„Verwandtschaftsbeziehung“ – Versionsunterschied

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Cousins und Cousinen <small>(1. Grades)</small> stammen von einer gemeinsamen Großmutter und/oder einem Großvater ab, oder wurden entsprechend [[#Adoptiv-, Wahl-|adoptiert]]. Da dieser Punkt der gemeinsamen Abstammung 1&nbsp;[[Generation]] vor den Eltern liegt, werden sie genauer als Cousins/Cousinen „1.&nbsp;Grades“ bezeichnet. Nach dieser Grad-Berechnung könnten eigene Geschwister als Cousins/Cousinen „0.&nbsp;Grades“ bezeichnet werden. Dieser [[#Grad der Verwandtschaft|Seitenlinien-Grad]] unterscheidet sich vom [[#Rechtlicher Verwandtschaftsgrad|''rechtlichen'' Verwandtschaftsgrad]], der nach der Zahl der „vermittelnden Geburten“ berechnet wird: Zu Cousins oder Cousinen <small>(1.&nbsp;Grades)</small> besteht eine rechtliche Verwandtschaft ''im vierten Grad'' (4&nbsp;Geburten). Es wird dabei nicht unterschieden, ob sie über eine [[Patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft|mutter- oder vaterseitige]] Seitenlinie verwandt sind, sie können Kinder von Geschwistern der Mutter oder des Vaters sein.
Cousins und Cousinen <small>(1. Grades)</small> stammen von einer gemeinsamen Großmutter und/oder einem Großvater ab, oder wurden entsprechend [[#Adoptiv-, Wahl-|adoptiert]]. Da dieser Punkt der gemeinsamen Abstammung 1&nbsp;[[Generation]] vor den Eltern liegt, werden sie genauer als Cousins/Cousinen „1.&nbsp;Grades“ bezeichnet. Nach dieser Grad-Berechnung könnten eigene Geschwister als Cousins/Cousinen „0.&nbsp;Grades“ bezeichnet werden. Dieser [[#Grad der Verwandtschaft|Seitenlinien-Grad]] unterscheidet sich vom [[#Rechtlicher Verwandtschaftsgrad|''rechtlichen'' Verwandtschaftsgrad]], der nach der Zahl der „vermittelnden Geburten“ berechnet wird: Zu Cousins oder Cousinen <small>(1.&nbsp;Grades)</small> besteht eine rechtliche Verwandtschaft ''im vierten Grad'' (4&nbsp;Geburten). Es wird dabei nicht unterschieden, ob sie über eine [[Patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft|mutter- oder vaterseitige]] Seitenlinie verwandt sind, sie können Kinder von Geschwistern der Mutter oder des Vaters sein.


Der [[Verwandtschaftskoeffizient|genetische Verwandtschaftskoeffizient]] zu [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandten]] Cousins/Cousinen <small>(1.&nbsp;Grades)</small> beträgt 0,125: rund 12,5 % ihrer [[Genom|Erbinformationen]] stimmen mit den eigenen überein, zu Cousins und Cousinen 2.&nbsp;Grades 3,125 % und bei ''nicht'' [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandten]] Partnern 2–4 % (siehe dazu auch [[Inzucht beim Menschen#Inzucht beim Menschen und Erbkrankheiten|Erbkrankheitsrisiken]]).
Der [[Verwandtschaftskoeffizient|genetische Verwandtschaftskoeffizient]] zu [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandten]] Cousins/Cousinen <small>(1.&nbsp;Grades)</small> beträgt 0,125: rund 12,5 % ihrer [[Genom|Erbinformationen]] stimmen mit den eigenen überein, und zu Cousins und Cousinen 2.&nbsp;Grades 3,125 % (siehe dazu auch [[Inzucht beim Menschen#Inzucht beim Menschen und Erbkrankheiten|Erbkrankheitsrisiken]]).


[[Sex]]uelle Beziehungen und [[Ehe|Heiraten]] zwischen Cousin und Cousine sind im Zivilrecht der meisten Länder erlaubt (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, mehrere [[Balkanhalbinsel|Balkanstaaten]], [[Korea]], [[Philippinen]]). Bei vielen [[Ethnie]]n und [[Indigene Völker|indigenen Völkern]] wird die Ehe zwischen Cousin und Cousine sogar bevorzugt (Beispiel [[Kreuzcousinenheirat]]), in der [[Arabische Welt|arabischen Welt]] und darüber hinaus im [[islam]]ischen Kulturraum ist die ''[[bint ʿamm]]'' begehrt, die Tochter des Vaterbruders. In der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] stellt die Verwandtschaft zwischen Cousin und Cousine 1.&nbsp;Grades ein [[Ehehindernis]] dar, von dem aber befreit werden kann ([[Dispens]]).
[[Sex]]uelle Beziehungen und [[Ehe|Heiraten]] zwischen Cousin und Cousine sind im Zivilrecht der meisten Länder erlaubt (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, mehrere [[Balkanhalbinsel|Balkanstaaten]], [[Korea]], [[Philippinen]]). Bei vielen [[Ethnie]]n und [[Indigene Völker|indigenen Völkern]] wird die Ehe zwischen Cousin und Cousine sogar bevorzugt (Beispiel [[Kreuzcousinenheirat]]), in der [[Arabische Welt|arabischen Welt]] und darüber hinaus im [[islam]]ischen Kulturraum ist die ''[[bint ʿamm]]'' begehrt, die Tochter des Vaterbruders. In der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] stellt die Verwandtschaft zwischen Cousin und Cousine 1.&nbsp;Grades ein [[Ehehindernis]] dar, von dem aber befreit werden kann ([[Dispens]]).
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&nbsp; ≈ Sohn, Tochter einer Cousine oder eines Cousins <small>(1.&nbsp;Grades)</small> = Neffe, Nichte 2.&nbsp;Grades<br />
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&nbsp; ≈ allgemein: Cousins und Cousinen sowie deren Kinder, wenn ihr Grad nicht bekannt ist
&nbsp; ≈ allgemein: Cousins und Cousinen sowie deren Kinder, wenn ihr Grad nicht bekannt ist

'''Kusscousins'''

''Kusscousin'' und ''Kusscousine'' sind ebenfalls keine offiziellen Verwandtschaftsbezeichnungen. Sie stammen von unterschiedlichen Großeltern ab und sind damit mindestens Cousin, Cousine 2.&nbsp;Grades. Der Begriff „Kusscousine“ entstammt der [[Umgangssprache]] und deutet auf die entfernte Verwandtschaft und Legitimierung eines Kusses bzw. Eheschließung an.<ref>{{Literatur |Autor=Ernst Erhard Eduard Müller |Titel=Großvater, Enkel, Schwiegersohn – Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen |Hrsg=Carl Winter Universitätsverlag |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Carl Winter Universitätsverlag |Ort=Heidelberg |Datum=1979 |ISBN=9783533027287 |Seiten=38 |Online= |Abruf=}}</ref> Das humangenetische Risiko liegt in einer solchen Verbindung im Vergleich mit nicht miteinander verwandten Ehepartnern gleich (siehe dazu auch [[Inzucht beim Menschen#Inzucht beim Menschen und Erbkrankheiten|Erbkrankheitsrisiken]]).


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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Version vom 31. Juli 2019, 15:36 Uhr

Verwandtschaftsbeziehung bezeichnet ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.

In den verschiedenen Kulturen haben sich für alle diese Verhältnisse einfache oder umfangreiche Verwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenen Verwandtschaftsbezeichnungen für die Familienangehörigen einer Person. Diese Namen beziehen sich immer auf diejenige Person, die sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergänzend, beispielsweise ist eine Person die Enkelin ihrer Großmutter, gleichzeitig ist sie die Urenkelin ihrer Urgroßmutter. Bei der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Stammbäumen oder Ahnentafeln wird die Hauptperson als Ego (Ich) oder Proband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazu Genealogische Darstellung).

Dieser Artikel erläutert die deutschen, österreichischen und Schweizer Beziehungsnamen. Sie sind kulturell geprägt von dem Verständnis, dass eine Person gleichermaßen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in der westlichen Welt üblichen Verwandtschaftssystem.

Der Grad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei Personen geht von ihrer beider Abstammung aus, dabei wird unterschieden zwischen dem rechtlichen Verwandtschaftsgrad („im ersten Grad“: 1 vermittelnde Geburt) und dem bezifferten Generationen-Abstand von Seitenlinien („1. Grades“: eine Generation zurück; siehe Grafik rechts).

Übliches europäisches Verwandtschaftssystem mit nummeriertem rechtlichen Grad der Verwandtschaft (x°) sowie der Zahl des Generationen-Abstands (x. Grades);
vom „Proband“ (mitte links: Ich, Ego) entfernen sich nach rechts die senkrechten Familienzweige (Seitenlinien) umso weiter, je früher sie sich in der Ahnenreihe abspalten, entsprechend steigt ihr n. Grad

Verwandtschaftssystem und Bezeichnungen

Die deutschen Verwandtschaftsnamen werden ethnologisch (völkerkundlich) dem „Eskimo-System“ zugeordnet, das in den 1940er Jahren vom US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock eingeteilt wurde. Die Eskimo-Völker im nördlichen Polargebiet unterscheiden nicht zwischen Verwandten der väterlichen und der mütterlichen Seite (patri- und matrilateral), so kann ein Onkel der Bruder des Vaters oder der Mutter sein, eine Tante die Schwester der Mutter oder des Vaters.[1] Dies entspricht den deutschen Bezeichnungen, allerdings waren früher mutterseitig auch die Namen Oheim (Mutterbruder) und Muhme (Mutterschwester) verbreitet. Als Cousins und Cousinen werden sowohl die Kinder von Onkel und Tante, als auch die Enkel von Großonkel und -tante sowie die Urenkel von Urgroßonkel und -tante bezeichnet, ohne weitere Unterscheidung; ihnen wird nur ein Zusatz zur Angabe des Generationen-Abstands zugefügt: „1. Grades“ für die Kinder von Onkel oder Tante.

Demgegenüber gibt es bei anderen Völkern und Ethnien beispielsweise zwei unterschiedliche Bezeichnungen für Onkel, die sich mit Vaterbruder und Mutterbruder übersetzen lassen. Damit wird ein Unterschied zwischen beiden kenntlich gemacht, ebenso bei ihren Kindern. Das Eskimo- und das deutsche System treffen weniger Unterscheidungen, im Gegensatz zu deskriptiven, beschreibenden Systemen. Ein solches ist das „Sudan-System“, das in der Türkei und in China üblich ist und im Römischen Reich verbreitet war (siehe Lateinisch-deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen). Dabei gibt es für Onkel und Tanten sowie für Cousins und Cousinen jeweils ganz eigene Bezeichnungen, die ihr Geschlecht, ihre Abstammung und ihr Verhältnis zu einem Elternteil angeben (siehe auch Verwandtschaftsterminologien).[1]

Manche Kulturen unterscheiden auch zwischen älteren und jüngeren Geschwistern: So heißt auf Türkisch die „ältere Schwester“ abla, die „jüngere Schwester“ kız kardeş, der „ältere Bruder“ abi, der „jüngere Bruder“ kardeş (siehe Türkische Verwandtschaftsbezeichnungen). Die koreanische Sprache unterscheidet außerdem zwischen dem Bruder eines Mannes und dem Bruder einer Frau.

Eltern

Eine allgemeine Verwandtschaftstafel, in der Mitte die Testperson (Ich) in roter Farbe

Die Eltern sind die unmittelbaren Vorfahren einer Person, von denen sie in gerader Linie abstammt, oder deren Elternschaft rechtlich bestimmt wurde:

 
Mutter
 
 
 
 
 
Vater
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Person (EgoProband
 
 
 
 
 
 

Herkunft: Das Wort Eltern (von „Älteren“) ist ein Pluralwort und nur als Mehrzahl gebräuchlich – Einzahl ist der Elternteil (fachsprachlich auch: das oder der Elter).[2][3]

Biologische Elternschaft

  • Mutter = die ursprüngliche Trägerin der Eizelle (Ovum), aus der die Person gewachsen ist
  • Vater = der Erzeuger der Samenzelle (Spermium), welche die Eizelle der Mutter befruchtete

Die biologische Elternschaft ist eine der drei Rollen von Eltern. Grundlage der biologischen Verwandtschaft (Blutsverwandtschaft) ist die Übereinstimmung der Erbanlagen zwischen einem Kind und seinen beiden Erzeugern (Genitor und Genetrix). In der modernen Fortpflanzungsmedizin kann die Eizelle einer Frau in eine andere Frau verpflanzt werden, die das entstehende Kind austrägt und ihm mit der Geburt „das Leben schenkt“; mit dieser Frau hat das Kind aber keine genetischen Übereinstimmungen (siehe dazu Leihmutter, Eizellspende, Biologische Abstammungslinie, Embryonenschutzgesetz). Der biologische Vater wird umgangssprachlich Erzeuger genannt, worunter traditionell oft fälschlich seine Alleinerzeugung des Kindes verstanden wird (Urheberschaft), während die fachsprachliche Bezeichnung Genitor auch die Mutter der Eizelle als Erzeugerin des Kindes einschließt. Der genetische Verwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). In der Soziobiologie bezeichnet Elternaufwand jeden Aufwand der Eltern, der zum Fitnessgewinn von Nachkommen führt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Mutter der Mutter (Großmutter): Ihre tatkräftige Unterstützung bewirkt einen wichtigen Überlebensvorteil für ihre Enkelkinder und ist von Bedeutung bei der evolutionsgenetischen Entwicklung der Menschheit (siehe Ethnologische Befunde zur Großmutterschaft).

Rechtliche Elternschaft

Die rechtliche Elternschaft bezeichnet die gesetzliche Festlegung, wer als Mutter und Vater eines Kindes gilt. Damit verbunden sind Elternrechte und -pflichten (siehe dazu Erziehungsberechtigte, Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie).

Bereits im Römischen Reich galt das Rechtssprichwort: Mater semper certa est: „Die Mutter ist immer sicher“ – demgegenüber: „Der Vater ist immer ungewiss“: Pater semper incertus est. Bis vor wenigen Jahrzehnten musste unklar bleiben, ob der vermutete Vater wirklich an der Zeugung beteiligt war oder es sich um das Kuckuckskind eines anderen Mannes handelte (siehe Scheinvater). Eine Rolle spielte dabei auch bis ins späte 20. Jahrhundert die Weitergabe des Familiennamens nur über die Väterlinie (Stammlinie); dabei war die Ehelichkeit (Legitimität) eines Kindes von entscheidender Bedeutung. Bis 1970 galten in der Bundesrepublik Deutschland der Vater und sein uneheliches Kind als nicht verwandt, diese Fiktion wurde durch das Nichtehelichengesetz beseitigt (siehe auch Vaterschaft im deutschen Recht). Heute sind Vaterschaftstests, Samenspenden und auch die Frage des Klonens von Bedeutung.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch steht seit 1998: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“ (BGB § 1591).[4] Als Vater eines Kindes gilt grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange dies nicht erfolgreich angefochten wurde (§§ 1592 ff.).[5] Gibt eine unverheiratete Mutter bei der Geburt keinen Vater an, kann das Kind ohne rechtlichen Vater aufwachsen (siehe Vaterlosigkeit, Zahlvater). Ein Kind kann zwei Elternteile desselben formaljuristischen Geschlechts haben, wenn einer seinen Personenstand (aufgrund seiner Geschlechtsidentität) ändert (siehe Transsexuellengesetz). Eltern sind die gesetzlichen Vertreter und Sorgeberechtigten ihrer minderjährigen Kinder (§§ 1626 ff.).[6] In Ausnahmefällen kann ein Gericht das Sorgerecht entziehen oder einen Vormund bestellen, beispielsweise bei Erziehungsunfähigkeit oder Tod der Eltern.

Rechtlich besteht zu den eigenen Elternteilen eine Verwandtschaft im ersten Grad, weil nur 1 „vermittelnde Geburt“ zwischen ihnen und ihren Kindern liegt; zu ihnen besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Deutsche Inzestverbote, in Österreich nur für Blutsverwandte).

Wird ein Kind zur Adoption gegeben, wechselt die rechtliche Elternschaft zu den Adoptiveltern, die Verwandtschaft zu den bisherigen rechtlichen Eltern erlischt. Ist die oder der Annehmende alleinstehend oder Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, hat das Adoptivkind nur einen Elternteil. Bei der Adoption eines Stiefkindes beteiligt sich ein Ehe- oder Lebenspartner an der rechtlichen Elternschaft für das Kind des anderen Partners – in Deutschland darf ein Lebenspartner allerdings nicht ein Adoptivkind seines Partners als sein Stiefkind adoptieren, auch darf er sich nicht an einer Adoption beteiligen (weil er gleichgeschlechtlich ist, siehe Adoption durch Lebenspartner).

Soziale Elternschaft

Die soziale Elternschaft ist weder an biologische Abstammung noch an rechtliche Bestimmungen gebunden. Bei ihr wird freiwillig die Verantwortung für ein Kind übernommen und für es gesorgt, beispielsweise in gleichgeschlechtlichen Regenbogenfamilien. Oft übernehmen Elternteile auch für Stiefkinder die soziale Verantwortung, ohne sie zu adoptieren. In früheren Zeiten übernahm vielerorts der Onkel mütterlicherseits (Oheim = Mutterbruder) eine väterliche Rolle für Kinder seiner Schwester; diese Form der sozialen Vaterschaft (Avunkulat) findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[7] Ethnien und indigenen Völker, die sich nach ihren Mütterlinien organisieren (matrilinear). Eine verbreitete Form der freiwilligen Übernahme einer sozialen Fürsorgepflicht ist die christliche Taufpatenschaft; zu den Aufgaben eines Patenonkels oder einer Patentante kann auch gehören, im Falle des frühen Todes der Eltern für ihr Patenkind zu sorgen.

Verwandtschaftsnamen

Gebräuchliche (Kose-)Namen für die Elternteile sind:

Bis ins späte 20. Jahrhundert war es in den gehobenen Schichten Europas durchaus üblich, dass Kinder ihre Elternteile siezten, also mit „Sie“ oder „Ihr“ anzureden hatten; dieser Brauch findet sich noch heute in manchen traditionellen Familien weltweit. Ganz im Gegensatz dazu wurde im Rahmen der antiautoritären Erziehung und der 1968er-Bewegung dazu aufgerufen, die eigenen Elternteile direkt mit ihren Vornamen anzusprechen.[8]

Die Vorfahren der Elternteile sind Großeltern (Oma, Opa), Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).

Die Nachkommen der Eltern sind ihre Kinder, Enkelkinder, Urenkel, Ururenkel, Urururenkel,[9] Ururururenkel,[10] und so weiter in absteigender Folge.

Siehe auch:

  Commons: Eltern (parents)Mütter (mothers) + Väter (fathers)Bilder und Mediendateien
  Wiktionary: Eltern, ElternschaftMutter, Mutti, Mama, Mutterschaft + Vater, Vati, Papa, VaterschaftBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme
  Wikiquote: ElternMutter + VaterZitate
  Wikisource: MutterQuellen und Volltexte

Kinder

Fünf Frauen-Generationen einer armenischen Familie (Harry Finnis Blosse Lynch, London 1901)
Vier Männer-Generationen: kleiner Sohn, Vater (links), Großvater und Urgroßvater (mit Turban); rechts der jüngere Bruder des Vaters (Punjab, Pakistan 2012)

Die Kinder sind die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen, oder die rechtlich als ihre Kinder festgestellt oder von ihr „an Kindes statt“ adoptiert wurden:

 
 
 
 Person (EgoProband
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tochter
 
Sohn
 

Biologische Kindschaft

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen Kindern und ihren biologischen Elternteilen beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu die möglichen Erbkrankheitsrisiken). Wurde die Mutter durch eine Samenspende künstlich befruchtet, darf das Kind den Namen des biologischen Vaters in Erfahrung bringen.

Rechtliche Kindschaft

Die rechtliche Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, der rechtliche Vater hat es als sein Kind anerkannt oder wurde als Vater festgestellt (siehe oben: Eltern). Ein Kind kann ohne rechtlichen Vater aufwachsen, wenn seine Mutter bei der Geburt unverheiratet war und keinen Vater angegeben hat (siehe auch Vaterlosigkeit).

Rechtlich besteht zu eigenen Kindern eine Verwandtschaft im ersten Grad, weil sie unmittelbar von der Person abstammen (1 vermittelnde Geburt). Auch durch Adoption angenommene Kinder einer Person gelten mit ihr und ihrer gesamten Verwandtschaft als verwandt, sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt (siehe Kindschaftsverhältnis, Kindschaftsrecht). Durch eine Adoption wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern von Adoptivkindern aufgehoben (erloschene Verwandtschaft), zwischen ihnen besteht aber in Deutschland weiterhin das Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Deutsche Inzestverbote); diese Verbote bestehen auch zwischen dem Adoptivkind und seinen neuen Geschwistern (und weiterhin zu seinen ursprünglichen biologischen Geschwistern).[11]

Der Beischlaf oder die Eheschließung eines biologischen Elternteils mit seinem Kind ist weltweit in fast allen Staaten verboten, in den meisten auch mit einem nur rechtlichen Kind.

Soziale Kindschaft

Formen der sozialen Kindschaft:

Verwandtschaftsnamen

Umgangssprachlich hat sich die lateinische Bezeichnung Filius für den Sohn erhalten, in bestimmten Zusammenhängen Filia für eine Tochter (siehe auch Filiation: „Abstammung“).

Die Vorfahren von Kindern sind Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).

Die Kinder von Kindern sind Enkel(kinder), deren Kinder sind Urenkel, gefolgt von Ururenkeln. Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie,[10] im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: In Kanada erlebte eine 86-jährige Frau die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist.[9]

Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten (ebenso die Kinder von Schwägern; die Kinder von Cousins sind Neffen und Nichten 2. Grades); die Kinder von Onkeln und Tanten sind Cousins und Cousinen; die Kinder von Großonkeln und -tanten sind Onkel und Tanten 2. Grades.

Siehe auch:

  Commons: Kinder (children)Töchter (daughters) + Söhne (sons)Bilder und Mediendateien
  Wiktionary: KindTochter + SohnAdoptivkindStiefkindPflegekindPatenkindBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme
  Wikiquote: KindTochter + SohnZitate

Geschwister

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern:

  • Schwester = Tochter beider Elternteile (vollbürtig)
  • Bruder = Sohn beider Elternteile (vollbürtig)
  • Halbbruder, Halbschwester = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner (halbbürtig)
  • Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen (Halb-)Geschwistern gleichgestellt (durch ein oder beide Elternteile rechtlich adoptiert)
 
 
 
Mutter
 
Vater
 
 
 
 
 
Frau
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschwister
 
 Person (EgoProband
 
Adoptivgeschwister
 
Halbgeschwister
 
Stiefgeschwister
 

Herkunft: Das Wort Geschwister (eigentlich: „Gesamtheit der Schwestern“) ist ein Pluralwort und nur als Mehrzahl gebräuchlich – Einzahl ist der Geschwisterteil (fachsprachlich auch: das Geschwister).[12] Die alte Bezeichnung Gebrüder für die Söhne einer Familie findet sich noch in traditionellen Firmenbezeichnungen, abgekürzt „Gebr.“, und bei geschichtlichen Personen wie den Gebrüdern Montgolfier oder den deutschen Märchensammlern „Gebrüder Grimm“.

Die ältere Schwester (William Adolphe Bouguereau 1869)

Biologische Geschwisterschaft

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen vollbürtigen Geschwistern (veraltet Vollschwester, Vollbruder) beträgt 0,5: Rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (wie auch zwischen leiblichen Kindern und Elternteilen), rund 25 % zwischen Halbgeschwistern (siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken).

Zwillingsschwester und Zwillingsbruder sind besondere Geschwister:

  • eineiige Zwillinge = vollbürtige Geschwister, entstanden aus einer einzelnen befruchteten Eizelle, die sich in zwei Embryos mit identischen Erbanlagen aufgeteilte (Zwillingsschlupf)
  • zweieiige Zwillinge = vollbürtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die vom selben Mann gleichzeitig befruchtet wurden (unterschiedliches Aussehen)
  • Halbzwillinge = halbbürtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die kurz nacheinander von zwei Männern befruchtet wurden (selten, bei Tieren häufig)
  • im übertragenen Sinn: astrologische Zwillinge = gleicher Geburtszeitspunkt zweier Personen (ähnlich gedeuteter „Lebensplan“)

Rechtliche Geschwisterschaft

Rechtlich besteht zu allen eigenen Brüdern und Schwestern eine Verwandtschaft im zweiten Grad (2 vermittelnde Geburten). Im Unterschied zur gradlinigen Abstammung voneinander, bilden alle Geschwister zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenständige Familienzweige). Vollbürtige Geschwister haben dieselben Vorfahren, halbbürtige Geschwister haben entweder Vater oder Mutter gemeinsam. Die von einem Elternteil adoptierten Kinder sind rechtlich den leiblichen Halbgeschwistern gleichgestellt, die von beiden Eltern gemeinsam adoptierten den Vollgeschwistern. Zu Stiefgeschwistern besteht keine Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft (der Duden nennt sie fälschlich auch Halbgeschwister,[13] aber frühere Kinder des neuen Partners eines eigenen Elternteils werden nicht zu Halbgeschwistern). Zu Pflegegeschwistern besteht keinerlei Verwandtschaftsverhältnis.

In Deutschland besteht zwischen voll- und halbbürtigen sowie adoptierten Geschwistern ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft[11] und des Beischlafs (siehe Deutsche Inzestverbote, in Österreich nur für Blutsverwandte). Dies gilt für Adoptivkinder unverändert auch in Bezug auf ihre leiblichen Geschwister (erloschene Verwandtschaft).

Soziale Geschwisterschaft

Vom engen familiären Verhältnis von Geschwistern untereinander ist die „Geschwisterlichkeit“ abgeleitet, im Sinne einer übergreifenden Solidarität zwischen Menschen. Das Verständnis einer „Geschwisterschaft aller Menschen“ war 1893 eine Grundlage des ersten „Weltparlaments der Religionen“.

Die Bezeichnung eines Nichtverwandten als „Bruder“ gilt weltweit als Ausdruck der Freundschaft (siehe auch „Brudermahl“). In fast allen Kulturen der Welt ist das Ideal der Brüderlichkeit bekannt, als Verbrüderung zwischen Menschen (Männern und Frauen und Diverse). Die Losung „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ wurde nach der Französischen Revolution zu einem globalen Wahlspruch und ist Bestandteil der französischen und der haitianischen Verfassung. „Alle Menschen werden Brüder“ ist ein weltberühmtes Zitat aus der Ode An die Freude. Die „Woche der Brüderlichkeit“ findet jährlich im März statt, seit 1952 eine Veranstaltung für die christlich-jüdische Zusammenarbeit in Deutschland. In neuerer Zeit wird im Sinne einer Frauensolidarität auch von Schwesterlichkeit gesprochen. In politischer Hinsicht wird „Brüderlichkeit“ oft durch den geschlechtsneutralen Begriff „Solidarität“ ersetzt.

Weltweit finden sich Bruderschaften und Schwesternschaften, vor allem als religiöse Zusammenschlüsse. Frühe geschichtliche Beispiele sind im antiken Griechenland die Familienverbände der Phratrien (fratér „Bruder“) als kultisch, wirtschaftlich und politisch ausgerichtete Körperschaften. Die Bezeichnung „Krankenschwester“ geht auf die traditionelle Anrede der Angehörigen von religiösen Ordensschwesternschaften oder von Diakonissinnen als Schwester zurück (moderne Bezeichnung: Krankenpflegerin).[14]

Verwandtschaftsnamen

Die Vorfahren von vollbürtigen Geschwistern sind identisch, halbbürtige Geschwister haben nur die Vorfahren eines Elternteils gemeinsam.

Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten, deren Kinder Großneffen und Großnichten, deren Kinder Urgroßneffen und Urgroßnichten, und so weiter.

Siehe auch:

  Commons: Geschwister (siblings)Schwestern (sisters) + Brüder (brothers)Bilder und Mediendateien
  Wiktionary: GeschwisterSchwester + BruderZwillingHalbgeschwisterAdoptivgeschwisterStiefgeschwisterPflegebruder, PflegeschwesterBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme
  Wikiquote: GeschwisterSchwester + BruderZitate

Neffe und Nichte

Zum Familiennamen siehe Neffe (Begriffsklärung).

Die Neffen und Nichten sind Kinder von eigenen Geschwisterteilen (Geschwisterkinder):

  • Neffe = Sohn der Schwester oder des Bruders
  • Nichte = Tochter von Bruder oder Schwester
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vater
 
 
 
 
 
Onkel (Vaterbruder)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schwester
 
 Person (EgoProband
 
Bruder
 
Cousine/Cousin
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neffe/Nichte
(1. Grades)
 
Sohn/Tochter
 
Neffe/Nichte
(1. Grades)
 
Neffe/Nichte
2. Grades
 

Herkunft: Das Wort Neffe ist verwandt mit dem lateinischen nepos („Geschwistersohn“, altindisch nápāt), wie auch das Wort Nichte über das althochdeutsche nift.[15] Das von der lateinischen Wurzel abgeleitete Fremdwort Nepotismus bezeichnet eine „Vetternwirtschaft“ (gegenseitiges Zuschieben von Aufträgen und Vorteilen).

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu Kindern eigener vollbürtiger Geschwister beträgt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichen Großeltern und zu Halbgeschwistern, siehe entsprechende Erbkrankheitsrisiken).

Rechtlich besteht zu Neffen und Nichten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad in der Seitenlinie (3 vermittelnde Geburten).

Auch die Kinder von Schwägern (Angeheirateten) werden allgemein als Neffen und Nichten bezeichnet.[15]

Kindeskinder von Geschwistern der (Vor)Elternteile:

Die Kinder eines Cousins oder einer Cousine sind immer Neffen und Nichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn eines Cousins (1. Grades) ist ein Neffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades eine Nichte 3. Grades, und so fort – wobei „Grad“ hierbei den Generationenabstand zum ursprünglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihren rechtlichen Verwandtschaftsgrad.

Nachkommen

Die Kinder von Neffen oder Nichten sind Großneffen und Großnichten (desselben Grades), deren Kinder Urgroßneffen und Urgroßnichten.

Siehe auch:

  Wiktionary: Neffe, NichteGroßneffe, GroßnichteUrgroßneffe, UrgroßnichteBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme

Onkel und Tante

Die Onkel und Tanten sind Geschwister der Elternteile:

  • Onkel = Bruder der Mutter (früher Oheim) oder des Vaters
  • Tante = Schwester der Mutter (früher Muhme) oder des Vaters
  • veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Onkel
Mutterbruder
 
Tante
Mutterschwester
 
Mutter
 
Vater
 
Onkel oder
Tante
 
Onkel/Tante
2. Grades
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Cousin/Cousine
 
Cousin/Cousine
 
 
 
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Cousin/Cousine
 
Cousin/Cousine
2. Grades
 

Herkunft: Bevor die Bezeichnungen Onkel und Tante aus dem Französischen in den deutschen Sprachraum kamen, wurden Bruder und Schwester des Vaters Vetter (ursprünglich: „Vatersbruder“)[16] und Base (ursprünglich: „Vatersschwester“)[17] genannt, später auch deren Kinder (siehe unten: Cousin und Cousine).

Rechtlich besteht zu Onkel und Tanten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad (3 vermittelnde Geburten). Sie stammen von gemeinsamen Großeltern ab. Im Unterschied zur gradlinigen Abstammung voneinander bilden Onkel und Tanten zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenständige Familienzweige). Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu blutsverwandten Onkeln und Tanten (1. Grades) beträgt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichen Großeltern oder Halbgeschwistern, siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken).

Umgangssprachlich werden auch die Ehepartner oder Lebenspartner von Geschwistern der Eltern Onkel und Tante genannt; diese sind aber rechtlich nur im dritten Grad verschwägert. Früher gab es für den Bruder der Mutter die eigene Bezeichnung als Oheim, Ohm oder Öhm, die auch für den Ehemann der Schwester der Mutter verwendet wurde. Die Schwester der Mutter war die Muhme, ebenso die Ehefrau des Bruders der Mutter.

Der Onkel mütterlicherseits (lateinisch avunculus „Muttersbruder“; deutsch Oheim) übernahm früher vielerorts die soziale Vaterschaft für die Kinder seiner Schwester; dieses so genannte Avunkulat findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[7] Ethnien und indigenen Völker, die matrilinear, nach ihrer mutterseitigen Abstammung organisiert sind (siehe auch Avunkulokalität: ehelicher Wohnsitz beim Mutterbruder).

Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nichtverwandte Frauen und Männer wie Freunde der Eltern oder Nachbarn oder Erzieher Tante beziehungsweise Onkel zu nennen, meist in Verbindung mit ihrem Nachnamen, beispielsweise „Tante Schmitz“ oder „Onkel Meier“ (Nenntante, Nennonkel). Auch christliche Taufpaten (Patenonkel, Patentante) werden häufig als Onkel oder Tante angesprochen, unabhängig von einem möglichen tatsächlichen Verwandtschaftsgrad. Im alten katholischen Kirchenrecht bestand zwischen dem Täufling und seinen Taufpaten ein Eheverbot, das 1983 mit dem Codex Iuris Canonici aufgehoben wurde.

Die Kinder von Onkeln oder Tanten sind Cousins und Cousinen (1. Grades), die Enkel sind Neffen/Nichten 2. Grades (Kinder von Cousins oder Cousinen).

Eine weitere Generation zurück sind die Geschwister der Großeltern:

  • Großonkel, Großtante = Bruder, Schwester von Großmutter oder Großvater = Onkel, Tante eines Elternteils
  • Onkel, Tante 2. Grades = Sohn, Tochter von Großtante oder Großonkel

Die Kinder von Onkeln oder Tanten 2. Grades sind Cousins/Cousinen 2. Grades, deren Kinder Neffen/Nichten 3. Grades – wobei „Grad“ hierbei den Generationenabstand zum ursprünglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihren rechtlichen Verwandtschaftsgrad.

Eine Generation zuvor sind die Geschwister der Urgroßeltern:

  • Urgroßonkel, Urgroßtante = Bruder, Schwester der Urgroßmutter oder des Urgroßvaters = Onkel, Tante eines Großelternteils
  • Großonkel, Großtante 2. Grades = Kinder von Urgroßtante oder Urgroßonkel
  • Onkel, Tante 3. Grades = Kinder von Großtante oder Großonkel 2. Grades

Die Kinder von Onkeln oder Tanten 3. Grades sind Cousins/Cousinen 3. Grades, deren Kinder Neffen/Nichten 4. Grades. Im Allgemeinen wird aber eine solch entfernte Verwandtschaft nicht näher unterschieden, sondern von einer „Ahnengemeinschaft“ gesprochen. In Großfamilien werden weiter entfernte Verwandte auch allgemein als Cousins oder Cousinen bezeichnet, ohne Angabe eines Grades.

Siehe auch:

  Wiktionary: Onkel, TanteVatersbruder, VatersschwesterGroßonkel, GroßtanteUrgroßonkel, UrgroßtantePatenonkel, PatentanteNenntanteBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme
  Wikiquote: Onkel, TanteZitate

Cousin und Cousine

Die Cousins und Cousinen sind die Kinder von Onkeln oder Tanten:

  • Cousin ([kuˈzɛŋkuˈzɛ̃ː]) oder Vetter = Sohn von Tante oder Onkel = Sohn von Bruder oder Schwester eines Elternteils[18][16]
  • Cousine ([kuˈziːnə]), auch Kusine = Tochter von Tante oder Onkel = Tochter von Bruder oder Schwester eines Elternteils (veraltet Base)[19][17]
  • Cousins, Cousinen 2. Grades = Kinder von Tante oder Onkel 2. Grades = Enkel von Geschwistern der Großeltern (2 Generationen zurück), regional Nachgeschwisterkind, Geschwisterenkel (gemeinsame Vorfahren: Urgroßeltern)
  • Cousins, Cousinen 3. Grades = Kinder von Tante oder Onkel 3. Grades = Urenkel von Geschwistern der Urgroßeltern (3 Generationen zurück: von Ururgroßeltern)
  • veraltet: Halbcousins, Halbcousinen = Kinder eines Halbonkels oder einer Halbtante
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Neffe/Nichte
2. Grades
 
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Sohn/Tochter
 
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Neffe/Nichte
2. Grades
 
Neffe/Nichte
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Herkunft: Das Wort cousin stammt aus dem Französischen, von lateinisch cōnsobrīnus „zur Schwester gehörig, Geschwisterkind“ (ursprünglich nur mütterlicherseits), von soror „Schwester“.[20] Die Mehrzahlform Cousins gilt nur für Cousin (männlich), ohne Cousinen einzuschließen.[21] Der Ausdruck Cousinage bezeichnet allgemein eine Scherzverwandtschaft oder Spottbeziehung (siehe joking relationship).

Alle Personen, die zueinander Cousins und Cousinen sind (auch entfernte), leben in derselben Generation, können also nicht geradlinig miteinander verwandt sein. Sie sind Nachkommen unterschiedlicher Seitenlinien über ein Geschwisterteil eines (Vor-)Elternteils, in eigenständigen Familienzweigen.

Cousins und Cousinen (1. Grades) stammen von einer gemeinsamen Großmutter und/oder einem Großvater ab, oder wurden entsprechend adoptiert. Da dieser Punkt der gemeinsamen Abstammung 1 Generation vor den Eltern liegt, werden sie genauer als Cousins/Cousinen „1. Grades“ bezeichnet. Nach dieser Grad-Berechnung könnten eigene Geschwister als Cousins/Cousinen „0. Grades“ bezeichnet werden. Dieser Seitenlinien-Grad unterscheidet sich vom rechtlichen Verwandtschaftsgrad, der nach der Zahl der „vermittelnden Geburten“ berechnet wird: Zu Cousins oder Cousinen (1. Grades) besteht eine rechtliche Verwandtschaft im vierten Grad (4 Geburten). Es wird dabei nicht unterschieden, ob sie über eine mutter- oder vaterseitige Seitenlinie verwandt sind, sie können Kinder von Geschwistern der Mutter oder des Vaters sein.

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu blutsverwandten Cousins/Cousinen (1. Grades) beträgt 0,125: rund 12,5 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen überein, und zu Cousins und Cousinen 2. Grades 3,125 % (siehe dazu auch Erbkrankheitsrisiken).

Sexuelle Beziehungen und Heiraten zwischen Cousin und Cousine sind im Zivilrecht der meisten Länder erlaubt (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, mehrere Balkanstaaten, Korea, Philippinen). Bei vielen Ethnien und indigenen Völkern wird die Ehe zwischen Cousin und Cousine sogar bevorzugt (Beispiel Kreuzcousinenheirat), in der arabischen Welt und darüber hinaus im islamischen Kulturraum ist die bint ʿamm begehrt, die Tochter des Vaterbruders. In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousin und Cousine 1. Grades ein Ehehindernis dar, von dem aber befreit werden kann (Dispens).

Vetter und Base

Bevor sich die französischen Bezeichnungen Cousin und Cousine im deutschen Sprachraum verbreiteten, wurden die Söhne von Tanten oder Onkeln Vettern genannt (ursprünglich: „Vatersbruder“),[22][16] die Töchter Basen (ursprünglich: „Vatersschwester“).[17] Diese Bezeichnungen werden regional auch für entferntere Verwandte verwendet, sind aber in dieser Bedeutung veraltet. Der Vetter aus Dingsda meint im übertragenen Sinne irgendeinen entfernten Verwandten, der irgendwo wohnt; dieses Sprachbild wurde in den 1920ern durch die gleichnamige Operette von Eduard Künneke bekannt. Von einer Vetternwirtschaft (Nepotismus, weiblich Cousinenwirtschaft) wird gesprochen, wenn sich Familienmitglieder oder Verwandte gegenseitig übermäßige Vorteile beschaffen, beispielsweise durch das Zuschieben von Aufträgen oder „Pöstchen“. Der Namensvetter oder die Namensschwester einer Person oder Sache hat den gleichen Namen(sbestandteil) wie eine andere, ohne dass diese Gleichheit durch eine Verwandtschaft zueinander begründet ist.

Nachkommen

Die Kinder von Cousinen und Cousins sind Neffen und Nichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn einer Cousine (1. Grades) ist ein Neffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades ist eine Nichte 3. Grades, und so fort. Kinder von eigenen Geschwistern sind eigentlich „Neffen/Nichten 1. Grades“.

Großcousins

Großcousin und Großcousine sind keine offiziellen Verwandtschaftsbezeichnungen und werden nicht einheitlich benutzt. Vom normalen Muster abweichend, werden damit umgangssprachlich ganz allgemein Verwandte aus der nächst älteren Generation, aus derselben, oder aus der nächst jüngeren Generation bezeichnet:
  ≈ Cousin, Cousine 2. Grades (laut Duden)[23]
  ≈ Cousin, Cousine eines Elternteils = Onkel, Tante 2. Grades
  ≈ Sohn, Tochter einer Cousine oder eines Cousins (1. Grades) = Neffe, Nichte 2. Grades
  ≈ allgemein: Cousins und Cousinen sowie deren Kinder, wenn ihr Grad nicht bekannt ist

Cousins und Cousinen n. Grades

Mit zunehmendem Generationen-Abstand wird die Gradangabe bei Cousins und Cousinen nicht verwendet, sondern verallgemeinernd von einer „Ahnengemeinschaft“ gesprochen. So sind Cousins/Cousinen 10. Grades durch zwei Ahnen-Geschwister verbunden, die von beiden aus gesehen 10 Generationen früher lebten, und deren Eltern vor 11 Generationen (Urururururururur-Urgroßeltern). Die Angabe des Grades bei Cousins/Cousinen ist zwar relativ üblich, aber selten ist die richtige Berechnungsweise bekannt. Die folgenden Grad-Angaben bezüglich der Seitenlinie unterscheiden sich von den entsprechenden rechtlichen Verwandtschaftsgraden:

Personen zueinander
(Probanden)
Elternteile Letzte
gemeinsame Vorfahren
Generation Rechtlicher
Verwandtschaftsgrad
Geschwister Eltern Eltern 0 im zweiten Grad
Cousins/Cousinen (1. Grades) Onkel oder Tante (1. Grades) Großeltern 1 im vierten Grad
Cousins/Cousinen 2. Grades Onkel oder Tante 2. Grades Urgroßeltern 2 im sechsten Grad
Cousins/Cousinen 3. Grades Onkel oder Tante 3. Grades Ururgroßeltern 3 im achten Grad
Cousins/Cousinen n. Grades Onkel oder Tante n. Grades Ur(n−1)großeltern n im 2 × (n+1). Grad

Eine Cousine 2. Grades (Vorfahren: 2 Generationen zurück) ist die Tochter von Tante oder Onkel 2. Grades (Cousine oder Cousin eines Elternteils), also die Enkelin von Großtante oder Großonkel (einem Geschwisterteil der Großeltern); gemeinsame Vorfahren waren die Urgroßeltern. Cousins/Cousinen 2. Grades wurden regional auch Nachgeschwisterkind, Geschwisterenkel oder Andergeschwisterkind genannt, fälschlich auch Kleincousin(e).

Mit einem Cousin 3. Grades hat die Person (Ego) eine gemeinsame Ururgroßmutter, die zwei Kinder hatte, deren Kinder wiederum zueinander Cousins/Cousinen 1. Grades sind; die Kinder dieser Cousins/Cousinen sind zueinander Cousins/Cousinen 2. Grades, und deren Kinder zueinander Cousins/Cousinen 3. Grades. Gezählt werden immer die Vorfahrengenerationen.

Siehe auch:

  Commons: Cousins und Cousinen (cousins)Bilder und Mediendateien
  Wiktionary: Cousin, Cousineveraltet: Vetter, BaseBedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme

Ehe- und Lebenspartner

Ehepartner oder Ehepartnerin bezeichnet die geheiratete Person. Die Eheschließung begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den Ehepartnern, aber eine Schwägerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten: Schwieger-). Eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt es in Österreich und der Schweiz nicht.

Lebenspartner oder Lebenspartnerin bezeichnet in der Rechtssprache diejenige gleichgeschlechtliche Person, mit der eine „eingetragene Partnerschaft“ geschlossen wurde (im Schweizer Recht: eingetragener Partner). Diese „Verpartnerung“ bildet ein eigenes gesetzlich verankertes Institut neben dem der Ehe. Auch sie begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den Lebenspartnern, aber eine Schwägerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten: Schwieger-). Nicht eingetragene Lebenspartner, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben („wilde Ehe“), werden rechtlich als Lebensgefährten bezeichnet; zwischen ihren Familien besteht keine Schwägerschaft.

Wortbildungen

Alle oben aufgeführten Verwandtschaftsbezeichnungen werden mit den folgenden Vorsilben oder Wortteilen kombiniert, um ein genaueres oder zusätzliches Verwandtschaftsverhältnis zu benennen, so könnte es beispielsweise einen Adoptiv-halb-ur-groß-onkel geben.

Groß-

Eine Frau mit ihrem Kind, ihrer Mutter und deren Mutter, also ihrer Großmutter und damit der Urgroßmutter des Babys (2008)

Die Vorsilbe Groß- bezeichnet in der Regel eine Verwandtschaft im Abstand von 2 Generationen:

Großneffen und -nichten haben denselben Verwandtschaftsgrad wie ihre Eltern: Eine Großnichte 3. Grades ist die Tochter von Neffe oder Nichte 3. Grades.

Großcousin und Großcousine sind keine offiziellen Verwandtschaftsbezeichnungen, werden nicht einheitlich benutzt.

Ur-

Fünf Generationen der australischen Familie Crouch (1912): Ururgroßmutter (93), Urgroßmutter (64), Großvater (45), Mutter und Kind; die Ururgroßmutter hatte zu Lebzeiten bereits fast 200 Nachkommen[24]

Die Vorsilbe Ur- („am Anfang, ursprünglich“)[25] wird noch vor die Vorsilbe Groß- gesetzt, auch mehrfach, um jeweils 1 weitere Generation zurück zu rechnen (aufsteigend):

Normalerweise können sich Personen im europäischen Kulturraum an bis zu vier Vorfahren-Generationen mütter- und väterlicherseits erinnern, aber selten an alle Geschwister dieser Vorfahren mit ihrer Nachkommenschaft in den Seitenlinien. Im Unterschied dazu können Angehörige einer Kultur mit einliniger Abstammungsregel vom Vater oder von der Mutter meist 10 und mehr Vorgenerationen ihrer Linie lückenlos aufzählen (siehe auch Lineage/Abstammungsgruppe).

Ur- wird auch vor Nachkommen-Generationen gesetzt, um nach vorne zu rechnen und die Kinder von Enkelkindern sowie von Großneffen und -nichten zu bezeichnen (absteigend):

  • Urenkel, Urenkelin = Sohn, Tochter eines Enkelkindes
  • Ururenkel, Ururenkelin = Kinder von Urenkeln = Enkel von Enkeln
  • Urururenkel, Urururenkelin = Kinder von Ururenkeln (5. Nachkommen-Generation)
  • Urgroßneffe, Urgroßnichte = Sohn, Tochter eines Enkelkindes von Bruder oder Schwester = Urenkel der eigenen Geschwister
  • Urgroßneffe, Urgroßnichte 2. Grades = Kinder eines Enkels von Cousins = Urenkel von Cousine oder Cousin 1. Grades
  • Ururgroßneffe, Ururgroßnichte = Kinder eines Urenkels von Bruder oder Schwester = Ururenkel der eigenen Geschwister
  • Ururgroßneffe, Ururgroßnichte 2. Grades = Kinder eines Urenkels von Cousins = Ururenkel von Cousine oder Cousin 1. Grades

Die absteigenden Bezeichnungen werden fortgesetzt, um rückwirkende Verwandtschaftsbeziehungen anzugeben, so kann eine Person die Ururururgroßnichte eines Vorfahren sein. Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie.[10] 6 gleichzeitig in einer Familie lebende Generationen wurden 2013 nachgewiesen, als eine 86-jährige Kanadierin die Geburt ihres leiblichen Urururenkels erlebte (als Urururgroßmutter).[9]

Enkel-

Der Wortteil Enkel- bezeichnete ursprünglich eine Verwandtschaftsbeziehung, die von den eigenen Kindern einer Person ausgeht:

  • Enkelkind = Kindeskind, das Kind eines Kindes (regional Großkind, Schweizerisch Grosskind)
    • Enkel (Mehrzahl) = Kinder eines Kindes
    • Enkel, Enkelsohn = Sohn eines Kindes (veraltet Großsohn)
    • Enkelin, Enkeltochter = Tochter eines Kindes (veraltet Großtochter)
  • Urenkel (Mehrzahl) = Kinder eines Enkelkindes, regional Großenkel – mitunter beliebige Kindeskinder der Enkel
    • Urenkel, Urenkelin = Sohn, Tochter eines Enkelkindes = Enkelkinder eines Kindes
  • Ururenkel, Ururenkelin = Kinder eines Urenkelkindes = Enkelkinder eines Enkelkindes = Urenkel eines Kindes
  • Urururenkel, Urururenkelin = Kinder eines Ururenkelkindes = Enkelkinder eines Urenkelkindes (2013 von einer 86-jährigen kanadischen Frau erlebt)[9]
  • Ururururenkel, Ururururenkelin (7. Generation),[10] und so weiter in absteigender Folge

Herkunft: Das Wort Enkel entstammt dem althochdeutschen eninchili „kleiner Ahne“ (auch: kleiner Großvater).[26] In dieser Bedeutung klingt ein früher Glaube an die mögliche Wiedergeburt (Seelenwanderung: Reinkarnation) von verstorbenen Vorfahren innerhalb der eigenen Familie oder Sippe nach, begünstigt auch durch gelegentliche Ähnlichkeiten des Neugeborenen mit einer Ahnperson. Dahingehende Vorstellungen finden sich heute noch bei vielen Ethnien und indigenen Völkern weltweit.

Halb-

Die Vorsilbe Halb- bezeichnet eine Verwandtschaftsbeziehung, die nur über einen Vorfahren der ältesten enthaltenen Generation läuft anstatt über beide. Gebräuchlich ist diese Vorsilbe allerdings nur bei direkten Geschwistern (halbbürtig) und wird benutzt, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll:

  • Halbgeschwister: Halbschwester, Halbbruder = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner
  • veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils
  • veraltet: Halbcousin, Halbcousine = Sohn, Tochter eines Halbonkels oder einer Halbtante

Um ihre biologische Verwandtschaft von vollbürtigen Geschwistern zu unterscheiden, werden Halbgeschwister als halbbürtige Geschwister bezeichnet (rechtlich falsch nennt der Duden sie Stiefgeschwister, obwohl sie verwandt und nicht verschwägert sind).[13] Rechtlich besteht zu Halbgeschwistern eine Verwandtschaft im zweiten Grad in der Seitenlinie (zwei vermittelnde Geburten), gleich zu vollbürtigen Geschwistern.

In Deutschland besteht auch zwischen halbbürtigen Geschwistern ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Deutsche Inzestverbote) – im Unterschied zu Stiefgeschwistern, da diese keinen gemeinsamen biologischen Elternteil haben.

Adoptiv-, Wahl-

Der Wortteil Adoptiv- (aus dem altrömischen Recht adoptio) oder österreichisch Wahl- bezeichnet eine durch „Annahme an Kindes statt“ begründete rechtliche Verwandtschaft:

  • Adoptivkind: Adoptivsohn, Adoptivtochter = an Kindes statt angenommene Person (Amtssprache in Österreich: Wahlkind)
  • Adoptiveltern: Adoptivvater, Adoptivmutter = die rechtlichen Eltern oder ein rechtlicher Elternteil der adoptierten Person (Amtssprache in Österreich: Wahleltern)
  • Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen Geschwistern gleichgestellt

In der Regel nimmt eine Person als Adoptivkind eine biologisch nicht mit ihr verwandte andere Person an (minder- oder volljährig). Häufiges Beispiel ist die Adoption eines Stiefkindes, bei der ein Ehe- oder Lebenspartner die rechtliche Elternschaft für das Kind des anderen Partners mit übernimmt. In Deutschland darf ein Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) allerdings nicht ein Adoptivkind seines Partners als sein Stiefkind adoptieren, auch darf er sich nicht an einer Adoption beteiligen (weil er gleichgeschlechtlich ist, siehe Adoption durch Lebenspartner).

Es können auch blutsverwandte Personen adoptiert werden. Adoptivkinder, die mit ihrer Adoptivfamilie nicht blutsverwandt sind, gelten rechtlich als mit dieser (ganzen) Familie verwandt; sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt, auch für sie gilt das Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft,[11] in Deutschland und der Schweiz auch des Beischlafs (siehe Deutsche Inzestverbote). Ebenso gilt eine erbrechtliche Verwandtschaft mit allen Verwandten der Adoptiveltern.

Durch die Adoption einer minderjährigen Person wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern eines Adoptivkindes aufgehoben, sie erlischt; allerdings bleibt das Verbot der Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen ihnen bestehen (ebenso zu den ursprünglichen Geschwistern). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein, die Adoptiveltern werden nicht als Stiefeltern und adoptierte Kinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Spricht ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter“, ist dies zwar biologisch richtig, aber rechtlich falsch: Diese Verwandtschaft gilt als erloschen. Für die Adoption von Volljährigen oder von nahen Blutsverwandten gelten teils abweichende Regeln. Familien, die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind, unterscheiden traditionell streng zwischen leiblichen und adoptierten Familienangehörigen.

Wenn statt einer Adoption nur ein dauerhaftes Pflegeverhältnis besteht (Form der stationären Jugendhilfe bzw. Jugendwohlfahrt), wird die Bezeichnung Pflege- verwendet:

  • Pflegekind: Pflegesohn, Pflegetochter = minderjähriges Kind, das vorübergehend oder dauerhaft in einer anderen Familie lebt und betreut wird (veraltet Ziehsohn, Ziehtochter)
  • Pflegeeltern: Pflegemutter, Pflegevater = volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern aufnehmen (im Unterschied zu den Herkunftseltern)

Eine freiwillig eingegangene verwandtschaftsähnliche Beziehung ohne biologische oder rechtliche Grundlage wird umgangssprachlich Nenn- oder Wahlverwandtschaft genannt:

  • Nenntante, Nennonkel = ältere Bezugspersonen, oft aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis der Eltern
  • Wahleltern, Wahlgroßeltern = Bezugspersonen aus benachbarten oder eng befreundeten Familien (andere Verwendung in Österreich)

Schwieger-

Der Wortteil Schwieger- bezeichnet Verwandte des Ehepartners oder Lebenspartners einer Person, sowie die Partner ihrer Geschwister und Kinder; diese sind nicht ihre biologischen oder rechtlichen Verwandte (Ausnahme: Verwandtenheiraten), sondern angeheiratete, so genannte affine Verwandte (lateinisch affinitas: Schwägerschaft):

  • Schwager = Bruder des eigenen Partners – auch der Ehemann der eigenen Schwester oder der Lebenspartner des eigenen Bruders
  • Schwägerin = Schwester des eigenen Partners – auch die Ehefrau des eigenen Bruders oder die Lebenspartnerin der eigenen Schwester
  • Schwagersbruder, Schwagersschwester = Geschwister von Schwägern und Schwägerinnen
  • Schwiegereltern: Schwiegermutter, Schwiegervater = Eltern, Mutter und Vater des eigenen Ehe- oder Lebenspartners
    • Gegenschwieger(eltern) = Eltern eines Schwiegerkindes = Schwiegereltern des eigenen Kindes
    • Gegenschwager, veraltet Gegenschwäher = die beiderseitigen Schwiegerväter = die beiden Väter eines Ehepaares zueinander
    • Schwiegeronkel, Schwiegertante = Onkel, Tante eines Ehe- oder Lebenspartners = Bruder, Schwester der Schwiegereltern
  • Schwiegerkind = Ehe- oder Lebenspartner eines eigenen Kindes:
    • Schwiegersohn = Ehemann der Tochter (veraltet Eidam, Tochtermann),[27] oder eingetragener Lebenspartner des Sohnes
    • Schwiegertochter = Ehefrau des Sohnes (veraltet Schnur, Söhnerin),[28] oder eingetragene Lebenspartnerin der Tochter
  • Schwiegerenkel = Ehe- oder Lebenspartner eines Enkelkindes
  • Schwippschwager, Schwippschwägerin, österreichisch Schwiegerschwager, Schwiegerschwägerin = die Geschwister beider Ehe- oder Lebenspartner zueinander (eine Schwippschwägerschaft) = im weiteren Sinne auch andere entfernte Schwägerschaften

Schwägerschaftsverhältnisse enden nicht, wie häufig angenommen, durch eine Scheidung – einen „Ex-Schwager“ gibt es nicht, Schwägerschaft besteht grundsätzlich lebenslang (außer wenn eine Ehe für nichtig erklärt wird). Bei einer weiteren Heirat kommen neue Schwägerschaften hinzu. In verschiedenen Kulturen ist es üblich, nach dem Tod des Ehepartners dessen Geschwisterteil zu heiraten: Bei der Schwagerehe (Levirat) heiratet der Bruder eines (kinderlos) Verstorbenen dessen Witwe, bei der Schwägerinheirat (Sororat) ein Witwer die Schwester seiner (kinderlos) verstorbenen Ehefrau.

Als „Schwiegermuttersprache“ bezeichnete ein Sprachforscher eine ganz besondere Sprachebene der Vermeidung bei vielen indigenen Völkern, die nur bei Gesprächen mit unbeliebten Verwandten (darunter die Schwiegermutter) eingenommen wird, wenn die Kommunikation miteinander unbedingt vonnöten ist. Mittlerweile wird das als „Vermeidungssprache“ bezeichnet (avoidance speech), ohne Abwertung einer bestimmten Person.

Die Kinder von Schwägern werden auch als Neffen und Nichten bezeichnet. Umgangssprachlich wird ein Kind von Schwiegertochter/-sohn mit einem anderen Partner als Stiefenkel bezeichnet.

Stief-

Die Vorsilbe Stief- (althochdeutsch stiof- „hinterblieben, verwaist“) bezeichnet Angehörige, mit denen eine Person nicht biologisch oder rechtlich verwandt ist; zu ihnen besteht durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eine Schwägerschaft, sie sind „eingeheiratet“:

  • Stieffamilie, Patchworkfamilie = Kleinfamilie mit mindestens einem Kind aus einer früheren/anderen Beziehung eines der Ehe- oder Lebenspartner
  • Stiefmutter, Stiefvater = neuer Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils
  • Stiefeltern = nur Pluralform von Stiefelternteil – sind beide Elternteile nicht die Herkunftseltern, heißen sie Adoptiveltern oder Pflegeeltern
  • Stiefgeschwister: Stiefbruder, Stiefschwester = Kind des (neuen) Ehe- oder Lebenspartners eines Elternteils mit einem anderen/früheren Partner
  • Stiefkind: Stieftochter, Stiefsohn = Kind des eigenen Ehe- oder Lebenspartners mit einem früheren/anderen Partner
  • Stiefenkel = Kind eines Stiefkindes, Enkelkind nur des Ehe- oder Lebenspartners (laut Erbrecht und Deutscher Rentenversicherung)[29] – umgangssprachlich: das Stiefkind eines eigenen Kindes (Kind von Schwiegertochter oder Schwiegersohn)
  • Stiefgroßmutter, Stiefgroßvater = neuer/späterer Ehe- oder Lebenspartner eines Großelternteils
  • Stiefahnen = alle (späteren) Ehepartner von Vorfahren, von denen eine Person aber nicht abstammt

Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder entstehen. Ein neuer Ehe- oder Lebenspartner kann durch eine Stiefkindadoption die rechtliche Elternschaft für ein Kind des anderen Partners mitübernehmen und so zu dessen Mutter oder Vater werden; Adoptiveltern werden (rechtlich) nicht als Stiefeltern und Adoptivkinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. In Deutschland darf ein Lebenspartner allerdings nicht ein Adoptivkind seines Partners als sein Stiefkind adoptieren, auch darf er sich nicht an einer Adoption beteiligen (weil er gleichgeschlechtlich ist, siehe Adoption durch Lebenspartner). Stiefgeschwister einer Person sind keine Halbgeschwister, da sie nicht mit ihr verwandt sind, nur verschwägert (der Duden nennt sie fälschlich so[13]); zwischen Stiefgeschwistern besteht deshalb kein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft oder des Beischlafs.

Gerade Linie – Seitenlinie

Die Linie einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen kann gradlinig sein (vergleiche die biologische Abstammungslinie), oder indirekt vermittelt über eine Geschwisterschaft:

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch legt im Paragraph 1589 Verwandtschaft fest:[30]

„Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“

In der Seitenlinie verwandt sind Bruder und Schwester, da sie nicht voneinander abstammen, sondern von (mindestens) einem gemeinsamen Vorfahren: in ihrem Fall von einem oder beiden Elternteilen. Das gilt auch für ihre gesamte Nachkommenschaft: Nichten und Neffen, Großnichten und Großneffen und so weiter sind alle indirekt, über Seitenlinien miteinander verwandt. Gleiches gilt in aufsteigender Reihe für sämtliche Onkel und Tanten, Großonkel und -tanten und so weiter, zusammen mit all ihren Kindern und Kindeskindern: Cousinen und Cousins beliebigen Grades sind indirekt, kollateral verwandt (siehe dazu auch Lineare und kollaterale Verwandtschaft).

Zwischen sämtlichen gradlinigen Verwandten besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft (sowie zwischen Voll-, Halb- und Adoptivgeschwistern), ebenso ist der Geschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten (siehe Deutsche Inzestverbote), wobei dies in Österreich nur für Blutsverwandte gilt.

Ein typisches Beispiel für gerade Linien sind in der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) die „Stammlinien“. Sie enthalten nur Vor- und Nachfahren, die voneinander abstammen: die ältesten ehelichen Söhne als Erbnachfolger ihres Vaters (siehe auch Väterlinie von einem Stammvater, im Gegensatz zu einer Mütterlinie von einer Stammmutter). Bei Adelsfamilien wird ausdrücklich die Hauptlinie unterschieden von Nebenlinien, den vom „Mannesstamm“ abzweigenden Seitenlinien der Brüder von Vorvätern (siehe dazu auch das Wappenrecht).

Grad der Verwandtschaft

Allgemein wird mit dem Grad der Verwandtschaft die Entfernung zwischen zwei Familienzweigen (Seitenlinien) ausgedrückt, in Generationen gezählt bis zum letzten gemeinsamen Vorfahren (blutsverwandt oder anerkannt, adoptiert). Die sich ergebenden Grade stimmen nur, sofern zwischen Vorfahren keine Nachkommenszeugung stattfand, woraus sich überlagernde Verwandtschaftsbeziehungen ergäben (wie auch ein Ahnenverlust): Beispielsweise entfallen bei einer Geschwisterehe innerhalb der Ahnenreihen 50 % der Vorfahren, weil diese gleichzeitig zwei Positionen in der Ahnenliste belegen (siehe auch Cousinenheirat, Verwandtenheirat, Stammbaum, Ahnentafel).

Beim Grad der Verwandtschaft (im Unterschied zum rechtlichen Verwandtschaftsgrad) bezieht sich beispielsweise der „2. Grad“ einer Cousine auf die 2 Generationen, vor denen sich die Seitenlinien aufspalteten: Diese Cousine ist nicht die Tochter von Onkel oder Tante (Geschwister der Eltern), sondern von Onkel oder Tante 2. Grades (Sohn oder Tochter eines Geschwisterteils eines Großelternteils), der gemeinsame Vorfahre war 2 Generationen vor den Eltern ein Urgroßelternteil; diese Cousine 2. Grades ist gleichzeitig die Enkelin eines Großonkels oder einer Großtante (Bruder oder Schwester des Großvaters oder der Großmutter). Die Bezeichnung „3. Grades“ geht noch weiter zurück zu Geschwistern der Urgroßeltern – weiter entfernte Grade der Verwandtschaft werden in der Ahnenforschung als „Ahnengemeinschaft“ zusammengefasst.

Jeder Grad erhöht die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltene Generation um eine, dabei bleibt die Generationsebene der miteinander verglichenen Personen gleich: Vereinfachend gesagt, sind die verglichenen Personen gleich alt, aber die Anzahl der zurückreichenden Generationen nimmt jeweils zu, bis beide Linien auf einen gemeinsamen Vorfahren treffen (siehe Grafik oben). Von dieser Berechnungsgrundlage des Grades unterscheidet sich grundsätzlich der rechtliche Verwandtschaftsgrad, nach dem bereits Bruder und Schwester im zweiten Grad miteinander verwandt sind (2 vermittelnde Geburten).

Rechtlicher Verwandtschaftsgrad

Verwandtschaftsbezeichnungen und -grade für Männer nach deutschem bürgerlichem Recht und dem aktuellen katholischen Kirchenrecht (rechts unten), links unten jeweils nach dem alten Kirchenrecht (Grade in römischen Ziffern)

Der rechtliche Verwandtschaftsgrad ist die gesetzlich definierte „Nähe“ der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in Paragraph 1589 Verwandtschaft, dass der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie „vermittelnden Geburten“ bestimmt wird (siehe auch Verwandtschaftsrecht).[30] Diese Grundlage dient auch zur Bestimmung des Grades der Schwägerschaft im folgenden Paragraph 1590 Schwägerschaft, der auf der Definition von Verwandtschaft in § 1589 aufbaut.[31]

Im Unterschied zu konkreten Verwandtschaftsbezeichnungen (wie Cousine oder Neffe) enthält die Kennzeichnung nach Graden eine direkte Angabe der Nähe der Verwandtschaft. So sind die eigenen Kinder und die eigenen Eltern im ersten Grad verwandt: nur 1 vermittelnde Geburt liegt dazwischen. Eigene Geschwister, Großeltern und Enkelkinder sind alle Verwandte im zweiten Grad: 2 vermittelnde Geburten. Onkel, Tanten, Neffen und Nichten sind im dritten Grad verwandt (3 vermittelnde Geburten), Cousin und Cousine (1. Grades) im vierten Grad, und so weiter (siehe Grafik oben). Dabei wird nicht unterschieden zwischen mutter- oder vaterseitiger Verwandtschaft.

Der Grad der Verwandtschaft dient der abstrakten Bezeichnung von Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Personen, beispielsweise in der Rechtsprechung beim Zeugnisverweigerungsrecht. Im Erbrecht dagegen wird die Verwandtschaftsbeziehung nach der gesetzlichen Erbfolge geordnet. Der rechtliche Verwandtschaftsgrad entspricht in etwa dem genetischen Verwandtschaftskoeffizienten und ist wichtig für die Erforschung von Erbkrankheiten.

Im alten katholischen Kirchenrecht wurde bis 1983 eine etwas andere Bestimmung des Grades von Verwandtschaften in der Seitenlinie vorgenommen: Es zählten die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahren, die größere der beiden Zahlen gab den Grad an (Cousins, Cousinen, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten 1. Grades = im zweiten Grad).

Siehe auch

Literatur

  • Michael Wagner, Yvonne Schütze (Hrsg.): Verwandtschaft. Sozialwissenschaftliche Beiträge zu einem vernachlässigten Thema (= Der Mensch als soziales und personales Wesen. Band 14). Enke, Stuttgart 1998, ISBN 3-432-30151-0 (12 Beiträge verschiedener Autoren; Leseprobe in der Google-Buchsuche).
  • Andrea Kettenbach: Sind Schwiegermütter alle gleich? Eine Typologie aus Sicht der Schwiegertöchter (= Beiträge zur Sozialpsychologie. Band 12). Peter Lang, Frankfurt/M 2011, ISBN 978-3-631-60912-5.

Geschichtlich:

  • Ernst Erhard Müller: Großvater, Enkel, Schwiegersohn. Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Winter Universitätsverlag, Heidelberg 1979, ISBN 3-533-02727-9 (durchsuchbar in der Google-Buchsuche).
  • Wilhelm Schoof: Die deutschen Verwandtschaftsnamen. In: Zeitschrift für hochdeutsche Mundarten. Band 1, 1900, S. 193–298 (diachrone und synchrone Gesamtschau).
  • William Jervis Jones: German Kinship Terms (750–1500) – Documentation and Analysis (= Studia Linguistica Germanica. Band 27). Gruyter, Berlin/New York 1990, ISBN 3-11-012023-2 (englisch; Leseprobe in der Google-Buchsuche).
Commons: Verwandtschaft (kinship) – Sammlung von Bildern und Mediendateien
Wiktionary: Verwandtschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Lukas, Schindler, Stockinger: Verwandtschaft. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997; (vertiefende Anmerkungen mit Quellenangaben im Eintrag Blutsverwandtschaft).
  • Ulf Neundorfer: Verwandtschaftsbeziehungen (Ahnen- und Verwandtschaftsverhältnisse / Verwandtschaftsbegriffe). Private Webseite, 2008; (umfassende Übersicht, gute Schaubilder).
  • Gabriele Rasuly-Paleczek: Gliederungsprinzipien für die Verwandten / Grundlegende Begriffe. (PDF: 1 MB, 32 Seiten) Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2011, S. 24–32, archiviert vom Original am 21. Oktober 2013; (Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011).
  • Hans-Rudolf Wicker: Verwandtschaft als primäre Form sozialer Organisation. (PDF: 387 kB; 47 Seiten) In: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie, 1995–2012. Institut für Sozialanthropologie, Universität Bern, 31. Juli 2012, S. 2–16; (Vorlesungsskript; Wicker ist emeritierter Professor für Ethnologie).
  • Wolfgang Kraus: Kinship Studies. (PDF; 834 kB) In: Strategien für vernetztes Lernen: Eine Lernumgebung zu Methoden und Grundlagenwissen. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2008, archiviert vom Original am 4. Oktober 2013; (deutsch, 24 Seiten; grundlegende Einführung in die ethnosoziologische Verwandtschaftsforschung).
  • Konrad Licht: Geschwister im Konflikt: Eine Alltagsuntersuchung einer Familie in Dassantch, Südäthiopien. In: Documentaries Worldwide. Private Webseite, 2006; (ausführlicher Textteil eines multimedialen Projekts über soziale Konflikte in Äthiopien).
  • Brian Schwimmer: Kinship Fundamentals. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. Department of Anthropology, Universität Manitoba, Kanada, 1995; (englisch, umfangreiches Tutorial zu Verwandtschaft).
  • Dennis O’Neil: Kinship: An Introduction to Descent Systems and Family Organization. Behavioral Sciences Department, Palomar College, San Marcos California, 2013; (englisch, umfangreiches Studientutorial zu verschiedenen Abstammungs- und Familiensystemen, gute Schaubilder).

Einzelnachweise

  1. a b Hans-Rudolf Wicker: Diagramme: Eskimo- und Sudan-System. (PDF: 387 kB; 47 Seiten) In: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie, 1995–2012. Institut für Sozialanthropologie, Universität Bern, 31. Juli 2012, S. 8/9, abgerufen am 18. September 2018 (Vorlesungsskript; Wicker ist emeritierter Professor für Ethnologie).
  2. Duden-Redaktion: Elter. Abgerufen am 17. September 2018: „Elter, das oder der – Wortart: Substantiv, Neutrum, oder Substantiv, maskulin – Gebrauch: Fachsprache […] Bedeutung: Elternteil (bei Mensch, Tier, Pflanze) […] Herkunft: rückgebildet aus Eltern – Grammatik: das oder der Elter; Genitiv: des Elters, Plural: die Eltern“.
  3. Beispielsweise Günter Burkart (Hrsg.): Zukunft der Familie. Prognosen und Szenarien. In: Zeitschrift für Familienforschung. Sonderheft. Buderich, Opladen u. a. 2009 (Fundstellen von „Elter“ im Buch).
  4. Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1591 Mutterschaft, erstmalig ab 1. Juli 1998, siehe Versionsvergleich auf lexetius.com.
  5. Siehe BGB: § 1592 Vaterschaft; Zitat: „Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft […] gerichtlich festgestellt ist.“ Sowie folgende Paragraphen.
  6. Siehe BGB: § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze, und folgende Paragraphen.
  7. a b J. Patrick Gray: Ethnographic Atlas Codebook. In: World Cultures. Band 10, Nr. 1, 1998, S. 86–136, hier S. 104: Tabelle 43 Descent: Major Type (PDF: 2,4 MB, 52 Seiten, ohne Seitenzahlen auf eclectic.ss.uci.edu); eine der wenigen Auswertungen aller damaligen 1267 Ethnien; Zitat: „584 Patrilineal […] 160 Matrilineal […] 349 Bilateral“ (= 46 % patrilinear • 12,5 % matrilinear • 27,5 % kognatisch-bilateral). Ende 2012 waren im Ethnographic Atlas by George P. Murdock weltweit genau 1300 Ethnien erfasst.
  8. Richard Schröder: Neunzehnhundertachtundsechzig. In: Bernhard Vogel, Matthias Kutsch (Hrsg.): 40 Jahre 1968. Alte und neue Mythen – Eine Streitschrift. Konrad-Adenauer-Stiftung, Herder, Freiburg 2008, ISBN 978-3-451-30200-8, S. 195–207, hier S. 206 (PDF: 67 kB, 13 Seiten auf kas.de); Zitat: „Nun melden sich ja Kinder zu Wort, die sich darüber beschweren, dass sie nie Vater und Mutter sagen durften, sondern ihre Eltern mit Vornamen anreden mussten – mussten. »Erika, müssen wir heute wieder spielen, was wir wollen?«“
  9. a b c d Gerd Braune: Ottawa: In einer kanadischen Familie leben sechs Generationen. In: Badische Zeitung. 19. Juli 2013, abgerufen am 18. September 2018 (mit Foto): „Baby Ethan ist das jüngste Mitglied der Familie Steiner in Mississauga bei Toronto. Es ist vermutlich die einzige Familie Kanadas, in der sechs Generationen leben. […] Doreen Byers, seit dem Wochenende Ur-Ur-Ur-Großmutter, zählt 86 Jahre.“
  10. a b c d Guinness-Buch der Rekorde: Most living generations (ever). 2015, abgerufen am 18. September 2018 (englisch): „The most generations alive in a single family has been seven. […]“
  11. a b c BGB: § 1307 Verwandtschaft; Zitat: „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.“ Erläuterung: Ein Adoptivkind darf weder seine biologischen Eltern oder Geschwister (erloschene rechtliche Verwandtschaft) heiraten, noch seine Adoptiveltern oder -geschwister (neue rechtliche Verwandtschaft).
  12. Duden-Redaktion: Geschwister. Abgerufen am 17. September 2018: „Geschwister, das […] Substantiv, Neutrum […] (Fachsprache; auch schweizerisch) einzelner Geschwisterteil […] Herkunft: mittelhochdeutsch geswister, althochdeutsch giswestar, eigentlich = Gesamtheit der Schwestern, zu Schwester“.
  13. a b c Duden-Redaktion: Stiefbruder. Abgerufen am 17. September 2018: „Stiefbruder, der […] Bedeutungen: 1. Bruder, der mit einem Geschwisterteil nur einen Elternteil gemeinsam hat; Halbbruder; 2. männliche Person, die mit einem Geschwisterteil keinen Elternteil gemeinsam hat, sondern adoptiert oder von einem Elternteil mit in die Ehe gebracht worden ist; nicht leiblicher Bruder – Synonyme zu Stiefbruder: Halbbruder […] Herkunft: 1. Bestandteil (in Zusammensetzungen) mittelhochdeutsch stief-, althochdeutsch stiof-, eigentlich wohl = abgestutzt, beraubt, verwaist, wohl zu stoßen.
    Ebenda: Halbbruder: „Bedeutung: Stiefbruder (a)“ (Anm.: Gemeint ist „(1.)“, also die 1. Bedeutung).
    Ebenda: Stiefgeschwister: „Bedeutungen: 1. Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister; 2. Kinder in einer Ehe, die weder denselben Vater noch dieselbe Mutter haben, sondern von den jeweiligen Elternteilen mit in die Ehe gebracht worden sind“.
    Ebenda: Halbgeschwister: „Bedeutung: Stiefgeschwister (a)“ (Anm.: Gemeint ist „(1.)“, also die 1. Bedeutung).
  14. Jonathan Gawlitta, René A Bostelaar: Aus für »Schwester Anja« – Klinikum der Universität Köln untersucht den Umgang mit Namensschildern. In: Die Schwester/Der Pfleger. Jahrgang 44, Nr. 11, Bibliomed, 2005, S. 890–893.
  15. a b Duden-Redaktion: Neffe. Abgerufen am 17. September 2018: „Neffe, der […] Sohn von jemandes Schwester, Bruder, Schwägerin oder Schwager […] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. – Synonyme zu Neffe (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind; (scherzhaft, sonst veraltet) Neveu […] Herkunft: mittelhochdeutsch neve, althochdeutsch nevo, wohl eigentlich = Unmündiger, verwandt mit lateinisch nepos, Nepotismus.
    Ebenda: Nichte: „Tochter von jemandes Schwester, Bruder, Schwägerin oder Schwager […] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. – Synonyme zu Nichte: (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind – Herkunft: aus dem Niederdeutschen < mittelniederdeutsch nichte, verwandt mit althochdeutsch nift (niederdeutsch -cht- entspricht hochdeutsch -ft-, vgl. Schacht) = Nichte, verwandt mit lateinisch nepos, Nepotismus“.
  16. a b c Duden-Redaktion: Vetter. Abgerufen am 16. September 2018: „Bedeutungen: 1. Cousin; 2. (veraltet) entfernterer Verwandter […] Synonyme zu Vetter: Cousin; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind – Herkunft: mittelhochdeutsch veter(e), althochdeutsch fetiro, zu Vater und ursprünglich = Vatersbruder“. Anmerkung: Das Wort Vetter gehört nicht zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.
  17. a b c Duden-Redaktion: Base. Abgerufen am 16. September 2018: „Gebrauch: süddeutsch, sonst veraltet – Synonyme zu Base: 1. Cousine; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind; 2. Tante; (veraltet) Muhme, Mutterschwester, Vaterschwester […] Herkunft: mittelhochdeutsch base = Vatersschwester, althochdeutsch basa, wohl Lallwort“. Anmerkung: Das Wort Base gehört nicht zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.
  18. Duden-Redaktion: Cousin. Abgerufen am 16. September 2018: „Cousin, der […] Sohn des Bruders oder der Schwester eines Elternteils; Vetter […] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. […] Synonyme zu Cousin: Vetter; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind – Herkunft: französisch cousin, über das Vulgärlateinische zu lateinisch consobrinus.
  19. Duden-Redaktion: Cousine. Abgerufen am 16. September 2018: „Cousine, Kusine, die […] Von Duden empfohlene Schreibung: Cousine – Alternative Schreibung: Kusine […] Bedeutung: Tochter des Bruders oder der Schwester eines Elternteils; Base […] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. […] Synonyme zu Cousine: (süddeutsch, sonst veraltet) Base; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind – Herkunft: französisch cousine.
  20. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Cousin, Cousine. Abgerufen am 18. September 2018.
  21. Wörterbuch Wortbedeutung.info: Cousins (Deutsch). Abgerufen am 18. September 2018.
  22. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Vetter, Base. Abgerufen am 18. September 2018.
  23. Duden-Redaktion: Großcousin. Abgerufen am 17. September 2018: „Großcousin, der […] Bedeutungsübersicht: Cousin zweiten Grades“.
    Ebenda: Großcousine: „Großcousine, Großkusine, die Bedeutungsübersicht: […] Cousine zweiten Grades“.
  24. Zeitungsmeldung: The Fifth Generation. In: The Brisbane Courier. Australien, 25. Mai 1912, S. 12 (online auf nla.gov.au); Zitat: „Mrs. Elizabeth Ann Crouch, Great-great-grandmother, 93; Mrs. John Negus, Great-grandmother, 64; Mr. John Edward Negus, Grandfather, 45; Mrs. Young, Mother, and her Baby. The total number of Mrs. Crouch’s descendants is nearly 200.“
  25. Duden-Redaktion: ur-, Ur-. Abgerufen am 17. September 2018: „ur-, Ur- – Wortart: Präfix […] Bedeutungen: […] eine Verstärkung […] weit zurückliegend, am Anfang liegend […] das Erste […] kennzeichnet in Bildungen mit Verwandtschaftsbezeichnungen die Zugehörigkeit zur jeweils nächsten bzw. vorherigen Generation […] Herkunft: mittelhochdeutsch, althochdeutsch ur-, ursprünglich = (her)aus“.
  26. Duden-Reaktion: Enkel. Abgerufen am 18. September 2018.
  27. Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: EIDAM. In: Deutsches Wörterbuch. Band 3, Hirzel, Leipzig 1854–1960, Spalte 83; dieselben: TOCHTERMANN. Band 21, Spalte 536.
  28. Johann Christoph Adelung: 1. Die Schnur. In: Derselbe: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. 2., vermehrte und verbesserte Ausgabe. Band 3, Leipzig 1793–1801, Spalte 1610–1611; Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: SÖHNERIN. In: Deutsches Wörterbuch. Band 16, Hirzel, Leipzig 1854–1960, Spalte 1423.
  29. Deutsche Rentenversicherung: SGB IX § 74: R3.1.1 Die Ersatzkraft ist mit dem Leistungsempfänger bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert. Zitat: „Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten)“. Anmerkung: Kein Eintrag zu „Stiefenkel“ im Duden, unterschiedliche Verwendung bei Rechtsanwälten. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erwähnt in § 15 Steuerklassen nur „2. Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder“. Das Deutsche Forum für Erbrecht schreibt unter I. Gesetzliche Grundlagen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts: „200.000 EUR für alle anderen Enkel und Stiefenkel“.
  30. a b BGB: § 1589 Verwandtschaft.
  31. BGB: § 1590 Schwägerschaft, Absatz 1, Satz 2; Zitat: „Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.“