Karl Ernst Willibald Toussaint

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Karl Ernst Willibald Toussaint (* 1. Mai 1836 in Lübben; † 29. November 1898 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Der Sohn eines Hauptmanns studierte Jura in u. a. in Breslau und Heidelberg. Er war evangelisch.[1] 1858 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1867 wurde er Staatsanwaltsgehilfe. 1871 wurde er zum Staatsanwalt befördert und von Frankfurt an der Oder nach Trebnitz versetzt.[2] 1879 erfolgte die Ernennung zum I. Staatsanwalt. Zum Landgerichtspräsidenten wurde er 1892 befördert. Im selben Jahr kam er an das Reichsgericht. Er war im III. Strafsenat tätig. Er starb im Amt.

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 362.
  • Anton Bettelheim (Hrsg.): Biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog. Band 5, Berlin 1903, Totenliste 1898, Sp. 63*.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gustav Toepke (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Heidelberg (6. Teil): Von 1846–1870, Heidelberg 1907, S. 254.
  2. Justiz-Ministerialblatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, 33. Jahrgang (1871), Berlin 1871, S. 45.