Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Überarbeitungen
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Hab das jetzt mit dem formellen Recht, wie ich hoffe richtig, eingearbeitet. Dass es nach dem VStG auch eine Festnahmebestimmung gibt, sollte beizeiten irgendwie eingearbeitet werden..... --Der Polizist Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991#c-Der Polizist-2011-11-14T17:39:00.000Z-Überarbeitungen11Beantworten