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Liste der Baudenkmäler in Waltenhausen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Waltenhausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hairenbucher Straße (am westlichen Ortsrand)
(Standort)
Feldkapelle 18. Jahrhundert D-7-74-192-3 Feldkapelle
Hairenbucher Straße (am westlichen Ortsrand)
(Standort)
Steinkreuz spätmittelalterlich D-7-74-192-4 Steinkreuz
Kirchenplatz 3
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Sankt Georg Neuromanisch, 1864, Turm 15. Jahrhundert, mit Ausstattung D-7-74-192-1 Katholische Pfarrkirche Sankt Georg
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Lindenstraße 8
(Standort)
Ehemaliger Zehentstadel des Spitals Satteldachbau mit Wohnteil und Stadel, im 19. Jahrhundert umgebaut, Rest der ehemaligen Dreiflügelanlage des 16. Jahrhunderts D-7-74-192-2 Ehemaliger Zehentstadel des Spitals
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Herretshofer Straße 5
(Standort)
Ehemalige Mühle Satteldachbau mit Putzgliederungen, bezeichnet mit „1852“

(Sie war bis 1945 in Betrieb; an der Stelle stand mindestens seit dem 16. Jahrhundert eine Mühle; der Vorgängerbau des heutigen Gebäudes, ebenfalls eine Mühle, stammte aus dem Jahr 1746)

D-7-74-192-7 Ehemalige Mühle
Kapellenstraße 11
(Standort)
Katholische Kapelle Mariä Opferung 18. Jahrhundert, mit Ausstattung D-7-74-192-5 Katholische Kapelle Mariä Opferung
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfstraße 7
(Standort)
Katholische Kapelle St. Franz Xaver 1718, mit Ausstattung D-7-74-192-6 Katholische Kapelle St. Franz Xaver
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 495–499.
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