Diskussion:Vorbewährung
Korrektur
[Quelltext bearbeiten]Sprachlich erstmal in Ordnung, es fehlt jedoch eine Quelle zu der Aussage, dass die Vorbewährung in 90% der Fälle erfolgreich sei. --Altkatholik62 Diskussion:Vorbew%C3%A4hrung#c-Altkatholik62-2011-03-31T19:42:00.000Z-Korrektur11
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http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/vorbewaehrung-sich-bewaehrt-716210.html --80.171.30.114 Diskussion:Vorbew%C3%A4hrung#c-80.171.30.114-2011-03-31T19:50:00.000Z-Altkatholik62-2011-03-31T19:42:00.000Z11
JGG Änderungen Juli 2012
[Quelltext bearbeiten]Überarbeitung da jetzt gesetzliche Regelung erfolgt ist (Beschluss Juli 2012, bisher noch nicht Inkraftgetreten).--85.177.174.182 Diskussion:Vorbew%C3%A4hrung#c-85.177.174.182-2012-07-26T15:51:00.000Z-JGG Änderungen Juli 201211
irreführend?
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff der Vorbewährung ist somit eigentlich irreführend, weil die Vorbewährung im Sanktionenkatalog zwischen Bewährung und Jugendstrafe steht. Wäre besser: Der Begriff der Vorbewährung besagt, dass diese zeitlich vor der eigentlichen Bewährung erfolgen muss. Im Sanktionenkatalog hingegen steht sie zwischen Bewährung und Jugendstrafe oder so ähnlich? --Diwas (Diskussion) Diskussion:Vorbew%C3%A4hrung#c-Diwas-2015-09-08T12:32:00.000Z-irreführend?11
Braucht IMHO noch Verdeutlichung
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
so ganz habe ich es nicht verstanden. Angenommen ein Jugendlicher wird zu 12 Monaten Jugendhaft verurteilt und er bekommt Vorbewährung. Muss er dann erstmal in den Knast, und wenn er sich die Vorbewährung „verdient“ hat, darf er wieder raus? Oder bleibt er erstmal für ein paar Monaten auf freiem Fuß und wenn er sich gut verhält, bekommt er Vorbewährung und fährt gar nicht ein? Das sollte im Artikel klarer dargestellt werden, mMn. Danke :-). --DaB. (Diskussion) Diskussion:Vorbew%C3%A4hrung#c-DaB.-2018-03-15T19:01:00.000Z-Braucht IMHO noch Verdeutlichung11