Diskussion:Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Dieter Lautner in Abschnitt Hinterlegung der Originaldokuments
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Artikel umbenennen

[Quelltext bearbeiten]

Ich finde dass man diesen Artikel in Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge umbenennen sollte, weil das die im BGBl verlautbarte volle Bezeichnung des Vertragswerks ist. Der Begriff Wiener Vertragsrechtskonvention sollte lieber eine Weiterleitungsseite sein. Darüber hinaus wäre es gut, das Übereinkommen auf Wikisource anzulegen, wie bei s:Einheitsübereinkommen über die Betäubungsmittel. --El Cazangero Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-El Cazangero-2006-05-14T17:51:00.000Z-Artikel umbenennen11Beantworten

liste der signatarstaaten

[Quelltext bearbeiten]

im abschnitt "zustandekommen" wird vom beitritt togo's geschrieben, togo taucht aber in der liste der signatarstaaten nicht auf. ist das ein versehen oder hat es eine besondere ursache?

lt. [V%C3%B6lkerrechtlicher Vertrag#Internationales Vertragsrecht11] sind die usa dieser konvention nicht beigetreten, werden aber hier aufgelistet. was ist faktisch richtig?

--hk (nicht signierter Beitrag von 87.240.201.200 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-87.240.201.200-2009-09-10T18:00:00.000Z-liste der signatarstaaten11) Beantworten

Habe den Abschnitt überarbeitet. -- Athenchen speech Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Athenchen-2009-09-11T07:54:00.000Z-87.240.201.200-2009-09-10T18:00:00.000Z11Beantworten
Die inhaltlichen Antworten lauten: Im Fall Togo gibt es eine Ursache: Togo ist dem Vertrag beigetreten, hat also den Vertrag ursprünglich nicht mit abgeschlossen (signiert). Die USA dagegen haben zwar letzteres getan, dann aber den Vertrag nicht ratifiziert. Aber auch wenn sie das getan hätten, wäre es in der Terminologie des internationalen Vertragsrechts nicht als Beitritt zu bezeichnen. Insofern ist auf der verlinkten Seite schlecht formuliert worden, wenn auch das Ergebnis dasselbe ist.--Lax Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Lax-2009-10-15T01:17:00.000Z-Athenchen-2009-09-11T07:54:00.000Z11Beantworten

Abschnitt „Vertragsparteien“

[Quelltext bearbeiten]

Inzwischen (1,5 Monate nach dem angegebenen Stand) gibt es ausweislich der Statusinformation des Generalsekretärs 110 Vertragsparteien. Das dürfte sich auch in Zukunft alle paar Monate ändern. Ich halte einen solchen Abschnitt mit umfangreichen und veränderlichen Daten, nachdem jetzt die genannte Statusseite verlinkt ist, nicht mehr für sinnvoll. Nachdem jemand da aber einige Arbeit investiert hat, möchte ich den Abschnitt aber nicht von mir aus einfach löschen, sondern hier nur die unangenehme Kombination von ständigem weiteren Kontrollaufwand und dennoch immer wieder veraltetem Zustand zu bedenken geben.--Lax Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Lax-2009-10-15T01:49:00.000Z-Abschnitt „Vertragsparteien“11Beantworten

Hallo Lax, mE sollte die Liste der Vertragsstaaten erhalten bleiben. Sie enthält sinnvolle Informationen und ist in der Pflege nicht derartig arbeitsintensiv. In den letzten drei Jahren gab es lediglich zwei Ratifikationen/Beitritte, das ist überschaubar. Dass Brasilien die Ratifikation plante, war mir bewusst, ich hätte die Information in den nächsten Tagen noch ergänzt. Insgesamt gibt es in der Wikipedia sicherlich zahlreiche Artikel, die in der Pflege aufwändiger sind und leichter veralten. LG, Athenchen speech Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Athenchen-2009-10-16T15:29:00.000Z-Lax-2009-10-15T01:49:00.000Z11Beantworten

WÜRV

[Quelltext bearbeiten]

Kann mir bitte jemand erklären, warum es für o.g. Abkürzung keine Verlinkung gibt? -- 217.224.228.8 Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-217.224.228.8-2014-12-13T01:34:00.000Z-WÜRV11Beantworten

Gründe für ...

[Quelltext bearbeiten]

für Nicht-Beitritt bzw. Nicht-Ratifikation. Die Gründe sollten zumindestens bei bekannten Staaten wie N,F und den USA angegeben werden. Denn sinst macht die Azussage, dass sie nicht ratifziert haben bzw, nuixht suignuert haben keinen Sinn. --37.24.14.7 Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-37.24.14.7-2015-01-27T00:06:00.000Z-Gründe für ...11Beantworten

Fehler in der Karte

[Quelltext bearbeiten]

Laut Text ist Malta dabei, in der Karte ist das aber nicht eingezeichnet. Leider weiß ich nicht wie man mit Wikimedia umgeht um das zu verbessern. Bitte mach das jemand :) --- ArashiNoYuki (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-ArashiNoYuki-2015-01-27T01:23:00.000Z-Fehler in der Karte11Beantworten

Abschnitt "Geltungsbereich"

[Quelltext bearbeiten]

Es scheint ein Einzelnachweis zu fehlen zum Absatz:

"Die rechtsdogmatische Schwäche des WÜRV besteht darin, dass es selbst nur ein Vertrag ist und somit keinen höheren Rang hat als die Verträge, für die seine Regelungen gelten sollen. Theoretisch wäre es also möglich, dass in einem zu schließenden Vertrage ausdrücklich von den Bestimmungen des WÜRV abgewichen wird."

Ansonsten wäre dieser Absatz Theoriefindung und demzufolge zu löschen.

--Kellerpm (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Kellerpm-2015-10-11T20:58:00.000Z-Abschnitt "Geltungsbereich"11Beantworten

Ich habe den Absatz überarbeitet und eine Quelle eingefügt. --Yhdwww (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Yhdwww-2020-11-26T09:44:00.000Z-Kellerpm-2015-10-11T20:58:00.000Z11Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-GiftBot-2015-12-23T17:53:00.000Z-Defekte Weblinks11Beantworten

Rechtsdogmatische Schwäche

[Quelltext bearbeiten]

@Benatrevqre:Ich hatte bei meiner letzten Änderung den Teil mit der rechtsdogmatischen Schwäche bewusst rausgenommen. Das ist eine Wertung, die meiner Ansicht nach überhaupt nicht in den Artikel gehört; jedenfalls müsste sie belegt werden. Was meinst du? MfG --Yhdwww (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Yhdwww-2021-02-26T19:07:00.000Z-Rechtsdogmatische Schwäche11Beantworten

Dies ging aus deiner ZuQ-Begründung nicht hervor, ich habe den Teilsatz vorerst auskommentiert. --Benatrevqre …?! Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Benatrevqre-2021-02-26T19:31:00.000Z-Yhdwww-2021-02-26T19:07:00.000Z11Beantworten
Stimmt, habe ich wohl übersehen. Was sagst du inhaltlich dazu? MfG --Yhdwww (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Yhdwww-2021-02-26T19:47:00.000Z-Benatrevqre-2021-02-26T19:31:00.000Z11Beantworten
Ich halte die Aussage an und für sich nicht für verkehrt. --Benatrevqre …?! Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Benatrevqre-2021-02-26T19:49:00.000Z-Yhdwww-2021-02-26T19:47:00.000Z11Beantworten
Wenn sich eine Quelle findet, die das aussagt (wahrscheinlich schon), dann könnte man es ja dementsprechend darstellen. Also "können abweichen, was als rechtsdogmatische Schwäche gesehen wird." MfG --Yhdwww (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Yhdwww-2021-02-26T19:53:00.000Z-Benatrevqre-2021-02-26T19:49:00.000Z11Beantworten
Ja, das wäre sicherlich eine gute Möglichkeit. Ich schau bei Gelegenheit mal nach geeigneter Literatur, solange würde ich es auskommentiert belassen. --Benatrevqre …?! Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Benatrevqre-2021-02-27T07:49:00.000Z-Yhdwww-2021-02-26T19:53:00.000Z11Beantworten
Alles klar. --Yhdwww (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Yhdwww-2021-02-27T12:30:00.000Z-Benatrevqre-2021-02-27T07:49:00.000Z11Beantworten

Hinterlegung der Originaldokuments

[Quelltext bearbeiten]

Das Original des Abschlussdokuments lagert nicht im Archiv des Außenministeriums der Republik Österreich (das es in dieser Form in Österreich gar nicht gibt), sondern im Österreichischen Staatsarchiv (Abteilung Archiv der Republik). --Dieter Lautner (Diskussion) Diskussion:Wiener %C3%9Cbereinkommen %C3%BCber das Recht der Vertr%C3%A4ge#c-Dieter Lautner-20231130082600-Hinterlegung der Originaldokuments11Beantworten