MediaWiki:Editnotice-0/Seite/Bregenzer Festspiele

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Bitte aus urheberrechtlichen Gründen keine Fotos der Seebühne mit Kulissen hochladen!
Das österreichische Urheberrecht erlaubt das Fotografieren und Hochladen von Fotos für Bauwerke und andere Werke der bildenden Künste, die sich „bleibend an einem öffentlichen Ort“ befinden (Panoramafreiheit; § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG). Nachdem die Kulisse der Seebühne jedoch alle zwei Jahre abgebaut und eine neue Kulisse errichtet wird, ist das Kriterium „bleibend“ nach herrschender Ansicht in der rechtswissenschaftlichen Lehre[U 1][U 2] nicht gegeben. Bilder der Seebühnen-Kulisse dürfen daher nicht frei wiedergegeben werden und sind nur für den Privatgebrauch (§ 42 UrhG) sowie für tagesaktuelle Berichterstattung (§ 42c UrhG) zulässig.

Das Hochladen und Einbinden von Bildern der Seebühne der Bregenzer Festspiele ohne Zustimmung des jeweiligen Bühnenbildners als Urheber stellt somit eine (auch strafbare) Urheberrechtsverletzung dar![U 3]
  1. Zemann in Kucsko/Handig, urheber.recht² § 54 UrhG Rz 60 (Stand 1.4.2017, rdb.at)
  2. Ciresa in Ciresa (Hrsg), Österreichisches Urheberrecht (19. Lfg 2017) zu § 54 UrhG Rz 58
  3. Seebühnenfotos sind auf Wikipedia verboten. In: Vorarlberger Nachrichten (VN). 30. Oktober 2015, abgerufen am 21. August 2018.