„Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe“ – Versionsunterschied

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Losdedos (Diskussion | Beiträge)
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Ich habe ihn wieder entfernt. Danke! --[[Benutzer:Peter Gröbner|Peter Gröbner ]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Gröbner|Diskussion]]) 11:58, 19. Feb. 2015 (CET)
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:[[Spezial:Diff/139016126|Losdedos schreibt]] „Änderung 139016062 von Peter Gröbner rückgängig gemacht; fängst du jetzt nach mehreren wochen pause mit der provokation von neuem an? diskutiere das im portal:Recht und zwar für alle rechtsbezogenen artikel)“ Aber das haben wir doch gemacht: [[Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-IV#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes|diese Diskussion]] oder nicht, {{Antwort|Partynia|p=}}? --[[Benutzer:Peter Gröbner|Peter Gröbner ]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Gröbner|Diskussion]]) 22:22, 19. Feb. 2015 (CET)
:[[Spezial:Diff/139016126|Losdedos schreibt]] „Änderung 139016062 von Peter Gröbner rückgängig gemacht; fängst du jetzt nach mehreren wochen pause mit der provokation von neuem an? diskutiere das im portal:Recht und zwar für alle rechtsbezogenen artikel)“ Aber das haben wir doch gemacht: [[Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-IV#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes|diese Diskussion]] oder nicht, {{Antwort|Partynia|p=}}? --[[Benutzer:Peter Gröbner|Peter Gröbner ]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Gröbner|Diskussion]]) 22:22, 19. Feb. 2015 (CET)
::Nein, du hast hier schlicht Partynia ausgetrickst, indem du vorgabst, nur den Baustein zu entfernen. tatsächlich hast du aber den Anlass zu der Diskussionb wieder eingefügt. Ich nenne das "link". Diskutiere das im [[Portal:Recht]]. Wenn das für alle Artikel gewünscht ist, einen Nationalitätenbezug im Fließtext hinzuzufügen, habe ich nichts dagegen. Dies geht aber nicht, wenn von einigen tausend Artikeln vereinzelt welche herausgegriffen werden. Es wurde in der Diskussion bereits deutlich, dass die entsprechenden kategorien und Infoboxen durchaus als ausreichend angesehen wurden. Nun kommst du nach Wochen heimlich still und leise an und versuchst mit einem Trick, doch noch deine Absichten durchzusetzen.--[[Benutzer:Losdedos|Losdedos]] ([[Benutzer Diskussion:Losdedos|Diskussion]]) 22:29, 19. Feb. 2015 (CET)

Version vom 19. Februar 2015, 23:29 Uhr

Der Antrag wird einem telefonisch zugeschickt,... ?

→ Nur wenn man bereits eine Kundennummer besitzt. Sonst muss man persönlich bei der Agentur vorsprechen und seine Daten aufnehmen lassen.


Mir wird BAB ausgezahlt obwohl ich noch bei meinen Vater lebe und mich nicht in einer Ausbildung befinde sonderen bei einen Bildungsträger untergekommen bin also stimmt es nicht das man wie in den Artikel behauptet BAB nur bekommt wenn man in einen eigene Wohnung zieht


Guten Tag,

Ich besuche ien Berufskolleg und wohne zu Hause bei meinen Eltern. Diese drohen mir jedoch, mich zum 18. Lebensjahr "rauszuschmeißen". Sie besitzen eine Firma, die allerdings noch im Aufbau ist. Sollten mich meine Eltern rauswerfen, und ich gehe noch zur Schule, bekommt man da von Staat eine Hilfe?


Es ist tatsächlich so, dass Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Maßnahme elternunabhängiges BAB erhalten. Das ändert sich, sobald sie in eine Ausbildung (ob nun betrieblich oder außerbetrieblich) einmünden. Dann bekommen sie BAB nur, wenn sie einen Mietvertrag vorweisen können. Der bisherige Artikel bezieht sich nur auf diese letztere Variante.

Es geht faktisch auch nicht darum, ob der Azubi ausziehen *will*, sondern ob er extern wohnt oder nicht.

Die vom Amt spinnen doch alle. Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen, kann von meinem Azubi Gehalt allerdings keine bezahlen. Da ich aber schon im 3.Lehrjahr bin wurde mir kein BAB bewilligt-Zitat:"Bis jetzt gig es doch auch also was möchten sie überhaupt von uns?" Fand ich schon ziemlich hart. Ich gehe jede woche mind. 40 Std arbeiten und muss mir son spruch anhören. Jeder der keinen Bock hat zu arbeiten, bekommt sofort alles.

Es ist nicht ganz korrekt zu behaupten jeder der nicht arbeitet bekommt sofort alles. Jedoch habe ich ein ähnliches Problem wie du, Fakt ist es,dass Auszubildende finanziell schlechter gestellt werden als ALG 2 Empfänger. Ebenfalls ist Fakt,dass die Gesetze zu Ausbildungsförderung veraltet sind, das geben sogar die Sachbearbeiter in den Ämtern zu. Mein Ziel als stelv. Vorsitzender der JUSOS in der Uckermark ist es daran zu rütteln und eine Überarbeitung und zeitgemäße Anpassung dieser Gesetze zu erwirken, da es nicht sein kann, dass sich viele Auszubildende verar...t fühlen nur weil sie es schafften eine betriebliche Ausbildung zu erhalten. Auch verschulden sich viele Auszubildende um Miete,Möbel und ähnliches zu bezahlen, das kann so nicht sein.


Darlehen oder nicht?

Hallo, mal zum Artikel, ist die BAB wie Bafög ein zinsloses Darlehen oder ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss? lg 91.6.34.189 Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-91.6.34.189-2008-05-22T07:49:00.000Z-Darlehen oder nicht?11Beantworten

Ich denke, es ist ein Zuschuß, kein Kredit.

BAB Onlinerechner verrechnet sich ?

Ich habe BAB beantragt und bewilligt bekommen. Aber nur 80€. Der Online-BAB-Rechner sagte mir bisher Werte von 130-220€ vorraus. Mein Nachfragen beim Amt und den zuständigen für das Onlineformular ergaben völlig unterschiedliche Erklärungen. Meine Interpretation: Der Onlinerechner verspricht absichtlich mehr, als bewilligt wird, da BAB-Bezug andere, ähnliche Sozialleistungen (Wohngeld z.B.) verhindert. Und hat man erstmal BAB, sind alle anderen Ämter nicht mehr zuständig (Sie haben doch BAB!).

Berechnungsbeispiel

Zum Berechnungsbeispiel habe ich einige Fragen: Warum werden Unterkunftskosten von 149 + 75 = 224 Euro berücksichtigt? Obwohl die Unterkunftskosten nur 210 Euro betragen? Warum wird ein Einkommen von 552 Euro berücksichtigt? Obwohl die Ausbildungsvergütung nur 320 Euro monatlich beträgt? Was ist mit dem übersteigenden Elterneinkommen von -268 Euro? --Martinvoll (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Martinvoll-2013-08-22T09:42:00.000Z-Berechnungsbeispiel11Beantworten

Wenn ich das auf die Schnelle richtig sehe, haben die vor der Berechnung stehenden Sätze mit der Beispielsrechnung eigentlich überhaupt nix zu tun. a) Das Berechnungsbeispiel geht von einer Ausbildungsvergütung in Höhe von 552 Euro aus. b) Das Elterneinkommen übersteigt die Freibeträge eben nicht. Vielmehr wäre noch ein Spielraum von 268 Euro, die die Eltern hier noch verdienen könnten, ohne das eine Anrechnung erfolgt. c) Von den Unterkunftskosten werden nicht 224 Euro berücksichtigt, sondern dadurch, dass die Miete über 149 Euro liegt, wird der Zuschlag von 75 Euro bei der Gesamtbedarfsberechnung hinzugerechnet. Wahrscheinlich (dazu müsste ich nochmal ins Gesetz schauen) dürfte bei einer Miete von 210 Euro hier aber auch nur ein Zuschlag von 61 Euro und nicht der Maximalbetrag zu den 149 Euro Sockelbetrag hinzuaddiert werden.--Losdedos (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Losdedos-2013-08-22T17:04:00.000Z-Martinvoll-2013-08-22T09:42:00.000Z11Beantworten

bei vorhergehender 3 Jähriger Tätigkeit (egal welche) steh einem nichts zu

Hatte heute ein Telefonat mit der Agentur für Arbeit weil ich BAB für mich beantragen wollte. Die nette Dame hat mir neben den bereits aufgezählten Kriteriumspunkten dann noch folgendes gesagt: Es steht einem keine Möglichkeit auf eine BAB Unterstützung zu wenn man vor seiner Ausbildung schon einmal eine Tätigkeit (sogar freiweilliges Soziales Jahr oder Wehrdienst) über 3 Jahre ausgeübt hat. Die einzige Stelle an die ich mich jetzt noch wenden kann, wäre die Arge(Job-Center) die mir evtl. einen gewissen Hartz 4 Prozentsatz zusteuern würde. (nicht signierter Beitrag von 80.149.113.234 (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-80.149.113.234-2013-08-27T12:58:00.000Z-bei vorhergehender 3 Jähriger Tätigkeit (egal welche) steh einem nichts zu11)Beantworten

Vermögen

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB, §§ 56 ff SGB III) ist unabhängig vom Vermögen des Azubi. Der Verweis auf das Vermögen des Azubi unter "Weitere Voraussetzungen" trifft somit nicht zu. vgl. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Ausbildungsfoerderung.pdf unter 3. auf Seite 4 (nicht signierter Beitrag von 188.106.3.147 (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-188.106.3.147-2013-10-05T13:39:00.000Z-Vermögen11)Beantworten

Wieso ist etwas, was es nur in Deutschland gibt, deutschlandlastig?

Ich verstehe den Sinn dieser Änderung nicht. Es wurde das unterstrichene Wort gelöscht: „deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme“, dafür die Vorlage „deutschlandlastig“ eingesetzt. Man könnte natürlich auch „bundesdeutsche“ schreiben, um es von der Sprache abzuheben. --Peter Gröbner (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Peter Gröbner-2015-02-19T07:41:00.000Z-Wieso ist etwas, was es nur in Deutschland gibt, deutschlandlastig?11Beantworten

s. a. diese Diskussion, besonders die abschließende Meinungsäußerung von Benutzer:Partynia. --Peter Gröbner (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Peter Gröbner-2015-02-19T07:49:00.000Z-Wieso ist etwas, was es nur in Deutschland gibt, deutschlandlastig?11Beantworten

Der eingefügte Baustein "deutschlandlastig" ist unsinnig. Peter, Du hast völlig recht. --Partynia RM Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Partynia-2015-02-19T10:53:00.000Z-Peter Gröbner-2015-02-19T07:49:00.000Z11Beantworten

Ich habe ihn wieder entfernt. Danke! --Peter Gröbner (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Peter Gröbner-2015-02-19T10:58:00.000Z-Wieso ist etwas, was es nur in Deutschland gibt, deutschlandlastig?11Beantworten

Losdedos schreibt „Änderung 139016062 von Peter Gröbner rückgängig gemacht; fängst du jetzt nach mehreren wochen pause mit der provokation von neuem an? diskutiere das im portal:Recht und zwar für alle rechtsbezogenen artikel)“ Aber das haben wir doch gemacht: diese Diskussion oder nicht, @Partynia? --Peter Gröbner (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Peter Gröbner-2015-02-19T21:22:00.000Z-Peter Gröbner-2015-02-19T10:58:00.000Z11Beantworten
Nein, du hast hier schlicht Partynia ausgetrickst, indem du vorgabst, nur den Baustein zu entfernen. tatsächlich hast du aber den Anlass zu der Diskussionb wieder eingefügt. Ich nenne das "link". Diskutiere das im Portal:Recht. Wenn das für alle Artikel gewünscht ist, einen Nationalitätenbezug im Fließtext hinzuzufügen, habe ich nichts dagegen. Dies geht aber nicht, wenn von einigen tausend Artikeln vereinzelt welche herausgegriffen werden. Es wurde in der Diskussion bereits deutlich, dass die entsprechenden kategorien und Infoboxen durchaus als ausreichend angesehen wurden. Nun kommst du nach Wochen heimlich still und leise an und versuchst mit einem Trick, doch noch deine Absichten durchzusetzen.--Losdedos (Diskussion) Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe#c-Losdedos-2015-02-19T21:29:00.000Z-Peter Gröbner-2015-02-19T21:22:00.000Z11Beantworten