Patrimonialgericht Laudenau

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Das Patrimonialgericht Laudenau war ein Patrimonialgericht der Freiherren von Gemmingen in der Grafschaft Erbach.

Das Patrimonialgericht Laudenau bestand aus den Dörfern

Diese drei Dörfer hatten 1826/27 bei Auflösung des Gerichts 954 Einwohner.[2] Sie gehörten zur Grafschaft Erbach und deren Amt Reichenberg. Das Patrimonialgericht aber hatten die Freiherren von Gemmingen inne.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes. Der moderne Staat war daher im Sinne des Gewaltmonopols bestrebt, solche hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen.

Die Mediatisierung 1806 unterstellte die Grafschaft Erbach dem Großherzogtum Hessen. Dabei blieben allerdings die überkommenen Hoheitsrechte der bisherigen Inhaber unangetastet. Während es dem Staat gelang, 1822 die Hoheitsrechte des Hauses Erbach – auch bezüglich des Amtes Reichenberg – zu übernehmen[3], dauerte es bis 1826, bevor ein entsprechender Vertrag mit der Familie von Gemmingen zustande kam. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Staat dabei „provisorisch“ dem Landgericht Lichtenberg übertragen[4], endgültig dann 1828 dem Landgericht Michelstadt.[5]

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].

Einzelnachweise

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  1. Reus, [ohne Seitenzählung] Abschnitt: Standesherrliche Ämter und Patrimonialgerichte bis 1820 in Starkenburg.
  2. Reus, [ohne Seitenzählung] Abschnitt: Landgericht Lichtenberg.
  3. Großherzogliche Entschließung vom 21. Mai 1822 über die Bildung des Landrats-Bezirks Erbach und der Landgerichtsbezirke Michelstadt und Beerfelden. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199f.
  4. Bekanntmachung, die Abtretung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit der Freifrau von Gemmingen in den Ortschaften Laudenau, Kleingumpen und Winterkasten an den Staat betreffend vom 9. Februar 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 2. März 1827, s. 33.
  5. Reus, [ohne Seitenzählung] Abschnitt: Landgericht Lichtenberg.