Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Zitat „in ihrer Stringenz geradezu handgreiflich sind“
Zitat „in ihrer Stringenz geradezu handgreiflich sind“
[Quelltext bearbeiten]Wo kommt das Zitat her? Offenbar nicht aus den beiden genannten Entscheidungen. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung#c-Pistazienfresser-20230309151700-Zitat „in ihrer Stringenz geradezu handgreiflich sind“11
- Aus EN 2 im Artikel, d.h. der Entscheidung BayObLG JZ 1989, 696 = BayObLG, 21. Juli 1988 — RReg. 3 St 103/88. Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen, vgl. Zur Verteidigung der Rechtsordnung. S. 2. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung#c-R2Dine-20230309183800-Pistazienfresser-2023030915170011
- Danke. Kannst du das fixen? Ich habe keinen Zugriff auf die Entscheidung. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung#c-Pistazienfresser-20230309190800-R2Dine-2023030918380011
- Danke, hattest du wohl schon. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung#c-Pistazienfresser-20230309191300-Pistazienfresser-2023030919080011
- Danke. Kannst du das fixen? Ich habe keinen Zugriff auf die Entscheidung. --Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung#c-Pistazienfresser-20230309190800-R2Dine-2023030918380011