Benutzerbeiträge von „84.154.56.9“
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24. September 2009
- 22:3722:37, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +1.074 Ehescheidung (Deutschland) →Christentum: die kirchliche Trauung ist nicht das Sakrament selbst, sondern dessen Liturgie. Polemik raus und richtiggestellt. Die "zweite Begründung" habe ich in dem Zus.hang nie gehört.
- 22:3722:37, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +1.074 Ehescheidung (Schweiz) →Christentum: die kirchliche Trauung ist nicht das Sakrament selbst, sondern dessen Liturgie. Polemik raus und richtiggestellt. Die "zweite Begründung" habe ich in dem Zus.hang nie gehört.
- 22:3722:37, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +1.074 Ehescheidung (Österreich) →Christentum: die kirchliche Trauung ist nicht das Sakrament selbst, sondern dessen Liturgie. Polemik raus und richtiggestellt. Die "zweite Begründung" habe ich in dem Zus.hang nie gehört.
- 22:3722:37, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +1.074 Scheidung →Christentum: die kirchliche Trauung ist nicht das Sakrament selbst, sondern dessen Liturgie. Polemik raus und richtiggestellt. Die "zweite Begründung" habe ich in dem Zus.hang nie gehört.
- 22:0622:06, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +159 Ehescheidung (Deutschland) →Ethische Aspekte: Meinung auskommentiert
- 22:0622:06, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +159 Ehescheidung (Schweiz) →Ethische Aspekte: Meinung auskommentiert
- 22:0622:06, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +159 Ehescheidung (Österreich) →Ethische Aspekte: Meinung auskommentiert
- 22:0622:06, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +159 Scheidung →Ethische Aspekte: Meinung auskommentiert
- 18:3718:37, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +279 Diskussion:Joseph Goebbels Neuer Abschnitt →Antrag auf Änderung der Begriffsklärungsvariante
- 18:3218:32, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen +276 Diskussion:Herbert Wehner →Volksvertretungs-Ausschuss? Art. 145 GG?
- 18:0418:04, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen 0 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland →Geltungsdauer: typo
- 18:0318:03, 24. Sep. 2009 Unterschied Versionen −410 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland siehe Disk. Eine sinnv. Darlegg der "Legitimität" ist bereits im zweiten Absatz von === Geltungsdauer === und da gehört sie auch hin. / techn. Änderg: Ab 1950 spricht man vom verf-_änd_. Gesetzgeber.
20. Oktober 2006
- 16:1416:14, 20. Okt. 2006 Unterschied Versionen +45 Klagenfurt am Wörthersee Keine Bearbeitungszusammenfassung