Franz Mentzel

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Franz Friedrich Mentzel (* 30. Oktober 1864 in Ehrenfeld; † 17. Februar 1949[1]) war ein deutscher Jurist und Senatspräsident am Reichsgericht.

Den Preußen Mentzel vereidigte man 1887. 1898 wurde er Amtsrichter. 1902 wurde Mentzel zum Landrichter befördert. 1906 wurde er Landgerichtsrat und 1908 Oberlandesgerichtsrat. Im Juli 1917 kam er an das Reichsgericht. Er war als Richter im VII. Zivilsenat tätig. Im April 1928 wurde er Präsident des VII. Zivilsenats und des personalidentischen V. Strafsenats.[2]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 348.

Einzelnachweise

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  1. Eike von Gierke: Literaturbesprechung zu: „Kommentar zur Konkursordnung von Franz Mentzel †, Senatspräsident beim Reichsgericht, 6. neu bearbeitete Auflage von Georg Kuhn, Bundesrichter am Bundesgericht in Karlsruhe“, in. Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Konkursrecht, Band 119 (1956), S. 211.
  2. Kristina Möller: Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen. Eine Untersuchung der Zuständigkeit und Organisation des Reichsgerichts sowie seiner Rechtsprechung im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Konkursanfechtung (= Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft N. F. 93). Paderborn 2001, S. 35.