Diskussion:Vorverfahren

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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--Zwobot Diskussion:Vorverfahren#c-Zwobot-2006-11-28T11:48:00.000Z-Toter Weblink11Beantworten

Noch immer tot, entfernt, erledigt. --Nyks ► Fragen? Diskussion:Vorverfahren#c-Nyks-2007-02-14T23:55:00.000Z-Zwobot-2006-11-28T11:48:00.000Z11Beantworten

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in Rheinland-Pfalz sind sehr schön erklärt. Tolle Arbeit, erspart mir ein Griff zum Lehrbuch. -- 89.204.137.235 Diskussion:Vorverfahren#c-89.204.137.235-2010-12-10T20:22:00.000Z-Toter Weblink11Beantworten

Vorverfahren im Strafrecht

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Es gibt nicht nur im Verwaltungsrecht ein Vorverfahren, sondern auch im Strafrecht. Darunter ist das Ermittlungsverfahren zu verstehen: http://www.freispruch.biz/html/vorverfahren.html

Außerdem gibt es auch noch im Zivilrecht ein schriftliches Vorverfahren: Schriftliches Vorverfahren11 (nicht signierter Beitrag von 89.244.165.147 (Diskussion) Diskussion:Vorverfahren#c-89.244.165.147-2011-01-29T00:45:00.000Z-Vorverfahren im Strafrecht11) Beantworten

außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Steuerrecht)

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Liebe Steuergemeinde, habt Ihr hierzu eine Meinung:Portal Diskussion:Recht#außergerichtliches Rechtbehalfsverfahren im Steuerrecht? --Noisl Diskussion:Vorverfahren#c-Noisl-2012-02-02T08:59:00.000Z-außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Steuerrecht)11Beantworten

"Im Steuerrecht wird das aussergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Einspruchsverfahren genannt."

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Wie sieht das eigentlich aus bei der Hundesteuer11 und der Zweitwohnungsteuer11, ist dort auch das Einspruchsverfahren gegeben, oder ist dort nicht eher das normale Widerspruchsverfahren als Vorverfahren gegeben?--http://pecunix.com/pay.me?thomas.homilius@googlemail.com,,EUR 14:32, 9. Feb. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Thomas Homilius (Diskussion | Beiträge))

Das kommt darauf an, zu welchem Gericht die Angelegenheit im Streitfalle käme. Wenn Finanzgericht, dann Einspruch, wenn Verwaltungsgericht, dann Widerspruch. In der Regel führen die Streitigkeiten, wenn die Abgaben von kommunalen Behörden erhoben werden, zu den Verwaltungsgerichten. So dürfte es auch bei Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sein. Also kein Einspruch, sondern Widerspruch, soweit nicht ohnehin abgeschafft. --Opihuck Diskussion:Vorverfahren#c-Opihuck-2013-02-09T14:06:00.000Z-"Im Steuerrecht wird das aussergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren Einspruchsver11Beantworten

Abschnitt: Form des Widerspruchsbescheids

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Persönlicher und formaler Widerspruchsbescheid? Was ist das und in welcher Praxis sind das belegterweise die gängigen Aufbauformen? Ich kann das jetzt beim ersten Nachdenken nämlich so nicht unbedingt bestätigen.--Losdedos (Diskussion) Diskussion:Vorverfahren#c-Losdedos-2013-12-07T23:55:00.000Z-Abschnitt: Form des Widerspruchsbescheids11Beantworten

Erledigt.--Der Spion (Diskussion) Diskussion:Vorverfahren#c-Der Spion-2013-12-08T18:35:00.000Z-Losdedos-2013-12-07T23:55:00.000Z11Beantworten

In niedesachsen auch abgeschafft

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http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33 (nicht signierter Beitrag von 87.167.211.116 (Diskussion) Diskussion:Vorverfahren#c-87.167.211.116-2014-01-30T13:23:00.000Z-In niedesachsen auch abgeschafft11)Beantworten


Achtung! In Niedersachsen wurde zum 01.07.2017 relativ unbemerkt in weiten Teilen das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt, siehe § 80 NJG, Link khier: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1a5p/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-JustizGNDV13P80&documentnumber=99&numberofresults=142&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint

Der text ist damit nicht mehr richtig, bitte ändern!

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GiftBot (Diskussion) Diskussion:Vorverfahren#c-GiftBot-2015-11-27T21:32:00.000Z-Defekter Weblink11Beantworten