Diskussion:Vollstreckungsverfahren

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Rüeblibüebli in Abschnitt Vollstreckungs- vs. Erkenntnisverfahren
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Vollstreckungs- vs. Erkenntnisverfahren

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Unter Acta iure imperii wird zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren unterschieden und in diesem Zusammenhang hierher verwiesen. Keine der drei hier angebotenen Bedeutungen scheint zu dieser Verwendung des Wortes Vollstreckungsverfahren zu passen.

Kann und mag ein Jura-Experte diese Diskrepanz auflösen?

-- Knottel Diskussion:Vollstreckungsverfahren#c-Knottel-2011-01-07T18:02:00.000Z-Vollstreckungs- vs. Erkenntnisverfahren11Beantworten

Im Erkenntnisverfahren legt das Gericht fest, was gilt. Im Vollstreckungsverfahren wird der rechtmässige Zustand hergestellt, wenn die verpflichtete Partei sich weigert. Das kann sein: Inkasso, Zwangsräumung, Beschlagnahme, Ordnungsbusse usw. Dabei wird nicht mehr neu entschieden, ob die Rechte und Pflichten bestehen. --Rüeblibüebli (Diskussion) Diskussion:Vollstreckungsverfahren#c-Rüeblibüebli-2012-07-13T09:28:00.000Z-Knottel-2011-01-07T18:02:00.000Z11Beantworten