Diskussion:Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gesetzesfreak in Abschnitt Taterfolg
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Taterfolg

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Im Gesetzestext steht, ... in die Gefahr bringt, .... Heißt dass, das der dazugehörende Taterfolg nicht eintreten muss, um den Tatbestand zu bejahen? --Dave Aly (Diskussion) Diskussion:Verletzung der F%C3%BCrsorge- oder Erziehungspflicht#c-Dave Aly-2021-03-02T15:30:00.000Z-Taterfolg11Beantworten

Die Gefahr reicht für die Strafbarkeit aus. Das habe ich jetzt im Artikel klargestellt.--Gesetzesfreak (Diskussion) Diskussion:Verletzung der F%C3%BCrsorge- oder Erziehungspflicht#c-Gesetzesfreak-2021-09-19T20:46:00.000Z-Taterfolg11Beantworten