Diskussion:Zwischen Welten
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Kritiken
[Quelltext bearbeiten]Wie der gesamte ursprüngliche Artikel stammt auch die Auswahl der Kritiken aus einer Quelle, die einem WP:Interessenkonflikt unterliegt, und ist nicht neutral. Dass hier nicht das komplette Bild wiedergegeben wird, lässt sich beim Studieren einer vollständigeren Kritikenübersicht [1] leicht feststellen. Dass es eine Kritik von hollywoodreporter.com gibt, ist im übrigen keine Sensation bei einem Film, der im Hauptwettbewerb der Berlinale lief. --Sitacuisses (Diskussion) Diskussion:Zwischen Welten#c-Sitacuisses-2014-05-23T19:13:00.000Z-Kritiken11
Kriegsgericht
[Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Bundeswehr keine Militär- bzw. Kriegsgerichte. Soldaten unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit. Somit ist entweder die Aussage im Artikel oder auch im Film falsch. Ich kenne den Film nicht. Daher bitte prüfen und ändern. --Ulath (Diskussion) Diskussion:Zwischen Welten#c-Ulath-2016-09-28T18:57:00.000Z-Kriegsgericht11--
In Deutschland existieren jedoch Truppendienstgerichte, vor welchen minderschwere Vergehen von Soldaten verhandelt werden. Strafsachen werden - wie richtig erwähnt - an die Staatsanwaltschaft abgegeben und vor einem zivilen Gericht verhandelt. --Gelke2005 (Diskussion) Diskussion:Zwischen Welten#c-Gelke2005-2021-08-14T19:56:00.000Z-Kriegsgericht11