Diskussion:Verletzter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von DerErbse in Abschnitt Definition "Schwerverletzte"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition "Schwerverletzte"

[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube mich an eine Definition zu erinnern (evtl. veraltet, evtl. spezifisch für das Luftrecht), die als schwere Verletzung eine solche bezeichnet, die einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden erfordert. --Joerg 130 (Diskussion) Diskussion:Verletzter#c-Joerg 130-2017-12-22T21:27:00.000Z-Definition "Schwerverletzte"11Beantworten

So auch hier und hier. Demnach gilt das auch aktuell zumindest für Unfälle im Straßenverkehr. --Joerg 130 (Diskussion) Diskussion:Verletzter#c-Joerg 130-2017-12-22T21:43:00.000Z-Joerg 130-2017-12-22T21:27:00.000Z11Beantworten
Da gebe ich Joerg 130 Recht. Auch bei der Polizei gelten diese Standards (24 Stunden). Sollte in den Artikel aufgenommen werden. --DerErbse Diskussion:Verletzter#c-DerErbse-2019-11-16T14:21:00.000Z-Joerg 130-2017-12-22T21:43:00.000Z11Beantworten

Verletzter ist auch Patient

[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ist ein Verletzter ist auch Patient oder umgekehrt oder sogar das gleich??--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) Diskussion:Verletzter#c-Woelle ffm-2018-03-12T21:07:00.000Z-Verletzter ist auch Patient11Beantworten