gelöscht werden müsste. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-09-16T08:21:00.000Z-Siehe-auch-Löscher-2021-09-16T04:53:00.000Z11Beantworten
Da sehe ich kein Problem, ob die Kategorie:Zivilgesetzbuch oder Kategorie:Zivilgesetz heißt ist meines Erachtens egal. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Siehe-auch-Löscher-2021-09-16T08:40:00.000Z-Opihuck-2021-09-16T08:21:00.000Z11Beantworten

Hinweis auf kostenlose Literatur-Zugänge für Wikipedia-Aktive

Liebe Mitarbeitende des Portals Recht,

ich möchte euch gerne auf das Förderprogramm der Wikimedia-Vereine aufmerksam machen.

Wer einen Artikel schreiben oder überarbeiten möchte und dazu ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könnte, kann von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugängen zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten, wie die Erstattung von Bibliothekskosten, sind hier zu finden.

Sonstige Formen der Unterstützung, wie E-Mail-Adressen für Freiwillige, Trainingsangebote und anderes, sind unter Wikipedia:Förderung aufgeführt.

Es wäre sinnvoll dass auch zukünftig Aktive und Neue in diesem Themenbereich auf das leider oft nicht bekannte Förderangebot hingewiesen werden und von kostenlos zur Verfügung gestellter Literatur profitieren können. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr einen entsprechenden Hinweis dauerhaft an geeigneter Stelle dieser Redaktion platzieren möchtet, beispielsweise an geeigneter Position auf der Projektseite, oder als fixierter Hinweis oberhalb der Diskussionsbeiträge auf dieser Diskussionsseite. Als Vorschlag könnte die unter meiner Signatur folgende Vorlage verwendet werden – dazu einfach nur das „XY“ mit dem entsprechenden Themenbereich ersetzen.

Solltest du weitere Fragen zur Förderung haben, kannst du dich entsprechend deines Wohnsitzes an Wikimedia Deutschland (community@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.de), Wikimedia Österreich (verein@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.at) oder WMCH (ulrich.lantermann@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.ch) wenden. Da dieser Hinweis auf mehreren Projektseiten platziert wird, möchte ich euch bitten, Fragen und Rückmeldungen zu dieser Kampagne dort auf der Diskussionsseite zu stellen, damit diese an zentraler Stelle gesammelt und beantwortet werden können.

Viele Grüße --Nico (WMDE) (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Nicolas Rück (WMDE)-2021-09-16T12:29:00.000Z-Hinweis auf kostenlose Literatur-Zugänge für Wikipedia-Aktive11Beantworten

Lieber @Nico, danke fürs Anstoßen! Ich habe einen Hinweis auf Wikipedia Library und Literaturförderung auf WP:BIBRA und hier im Intro auf der Portaldiskussionsseite eingefügt. Ich glaube, das ist auffällig genug. Neulinge lesen es, alte Hasen lesen laufend die Portaldisk und werden so jetzt noch einmal darauf aufmerksam. Mehr Öffentlichkeit geht nicht. – Danke für deine Mühe! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/blumen  --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Aschmidt-2021-09-16T17:12:00.000Z-Nicolas Rück (WMDE)-2021-09-16T12:29:00.000Z11Beantworten

Vorschlag zur dauerhaften Platzierung des Förderhinweises an geeigneter Stelle:

Wenn du einen Artikel im Themenbereich XY schreiben oder überarbeiten möchtest und dazu ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könntest, kannst du von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugänge zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten wie die Erstattung von Bibliothekskosten sind hier zu finden.

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten

Hallo Rechtsportal, ich hatte eine Diskussion mit Peter NYC auf der Diskussionsseite, aber er hat mir seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet. Könnt ihr mal da vorbeischauen und eure Meinung dazu schreiben? --Der König von Franken (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Der König von Franken-2021-09-24T14:05:00.000Z-Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten11Beantworten

Nein. Wenn dir dein Gesprächspartner nicht antworten möchte, ist das sein gutes Recht. Das Portal:Recht ist nicht dazu da, unerfüllte Dialogwünsche zu beleben. Wenn du konkrete Hilfe zu einer Meinungsverschiedenheit über Rechtsfragen in der Artikelarbeit wünschst, helfen wir sicher gern. --Opihuck Portal Diskussion:Recht#c-Opihuck-2021-09-25T13:33:00.000Z-Der König von Franken-2021-09-24T14:05:00.000Z11Beantworten

Jérôme Boateng

Im Zusammenhang mit Jérôme Boateng gibt es Streit um den gesetzlichen Richter, [2], [3]. Vielleicht mag sich das jemand ansehen. Gruß --Gustav (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-Gustav von Aschenbach-2021-09-25T07:23:00.000Z-Jérôme Boateng11Beantworten

Bitte um dritte Meinungen zum Vertragscharakter des Übereinkommens von Paris

Hallo an die Kollegen hier im Rechtsbereich, ich würde mich über fundierte dritte Meinungen freuen: Strittig ist, in die Einleitung des Artikels Übereinkommen von Paris einen Passus aufzunehmen, der besagt, dass dieses Übereinkommen ein internationaler Vertrag ist. Die Diskussion hier: Diskussion:Übereinkommen_von_Paris#Klärungsbedarf. Meine Zusammenfassung in meinen letzten Kommentar: [4]. --man (Diskussion) Portal Diskussion:Recht#c-DeWikiMan-2021-09-25T16:56:00.000Z-Bitte um dritte Meinungen zum Vertragscharakter des Übereinkommens von Paris11Beantworten