Diskussion:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Pelz in Abschnitt Zuständigkeit
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Zuständigkeit

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Ich bin der Auffassung, dass es eine gemeinsame Grenze Düsseldorf/Krefeld nicht gibt. Unabhängig davon, ist die Bezirksgrenze des Amtes nach dem Text wohl die nördliche Grenze Düsseldorfs, das Düsseldorfer Stadtgebiet wird vom Amt nicht erfaßt. Dann gehört auch das Bild des Rheins in der Düsseldorfer Altstadt hier nicht rein. --Pelz Diskussion:Wasserstra%C3%9Fen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein#c-Pelz-2008-03-21T22:47:00.000Z-Zuständigkeit11Beantworten