Regierung de Tornaco

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Die Regierung de Tornaco war von 26. September 1860 bis 3. Dezember 1867 die Regierung im Großherzogtum Luxemburg, die von Staatsminister Victor de Tornaco gebildet wurde.

Die Wahl von 1857 hatte die liberale Opposition in der Ständeversammlung gestärkt, mit der Folge, dass das Regieren der Staatsstreichminister des Kabinetts Simons gegen die Parlamentsmehrheit immer schwieriger wurde. Eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem Souverän vorschiebend, hatte Simons am 26. September 1860 schließlich den Rücktritt seiner Regierung eingereicht. König-Großherzog Wilhelm III. erkannte an, dass ein Regieren gegen die Mehrheit nicht weiter erfolgversprechend sein würde und beauftragte den Abgeordneten der liberalen Opposition Victor de Tornaco mit der Regierungsbildung.

Innenpolitisch begab sich de Tornaco auf einen Versöhnungskurs und hob eine Reihe restriktiver Verordnungen der Reaktionsära auf. Die Innenpolitik blieb dennoch weiterhin von Konflikten geprägt, die auf persönliche Animositäten zwischen den führenden Politikern zurückgingen und sich auch an Angelegenheiten von eher geringer Bedeutung entzündeten, wie der vormalige Finanzminister und spätere Staatsminister Emmanuel Servais zu berichten wusste.

Auf wirtschaftlichem Gebiet war die Amtszeit der Regierung durch den weiteren Ausbau des Eisenbahnnetzes geprägt. So wurde 1861 die Strecke nach Wasserbillig und Trier eröffnet, gefolgt von der Nordbahn im Jahr 1862 nach Ettelbrück, die 1866 bis Gouvy in Belgien verlängert wurde. Das gab der Entwicklung der Eisen- und Stahlindustrie großen Auftrieb. Darüber hinaus profitierte Luxemburg durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Zollverein in dieser Zeit von einer Liberalisierung des internationalen Handels durch Freihandelsabkommen Preußens mit Frankreich (1862) und Belgien (1863).

Die Regierung musste sich in den 1860er Jahren allerdings mit einer schwierigen außenpolitischen Lage auseinandersetzen, die die Unabhängigkeit Luxemburgs gefährdete. Der Krieg zwischen Österreich und Preußen und ihren Verbündeten im Jahr 1866 führte zur Auflösung des Deutschen Bundes. Das Großherzogtum trat nicht dem Norddeutschen Bund bei und war damit nicht mehr in eine größere politische Einheit eingebunden. Gleichwohl blieb die preußische Garnison in Luxemburg vorerst weiter bestehen. Diese Situation löste im Jahr 1867 die Luxemburgkrise aus. Der französische Kaiser Napoleon III. forderte für seine Neutralität im Konflikt zwischen Preußen und Österreich und dem sich daraus ergebenden preußischen Machtzuwachs einen territorialen Ausgleich. Dazu schlug er König-Großherzog Wilhelm III. einen Handel vor, das Großherzogtum für 5 Millionen Goldfranken an Frankreich zu verkaufen. Missverständliche Signale Otto von Bismarcks und die vorläufige Zustimmung Wilhelms III. führten zu einer diplomatischen Krise, die Frankreich und Preußen an den Rand eines Krieges brachte. In einer internationalen Konferenz in London, konnte allerdings eine Lösung erreicht werden, die den Status Luxemburgs neu festlegte: Die Großmächte einigten sich darauf, dass der Kauf nicht stattfinden würde und der niederländische König weiterhin der Souverän bleiben sollte. Im Gegenzug musste Preußen seine Garnison in Luxemburg aufgeben und die Entscheidung über die Schleifung der Festung dem König-Großherzog überlassen. Das Großherzogtum wurde für neutral erklärt, was durch die Garantiemächte des ersten Londoner Vertrages, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Österreich und Russland gewährleistet werden sollte. Die Regierung de Tornaco verhielt sich bei den Londoner Verhandlungen allerdings eher passiv. Die Einbußen der Ladenbesitzer der Stadt Luxemburg durch den Abzug der Garnison und zu befürchtende hohe Kosten für die Schleifung der Festung stellten die größten Bedenken der luxemburgischen Regierung dar.

Die schwache Haltung der Regierung in den Londoner Verhandlungen erweckte in der luxemburgischen Öffentlichkeit den Eindruck, dass de Tornaco sich mit der Angliederung an Frankreich abgefunden hätte und sorgten für erhebliche Kritik an der Regierung. Anlass für ihren Sturz bot die nach dem Abkommen notwendige Neuorganisation der Armee, da die Verpflichtung zur Stellung eines Bundeskontingents im Rahmen des Deutschen Bundes nicht mehr bestand und die Neutralität des Landes eine Verringerung der Streitkräfte verlangte. Die Abgeordnetenkammer lehnte den entsprechenden Regierungsvorschlag allerdings ab, worauf de Tornaco mit seiner Regierung zurücktrat. Die demissionierenden Regierungsmitglieder schlugen den ehemaligen Finanzminister und Mitglied des Staatsrats Emmanuel Servais als Nachfolger vor, der sich in den Londoner Verhandlungen besonders hervorgetan hatte.

Der Regierung de Tornaco gehörten folgende Kabinettsmitglieder an:

Erste Regierung de Tornaco (26. September 1860 bis 9. September 1863)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 26. September 1860 9. September 1863
Auswärtige Angelegenheiten und öffentliche Arbeiten Victor de Tornaco 26. September 1860 9. September 1863
Inneres und Justiz Michel Jonas 26. September 1860 9. September 1863
Finanzen Jean Ulveling 26. September 1860 9. September 1863

Zweite Regierung de Tornaco (9. September 1863 bis 31. März 1864)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 9. September 1863 31. März 1864
Auswärtige Angelegenheiten und öffentliche Arbeiten Victor de Tornaco 9. September 1863 31. März 1864
Inneres und Justiz Bernard-Hubert Neuman 9. September 1863 31. März 1864
Finanzen Jean Ulveling 9. September 1863 31. März 1864

Dritte Regierung de Tornaco (31. März 1864 bis 26. Januar 1866)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 31. März 1864 26. Januar 1866
Auswärtige Angelegenheiten Victor de Tornaco 31. März 1864 26. Januar 1866
Inneres und öffentliche Arbeiten Ernest Simons 31. März 1864 26. Januar 1866
Justiz Henri Vannérus 31. März 1864 26. Januar 1866
Finanzen Jean Ulveling 31. März 1864 26. Januar 1866

Vierte Regierung de Tornaco (26. Januar 1866 bis 3. Dezember 1866)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 26. Januar 1866 3. Dezember 1866
Auswärtige Angelegenheiten Victor de Tornaco 26. Januar 1866 3. Dezember 1866
Inneres Jean Ulveling 26. Januar 1866 3. Dezember 1866
Justiz Henri Vannérus 26. Januar 1866 3. Dezember 1866
Finanzen Ernest Simons 26. Januar 1866 3. Dezember 1866

Fünfte Regierung de Tornaco (3. Dezember 1866 bis 14. Dezember 1866)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 3. Dezember 1866 14. Dezember 1866
Auswärtige Angelegenheiten Victor de Tornaco 3. Dezember 1866 14. Dezember 1866
Inneres Jean Ulveling 3. Dezember 1866 14. Dezember 1866
Justiz und Finanzen Léon de la Fontaine 3. Dezember 1866 14. Dezember 1866

Sechste Regierung de Tornaco (14. Dezember 1866 bis 18. Juni 1867)

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 14. Dezember 1866 18. Juni 1867
Auswärtige Angelegenheiten Victor de Tornaco 14. Dezember 1866 18. Juni 1867
Inneres Félix de Blochausen 14. Dezember 1866 18. Juni 1867
Justiz Léon de la Fontaine 14. Dezember 1866 18. Juni 1867
Finanzen Alexandre de Colnet-d'Huart 14. Dezember 1866 18. Juni 1867

Siebte Regierung de Tornaco (18. Juni 1867 bis 3. Dezember 1867)1

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Amt Amtsinhaber Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
Staatsminister, Präsident der Regierung Victor de Tornaco 18. Juni 1867 3. Dezember 1867
Auswärtige Angelegenheiten Victor de Tornaco 18. Juni 1867 3. Dezember 1867
Inneres Félix de Blochausen 18. Juni 1867 3. Dezember 1867
Finanzen Alexandre de Colnet-d'Huart 18. Juni 1867 3. Dezember 1867

Fußnoten

1Die Aufgaben der Generaldirektion Justiz wurden vorübergehend den anderen Abteilungen zugewiesen.