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15. Januar 2023

15. Dezember 2021

21. Oktober 2020

  • 12:2412:24, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +95 Notar"Das vorliegende Werk nimmt eine rechts- und wirtschaftliche Positionsbestimmung des lateinischen Notarwesens vor. Ausgehend von der Amtsstellung der Notare stellt der AUtor sowohl anhand der makroökonomischen Modellannahmen der neoklassischen Volkswirtschaftslehre als auch nach dem ANsatz der Institutionenökonomik fest, dass die notarielle Beurkundung, aber auch die notarielle Beglaubigung einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz und Realität der Marktbeziehungen leistet." (Klappentext) Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 12:1612:16, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +87 Notar"Nach der Studie "Rcihterbild und Rechtsform in Mitteleuropa" (erschienen als Band I der Schriftreihe des CLC) ist das Projekt "Notarbild in Mitteleuropa" das zweite in der Projektreihe des CLC zum Recht der juristischen Berufe in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Notariatskammer durchgeführt." Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 11:5311:53, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +111 BundesnotarordnungKappentext:"Auf der Grundlage des "Apothekenurteils" hat das Bundesverfassungsgericht dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bis heute immer größere Bedeutung für eine Begrenzung staatlicher Regulierungsbefugnisse eingeräumt. Das gilt grundsätzlich auch für das Berufsrecht der Notare. Davon unberührt geblieben ist jedoch das Recht des Staates gemäß § 4 der Bundesnotarordnung (BNotO) frei - d.h. ohne Rücksicht auf Grundrechte der Berufsbewerber- über die Zahl der zu (...) Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 11:4311:43, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +127 NotarDie Dissertation hat im Wesentlichen verfassungs- und europarechtliche sowie rechtspol. Fragen zum Gegenstand, die sich aus dem Gesetzesentwurf des Bundesrates betreffend die Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnot. vom 8. Dezember 2006 ergeben. Sie umfasst darüber hinaus neben einem rechtsvergleichenden Blick in die Schweiz auch einen Abriss der ges. Entstehung des Anwaltnot. in seinem derzeitigen dt. Verbreitungsgebiet u. setzt sich mit den geltenden Berufszugangsregelungen u. Alt.lös. auseinand Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 11:2211:22, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +138 UrkundeAus der Einleitung: "Aufgrund der schnellen Entwicklung des Rechts auf europäischer Ebene sind die Zukunft notarieller Formvorschriften und die des Berufsfeldes des Notariats ungewiss. Einwichtiges Thema der heutigen Zeit ist daher, ob und inwieweit sich notarielle Formvorschriften und solche des notariellen Berufsrechts in Europa harmonisieren lassen. (...)" Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 11:0711:07, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +180 NotarDer Sammelband an Aufsätzen beschäftigt sich mit den Notarsystemen in Europa und analysiert Chancen und Möglichkeiten dieses Beruflichen Feldes. Hierzu wurden Hochrangige Autoren aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn und Slovenien herangezogen. Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 10:4010:40, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +106 NotarKlappentext(Auszüge): "Der Verfasser beschäftigt sich als Notar seit 3 Jahrzehnten praktisch und theoretisch mit den Problemen der vorsorgenden Rechtspflege. In diesem Buch faßt er seine Erfahrungen und Erkenntnisse zusammen." Zusammenfassung: Sicherung und Erleichterung des privaten Rechtsverkehrs als Ziel (I), Grundsätze (II), Kundbarmachung/Grundstücksbelastung/Verfügungsbeschränkungen/Vertretungsmacht(III), berichtende/bewirkende Urkunden (IV), Abgrenzungen (V), Rechtsbelehrung (VI) etc. Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 10:2910:29, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +130 NotarKlappentext"Für die verkammerten freien Berufe ist inzwischen ein weitgehend liberalisiertes Werberecht erreicht. Der "Mythos des notariellen Amtes" kann keine grundsätzlich andere Behandlung notarieller Werbung rechtfertigen. Der Notar ist nur in Randbereichen seiner Tätigkeit als Beliehener zu qualifizieren. EInschränkungen des notariellen Werberechts über das Werberecht der verkammerten freien Berufe hinaus sind nur im Hinblick auf die notarielle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zulässig." Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung
  • 10:0210:02, 21. Okt. 2020 Unterschied Versionen +104 NotarNotarielle Handlungen oder Unterlassungen bzw. die diesen zugrundliegenden Entschließungen unterliegen gerichtlicher Überprüfung, sei es direkt oder auch inzident. Es steht eine Vielzahl von Rechtsschutzformen zur Verügung, die in verschiedenen Gesetzen geregelt und unterschiedlichen Verfahren, ja sogar unterschiedlichen Rechtswegen zugeordnet sind, daher jeweils andere Vorraussetzungen besitzen und anderen Zielen dienen. Dieses Lehrbuch erklärt diesen Sachverhalt. Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung

13. Mai 2019

13. Februar 2019