Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)

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falsche Sprache

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Weder im § 31d noch sonstwo im WpHG kommt dieses Wort vor oder ist dieses Wort vorgekommen. --62.202.189.137 Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)#c-62.202.189.137-2018-04-09T12:36:00.000Z-falsche Sprache11Beantworten

Dann trage den Artikel doch bei den Verschiebewünschen mit einem deiner Meinung nach richtigen Titel ein.--Färber (Diskussion) Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)#c-Färber-2018-04-09T12:38:00.000Z-62.202.189.137-2018-04-09T12:36:00.000Z11Beantworten
Mittlerweile erledigt. Es ist nun der § 70 WpHG, und der Begriff heißt Zuwendung.--JFKCom (Diskussion) Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)#c-JFKCom-2018-11-27T23:42:00.000Z-Färber-2018-04-09T12:38:00.000Z11Beantworten

Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen

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Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen stets Anlageberatung erbringen und allein bei Erbringung von Anlageberatung und Anlagevermittlung ein zuwendungsbedingter Interessenkonflikt bestehen kann. (nicht signierter Beitrag von 62.143.131.91 (Diskussion) Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)#c-62.143.131.91-2022-01-10T08:19:00.000Z-Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen11)Beantworten