Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Überarbeitungen
Überarbeitungen
[Quelltext bearbeiten]Hab das jetzt mit dem formellen Recht, wie ich hoffe richtig, eingearbeitet. Dass es nach dem VStG auch eine Festnahmebestimmung gibt, sollte beizeiten irgendwie eingearbeitet werden..... --Der Polizist Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991#c-Der Polizist-2011-11-14T17:39:00.000Z-Überarbeitungen11