Diskussion:Vorrang der Verfassung

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"bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz" → "bezeichnet die Bestimmung" + "Die Vorschrift gilt als einer der 'Grundsätze [...] des Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes', auf die Art. 28 I 1 GG Bezug nimmt."

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Die Charakterisierung der Vorschrift als "rechtsstaatlich" besagt wenig. Wichtig ist dagegen, daß sie durch Art. 28 GG auch den Ländern verbindlich gemacht wird. -- Jewgenia Diskussion:Vorrang der Verfassung#c-Jewgenia-2010-12-11T21:37:00.000Z-"bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz" → "bezeichnet die Bestimmung" + "11Beantworten