Diskussion:Versammlungsverbot

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Belege fehlen
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Ich würde ja eine Stumpf- und Stummelwarnung setzen. Der Artikel hat weder Hand noch Fuß und ist darüberhinaus zu kurz, um gar ein Gliedmaß zu sein. --91.44.103.204 Diskussion:Versammlungsverbot#c-91.44.103.204-2014-01-03T22:38:00.000Z11Beantworten

Der Artikel wirkt nicht sonderlich "Neutral"

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Und das nicht nur weil das Beispiel Wort "rechtsextremen" das im ein gewissen gewollten suggerierenden Zusammenhang interpretiert bzw dargestellt wird.

Wikipedia:Neutraler Standpunkt11

Kategorie:Wikipedia:Neutralität11

Natürlich könnte man auch ein anderes Wort verwenden als Beispiel: Islamistisch , Kommunistisch , Linksextremen , Monarchistisch, Zionisten , Homosexuelle , Zeugen Jehovas, Vegetarier , aber es wäre genau so wenig "neutral".

den egal welches Beispiel man wählen wurde, so wurde die entsprechende Gruppe, so oder so in ein gewolltes Negatives licht dargestellt , ( das ebenso das denken in "wir" und "die" abspaltet bzw in richtig und falsch ) (nicht signierter Beitrag von 92.206.66.101 (Diskussion) Diskussion:Versammlungsverbot#c-92.206.66.101-2016-08-28T06:07:00.000Z-Der Artikel wirkt nicht sonderlich "Neutral"11)Beantworten

konkrete Beispiele / öffentliche Diskurse fehlen

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Beispiel:

http://www.faz.net/aktuell/g-20-gipfel/krawalle-in-hamburg-war-es-staatsversagen-15101098.html

--Neun-x (Diskussion) Diskussion:Versammlungsverbot#c-Neun-x-2017-07-11T18:37:00.000Z-konkrete Beispiele / öffentliche Diskurse fehlen11Beantworten

Belege fehlen

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Warum eine Einschränkung durch (oder aufgrund?) eines anderen Bundesgesetzes nicht zulässig sein sollte, müsste belegt werden. Insbesondere ist in § 28a IfSG gerade auch die "Untersagung von Versammlungen" vorgesehen, wenn die vorher genannten minderschweren Maßnahmen in § 28a IfSG nicht ausreichen.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Versammlungsverbot#c-Pistazienfresser-2020-12-13T19:07:00.000Z-Belege fehlen11Beantworten

Bei einer Einschränkung "durch" ein Gesetz (selbst) wäre allerdings noch das Verbot eines einschränkenden Einzelfallgesetzes zu prüfen (Art. 19 Absatz I Satz 1 GG) - ist eine sogenannte Schranken-Schranke.--Pistazienfresser (Diskussion) Diskussion:Versammlungsverbot#c-Pistazienfresser-2020-12-13T20:03:00.000Z-Pistazienfresser-2020-12-13T19:07:00.000Z11Beantworten